Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Schadensersatz für zwölf Linden, in die sich ein wild gewordener Hund verbissen hatte

* Big Brother lässt grüssen:

* Seit heute nun hat der kleine Kerl keine Bleibe mehr

* Unbezahlbar...

* Die PR-Lüge um die Ein- und Zwei- Euro-Jobs

* P. Hartz: Freundliche Leihgabe der VOLKSWAGEN  AG

 
Stadthagen/Bückeburg.

Im Zivilstreit um Schadensersatz für zwölf Linden, in die sich ein wild gewordener Hund verbissen hatte (die SN berichteten), stehen die Chancen der Stadt Stadthagen offenbar schlecht.

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Bückeburger Landgericht hat Richterin Birgit Brüninghaus gestern deutlich gemacht, dass sie die Forderung der Kommune – insgesamt „sage und schreibe” rund 22 500 Euro – für weit überzogen hält. „Das ist ja kaum zu glauben”, sagte die Vorsitzende.
Nachdem die Versicherung der Hundehalterin, einer Frau aus Stadthagen, bereits 7500 Euro überwiesen hat, dreht sich der Rechtsstreit noch um die Differenz.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde es für die Stadt dann regelrecht peinlich. In der Klageschrift heißt es nämlich, dass an der Lindenallee sechs der zwölf attackierten Bäume entfernt werden mussten. Tatsächlich seien nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Zeugen aber nur zwei Linden gefällt worden – zehn stünden noch. In diesem Fall hätte das Gericht falsche Informationen erhalten.

Die Rechnung der Stadt sieht so aus: Für die lebensrettende Behandlung der Stämme werden 505 Euro veranschlagt, für Beschaffung und Anpflanzung angeblich sechs neuer Linden fast 22 000 Euro. Auch diese Summe findet Richterin Brüninghaus zu hoch. Da es mittlerweile aber nur noch um zwei gekappte Linden gehen dürfte, erscheint der Betrag geradezu astronomisch. Fairerweise muss man sagen, dass zumindest ein Teil der übrig gebliebenen Bäume ihr Leben nach Einschätzung von Fachleuten wohl vorzeitig aushauchen werden.

Rechtsanwalt Dieter Wissgott, der die Hundehalterin vertritt und daher auf der Gegenseite sitzt, sorgt sich dennoch um das Image der Stadt. Angesichts eines womöglich langwierigen und kostspieligen Prozesses schlug Wissgott eine „ökonomisch sinnvolle Sofortlösung”' vor. Er wolle sich dafür einsetzen, dass die Versicherung weitere 2500 Euro zahle. „Möchten sie nicht einmal in der Stadtverwaltung anrufen?”, fragte Wissgott, und stieß beim Anwalt der Kommune aber auf taube Ohren. „Das hat zum jetzigen Zeitpunkt keinen Zweck”, erwiderte dieser.

Zuvor hatte der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt einen zumindest in der Höhe ähnlichen Vergleichsvorschlag der Zivilkammer ebenfalls ausgeschlagen. Danach soll der Sohn der Hundehalterin, der den Schäferhund-Mischlung beim Gassigehen auf die Bäume gehetzt hatte, die 2500 Euro zahlen. „Das ist immer noch viel”, meinte Brüninghaus. Die Mutter des jungen Mannes, so eine vorläufige Einschätzung des Gerichts, sei dagegen „raus”, nachdem die Versicherung überwiesen habe.

In einem vorausgegangenen Strafverfahren war der Sohn wegen Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt worden. Zum Zivilprozess erschien er gestern nicht. Im Vorfeld hatte der Beklagte über seinen Anwalt sinngemäß mitteilen lassen, dass es sich bei dem Hund um ein aggressives Tier handele und überhaupt keine Chance bestanden habe, den außer Rand und Band geratenen Vierbeiner vom Baumfrevel abzuhalten. Brüninghaus: „Ich glaube davon kein Wort – eine reine Schutzbehauptung.” Schließlich hätten im Strafverfahren mehrere Zeugen ausgesagt, dass im Gegenteil das junge Herrchen seinen Mischling auf die Linden gehetzt habe.

