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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Vergangenheitsbewältigung Hamburg

* Volkan - Protokoll eines vermeidbaren Todes (2000)
* 2003 - die HV hat am Behördenschlaf nichts geändert
* Rückblick auf den Hundekontrolldienst
* Unsere Hunde werden nicht leise sterben
* Protest der Deutsch-Israelischen Tierärztegesellschaft
* Besetzung der BILD-Redaktion Hamburg
* Bürgernähe für Ortwin Runde
* Die Harburger Halle leert sich
* Peinlich berührt tastet sich die Presse an das Thema "nichtige HV" heran

* Behörde will Hundeverordnung vor Gericht durchsetzen

* Kostenbilanz Hamburg

 

Vergangenheitsbewältigung Hamburg

Wohl bei keinem Urteil liegen Freude, Wut und Tränen so dicht beieinander wie bei dem über die Hamburger HV.

Ein herzlicher Dank geht an die IG Verantwortungsbewusster Hundehalter und RA Dr. Wollenteit (deren Klage die HV kippte), an die IG Hundefreunde und RA Michael Rockel, an die Tierbefreier Hamburg, an den Hamburger Tierschutzverein und an alle, die 3 Jahre lang nicht aufgegeben haben.

Wir blicken zurück auf 3 Jahre voller Leid und Tränen, und auf Menschen, die sich nicht entmutigen liessen.
Die Hamburger Hundeverordnung ist nichtig.

Aber die Assoziationen und Erinnerungen, die mit Hamburg verbunden sind, werde uns lebenslang bleiben.
Hamburg wird für uns nie wieder sein, was es einmal war.
Hamburg hinterließ seine Spuren, in jedem von uns.

Der damalige Bürgermeister Ortwin Runde nannte Hamburg ".... Eine stolze Stadt, die weit über ihre Grenzen hinaus Bedeutung für
die Bundesrepublik und Europa hat....".

Für uns war und ist Hamburg ein Trauma.



Zur Erinnerung: Hamburger Realität im Jahr 2000
 

"Volkan - Protokoll eines vermeidbaren Todes
     

D E R   F A L L 

Volkan - Das Protokoll eines vermeidbaren Todes
("Panorama" vom 13.06.2000, ARD zum Thema "Kampfhunde")


Ich weiß nicht, wie viele die Ausgabe von "Panorama" mitverfolgt haben. Ich habe mir mal die Mühe gemacht, die Sendung aufzuzeichnen und mitzuprotokollieren. Also da kommt mir der Kaffee hoch als ich erleben mußte, wie dämlich sich unsere Behörden angestellt haben. Hier eine Zusammenfassung:

Da haben sich unsere Politiker sage und schreibe seit 10 und mehr Jahren zusammengesetzt und über eine "einheitliche" (was immer das auch heißen mag!!) Regelung zum "Kampfhundeproblem" diskutiert. Ein Ergebnis kann auch heute noch nicht vorgewiesen werden. Erst seit dem Vorfall in Hamburg, bei der der kleine Volkan (6) durch einen scharfgemachten Pitbull getötet wurde, überbieten sich die Regierungen der Länder gegenseitig im Erlassen von Regelungen, Gesetzen und Verordnungen. Das kommt erstens zu spät und meiner Meinung nach ohne den Blick für das Wesentliche. Es sollen hier schlicht Fehler und Versäumnisse seitens der Politik vertuscht werden. Volkan könnte nämlich noch leben, wenn man rechtzeitig dem Halter ein Haltungsverbot ausgesprochen hätte und wenn Ämter und Behörden rechtzeitig gegen den Halter eingegriffen hätten.

