Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Offener Brief an den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland

* Arbeitslosengeld II Wohnung in Gefahr

* Liebe Wolfsfreunde!

* Gericht untersagt Tierversuch unter Hinweis auf Staatsziel Tierschutz

* In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

* Geldbuße gegen Kampfhundehalter rechtmäßig

 
Offener Brief an den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und an die
Bundestagsabgeordneten der Bundesrepublik Deutschland

von Wieslaw Roman

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordneten,

vorab möchte ich klarstellen, dass die obige Anrede nur eine Höflichkeitsfloskel ist, denn ich habe inzwischen jeglichen Respekt vor der Legislative unseres Landes verloren.

Warum verliert ein Bürger den Respekt vor den Politikern?

Vielleicht liegt es an der Respektlosigkeit, mit der Sie die Meinung meiner Mitbürgerinnen und Mitbürger ignorieren - oder aber deren Ängste und Verzweiflung schön reden!

Ich bewundere es, mit welcher Respektlosigkeit und Ignoranz Sie dieses Land wider besseren Wissens mit offenen Augen in eine politische und menschliche Katastrophe führen. Das wird zu verhindern sein – wie auch immer.

Mit Entsetzen habe ich am 2. August 04 im Internet gelesen, daß sich ein HartzIV-Betroffener aus Verzweiflung getötet haben soll, nachdem er sich seine voraussichtlichen Leistungen ab dem 1.1.05 hatte ausrechnen lassen. Diese Selbsttötung kann ich nachvollziehen, denn sie ist für diesen Menschen die
logische Konsequenz aus HartzIV mit seinen gesetzlich festgelegten und für den Betroffenen nicht erfüllbaren Bedingungen gewesen. Die Selbsttötung wird für viele andere der letzte Ausweg aus einem Dilemma sein, in das Ihre Politik diese Menschen gepresst hat.

Wie ich ebenfalls im Internet gelesen und in den Nachrichten gehört habe, werden unsere unter 14jährigen Kinder vom Staat um ihre Ersparnisse gebracht ??? Darf ich Sie fragen, ob Sie überhaupt noch so etwas wie Skrupel haben ???Können Sie sich überhaupt noch selber in die Augen schauen ???

Herr Bundeskanzler, meine Damen und Herren Bundesminister/innen, ich werfe Ihnen vor, mit dem Ablegen des Amtseides nach Artikel 56 des Grundgesetzes einen Meineid geschworen zu haben – zumindest in Teilen des Amtseides.

Zitat ... daß ich ... Gerechtigkeit gegen Jedermann üben ... werde... Zitat Ende

Sie haben nicht Gerechtigkeit gegen Jedermann geübt, weil Sie Millionen Bundesbürger in Angst, Schrecken, Verzweiflung und Ausweglosigkeit getrieben haben.

Sie haben nicht Gerechtigkeit gegen Jedermann geübt, weil Sie Gesetze ausschließlich zugunsten der Unternehmen verabschiedet haben.

Sie haben nicht Gerechtigkeit gegen Jedermann geübt, weil Sie das Opfer(Arbeitslose) abstrafen und den Täter(Unternehmen) belohnen.

Gesellschaftliche Werte haben auf der Grundlage Ihrer Agenda 2010 jedwede Gültigkeit verloren, zumal der Gesetzgeber mit seinem Raubzug gegen die  Bevölkerung nicht einmal vor den schwächsten unserer Gesellschaft, den Kindern, Halt macht.

Sie, meine Damen und Herren, haben in den Gesetzen festgelegt, daß Langzeitarbeitslose für
1 € / Std. öffentlich zur Schau gestellt werden. Denn jedes Kind weiß, daß der Onkel der da fegt, Langzeitarbeitsloser ist.