Nun überlegt die Richterin, ob sie einen Sachverständigen mit dem Fall beauftragen soll. Die Entscheidung soll Ende September verkündet werden.
Stefan Lyrath
     
      
23.08.2004
http://www.sn-online.de/stadthagen/197363.html

 

 

Big Brother lässt grüssen:

Das deutsche Bankgeheimnis fällt!

Immer mehr Behörden können Kontodaten einsehen


Stuttgart (AP) Immer mehr Behörden können die Bankverbindungen der Bundesbürger einsehen. Ab dem 1. April 2005 steht allen öffentlichen Stellen, die mit «Begriffen des Einkommensteuergesetzes» zu tun haben, ein automatisiertes Kontenabfragesystem zur Verfügung. Laut «Stuttgarter Zeitung» werden dies im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter und BAföG-Stellen sein. Ursprünglich war das umstrittene Abfragesystem zur Terrorbekämpfung eingeführt worden...
Den gesamten Artikel finden sie hier.
 

 

 
Ab heute ist CAN obdachlos !!

Seit 5 Monaten suchen wir leider erfolglos für den knapp 4-jährigen Pittbull-Rüden Can ein neues Zuhause. Sein Halter musste berufsbedingt umziehen und fand keine Wohnung, in der er den Hund mitnehmen durfte, so hat er sich seinerzeit schweren Herzens entschieden, den Hund in liebevolle Hände abzugeben.

Seit heute nun hat der kleine Kerl keine Bleibe mehr. Wir haben ihn jetzt übergangsweise in einer Pension untergebracht - allerdings wird der sehr menschenbezogene, sensible Rüde damit sicherlich nicht lange klarkommen, da er Familienanschluss zum Glücklichsein braucht.

Wir suchen händeringend eine versierte Pflegefamilie in BW, Hessen oder Saarland für diesen Hund - nähere Infos und Bilder auf unserer HP => http://www.protect-animals.de/zuhause.htm

Can hat den Wesenstest, ist aber nicht kastriert. Er ist super umgänglich und könnte gut zu einer kastrierten Hündin.

Ganz toll wäre natürlich, wenn wir auf diesem Wege ein endgültiges Couchplätzchen für unser Herzchen finden können.

Kontaktaufnahme bitte unter info@protect-animals.de oder telefonisch 0172/8711522 (öfter probieren)

Vielen Dank.

Simone

 
Unbezahlbar...

Er zwingt sich, die Augen zu öffnen und blickt zuerst auf eine Packung Aspirin und ein Glas Wasser auf dem Nachttischchen. Er setzt sich auf und schaut sich um. Auf einem Stuhl ist seine gesamte Kleidung,
schön zusammengefaltet. Er sieht, dass im Schlafzimmer alles sauber und ordentlich aufgeräumt ist. Und so sieht es in der ganzen Wohnung aus.

Er nimmt die Aspirin und bemerkt einen Zettel auf dem Tisch: "Liebling, das Frühstück steht in der Küche, ich bin schon früh raus, um einkaufen zu gehen. Ich liebe Dich!"

Also geht er in die Küche und tatsächlich - da steht ein fertig gemachtes Frühstück, und die Morgenzeitung liegt auf dem Tisch. Außerdem sitzt da sein Sohn und isst. Er fragt ihn:

"Kleiner,
was ist gestern eigentlich passiert?" Sein Sohn sagt: "Tja, Paps, Du bist um drei Uhr früh heimgekommen, total besoffen und eigentlich schon halb bewusstlos. Du hast ein paar Möbel demoliert, in den Flur gekotzt und hast Dir fast ein Auge ausgestochen, als Du gegen einen Türgriff gelaufen  bist."

Verwirrt fragt er weiter: "Und warum ist dann alles hier so aufgeräumt, meine Klamotten sauber zusammengelegt und das Frühstück auf dem Tisch?"