Jeder im näheren Umkreis des Halters hat von der Gefährlichkeit des Hundes gewußt und auch, daß der Hund mit mehr als zweifelhaften Methoden scharf gemacht worden ist. Desweiten ist auch der Halter Ibrahim K. (23) kein Unbekannter:

18.03.1996: Verfahren wegen Körperverletzung
04.10.1996: Verfahren wegen Widerstand und Beleidigung
14.01.1997: Verfahren wegen Diebstahl
21.01.1997: Verfahren wegen Diebstahl
07.02.1997: Verfahren wegen dreifachen Straßenraubs
27.03.1997: Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung
17.05.1997: Verfahren wegen Hausfriedensbruchs


Alle Verfahren werden eingestellt. Dazu Rüdiger Bagger (Staatsanwaltschaft Hamburg):

"Es ist nach dem Jugendstarfrechtverfahren worden, da die Möglichkeit gegeben sein soll, daß er sich wieder in die Gesellschaft integriert. Deswegen sind von Seiten des Gerichts die Verfahren eingestellt worden."

Ohne Hindernisse seiten der Behörden konnte also der Pitbull angeschafft und abgerichtet werden, etwa nach dem Motto "Was man in der Hose zuwenig hat, hat man eben neben sich an der Leine". Am 11.04.1998 erfolgt die erste Verurteilung von Ibrahim K. wegen Körperverletzung zur Zahlung von 1.600,-- DM, weil "Zeus" in Wilhelmsburg eine Passantin angefallen und verletzt hat. Spätestens jetzt hätte man einschreiten sollen!

Michael Lindau, Bezirksamt Hamburg:

"Wir haben den Halter beim zuständigen Amtstierarzt vorführen und begutachten lassen."

Amtstierarzt Dr. Bernhard Schmidt:

"Der Hund ist nicht (!!) bissig, aber scharf gegenüber anderen Rüden. Der Hund erhält einen Leinenzwang."

Der Hund muß also lediglich an der Leine geführt werden. Ein Maulkorb wird nicht angeordnet. Dazu Reinhard Fallak, Polizei Hamburg:

"Die Durchführung und Einhaltung der Maßnahme ist vom Ordnungsamt nicht überprüft worden und auch nicht von der Polizei."

Es hat sich also niemand darum gekümmert bzw. sich zuständig gefühlt, ob die auflagen, also das Anleinen des Hundes, auch vom Halter eingehalten werden. Nachbarn berichten dagegen, der Hund sei regelmäßig ohne Leine und ohne Maulkorb angetroffen worden. Auch auf den umliegenden Sportplätzen sei Ibrahim K. mit seinem Hund beim "Scharfmachen" beobachtet worden. Auf den Spielplätzen der Gegend sind an den Schaukeln Bißspuren zu sehen, auch hier wurde Zeus mehrmals gesehen. Obwohl die Schaukeln regelmäßig vom Gartenbauamt ausgewechselt worden sind, will der dafür zuständige Beamte nichts gewußt haben. Michael Lindau, Bezirksamt Hamburg:

"Das ist mir so nicht bekannt. Ich kenne nicht alle Informationen, die in der Gartenbauabteilung vorhanden sind." Und weiter: "Es ist nicht Aufgabe der Gartenbauabteilung, auf Dinge zu achten, die nicht in deren Kompetenz fallen."

Das ist ein klarer Versuch, Versäumnisse seitens der Behörden zu vertuschen. Es war seit langem bekannt, daß die Schaukeln von Hunden wie "Zeus" zerbissen wurden. Am 5. Juni 1999 wird Ibrahim K. wegen Verstoß gegen das Waffengesetz (er wird mit einer Pistole aufgegriffen) zu einer Haftstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt. Aber immer noch kann er unbehelligt seinen Hund halten. Rüdiger Bagger, Staatsanwaltschaft Hamburg:

"Das ist die normale Vorgehensweise dann, wenn die Waffe zwar erworben und in Besitz ist, aber keine Straftat damit begangen wird, also auf jemanden schießen oder irgendwo "rumballern", wie man so schön sagt."

