Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Aktuelle Kurzmitteilung zur morgigen Hamburger Demo

* BONZO  WILL  ZU  DIR!

* Hahne, Gert Briefwechsel - Niedersachsen

* „Kampfhunde“: Tiroler „Rasselisten“ vor dem Aus

 


Hamburg in Angst ?

Die zuständige Behörde hat die Veranstalter darauf hingewiesen, dass Teilnehmer der morgigen Hamburger Demo über die Einhaltung der Hamburger Hundeverordnung zu unterrichten sein. Verletzung der allgemeinen Leinen- (alle Hunde) bzw. speziellen Maulkorbpflicht (Listenhunde) werden unverzüglich, z.B. mit Bußgeldern geahndet.

Der Hundekontrolldienst nimmt definitiv an der Demo teil.

Wolfgang Poggendorf (Geschäftsführer des Hamburger Tierheims) war von den Veranstaltern eingeladen worden, auf der Demo zu sprechen, da weitere Repressalien gegen Hundehalter (Schließung von Parks für Hunde) auch die Interessen des Tierschutzvereins und des Tierheims betreffen. Je weniger Möglichkeiten zu artgerechten Haltung, desto höher die Zahl der beim Hamburger Tierschutzverein abgegebenen Hunde.
Siehe auch:
http://www.tierschutzverein-hamburg.de/top_aktuell/parkverbot.htm

Wolfgang Poggendorf aber machte seien Teilnahme vom Ergebnis einer Vorstandssitzung des Hamburger Tierschutzvereins abhängig, deren gestern ergangener Beschluss eher dem Bau einer Wagenburg gegen die betroffenen Hundehalter und Hunde gleicht: Wolfgang Poggendorf wird an der Demo weder teilnehmen, noch dort sprechen. Zusätzlich wird das Tierheim Hamburg morgen - wegen der Demo - geschlossen sein. Wer zu den üblichen Öffnungszeiten dort vorsprechen möchte, wird es verriegelt und verrammelt finden.

Unten noch einmal der Demoaufruf - Man sieht sich!


Krieg gegen Hund und Halter !

CDU plant "Parkverbot" und Leinenzwang, Zwangsführerschein für alle Hunde in Hamburg.
 

Anti-Hundegesetz soll kurzfristig beschlossen werden !

Parks werden für Hunde gesperrt, ein genereller Leinenzwang für alle Hunde im gesamten Landesbereich Hamburg erlassen. Weitere Auslaufflächen für Hunde werden nicht geschaffen !
Die Leinenzwang-Hotline wird frei geschaltet, damit jeder Hundefeind anonym denunzieren kann. Bußgelder werden um das Dreifache erhöht, damit eine Strafbarkeit möglich wird.
Ein Zwangshundeführerschein" kostet verantwortlich erfahrene Hundehalter unnötig Geld.
Der Sicherheits- und Ordnungsdienst wird aufgestockt um den Leinenzwang zu überwachen. Bußgelder werden erhoben, bei Mehrfachverstoß gegen den Leinenzwang werden Hunde eingezogen, enteignet, letztendlich u.U. eingeschläfert.

Den Halter drohen Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren, wenn Sie Ihren Tieren ein artgerechtes Leben bieten wollen ! Die Planung für ein hundefreies Hamburg- dann hundesfreie Großstädte, letztendlich ein hundefreies Deutschland läuft.
Die Ausrottung der sogenannten "Kampfhunde" in Deutschland, welche auch von Hamburg ausging war nur der Anfang !!!!!!!!!!!!
 

Jetzt betrifft es jede Rasse !

Wir wehren uns !!! Wir lassen uns nicht Kriminalisieren und Abkassieren !! Kämpft mit für die Freiheit Eurer Hunde !!

Die Interessengemeinschaft IG-Hundefreunde E.V. ist seit Erlass der Hamburger Hundeverordnung 2000 tätig und plant Demonstrationen die wir dann auch hier veröffentlichen ! Es finden auch wöchentliche Infoabende statt - hier mehr!


DEMO 14.08.2004

DEMO 14.08.2004
Hamburger Hundehalter bleiben nicht mehr stumm

Wir haben lange genug geschwiegen.

Wir haben brav die Hundesteuer bezahlt.

Wir wurden Menschen 2. Klasse, durch Medienhetze und inkompetente Politiker.

UNS REICHT‘S !

