Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* VGH bestätigt erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde auch bei erfolgreicher Verhaltensprüfung

* wie einer Pressemeldung, die mir vorliegt zu entnehmen ist, fordern Sie ein Verbot der

* RETTUNGSWESTE  FÜR  KAMPFHUNDEHALTER

* Was haben die Rasseverordnungen gebracht?

* Hierzu gleich eine Antwort:

* Gottseidank - Maxima ist tot

 
VGH Mannheim v. 29.07.2004 - Az.: 2 S 2695/03

VGH bestätigt erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde auch bei erfolgreicher Verhaltensprüfung

Der Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Gemeinde als Satzungsgeberin umfasst die Befugnis, bestimmte Hunderassen in einer Liste gefährlicher Hunde aufzuführen und sodann das Halten solcher Hunde wegen einer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen. Ob der Hund erfolgreich einen Wesenstest gemäß § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde - PolVO - bestanden hat, ist für die steuerrechtliche Beurteilung unerheblich. Dies hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) klargestellt und den Antrag eines Hundehalters (Kläger) auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15.10.2003) abgelehnt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart (Beklagte) hatte den Kläger zu der erhöhten Hundesteuer in Höhe von jeweils 1.200,-- DM (612,-- Euro) für die Jahre 2001 und 2002 herangezogen. Diese erhöhte Hundesteuer wird nach der Satzung der Beklagten für jeden Hund erhoben, bei dem entweder die Ortspolizeibehörde eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit konkret festgestellt hat, oder der Hund in einer sogenannten "Rassenliste" aufgeführt, oder mit Hunden dieser Rassen bis zur ersten Elterngeneration gekreuzt worden ist. Der vom Kläger gehaltene Mischlingshund "Sarah", der aus einer Kreuzung mit einem Hund der Rasse American Staffordshire Terrier hervorgegangen ist, hatte erfolgreich einen Wesenstest gemäß § 1 Abs. 4 der PolVO bestanden. Der Kläger meint, er müsse deshalb für diesen Hund geringer besteuert werden.

Dem ist der VGH in Übereinstimmung mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht gefolgt. Anknüpfungspunkt für die erhöhte Hundesteuer bei den in der Liste aufgeführten Hunderassen sei nicht eine festgestellte oder vermutete individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern ein genetisches Potential, welches bei Hinzutreten weiterer Umstände die aufgelisteten Hunde zu einer Gefahr werden lasse. Diese potentielle Ge-fährlichkeit erlaube es dem kommunalen Satzungsgeber, unabhängig von der konkret und individuell festgestellten Bissigkeit des Tieres eine Besteuerung mit dem Lenkungsziel einer generellen und langfristigen Zurückdrängung dieser Hunde im Gemeindegebiet vorzunehmen. Insoweit sei ihm bei Erlass einer Hundesteuersatzung ein größerer normativer Gestaltungsspielraum eingeräumt, als beim Erlass einer Polizeiverordnung. Die Beklagte habe aufgrund dieser Gestaltungsmöglichkeit auch zutreffend die potentielle Gefährlichkeit des vom Kläger gehaltenen American Staffordshire Terrier-Mischlings angenommen. Diese Hunderasse werde auch in § 1 Abs. 2 PolVO und in Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde als "Kampfhund" bzw. "gefährlicher Hund" bezeichnet. Dass die Wesensprüfung des Hundes als "Momentaufnahme" dessen potentielle Gefährlichkeit nicht ausschließen könne, werde auch durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichts zum Einfuhr- und Verbringungsverbot von gefährlichen Hunden im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde bestätigt.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 2 S 2695/03).

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Hier noch ein älteres Urteil dazu:

VG Stuttgart Urteil vom 15.09.2003 (Aktenzeichen: 11 K 3456/02)

Erhöhte Kampfhundesteuer ist trotz erfolgreich abgelegter Verhaltensprüfung gerechtfertigt

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart wies mit Urteil vom 15.09.2003 (Aktenzeichen: 11 K 3456/02) die Klage eines Halters eines American Staffordshire Terrier - Mischlinghundes gegen seine Heranziehung zu erhöhter Hundesteuer ab, der im November 2000 erfolgreich an der Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde teilgenommen hatte. Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte den Kläger zu dem erhöhten Jahressteuerbeitrag in Höhe von 1.200 DM bzw. 612,-- EUR für die Jahre 2001 und 2002 herangezogen.

