Pressemitteilung vom 28.06.2000
WESTERWELLE: Bundesgesetzliche Regelung gegen Kampfhunde
BERLIN. Zur aktuellen Diskussion zum Thema "Kampfhunde" erklärt der
innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Bundestagsfraktion, Dr. Guido
WESTERWELLE:
Die Einigung der Innenminister der Länder auf ein Zuchtverbot für
bestimmte Kampfhunderassen begrüße ich außerordentlich. Ich halte
jedoch zusätzlich das Einschreiten des Bundesgesetzgebers für ein
bundes-einheitliches Zucht- und Importverbot für dringend notwendig.
Deshalb ist die Ankündigung der Bundesregierung zu begrüßen, eine
bundesgesetzliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor Kampfhunden
zu prüfen.
Nach der heutigen Übereinstimmung im Innenausschuss gehe ich davon
aus, dass es am Freitag nach der von der F.D.P. beantragten Aktuellen
Stunde einen parteiübergreifenden Konsens in dieser Frage geben wird.
Geredet wurde genug, jetzt muss gehandelt werden.
Pressemitteilung vom 28.06.2000
Creutzmann: Generelles Züchtungs- und Haltungsverbot für
Kampfhunde
Anlässlich des tödlichen Angriffs von Kampfhunden auf einen kleinen
Jungen fordert der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische
Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Creutzmann, ein generelles
Züchtungs- und Haltungsverbot von Kampfhunden. Es müsse endlich
Schluss sein mit der intellektuellen Debatte, wer jetzt die
gefährlichere Kreatur sei, die Person am anderen Ende der Leine oder
der Kampfhund.
Im Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen in Hamburg, Köln und
Krefeld begrüßt Creutzmann ausdrücklich, dass das rheinland-pfälzische
Kabinett am 11. Juli eine deutlich verschärfte
Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde verabschieden werde.
Inhalt dieser sei ein striktes Verbot einzelner Kampfhunderassen, das
Verbot von Zucht und Handel sowie ein Kastrations- bzw.
Sterilisationsgebot. Des Weiteren werde eine Kennzeichnungs- und
Meldepflicht eingeführt. Bei einem Verstoß gegenüber diesen
Bestimmungen fordert Creutzmann eine Strafe von 20.000 Mark. "Bei
Wiederholungstätern muss auch eine Haftstrafe möglich sein", so der
innenpolitische Sprecher wörtlich.
Bei Angriffen von Kampfhunden auf Menschen müsste des Weiteren auch
eine Erweiterung der Anklage auf versuchten Totschlag bzw. Totschlag
möglich sein. Creutzmann fordert die zuständigen Ordnungsbehörden dazu
auf, die neuen Vorschriften mit aller Entschiedenheit umzusetzen.
Pressemitteilung vom 27.06.2000
VAN ESSEN: Aktuelle Stunde zum Thema Kampfhunde
BERLIN. Zur Beantragung einer Aktuellen Stunde zum Thema Kampfhunde
erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der
F.D.P.-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:
Die F.D.P.-Bundestagsfraktion hat heute eine Aktuelle Stunde zu der
Thematik beantragt, wie die Bevölkerung, insbesondere die Kinder, vor
Kampfhundeattacken zuverlässig geschützt werden können.
Die unerträglichen Vorgänge gerade in den letzten Tagen machen ein
sofortiges Handeln der Politik notwendig. Die
F.D.P.-Bundestagsfraktion hat bereits in der Vergangenheit für einen
besseren Schutz der Opfer vor Straftaten und Kampfhundeattacken
gesorgt. Sie wird alles unternehmen, daß sich Vorgänge dieser Art in
diesem Land nicht wiederholen können und dazu für den Druck auf allen
politischen Ebenen sorgen. Die durchgeführten Maßnahmen in anderen
europäischen Ländern haben deutlich gemacht, daß durch zielgerichtetes
politisches Handeln der Politik ein effektiver Schutz der Bevölkerung
erreicht werden kann.
Pressemitteilung vom 27.06.2000
Gesetz gegen Kampfhunde
F.D.P. signalisiert volle Unterstützung für Gesetzesvorhaben des
Hessischen Innenministers mit dem Ziel eines Zucht- und
Handelsverbotes für Kampfhunde
Jörg-Uwe Hahn: "Bereits bestehende Instrumente müssen von den
kommunalen Ordnungsbehörden konsequent angewendet werden".
