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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren ...

* Betr.: Anfrage für Finanzielle Unterstützung eines Resozialisierungshofes

* Erörterungstermin im Verfahren über die Anträge auf Verbot der NPD


PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab                                                                30.09.2002

Bruno-Hirschfeld-Str. 1

56076 Koblenz

 

Minister des Innern und für Sport

- Herrn Walter Zuber -

Schillerplatz 3-5

 55116 Mainz

 

Sehr geehrter Herr Minister,

das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren mit Urteil BVerwG 6 CN 6.01 vom 03. Juli 2002 die Nichtigkeit der niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere bestätigt. Mittlerweile liegt auch die Urteilsbegründung vor.

Als zwingende Folge dieses Urteils wird auch die rheinland-pfälzische Gefahrenabwehrverordnung – Gefährliche Hunde – vom 30.Juni 2000 (GefAbwV) ganz oder teilweise für nichtig zu erklären sein.

Es bleibt festzustellen, dass der VGH Rheinland-Pfalz in seinem Urteil VGH B 12/00, VGH B 18/00 und VGH B8/01 vom 04.07.2001 die bundesrechtliche Begrenzung der Verordnungsgebung nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) schlicht und einfach übersehen hat.

Aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem (Art. 20 Abs. 1 und 3, Art. 28 Abs. 1 GG) folgt, dass in einem Gesetz, durch das die Exekutive zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt wird, Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung genau bestimmt sein müssen.

 Das POG, das lediglich den Begriff „Gefahrenabwehr“ kennt, ist für den Erlass sicherheitsbehördlicher Verordnungen nur dann geeignet, wenn Gefahren bekämpft werden sollen, die auch tatsächlich dem Gefahrenbegriff entsprechen.

 Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt:

 „Aus der Zugehörigkeit zu einer Rasse allein lässt sich aber nach dem Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten, dass von den Hundeindividuen Gefahren ausgehen.“

 Damit befindet sich das Bundesverwaltungsgericht auf einem fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand, der in früheren Urteilen, so auch im angezogenen Urteil des VGH nicht gegeben war, so dass auch aus diesem Grunde eine Überprüfung der  Rasseliste der GefAbwV dringend erforderlich ist.

 Da es an ausreichenden Belegen für einen kausalen Zusammenhang zwischen Rassenzugehörigkeit und Schadenseintritt fehlt, erlaubt das allgemeine Gefahrenrecht keine Maßnahmen des Verordnungsgebers, die allein an die Rassenzugehörigkeit anknüpfen, wie das in § 1 Abs. 2 der GefAbwV geschehen ist.

 Derartige Regelungen gehören zur „Gefahrenvorsorge“ und bedürfen, wie das Bundesverwaltungsgericht ausführlich dargelegt hat, einer speziellen landesgesetzlichen Grundlage, die in Rheinland-Pfalz nicht vorhanden ist.

 Wir bitten um kurzfristige Mitteilung, ob der rheinland-pfälzische Verordnungsgeber aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes die erforderliche Konsequenzen ziehen und den § 1 Abs. 2 der GefAbwV (Rasseliste) unverzüglich zurückziehen wird oder ob unsererseits die Einleitung rechtliche Schritte erforderlich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

  

Bernd Schwab

 

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Iris Leupold-Schäfer                                                 Volkmarsen,den 30.09.2002
Niedere Stadtmauer 14
34471 Volkmarsen
Tel. 05693-7772
Mobil 01747113700



Bitte leitet diesen Spendenaufruf weiter !


