Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Heute mit diesen Themen: * Sugar - Adressen - Ansprechpartner...... * Sugar - nochmals 2 Briefe! * HH - Kampfhund Chico wieder frei * Thomas Schüttes «Hund II» wacht jetzt in Berlin * "Bobby" war als aggressiv bekannt * HH-Urteil Die Untersagung der Haltung eines möglicherweise gefährlichen Hundes kann im Einzelfall * Nach Hundeattacke: Stadt kippt Leinenzwang Dammaschwiesen ab sofort Freilauf-Dorado |
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Auf mehrfache Nachfrage hier die Kontaktdaten für die
Zecke Poggendorf und für DFP: Tierheim HH 1. Vorsitzende Klaus Nahrstedt 2. Vorsitzende ist Kirsten Weckel Schatzmeister Manfred Elsen Wolfgang Poggendorf ist Geschäftsführer des Hamburger Tierschutzvereins.
----------------- Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen |
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WAS WURDE HIER G E S P I E L T ? ? ? Allen, wie ich seit langer Zeit mit Hunden allgemein und im besonderen den "sog. Kampfhunden" befassten Hundekennern ist, nach langen Fachgesprächen unfassbar was in Hamburg geschehen sein muss! Zwei Tage nach ihrem Eintreffen auf dem Gnadenhof von Christiane Rohn, begrüsste Sugar uns, die wir ihr als völlig fremde Personen begegneten so freudig, wie wir es von allen "normalen Hunden" gewohnt sind. Sie ließ sich problemlos streicheln und knuddeln, leckte uns das Gesicht, zeigte die ganze Palette des hundlichen Urvertrauens! Sugar muß als Welpe sehr liebevoll geprägt worden sein und einen ebenso hundeerfahrenen Halter in ihrer Jugend gehabt haben. Nur so ist ihr jetziges Verhalten zu erklären! Die Beurteilung der beiden Tester, als erster des Tierheimleiters Poggendorf, später der Tierärztin Dr. Feddersen-Petersen ist für mich und alle, denen Sugar begegnete nicht nur "im Ansatz nicht nachvollziehbar"!!! "Spiegel-Leser wissen mehr". Dieser, mehrfach veröffentlichte Slogan zeigt, wie in den Medien (hier lt. Artikel "Beute im Kinderwagen", Ausgabe 20/2005) selbst erfahrene und bekannte Journalisten "gezielt mit Fehlinformationen" zu falschen Schlüssen gebracht werden können! Aggressivität kann "jederzeit gezielt" vom Menschen ausgelöst werden. Sie gehört bei Mensch wie Tier zur "Grundausstattung"! Weder Mensch noch Tier können ohne Aggressivität überleben, was gebildeten Menschen klar sein sollte. Was Kenner der Wesensstruktur der "sog. Kampfhunde" zu Recht vermuteten, wird in der vorliegenden Beurteilung von Christiane Rohn über diese Hündin sonnenklar bestätigt! Jeder Fersehzuschauer der die Sendung "Stern TV" auf RTL sah, konnte erkennen, dass die Hündin freudig interessiert und erwartungsvoll suchend auf den Kinderwagen zulief. War der Kinderwagen evtl. präpariert??? Das vorher berichtete aussergewöhnliche Verhalten wurde, wie leider in vielen "nachgewiesenen Testfällen", die zur Zeit von mehreren Gerichten "mit Erfolg" verhandelt wurden und auch in weiteren Prozessen aktenkundig sind, "gezielt ausgelöst"! Christiane Rohn hat in ihrem mehr als fünfhundert Seiten langen Buch, umfassend und leicht verständlich "ihr Wissen und Ihre Erfahrungen", die sich mit den weltweit wissenschaftlichen Erkenntnissen decken, anhand zahlloser Beispiele und Bilder erklärt. "Sie hatte jetzt den Mut, dieses Exempel zu