Wiesbaden - Die F.D.P. signalisierte heute volle Unterstützung für das
für diesen Sommer vorzustellende Gesetz gegen Kampfhunde durch den
Hessischen Innenminister.
"Die Elemente Zucht- und Handelsverbot sowie verbindliche
Haftpflichtversicherungen sind Eckpunkte die dazu beitragen können,
die Problematik im Zusammenhang mit der Haltung gefährlicher Hunde
einzudämmen. Im Zuge der Diskussion über den Hessischen Gesetzentwurf
schlagen wir dem Innenminister auch vor, die bereits schon einmal von
der F.D.P. ins Gespräch gebrachte Festlegung für die Anforderungen
eines Hundeführerscheins mit aufzugreifen", sagte der innenpolitische
Sprecher der F.D.P.-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn.
Mindestens genauso wichtig wie ein Zucht- und Handelsverbot sei jedoch
aus Sicht der F.D.P., dass die kommunalen Ordnungsbehörden die bereits
jetzt bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten konsequenter als bisher
nutzen. Auch auf Seiten der kommunalen Zuständigkeiten sehen wir eine
Bringschuld in der Frage des Schutzes der Bevölkerung.
"Höchste Priorität hat die Sicherheit der Bürger und nicht das Halten
gefährlicher Hunde", so Hahn.
Pressemitteilung vom 30.06.2000
HAUPT: Kinder entschlossen und schnell vor Kampfhunden schützen
S P E R R F R I S T Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort.
BERLIN. In der von der F.D.P. beantragten Aktuellen Stunde des
Bundestages zur Kampfhundeproblematik erklärt der Kinderbeauftragte
der F.D.P.-Bundestagsfraktion, Klaus HAUPT:
Der Tod des Schülers, der auf seinem Schulhof in Hamburg von zwei
Kampfhunden angefallen und totgebissen wurde, hat zu einem Aufschrei
im ganzen Land geführt. Vor den Augen der Mitschüler, vieler anderer
Kinder, ist es zu dieser entsetzlichen Tragödie gekommen. Auf dem
Schulgelände - wo Eltern ihre Kinder in Sicherheit wähnen. Wer sich
die Ängste der Eltern vorstellt, die diese nun um ihre Kinder haben
müssen, vor allem aber: Wer sich die Ängste der Kinder vorstellt, kann
keine Endlosdebatten und keine Verniedlichungen und Verharmlosungen
des Themas mehr ertragen. Schon über zehn Jahre ist das Problem
virulent. Die Politik hat das Problem schlicht verschlafen und ist
fahrlässig unentschlossen geblieben. Wenn daraus beim Bürger Zweifel
an der Politik, ja, Politikverdrossenheit wachsen, braucht uns nicht
zu wundern.
Es darf jetzt keine Debatte mehr geben, ob Kampfhunde bei richtiger
Handhabung in unserer verstädterten Industriegesellschaft Platz haben.
Kampfhunde sind gezielt auf höchste Aggressivität gezüchtet. Alle
Hunde können beißen, aber Kampfhunde sollen sich nach dem Willen ihrer
Züchter in ihr Opfer regelrecht verbeißen. Kampfhunde sind lebende
Waffen - und damit eine potenzielle Gefahr. Es darf auch nicht mehr
diskutiert werden, an welchem Ende der Leine das Problem zu suchen
ist. Wenn wir kurzfristig das Problem am menschlichen Ende der Leine
nicht lösen können, müssen wir es eben auf der Hundeseite tun. Bürger,
insbesondere besorgte Eltern erwarten jetzt von der Politik schnelles
Handeln. Sie erwarten zurecht null Kompromiß gegenüber dem
Kampfhundewahn.
