Gesetzentwurf
zu Kampfhunden
Wesenstest für bestimmte Rassen
Hannover
(dpa). Nach dem Scheitern der niedersächsischen Gefahrtierverordnung
vor Gericht hat die SPD-Landtagsfraktion jetzt einen
Kampfhunde-Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Danach dürfen American
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und
Pitbull Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen nur mit Erlaubnis der
Behörden gehalten werden, teilte die Fraktion gestern mit. Dazu müsse
der Hund einem Wesenstest unterzogen werden. Der Halter müsse als
zuverlässig gelten und volljährig sein.
Nach SPD-Angaben können die Behörden Hunde, die den Wesenstest
nicht bestehen, einschläfern lassen . Bei bestandenem Wesenstest
müssten die Halter für ihre Tiere eine zusätzliche
Haftpflichtversicherung abschließen. Das gelte auch für Hunde
anderer Rassen, die sich schon einmal besonders aggressiv verhalten
oder gebissen haben. Zudem sei es den Kommunen freigestellt, einen
allgemeinen Leinenzwang für Hunde zu erlassen.
http://www.weser-kurier.de/niedersachsen/fs_wk_niedersachsen.html?id=68741
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An die Damen und Herren der Redaktionen
Pressemitteilung zu "Pitbull verletzt vier Menschen"
Sehr geehrte Damen un Herren,
der höchst bedauerliche Vorfall, bei dem bei Kiel vier Menschen
verletzt wurden, wirft einige Fragen wieder auf.
Die erste wäre, warum man trotz der Erkenntnis, dass Zwingerhaltung zu
einem schlechten Sozialverhalten bei Hunden führt, diese immer noch
erlaubt? Wozu hat man einen Hund, wenn dieser ständig im Zwinger
sitzen muss? Bei extrem menschenbezogenen Hunden wie sie die
sogenannten "Pitbulls" darstellen, führt diese nach der Pavlowschen
Erziehungsmethode gehaltenen Tiere zu solchen "Sozialausfällen".
Die Zweite Frage die hier gestellt werden muss, ist die, ob nicht
mit diesem Hund das sogenannte "Beissarmtraining" durchgeführt wurde?
Auf diese Spur bringen einen die Verletzungen die an den Armen und bei
dem Kind zusätzlich am Oberkörper entstanden sind. Es deutet auf
schlecht trainiertes Beisstraining hin.
Die Dritte Frage und für die Zukunft wichtigste ist die, ob es denn
sein muss, dass Jeder der Lust hat, solches "Beissarmtraining"
Mittwochs und Samstags auf jedem Hundeplatz trainieren kann.
Sollte man nicht statt nach gefährlichen Hunderassen zu suchen, mal
überprüfen ob dieses Treiben nicht genehmigungspflichtig und besser
überwacht werden sollte. Was sind das auch für Menschen die ihren
Hund zur Waffe erziehen?
Zum besseren Verständnis - es wird hier gezielt die natürliche
Beisshemmung die normalerweise jeder Hund hat, abtrainiert, wenn
möglich dass er nur auf "Herrchens" Kommando beisst. Die perfekt
austrainierten Hunde sind überwiegend nicht das Problem, aber die mit
denen man schwach angefangen hat, um dann stark mit dem Training
nachzulassen . Das sind für uns Tierschützer die wahren Problemhunde.
Jedes Tierheim hat solch arme missbrauchte Tiere einsitzen. Die
beissen ohne Grund zu und sind natürlich in ihrem Verhalten sehr
unsicher - regelecht verwirrt in diesem Punkt.
Das ist auch das einzig gute an den "Kampfhundeverordnungen", dass man
dieses schändliche Treiben für diese Hunde verboten hat. Wir meinen,
dass mit einer besseren Kontrolle der Abrichtung von Hunden gegen
Menschen mehr erreicht würde für die öffentliche Sicherheit, als durch
die Jagd nach Hunderassen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Fragen überdenken würden und in
Ihre zukünftige Berichterstattung ein -fliessen lassen würden. Im
übrigen auch herzlichen Dank an Diejenigen unter Ihnen die das Thema
in jüngster Zeit sehr sachlich behandelt haben. Die Anderen werden
bestimmt auch noch dazu übergehen, wir sind da guter Hoffnung.
Mit freundlichen Grüssen
Stephan Steiner
Pressesprecher Dhsb e.V. Tel 0172/7353539 www.dhsb.de
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