Sie, meine Damen und Herren, haben für die HartzIV – Betroffenen nicht erfüllbare Bedingungen gesetzt. Wie soll ein HartzIV – Betroffener bei der Auswahl des Arbeitsortes flexibel sein, wenn er sein KFZ veräußern muß. Oh, ich vergaß, die Reisekosten werden vom Arbeitsamt erstattet, nur muß ich bei ca. 340 € diese Reisekosten vorschießen. Und rechnen Sie doch mal aus, wie oft ich von diesem Geld wohin fahren kann, um mich vorzustellen. Und sagen Sie mir dann noch, wovon ich zwischenzeitlich leben soll. Denn der Antrag für die Kostenübernahme wurde vielleicht aus unerfindlichen Gründen abgelehnt, vom Arbeitsamt, und ich habe ein Widerspruchsverfahren eingeleitet, über dessen Entscheidung 4-5 Monate vergehen werden, aber ich muß mich weiter bewerben und vorstellen. Wobei mich eine Bewerbung ca. 7-8 € kostet. Macht bei 5 Bewerbungen 35-40 € in der Woche und im Monat 140-160 €.

Und das alles von 346 €. Starke Aussichten.

Ach ja Herr Clement, natürlich ist das Arbeitsamt ein Amt und keine Agentur. Nur weil Sie dem trägen Moloch Arbeitsamt einen anderen Namen geben, wird dort nicht schneller, besser oder effektiver gearbeitet. Das wäre als ob Sie eine Kuh Rennpferd nennen würden, und fest daran glauben würden, daß diese Kuh
Ihnen das nächste Galopperrennen gewinnen würde. Das Umbenennen eines Amtes in Agentur hätte nur dann einen Sinn – in meinen Augen –, wenn Sie damit den massiven Einsatz von Agenten zur Kontrolle der Arbeitslosen im Sinn hatten.

Herr Clement, ich erwarte von Ihnen klare Aussagen darüber, welche Unternehmen wie viele Arbeitsstellen ab 1. Januar 2005 zur Verfügung stellen werden. Ich habe ein Recht auf klare Zusagen, denn ich bin 51 Jahre alt und HartzIV – Betroffener. Ich werde trotz noch so guter Zeugnisse, trotz supertoller Bewerbungen von den Unternehmen ignoriert. Sie haben gesagt, daß Sie alle Langzeitarbeitslosen in Lohn und Brot bringen würden und daß die 1 € - Jobs nur vorübergehender Natur sein würden. Der vorhergehende Satz ist schlichtweg gelogen, da Sie wissen, daß keine normal bezahlten Arbeitsplätze zur Verfügung stehen werden, und der erste Satz ist entweder ihr Wunschdenken und oder ein falsches Versprechen der Unternehmen.

Herr Schröder, sie sind der Kapitän des Schiffes Bundesrepublik Deutschland.
Sie sind der schlechteste Kapitän, den dieses Schiff jemals hatte, weil Sie unter anderem noch schlechtere Offiziere an Bord haben. Ihr Schiff hat Schlagseite zugunsten der Unternehmen und schlingert gefährlich auf einen zerstörerischen Wasserfall zu. Ihre Offiziere sehen den Wasserfall auf den dieses Schiff zusteuert, aber sie reden die Gefahr schön. Sie Herr Schröder stehen letztendlich in der Verantwortung, das Ruder herum zu reißen und von diesem Wasserfall weg zu steuern. Sie sind in der Verantwortung, ausgewogene
Verhältnisse auf dem Schiff zu schaffen, damit es nicht mehr mit Schlagseite durch das Fahrwasser schlingert.

Ich bin HartzIV – Betroffener. Ich habe eine langjährige Lebensgefährtin, und ich habe eine 27jährige Tochter, die eigentlich mit ihrem Vater nicht all zuviel zu tun hat, da Scheidungskind.

Ich bin 51 Jahre alt, ehemals im Rettungsdienst tätig gewesen, und auf grund eines Rückenschadens im Bereich der Informatik top ausgebildet. Ich habe meinen Beitrag für diese Gesellschaft immer gerne geleistet. Wenn ich es tatsächlich zulasse, daß HartzIV für mich Gültigkeit hat, würde dieser Staat auf die Vermögensverhältnisse meiner Lebensgefährtin und die meiner Tochter zugreifen. Das werde ich in jedem Fall verhindern. Nur welche Möglichkeiten habe ich, um das zu verhindern???

Von meiner Lebensgefährtin kann ich mich trennen, ich weiß, sie wird es nicht wollen, aber was bliebe? Herr Bundeskanzler, wie viele Lebensgemeinschaften werden durch das Hartzkonzept zerstört? Entschuldigung, ich glaube daß das ihnen schnurzpiepegal ist.