5. Juni 1999: Ibrahim K. wird wegen Drogenhandels und am 16. September 1999 wegen Körperverletzung angezeigt. aber in seinem Viertel ist er weiterhin mit seinem Hund unterwegs. Ohne Maulkorb, ohne Leine! Die Nachbarn "... trauen sich nicht ran". Am 21.04.2000 Anzeige wegen Sachbeschädigung: Zeus verletzt einen Labradormischling. Der Fall geht an das zuständige Amt. Aber hier will man von den bisher geschilderten Vorfällen, von der ersten Begutachtung beim Amtstierarzt, von dem ersten Beißvorfall nichts wissen bzw. die Vorfälle scheinen dort niemandem bekannt zu sein. Dazu Michael Lindau:

" Das ist auf einen Eingabefehler im Computer zurückzuführen. Die Vorfälle hätten eigentlich ausgegeben werden müssen, man hat wohl den Namen des Halters falsch eingegeben ..."

aufgrund dieses Eingabefehlers bleibt Ibrahim K. also unbehelligt. Ein Schreiben mit der Aufforderung, seinen Hund noch einmal vorzuführen, kommt als unzustellbar zurück. Am 26.4.2000 wird Ibrahim K. erneut wegen Sachbeschädigung angezeigt. Der Grund war ein Beißvorfall mit einem Beagle. Nach diesem Vorfall verhängen die Behörden Maulkorb- und Leinenzwang. Ein zweites Schreiben an Ibrahim K. kommt ebenfalls wegen Unzustellbarkeit zurück. Erklärungsversuch von Martin Lindau, Bezirksamt Hamburg:

"Wir haben ihn nicht erreicht, weil der Briefträger bei förmlicher Zustellung genau darauf achten muß, daß er auch an den Betroffenen zustellt. Das Konnte er nicht, da keine Meldeanschrift festgestellt und auch nicht bei der anschrift, wo wir glauben, daß er sich da aufhält."

Also nochmal: Den Aufenthaltsort von Ibrahim K. kennt im betroffenen Viertel jedes Kind, aber die Behörden sind nicht in der Lage, eine Adresse zu ermitteln?? Am 29.04.2000 erneute Anzeige wegen Sachbeschädigung (Der Pitbull hatte einen Deutschen Schäferhund gebissen). Spätestens jetzt hätte das Ordnungsamt den Pitbull einziehen müssen! Dazu Martin Lindau:

"Das ist richtig ... ein entsprechendes Verfahren hatte das Wirtschafts- und Ordnungsamt auch eingeleitet ... nur ist das Verfahren noch nicht zum abschluß gekommen, weil wir die Ermittlungsakten von der Staatsanwaltschaft noch nicht bekommen haben." Und weiter: "Wenn wir eine Wegnahme angeordnet hätten, dann hätten wir erst mal feststellen müssen, wo sich der Betreffende mit seinem Hund denn nun aufhält."

Auf die Frage, ob Volkan nur deshalb gestorben ist, weil zuwenig Informationen da waren, antwortete Herr Lindau wörtlich: "Das kann man so sagen, ja." Also kaltschnäuziger geht es ja kaum noch! Schön war der Schluss des Beitrags: da wurden noch einmal der Amtstierarzt, der Staatsanwalt, der Polizeisprecher und der Leiter der Ordnungsamtes direkt hintereinandergeschnitten (diese Vier wurden im Laufe des Beitrags interviewt):

"von unserer Seite her hat sich niemand etwas vorzuwerfen."
"uns trifft hier keine Verantwortung."
" glücklicherweise kann ich sagen, dass unsere Mitarbeiter keinerlei Verantwortung trifft."
" wir tragen an den Vorfällen keinerlei Verantwortung."

Na wunderbar. Da werden Informationen verschlampt, eine Halteradresse kann nicht ermittelt werden, Der Amtsleiter weiß nicht was in seiner eigenen Behörde vorgeht und so geht es weiter. Also wenn die Beteiligten ihren Job besser gemacht hätten wäre der kleine Volkan noch am Leben! Aber ein Gutes hat die Sache: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das zuständige Ordnungsamt wegen Fahrlässiger Tötung..."

