*
das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren ...
*
Betr.:
Anfrage für Finanzielle Unterstützung eines Resozialisierungshofes
*
Erörterungstermin im Verfahren über die Anträge auf Verbot der NPD
PDir a. D.
Dipl.-Ing. Bernd Schwab
30.09.2002
Bruno-Hirschfeld-Str. 1
56076 Koblenz
Minister des Innern
und für Sport
- Herrn Walter Zuber
-
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
Sehr geehrter Herr
Minister,
das
Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren mit Urteil
BVerwG 6 CN 6.01 vom 03. Juli 2002 die Nichtigkeit der
niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere
bestätigt. Mittlerweile liegt auch die Urteilsbegründung vor.
Als zwingende Folge
dieses Urteils wird auch die rheinland-pfälzische
Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde vom 30.Juni 2000
(GefAbwV) ganz oder teilweise für nichtig zu erklären sein.
Es bleibt
festzustellen, dass der VGH Rheinland-Pfalz in seinem Urteil VGH B
12/00, VGH B 18/00 und VGH B8/01 vom 04.07.2001 die bundesrechtliche
Begrenzung der Verordnungsgebung nach dem Polizei- und
Ordnungsbehördengesetzes (POG) schlicht und einfach übersehen hat.
Aus dem
rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem (Art. 20 Abs.
1 und 3, Art. 28 Abs. 1 GG) folgt, dass in einem Gesetz, durch das
die Exekutive zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt wird,
Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung genau bestimmt
sein müssen.
Das POG, das
lediglich den Begriff Gefahrenabwehr kennt, ist für den Erlass
sicherheitsbehördlicher Verordnungen nur dann geeignet, wenn
Gefahren bekämpft werden sollen, die auch tatsächlich dem
Gefahrenbegriff entsprechen.
Hierzu hat das
Bundesverwaltungsgericht ausgeführt:
Aus der
Zugehörigkeit zu einer Rasse allein lässt sich aber nach dem
Erkenntnisstand der Fachwissenschaft nicht ableiten, dass von den
Hundeindividuen Gefahren ausgehen.
Damit befindet sich
das Bundesverwaltungsgericht auf einem fachwissenschaftlichen
Erkenntnisstand, der in früheren Urteilen, so auch im angezogenen
Urteil des VGH nicht gegeben war, so dass auch aus diesem Grunde
eine Überprüfung der Rasseliste der GefAbwV dringend erforderlich
ist.
Da es an
ausreichenden Belegen für einen kausalen Zusammenhang zwischen
Rassenzugehörigkeit und Schadenseintritt fehlt, erlaubt das
allgemeine Gefahrenrecht keine Maßnahmen des Verordnungsgebers, die
allein an die Rassenzugehörigkeit anknüpfen, wie das in § 1 Abs. 2
der GefAbwV geschehen ist.
Derartige
Regelungen gehören zur Gefahrenvorsorge und bedürfen, wie das
Bundesverwaltungsgericht ausführlich dargelegt hat, einer speziellen
landesgesetzlichen Grundlage, die in Rheinland-Pfalz nicht vorhanden
ist.
Wir bitten um
kurzfristige Mitteilung, ob der rheinland-pfälzische
Verordnungsgeber aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes die
erforderliche Konsequenzen ziehen und den § 1 Abs. 2 der GefAbwV
(Rasseliste) unverzüglich zurückziehen wird oder ob unsererseits die
Einleitung rechtliche Schritte erforderlich ist.
Mit freundlichen
Grüßen
Bernd Schwab
Hier auch als .pdf atei
Iris
Leupold-Schäfer
Volkmarsen,den 30.09.2002
Niedere Stadtmauer 14
34471 Volkmarsen
Tel. 05693-7772
Mobil 01747113700
Bitte leitet diesen Spendenaufruf weiter !
Betr.: Anfrage für Finanzielle Unterstützung eines
Resozialisierungshofes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie um finanzielle Hilfe für ein Projekt der
besonderen Art zu erbitten.
Ich wohne in Nordhessen und bin seit 20 Jahren im Bereich der
Hundebetreuung und Ausbildung tätig.
Seit mehreren Jahren stehe ich dem Tierschutz in meiner Umgebung
mit Rat und Tat zur Seite um Hunde ,die aus Notlagen befreit wurden
mit therapeutischer Hilfe wieder in Familien zu integrieren.