Nach § 5 Abs. 1 der Satzung der Stadt Stuttgart über die Erhebung der Hundesteuer - HStS - vom 19.10.2000 beträgt die Steuer im Kalenderjahr 1.200,-- DM (612,-- EUR) für jeden von der Ortspolizeibehörde (Amt für öffentliche Ordnung) festgestellten Hund mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren im Sinne von § 1 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum vom 03.08.2000 (PolVOgH), und für jeden gefährlichen Hund i.S. von § 2 PolVO sowie für jeden Hund, der einer der folgenden Rassen angehört sowie für Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration (Vater-/Muttertier) mit Hunden der folgenden Rassen: Neben der Bordeaux Dogge, dem Bullmastiff und Bullterrier u.a. auch den American Staffordshire Terrier.

Die 11. Kammer führte zur Begründung aus:

Der vom Kläger gehaltene Mischlingshund "Sarah" werde von § 5 Abs. 1 HStS erfasst, da es sich nach den eigenen Angaben des Klägers um eine Kreuzung bis zur ersten Elterngeneration (Vater-/Muttertier) mit einem Hund der Rasse American Staffordshire Terrier handle. Das Bestehen oder Nichtbestehen einer Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 der Polizeiverordnung sei für die Anwendung der Rechtsfolge, erhöhter Steuersatz, nach dieser Alternative des § 5 Abs. 1 HStS ohne Bedeutung.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Stuttgart verstoße nicht gegen höherrangiges Recht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Gericht anschließe, berechtigte bereits ein von bestimmten Hunderassen ausgehendes Besorgnispotenzial den kommunalen Satzungsgeber im Rahmen einer Hundesteuersatzung einen höheren Steuersatz für diese zu bestimmen.

Die Schwelle der abstrakten Gefahr, die polizeirechtliche Maßnahmen eröffne, müsse dabei nicht erreicht sein. Es verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, wenn die Hundesteuersatzung der Stadt Stuttgart eine erfolgreich abgelegte Verhaltensprüfung nach § 1 Abs. 4 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03. August 2000 - PolVOgH - in Bezug auf bestimmte Hunderassen nicht berücksichtige und die von diesen Hunden ausgehende Besorgnis unwiderleglich vermute.

Das Bundesverwaltungsgericht habe auch hierzu u.a. ausgeführt, dass die in der Steuervorschrift genannte Liste nur solche Hunde enthalte, denen wegen ihres Gewichts oder ihrer Beißkraft eine abstrakte Gefährlichkeit zugesprochen werden müsse. Ersichtlich habe der Satzungsgeber darauf abgestellt, dass es sich bei diesen Hunden um - erst in neuerer Zeit verstärkt importierte - Züchtungen handle, die im Ausland u.a. für Hundekämpfe bestimmt gewesen seien. Dementsprechend sei bei diesen Hunden eine Zuchtauswahl getroffen worden, die besondere Angriffsbereitschaft, Beschädigungswille ohne Hemmung und herabgesetzte Empfindlichkeit gegen Angriffe des Gegners habe fördern sollen. Zwar sei nicht bei allen individuellen Exemplaren dieser Züchtungen a priori aufgrund ihrer Merkmale von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen; denn das aggressive Verhalten eines individuellen Hundes hänge von mehreren Faktoren ab, wie seiner Veranlagung, seiner Aufzucht und den Verhaltensweisen seines Halters.

Mit dem als unwiderlegliche Vermutung ausgestalteten Steuertatbestand verfolge der Satzungsgeber nicht in erster Linie oder gar ausschließlich einen im engeren Sinn "polizeilichen" Zweck der aktuellen und konkreten Gefahrenabwehr. Das Lenkungsziel bestehe vielmehr - zulässigerweise - auch darin, ganz generell und langfristig im Gemeindegebiet - also hier im Gebiet der Stadt Stuttgart - solche Hunde zurückzudrängen, die aufgrund ihres Züchtungspotenzials in besonderer Weise die Eignung aufwiesen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln, sei es auch erst nach Hinzutreten anderer Faktoren. Die unwiderlegliche Vermutung sei in besonderer Weise geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Müssten nämlich in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von der höheren Besteuerung gewährt werden, so würde das dem steuerlichen Lenkungszweck, den Bestand an potenziell gefährlicheren Hunden möglichst gering zu halten, zuwiderlaufen.