Und wie könnte ich meine Tochter vor dem Zugriff dieses Staates schützen. Nun, genau genommen bliebe mir nur die Selbsttötung. Wäre Ihnen das auch schnurzpiepegal, Herr Schröder, wenn außer dem Kollegen vom 2.8.04 und mir  noch ein paar 100.000 HartzIV – Betroffene ähnlich reagieren müssten. Gibt es
schon Pläne in Ihren Schubladen, wie man einer solchen Bedrohung begegnen kann??? Herr Schilly.

Warum machen Sie sich überhaupt die Mühe, uns Langzeitarbeitslose in der Bundesrepublik Deutschland durchzubringen??? Warum verhandeln Sie nicht mit Rußland, die dortigen Arbeitslager neu zu eröffnen, und warum deportieren Sie uns nicht dorthin??? Nach dem Motto – aus den Augen aus dem Sinn – außerdem,
wäre das nicht billiger???

Sie könnten das folgendermaßen schönreden, Herr Clement:

Liebe HartzIV – Betroffene, wir, die Parlamentarier der Bundesrepublik Deutschland, haben beschlossen, Ihnen einen mehrjährigen Arbeits- Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Damit werden Ihre Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt deutlich verbessert, da sie diesen Zeitraum positiv in ihre Bewerbungen einfließen lassen können.

Ich denke es wird Zeit, die politische Landschaft der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig zu verändern. Ich denke es wird Zeit, daß die Lastenverteilung auf alle Beteiligten gleichermaßen verteilt wird – also auch
auf die Unternehmen.

Voraussetzung für politische Veränderungen ist, daß sich auch die Machtverhältnisse in dem betroffenen Land – hier die Bundesrepublik Deutschland – ändern.

Ich wünsche mir, meine Damen und Herren Parlamentarier, daß Sie über folgendes Szenario einen Moment nachdenken:

Setzen wir einmal voraus, Sie alle sind zeitlich begrenzte Arbeitnehmer des Volkes, da Sie von Steuergeldern bezahlt werden, und setzen wir mal voraus, daß Sie Ihre Jobs aufgrund Ihrer Wahlaussagen vom Volk der Bundesrepublik  Deutschland erhalten haben. Setzen wir voraus, daß ich im Namen des Volkes der Bundesrepublik Deutschland tätig werden dürfte, dann würde ich ihnen folgendes sagen:

Im Namen des Volkes der Bundesrepublik Deutschland kündige ich Ihnen, Herr Schröder, Ihren Job als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland fristlos, denn Sie haben nicht Gerechtigkeit gegen Jedermann geübt. Aus gleichem Grund kündige ich die Jobs aller Bundesministerinnen und Bundesminister fristlos.
Aus gleichem Grund kündige ich die Jobs aller Bundestagsabgeordneten fristlos. Es wird auch den Ministerpräsidenten und Landtagsabgeordneten der Bundesländer fristlos gekündigt, die die Gesetze zur Umsetzung des Hartzkonzeptes mitgetragen haben.

Setzen wir voraus, Sie alle würden keine Abfindungen bekommen und setzen wir voraus, Sie hätten, wie normale Arbeitnehmer nach einer fristlosen Kündigung auch, keine anderen Jobs. Da Sie nicht in die Arbeitslosenversicherungen eingezahlt haben, überführe ich Sie direkt nach HartzIV.

Jetzt denken Sie mal darüber nach, dieses würde Ihnen allen tatsächlich passieren. Denken Sie über die persönlichen Folgen nach, über die Folgen für Ihre unmittelbare Umgebung und über die Folgen für die Sparkonten Ihrer Kinder.

Ich persönlich glaube nicht, daß irgendjemand von Ihnen über ein solches Szenario nachgedacht hat. Sie wussten von Anfang an, daß Sie niemals von HartzIV betroffen sein werden. Dafür haben Sie per Gesetz gesorgt – Sie alle, auch die Opposition, unter der diese Unterdrückungsgesetze für die Betroffenen
nach härter ausgefallen wären.