Vermehrt häufen sich aber die Fälle , wo es kaum mehr möglich ist
Verhaltensgestörte Hunde sofort privat unterzubringen und von dort
aus zu betreuen. Unsere Tierheime sind überfüllt und gerade
verhaltensgestörte Hunde sind auch nicht immer in einem Zwinger gut
untergebracht, je nachdem welche Erfahrungen sie bereits gemacht
haben.
In einer Arbeitsgemeinschaft haben wir nun das Projekt
"Resozialisierungshof " gestartet.
Hier sollen schwer Verhaltensgestörte Hunde aus Notsituationen und
schwer vermittelbare Hunde aus Tierheimen untergebracht und ihre
Verhaltensstörungen therapiert werden um sie dann wieder in Familien
zu integrieren. Viele Hunde müssten nicht eingeschläfert werden,
weil sie als unvermittelbar wegen ihrer Störungen gelten.
Schulungen, Aufklärungsarbeit für die neue Familien die einen Hund
aufnehmen würden sind hier auch angedacht. Bevor ein solcher Hund
wieder vermittelt werden soll, kann man der neuen Familie die
Möglichkeit geben mit dem Hund zusammen zu üben und zu arbeiten.
Somit ist eine Rückfall-Quote, dass dieser Hund wieder in einem
Tierheim landet sehr klein.
Zur Zeit arbeiten wir mit 4 Hundetherapeuten/Trainern, 1 Homöopathin
und Tierärzten zusammen, aber die Arbeit wird sehr erschwert, weil
diese Hunde in allen Windrichtungen verstreut in irgendwelchen
Hundeboxen , Hundepensionen etc. sitzen oder sogar in Tierkliniken
notdürftig untergebracht sind. Notfälle , die wir unterbringen
müssten - wir haben keine Möglichkeit derzeit.
Ganz in meiner Nähe fand ich nun einen Bauernhof, der genau die
richtigen Vorraussetzungen für einen Resozialisierungshof hat.
Ausreichend Platz für gut 20-25 Hunde, ein Gelände um mit den Hunden
zu arbeiten um sie wieder für das Leben in einer Familie
vorzubereiten. Dieser Hof ist sofort zu erwerben und soll 125,000
Euro kosten. Zusätzlich wären einige Arbeiten nötig ( weißen der
Hundeboxen , Wärmelampen anbringen etc ) die sich auf ca 30-40
Tausend Euro noch belaufen würden.
Eine weitere Finanzierung des Hofes ist durch Spenden und eventuell
auch durch einen Aufbau einer Hundepension gewährleistet.
Es geht hier derzeit um die Finanzierung, die so schnell wie nur
möglich geschehen müsste, bevor dieser Hof an einen anderen
Interessenten verkauft wird.
Die Gründung eines entsprechenden Vereines , der dieses Projekt dann
unterhält ist bereits angelaufen. Mehrere Tierschutzvereine werden
sich anschließen um das Projekt zu unterstützen und auch um Hunde
zur Betreuung an uns zu geben.
Wenn Sie eine Möglichkeit sehen dieses Projekt finanziell zu
unterstützen, könnten wir mit unserer Arbeit sofort beginnen.
Derzeit sind 4 Hunde in unserer Betreuung, die gute Chancen haben
wieder eine neue Familie zu bekommen.
Spenden bitte an :
TSV Marsberg KSP Marsberg BLZ 474 512 35 Konto Nr. 40923
Kennwort " Pflegestellenhof "
Informationen unter www.tsv-marsberg.de
Für eine Antwort wären wir sehr dankbar
Und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Iris Leupold-Schäfer
Bundesverfassungsgericht -
Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 78/2002 vom 11. September 2002
Erörterungstermin im Verfahren über die
Anträge auf Verbot der NPD
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in den
Verfahren über die Anträge der Bundesregierung, des Bundestags und
des Bundesrats, die NPD zu verbieten, Termin zur Erörterung der
aus der Beobachtung der Antragsgegnerin durch staatliche Stellen
für das
anhängige Verfahren erwachsenden tatsächlichen und rechtlichen
Probleme anberaumt auf
Dienstag, den 8. Oktober 2002
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts
Schloßbezirk 3, Karlsruhe.
Akkreditierungshinweise für Medienvertreter werden vom
Bundesverfassungsgericht heute veröffentlicht.
Az. 2 BvB 1/01 u.a.
Karlsruhe, den 13. September 2002
http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?presse
|