Machen Sie mit und kommen Sie zur Demonstration am 14. August 2004 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr vor das Tierheim Süderstraße 399

Weiter Infos und Flyer hier als .pdf Datei - bitte weiträumig verteilen!


www.ig-hundefreunde.de

 

Peter Böttcher

Postfach  10 71 03

28071  Bremen

Tel.:  0172  53 43 63 5

Fax:  0421  339 83 47

 

 

BONZO  WILL  ZU  DIR!

 

JA,  ZU  DIR!

 

BONZO

 

5 Jahre

 

Weißer Bullterrierrüde, hat den Wesenstest und ist kastriert.

Er braucht das, was alle Bullis brauchen!

LIEBE und eine Familie.

 

Er befindet sich mit 64 Kameraden in einer „Pension“ vor den Toren Bremens.

 

Bei ernstem Interesse bitte an Frau Hampe oder Frau Korn vom Stadtamt Bremen wenden:

Tel.:

 0421  361 15833  und  0421   361  6951

e-Mail

marianne.hampe@stadtamt.bremen.de

edeltrud.korn@stadtamt.bremen.de

 

 

Falls jemand nicht durchkommt, kann er sich auch an mich wenden.

 

Es geht um ein Hundeleben, deshalb am Telefon nicht locker lassen!

 

Foto von Bonzo:

 

 

Peter Böttcher

 
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Manfred.Korinth@t-online.de [mailto:Manfred.Korinth@t-online.de]
Gesendet: Mittwoch, 28. Juli 2004 17:21
An: Hahne, Gert
Betreff: Re: Abwesenheitsnotiz: Niedersächsisches Hundegesetz

Sehr geehrter Herr Dr. Hahne,

der freundlichen Beantwortung meiner Anfrage nach dem
10. August 2004 sehe ich entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
M.Korinth

--------------

Hahne, Gert" <Gert.Hahne@ml.niedersachsen.de> schrieb:
Bis zum 10.08.04 bin ich nicht im Hause. Diese Mail wird nicht
weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an
Frau Voigt oder Frau Glinke 0511 120 2136,
(pressestelle@ml.niedersachsen.de) Sie werden Ihnen gerne weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Gert Hahne

Niedersächsisches Ministerium
für den ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle / Dr. Gert Hahne
Calenberger Str. 2
30169 Hannover

Telefon: 0511/120-2136/37/38
Telefax: 0511/120-2382

------------------

Hier die Antwort:

---Ursprüngliche Nachricht---
From: "Hahne, Gert" <Gert.Hahne@ml.niedersachsen.de>
To: "'320077670818-0001@T-Online.de'" <320077670818-0001@T-Online.de>
Subject: Ihre Anfrage zum Niedersächsisches Hundegesetz

Sehr geehrter Herr Korinth!

Herzlichen Dank für Ihre e-mail vom 28.07.2004 zum Thema Hundegesetz. Die
Agrarministerkonferenz vom 26. März 2004 in Osnabrück hatte auf Wunsch aller
Bundesländer die Thematik "Züchtungsverbot/Hundegesetz" aufgenommen. Bei der
Agrarministerkonferenz waren sich die Anwesenden einig, dass es in
Deutschland eine einheitliche Regelung zum Thema Züchtung der im
Bundesverfassungsgerichtsurteil genannten Hunderassen geben muss. So soll
verhindert werden, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern
voneinander abweichen, dies dann sogar dazu führen könnte, dass das
Überschreiten einzelner Ländergrenzen in Deutschland sowohl für Hundezüchter
als auch für Hundebesitzer jeweils eine unterschiedliche Gesetzeslage mit
sich bringt.

Die bei der Agrarministerkonferenz beschlossene Arbeitsgruppe hat bisher
intern getagt, über Ergebnisse kann ich Ihnen leider noch nicht berichten,
diese werden bei der kommenden Agrarministerkonferenz am 6. und 7. Oktober
sicherlich vorgestellt werden.

Ich kann mit vorstellen, das diese Situation für Sie als Hundezüchter
außerordentlich unbefriedigend ist, bitte aber um Ihr Verständnis das wir
versuchen wollen diese Thematik bundeseinheitlich zu regeln.


