Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Briefwechsel-Niedersachsen........Heute schon gekotzt?

* Schlittenhunde dürfen besteuert werden

* Hallo, ich möchte auf eine Fernsehsendung aufmerksam machen

* Hartz IV rüttelt die Republik auf.

* Auch Österreich verblödet.

* Privat - schreiben an die Gewerkschaft!

* FDP will Abschaffung der Hundesteuer - ausgenommen KAMPFHUNDE!
 

 
---Ursprüngliche Nachricht---
From: "Manfred Korinth" <320077670818-0001@T-Online.de>
To: <Poststelle@stk.niedersachsen.de>
Subject: Bundesweites Zucht- und Vermehrungsverbot

Herrn
Niedersächsischen Ministerpräsident
Christian Wulff
Niedersächsische Staatskanzlei
Hannover

Betr.: Bundesweites Zucht- und Vermehrungsverbot
Bezug.: Ihr Schreiben vom 29.07.2004 - 104-60233/6.1

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

mit dem vorgenannten Schreiben haben Sie mir die Beantwortung meiner Anfrage vom 23.07.2004 zugesagt, sobald Ihnen eine Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums vorliegt.

Eine Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums habe ich inzwischen erhalten, wie Sie dem nachfolgenden Anhang entnehmen können.

Die Suche nach einer bundesweit einheitlichen Regelung ist mir nicht verständlich.

Wenn die neue Niedersächsische Landesregierung eine bundeseinheitliche Regelung tatsächlich anstrebt, hätte sie das Hundegesetz der Sozialdemokraten beibehalten müssen.

Mit der Novellierung des Nds. Hundegesetzes zum 01. Oktober 2003 hat sich der Nds. Landesgesetzgeber deutlich von der Gesetz- und Verordnungsgebung der anderen Bundesländer abgesetzt.

Auch den Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann ich nicht nachvollziehen.

Das Bundesverfassungsgericht ist kein Tatsachengericht.
Die Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten und die Erhebung von Beweisen ist Sache der politischen Gremien und der Fachgerichte.

Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 16.03.2004 -
- 1 BvR 1778/01 - ausgeführt, ich zitiere:

" Dabei steht dem Gesetzgeber nicht nur bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefaßten Regelungsziele, sondern auch bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann. "

Diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben hat die Nds. Landesregierung Rechnung getragen.
Auf der Grundlage einer Expertenanhörung im Nds. Landtag wurde ein rasseneutrales Hundegesetz verabschiedet.

Es existiert bereits ein bundesrechtliches Verbot der Aggressionszucht.
Ich verweise auf § 11 b des Tierschutzgesetzes.

Ein Zucht- und Vermehrungsverbot bestimmter Hunderassen ist mit dem Nds. Hundegesetz nicht vereinbar.

Ich gehe also davon aus, daß die Nds. Landesregierung in Anlehnung an § 11 b des Tierschutzgesetzes eine rasseneutrale Ergänzung des Nds. Hundegesetzes anstrebt.

Können Sie das bestätigen ?

Ihrer geschätzten Antwort entgegensehend
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Manfred Korinth
Grehberg Nr. 7
31855 Aerzen

---Ursprüngliche Nachricht---
From: "Hahne, Gert" <Gert.Hahne@ml.niedersachsen.de>
To: "'320077670818-0001@T-Online.de'" <320077670818-0001@T-Online.de>
Subject: Ihre Anfrage zum Niedersächsisches Hundegesetz

Sehr geehrter Herr Korinth!

Herzlichen Dank für Ihre e-mail vom 28.07.2004 zum Thema Hundegesetz. Die
Agrarministerkonferenz vom 26. März 2004 in Osnabrück hatte auf Wunsch aller
Bundesländer
die Thematik "Züchtungsverbot/Hundegesetz" aufgenommen. Bei der
Agrarministerkonferenz waren sich die Anwesenden einig, dass es in
Deutschland eine einheitliche Regelung zum Thema Züchtung der im
Bundesverfassungsgerichtsurteil genannten Hunderassen geben muss
. So soll
verhindert werden, dass die Regelungen in den einzelnen Bundesländern
voneinander abweichen, dies dann sogar dazu führen könnte, dass das
Überschreiten einzelner Ländergrenzen in Deutschland sowohl für Hundezüchter
als auch für Hundebesitzer jeweils eine unterschiedliche Gesetzeslage mit
sich bringt.