Grundlegende Veränderungen der Politik würden, unter anderem, in meinen Augen folgender Maßen aussehen:

Trennen der Verquickung von Politik und Wirtschaft. Es war dazumal eine geniale Idee, als einige Wirtschaftsmanager sagten: Warum sollen wir Lobbyisten zur Politik schicken um unsere Interessen durchzusetzen? Wir holen die Politiker in unsere Unternehmen, sie werden dann unsere wirtschaftlich-
politischen Interessen durchsetzen.

Die Unternehmen müssen sich an den Kosten der Arbeitslosigkeit beteiligen, sie haben die Arbeitslosigkeit durch Mißmanagment verursacht.

Einbeziehen des Volkes in wichtige politische Entscheidungen. Das würde die Politiker zum Erarbeiten tragbarer Gesetze zwingen.

Kontrolle der Politikern durch ein rotierendes Gremium des Volkes und nicht, wie von Ihnen vorgeschlagen, Kontrolle der Politiker von Politikern.

Ich bin kein Politiker und ich bin kein juristisch bewanderter Mensch. Ich bin einfach in einer Situation, in der ich gezwungen bin, zu reagieren um zu überleben. Ich bin mir sicher, daß eine gute Steuerreform vor 4-5 Jahren mit entsprechenden anderen arbeitspolitischen Maßnahmen sich selber finanziert hätte. Volkswirte würden Ihnen allen dieses sofort beweisen können.

Ich, Wieslaw Roman, fordere Sie alle auf, rudern Sie das Schiff Bundesrepublik Deutschland gemeinsam zurück. Wir alle steuern in eine wirtschaftliche, politische und menschliche Katastrophe.

Ich möchte noch ein paar Worte an die Bundesbürger richten, die glauben in sicherer Arbeit und nicht von HartzIV betroffen zu sein. Überprüfen Sie mal, wer aus ihrem persönlichen Umfeld direkt HartzIV – Betroffener ist. Überprüfen Sie mal, ob Sie deswegen nicht auch diesen Vermögensstriptease vor diesem
Staat machen müssen (nach vorsichtigen Schätzungen werden dies ca. 7 – 10 Millionen Menschen sein). Überprüfen Sie mal, wie sicher Ihr Job ist und denken Sie mal darüber nach, daß laut Aussage des Arbeitsamtes heute schon Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre alt sind, als schwer vermittelbar gelten.


Wieslaw Roman

[Quelle]
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
 
 
Arbeitslosengeld II Wohnung in Gefahr

Langzeitarbeitslosen, die nicht schon jetzt wenig Miete zahlen, droht bei
Inkrafttreten der Hartz IV-Reform im kommenden Jahr der Verlust der Wohnung.
Eigentlich zahlt die Arbeitsagentur zusätzlich zum Arbeitslosengeld II auch
die Wohnung. Aber nur, wenn sie angemessen ist. Maßstab sind die für
Sozialhilfeempfänger geltenden Kriterien. Die Regeln sind streng: Angemessen
sind nur kleine und billige Wohnungen. Wer teurer wohnt, muss umziehen. Nur
für eine Übergangszeit übernimmt die Behörde auch höhere Kosten. Auch
Wohnungseigentümer und Hausbesitzer geraten unter Druck. Vor allem bei
Immobilien, die schon zu einem großen Teil bezahlt sind, ist bei
Langzeitarbeitslosigkeit schnell ein Notverkauf nötig. STIFTUNG WARENTEST
online erklärt, womit Arbeitslose im kommenden Jahr rechnen müssen und was sie
tun können.

Zwang zum Umzug

Nach Ansicht des Arbeitsministeriums wird die Hartz IV-Reform nur in wenigen
Einzelfällen dazu führen, dass Arbeitslose umziehen müssen. Argument der
Regierungsbeamten: Laut Statistik zahlen arbeitslose Wohngeldempfänger im
Durchschnitt nicht mehr Miete als Sozialhilfeempfänger. Allerdings: Nicht alle
Arbeitslosen bekommen Wohngeld. Wer früher viel verdient hat, bekam bisher
auch bei Langzeitarbeitslosigkeit so viel Arbeitslosenhilfe, dass er keinen
Anspruch auf Wohngeld hat.

