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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Nach Rücksprache im Bayerischen Innenministerium liegt der fertige Entwurf zur Aufnahme des Rottweilers

* Sie haben bestimmt über die Medien über den tragischen Beißvorfall hier bei Kiel erfahren.

* RAU WARNT VOR "ANLASSGESETZGEBUNG" NACH SKANDALEN


Nach Rücksprache im Bayerischen Innenministerium liegt der fertige Entwurf zur Aufnahme des Rottweilers auf Liste 2 beim Herrn Innenminister zur Unterschrift.


Diese wird er sicherlich erst nach den Wahlen leisten, da er ja noch auf ein paar Stimmen mehr hofft, die ihm dann reichen zum "Herrn Bundesinnenminister", sollte Stoiber die Wahl gewinnen. Also überlegt was zu tun ist am Wahlsonntag!!
Sollte die Unterschrift erfolgen, tritt die Verordnung am 01.November 2002 in Kraft.
Das KreisVerwaltungsReferat (KVR) in München ist noch nicht informiert worden.
Nach Rücksprache dort, wurde mir mitgeteilt, dass München für Liste 2 Hunde, also auch für Rottweiler, KEINE KAMPFHUNDESTEUER beabsichtigt, sollte der  Hund den Wesenstest bestehen. Auch gilt dann kein Leinen- oder Maulkorbzwang innerhalb städtischer Grenzen. Bei NICHTBESTEHEN kostet der Kampfhund 617.00EUR ansonsten die normale in München gültige Hundesteuer.
Da die Rottweiler über das Stadtsteueramt nicht zu erfassen sind, da diese unter einer Nummer registriert sind, als sogenannte "Treiberhunde", muss der Besitz eines Rottweilers oder Rottweiler-Mischlings dem Kreisverwaltungsreferat angezeigt werden. Ich werde versuchen hier irgendwie helfend beizustehen.


Einen mir bekannten Staatlich anerkannten Prüfer habe ich kontaktiert bez. der Kosten.Seine Art zu überprüfen habe ich selbst schon gesehehn und ich muss sagen, er behandelt den Hund als Hund und nicht als potentiellen "Feind".
Er ist selbst Hundeführer und Besitzer eines Listenhundes.
Der Preis ist an der unteren Grenze und bei zwei Hunden oder Zwinger mit mehreren Hunden hält er es mit VIEREK: "ist der Weg auch noch so steil, a bisserl was geht alleweil" Zum besseren Verständnis, es gibt dann Preisstaffelung.
Wer diesbezüglich Fragen hat, kann sich gerne an mich per e-Mail wenden.


Ein kleines Problem stellt die Art des Wesenstestes dar. Mit dem Rottweiler ist erstmals ein sogenannter "Polizei- und Schutzhund" auf der Liste in Bayern.
Das heisst es sind viele dieser Hunde bei Wachunternehmen eingesetzt oder als Wachunde speziell ausgebildet.

Unser Freund FB hat sich darüber Gedanken gemacht, was dazu führte, dass man nun bei einigen massgebenden Personen im Innenministerium der Meinung ist, der Rottweiler sei also doch so gefährlich, da man die Überprüfungsmethoden der "normalen" Hunde anscheinend nicht anwenden kann. Ein Treffen der Prüfer ist für den 15.Oktober angesetzt.
Sobald ich weitere Informationen habe, werde ich diese wieder ins Forum setzen.
Also Kopf hoch, die Juristen sind auch schon im Hintergrund tätig. Rechtsstreit kostet Geld. Also brauchen wir Spenden.

Der ADRK hat diesbezüglicvh ein Spendenkonto eingerichtet:

Volksbank Minden (BLZ 49060392)
Konto Nr. 632 111 202 // Kennwort: Rottweiler-Kein Kampfhund.


Auf dieses Konto dürfen ALLE einbezahlen, nicht nur ADRK-Mitglieder.
Vielen Dank schon im Voraus.
Hansjörg H. Teichmann
BfÖ im ADRK
Landesgruppe Bayern Süd


Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,

Sie haben bestimmt über die Medien über den tragischen Beißvorfall hier bei Kiel erfahren. Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls sah sich aufgrund dieses Vorfalles darin bestätigt, (hier seine Presseerklärung) daß SH eine Gefahrhundeverordnung braucht. In der Anlage ehrhalten Sie die Presseerklärung des Abgeordneten Dr. Heiner Garg.


Nr. 275/2002

Kiel, Mittwoch, 18. September 2002

Hunde/Gefahrhundeverordnung

Heiner Garg: Puls-Kontrolle verschärfen

Zur Presseerklärung des SPD-Abgeordneten Klaus-Peter Puls sagte der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Heiner Garg:

"Die gestrigen Beißattacken in Klausdorf sind tragisch.

Schenkte man allerdings dem gebetsmühlenhaft vorgetragenen Unsinn von Minister Klaus Buß und seinem Fürsprecher Klaus-Peter Puls Glauben, hätte es gestern überhaupt keine Beißattacke geben dürfen. Denn beide Herren behaupten steif und fest, mit ihrer völlig unsinnigen, populistischen und nicht vollzugsfähigen Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 seien die Menschen in Schleswig-Holstein vor solchen Attacken sicher.

Der gestrige Vorfall beweist: Genau das Gegenteil ist richtig. Die Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 taugt überhaupt nichts.

Die FDP bleibt daher dabei: Menschen, die Hunde gleich welcher Rasse, als Waffen gegen Menschen und/oder andere Tiere missbrauchen, müssen hart bestraft werden", so Garg abschließend.

Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de

AW-Kommentar; das ist TYPISCH für die SPD: Fakten werden unter den Tisch gekehrt - so wie der Todesfall durch den Schäferhund, der wird einfach aus der Statistik gestrichen - ist ja ein DEUTSCHER Hund. Und dann stürzen sie sich auf einen Beissunfall wo noch keiner genau weiss was dort passiert ist: ausser das der Hund im ZWINGER war. Wie lange? Immer schon?

Wieso gibt es immer noch Zwinger in denen Hunde alleine vegetieren?

Hat er wirklich in der Absicht zu beissen die Menschen bestürmt oder hat er erst gebissen als Hysterie ausbrach und alles nach ihm schlug?

Wollte er vielleicht nur TOBEN - aber durch die Medienhatz haben die Leute NUR noch Angst gehabt - siehe auch das Beispiel Schill - die direkt als Sie den Hund sahen mit der Waffe auf ihn zielten.

Was war da wirklich los?

Was passiert hier in Deutschland? Haben das die Medien gewollt? Wenn ja - WARUM?

Und nochmal zur Statistik: jeder Biss ist einer zuviel - aber warum sind sogenannte Listenhund in Schleswig Holstein und anderswo mit NUR 4% der Beissunfälle verwickelt und der Schäferhund alleine mit ca. 30%. Dazu allerdings wird NICHTS gesagt von den Herren  - wie z.B. dem Minister Klaus Buß (SPD) und seinem Fürsprecher dem SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls der nun wieder auf die Listenhunde einschlägt - ohne Hirn - aber das kennen wir ja von Leuten seines Schlages

Ich kann mich immer nur wiederholen: wenn Ihr wirklich wählen gehen wollt:  wählt alles - nur seht zu das die Rot/Gruenen nicht mehr dran kommen.


Da hat unser Bundesgrufti ja recht, nur leider werden wieder einige vergessen. Irgendwas vom Hundeangriff in Schleswig-Holstein gehört? War bei Sat1 in den sogenannten Nachrichten.
Gruß
Norbert

RAU WARNT VOR "ANLASSGESETZGEBUNG" NACH SKANDALEN
Bundespräsident moniert Mangel an Besonnenheit auf Deutschem Juristentag

Bundespräsident Johannes Rau hat den Gesetzgeber davor gewarnt, Skandale regelmäßig zum Anlass für neue Rechtsregelungen zu machen. Rau sagte vor dem deutschen Juristentag in Berlin, oft würden in solchen Fällen rasch neue Gesetze beschlossen, die aus Mangel an Besonnenheit "nicht immer optimal" seien.

Als positives Beispiel für die so genannte Anlassgesetzgebung nannte er jedoch das gut vorbereitete neue Parteiengesetz. Das in dieser Legislaturperiode in Kraft getretene achte Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes habe die Lehre aus den im Winter 1999/2000 bekannt gewordenen Fehlverhalten beim Umgang mit Parteispenden gezogen und erstmals falsche Rechenschaftsberichte mit Strafe bedroht.

Rau sagte, falsche Rechenschaftsberichte hätten zuvor unter den Straftatbeständen des Betruges oder der Untreue kaum erfasst werden können. Grundlage für dieses Gesetz seien die Ergebnisse einer von ihm einberufenen Kommission gewesen, deren Empfehlungen der Gesetzgeber in großem Umfang umgesetzt habe.

Flut von Wirtschaftsgesetzen Kritisch setzte sich der Bundespräsident mit Klagen aus der Wirtschaft über eine angeblich unübersehbare Gesetzesflut auseinander, die zur Strangulierung der Wirtschaft führe. Er sagte, es wäre vielleicht interessant zu untersuchen, wie viele Gesetze und Vorschriften auf die Lobby-Arbeit der Wirtschaft zurückzuführen seien. Man könne ahnen, dass "erstaunliche Belege" für diese These vor allem im Wirtschafts-, Steuer- und im Gesundheitsrecht gefunden werden könnten.

Aber auch europarechtliche Vorhaben verursachten in einem wachsenden Maße neue Gesetze, sagte Rau. Geltendes Bundesrecht umfasst laut Rau rund 2.170 so genannte Stammgesetze und 3.130 Stammverordnungen. Hinzu komme das Länderrecht, das kommunale Satzungsrecht und EU-Recht.

Auf europarechtlicher Ebene seien seit 1957 rund 1000 Richtlinien und 2600 Verordnungen erlassen worden. In der auslaufenden Legislaturperiode habe sich der Bundestag mit 992 Gesetzesvorhaben befasst, was mehr als je zuvor gewesen sei. Die Zahl der schließlich verabschiedeten und verkündeten Gesetze nähere sich wieder der früher gesetzten Rekordmarke von 551, sagte Rau.

Kritik an Zivilprozessreform
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, nahm die Kritik der Mehrheit der deutschen Anwälte an der Reform der  Zivilprozessordnung auf. Von der Hoffnung, mit der Verkürzung des möglichen Prozessweges auf zwei Instanzen die erste Instanz zu stärken und aufzuwerten, sei in der Praxis "leider überhaupt nichts angekommen".

Mackenroth sagte im Deutschlandfunk, in Sachen Funktionsfähigkeit der Justiz seien die vier Jahre der rot-grünen Koalition verloren. Positiv sei jedoch, dass Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin nach den
Terrorangriffen des 11. September dem Druck der Innenverwaltung "sehr deutlich widerstanden" habe, selbst Rechtspolitik zu machen. Däubler-Gmelin (SPD) erklärte, sie hoffe auch in Zukunft auf die Unterstützung der rot-grünen Reformpolitik durch den Richterbund.

Das Nachrichtenangebot des ZDF finden Sie unter  http://www.heute.t-online.de
 

zu machen. Däubler-Gmelin (SPD) erklärte, sie hoffe auch in Zukunft auf die Unterstützung der rot-grünen Reformpolitik durch den Richterbund.

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