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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Und dies gibt es heute wieder:

* Zweierlei Maß

* Bonner Zecken als Borreliose-Überträger

*  Zuvor aber hier noch schnell die Fernsehtipps.

* Schleswig-Holstein untersagt die Anbindehaltung von Pferden (07.09.2002)

 

Hessen

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Zweierlei Maß

Zu dem Bericht Ohne zu bellen stürzte sich Chico auf den Kurgast (FR vom 17. August 2002): Ein Polizeihund (Schäferhund) war am 9. August 2002 in Bad Soden-Salmünster aus seinem Käfig entwichen und stürzte sich ohne jegliche Vorwarnung auf einen Kurgast und fügte diesem eine 15 Zentimeter lange, tiefe Bisswunde zu. Ein ausgebildeter Polizeihund ist also zu einer Gefahr für die Allgemeinheit geworden. Der Hund soll offenbar schon öfter auffällig geworden sein.

Erst auf Grund des Zivilrechtsstreits des Geschädigten gegen das Land Hessen vor der 7. Zivilkammer des Landgerichtes Hanau ist dieser Vorfall, der sich vor über einem Jahr ereignete, an die Öffentlichkeit gelangt.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) wegen der Gültigkeit der Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde vom 15. August 2000, der am 28. August 2001 in Kassel stattfand, haben weder die Vertreter des Landes Hessen noch der Leiter der so genannten "Task-Force gefährliche Hunde" diesen knapp drei Wochen zurückliegenden Vorfall erwähnt.

Vorfälle der zuvor geschilderten Art werden offensichtlich unter den Teppich gekehrt, während Vorfälle, an denen so genannte "Listenhunde" beteiligt sind, ständig publiziert werden (siehe FR vom 19. August 2002). Das Landgericht Hanau hat zu Recht die Frage gestellt, warum der Polizeihund nicht eingeschläfert worden ist. Jeder "Listenhund" wäre nach einem solchen Zwischenfall sofort eingeschläfert worden. Offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen.

Zwar haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 3. Juli 2002 (BVerwG 6 CN 5.01 bis 8.01) erklärt, die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, es sei in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen wie etwa Erziehung und Ausbildung zukommt, dies scheint jedoch den Hessischen Minister des Inneren (und dessen Mitarbeiter) nicht zu interessieren, der sich nach wie vor auf das Urteil des Hessischen VGH vom 29. August 2001 stützt.

Günter Stück, Richter i. R.

Wehretal

http://www.frankfurter-rundschau.de/

Den Zwischenfall können Sie hier nachlesen: http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/presse/polizeihund180802.htm

...unbestätigten Gerüchten zufolge beißen jährlich 60 % der deutschen Diensthunde Unbeteiligte...

...jährlich soll es mit mehr als jedem zweiten deutschen Diensthund zu einem Bißvorfall kommen, der nicht im Einsatz erfolgt bzw. einen Unbeteiligten, keinen Straftäter trifft ...

Wer weiß, ob das stimmt?????

Oder fragt mal ganz offiziell nach????

80% der Diensthunde sollen übrigens Schäferhunde sein.

Das sollte man auch mal ganz offiziell erfragen.


AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit Bonner Zecken als Borreliose-Überträger (06.09.2002)
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Bonn (aho)

- Vorsicht bei Zeckenstichen ist für Mensch und Tier auch in Bonner Stadt- und Stadtrandgebieten geboten.
Wie die Untersuchung von 167 Zecken verschiedener Entwicklungsstadien an der Universität Bonn jetzt
zeigte, sind etwa 17 Prozent Träger von Borrelien. Für die aktuellen Untersuchungen haben Mitarbeiter des Bonner Parasitologen Professor Dr. Hanns Martin Seitz Zecken in Privatgärten, städtischen Parks und
stadtnahen Waldrandgebieten gesammelt und auf ihren Infektionsgrad mit Borrelien untersucht.
In jeder 6. Zecke wurden die Forscher fündig;
dabei waren die Zecken von der Beueler Rheinseite mit 21,5 Prozent etwas häufiger infiziert als die von der linken Rheinseite, in denen sich nur zu 14,7 Prozent Erreger fanden. Da Zecken eine hohe Luftfeuchtigkeit benötigen, sind sie im Bodenlaub und in der bodennahen Vegetation zu finden. Dort sitzen sie an erhöhten Stellen und warten, bis sie von einem potenziellen Wirt abgestreift werden. 