Die bei der Agrarministerkonferenz beschlossene Arbeitsgruppe hat bisher
intern getagt, über Ergebnisse kann ich Ihnen leider noch nicht berichten,
diese werden bei der kommenden Agrarministerkonferenz am 6. und 7. Oktober
sicherlich vorgestellt werden.

Ich kann mit vorstellen, das diese Situation für Sie als Hundezüchter
außerordentlich unbefriedigend ist, bitte aber um Ihr Verständnis das wir
versuchen wollen diese Thematik bundeseinheitlich zu regeln.


Mit freundlichen Grüßen

Gert Hahne



Niedersächsisches Ministerium
für den ländlichen Raum, Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle
Dr. Gert Hahne
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Telefon: 0511/120-2136/37/38
Telefax: 0511/120-2382
E-Mail: Pressestelle@ml.niedersachsen.de
E-Mail: Gert.Hahne@ml.niedersachsen.de
Internet: www.ml.niedersachsen.de
 
Verwaltungsgericht Koblenz

Pressemitteilung Nr. 42/2004

Schlittenhunde dürfen besteuert werden

Auch Halter von Schlittenhunden, die Schlittenhundesport betreiben, müssen Hundesteuern zahlen, wenn die Hundesteuersatzung der Gemeinde keine Ermäßigung oder Befreiung dafür vorsieht. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz am 28. Juli 2004 entschieden.

Die Stadt Adenau zog die Klägerin, eine Schlittenhundeführerin, für ihre fünf bzw. sechs Huskys zu Hundesteuern für die Jahre 2002 und 2003 in Höhe von 658,25 € und 648,00 € heran. Dagegen wehrte sich die Klägerin mit der Begründung, sie betreibe Leistungssport und die Hunde seien ihre Trainingspartner bzw. „Sportgeräte”. Sie zu besteuern sei gleichheitswidrig, da andere Sportgeräte steuerfrei blieben. Zudem handele der Staat widersprüchlich: Einerseits erhebe er die Sportförderung in der Landesverfassung zum Staatsziel. Auch der Schlittenhundesport sei international anerkannt und damit eine förderungswürdige Sportart. Andererseits erschwere die Hundesteuer die Ausübung des Schlittenhundesports erheblich.

Die Koblenzer Verwaltungsrichter entschieden, dass die beklagte Stadt von der Klägerin zu Recht verlangte, Hundesteuern zu zahlen. Der Landesgesetzgeber habe die Gemeinden ermächtigt, eine Hundesteuersatzung zu beschließen und auf deren Grundlage Hundesteuern zu erheben. Die Stadt könne den Steuerpflichtigen die Steuer nur erlassen, wenn die Einziehung der Steuer dem gesetzgeberischen Zweck der Steuer zuwider laufe. Die Einziehung der Hundesteuer für Schlittenhunde widerspreche nicht dem Zweck der Hundesteuer. Als traditionelle Aufwandsteuer diene die Hundesteuer dazu, wirtschaftlich besonders leistungsfähige Bürger stärker zur Deckung des staatlichen Finanzbedarfs heranzuziehen. Hundehalter seien in der Lage, ihr Einkommen über den persönlichen Lebensbedarf hinaus für ihre Hunde zu verwenden. Deshalb werde die Hundehaltung als Ausdruck von Wohlstand gesehen. Dieses Ziel der Besteuerung wohlhabender Bürger verfolge die Aufwandsteuer ganz unabhängig davon, welche gesellschaftlichen Folgen die Hundehaltung habe. Die Hundesteuer diene nicht dazu, die Hundehalter für eine unerwünschte Tierhaltung zu bestrafen. Auch für die Schlittenhunde sei die Hundessteuer nicht so hoch, dass damit der Schlittenhundesport verhindert werde.

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Adenau seien nur Blinden-, Wach- und Diensthunde von der Steuer befreit. Es stehe der Stadt zwar frei, in einer neuen Satzung die Halter von Schlittenhunden besser zu stellen. Denkbar wäre, bei Schlittenhunden die Steuer für mehrere Hunde günstiger zu staffeln. Denn erst mit fünf oder mehr Hunden könne der Schlittenhundesport ernsthaft betrieben werden. Der Landesgesetzgeber habe den Gemeinden jedoch einen weiten Entscheidungsspielraum belassen, den die Stadt Adenau innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen ausgefüllt habe. Das Gericht könne dem kommunalen Satzungsgeber innerhalb dieser Grenzen nicht vorschreiben, in welchen Fällen er Ermäßigungen oder Befreiungen gewähren müsse.

Gegen das Urteil kann die Klägerin die Zulassung der Berufung beim OVG Rheinland-Pfalz beantragen.

(Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Juli 2004 - 2 K 440/04.KO -)

Anmerkung:

Die Entscheidung kann bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts (Tel.: 0261/1307-104 oder -143 oder per E-Mail: entscheidungen@ovg.jm.rlp.de) angefordert werden.

Anmerkung der Redaktion: Ein Trend setzt sich fort - weg mit den Hunden. Allerdings muss man dies Urteil - so Schwachsinnig es auch ist -  so sehen:

Warum sollen Schlittenhundehalter gegenüber anderen Hundehaltern- die mehrere Hunde haben - bevorzugt werden?

Das Fazit kann nur lauten: Weg mit der Hundesteuer - dadurch würden auch viele Steuern weniger vernichtet. Denn eins ist klar: Verdient wird an der Hundesteuer in kaum einer Gemeinde etwas - der Verwaltungsaufwand - besonders wenn sich viele wehren - ist höher als die einnahmen.

 
Hallo, ich möchte auf eine Fernsehsendung aufmerksam machen -
ein Beitrag über den "Gnadenhof" Faanjo hier in der Uckermark wird dort gesendet..
RBB - 25. Aug. 2004 - um 21.30 Uhr!!!
Die Sendung heißt "Klartext"!

Bitte einschalten!!!
Ich selbst weiß ganz sicher  von 10 Anzeigen, die bei der Staatsanwaltschaft in Eberswalde zu diesem Problem vorliegen.


--
Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Schultz
 
 
Hartz IV rüttelt die Republik auf. Während ein Ost- und Westdeutschland jede Woche Zehntausende auf die Straße gehen, findet sogar Angela Merkel die Reformen gut und der Kanzler stellt klar, das im Osten unseres Landes die Leute in manchen Bereichen nach Hartz IV sogar mehr Geld hätten. Minister Clement spricht von subventionierten Ein- und Zwei-Euro Jobs und laut einer Meldung von n-tv, erleben die Zeitarbeitsfirmen einen Run von bisher wenig motivierten Arbeitslosen, die in Zukunft wieder tätig werden möchten.

Als Bonbon berichtet der Nachrichtensender aber auch über eine Stellenanzeige der "ZAV" in "Markt und Chance", in der eine Sicherheitskraft für den Irak gesucht wird. Neben guter Bezahlung gehört auch eine Lebensversicherung zum Leistungsumfang. Dafür soll der erfahrene Bewerber Patrouillendienste und Objektüberwachungen in Nordirakischen Mosul leisten. Bei der Bundesagentur geht davon aus, dass in Zukunft wegen steigendem Arbeitskräftebedarf in der Region Irak mehr Stellenanzeigen dieser Art ausgeschrieben werden!

Sollte Ihnen also langweilig sein, Bohrinseln, Tiefseetauchen und Extremsport keine echte Herausforderung mehr für Sie darstellen, bewerben Sie sich sofort. Die Hartz IV-Problematik und andere Dinge, die unser Land derzeit bewegen, sind im Irak völlig bedeutungslos.

===°===°===°===
 
Freitag, 20. August 2004
Statt Arbeitslosengeld II?
Arbeitsamt sucht Irak-Personal  

Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt deutsches Sicherheitspersonal für eine Tätigkeit im Irak. Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) habe eine solche Anzeige in ihrer Zeitschrift "Markt und Chance" verbreitet, sagte ZAV-Mitarbeiterin Yvonne Nikolay in Bonn. "Es handelt sich um die Stellenanzeige eines deutschen Arbeitgebers, der eine erfahrene Sicherheitsfachkraft sucht."
 
Dabei gehe es um "Patrouillendienste, Personenkontrolle, Objektbewachung" in Mosul im Nordirak, bestätigte Nikolay Angaben des parteilosen Europa-Abgeordneten Tobias Pflüger. Gelockt wird mit einem "überdurchschnittlichen Gehalt und Lebensversicherung".
 
Die Anzeige richte sich nicht an x-beliebige Arbeitslose, sondern an eine erfahrene Kraft aus dem Sicherheitsdienst, die eine neue Arbeit suche, erläuterte Nikolay. "Wir zwingen niemanden, dorthin zu gehen." Die Auslandsvermittlung von Fach- oder auch Führungskräften gehöre zu den Aufgaben der ZAV im Auftrag der Bundesagentur. Es sei ein "Ausnahmeangebot". Aber es sei damit zu rechnen, dass im Zuge des Wiederaufbaus im Irak bald noch mehr Stellenangebote für eine Tätigkeit dort kämen.