Quelle:
http://www.hdm-stuttgart.de/~ni02/hundeseite/artikel/volkanprotokolleinesvermeidbarentodes.html


 



2003 - die HV hat am Behördenschlaf nichts geändert

"Welche Behörde hat da geschlafen?
Vorbestrafter Krimineller hielt unbehelligt Pitbulls


Über die schlimmen Folgen, die die Hamburger Hundeverordnung für viele rechtschaffene Hundebesitzer hat, wurde an dieser Stelle schon oft berichtet. Nicht nur das häufig willkürliche Vorgehen der Ordnungskräfte empört viele Tierfreunde, sondern auch die Tatsache, dass Angehörige eines bestimmten Milieus scheinbar von den Behörden ungehindert weiter sogenannte Kampfhunde in aller Öffentlichkeit halten können. So wirft der Fall des notorischen Gewaltverbrechers Max H. Fragen nach der Gleichbehandlung aller Hundehalter und der Wirksamkeit der Hundeverordnung auf.
Kürzlich erregten zwei brutale Morde die Hamburger. Durch Zeugenaussagen kam die Polizei dem vorbestraften Griechen Max H. (37) auf die Spur. Vor den Morden hatte er eines der Opfer mit dem Tode bedroht. Als die Beamten den Verdächtigen in seiner Wohnung am Luruper Weg in Eimsbüttel festnehmen wollten, wurden sie von zwei Pitbull-Terriern angegriffen. Weil der Verdächtige nichts unternahm, um die Hunde zurückzuhalten, machten die Polizisten von der Schusswaffe Gebrauch. Beide Tiere starben. In der Wohnung fanden die Ermittler Schusswaffen und Munition.
Das Sündenregister des Mannes ist lang. Seine schlimmste Tat: Vor 14 Jahren überfiel er mit einem Komplizen eine Familie in ihrem Einfamilienhaus, misshandelte die Bewohner stundenlang und floh mit hoher Beute. Die Hamburger Justiz zeigte sich gnädig, verurteilte ihn lediglich zu zehn Jahren Haft und entließ ihn schon nach sieben Jahren wieder. Im letzten Sommer griff Max H. zwei Polizistinnen an. Doch das blieb ohne Folgen. Als der arbeitslose Gebäudereiniger jetzt unter Mordverdacht geriet, griff die Kripo zu.
Gegen unbescholtene Bürger, deren Hund möglicherweise zu einer der Kategorien gemäß der Hundeverordnung gehört, geht die Staatsmacht mit aller Entschiedenheit vor und nimmt die Hunde weg. Selbst dann, wenn alles für die Halter und ihre Hunde spricht. So ein Mann aber, der als Gewaltverbrecher vorbestraft ist, hält zwei Pitbulls. Da stellt sich natürlich die Frage, wie es angehen kann, dass eine in jeder Hinsicht unzuverlässige Person eine Haltungsgenehmigung für einen nach der Hundeverordnung als gefährlich geltenden Hund bekommen hat. Falls aber keine Haltungsgenehmigung vorliegt, ist es unverständlich, dass ein Krimineller, der in einem als sozial kritisch geltenden Wohngebiet lebt, von der Polizei und den angeblichen Fachleuten des Hundekontrolldienstes unbehelligt zwei gefährliche Hunde halten kann.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Ordnungskräfte bei der Behandlung von Haltern sogenannter Kampfhunde mit zweierlei Maß messen. Sie gehen offensichtlich nur gegen diejenigen vor, bei denen sie keinen Widerstand vermuten, und lassen die "schweren Jungs" in Ruhe."