Hier geht es um Opferschutz, um Freiheitsrechte der Bürger, ja, wie
der grausame Vorfall in Hamburg zeigt, um Menschenleben. Im Interesse
der Kinder und ihrer besorgten Eltern: Wir kommen um radikale
Maßnahmen nicht herum. Es ist schizophren, daß man in Deutschland als
Vorbestrafter zwar nicht in einen Schützenverein darf, aber sehr wohl
ohne weiteres blutrünstige Kampfhunde halten darf. Es ist völlig klar,
ohne wenn und aber: Kampfhunde sind in Deutschland überflüssig. Sie
müssen alle ohne Ausnahme verschwinden. Alle anderen Regelungen sind
nicht zu kontrollieren, nicht zu überwachen und nicht durchzusetzen,
wie es zum Beispiel die Praxis des allgemeinen Hundeleinenzwanges in
Berlin zeigt. Eine halbherzige Kampfhundeverordnung wird genauso wenig
durchzusetzen sein. Die Ergebnisse der Innenminster-Telefonkonferenz
sind ein Schritt in die richtige Richtung, wie sie der
Kinderschutzbund dankenswerterweise schon frühzeitig gefordert hat.
Aber dies ist auch nur ein Schritt.
Wir können jetzt aber auch keine Kompetenzstreitigkeiten brauchen. Den
Bürgern, den besorgten Eltern ist es egal, welche Ebene zuständig ist.
Klar ist, daß keine Ebene die Probleme allein lösen kann. Der Bund
darf die Verantwortung nicht einfach nach unten abschieben. Auch der
Bund hat Handlungsspielraum, den er konsequent und energisch nutzen
muß. Die F.D.P. fordert, daß grundsätzlich Hundehalter für alle
Schäden voll verantwortlich sind, die ihre Tiere anrichten. Das
betrifft besonders die strafrechtliche Verantwortung. Aber auch bei
Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Hundehaltung besteht
Handlungsbedarf. Die Bußgelder für diesbezügliche Verstöße sind viel
zu niedrig. Hier muß noch vor der Sommerpause etwas geschehen. Die im
Tierschutzgesetz vorhandene Ermächtigungsgrundlage für
Zuchtverordnungen muß sofort konsequent genutzt werden. Die F.D.P.
begrüßt, daß Bundesinnenminister Schily hier ein Handeln der
Bundesregierung in Aussicht gestellt hat. Jetzt müssen rasch und
entschlossen Taten folgen. Schließlich kann das Instrumentarium des
Waffengesetzes auch auf Hundehaltung angewandt und mit einer
Zuverlässigkeitsprüfung für Hundehalter verknüpft werden. Darüber wäre
nachzudenken, falls die Länder ihrer Schutzverantwortung gegenüber den
Bürgern nicht gerecht werden.
Es darf nicht sein, daß Mütter um ihre Kinder zittern müssen, wenn sie
im Park spazieren gehen oder ihre Kinder auf Spielplätzen umhertollen.
Ich unterstütze ich die Forderungen des Kinderschutzbundes
ausdrücklich: Es kann nicht sein, daß wir Kinder dressieren, damit
Hunde zu ihrem Recht kommen. Gerade die Schwächsten unserer
Gesellschaft, unsere Kinder, brauchen Schutz, brauchen das Handeln des
Staates - jetzt, nicht halbherzig, sondern konsequent. Das hilflose
Entsetzen, mit dem die Kinder in Hamburg zusehen mußten, wie der
sechsjährige Volkan zerfleischt wurde, erlaubt keine Ausflüchte, keine
Debatten und kein Abwarten mehr.
Pressemitteilung vom 03.08.2000
F.D.P. schlägt 9 Eckpunkte für Hessisches Kampfhundegesetz vor
Jörg-Uwe Hahn: "Verordnung sollte überarbeitet werden - Rassenliste
ist nicht der Weisheit letzter Schluss"
Wiesbaden - Das auch von der F.D.P. gewünschte hessische Gesetz über
Kampfhunde, das nach der Sommerpause in den Hessischen Landtag
eingebracht werden soll, müsse als übergeordnetes Regelwerk
unpraktikable und teilweise über das Ziel hinausgehende Bestimmungen
aus der jetzigen Kampfhundeverordnung in vernünftige Bahnen lenken,
sagte der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Fraktion
im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe Hahn, im Vorfeld des einzubringenden
Gesetzentwurfes über Kampfhunde in Hessen.