statuieren! Hut ab für "diesen Einsatz der Hoffnung macht !" Sie ist nicht nur eine Hundeflüsterin wie einige Journalisten und Kenner in Anlehnung an den Pferdeflüsterer erklärten, sondern sie zeigt auch "den verunsicherten Deutschen" den Weg zum problemfreien Miteinander von Mensch und Hund!" Der Titel des großen Fersehberichtes "Die Bestie ist der Mensch" von Immo Vogel im SDR (der nach der Erstsendung am 02.03.1991, dem Beginn des ersten Irakkrieges) und über die Jahre mehrfach in den 3. Programmen wiederholt wurde ist nach wie vor "Topaktuell"! Christiane Rohn`s Einsatz in Hamburg und auch jetzt zeigt, dass ihr "das Leben eines geschundenen Tieres mehr gilt" als eigene finanzielle und materielle Sicherheit! Ihre Reise nach Hamburg unternahm sie nicht nur auf eigenes Risiko sondern auch auf eigene Kosten!!! Wer weiß, wie hohe Summen monatlich auf einem Gnadenhof anstehen, kann nur für sie um Hilfe "zu Gunsten dieses einmaligen Projektes" bitten! O-Ton Christiane Rohn: Ich kann manchen Menschen verstehen, der nach den vielen schockierenden Pressebildern davon ausgeht, einen unberechenbaren Hund vor sich zu haben. Besonders dann, wenn man eigentlich mit Hunden nicht viel zu tun hat. "Ich kann jedoch absolut nicht verstehen, dass vor allem manchen Hundeexperte, Tierschützer und die Presse jegliche "Objektivität" verloren hat und dass es einige Reporter gab, die nachdem sie gesehen haben, dass Sugar nicht so ist, wie behauptet wird, keine Berichterstattung mehr machen wollten! Es ist wohl die Sensationslust unserer
Gesellschaft, dass eine Beißmaschine, die Kinderwagen zerfetzt, mehr Geld
einbringt, als eine Sugar, wie sie wirklich ist! und: Wie eine N A T I O N für dumm verkauft wird!! ""Beute im Kinderwagen!"" |
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Kampfhund Chico wieder freiUrteil: Verwaltungsgericht hat entschieden, daß der American-Staffordshire-Terrier zurück zur Halterin darf.Von Ulrich Gaßdorf Fast vier Jahre lang - genau 1409 Tage - saß Kampfhund Chico hinter Gittern. Jetzt hat das Verwaltungsgericht entschieden, daß der Hund, dessen Unterbringung Tierheim und Steuerzahler inzwischen jeweils rund 14 000 Euro gekostet hat, zurück zu seinem Frauchen darf. In seinem Urteil vom 25. Juni (Az.: 5 K 2332/02)) kommt das Verwaltungsgericht zu dem Schluß, daß "die Bescheide der Behörde aufgehoben werden, weil die aktuelle Hundeverordnung, soweit sie die Hunde der Kategorie 1 betrifft (Chico fällt als American-Staffordshire-Terrier in diese Kategorie. Anm. d. Red.), nach Auffassung des Gerichts nichtig ist, weil ihr insoweit die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehlt." Das heißt, das Gericht stellt die Regelung in der aktuellen Hundeverordnung, nach der bei gefährlichen Kategorie-1-Hunden auch die Haltung untersagt werden kann, grundsätzlich in Frage. "Im übrigen hat ein weiterer Wesenstest im Auftrag des Gerichts ergeben, daß der Hund nicht als gefährlich einzustufen ist", sagte Gerichtssprecherin Angelika Huusmann. Der Fall "Chico" - er begann im September 2001. Mehrfach beschweren sich Nachbarn von Chicos Halterin Renate Helga S. aus Langenhorn bei Polizei und Bezirksamt Nord über den Hund. Sie haben Angst vor dem American-Staffordshire-Terrier. Der städtische Ordnungsdienst (SOD) stellt