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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Was ist in DARM - STADT - HIRN los?

* Was Hundehaltern so alles passieren kann wenn Sie über Mißstände

* Ist es Ihnen das wert?

* Innenminister Dr. Fritz Behrens hat heute nachdrücklich an die Besitzer von

 
Was ist in DARM - STADT - HIRN los?

Unseren Informationen nach werden da zur Zeit "Listen" - Hunde von sogenannten " unzuverlässigen Personen" eingezogen?

Diese sollen dann in das dortige Tierheim gebracht werden - wo sie dann spurlos verschwinden?  Wer weiss etwas darüber?

Wer weiss mehr dazu und auch zu dem Tierheim - die weiteren Vorwürfe gegen das Tierheim möchte ich nicht mal fragend andeuten - dazu benötigen wir mehr Infos!!!

Stimmt das alles ?

 

Was Hundehaltern so alles passieren kann wenn Sie über Mißstände und BRUTALE Übergriffe gegen Hundehalter  berichten:

Hier eine kurze Einleitung:

Herr Goßmann hat es gewagt - über die BRUTALEN Übergriffe der Polizei in Berlin gegen Hundehalter von "Listenhunden" zu berichten - mit Fotos dokumentiert und belegt. Hierbei hob sich besonders das Polizeirevier Direktion 6 hervor.

Kurze Zeit später wurde Anzeige wegen Beleidigung usw. gestellt und der Computer, mitsamt Monitor, Tastatur und Maus beschlagnahmt. Das ganze Verfahren dauerte 6 Monate - in dieser Zeit war Herr Goßmann nicht mal in der Lage seine Geschäfte weiter zu führen.

Hier nun geht es los - diese Erklärung finden Sie nun auf der Homepage des Herrn Goßmann:

WARUM FLORIDA IMMOBILIEN BERLIN ÜBER SECHS MONATE "OFFLINE" WAR  ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

sollten Sie zu den Interessenten gehören, die in der Zeit von Februar bis Mitte August 2003 erfolglos versucht haben, bezüglich Florida, von uns Informationen zu erlangen ... hier ist der Versuch einer Erklärung:

Übereifrige, auf den Schlips getretene Staatsdiener waren der Meinung, ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher übler Nachrede, Verleumdung, Beleidigung und Datenveränderung gegen uns zu führen.

Stein des Anstoßes ... diese Site >>>
 
 
<<< welche von uns mal ins Netz gebracht wurde.
Bei der durchgeführten Durchsuchung, wurde das gesamte PC-Equipment beschlagnahmt. Alle relevanten Daten um eine weitere Internet-Tätigkeit zu betreiben, befanden sich auf den eingezogenen Festplatten. Ein weiteres Arbeiten war somit nicht gegeben. Monate verstrichen, der Widerspruch hatte Erfolg - Meinungsfreiheit ist ein geschütztes Gut - die Beschlagnahme war rechtswidrig !

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und unsere Kosten für Anwälte nebst aller notwendigen Auslagen fallen der Landeskasse zur Last und wir ... ?

 

Wir können uns letztlich nur, obwohl nicht schuldig, bei Ihnen für den entgangenen Service-Ausfall entschuldigen.

Anmerkung der Redaktion: Speziell die beiden Links:  Aktuelles-Friedrichshain | Aktuelles-Lichtenberg | auf der oben angegebenen Seite sollten Sie sich genau anschauen!

Aber nur wenn Sie nicht zu nah am Wasser wohnen :-((((

Die Dokumente dazu finden Sie auf unserer HP!

 
Ist es Ihnen das wert?
L´Oréal und 70 andere Firmen versuchen das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika zu kippen


Täglich das Rad neu erfinden - auf Kosten der Tiere


Kosmetika - Gesichtscremes, Makeup, Shampoos, Sonnenmilch usw. usf. - mit immer neuen Gimmicks und Wunderingredienzen versucht man, das letztlich immer Gleiche an den Mann bzw. noch wesentlich öfter an die Frau zu bringen. Über 8.000 bereits seit langem bekannte und bewährte Inhaltsstoffe sollten eigentlich reichen, um alle menschlichen Bedürfnisse zu erfüllen.
In einem so satten und deshalb hart umkämpften Markt kann aber nur Diversifizierung und stete Produktinnovation noch Gewinn bringen, also muss dem Verbraucher immer wieder ein neues, angeblich noch besseres Produkt oder Produktversprechen angeboten werden.
Mit neuen Produkten verbunden sind die Verträglichkeitsprüfungen durch Tierversuche, Test auf Toxizität, Allergierisiken, Lichtwirkungen und vieles andere mehr.
In Deutschland sind durch das Tierschutzgesetz Tierversuche für Kosmetika seit 1998 verboten.
Bitte schauen Sie jetzt mal in Ihrem Badezimmerschrank oder dem Supermarktregal nach - wieviele dort vorhandene Produkte sind deutscher Herkunft? Und immer noch können auch deutsche Hersteller Tierversuche im Ausland durchführen.
Es hilft also nur ein mindestens EU-weites Verbot.