"Oberstes Ziel eines hessischen Gesetzes über Kampfhunde ist für die
F.D.P. ein schneller, wirksamer und praktikabler Schutz der
Bevölkerung vor aggressiven Hunden aller Rassen", sagte der liberale
Innenpolitiker. Dazu gehöre nach Auffassung des Fraktionschefs
Zurückhaltung bei Rassenlisten. Es habe den Anschein, dass nach
derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen die in der Eilverordnung
enthaltene Rassenliste problematisch sei. Im Übrigen erscheint die
Wirksamkeit einer solchen Liste zweifelhaft, da Personen, die sich an
besonders aggressiven Hunden interessiert zeigen, sich nur insoweit an
der Liste orientieren, als dass binnen kurzer Zeit derzeit noch nicht
indizierte Rassen entsprechend gezüchtet und/oder abgerichtet werden.
Ein weiteres Problem der derzeitigen Rassenliste sei es auch, dass
verantwortungsvolle Halter stigmatisiert werden. "Wenn sich im Laufe
des Gesetzgebungsverfahrens und der durchzuführenden Anhörung neue
Erkenntnisse ergeben, muss man diesbezüglich neu nachdenken. Sollte
sich darüber hinaus herausstellen, dass bestimmte Hunderassen als
gefährlich anzusehen sind, ist eine sehr restriktiv zu handhabende
Genehmigungsbedürftigkeit für das Halten solcher Hunde vorzusehen. Die
F.D.P. gibt deshalb der bayerischen Regelung den Vorzug, weil diese
neben dem nachzuweisenden berechtigten Interesse an der Hundehaltung
eine eingehende Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit des
Hundehalters beinhaltet", so Hahn.
Ganz wichtig erscheine in diesem Zusammenhang auch, die Einführung
eines verbindlichen Hundeführerscheins. Dieser ermöglicht eine
individuelle Verhaltensprüfung. Als dritten Punkt nannte Hahn die
Notwendigkeit der Mikrochip-Kennzeichung. "Die Kennzeichnung per
Mikrochip ist fälschungssicher und lässt bei verhaltensauffälligen
Hunden die eindeutige Ermittlung des Züchters zu. Sie dient damit
insbesondere der Zuchtkontrolle. Im Übrigen können damit auch
herrenlose Hunde so ihren Besitzern zugeführt, beziehungsweise der
Besitzer kann zur Verantwortung gezogen werden", schlug Hahn vor.
Ebenfalls verankert werden sollte in dem Gesetz der Leinenzwang in
Stadtzentren und Wohngebieten. Sinnvoll sei außerdem ein Import-,
Zucht- und Handelsverbot. Hierzu erläuterte Hahn, dass angesichts der
Welpenstatistik deutlich werde, dass das Problem im Wesentlichen nicht
von in Deutschland gezüchteten Hunde ausgehe, sondern von Importen,
insbesondere aus Osteuropa, wo die "Ware Tier" zumeist unter
tierschutzwidrigen Umständen herangezogen und abgerichtet werde. "Hier
hilft nur ein striktes Importverbot", so Hahn.
Auch die Schaffung landesweiter Auffangstationen soll Gegenstand der
Regelung in dem Gesetz werden. Die Gefahr, die von ausgesetzten Hunden
ausgehe, sei unkalkulierbar. Deshalb halte die F.D.P. es für wichtig,
dass dafür Vorsorge getroffen werde, dass herrenlose gefährliche
Hunde, deren Besitzer nicht ermittelbar ist, schnellstens sicher
untergebracht werden. Als weitere Elemente des Gesetzes stellen die
Liberalen sich vor, dass die Haftpflichtversichrung zwingend
vorgeschrieben wird, um den Opfern in jedem Fall Ersatz des Schadens
zu garantieren. Dies sei mindestens ebenso relevant, wie eine
drastische Strafverschärfung im Fall von Verstößen gegen diese
Regelung. Auch ein Bundeszentralregister müsse diskutiert werden.
"Ziel dieser Eckpunkte ist für die Liberalen zum einen, einen
schnellen und wirksamen Schutz der Bevölkerung zu erreichen und zum
anderen, verantwortungsvolle Hundehalter nicht zu diskriminieren", so
Hahn.