bei einer Überprüfung der Halterin fest, daß sie keine Erlaubnis für das Halten des Hundes hat. Genau die ist aber bei gefährlichen Kategorie-1-Hunden laut Hundeverordnung notwendig. Das Bezirksamt erläßt daraufhin eine Haltungsuntersagung, der Hund wird abgeholt, kommt zunächst ins Tierheim, dann in den Hochsicherheitstrakt der Harburger Hundehalle, schließlich wieder ins Tierheim. Dort wird im November 2002 von Tierheimchef Wolfgang Poggendorf (67) ein Wesenstest veranlaßt. "Chico" fällt durch. Etwa zur gleichen Zeit legt Halterin Renate Helga S. Widerspruch gegen die Haltungsuntersagung ein, dieser wird schließlich kostenpflichtig abgelehnt. Renate Helga S. zieht vors Gericht - und erhält jetzt, fast vier Jahre später, recht. Chico wird freigelassen, ist mittlerweile wieder bei seiner Halterin. Bei Tierschutzverein und Politikern löst das "Chico-Urteil" Kopfschütteln aus. Tierheimchef Poggendorf: "Das ist ein Skandal. Hier wird ein gefährlicher Hund vom Gericht in die Freiheit entlassen. Auf die Kosten für die Langzeitunterbringung bleiben Steuerzahler und Tierschutzverein sitzen." SPD-Innenexperte Andreas Dressel (30): "Wir müssen beim neuen Hundehaltungsgesetz (soll im Herbst die Hundeverordnung ersetzen Anm. d. Red.) dringend dafür sorgen, daß für solche Kosten künftig der Hundehalter aufkommt." Für das Bezirksamt Nord ist in Sachen "Chico" das letzte Wort noch nicht gesprochen. Dort will man Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen: "Dieser Hund ist gefährlich und darf nicht an die Halterin zurückgegeben werden", sagte Bezirksamtssprecher Peter Hansen. erschienen am 4. August 2005
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Kultur
Berlin/Düsseldorf (dpa)
Die Skulptur «Hund II» des international preisgekrönten
Künstlers Thomas Schütte (51) ziert jetzt den Eingang der neuen
NRW-Landesvertretung in Berlin.
Das rundum vergoldete Fabeltier, das eine Mond-Kugel auf dem Rücken trägt, erscheine ihm selbst «fernab jeder Repräsentation, das Heldische, das gibt es ja gar nicht», meinte der gerade in Venedig mit einem Goldenen Löwen ausgezeichnete Düsseldorfer Bildhauer im Gespräch mit der dpa. Ihn interessiere an seiner Arbeit, «wie viel Missverständnisse hält so ein Ding aus». Der glänzende Ton-«Hund» mit onduliertem Fell entstand innerhalb des Kunst-und-Bau- Programms des Landes NRW im Jahr 2004. Seinen «Hund II», dessen «Einfachheit und Komplexität» ihn fast zu einem «Kinderbild» mache, sehe er wie einen «Wachhund vor einem chinesischen Lokal oder den Löwen vor einem Museum», meinte der Künstler, der mit Arbeiten zwischen Ironie und Groteske wie «Die Großen Geister» auf zahlreichen internationalen Ausstellungen zu sehen war. Für den Direktor der Kunstsammlung NRW, Prof. Armin Zweite, macht Schüttes «Hund» den «bizarren Eindruck eines geklonten Wesens». Es habe allerdings seine Wurzeln in barocken Sinnbildern, den Schimären, die Herrscher an ihre Pflichten erinnerten. Schütte spiele beim Titel «Hund» zweifelsohne auf die Qualitäten an, «die man von einem Souverän erwartet: Treue, Klugheit, Wachsamkeit, Mäßigung und Schutz».
Berlin/Düsseldorf (dpa)
Die Skulptur «Hund II» des international preisgekrönten Künstlers Thomas
Schütte (51) ziert jetzt den Eingang der neuen NRW-Landesvertretung in
Berlin.
