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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Und dies gibt es heute wieder: |
* Der Abszeß bricht auf (Bayern I) * Sorgenfalten des Shar Pei glätten sich (Bayern II)
Hegelianer aufgepaßt, jetzt kommt der Weltgeist
zu sich selbst.
Ganz eindeutig ist der Aszeß nach 2 Jahren
endlich aufgebrochen.
Schutzhundler verbarrikadieren sich in ihren Ghettos, dem VDH, der noch nie aus eigener Kraft laufen konnte, wurden in den letzten beiden Jahren alle Krücken weggetreten (Breitsamer, Futtermittelindustrie, BTK , FDP etc.), und Politiker sprechen jeden Abend ein stilles Gebet, dass wenigstens bis zum 22. September kein Schäferhund mehr beißt.
Richtig lustig wird es dann etwa ab 23.
September, wenn der eine Teil der Bevölkerung feststellt, dass sein Hund den
Maulkorb 2 Jahre lang rechtswidrig trug, und der andere Teil der Bevölkerung
sich mit maulkorblosen Listenhunden konfrontiert sieht, weil die Politiker
die Sache mit der Gefahrenabwehr komplett vermurkst haben.
Abszesse können nur heilen, wenn die Wurzel des
Abszesses entfernt wird.
Nach zwei Jahren mit Bouffier, Höhn, Runde,
Breitsamer, Beckstein, Bartels&Bartling usw. sind wir jetzt vor gar nichts
mehr fies, und haben uns deshalb auf den Weg in den Keller der Bayerischen
Staatskanzlei gemacht, um eine besonders alte und verstaubte Leiche ans
Licht zu holen (Hust...spuck).
Hier ist sie - wisch mal eben die Spinnweben ab -
Die Wurzel des
Abszesses:
Urteil
des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (1994) über die Verordnung über
Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/URTEIL_BayVerfGH%2012Okt941.pdf
Die Kläger sind uns übrigens auch bekannt.
Wir ersparen uns die eine oder andere sarkastische Bemerkung.
Was fällt nun auf an der grobgestrickten
Intellektualität des Bayerischen Urteils, von dem in Folge Hinz und Kunz und
ganz besonders Höhn unreflektiert abgeschrieben haben?
Zum einen natürlich die spartanische Unterlegung
mit "Fachwissen".
Herr Dr. Fleig hatte zwar einen Doktortitel, aber unseres Wissens in Volkswirtschaft, nicht in Biologie. Aus dem "Molosser-Report" (Sewerin schmückt als Autor den CfM) oder "Unser Rassehund" (die VDH-Bäckerblume) zu zitieren, ist ein ziemliches Armutszeugnis. Warum nicht gleich Walt Weisses unqualifizierte "Werbeaussagen" über den Mastino abschreiben?
Zum anderen fragt man sich, wie es kommen kann,
dass einem Innenministerium höchstrichterlich bestätigt wird, dass der
Rhodesian Ridgeback zu den
"Kampfhunden" gehört, dieser aber trotzdem von der Liste entfernt wird.
Die Antwort ist bei der Wurzel allen Übels zu
suchen, dem Bindeglied zwischen Lobby und Politik,
"Polizeihauptkommissar a.D." Franz Breitsamer ,
seines Zeichens SV-Lobbyist und "Kriegsgewinnler" der Hundeverordnungen.
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thoinhalt.pl?page=news/12breits.htm
Sein teures Gutachten holte den Rhodesian
Ridgeback von den Rasselisten, wie ehemalige RR-Funktionäre in schöner
Offenheit selbst bestätigen.
http://www.tierheim-olpe.de/news/12breits/010bsam.html#rrjudas
Rasselisten und Hundeverordnungen wurden
in Bayern initiiert, um einerseits das Milliardengeschäft mit dem Deutschen
Schäferhund und der Schutzhundausbildung zu schützen (bevor der womöglich
selbst auf dem Index landete), und um gleichzeitig neue Einkommensquellen
durch Gutachten und Wesenstests zu erschließen.
Das nette kleine Privatflugzeug in Breitsamers Hangar spricht diesbezüglich eine deutliche Sprache. Im Jahr 2000 folgte dann Breitsamers Deutschlandtournee auf der Suche nach neuen Märkte für sich und die VDH-Gutachter. Besonders fündig wurde er bei den Grünen. http://www.tierheim-olpe.de/news/12breits/001bsam.html#braune Sowohl Ulrike Höfken, Cem Özdemir als auch die Innenministerkonferenz und Bärbel Höhn erlagen seinem Charme, und nicht nur in NRW zehrt ein Heer ministeriell zertifizierter VDH-Gutachter vom Elend der Listenhunde. http://www.tierheim-olpe.de/news/12breits/004bsam.html http://www.tierheim-olpe.de/news/dland/014dland.html http://www.tierheim-olpe.de/news/vdh/033vdh.html
Mit unserer prophetischen Gabe (vulgo: gesunder
Menschenverstand) haben wir diese Entwicklung im August 2000 vorausgesehen.
