- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Zur Erinnerung

*  Wenn jetzt einer um die FDP trauert - weil einige meinen die würden uns helfen - hier nochmals einige Presseerklärungen - sicher sind die Älter - aber hat die jemals einer von den Korrigiert?

NEIN - Sie haben sich alles offen gelassen - ALLES, nur nicht irgendwo FEST hinter stehen bzw. Partei ergreifen.

Immer ein Törchen auflassen!


 

Pressemitteilung vom 28.06.2000
 

WESTERWELLE: Bundesgesetzliche Regelung gegen Kampfhunde

BERLIN. Zur aktuellen Diskussion zum Thema "Kampfhunde" erklärt der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Bundestagsfraktion, Dr. Guido WESTERWELLE:

Die Einigung der Innenminister der Länder auf ein Zuchtverbot für bestimmte Kampfhunderassen begrüße ich außerordentlich. Ich halte jedoch zusätzlich das Einschreiten des Bundesgesetzgebers für ein bundes-einheitliches Zucht- und Importverbot für dringend notwendig. Deshalb ist die Ankündigung der Bundesregierung zu begrüßen, eine bundesgesetzliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor Kampfhunden zu prüfen.
Nach der heutigen Übereinstimmung im Innenausschuss gehe ich davon aus, dass es am Freitag nach der von der F.D.P. beantragten Aktuellen Stunde einen parteiübergreifenden Konsens in dieser Frage geben wird. Geredet wurde genug, jetzt muss gehandelt werden.


Pressemitteilung vom 28.06.2000
 

Creutzmann: Generelles Züchtungs- und Haltungsverbot für Kampfhunde

Anlässlich des tödlichen Angriffs von Kampfhunden auf einen kleinen Jungen fordert der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Creutzmann, ein generelles Züchtungs- und Haltungsverbot von Kampfhunden. Es müsse endlich Schluss sein mit der intellektuellen Debatte, wer jetzt die gefährlichere Kreatur sei, die Person am anderen Ende der Leine oder der Kampfhund.
Im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen in Hamburg, Köln und Krefeld begrüßt Creutzmann ausdrücklich, dass das rheinland-pfälzische Kabinett am 11. Juli eine deutlich verschärfte Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde verabschieden werde. Inhalt dieser sei ein striktes Verbot einzelner Kampfhunderassen, das Verbot von Zucht und Handel sowie ein Kastrations- bzw. Sterilisationsgebot. Des Weiteren werde eine Kennzeichnungs- und Meldepflicht eingeführt. Bei einem Verstoß gegenüber diesen Bestimmungen fordert Creutzmann eine Strafe von 20.000 Mark. "Bei Wiederholungstätern muss auch eine Haftstrafe möglich sein", so der innenpolitische Sprecher wörtlich.
Bei Angriffen von Kampfhunden auf Menschen müsste des Weiteren auch eine Erweiterung der Anklage auf versuchten Totschlag bzw. Totschlag möglich sein. Creutzmann fordert die zuständigen Ordnungsbehörden dazu auf, die neuen Vorschriften mit aller Entschiedenheit umzusetzen.


Pressemitteilung vom 27.06.2000
 

VAN ESSEN: Aktuelle Stunde zum Thema Kampfhunde

BERLIN. Zur Beantragung einer Aktuellen Stunde zum Thema Kampfhunde erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der F.D.P.-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:

Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat heute eine Aktuelle Stunde zu der Thematik beantragt, wie die Bevölkerung, insbesondere die Kinder, vor Kampfhundeattacken zuverlässig geschützt werden können.
Die unerträglichen Vorgänge gerade in den letzten Tagen machen ein sofortiges Handeln der Politik notwendig. Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat bereits in der Vergangenheit für einen besseren Schutz der Opfer vor Straftaten und Kampfhundeattacken gesorgt. Sie wird alles unternehmen, daß sich Vorgänge dieser Art in diesem Land nicht wiederholen können und dazu für den Druck auf allen politischen Ebenen sorgen. Die durchgeführten Maßnahmen in anderen europäischen Ländern haben deutlich gemacht, daß durch zielgerichtetes politisches Handeln der Politik ein effektiver Schutz der Bevölkerung erreicht werden kann.