Nur kleine Wohnung angemessen

Angemessen ist nach Sozialhilfemaßstab nur eine ziemlich bescheidene Wohnung.
Jedes Haushaltsmitglied hat Anspruch auf ein angemessen großes Zimmer. Für die
Wohnungsgröße insgesamt gibt das Arbeitsministerium folgende Richtwerte an:

Eine Person: 45 bis 50 Quadratmeter Zwei Personen: 60 Quadratmeter Drei
Personen: 75 Quadratmeter Vier Personen: 85 bis 90 Quadratmeter Weitere
Personen: jeweils 10 bis 15 Quadratmeter zusätzlich.

Grenzen für die Miete

Die Wohnungsgröße ist nicht die einzige Einschränkung. Auch die Höhe der
Miete, die die Arbeitsagentur übernimmt, ist begrenzt. Maßstab ist, was der
für den betreffenden Ort gültige Mietspiegel als Durchschnittspreis für eine
einfach ausgestattete Wohnung nennt. Für Berlin etwa gelten nach Angaben der
Sozialbehörde folgende Kaltmieten als angemessen: Knapp 230 Euro für Singles,
für zwei Personen 270 Euro, für drei 330 Euro und für vier 370 Euro. Für jede
weitere Person sind knapp 60 Euro zusätzlich angemessen. Die Angaben sind nur
Richtwerte. Je nach Baujahr des Hauses können etwas höhere oder tiefere Mieten
angemessen sein. Stets gilt jedoch: Eine neue Wohnung zu Mietspiegelpreisen zu
finden, ist schwierig. In Berlin etwa sind selbst viele städtische
Sozialwohnungen deutlich teurer. Grund: Der Mietspiegel erfasst alle Mieten,
die derzeit gezahlt werden. Bei Neuvermietungen verlangen Eigentümer oft eine
höhere Miete.

Spielraum im Detail

Ganz starr sind die Regeln nicht. Wer eine zu große Wohnung bewohnt, darf sie
behalten, wenn eine angemessen kleine Wohnung nicht billiger zu finden ist.
Wer zusätzlichen Raum zum Arbeiten braucht oder als junge Familie noch mit
Nachwuchs rechnet, darf mehr Quadratmeter haben als eigentlich angemessen. Die
Behörde prüft jeden Fall einzeln.

Prüfung der Zumutbarkeit

Wer eine zu teure Wohnung hat, muss nicht unbedingt sofort ausziehen. Nur wenn
der Umzug möglich und zumutbar ist, kürzt die Arbeitsagentur die Zahlungen.
Bis zu sechs Monate, im Einzelfall auch länger, finanziert die Behörde auch zu
teure Wohnungen. Statt auszuziehen, haben Arbeitslose die Möglichkeit, für
einzelne Zimmer Untermieter zu suchen.

Behörde zahlt für Umzug

Immerhin: Wenn wegen der Arbeitslosigkeit der Umzug in eine billigere Wohnung
nötig wird, übernimmt die Behörde die Kosten. Nötige Aufwendungen für Makler,
Kaution und Umzugsunternehmen werden erstattet. Voraussetzung: Der Arbeitslose
holt vorher die Zustimmung der Behörde ein.

Chance für Eigentümer

Auch Haus- oder Wohnungseigentümer haben eine Chance, ihr Eigentum trotz
Arbeitslosigkeit zu retten. Voraussetzung: Die Immobilie ist angemessen klein
und wird selbst bewohnt. Der Wert von Haus oder Wohnung wird dann nicht als
Vermögen bewertet, das vor Zahlung von Arbeitslosengeld II verbraucht werden
muss. Mehr noch: Die Arbeitsagentur übernimmt auch die Zinsen für den Kredit
zur Finanzierung von Haus oder Wohnung. Allerdings: die Kosten insgesamt
müssen angemessen sein. Mit anderen Worten: Zinszahlungen und Nebenkosten
dürfen nicht oder jedenfalls nicht viel über der Miete für eine angemessene
Wohnung liegen.