Das rundum vergoldete Fabeltier, das eine Mond-Kugel auf dem Rücken trägt, erscheine ihm selbst «fernab jeder Repräsentation, das Heldische, das gibt es ja gar nicht», meinte der gerade in Venedig mit einem Goldenen Löwen ausgezeichnete Düsseldorfer Bildhauer im Gespräch mit der dpa. Ihn interessiere an seiner Arbeit, «wie viel Missverständnisse hält so ein Ding aus». Der glänzende Ton-«Hund» mit onduliertem Fell entstand innerhalb des Kunst-und-Bau- Programms des Landes NRW im Jahr 2004. Seinen «Hund II», dessen «Einfachheit und Komplexität» ihn fast zu einem «Kinderbild» mache, sehe er wie einen «Wachhund vor einem chinesischen Lokal oder den Löwen vor einem Museum», meinte der Künstler, der mit Arbeiten zwischen Ironie und Groteske wie «Die Großen Geister» auf zahlreichen internationalen Ausstellungen zu sehen war. Für den Direktor der Kunstsammlung NRW, Prof. Armin Zweite, macht Schüttes «Hund» den «bizarren Eindruck eines geklonten Wesens». Es habe allerdings seine Wurzeln in barocken Sinnbildern, den Schimären, die Herrscher an ihre Pflichten erinnerten. Schütte spiele beim Titel «Hund» zweifelsohne auf die Qualitäten an, «die man von einem Souverän erwartet: Treue, Klugheit, Wachsamkeit, Mäßigung und Schutz». << Vorige Seite Seite 1 von 1 Nächste Seite >> (Stand: 03.08.2005 12:05) |
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"Bobby" war als aggressiv bekannt Die Attacke eines Schäferhundes auf einen Chihuahua, die für beide Tiere tödlich endete, hat die Diskussion über gefährliche Hunde in Kiel und die Kontrolle von Verordnungen angefacht. Denn der frei laufende Schäferhund "Bobby", der sich in den kleinen Artgenossen "Sammy" verbiss und von dessen Herrchen mit der bloßen Faust erschlagen wurde, war dem Ordnungsamt als aggressiv bekannt. Der Rüde fiel Ende 2003 zum ersten Mal auf, als er einen anderen Hund angriff. Die Folge: Die 70-jährige Halterin erhielt einen Bußgeldbescheid und die Anordnung, "Bobby" zukünftig nur noch mit Maulkorb und Leine auszuführen. Doch die Frau, so lautet der Vorwurf von Michael Schiller, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes, hielt sich offenbar nicht an die Regeln. Denn im vergangenen Jahr folgten nach seinen Angaben drei weitere Anzeigen. Zwei Verfahren wurden eingestellt, unter anderem, weil Aussage gegen Aussage stand. Doch im Dezember 2004 trafen Polizeibeamte den Hund zweimal ohne Beißschutz an, so dass die Suchsdorferin erneut 50 Euro Bußgeld plus Nebenkosten zahlen musste. Nach dem Besuch einer Tierärztin schickte das Ordnungsamt Anfang März eine schriftliche Verwarnung an die Halterin, dass sie beim nächsten Verstoß "Bobby" ans Tierheim verlieren werde. Bis zum tragisch endenden Zusammentreffen beider Hunde am 25. Juli beschwerten sich zwar drei bis vier Bürger telefonisch beim Ordnungsamt. Aber ohne weitere Anzeige habe man keine Handhabe gehabt, den Hund abzuholen, sagte Schiller und bat aufmerksame Nachbarn, Verstöße zukünftig nicht nur zu melden, sondern bei der Polizei anzuzeigen. Ob Frauchen oder Herrchen sich an den Maulkorb- bzw- Leinenzwang hielten, könne das Ordnungsamt "praktisch" nicht kontrollieren, weist Schiller die laut gewordene Kritik zurück, das absehbare Drama auf dem Suchsdorfer Sportplatz nicht aufgehalten zu haben. Doch nach seiner Ansicht wächst der Druck auf Besitzer gefährlicher Hunde durch das neue