Betr.: Anfrage für Finanzielle Unterstützung eines Resozialisierungshofes


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie   um finanzielle Hilfe für ein Projekt der besonderen Art zu erbitten.
Ich wohne in Nordhessen und bin seit 20 Jahren im Bereich der Hundebetreuung und Ausbildung tätig.
Seit mehreren Jahren stehe ich dem Tierschutz  in meiner Umgebung mit Rat und Tat zur Seite um Hunde ,die aus Notlagen befreit wurden mit therapeutischer Hilfe wieder in Familien zu integrieren.
Vermehrt häufen sich aber die Fälle , wo es kaum mehr möglich ist Verhaltensgestörte Hunde sofort privat unterzubringen und von dort aus zu betreuen. Unsere Tierheime sind überfüllt und gerade verhaltensgestörte Hunde  sind auch nicht immer in einem Zwinger gut untergebracht, je nachdem welche Erfahrungen sie bereits gemacht haben.
In einer Arbeitsgemeinschaft haben wir nun das Projekt "Resozialisierungshof " gestartet.
Hier sollen schwer Verhaltensgestörte Hunde aus Notsituationen und schwer vermittelbare Hunde aus Tierheimen untergebracht und ihre Verhaltensstörungen therapiert werden um sie dann wieder in Familien zu integrieren. Viele Hunde müssten nicht eingeschläfert werden, weil sie als unvermittelbar wegen ihrer Störungen gelten.
Schulungen, Aufklärungsarbeit für die neue Familien die einen Hund aufnehmen würden sind hier auch angedacht. Bevor ein solcher Hund wieder vermittelt werden soll, kann man der neuen Familie die Möglichkeit geben mit dem Hund zusammen zu üben und zu arbeiten. Somit ist eine Rückfall-Quote, dass dieser Hund wieder in einem Tierheim landet sehr klein.
Zur Zeit arbeiten wir mit 4 Hundetherapeuten/Trainern, 1 Homöopathin und Tierärzten zusammen, aber die Arbeit wird sehr erschwert, weil diese Hunde in allen Windrichtungen verstreut in irgendwelchen Hundeboxen , Hundepensionen etc. sitzen oder sogar in Tierkliniken notdürftig untergebracht sind. Notfälle , die wir unterbringen müssten - wir haben keine Möglichkeit derzeit.

Ganz in meiner Nähe fand ich nun einen Bauernhof, der genau die richtigen Vorraussetzungen für einen Resozialisierungshof hat. Ausreichend Platz für gut 20-25 Hunde, ein Gelände um mit den Hunden zu arbeiten um sie wieder für das Leben in einer Familie  vorzubereiten. Dieser Hof ist sofort zu erwerben und soll 125,000 Euro kosten. Zusätzlich wären einige Arbeiten nötig ( weißen der Hundeboxen , Wärmelampen anbringen etc ) die sich auf ca 30-40 Tausend Euro noch belaufen würden.

Eine weitere Finanzierung des Hofes ist durch Spenden und eventuell auch durch einen Aufbau einer Hundepension gewährleistet.
Es geht hier derzeit um die Finanzierung, die so schnell wie nur möglich geschehen müsste, bevor dieser Hof an einen anderen Interessenten verkauft wird.
Die Gründung eines entsprechenden Vereines , der dieses Projekt dann unterhält ist bereits angelaufen. Mehrere Tierschutzvereine werden sich anschließen um das Projekt zu unterstützen und auch um Hunde zur Betreuung an uns zu geben.

Wenn Sie eine Möglichkeit sehen dieses Projekt finanziell zu unterstützen, könnten wir mit unserer Arbeit sofort beginnen. Derzeit sind 4 Hunde in unserer Betreuung, die gute Chancen haben wieder eine neue Familie zu bekommen.

Spenden bitte  an :
TSV Marsberg    KSP Marsberg   BLZ 474 512 35    Konto Nr. 40923
Kennwort " Pflegestellenhof "
Informationen unter www.tsv-marsberg.de

Für eine Antwort wären wir sehr dankbar
Und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Iris Leupold-Schäfer


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 78/2002 vom 11. September 2002


 

Erörterungstermin im Verfahren über die Anträge auf Verbot der NPD


Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in den Verfahren über die Anträge der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats, die NPD zu verbieten, Termin zur Erörterung der aus der Beobachtung der Antragsgegnerin durch staatliche Stellen für das
anhängige Verfahren erwachsenden tatsächlichen und rechtlichen Probleme anberaumt auf


      Dienstag, den 8. Oktober 2002
      um 10.00 Uhr
      im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts
      Schloßbezirk 3, Karlsruhe.



Akkreditierungshinweise für Medienvertreter werden vom Bundesverfassungsgericht heute veröffentlicht.


Az. 2 BvB 1/01 u.a.


Karlsruhe, den 13. September 2002

http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?presse


  

 

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