Nach Rücksprache im Bayerischen Innenministerium liegt der fertige
Entwurf zur Aufnahme des Rottweilers auf Liste 2 beim Herrn
Innenminister zur Unterschrift.
Diese wird er sicherlich erst nach den Wahlen leisten, da er ja noch
auf ein paar Stimmen mehr hofft, die ihm dann reichen zum "Herrn
Bundesinnenminister", sollte Stoiber die Wahl gewinnen. Also überlegt
was zu tun ist am Wahlsonntag!!
Sollte die Unterschrift erfolgen, tritt die Verordnung am 01.November
2002 in Kraft.
Das KreisVerwaltungsReferat (KVR) in München ist noch nicht informiert
worden.
Nach Rücksprache dort, wurde mir mitgeteilt, dass München für Liste 2
Hunde, also auch für Rottweiler, KEINE KAMPFHUNDESTEUER beabsichtigt,
sollte der Hund den Wesenstest bestehen. Auch gilt dann kein Leinen-
oder Maulkorbzwang innerhalb städtischer Grenzen. Bei NICHTBESTEHEN
kostet der Kampfhund 617.00EUR ansonsten die normale in München
gültige Hundesteuer.
Da die Rottweiler über das Stadtsteueramt nicht zu erfassen sind, da
diese unter einer Nummer registriert sind, als sogenannte
"Treiberhunde", muss der Besitz eines Rottweilers oder
Rottweiler-Mischlings dem Kreisverwaltungsreferat angezeigt werden.
Ich werde versuchen hier irgendwie helfend beizustehen.
Einen mir bekannten Staatlich anerkannten Prüfer habe ich kontaktiert
bez. der Kosten.Seine Art zu überprüfen habe ich selbst schon gesehehn
und ich muss sagen, er behandelt den Hund als Hund und nicht als
potentiellen "Feind".
Er ist selbst Hundeführer und Besitzer eines Listenhundes.
Der Preis ist an der unteren Grenze und bei zwei Hunden oder Zwinger
mit mehreren Hunden hält er es mit VIEREK: "ist der Weg auch noch so
steil, a bisserl was geht alleweil" Zum besseren Verständnis, es gibt
dann Preisstaffelung.
Wer diesbezüglich Fragen hat, kann sich gerne an mich per e-Mail
wenden.
Ein kleines Problem stellt die Art des Wesenstestes dar. Mit dem
Rottweiler ist erstmals ein sogenannter "Polizei- und Schutzhund" auf
der Liste in Bayern.
Das heisst es sind viele dieser Hunde bei Wachunternehmen eingesetzt
oder als Wachunde speziell ausgebildet.
Unser Freund FB hat sich darüber Gedanken gemacht, was dazu führte,
dass man nun bei einigen massgebenden Personen im Innenministerium der
Meinung ist, der Rottweiler sei also doch so gefährlich, da man die
Überprüfungsmethoden der "normalen" Hunde anscheinend nicht anwenden
kann. Ein Treffen der Prüfer ist für den 15.Oktober angesetzt.
Sobald ich weitere Informationen habe, werde ich diese wieder ins
Forum setzen.
Also Kopf hoch, die Juristen sind auch schon im Hintergrund tätig.
Rechtsstreit kostet Geld. Also brauchen wir Spenden.
Der ADRK hat diesbezüglicvh ein Spendenkonto eingerichtet:
Volksbank Minden (BLZ 49060392)
Konto Nr. 632 111 202 // Kennwort: Rottweiler-Kein Kampfhund.
Auf dieses Konto dürfen ALLE einbezahlen, nicht nur ADRK-Mitglieder.
Vielen Dank schon im Voraus.
Hansjörg H. Teichmann
BfÖ im ADRK
Landesgruppe Bayern Süd
Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,
Sie haben bestimmt über die Medien über den tragischen Beißvorfall
hier bei Kiel erfahren. Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls sah
sich aufgrund dieses Vorfalles darin bestätigt,
(hier seine Presseerklärung) daß SH eine
Gefahrhundeverordnung braucht. In der Anlage ehrhalten Sie die
Presseerklärung des Abgeordneten Dr. Heiner Garg.
Nr. 275/2002
Kiel, Mittwoch, 18. September 2002
Hunde/Gefahrhundeverordnung
Heiner Garg: Puls-Kontrolle verschärfen
Zur Presseerklärung des SPD-Abgeordneten Klaus-Peter Puls sagte der
FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Heiner Garg:
"Die gestrigen Beißattacken in Klausdorf sind tragisch.
Schenkte man allerdings dem gebetsmühlenhaft vorgetragenen Unsinn von
Minister Klaus Buß und seinem Fürsprecher Klaus-Peter Puls Glauben,
hätte es gestern überhaupt keine Beißattacke geben dürfen. Denn beide
Herren behaupten steif und fest, mit ihrer völlig unsinnigen,
populistischen und nicht vollzugsfähigen Landesverordnung zur Abwehr
der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom
28.06.2000 seien die Menschen in Schleswig-Holstein vor solchen
Attacken sicher.
Der gestrige Vorfall beweist: Genau das Gegenteil ist richtig. Die
Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren
(Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 taugt überhaupt nichts.
Die FDP bleibt daher dabei: Menschen, die Hunde gleich welcher Rasse,
als Waffen gegen Menschen und/oder andere Tiere missbrauchen, müssen
hart bestraft werden", so Garg abschließend.
Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de
AW-Kommentar; das ist
TYPISCH für die SPD: Fakten werden unter den Tisch gekehrt - so
wie der Todesfall durch den Schäferhund, der wird einfach aus der
Statistik gestrichen - ist ja ein DEUTSCHER Hund. Und dann stürzen sie
sich auf einen Beissunfall wo noch keiner genau weiss was dort
passiert ist: ausser das der Hund im ZWINGER war. Wie lange? Immer
schon?
Wieso gibt es immer noch Zwinger
in denen Hunde alleine vegetieren?
Hat er wirklich in der Absicht zu
beissen die Menschen bestürmt oder hat er erst gebissen als
Hysterie ausbrach und alles nach ihm schlug?
Wollte er vielleicht nur TOBEN -
aber durch die Medienhatz haben die Leute NUR noch Angst gehabt -
siehe auch das Beispiel Schill - die direkt als Sie den Hund sahen mit
der Waffe auf ihn zielten.
Was war da wirklich los?
Was passiert hier in Deutschland?
Haben das die Medien gewollt? Wenn ja - WARUM?
Und nochmal zur Statistik: jeder
Biss ist einer zuviel - aber warum sind sogenannte Listenhund in
Schleswig Holstein und anderswo mit NUR 4% der Beissunfälle verwickelt
und der Schäferhund alleine mit ca. 30%. Dazu allerdings wird NICHTS
gesagt von den Herren - wie z.B. dem Minister Klaus Buß
(SPD)
und seinem Fürsprecher dem
SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls
der nun wieder auf die Listenhunde einschlägt - ohne Hirn - aber das
kennen wir ja von Leuten seines Schlages
Ich kann mich immer nur
wiederholen: wenn Ihr wirklich wählen gehen wollt: wählt alles -
nur seht zu das die Rot/Gruenen nicht mehr dran kommen.
Da hat unser Bundesgrufti ja recht, nur leider werden wieder einige
vergessen. Irgendwas vom Hundeangriff in Schleswig-Holstein gehört?
War bei Sat1 in den sogenannten Nachrichten.
Gruß
Norbert
RAU WARNT VOR "ANLASSGESETZGEBUNG" NACH SKANDALEN
Bundespräsident moniert Mangel an Besonnenheit auf Deutschem
Juristentag
Bundespräsident Johannes Rau hat den Gesetzgeber davor gewarnt,
Skandale regelmäßig zum Anlass für neue Rechtsregelungen zu machen.
Rau sagte vor dem deutschen Juristentag in Berlin, oft würden in
solchen Fällen rasch neue Gesetze beschlossen, die aus Mangel an
Besonnenheit "nicht immer optimal" seien.
Als positives Beispiel für die so genannte Anlassgesetzgebung nannte
er jedoch das gut vorbereitete neue Parteiengesetz. Das in dieser
Legislaturperiode in Kraft getretene achte Gesetz zur Änderung des
Parteiengesetzes habe die Lehre aus den im Winter 1999/2000 bekannt
gewordenen Fehlverhalten beim Umgang mit Parteispenden gezogen und
erstmals falsche Rechenschaftsberichte mit Strafe bedroht.
Rau sagte, falsche Rechenschaftsberichte hätten zuvor unter den
Straftatbeständen des Betruges oder der Untreue kaum erfasst werden
können. Grundlage für dieses Gesetz seien die Ergebnisse einer von ihm
einberufenen Kommission gewesen, deren Empfehlungen der Gesetzgeber in
großem Umfang umgesetzt habe.
Flut von Wirtschaftsgesetzen Kritisch setzte sich der Bundespräsident
mit Klagen aus der Wirtschaft über eine angeblich unübersehbare
Gesetzesflut auseinander, die zur Strangulierung der Wirtschaft führe.
Er sagte, es wäre vielleicht interessant zu untersuchen, wie viele
Gesetze und Vorschriften auf die Lobby-Arbeit der Wirtschaft
zurückzuführen seien. Man könne ahnen, dass "erstaunliche Belege" für
diese These vor allem im Wirtschafts-, Steuer- und im Gesundheitsrecht
gefunden werden könnten.
Aber auch europarechtliche Vorhaben verursachten in einem wachsenden
Maße neue Gesetze, sagte Rau. Geltendes Bundesrecht umfasst laut Rau
rund 2.170 so genannte Stammgesetze und 3.130 Stammverordnungen. Hinzu
komme das Länderrecht, das kommunale Satzungsrecht und EU-Recht.
Auf europarechtlicher Ebene seien seit 1957 rund 1000 Richtlinien und
2600 Verordnungen erlassen worden. In der auslaufenden
Legislaturperiode habe sich der Bundestag mit 992 Gesetzesvorhaben
befasst, was mehr als je zuvor gewesen sei. Die Zahl der schließlich
verabschiedeten und verkündeten Gesetze nähere sich wieder der früher
gesetzten Rekordmarke von 551, sagte Rau.
Kritik an Zivilprozessreform
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, nahm
die Kritik der Mehrheit der deutschen Anwälte an der Reform der
Zivilprozessordnung auf. Von der Hoffnung, mit der Verkürzung des
möglichen Prozessweges auf zwei Instanzen die erste Instanz zu stärken
und aufzuwerten, sei in der Praxis "leider überhaupt nichts
angekommen".
Mackenroth sagte im Deutschlandfunk, in Sachen Funktionsfähigkeit der
Justiz seien die vier Jahre der rot-grünen Koalition verloren. Positiv
sei jedoch, dass Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin nach den
Terrorangriffen des 11. September dem Druck der Innenverwaltung "sehr
deutlich widerstanden" habe, selbst Rechtspolitik zu machen.
Däubler-Gmelin (SPD) erklärte, sie hoffe auch in Zukunft auf die
Unterstützung der rot-grünen Reformpolitik durch den Richterbund.
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