Gefahrhundegesetz, das seit 1. Mai gilt: Denn nicht nur Halter von American Staffordshire-Terriern, Pitbulls und Staffordshire-Bullterriern, sondern auch von Hunden wie "Bobby", die vom Ordnungsamt als "gefährlich" eingestuft wurden, müssen zukünftig eine Erlaubnis zum Halten beantragen, diese stets mitführen und auf Verlangen vorzeigen. Das Halten eines "Gefahrhundes" ohne Erlaubnis gilt als Straftat. Als Folge des Gesetzes wird zum ersten Mal die Zahl von Gefahrhunden in Kiel erfasst. Auch wenn diese noch fehlt, steht für das Ordnungsamt fest, dass die meisten Halter trotz brieflicher Aufforderung bisher ihrer neuen Pflicht noch nicht nachgekommen sind: "Uns liegen erst elf Anträge auf eine Erlaubnis vor. Das ist fast nichts", so Schiller. Infos zum Gefahrhundegesetz gibt es auf einem Faltblatt, das beim Grünflächenamt unter Tel. 901-3833 angefordert werden kann. Von Martina Drexler http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1689396 |
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"Die Untersagung der Haltung eines möglicherweise gefährlichen Hundes kann im Einzelfall auf die polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 HmbSOG) gestützt werden, wenn der Halter etwa auf Grund von erheblichen strafrechtlichen Verurteilungen nicht die Gewähr für eine sachgerechte Haltung bietet. ... Nach Überzeugung der Kammer steht auch nicht fest, ob das Tier des Antragstellers als im Einzelfall gefährlicher Hund nach § 1 Abs. 3 HundeVO angesehen werden kann. Aus der Sachakte der Antragsgegnerin ergibt sich insoweit lediglich, dass der Hund des Antragstellers in drei Fällen - nämlich am 14. April 2004, am 4. Oktober 2004 und am 28. Dezember 2004 - ohne Maulkorb bzw. in einem dieser drei Fälle auch ohne Leine geführt wurde. Aus diesem Verhalten des Hundehalters bzw. Hundeführers alleine kann nicht auf Charaktereigenschaften des Hundes geschlossen werden. ... Das Zusammenspiel zwischen Halterpersönlichkeit und Rassenmerkmalen des Hundes rechtfertigt die Annahme, dass der Hund - jedenfalls in der Obhut des Antragstellers - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung i.S. des § 3 Abs. 1 SOG darstellt." |
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Nach Hundeattacke: Stadt kippt Leinenzwang Dammaschwiesen ab
sofort Freilauf-Dorado
Knapp drei Monate nachdem ein Rottweiler an den Celler Dammaschwiesen eine Joggerin angefallen und schwer verletzt hat, reagiert die Stadtverwaltung. Allerdings nicht, indem sie auf die Einhaltung des Leinenzwangs für Hunde drängt. Ganz im Gegenteil: Der Leinenzwang wurde jetzt aufgehoben. Alle laufenden Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter wurden seitens der Stadt eingestellt. Freuen dürfte sich darüber ein leitender Beamter der Stadtverwaltung: Ihm gehörte der bissige Rottweiler, der sich die Joggerin gepackt hatte. Seinen neuen Hund darf er nun ganz legal frei laufen lassen http://www.cellesche-zeitung.de/lokales/aktuelles/337186.html |
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Mit freundlichem Gruß Impressum: Achim Weber Brühlstrasse 6 66453 Gersheim Tel.: 0174 9884454 Redaktion, Technik, Layout: Achim Weber (verantwortlich) Copyright 1999 - 2004: Sie möchten den Letter nicht mehr empfangen? Abmelden können Sie sich auf der Homepage unter Newsletter! |
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