Da aus der nur potenziellen Gefährlichkeit bei Hinzutreten anderer Faktoren jederzeit eine akute Gefährlichkeit erwachsen könne, sei es sachgerecht, bereits an dem abstrakten Gefahrenpotenzial anzuknüpfen. Unabhängig davon seien die unwiderlegliche Vermutung und die darin liegende Typisierung auch durch Praktikabilitätsgesichtspunkte gedeckt.

(Noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung zu beantragen).

Anmerkung der Redaktion: Bin mal gespannt wann ein Richter endlich wieder RECHT spricht - wahrscheinlich kann sich das der Richter aber nur erlauben wenn er einen Tag vor der Pension steht - damit ihm nicht mehr soviel passieren kann!

Ist schon Scheisse wenn man sich durch die Poli"TICKER" beeinflussen lassen muss........

Rechtsstaat BRD sag ich da nur ...................
 

 
Manfred Müller
Postfach 1116
55271 Stadecken-Elsheim
Tel.: 0 61 30 - 91 99 84 1
Fax: 0 61 30 - 94 79 86
 

Stadecken-Elsheim 27.Juli.2004
 


Kampfunde

Herr
Maetinet
ÖVP Kärnten



Sehr geehrter Herr Maetinet,

wie einer Pressemeldung, die mir vorliegt zu entnehmen ist, fordern Sie ein Verbot der Kampfhundehaltung in Kärnten.
Was verstehen Sie eigentlich unter einem Kampfhund?

Es gibt keine Kampfhunderassen, sondern nur Hunde verschiedener Rassen von A-Z.

Sie aber setzen auf Rassismus und Ausrottung!

Haben Sie schon Lager für liebe Familienhunde?

Ich frage Sie, woher haben Sie Ihr Fachwissen!

Aber vielleicht kann ich die Frage für Sie Beantworten!

RTL und Co. und schon ist der Geist vers...t!

Oder aus dem Fenster gen Deutschland geschaut!

Sie fordern ein rigoroses durchgreifen gegen Hundehalter.

Sie wissen nicht was Sie Tun!

Wissen nicht, was Sie Familien und deren Kinder mit ihren Familienhunden antun die unter derartigen Hetzkampagnen zu leiden haben.


Machen Sie sich erst einmal sachkundig!

Zäumen Sie kein Pferd auf, ehe Sie richtig reiten gelernt haben.

Glauben Sie, ich besitze seid 18 Jahren Bullterrier, den ersten vom Züchter jetzt zwei vom Tierschutz!

Wenn ich, den Medien Glauben schenken würde, dürften meine Frau und ich nicht mehr Leben!
Denn unsere Hund schlafen schon immer im Schlafzimmer.

Ich hoffe, Kindesmißbrauch, Vergewaltigung und Mord wird in Kärnten genau so hart geahndet wie Hundehaltung.

Ich jedenfalls werde Österreich meiden wie die Pest, die uns wieder einzuholen scheint!


Mit freundlichen Grüßen

Manfred Müller

 

Peter Böttcher

Postfach  10 71 03

28071  Bremen

Tel.:  0172  53 43 63 5

Fax:  0421  339 83 47

 

 

 

NEU

 

RETTUNGSWESTE  FÜR  KAMPFHUNDEHALTER

 

für läppische € 10. 000,00

 

 

Weiche Weste in Signalgelb mit rotem Stern. Wetterfest und kugelsicher.

Das kugelsichere Material wird auch gern von Diamantenhändlern in New York benutzt.

 

Selbst bei einem Dauerbeschuss von ca. 5 Minuten aus 10 Meter Entfernung  bleiben, dank des neuen Kuex-Innenfutters, höchstens ein paar blaue Flecken.

 

Die Jacke ist so ausgestattet, dass Sie beim Angriff durch die Polizei Ihren Hund durch die am Latz befestigte Notlasche in die Jacke mit einrollen können.

 

Große Außentaschen für Hundekuchen und Abwehrmittel.

 

Rechte Innentasche ist extrem sicher, durch ein Zahlenschloss gesichert, für den allgemeinen Behördenmüll wie Wesenstest, Maulkorbbefreiung, Führungszeugnis, EU Papiere, Personalausweis, Geburtsurkunde, vorgeschriebenes Geständnis für den Ernstfall, etc.

 

Linke Innentasche, Internetverbindung zu www.maulkorbzwang.de sowie ein UKW Sender mit einer direkten Standleitung zu Achim Weber.