Kein Zuschuss zur Tilgung

Auf jeden Fall müssen Arbeitslose die Tilgung selbst tragen. Dadurch geraten
vor allem Immobilien in Gefahr, die schon zu einem großen Teil bezahlt sind.
Grund: Während der in den Kreditraten enthaltene Tilgungsanteil am Anfang der
Baufinanzierung vergleichsweise gering ist, steigt er später immer weiter an.
Einzige Chance ist dann eine Umschuldung oder eine Reduzierung der Rate.
Eigentümer großer Immobilien haben kaum eine Chance, ihr Eigentum zu retten.
Allenfalls die Untervermietung eines Teils der ansonsten selbst bewohnten
Immobilie kann den Notverkauf möglicherweise abwenden. Ob die Arbeitsagentur
da mitzieht, ist allerdings noch unklar.

Tipps für alle Fälle

Wer die Gefahr sieht, über kurz oder lang arbeitslos zu werden, sollte sich
schon jetzt auf die neuen Regeln einstellen. Insbesondere beim Kauf und der
Finanzierung von Immobilien kann die Beachtung einiger Regeln dafür sorgen,
dass bei Arbeitslosigkeit kein Notverkauf nötig wird. STIFTUNG WARENTEST
online gibt Tipps für den Abschluss von Miet- und Kaufverträgen.
 
 
Liebe Wolfsfreunde!

Es gibt außer Olympia tatsächlich auch noch andere Sendungen - wenn auch nicht zu üppig:

Sa, 14.8., VOX, 18.30 Uhr: hundkatzemaus - Sportler auf vier Pfoten ( Wiederh. So, 12.50 Uhr ),

Sa, SWR-BW, 19.15 Uhr: Hundegeschichten,

Mo, 16.8., SWR-BW, 18.15 Uhr: Lebensretter für Waldi und Co,

Mo, HR, 20.15 Uhr: Herrchen gesucht - u.a. mit Assistenz-Hunden (Wiederh.

Die, 12.30 Uhr),

Mi, 18.8., NDR, 20.15 Uhr: Die Hyänen vom Mara Fluss.

 

Wölfische Güße

Elli Radinger

**************************

E. H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

mailto:redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de

http://www.yellowstone-wolf.de

 
Tierschutz

Gericht untersagt Tierversuch unter Hinweis auf Staatsziel Tierschutz
                                                                                                                   10. Aug. 2004

Das Staatsziel Tierschutz (Artikel 20 a / Schutz der Tiere) zeigt Wirkung. Der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof gibt jetzt ein Urteil bekannt, in dem ein Tierversuch u.a. mit Hinweis auf das seit 2002 existierende Staatsziel untersagt wird. (Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, AZ 11 ZU 3040 / 03) Die Begründung: Die Versuche seien ethisch nicht vertretbar und es bestehe keine Notwendigkeit. Vorgenommen werden sollten Versuche an Ratten, um die Gewichtszunahme bei Menschen als Nebenwirkung bei Einnahme des Antipsychotikums Clozapin zu untersuchen. Der Deutsche Tierschutzbund wertet dieses Urteil als Durchbruch.
"Das Staatsziel Tierschutz ist kein zahnloser Papiertiger. Mit dem nun ergangenen, unanfechtbaren Urteil wurden nicht nur tausende Tiere gerettet. Es ist zugleich ein Meilenstein und Präzedenzfall für die Zukunft. Wir haben schon lange gefordert, dass auch eine inhaltliche Prüfung und eben nicht nur eine formale Prüfung von Anträgen auf Tierversuchen nötig ist. Das wird jetzt so sein und das ist der Durchbruch", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, den jetzt veröffentlichten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Das Gericht hatte am 16. Juni 2004 endgültig über eine Berufungsklage einer Universität entschieden. In dem unanfechtbaren Gerichtsbeschluss, der in der Öffentlichkeit bislang unbekannt ist, wurde dem Kläger untersagt, geplante Tierversuche an Ratten weiter durchzuführen. In der Begründung wird u.a. ausdrücklich dem Staatsziel Tierschutz Rechnung getragen. Genehmigungsbehörden und beratende Kommissionen hätten Tierversuchsanträge nicht nur einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, sondern auch einer inhaltlichen Prüfung auf die Notwendigkeit und ethische Vertretbarkeit der Versuche, heißt es in der Begründung.
Dem Urteil vorausgegangen war ein Beschluss der Genehmigungsbehörde des Regierungspräsidiums Gießen, das das Tierexperiment bei Antragstellung im Oktober 2001 ablehnte. Dagegen legte der Antragsteller Widerspruch ein. Der Rechtsstreit mit Widerspruch und Klage zog sich bis zum jetzt ergangenen unanfechtbaren Beschluss. In den Versuchen sollte ein seit zehn Jahren auf dem Markt befindliches Medikament, ein Antidepressivum, untersucht werden, bei dem bei Menschen als Nebenwirkung Gewichtszunahmen auftreten. Laut Antragsteller seien die "Belastungen für die Tiere als geringfügig einzustufen". Dem widersprach die Genehmigungsbehörde. Diese beurteilte die Versuche vor allem auch aufgrund der notwendigen anschließenden Tötung als erhebliche Belastung für die Tiere.
In den Versuchen sollte gentechnisch veränderten Ratten das Antidepressivum verabreicht werden, um dann die Gehirne der getöteten Tiere auf Veränderungen zu untersucht. "Ein solcher Versuch ist ethisch und rechtlich nicht haltbar. Die Tiere erleiden unendliche Schmerzen. Wir freuen uns, dass das Gericht ausdrücklich die inhaltliche Bewertung nach Artikel 20 a Grundgesetz, dem neuen Staatsziel Tierschutz, betont. Die Genehmigungsbehörden und der Tierschutz insgesamt sind gestärkt", zeigt sich Apel erfreut.
 