20 Jahre Arbeit kostete das EU-Tierversuchsverbot

20 Jahre lang leistete der Deutsche Tierschutzbund Lobbyarbeit, und nach 13 Jahren Kampagnenarbeit von Tierschützer sieht die neue EU-Richtlinie seit 2003 ein Tierversuchsverbot für Prüfungen fertiger kosmetischer Produkte in der EU vor. Ein generelles EU-Vermarktungsverbot solcher Produkte wäre nützlicher gewesen, weil es nicht über die Nicht-EU-Länder umgangen werden kann, aber dem stand der EU-Ministerrat entgegen. Der EU-Ministerrat wurde nach jahrzehntelanger Verzögerungstaktik immerhin soweit in die Knie gezwungen, dass zumindest für 2009 auch ein Tierversuchsverbot für die Prüfung von Inhaltsstoffen von Kosmetika ins Auge gefasst ist.

Die "ehrenwerte" und feige anonyme Gesellschaft

Nicht nur Tiere haben eine Lobby.
Frankreich (Sitz des weltweit größten Kosmetikkonzerns L´Oréal) und die Lobbyistenvereinigung "European Federation for Cosmetic Ingredients", die 70 Firmen, darunter auch deutsche, vertritt, haben jetzt vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft Klage eingelegt, um das Tierversuchsverbot zu kippen.
Das ist ihr gutes demokratisches Recht.
In einer Demokratie ist es allerdings auch üblich, dass man mit dem (Firmen- und Produkt-) Namen verantwortlich zu dem steht, was man tut.
Das tun diese Firmen nicht.
Wir haben das ganze Internet durchkämmt - die Namen der Firmen bleiben das Geheimnis dieser "ehrenwerten Gesellschaft", nur ein
Anmeldeformular haben wir gefunden, auf dem die Firmen den Wunsch nach Anonymität ankreuzen können.
Diese 70 Firmen, darunter deutsche, verstecken sich hinter ihrer "ehrenwerten Gesellschaft" und verweigern dem Verbraucher das Recht auf Transparenz und Information, und das macht uns sehr zornig.
So zornig, dass wir Jeden, der über weitere Informationen verfügt, um Zusendung bitten - die Veröffentlichung ist garantiert, Quellenschutz ebenso. Wir wollen jeden einzelnen dieser 70 Namen.

38.000 Tiere sterben pro Jahr in der EU für Kosmetika
- Ist es Ihnen das wert?

Bitte räumen Sie Ihr Badezimmer auf.
Gewähren Sie keinen Produkten Asyl, deren Hersteller sich feige in der Anonymität verstecken, wenn sie ihre Interessen gegen den Willen der Verbraucher durchsetzen wollen. Schmeissen Sie L´Oréal und all die anderen Feiglinge raus.
Kosmetika, die nach den strengen Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes hergestellt werden, finden Sie auf der
Hersteller- und Vertriebsliste. Viele Produkte können Sie problemlos über das Internet bestellen.

Denken Sie daran, wenn das nächste Mal ein Model im Werbefernsehen seine blonden Haare über den Bildschirm schwingt:

- 38.000 Versuchstiere pro Jahr -

Ist es Ihnen das wert?


Weitere Informationen:

Pressemitteilung des deutschen Tierschutzbundes

Über die EU-Kosmetik-Richtlinie

Hersteller- und Vertriebsliste tierversuchsfreier Kosmetika DTB

Auch die Werbeaussage "tierversuchsfreie Kosmetik" kann ungeprüft möglicherweise nur ein zielgruppenorientiertes Produktversprechen sein.

Über den massiven Etikettenschwindel bei von Herstellern im Rahmen eines "social marketing" selbst fälschlich als "tierversuchsfrei" deklarierter Kosmetik:

Flecken auf der grünen Weste (Greenpeace)

Die letzte Ölung (Ökotest)
 

 
Innenministerium NRW

Düsseldorf, 27.08.03

Innenminister Dr. Fritz Behrens hat heute nachdrücklich an die Besitzer von Butterflymessern, Wurfsternen und anderen gefährlichen Gegenständen appelliert: „Geben Sie bis zum kommenden Sonntag (31.8.) ihre Waffen bei der Polizei ab. Ab Montag müssen Sie mit einer spürbaren Strafe rechnen.“ Besonders wandte er sich an die Jugendlichen: „Diese Messer sind kein cooles Spielzeug, sondern gefährliche Waffen.

Nach dem neuen, seit 1. April 2003 bundesweit geltenden Waffenrecht sind be-stimmte Messer und Wurfsterne generell verboten. Das bedeutet, dass schon deren Erwerb oder deren bloßer Besitz nicht erlaubt sind. Ab dem 1. September droht dafür eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bis zum Ablauf des 31. August gilt eine Amnestieregelung, wenn man solche Waffen bei der Polizei abgibt oder unbrauchbar macht. „Bisher haben nicht genug Besitzer von solchen Waffen diese einmalige Chance genutzt“, meinte Behrens aufgrund einer Umfrage des Innenministeriums bei einzelnen Polizeibehörden.

Anmerkung der Redaktion: Also - alle Werkzeugkisten, Besteckschubladen und Messerblöcke - ab in die Tonne!