 

Das Innenfutter ist mit einer Landkarte von Deutschland versehen, auf der Sie alle Verstecke, die es noch gibt, markiert finden.

 

Garantiert frei von Radfahrern!!

 

Sowie alle Telefonnummern von Hundefreunden und Anwälten.

 

Am rechten Ärmel befinden sich ein Nachtsichtgerät sowie ein Peilsender, der von Achim geortet werden kann.

 

Am linken Ärmel befindet sich eine kleine Tasche mit Totengebeten verschiedener Religionen.

 

Auf der Rückseite der Jacke befindet sich Blutplasma (für Hund und Halter), darunter, sehr dezent eingearbeitet in einer Reißverschlusstasche, ein nur wenige Gramm leichter US Leichensack aus Nylon mit Tragegurt, falls Ihrem Liebling

doch etwas zustoßen sollte.

Mit Aufdruck „MIA“ mist in action oder wahlweise mit dem Namen des Lieblings!

 

Sollten Sie Sonderwünsche haben, kontaktieren Sie unseren Außendienst!

 

Bezug über:

 

ALLES  FÜR  DEN  GANZ  NORMALEN  ALLTAG  IN  DEUTSCHLAND  

 

SHALOM

IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT

 

 

Peter Böttcher

 

Verteiler I & II

http://www.maulkorbzwang.de

 
Peter Böttcher
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28071 Bremen
Tel.: 0172 53 43 63 5
Fax: 0421 339 83 47


Was haben die Rasseverordnungen gebracht?

Vier bis fünf Jahre unseres Lebens und unserer Gesundheit können wir getrost abschreiben!

Sie haben das ganze Volk in Unruhe gebracht!

Leid und Elend wurde in so manche Familie gebracht.

Verlogene Demagogen aus Politik und Medien predigten und predigen Lügen und Hass.

Sie haben nicht nur die Ausrottung von Bullterrier, Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire Bullterrier in Deutschland herbeigezaubert, sondern einen Hundehass gegen fast alle Rassen geschürt.

Sie haben Deutschland wieder geteilt, in Hundefreunde und Hundehasser.

Sie haben uns gezeigt, dass sich Politiker als Fachleute aufspielen, obwohl sie über Dinge sprechen, von denen sie keinen blassen Schimmer haben.

Jeder konnte seine Perversitäten ausleben.

Sie haben gezeigt, dass die Medien jede Story bringen, egal ob sie richtig ist oder erlogen.

Diese künstlichen Verordnungen haben uns gelehrt, dass das neue Priesteramt Verfassungsrichter und Staatsanwalt heißt.

Es hat uns gezeigt, auch wenn Unrecht erkannt wird, werden es gewisse Kreise nicht zurücknehmen.

Und sie haben einigen viel Geld gebracht. Sehr viel Geld!

Sie haben auch gezeigt, wer es ehrlich meinte und nicht nur in Genf jammerte.

Ja, wir haben sogar einige Wunderheiler erleben dürfen, die allerdings alle auf der Strecke geblieben sind.

Gezeigt haben diese Verordnungen vor allem, was für ein Verbrechen Menschen anstellen können und dabei behaupten, wir tun nur unsere Pflicht.

Unsere Pflicht?

Das war und ist keine Pflicht.

Von keinem!

Nicht von den Verfassungsrichtern, Staatsanwälten, Richtern, Politikern und den kleinen Rädchen in den Behörden oder den Blutwürsten der Medien.

Das, was diese o.g. Gruppen in dieser Angelegenheit taten, war und ist nicht nur ein widerliches Verbrechen!

Es ist schlimmer! Es war und ist für sie nur ein Spiel!

Diese Personen waren und sind Spieler in einem ganz perversen Spiel, welches, je abnormer es wurde, die Spieler immer mehr aufgeilte, um Ihren Neigungen freien Lauf zu lassen.

Ohne Rücksicht auf Verluste.

Und wieder machten alle mit!

SHALOM

IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT

Peter Böttcher

26. Juli 2004

Verteiler I & II
http://www.maulkorbzwang.de
 
Hierzu gleich eine Antwort:

Sehr geehrter Herr Böttcher,

Sie haben den Kern der Sache getroffen.

Ob sich die geplante "Endlösung" gegen vier Hunderassen durchsetzen läßt, hängt wesentlich von dem Verhalten der Nieders. Landesregierung ab.