Quelle: http://www.ngo-online.de/

 
1 BvR 1363/01

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
1. der Frau B...,
2. der Frau D...,
3. der Frau F...,
4. der Frau F...,
5. der Frau G...,
6. des Herrn G...,
7. der Frau H...,
8. der Frau L...,
9. der Frau M...,
10. der Frau M...,
11. der Frau P...,
12. des Herrn R...,
13. des Herrn M...,
14. der Frau Sch...,
15. der Frau Sch...
16. der Frau Sch...,
17. des Herrn St...,
18. der Frau V...,
19. des Herrn W...,

- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Niels Korte und Koll.,
Unter den Linden 12, 10117 Berlin -

1. unmittelbar gegen
das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 12. Juli 2001 - VerfGH 152/00 -
2. mittelbar gegen
§ 3 Abs. 1, §§ 4, 5 Abs. 1 und § 5 a der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln) in der Fassung der Verordnung vom 4. Juli 2000 (GVBl S. 365)

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richterin Jaeger
und die Richter Hömig,
Bryde

gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 31. März 2004 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe:
Die Annahmevoraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde, mit welcher sich
1
die Beschwerdeführer gegen Vorschriften der Verordnung über
2
das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln) in der Fassung der Änderungsverordnung vom 4. Juli 2000 (GVBl S. 365) und gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs (NVwZ 2001, S. 1266) wenden, kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu. Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der von den Beschwerdeführern als verletzt gerügten Rechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt. Denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>).
3
Soweit die Beschwerdeführer § 3 Abs. 1 HundeVO Bln und die daran anknüpfenden Regelungen in § 4, § 5 Abs. 1 und § 5 a HundeVO Bln angreifen, weil sie auch Hunde der Rassen Dogue des Bordeaux sowie Kreuzungen mit Hunden der in § 3 Abs. 1 HundeVO Bln genannten Art erfassen, sind ihre Rügen unzulässig. Das Beschwerdevorbringen geht auf die Ausführungen des Landesverfassungsgerichts zu den diese Hunde betreffenden Regelungen nicht oder nicht hinreichend ein und genügt deshalb insoweit nicht den Anforderungen, die § 92 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde stellt.
4
Ob und inwieweit die weiteren Rügen zulässig sind, kann offen bleiben. Denn die Rügen sind jedenfalls unbegründet. Die Anforderungen an das Führen gefährlicher Hunde in § 4 Abs. 1 HundeVO Bln, die Regelung über das Zuverlässigkeitserfordernis für das Halten und Führen solcher Hunde in § 5 Abs. 1 HundeVO Bln und die Anzeige-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten nach § 5 a HundeVO Bln für Halter von gefährlichen Hunden im Sinne der hier einschlägigen Nummern 1 bis 4 des § 3 Abs. 1 HundeVO Bln sind sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar. Im Einzelnen folgt dies aus den Gründen in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - zu dem Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) und in dem Beschluss der Kammer vom selben Tage - 1 BvR 550/02 -, der zu der Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - des Landes Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2000 (GVBl S. 247; im Folgenden: GefAbwV) ergangen ist. Was dort in Bezug auf das bundesrechtliche Einfuhr- und Verbringungsverbot für gefährliche Hunde der auch hier in Rede stehenden Art und im Hinblick auf die Möglichkeit ausgeführt worden ist, nach § 2 Abs. 2 GefAbwV die Unfruchtbarmachung solcher Hunde anzuordnen, gilt gleichermaßen für die Verordnungsregelungen des Berliner Rechts, gegen die sich die Beschwerdeführer mit ihren Rügen wenden.