"Ach das!" antwortet ihm sein Sohn, "Mama hat Dich ins Schlafzimmer geschleift und aufs Bett gewuchtet, aber als sie versuchte, Dir die Hose auszuziehen, hast Du gesagt: 'Hände weg, Fräulein, ich bin glücklich
verheiratet'."

Ein selbstverschuldeter Kater: 100,00 Euro

Kaputte Möbel: 250,00 Euro

Frühstück: 10,00 Euro

Im richtigen Moment das Richtige sagen: unbezahlbar
 
 

Die PR-Lüge um die Ein- und Zwei- Euro-Jobs

BMWA betreibt unseriöse Informationspolitik

Die Propaganda läuft jetzt auf allen Kanälen. Die Anti - Hartz – Protestierer sollen eingeschüchtert und als „unverschämt” hingestellt werden. Mit diesem Thema lassen sich Stammtische bedienen und es wird ein „Rollback” der öffentlichen Meinung versucht.

Clement tönte am 17. Aug. in der Öffentlichkeit, dass ALG II – Empfänger mit den Ein-Euro-Jobs 850 bis 1000 € netto verdienen könnten.

Vom Kölner Institut für deutsche Wirtschaft (IW) wurde diese These einen Tag später ebenfalls propagiert. Das IW sprach dann von 978 € und verknüpfte dies noch mit der provokativen Forderung dann gleich nur noch 50 Cent Mehraufwandsentschädigung zu zahlen verbunden.

Daher möchte Tacheles der These vom „Luxusverdienst bis zu 1000 €” – „der ALG II Fürsorge-Leistungsempfänger mit Fakten entgegen treten.

Damit eine allein stehende Personen mit ALG II und einem 1 € - Job 1000 € Netto verdient, müsste sie im Westen 79,6 Wochenstunden und im Osten 82,9 Wochenstunden arbeiten.

Durchschnittliche ALG II Leistungen in West / Ost
West Ost  
345,00 € 311,00 € Regelleistung, allein stehende Person
+ 274,00 € + 274,00 € angemessene Miete + Betriebskosten
+ 36,00 € + 36,00 € Heizpauschale Gasheizung
= 655,00 € = 621,00 € durchschnittliche ALG II – Leistung eines Alleinstehenden
- 1000,00 € - 1000,00 € Clements Netto – Soll
= 345 h = 379 h notwendige Stunden im Monat
Das bedeutet: Um Clements Netto - Soll von 1000 € zu erreichen müssten im Westen ALG II — Leistungsbezieher im Westen 79,6 und im Osten 82,9 Wochenstunden arbeiten.
Bei einer 38,5 Std./Woche ließe sich bei Clements Tarif nur ein Einkommen von … erzielen:
= 655,00 € = 621,00 € durchschnittliche ALG II - Leistung eines allein Stehenden
+ 167,00 € + 167,00 € Mehraufwandsentschädigung 4,33 Wochen x 38,5 Std. = 167 max. mögliche monatliche Stunden
= 822,00 € = 808,00 € max. mögliches monatliches Einkommen
Quelle: Tacheles e.V.

Anhand der von Tacheles vorgelegten Daten wird deutlich:

Die offiziellen Angaben sind falsch und nicht glaubhaft. Schlimm ist, dass sich selbst ein Ministerium zu einer solchen unseriösen Informationspolitik hinreißen lässt.

So behauptet das BMWA in einer Erklärung vom 18.08.04:

„Insgesamt kann dadurch der Arbeitslosengeld II – Bezieher in einer Arbeitsgelegenheit netto durchaus über einen Betrag zwischen 850 und 1.000 Euro verfügen”.