Deshalb bekamen Politik, VDH und Breitsamer damals eigene Rubriken.
Wir wußten ja, welche Rubriken wir eines Tages miteinander würden verlinken müssen. Vernetztes Denken hilft. Auch gegen Korruption.
Siehe auch:
Polit-Slapstick mit dem VDH, Breitsamer und den Grünen in NRW und Berlin (8/00)
Anleitung zum Gelddrucken:
Interessenlage des VDH (8/00)
http://www.tierheim-olpe.de/news/vdh/004vdh.html
Sollte die Homepage von Tierheim OLPE wiedermal - rein ZUFÄLLIG - nicht mehr erreichbar sein - finden Sie die Links zu Breitsamer auch hier: http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/breitsamer/Breitsam.htm Und wenn diese - NICHT ERREICHBAR - sein sollte, schreiben Sie uns - wir haben es auch noch auf mehreren anderen Seiten liegen :-))
Oder, anders gefragt:
Sind die Grünen wirklich
grün?
http://www.tierheim-olpe.de/news/politik/003politik.html#avocado Und zu wessen Gunsten versteckte die FDP das Ronellenfitsch-Gutachten, dass sich mit Artikel 3 Grundgesetz und dem deutschen Schäferhund beschäftigte? http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/FDP_Uebersichtseite.htm Wie der Shar Pei einige
Sorgenfalten verlor...
Hundesteuersatzungen ohne "Generalklausel"
(Einschluß sonstiger, im Einzelfall gefährlicher Hunde) sind laut Urteil des
OVG Niedersachsen mit dem Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs.1 GG nicht
vereinbar.
Denn es
"...können durch entsprechende Abrichtung insbesondere auch die in Deutschland seit jeher anerkannten Gebrauchshunderassen wie Schäferhund, Dobermann oder Riesenschnauzer, eine ebenso große Gefährdung darstellen..."
Besonders schön der trockene Humor des
Urteils:
"Die von der Beklagten erhobenen Bedenken hinsichtlich einer
unzureichenden Normenklarheit und -bestimmtheit werden von der
Rechtsprechung und Literatur (BVerwG, aaO; Seitz, aaO) und auch vom
erkennenden Senat nicht geteilt.
Dazu hat des BVerwG ausgeführt, die Halter bissiger Hunde könnten unschwer erkennen, dass ihre Hunde dem erhöhten Steuersatz unterfielen (BVerwG, aaO, S. 183)." Das Urteil des OVG Niedersachsen findet sich auf der Homepage - 8 jpgs. http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/sharpei/urteil.htm
Wenn es schon im Steuerrecht gegen den
Gleichheitssatz verstößt, keine Generalklausel einzubauen - wie mag das dann
erst im schärfer gefassten Ordnungsrecht (Hundeverordnungen) sein?
Sachsen und Sachsen-Anhalt z.B. haben gepennt
- keine Generalklausel.
Aber was noch viel besser ist:
Bayern hat auch gepennt.
In Bayern fallen nur
"Kampfhunde" unter die Gesetzgebung, und die sind
dadurch definiert, dass bei ihnen "aufgrund rassespezifischer
Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität
gegenüber Mensch oder Tier auszugehen ist." (Art. 37
Landesstrafrecht)
"Unabhängig hier von kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben." (HV Bayern). http://www.stmi.bayern.de/infothek/kampfhunde/
Demnach sind Hunde mit Schutzdienstausbildung
und Jagdhunde per definitionem "Kampfhunde" und fallen unter die Bayerische
Gesetzgebung, und alle "nicht-ausgebildeten" Hunde, z.B. solche mit
Dominanzaggression, hohen Sozialisierungsdefiziten oder neurologischen
Erkrankungen dürfen beißen, soviel sie wollen.
Oder was?
Für Klagen in Bayern eröffnen sich
jetzt gute Aussichten.
Zum einen ist es fraglich, ob sich der
Bayerische Verfassungsgerichtshof nach dem Urteil des BVerwG vom 03.07.2002
trauen wird, noch einmal ein ähnlich intellektuell grobgestricktes Urteil zu
sprechen wie 1994.
Zum anderen hat vielleicht inzwischen
die Kampagne "Macht braucht Kontrolle -
für ein unabhängiges Verfassungsgericht in Bayern"
gefruchtet.
Zum dritten setzen Fachanwälte bei der Frage,
ob denn die bayerische HV wirklich über eine ausreichende
Ermächtigungsgrundlage verfügt und nicht auch wie die anderen gegen Art. 80
GG verstößt, neuerdings ein sehr verschmitztes Grinsen auf.
Und viertens besteht die Chance, die
Bayerische Hundegesetzgebung diesmal bis vor das Bundesverfassungsgericht zu
zerren - der Tierschutz ist nämlich jetzt im Grundgesetz.
Für die angehenden Kläger, die jetzt in
Bayern gerade erwachen, sind das gute Aussichten.
Bayern ist jetzt sozusagen offen.
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