Pressemitteilung vom 27.06.2000
 

Gesetz gegen Kampfhunde

F.D.P. signalisiert volle Unterstützung für Gesetzesvorhaben des Hessischen Innenministers mit dem Ziel eines Zucht- und Handelsverbotes für Kampfhunde

Jörg-Uwe Hahn: "Bereits bestehende Instrumente müssen von den kommunalen Ordnungsbehörden konsequent angewendet werden".

Wiesbaden - Die F.D.P. signalisierte heute volle Unterstützung für das für diesen Sommer vorzustellende Gesetz gegen Kampfhunde durch den Hessischen Innenminister.

"Die Elemente Zucht- und Handelsverbot sowie verbindliche Haftpflichtversicherungen sind Eckpunkte die dazu beitragen können, die Problematik im Zusammenhang mit der Haltung gefährlicher Hunde einzudämmen. Im Zuge der Diskussion über den Hessischen Gesetzentwurf schlagen wir dem Innenminister auch vor, die bereits schon einmal von der F.D.P. ins Gespräch gebrachte Festlegung für die Anforderungen eines Hundeführerscheins mit aufzugreifen", sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn.

Mindestens genauso wichtig wie ein Zucht- und Handelsverbot sei jedoch aus Sicht der F.D.P., dass die kommunalen Ordnungsbehörden die bereits jetzt bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten konsequenter als bisher nutzen. Auch auf Seiten der kommunalen Zuständigkeiten sehen wir eine Bringschuld in der Frage des Schutzes der Bevölkerung.

"Höchste Priorität hat die Sicherheit der Bürger und nicht das Halten gefährlicher Hunde", so Hahn.


Pressemitteilung vom 30.06.2000
 

HAUPT: Kinder entschlossen und schnell vor Kampfhunden schützen

S P E R R F R I S T Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort.

BERLIN. In der von der F.D.P. beantragten Aktuellen Stunde des Bundestages zur Kampfhundeproblematik erklärt der Kinderbeauftragte der F.D.P.-Bundestagsfraktion, Klaus HAUPT:

Der Tod des Schülers, der auf seinem Schulhof in Hamburg von zwei Kampfhunden angefallen und totgebissen wurde, hat zu einem Aufschrei im ganzen Land geführt. Vor den Augen der Mitschüler, vieler anderer Kinder, ist es zu dieser entsetzlichen Tragödie gekommen. Auf dem Schulgelände - wo Eltern ihre Kinder in Sicherheit wähnen. Wer sich die Ängste der Eltern vorstellt, die diese nun um ihre Kinder haben müssen, vor allem aber: Wer sich die Ängste der Kinder vorstellt, kann keine Endlosdebatten und keine Verniedlichungen und Verharmlosungen des Themas mehr ertragen. Schon über zehn Jahre ist das Problem virulent. Die Politik hat das Problem schlicht verschlafen und ist fahrlässig unentschlossen geblieben. Wenn daraus beim Bürger Zweifel an der Politik, ja, Politikverdrossenheit wachsen, braucht uns nicht zu wundern.
Es darf jetzt keine Debatte mehr geben, ob Kampfhunde bei richtiger Handhabung in unserer verstädterten Industriegesellschaft Platz haben. Kampfhunde sind gezielt auf höchste Aggressivität gezüchtet. Alle Hunde können beißen, aber Kampfhunde sollen sich nach dem Willen ihrer Züchter in ihr Opfer regelrecht verbeißen. Kampfhunde sind lebende Waffen - und damit eine potenzielle Gefahr. Es darf auch nicht mehr diskutiert werden, an welchem Ende der Leine das Problem zu suchen ist. Wenn wir kurzfristig das Problem am menschlichen Ende der Leine nicht lösen können, müssen wir es eben auf der Hundeseite tun. Bürger, insbesondere besorgte Eltern erwarten jetzt von der Politik schnelles Handeln. Sie erwarten zurecht null Kompromiß gegenüber dem Kampfhundewahn.
Hier geht es um Opferschutz, um Freiheitsrechte der Bürger, ja, wie der grausame Vorfall in Hamburg zeigt, um Menschenleben. Im Interesse der Kinder und ihrer besorgten Eltern: Wir kommen um radikale Maßnahmen nicht herum. Es ist schizophren, daß man in Deutschland als Vorbestrafter zwar nicht in einen Schützenverein darf, aber sehr wohl ohne weiteres blutrünstige Kampfhunde halten darf. Es ist völlig klar, ohne wenn und aber: Kampfhunde sind in Deutschland überflüssig. Sie müssen alle ohne Ausnahme verschwinden. Alle anderen Regelungen sind nicht zu kontrollieren, nicht zu überwachen und nicht durchzusetzen, wie es zum Beispiel die Praxis des allgemeinen Hundeleinenzwanges in Berlin zeigt. Eine halbherzige Kampfhundeverordnung wird genauso wenig durchzusetzen sein. Die Ergebnisse der Innenminster-Telefonkonferenz sind ein Schritt in die richtige Richtung, wie sie der Kinderschutzbund dankenswerterweise schon frühzeitig gefordert hat. Aber dies ist auch nur ein Schritt.
Wir können jetzt aber auch keine Kompetenzstreitigkeiten brauchen. Den Bürgern, den besorgten Eltern ist es egal, welche Ebene zuständig ist. Klar ist, daß keine Ebene die Probleme allein lösen kann. Der Bund darf die Verantwortung nicht einfach nach unten abschieben. Auch der Bund hat Handlungsspielraum, den er konsequent und energisch nutzen muß. Die F.D.P. fordert, daß grundsätzlich Hundehalter für alle Schäden voll verantwortlich sind, die ihre Tiere anrichten. Das betrifft besonders die strafrechtliche Verantwortung. Aber auch bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Hundehaltung besteht Handlungsbedarf. Die Bußgelder für diesbezügliche Verstöße sind viel zu niedrig. Hier muß noch vor der Sommerpause etwas geschehen. Die im Tierschutzgesetz vorhandene Ermächtigungsgrundlage für Zuchtverordnungen muß sofort konsequent genutzt werden. Die F.D.P. begrüßt, daß Bundesinnenminister Schily hier ein Handeln der Bundesregierung in Aussicht gestellt hat. Jetzt müssen rasch und entschlossen Taten folgen. Schließlich kann das Instrumentarium des Waffengesetzes auch auf Hundehaltung angewandt und mit einer Zuverlässigkeitsprüfung für Hundehalter verknüpft werden. Darüber wäre nachzudenken, falls die Länder ihrer Schutzverantwortung gegenüber den Bürgern nicht gerecht werden.
Es darf nicht sein, daß Mütter um ihre Kinder zittern müssen, wenn sie im Park spazieren gehen oder ihre Kinder auf Spielplätzen umhertollen. Ich unterstütze ich die Forderungen des Kinderschutzbundes ausdrücklich: Es kann nicht sein, daß wir Kinder dressieren, damit Hunde zu ihrem Recht kommen. Gerade die Schwächsten unserer Gesellschaft, unsere Kinder, brauchen Schutz, brauchen das Handeln des Staates - jetzt, nicht halbherzig, sondern konsequent. Das hilflose Entsetzen, mit dem die Kinder in Hamburg zusehen mußten, wie der sechsjährige Volkan zerfleischt wurde, erlaubt keine Ausflüchte, keine Debatten und kein Abwarten mehr.


 

Pressemitteilung vom 03.08.2000
 

 

F.D.P. schlägt 9 Eckpunkte für Hessisches Kampfhundegesetz vor

Jörg-Uwe Hahn: "Verordnung sollte überarbeitet werden - Rassenliste ist nicht der Weisheit letzter Schluss"


Wiesbaden - Das auch von der F.D.P. gewünschte hessische Gesetz über Kampfhunde, das nach der Sommerpause in den Hessischen Landtag eingebracht werden soll, müsse als übergeordnetes Regelwerk unpraktikable und teilweise über das Ziel hinausgehende Bestimmungen aus der jetzigen Kampfhundeverordnung in vernünftige Bahnen lenken, sagte der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn, im Vorfeld des einzubringenden Gesetzentwurfes über Kampfhunde in Hessen.