Mit freundlichen Grüßen

Gert Hahne



Niedersächsisches Ministerium
für den ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle
Dr. Gert Hahne
Calenberger Str. 2
30169 Hannover

Telefon: 0511/120-2136/37/38
Telefax: 0511/120-2382
E-Mail: Pressestelle@ml.niedersachsen.de
E-Mail: Gert.Hahne@ml.niedersachsen.de
Internet: www.ml.niedersachsen.de

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Frau
Landtagsabgeordnete
Ilse Hansen
CDU Niedersachsen

Sehr geehrte Frau Hansen,

der Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag vom 12.12.2002 zufolge haben Sie in der Plenardebatte über den Entwurf des Nds. Hundegesetzes folgendes vorgetragen, ich zitiere:

" Alle Fachleute, Verhaltensforscher und Veterinäre haben klargestellt, daß Rasselisten sachwidrig und unsinnig sind.
Es wird kein Kampfhund geboren und es gibt keine Rasse, die von Geburt an ein übernatürliches Aggressionsverhalten hat ".

Auf dieser Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse wurde dann mit Wirkung vom 01. Oktober 2003 ein rasseneutrales Hundegesetz verabschiedet, das sich bis zum heutigen Tag vorbildlich bewährt hat.

In der Agrarministerkonferenz am 26.03.04 in Osnabrück wurde unter dem Vorsitz des Nds. Landwirtschaftsministers der Beschluß gefaßt, eine bundesweit einheitliche Regelung zum Zuchtverbot der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16.03.2004 genannten Hunderassen herbeizuführen.

Hierzu wurde eigens eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Niedersachsens beauftragt, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

Ich habe daraufhin beim Nds. Landwirtschaftsministerium angefragt und die nachfolgende Antwort erhalten.

Dem Leser des Antwortschreibens drängt sich die Interpretation auf, daß die Nds. Landesregierung in Abkehr von ihrer bisherigen Politik das Hundegesetz ändern und wieder eine Rassenliste einführen wird.

Können Sie das bestätigen ?

Ihrer geschätzten Antwort entgegensehend
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Manfred Korinth
Grehberg 7
31855 Aerzen
Niedersachsen
 
 
 „Kampfhunde“: Tiroler „Rasselisten“ vor dem Aus

Nur wenige Monate nach In-Kraft-Treten des neuen Tiroler „Hundegesetzes“ steht die derzeit geltende Bestimmung vor dem Aus. Statt der Bewilligungspflicht für Kampfhunde soll eine Meldepflicht für alle Hunde kommen.

Ärztliches Gutachten gefordert

Grund seien Probleme beim Vollziehen, hieß es am Montag aus dem Büro von Landesrat Konrad Streiter (ÖVP).

Der seit vergangenem März geltende Paragraf zur Tierhaltung im Rahmen des Landespolizeigesetzes sieht für 17 als gefährlich eingestufte Hunderassen bzw. Kreuzungen mit diesen Rassen eine Bewilligungspflicht vor. Jeder, der eine dieser Rassen besitzt, muss ein ärztliches Gutachten vorlegen.

Bürgermeister zuständig

Er soll nachweisen, dass er verlässlich und körperlich in der Lage ist, den Hund zu halten. Die entsprechende Bewilligung wird vom jeweiligen Bürgermeister als zuständiger Behörde ausgestellt.

Jeder Hund soll gemeldet werden

Künftig soll es diese Bewilligungspflicht nicht mehr geben. Vielmehr sieht der Vorschlag einer von Streiter beauftragten Expertengruppe eine Anmeldepflicht für sämtliche Hunderassen vor. Hunden soll außerdem verpflichtend ein Chip eingesetzt oder sie sollen tätowiert werden. Bei unzuverlässigen Besitzern und „auffälligen“ Hunden kann der Bürgermeister einschreiten.

Keine Liste mehr

Das Tier muss dann innerhalb einer Woche dem Amtstierarzt vorgeführt werden. Ein Maulkorb- oder Leinenzwang oder die Abnahme des Hundes sind in der Folge möglich. Eine Liste mit riskanten Rassen soll es in Zukunft nicht mehr geben.

„Mehr Eigenverantwortung“

Bisher seien keine Zwischenfälle mit den als gefährlich geltenden Hunderassen bekannt geworden, hieß es aus dem Landhaus. Mit der geplanten Neuregelung übertrage man dem Hundehalter mehr Eigenverantwortung und verzichte auf laufende Kontrollen bei verlässlichen Hundebesitzern.

Großer Verwaltungsaufwand

Das „Hundegesetz“ war im Juli 2003 vom Landtag beschlossen worden und hatte seitdem für Diskussionen gesorgt. Für die Gemeinden ist der Vollzug des Gesetzes mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden. Neben langen Verfahrensfristen sind die Behörden mit den Bewilligungen und regelmäßigen Überprüfungen konfrontiert. Im Herbst soll das neue Gesetz verabschiedet werden.

Q: http://tirol.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=6&id=335548

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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