Der staatliche Vernichtungsapparat kann nicht funktionieren, wenn in Deutschland zwei geschützte Territorien für politisch verfolgte Hunderassen entstehen. (Thüringen u. Niedersachsen).

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Landespolitik.

In der Hundepolitik wird Herr Wulff möglicherweise von den Ministern seines Kabinetts regiert.

Das ergibt sich aus der eigenmächtigen Erklärung des Innenministers bei der Innenministerkonferenz und aus der Tatsache, daß der Ministerpräsident bei dem Landwirtschaftsminister eine Rückfrage halten muß, bevor er eine Erklärung abgeben kann.

Deutschland wird derzeit vom Rassismus heimgesucht, der auch vor den Türen des Nds. Landeskabinetts nicht halt macht.

Es bleibt zu hoffen, daß Herr Wulff in der Hundepolitik wieder das Kommando übernimmt, so daß uns in Niedersachsen eine Rassenverfolgung erspart bleibt.

Das hätte eine bundesweite Signalwirkung. Der bundesdeutsche "Holocaust" würde damit ad absurdum geführt.

Mit freundlichen Grüßen M.Korinth

 
Wem der Schuh passt - der soll ihn sich anziehen!

Gottseidank - Maxima ist tot

Bitte lesen Sie erst Maximas wahre Geschichte:

http://tsv-schnuppy.de/Inhalt%20und%20bastard.htm

Die Tierquäler sind also nachweislich mitten unter uns - versteckt unter dem Mantel des Tierschutzes.

Motivation:


Sachlage ist doch die: Wenn man sein Ego durch besonderes Gutmenschentum polieren will und nebenher die eine oder andere schwarze Mark verdienen, bietet sich nichts so sehr an wie sog. Tiervermittlung, verkleidet als Tierschutz.

Marktlage:

Leider gibt es schon ausreichend Tierheime und Tierschutzvereine in Deutschland, so dass man es als Newcomer eher schwer hat. Außerdem sind die so gemein, dass sie einen nicht mitspielen lassen, wenn man sich nicht an die Regeln hält.
Also wird flugs was eigenes ins Leben gerufen, ein Verein, oder eine IG, oder einfach nur eine Homepage. Auf letzterer steht dann ganz stolz "Wir sind ausschließlich Privatpersonen, die sich für Tiere engagieren " ("und gehören nicht zu dieser widerlichen etablierten Mafia, die sich mit ihren Tierheimen von Veterinäramt, Dachverband und Finanzamt kontrollieren lässt.")

Beschaffungsmarkt:

Jetzt kommt das zweite Problem:
Woher kriegt man die Ware?
Die ganzen Deppen bringen die Tiere ja in die Tierheime.
Bleibt nur die Möglichkeit, neue Beschaffungsmärkte aufzutun:
Im Ausland.
Nicht dass man sich da irgendwie vor Ort sinnvoll engagieren möchte - nein, der Gratis-Einkauf reicht.

Logistik:

Zwecks Logistik sucht man dann noch ein paar Leichtgläubige als sog. "Flugpaten", unter Umgehung der Importbestimmungen.
Das alles funktioniert wunderbar, weil jeden Tag ein Dummer aufsteht.
Als Beispiel nur mal wahllos herausgegriffen die:
http://www.herztier.de/
Ein Blick auf die Welpenseite enthüllt nur dem Kundigen, dass hier keinerlei Leishmaniose o.ä. Testergebnisse auftauchen, und dass die niedlichen beigefarbenen Welpen mit der Maske Kangalverschnitte sind.
Aber was soll´s.
Der Kangal ist ja bekanntlich sozusagen der "türkische Pudel. "
Hauptsache die Schutzgebühr kommt - falls das nicht klappt mit dem türkischen Pudel, wandert der eben ins Tierheim.

Unique selling proposition:

Nun wäre es ja noch schöner, wenn man sich das bisschen Kosten und Arbeit auch noch sparen könnte - das geht aber nur über direkte Spenden.
Werbeknüller müssen her, mit der dicken Mitleidsmasche.
Also werden nicht diejenigen Hunde importiert, die relativ stabil sind und den Transportstreß noch einigermassen abkönnen (Katzen geht es übrigens im Ausland genauso schlecht, die müssen aber drüben bleiben - der Marktwert ist zu gering) - sondern die, bei denen der Mitleidsfaktor besonders hoch ist.
Der Tierschutz-Schwarzmarkt beginnt sich gegenseitig mit blinden, tauben, drei-, zwei-, ein-, keinbeinigen Hunden zu überbieten, möglichst verknüpft mit entsprechend internetwirksamen Leidensgeschichten (vergiftet, verstümmelt, angefahren, verbrannt, am Baum aufgeknüpft...) - nicht zu vergessen das dazugehörige jeweilige Spendenkonto. Digitalkameras gabs ja genug bei Aldi.