 

 

 
Hi,

netter Link, netter Bericht. Auch Österreich verblödet.

http://www.salzburg.com/salzburgerfenster/artikel/l2501.html

 
--- Ursprüngliche Nachricht ---
Datum: 18.08.2004 13:40
Von: "Achim Weber" <info@providerland.de>
An:<bgs@gewerkschaft-big.de>
Betreff: Gehalt

Hallo, ich habe nun nach einjähriger Umschulung einen Job Angeboten bekommen
als Altenpflegehelferin - Ambulant - ob Voll,-oder Teilzeit weiss ich noch
nicht.

Können Sie mir sagen wie hoch (niedrig) das Gehalt ist - damit ich eine
ungefähre Zahl habe. Dies Gehalt soll morgen - 19.08.2004 - ausgehandelt werden.

Vielen Dank
Mit freundlichem Gruss
Gisela Weber

Hier die Antwort:

-----Ursprüngliche Nachricht----- >
Von: wm@gewerkschaft-big.de [mailto:wm@gewerkschaft-big.de]
Gesendet: Mittwoch, 18. August 2004 14:16
An: Achim Weber > Betreff: AW: Gehalt

Sehr geehrte Frau Weber, es tut mir leid, aber eine solche Auskunft,bei
der es allein um Ihren persönlichen Vorteil geht, ist ausschließlich für
unsere Mitglieder reserviert, die für Leistungen dieser Art ihre Beiträge
zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Mönig

Dies habe ich daraufhin geschrieben:

--- Ursprüngliche Nachricht --- Datum: 18.08.2004 14:21
Von: "Achim Weber" <buero@providerland.de>
An: <wm@gewerkschaft-big.de>
Betreff: AW: Gehalt

Damit haben Se es auf jedenfall geschafft das ich NIE in Ihren VEREIN eintrete.
Freuen Sie sich schon über die Verbreitung in unseren Newsletter!

Mit freundlichem Gruß

Providerland
A.Weber
Providerland
http://www.providerland.de

Und das ist die Antwort:

Sehr geehrter Herr Weber,
freut mich, dass Sie Ihr Privatleben und Ihre Tätigkeit für Providerland
so miteinander verquicken. Aber was haben Sie denn anderes erwartet?
Gewerkschaften sind keine caritativen Vereine und finanzieren sich allein
über die Mitgliedsbeiträge. Wo bleibt denn der Vorteil für die Mitglieder,
wenn jede/r unsere Leistungen zu seinem eigenen Vorteil abrufen kann?

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Mönig
Bundesvorsitzender

Anmerkung: Ist das nicht ein toller Service? Anstatt die Frage kurz zu beantworten und zu schreiben das dies normalerweise nur Mitgliedern zugänglich ist - man aber einmalig eine Ausnahme macht, um zu Helfen kommt solch ein Schreiben.

Sehr freundlich - sehr werbewirksam! Toll!!! Was zeigt uns dies: Ohne Moos nix los. Es geht nur um Mitgliedsgelder. Aber wofür eigentlich?

 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel.: 0172 53 43 63 5
Fax: 0421 339 83 47





Herrn
Dr. Martin Zeitz
FDP Düsseldorf 17. August 2004
VIA MAIL



Hundesteuer


Sehr geehrter Herr Dr. Zeitz,

ich habe die Internetseiten der FDP Düsseldorf über Ihr Vorhaben, die Hundesteuer abzuschaffen, gelesen.

Eine sehr gute Idee.

Allerdings, dass Sie eine Ausnahme bei so genannten „Kampfhunden“ machen wollen, sehe ich als unangebracht an.

Es besteht kein Bedarf diese Hunderassen durch eine Sondersteuer zu belegen.

Aus ethologischem und kynologischem Wissen besteht kein Unterschied zwischen diesen und anderen Hunderassen.

Ebenfalls sind in den letzten Jahren viele dieser verfolgten Hundehalter der FDP beigetreten

Ich kenne mehr als ein Dutzend.

Auch ich bin aus diesem Grund Mitglied der FDP geworden, weil die FDP die einzige Partei war, die sich in dieser Angelegenheit loyal verhielt und mir bei diesem Kampfhundewahn in Bremen sehr half.

Mein Bullterrier Eddy starb an den Folgen dieser Hetze.

Selbst habe ich wieder 2 dieser Hunde aus dem Tierheim gerettet und setze mich für die Halter und diese ausländischen Hunde ein.

Bei Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen und liberalen Grüßen


Peter Böttcher

Tierschutzpolitischer Beauftragter

FDP Bremen, KV-M/W
 
 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

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