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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Da hatte ich doch heute einen Eintrag ins Gästebuch:

* Redaktion: Der Hund, Bauernverlag Berlin

* dazu: Hundesteuer in der Gemeinde Aldenhoven


Da hatte ich doch heute einen Eintrag ins Gästebuch:
Name:
Claudia
e_mail:
xxxxxx@gmx.de
Datum:
Wednesday, 25. September 2002
Uhrzeit:
19:20:01

Kommentar

ja was soll ich sagen... ein schwieriges Thema mit dem Maulkorbzwang, ich kann es Euch nachfühlen, hatte auch mal zwei Hunde, und nichts ist schöner als Sie einfach frei laufen zu lassen. Allerdings setzt das auch eine richtige Erziehung des Hundes vorraus, was ich bei vielen Hunden und Hundebesitzern leider vermisse. Wer sich einen größeren Hund holt muss sich auch mit der Materie auseinandersetzen... Meine Hompage: http://www.hundeversicherung-preiswert-billig.de Schöne Grüße aus Berlin wünscht Claudia

Anmerkung: Im Gästbuch habe ich den Link sofort gelöscht! Warum?

Wer auf die Seite geht findet ein Antragsformular - und da steht bei Hunderasse: KEINE KAMPFHUNDE!

In der Erklärung zu den Versicherungen findet sich dann dies:

Welche Rassen sind Kampfhunde?
  Nicht versichert werden können mit den angegebenen Tarifen die Hunderassen Dobermann und Rottweiler sowie von Kampfhunden.


Als solche gelten insbesondere American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit-Bull, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback sowie aus Kreuzungen mit diesen Hunderassen hervorgegangene Mischlinge ersten Grades.

Nach deutschem Recht (BGB § 833) haftet der Halter eines Tieres unbegrenzt, wenn das Tier einem anderen auch ohne Schuld (Gefährdungshaftung) einen Schaden zufügt. Und zwar mit seinem Einkommen, seinem Vermögen und seinem zukünftigen Einkommen!

Anmerkung: auf mehrmaliger Nachfrage teilte man uns die Gesellschaften mit die Sie vertreten. Schaut mal bitte ob Ihr da IRGENDWELCHE Versicherungen habt - und wenn ja - wer zwingt euch diese Versicherung bei diesen Gesellschaften abzuschliessen die nur nach Meldungen der BLOED ihre Bedingungen machen?

Hier die Liste:

Sehr geehrter Herr Weber,

wir vertreten unter anderem folgende Gesellschaften:

Versicherungsgesellschaften:

Aspecta, HDI, Condor, Optima, Skandia, Nürnberger, Garanta, Generali Lloyd, VHV, Barmenia, Inter, Alte Oldenburger, Vereinte, Hevetia, Advo Card ,Schweizerische Rentenanstalt, Auxilia, Central,....

Fondsgesellschaften:

ADIG, DWS, Fidelity, Activest, Templeton, Pioneer, Metzler, Frankfurt Trust, Goldman Sachs, Morgan Stanley, Fleming, Gartmore, M.M.Warburg,....

mehr über uns finden sie auf unserer Firmenhomepage: http://www.versicherungen-adlershof.de

Mit freundlichen Grüßen Claudia Kopittke


Redaktion: Der Hund, Bauernverlag Berlin

Liebe Frau Kerl,

anbei eine -für alle Hundefreunde- wichtige Information, die Sie unten entnehmen können, zu Ihrer freundlichen Kenntnisnahme.
Dieses Info wird Sie sicherlich auch interessieren.

Hier wird von einem Politiker (SPD Ortsvereinsvorsitzenden) genau das kritisiert, was ich schon immer den politischen Parteien unseres Landes zum Vorwurf mache.
Beißvorfälle von Hunden -der unterschiedlichsten Rassen- sind mit einer unverhältnismäßig derart überhöhten (Kampf)Hundesteuer nicht zu verhindern.
Den Kampfhund gibt es nicht; dieser Begriff ist ein von Politikern irrtümlich und finanzstrategisch geprägter Begriff, für steuer- u. finanzpolitische Interessen!
Solche Steuern, mit dem Zweck- u. Alibibegriff "Kampfhundesteuer" dienen nur und ausschließlich steuer- u. finanzpolitischen Interessen.

Es ist ungehörig, unverfroren, dreist und anmaßend, wie Politiker unseres Landes mit erfinderischen Alibiargumenten und durch Mißbrauch politischen Amtes hundeliebende Bürgerinnen und Bürger unseres Landes finanziell nötigen und mit unsinnigen tier- u. menschenfeindlichen Verordnungen ständig quälen.

Ich frage mich nur, wann endlich wird es die so dringend notwendige Solidarität aller Hundefreunde (egal welcher Rasse und Mischlingen) in unserem Lande geben um politischer Willkür gegen Hundefreunde in Deutschland wirksam entgegenzutreten; wann endlich ???
Von der Heimtierindustrie hört man hierzu leider überhaupt nichts, auch nicht vom IVH - Industrueverband für Heimtierbedarf in Düsseldorf.