5
Wie der Bundesgesetzgeber im Blick auf das genannte Einfuhr- und Verbringungsverbot (vgl. dazu näher das erwähnte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004, Umdruck S. 44 und 48 f.) ist allerdings auch der Berliner Verordnungsgeber mit Bezug auf die angegriffenen Regelungen gehalten, die weitere Entwicklung hinsichtlich des Beißverhaltens von Hunden zu beobachten und je nach dem Ergebnis seiner weiteren Prüfungen sein Regelungswerk neuen Erkenntnissen anzupassen.
6
Die angegriffene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin bleibt davon unberührt. Sie ist ihrem Inhalt nach im Lichte der vorstehenden Ausführungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
7
Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93 d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
8
Diese Entscheidung ist unanfechtbar (§ 93 d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG).
9
Jaeger Hömig Bryde

http://www.bundesverfassungsgericht.de

 
Kammergericht: Geldbuße gegen Kampfhundehalter rechtmäßig (PM 29/2004)

Berlin, 08.06.2004

Die Präsidentin des Kammergerichts
- Justizpressestelle Moabit -



Pressemitteilung

Nr.: 29 / 2004

Kammergericht:

Geldbuße gegen Kampfhundehalter rechtmäßig

Der 5. Strafsenat des Kammergerichts hat die Überprüfung eines vom Amtsgericht Tiergarten gegen den Halter eines American Staffordshire Terrier Mischlings verhängten Bußgelds abgelehnt. Das Amtsgericht hatte nach der Berliner Hundeverordnung eine Buße in Höhe von 125 Euro verhängt, weil der Hundehalter sein Tier unangeleint spazieren geführt hatte.

Das Kammergericht hat eine Überprüfung dieser Entscheidung zwecks Vereinheitlichung der Rechtsprechung als unzulässig abgelehnt. Die Rechtslage sei durch das Bundesverfassungsgericht bereits abschließend geklärt, die Berliner Hundeverordnung als verfassungsgemäß bestätigt worden.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 2001 die Verfassungsmäßigkeit der Berliner Hundeverordnung festgestellt, das Bundesverfassungsgericht auf eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde diese Auffassung bestätigt (Beschluss vom 31. März 2004 – 1 BvR 1363/01). Lediglich müsse die Entwicklung des Beißverhaltens beobachtet, die Verordnung gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. In einer weiteren Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht American Staffordshire Terrier als besonders gefährlich eingestuft (Beschluss vom 29. März 2004 – 1 BvR 1498/00).

Das Kammergericht schließt sich dieser Rechtsauffassung an. Bußgelder gegen Halter besonders gefährlicher Hunde dürfen demnach auch weiterhin nach der Berliner Hundeverordnung verhängt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen sei höher zu bewerten als das möglicherweise durch eine Leine beeinträchtigte Wohlergehen eines Hundes, so der Strafsenat.

Die Entscheidung ist unanfechtbar (Beschluss des 5. Strafsenats des Kammergerichts vom 7. Juni 2004, Aktenzeichen 5 Ws (B) 179/03).

Bei Rückfragen: Arnd Bödeker
Pressesprecher
(Tel.-Nr.: 9014-2280/-2332)

http://www.berlin.de

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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