"Oberstes Ziel eines hessischen Gesetzes über Kampfhunde ist für die F.D.P. ein schneller, wirksamer und praktikabler Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden aller Rassen", sagte der liberale Innenpolitiker. Dazu gehöre nach Auffassung des Fraktionschefs Zurückhaltung bei Rassenlisten. Es habe den Anschein, dass nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen die in der Eilverordnung enthaltene Rassenliste problematisch sei. Im Übrigen erscheint die Wirksamkeit einer solchen Liste zweifelhaft, da Personen, die sich an besonders aggressiven Hunden interessiert zeigen, sich nur insoweit an der Liste orientieren, als dass binnen kurzer Zeit derzeit noch nicht indizierte Rassen entsprechend gezüchtet und/oder abgerichtet werden.

Ein weiteres Problem der derzeitigen Rassenliste sei es auch, dass verantwortungsvolle Halter stigmatisiert werden. "Wenn sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens und der durchzuführenden Anhörung neue Erkenntnisse ergeben, muss man diesbezüglich neu nachdenken. Sollte sich darüber hinaus herausstellen, dass bestimmte Hunderassen als gefährlich anzusehen sind, ist eine sehr restriktiv zu handhabende Genehmigungsbedürftigkeit für das Halten solcher Hunde vorzusehen. Die F.D.P. gibt deshalb der bayerischen Regelung den Vorzug, weil diese neben dem nachzuweisenden berechtigten Interesse an der Hundehaltung eine eingehende Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit des Hundehalters beinhaltet", so Hahn.

Ganz wichtig erscheine in diesem Zusammenhang auch, die Einführung eines verbindlichen Hundeführerscheins. Dieser ermöglicht eine individuelle Verhaltensprüfung. Als dritten Punkt nannte Hahn die Notwendigkeit der Mikrochip-Kennzeichung. "Die Kennzeichnung per Mikrochip ist fälschungssicher und lässt bei verhaltensauffälligen Hunden die eindeutige Ermittlung des Züchters zu. Sie dient damit insbesondere der Zuchtkontrolle. Im Übrigen können damit auch herrenlose Hunde so ihren Besitzern zugeführt, beziehungsweise der Besitzer kann zur Verantwortung gezogen werden", schlug Hahn vor.

Ebenfalls verankert werden sollte in dem Gesetz der Leinenzwang in Stadtzentren und Wohngebieten. Sinnvoll sei außerdem ein Import-, Zucht- und Handelsverbot. Hierzu erläuterte Hahn, dass angesichts der Welpenstatistik deutlich werde, dass das Problem im Wesentlichen nicht von in Deutschland gezüchteten Hunde ausgehe, sondern von Importen, insbesondere aus Osteuropa, wo die "Ware Tier" zumeist unter tierschutzwidrigen Umständen herangezogen und abgerichtet werde. "Hier hilft nur ein striktes Importverbot", so Hahn.

Auch die Schaffung landesweiter Auffangstationen soll Gegenstand der Regelung in dem Gesetz werden. Die Gefahr, die von ausgesetzten Hunden ausgehe, sei unkalkulierbar. Deshalb halte die F.D.P. es für wichtig, dass dafür Vorsorge getroffen werde, dass herrenlose gefährliche Hunde, deren Besitzer nicht ermittelbar ist, schnellstens sicher untergebracht werden. Als weitere Elemente des Gesetzes stellen die Liberalen sich vor, dass die Haftpflichtversichrung zwingend vorgeschrieben wird, um den Opfern in jedem Fall Ersatz des Schadens zu garantieren. Dies sei mindestens ebenso relevant, wie eine drastische Strafverschärfung im Fall von Verstößen gegen diese Regelung. Auch ein Bundeszentralregister müsse diskutiert werden.

"Ziel dieser Eckpunkte ist für die Liberalen zum einen, einen schnellen und wirksamen Schutz der Bevölkerung zu erreichen und zum anderen, verantwortungsvolle Hundehalter nicht zu diskriminieren", so Hahn.


Wir hatten keine Wahl

den es gab keine Wahl!

 

n, verantwortungsvolle Hundehalter nicht zu diskriminieren", so Hahn.


Wir hatten keine Wahl

den es gab keine Wahl!