Die Kampfhundesteuer ist und bleibt eine reine Abzockerabsicht der Politiker, um damit kommunale und öffentliche Kassen zu sanieren.
Ich werde, mit Unterstützung unserer Bürgerinitiative gegen Hundesteuer, für die Zukunft für alle politischen Parteien unseres Landes zum unbequemen Gegner werden, im Interesse aller Hundefreunde, Hundeliebhaber und Hundehalter Deutschlands.

Artikel 2 GG gilt selbstverständlich auch für die hundeliebenden Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, nämlich das Recht auf freie persönliche Entfaltung und das Recht, mit Hunden zusammenleben zu dürfen wegen der deutlich verbesserten Lebensqualität durch Hundehaltung. Die positiven Eigenschaften auf die Gesundheit hundeliebender Menschen sind sowohl im Inland, als auch im Ausland wissenschaftlich zur Genüge bewiesen.
Dies ist ein verfassungsrechtlich verbrieftes Grundrecht. Hundehaltung darf nicht durch Steuern verhindert werden, eine Eindämmung durch Steuern ist nach dem Verfassungsgebot nicht zuläßig!
In Deutschland gibt es keine Hundeplage. Zusammen mit Norwegen liegt Deutschland bei der Hundehaltung europaweit an drittletzter Stelle (pro Kopf berechnet).

Außerdem erfüllt der Tatbestand einer Erdrosselungssteuer (Kampfhundesteuer und die progressive Doppelbesteuerung bei Mehrhundehaltung) welche das Bundesfinanzrecht nicht zuläßt einen Verstoß gegen Art. 14 GG dar. Art. 14 GG schützt das Eigentum, eine Steuer darf niemals so hoch sein, daß das Recht am Eigentum gefährdet wird.

Zudem erfüllt der Tatbestand einer steuergerechten Ungleichbehandlung (Progressive Doppelbesteuerung bei Mehrhundehaltung) im Bezug auf alle anderen Steuerarten in Deutschland einen deutlichen Verstoß gegen Art. 3 GG dar.

Solange alle Hundefreunde unseres Landes zur nötigen Solidarität gegen die politischen Parteien nicht willig sind, wird dieses Dilemma der Hundefeindlichkeit und Abzockerei auf Kosten unseres liebsten Mitgeschöpfes in Deutschland durch Mißbrauch gesetzgeberischer Machtbefugnisse für ewig und immer leider ein Dauerzustand bleiben. Unsere Bürgerinitiative gegen Hundesteuer alleine schafft dies nicht, aber wir alle Hundefreunde zusammen schaffen dies sehr wohl. Es liegt nur an der notwendigen Solidarität aller Hundefreunde in ganz Deutschland!

Mit dem unten aufgezeigten Beitrag des SPD Ortsvereinsvorsitzenden in
Aldenhoven wird meine These: Der Hund in Deutschland als Goldesel für die
politischen Parteien wieder einmal bestätigt.

Im Anhang ein Bild, welches die emotionale und tiefe Verbundenheit zu
unserem liebsten Mitgeschöpf unterstreicht.


Viele und herzliche Grüße

Ihr Jörg Schweizer
(Bürgerinitiative gegen Hundesteuer)



----- Original Message -----
From: "Gerwin, Bernd" <Bernd.Gerwin@bezreg-duesseldorf.nrw.de>
To: <jp.schweizer@gmx.de>
Cc: <gerwin@der-mudi.de>
Sent: Thursday, September 26, 2002 5:27 PM
Subject: Hundesteuer in Aldenhoven


Hallo Jörg !
Nachfolgend ein interessanter Beitrag des Ortsvereinvorsitzenden der SPD in Aldenhoven. Werde diesen Artikel auch auf unsere Internetseite setzen. Weiterhin bin ich gerade dabei, sämtliche Fraktionen der Landesparlamente mit der Bitte um Stellungnahme zur Erhebung der Hundesteuer anzuschreiben. 2 Antworten habe ich bereits erhalten. Als Vordruck habe ich Deinen Entwurf genommen ( Wählerpolitische Anfrage ).
Liebe Grüße
Bernd

Hundesteuer in der Gemeinde Aldenhoven
Nicht abkassieren, sondern Probleme sachgerecht lösen