Marketing:

Das Marketing übernimmt dann kostenlos dasjenige aus frustrierten (Haus)frauen und sonstigen Beschäftigungslosen und Geisteskranken bestehende Schweinepack im Internet, das nach dem Lebensmotto "Ich maile, also bin ich (wer)" jedwede noch so lückenhafte oder widersinnige Nachricht als "Dringlich" kennzeichnet und mit dem Betreff "Achtung!!! Notfall!!! Dringend!!! Alle helfen!!" rotbefahnt durchs Internet schleudert.
(Gott segne den Erfinder des Spamfilters.)

Im vorliegenden Fall wird das möglicherweise etwa so funktioniert haben:

1.
Sozialschmarotzer mit Kontakt nach Usbekistan meldet vielversprechendes Objekt (Hund, keine Beine, blind, taub, schwerst herzkrank, Vollkörper-Räude, Endstadium der Krebserkrankung) mit medienwirksamer Leidensgeschichte (wurde aus dem Auto eine 250 Meter hohe Brücke hinunter geworfen) und lediglich kleinen Vermittlungsmängeln (er versteht sich nicht mit Kindern, Katzen, anderen Hunden, Menschen im allgemeinen, starker Jagdtrieb, aber nicht leinenführig, schnappt nach allem, was sich bewegt, kann nicht alleine bleiben und ist nicht stubenrein).

2.
Marketing-Schweinepack rührt das ganze deutsche Internet wegen dem Tier auf. Es wird gespendet und gejammert, diskutiert und gemailt.

3.
Sozialschmarotzer lässt Tier einfliegen. Bei Ankunft stellt er fest, dass es doch einige Kommunikationsprobleme gab, und nur ein Rumpf Hund angekommen ist.
Was nun?
Wenn er den jetzt euthanasieren lässt, macht ihn das eigene Marketing-Schweinepack dafür fertig. Dann ist es zukünftig aus mit der Kohle, und die bereits verbratenen Spenden wollen die womöglich auch noch zurück haben.

4.
Sozialschmarotzer findet nach eifrigem Suchen eine "Pflegestelle", die gegen entsprechende Beteiligung den Rumpf aufnimmt, sowie einen Tierarzt, nennen wir ihn mal Dr. Covance, der ebenfalls dringend Geld braucht. Im Internet werden Marketing-Schweinepack und Doofies nun weiter über die "erfreulichen Heilungsfortschritte" unterrichtet - dadurch fliessen auch die Spenden weiter ("Er robbte heute schon eine Viertelsekunde schneller zu seinem Freßnapf... Noch fehlen uns aber 500 Euro Spenden für die 25. und die 26. Operation...")

5.
Unglücklicherweise fällt dann die sogenannte "Pflegestelle" aus, weil sie in Urlaub muss. Oder in den Zwangsentzug. Oder der Haftantritt terminiert worden ist. Oder was auch immer.

6. Und wieder hilft das Marketing-Schweinepack, immer noch nicht stutzig geworden, mit einem neuerlichen Massen-Notruf eine Bleibe für den Hund zu finden.

7.
Und dann hat das arme Vieh zum ersten Mal im Leben so etwas wie Glück.
Es trifft auf einen Menschen, der zwischen einem Rumpf und einem Hund, zwischen Tierquälerei und Tierschutz unterscheiden kann, und der fachliche Hilfe in Anspruch nimmt.
Der Hund wird endlich erlöst, nachdem er für die Dummheit, das Ego und die finanziellen Interessen so vieler leiden musste.

8.
Zur Zeit beobachte ich die Versuche des Internet-Schweinepacks, sich aus der Affäre wieder herauszulabern, nachdem sie eine Woche lang kübelweise Unrat über dem einzigen ausgegossen haben, der tatsächlich dem Hund geholfen hat.

Jeder einzelne dieser selbsternannten virtuellen Mail-Tierschützer ist mitschuldig am Leiden dieses und andere Tiere.

Typische Laute des Internet-Tierschutz-Abschaums:
"Ich habe das aber doch nur weitergeleitet."

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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