Quelle: idw
 


Liebe Wolfsfreunde!

Ich werde für eine Woche in die USA fliegen. Zuvor aber hier noch schnell die Fernsehtipps.

  • Samstag, 14.9., BR, 15.15 Uhr: Die letzten Bären in den Alpen,
  • Sa VOX, 18.35 Uhr: hundkatzemaus, u.a. Schweizer Hundeschule (Wiederh.15.9., 13.00 ),
  • Sonntag, 15.9., MDR, 11.00 Uhr: Jock - Abenteuer eines Hundes in Afrika - Spielfilm,
  • So MDR, 13.15 Uhr: Der Herr der Wölfe,
  • Montag, 16.9., HR, 16.15 Uhr: Im Land der Kojoten,
  • Dienstag, 17.9., HR, 17.15 Uhr: Naturwelten - Hyänen,
  • Mittwoch, 18.9., ARD, 15.15 Uhr Abenteuer Zoo- Wölfe, Elche, Delfine in Kolmarden,
  • Donnerstag, 19.9., RTL II, 22.20 Uhr: Alarm für Tierretter,
  • Freitag, 20.9., WDR, 11.00 Uhr: Welt der Tiere - Bären,
  • Fr MDR, 13.30 Uhr: Die Bären kommen,
  • Fr SWR, 14.00 Uhr: Ein Platz für Wölfe.

In der Programmzeitschrift "auf einen Blick" Nr. 37 auf den Seiten 18/19 über Bären: Der "König der Wälder" kehrt zurück.

Wölfische Grüße

Elli Radinger

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Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar

E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de


AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Schleswig-Holstein untersagt die Anbindehaltung von Pferden (07.09.2002)

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Kiel (aho) - Ab Dezember 2002 ist die Anbindehaltung von Pferden in Schleswig-Holstein verboten, teilte das Umweltministerium in Kiel mit. Damit untersagt das Bundesland nach Hessen als zweites das dauerhafte Anbinden. "Pferde sind Fluchttiere, sie brauchen das Gefühl von Bewegungsfreiheit. Sie sind intelligent, stundenlanges An-die-Wand-starren macht sie krank. Ich gehe davon aus, dass die meisten Pferdebesitzer ihre Tiere lieben. Dennoch gibt es die Anbindehaltung noch. Damit ist hier zu Lande ab Dezember Schluss", erklärte Umweltminister Klaus Müller.

Das Anbinden in so genannten Ständern fesselt die Tiere auf engstem Raum. Die Pferde können nicht mehr mit ihren Artgenossen kommunizieren. "Wer einmal gesehen hat, wie Pferde sich gegenseitig das Fell knabbern, wie sie sich am Boden wälzen, um das Fell einzustäuben, der weiß, dass das stundenlange Anbinden alles andere als artgerecht ist", schildert Müller sein Motiv für das Verbot. Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, so der Minister, dass durch diese Einschränkung zum Teil sehr schwerwiegende
Verhaltensstörungen bei den Tieren entstehen.

Die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte sind angewiesen, die Pferdehalter aufzufordern, die Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist bis Dezember zu beenden. Wird gegen diese Anordnung verstoßen,
droht ein Zwangsgeld. "Das wird aber hoffentlich gar nicht erforderlich werden. Ich gehe davon aus, dass jeder Tierliebhaber nur das Beste für seine Pferde will", so Müller. Eine Anbindehaltung ist in Zukunft nur
auf Turnieren oder während tierärztlicher Behandlungen zugelassen, aber auch nur dann, wenn sie objektiv unvermeidbar ist.
 

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auf Turnieren oder während tierärztlicher Behandlungen zugelassen, aber auch nur dann, wenn sie objektiv unvermeidbar ist.
 

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