Rolf Dorn,
Vorsitzender des Ortsvereins Aldenhoven,
zu der Einführung einer Kampfhundesteuer und der Erhöhung der Hundesteuer für den zweiten und dritten Hund.
Die Argumentationen für die Einführung der Steuer für die so genannten Kampfhunde in der Gemeinde Aldenhoven sind unredlich, weil damit das Sicherheitsrisiko nicht geringer wird. Für mich stellt sich die Frage:
Werden Hunde, die nachweislich erst durch Menschen zu Kampfhunden abgerichtet werden, ungefährlicher, wenn für sie 960.-DM bzw. 1440.- DM Steuer bezahlt werden?
In Wirklichkeit sieht es doch so aus, dass tatsächlich nur abkassiert wird.
Mit den zusätzlichen Einnahmen werden die Probleme nicht beseitigt und für mehr Sicherheit gesorgt, sondern für die Verschiebung der Verantwortung wird kräftig kassiert.
Verschiebung der Verantwortung deshalb, weil sie bewusst auf die Tierheime abgewälzt wird.
Die in der Ratssitzung gemachten Aussagen von Frau Wiederholt und Rüffer-Schleif, dass sie die Hunde lieber im Tierheim als bei uns auf den Straßen sehen, belegen dies.
Warum wurde nicht über andere Maßnahmen nachgedacht und diskutiert, die wirklich zur Lösung der Problematik beitragen können.
Statt mit der Steuer, die keinen der Hunde ungefährlicher macht und nur zu deren Abschiebung ins Tierheim führt, könnten die Halter mit überprüfbaren Auflagen belegt werden. Gerade die vernünftigen Halter haben unter Beweis gestellt, dass sie für ihre Hunde zu Opfern bereit sind, wenn sie damit zur Lösung des Problems beigetragen können.
Es ist aber nicht nur für sie unverständlich, wenn sie mit teilweise nicht unerheblichen Kosten verbundene Auflagen erfüllen und trotzdem dauerhaft viel höhere Steuern zahlen müssen.
Im Gegensatz zu den gesetzlich verordneten Auflagen, wo es noch immer keine einheitlichen Richtlinien gibt und dementsprechend die Durchführung und Überprüfung sehr schwierig ist, gibt es bei der Abkassierung keine Probleme. Die Verantwortlichen in der Gesetzgebung scheinen erkannt zu haben, jedenfalls lassen die Gesetzesänderungen darauf schließen, dass viele im Gesetz beinhaltete Verordnungen und Auflagen die Problematik nur verlagern
und nicht zur Lösung beitragen.
Sachliche Argumente, die auf entsprechenden Zahlen und Fakten basieren und zu Lösungen führen, sollten bei Entscheidungen im Vordergrund stehen. Wenn die Mehrheit im Aldenhovener Gemeinderat wirklich das Sicherheitsrisiko durch so genannte Kampfhunde ausschließen will, dann muss sie die Haltung generell verbieten.
Durch die Einführung einer Kampfhundesteuer trifft sie nur die vernünftigen und verantwortungsvollen Halter, denn die anderen werden die Steuer zahlen können oder Möglichkeiten finden wie sie daran vorbei kommen. Über einen bestimmten Betrag hinaus habe ich Hundesteuer immer für fragwürdig gehalten, weil die Einnahmen in keinem Verhältnis zu den Leistungen der Städte und Gemeinden stehen. Die mit der Einführung oder
Erhöhung erzielten Einnahmen werden nachweislich nicht dazu genutzt, um die Sicherheit zu erhöhen und Verunreinigungen zu beseitigen, sondern um Haushaltslöcher zu stopfen. Erhöhungen stehen immer dann auf der Tagesordnung, wenn der Ausgleich des Haushaltes zumindest auf wackligen Füssen steht.
Nachvollziehbare Begründungen dafür gibt es nicht.
Bisher konnte man mir zum Beispiel nicht begründen, warum für den zweiten und dritten Hund höhere Steuern erhoben werden.
Überprüfbar ist, dass diese Hunde der Gemeinde nicht die Kosten verursachen, die eine fünfzig- bzw. hundertprozentige Steigerung der Steuer rechtfertigen.
Schon die Beibehaltung der Steuer für den ersten Hund bedeutet für ältere und sozial schwächer gestellte Einwohner, dass sie für ihren treuen Vierbeiner Opfer bringen müssen.
Als schon makaber finde ich die Aussetzung der Hundes teuer für ein Jahr bei Hunden, die aus dem Tierheim stammen.
Makaber deshalb, weil es sich dabei auch um Hunde handelt, die ins Tierheim gebracht wurden, weil neben den sonstigen Haltungskosten die Steuer nicht mehr bezahlt werden konnte.
Personen, die es sich leisten können, holen auch ohne diese Befreiung von der Steuer Hunde aus dem Tierheim. Für sie wird mit der Befreiung kein größerer Anreiz geschaffen.
Andere werden nach spätestens einem Jahr mit den zusätzlichen Kosten konfrontiert. Die Folge ist, dass einige Hunde wieder im Tierheim landen.
Wenn man wirklich was für die Hunde in den Tierheimen tun will, dann sollte man die Hundesteuer auf einen Betrag reduzieren, der anhand der tatsächlichen Kosten für die Gemeinde zu rechtfertigen ist.
Für unredliche Argumentationen erhält man gegebenenfalls Beifall aus dem Publikum, trägt aber nicht zur Lösung von Problemen bei

 

l, dann sollte man die Hundesteuer auf einen Betrag reduzieren, der anhand der tatsächlichen Kosten für die Gemeinde zu rechtfertigen ist.
Für unredliche Argumentationen erhält man gegebenenfalls Beifall aus dem Publikum, trägt aber nicht zur Lösung von Problemen bei