Pressemeldung |
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bpt, Frankfurt/M, 05. August 2005
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Gemeinsame
Pressemitteilung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte und des
Verbandes für das deutsche Hundewesen |
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Hamburger
Hundegesetz: Politischer Aktionismus auf
Kosten der Steuerzahler |
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Die
Hamburger Bürgerschaft wird Mitte September ein von allen Fraktionen
getragenes Gesetz über die Haltung von Hunden verabschieden, dessen
Umsetzung in wesentlichen Punkten nach Auffassung des Bundesverbandes
Praktizierender Tierärzte (bpt) und des Verbandes für das Deutsche
Hundewesen (VDH) tierschutzwidrig und finanziell untragbar ist.
Grundsätzlich begrüßen beide Verbände die im Eckpunktepapier für das
Hundegesetz vorgesehene generelle Kennzeichnungspflicht und
Registrierung in einer Datenbank sowie die Pflicht zum Abschluss einer
Haftpflichtversicherung. Entschieden abzulehnen sind jedoch die
Kategorisierung von Hunden in Rasselisten und der generelle Leinenzwang
für alle Hunde.
Neben den tierschutzwidrigen Einschränkungen eines generellen
Leinenzwanges sind nach Ansicht beider Verbände auch die zu erwartenden
Kosten für die Bereitstellung der geplanten rd. 80 Auslaufflächen nicht
bedacht worden. So muss der Steuerzahler mit einmaligen und laufenden
Kosten rechnen für:
1. Einzäunung von 80 Freilaufflächen à 4.000 qm = rd. 1,5 Mio
Euro
(belegbare Kosten für eine Freilauffläche v. 4.000 qm f. Zäune, Wege,
Bänke, Abfallentsorgung etc. = 18.000 bis 19.000 Euro)
2. Gehälter für Sonderordnungsdienst (SOD) = 960.000 Euro/Jahr
(mind. 80 Personen, ausgebildet im Ordnungsrecht und Umgang mit
Menschen u. Hunden à 1.000 Euro/Monat)
3. 200 Lesegeräte für Mikrochips à 300 Euro = 60.000 Euro
(ca. 100 Lesegeräte f. SOD, 100 Geräte für Polizei, Veterinärämter
etc.)
Ohne Berücksichtigung der Kosten für Einrichtung und Pflege einer
zentralen Datenbank sowie für Pflege und Erhaltung der Freilaufflächen
fällt im ersten Jahr somit eine Gesamtsumme in Höhe von mindestens
2,5 Mio. Euro an.
Angesichts der leeren Landeshaushaltskassen stellt sich die Frage, wie
das Gesetz finanziert werden soll, zumal es ungewiss ist, ob das Gesetz
in dieser Form vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben wird. Die
Hamburger Bürgerschaft wird dies beantworten müssen.
bpt u. VDH appellieren deshalb an die Hamburger Bürgerschaft, die
geplante Verabschiedung des Gesetzes zu verschieben. Das gibt
Gelegenheit, nochmals über Maßnahmen nachzudenken, die sowohl
tierschutzgerecht als auch finanziell tragbar sind.
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Ansprechpartner für diese
Meldung:
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Pressestelle des bpt:
Astrid Behr Tel. 069 - 66 98 18 - 15
Fax 069 - 66 98 18 - 55
E-Mail:
bpt.behr@tieraerzteverband.de
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Verband für das
Deutsche Hundewesen e. V. Tel. 02 31 /
5 65 00-0
Fax 02 31 / 59 24 40
E-Mail:
info@vdh.de
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Kommentar
Rückfall
von Jutta Rippegather
Fünf Jahre ist es her, dass der sechsjährige Volkan in Hamburg von zwei
Hunden totgebissen wurde. Fünf Jahre, in denen Heerscharen von Juristen
über die Rechtmäßigkeit von diversen Erlassen und Gefahrabwehrverordnungen
zu entscheiden hatten.
Das Ergebnis ist ein Rückfall in die
Kleinstaaterei. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln und
Vorschriften. Und so kommt es, dass ein Pitbull in Hannover ein Hund wie
jeder andere ist, während sein Bruder in Frankfurt als brandgefährlich gilt
und alle zwei Jahre einen strengen Wesenstest absolvieren muss. Absurdistan
lässt grüßen.
Dass das hessische Innenministerium
freiwillig keinen Jota von seinem Vorgehen gegen die Halter gewisser Rassen
abweicht, ist mit Rationalität nicht erklärbar. Seit Jahren weisen Experten
darauf hin, dass die Rasse kein Merkmal für gesteigerte Aggressivität ist.
Doch Innenminister Volker Bouffier (CDU) bleibt trotzig beim
eingeschlagenen Weg. Hessen soll das Land mit der schärfsten
Hundeverordnung sein, lautet sein unumstößliches Credo. Auch wenn das
Bollwerk keinen wirksamen Schutz bietet.
Nicht die bösen "Kampfhunde" führen die
Beiß-Statistik an, sondern Schäferhund & Co. Das Werkzeug des Herrn
Bouffier ist stumpf. Nach fünf Jahren ist es Zeit, ein neues auszutesten.
Jedem verantwortungsbewussten Tierhalter
ist zumutbar, mit seinem Vierbeiner eine Hundeschule zu besuchen. Das dort
Erlernte bereitet Herr und Gescherr auf den Umgang mit fremden Lebewesen
und Situationen vor. Dabei darf nicht verkannt werden: Auch ein
Führerschein macht einen Hund nciht zum Lämmchen. Doch die Pflicht zu einer
solchen Lizenz ist mit Sicherheit wirksamer als die derzeit gültige
Gefahrenabwehrverordnung des Landes Hessen.
Quelle: Frankfurter Rundschau 09. August 2005
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Achim Weber
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