(http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=39812.html)

Tacheles wendet sich grundsätzlich gegen die Hartz IV - Arbeitdienste. Da sich die in § 16 Abs. 3 SGB II festgeschriebenen Arbeitsgelegenheiten nur schwerlich verhindern lassen, sehen wir dringenden Modifizierungsbedarf an folgenden Punkten:

  1. Wenn Arbeitsgelegenheiten dann für mind. 2 € die Stunde!
     
  2. Arbeitsgelegenheiten nur auf Basis freiwilliger Entscheidung der Betroffenen! Keine Sanktionen bei Ablehnung
     
  3. Grundsätzlich sollten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden. Sozialverbände, die Arbeitsgelegenheiten nutzen, sollten monatlich 78 Euro Rentenversicherung abführen.
    (Dies entspricht dem Mindest - Rentenversicherungsbeitragssatz bei Ich- AG's).
     
  4. Arbeitsgelegenheiten dürfen nur für gemeinnützige Zwecke eingerichtet werden und nicht lediglich im ‚öffentlichen Interesse’ liegen. Die Beschäftigungsträger dürfen zudem keine kommerziellen Interessen verfolgen.
     
  5. Die Wohlfahrtsverbände haben verbindlich zu erklären, dass sie sich aus Beschäftigungsprojekten zurück ziehen, wenn Arbeitslose nach Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit von der Arbeitsagentur sanktioniert werden.
    (Die Caritas hatte am 18.08. öffentlich versichert: „Beschäftigung als Sanktionen von Arbeitslosen — da machen wir nicht mit.”)
     
  6. Garantieerklärung der jeweiligen Beschäftigungsträger, dass nur zusätzliche Arbeiten (im Sinne von § 16 Abs. 3, 2. Teilsatz SGB III) durchgeführt werden und das kein Beschäftigungsträger originäre Arbeiten durch Hartz IV Arbeitsgelegenheiten durchführen lässt. Bevor Arbeitsgelegenheiten eingerichtet werden, ist der Betriebsrat zuvor zu hören.
     
  7. Übernahme sämtlicher mit der Ausübung der Arbeitsgelegenheit in Verbindung stehenden Kosten im Voraus (Bei Fahrtkosten: Monatsticket oder einer angemessenen KM Pauschale von 0,20 € für jeden Fahrtkilometer, Arbeitskleidung, Fahrrad, Kinderbetreuungskosten etc.)
     
  8. Weiterzahlung der Mehraufwandsentschädigung im Krankheitsfall.

Tacheles Online Redaktion
    Harald Thomé

Hintergrund:
 

Peter Böttcher

Postfach  10 71 03

28071  Bremen

Tel.:  0172  53 43 63 5      Fax:  0421  339 83 47

 

HARTZ  IV

 

P. Hartz: Freundliche Leihgabe der VOLKSWAGEN  AG

 

Ich hoffe, Mutter Hartz hat nur 4 Kinder!

 

Sohn Nr. 4 hat ja wohl das Leben in Deutschland ziemlich durcheinander gebracht.

 

Und fast alle machen wieder mit.

 

Gemeinsames Schenkelklopfen bei SPD und CDU.

 

Wie vor 4 Jahren, als man den Tierversuch „Kampfhunde“, vielleicht der Modellversuch für Hartz VI, durchspielte.

 

Jetzt nur noch Durchhalteparolen und dem Bürger Sozialabbau als Reform vorgaukeln.

 

Genau wie vor 4 Jahren bei den Hunden, man gaukelte dem Volk Sicherheit vor.

 

Wie heißt es noch so schön:

Ein Volk das friert kann man besser regieren.

 

Der Wahnsinn wird über Nacht zu Recht.

 

Der Virus Hartz IV wird mit Sicherheit den Virus AIDS in Deutschland in den Schatten stellen.

 

Deutschland 2007 wird nicht mehr mit den Jahren bis 1999 zu vergleichen sein.

 

Ich bedanke mich bei unseren Ostdeutschen Freunden, die wieder die Courage haben für ihr demokratisches Recht auf die Straße zu gehen.

Dieses ist wohl auch der beste Schritt unsere Demokratie zu wahren.

Was vom Grundgesetz und den Gralshütern zu halten ist, hat man uns ja in den letzten 4 Jahren deutlich gezeigt.

 

Wir Wessis haben noch viel von Euch zu lernen!

 

!DANKE!

 

SHALOM

IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT

 

 

Peter Böttcher

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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