Quelle: Hamburger Tierschutzverein,
http://www.tierschutzverein-hamburg.de/

 



Rückblick auf den Hundekontrolldienst

Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den denkwürdigen Tag, als der Hundekontrolldienst Kaninchenbabies als mutmassliche Pitbullwelpen ins Hamburger Tierheim brachte...

...und wir merken uns in diesem Zusammenhang den Termin im November vor, an dem zwei Hamburger vor Gericht stehen, weil sie Flugblätter gegen den Hundekontrolldienst verteilt haben. Keine Sorge, wir kommen - einer davon ist eine gewisse Halterin von Deutschen Schäferhunden, die 3 Jahre lang mit uns um die Listenhunde gekämpft hat. Du warst an unserer Seite - im November sind wir an Deiner Seite, Schatz. Schließlich hast Du damals auch die BILDzeitungsredaktion mitbesetzt.
 

 

"Fragwürdige Institution
Der Hundekontrolldienst ist unqualifiziert und überflüssig

 

Eine der negativen Auswirkungen der Hamburger Hundeverordnung ist die Einsetzung und Tätigkeit des Hundekontrolldienstes der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Verordnung hat nach dem Willen ihrer Schöpfer die Zielsetzung, Hunde, die eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen, zu identifizieren. Dadurch soll erreicht werden, daß der Hund als Gefährte des Menschen dort keine Gefahr darstellt, wo eine Gefährlichkeit von vornherein durch die Rassezugehörigkeit unterstellt wird. Hier nun liegt die - fragwürdige - Aufgabe des Hundekontrolldienstes. Seine Mitarbeiter sollen die sogenannten Kampfhunde und deren Halter kontrollieren. Liegt nach ihrer Auffassung ein Verstoß gegen die Hundeverordnung vor, dürfen sie die betreffenden Tiere sicherstellen.

Leider fehlt ihnen in der Regel die für diese verantwortungsvolle Aufgabe und ein sachgerechtes Vorgehen unverzichtbare Fachkunde. Die Folge ist eine Vielzahl willkürlicher und nicht nachvollziehbarer Handlungen und Verfügungen, die mit den Grundsätzen rechtsstaatlichen Handels nicht in Einklang stehen. Es darf niemanden überraschen, daß bei Personen, die für diese Tätigkeit nicht qualifiziert sind und die, überspitzt ausgedrückt, einen Mops nicht von einem Bullterrier unterscheiden können, Fehlleistungen an der Tagesordnung sind. Doch auch in der Tierpolitik darf Willkür niemals an die Stelle eines objektiven Urteils und eines ausgewogenen, rechtmäßigen staatlichen Handelns treten. Für die betroffenen Halter und ihre Tiere, die dadurch in eklatanter Weise in ihren Rechten verletzt werden, hat jede Fehlentscheidung des Hundekontrolldienstes schwerwiegende und oftmals nicht mehr wiedergutzumachende Auswirkungen, selbst wenn die Wegnahme des Tieres durch Einlegung von Rechtsmitteln wieder rückgängig gemacht werden konnte. Welch großes Leid wird Mensch und Tier immer wieder zugefügt, nur weil ein dilettantischer Mitarbeiter des Hundekontrolldienstes zu übereifrig oder mit der sicheren Zuordnung eines Hundes überfordert ist.

Der Hamburger Tierschutzverein distanziert sich deshalb in aller Deutlichkeit vom Hundekontrolldienst. Seine Vorgehensweise ist für uns nicht zu akzeptieren. Es ist daher höchste Zeit, daß der Hundekontrolldienst seine Arbeit einstellt. Er ist nicht nur unqualifiziert, sondern auch überflüssig. Das Veterinäramt unterhält einen Fahrdienst mit kompetenten Mitarbeitern, mit denen der HTV erfolgreich zusammenarbeitet. Dieser Fahrdienst ist sicherlich besser geeignet, die Aufgaben des Hundekontrolldienstes wahrzunehmen. Zudem hat die Freie und Hansestadt Hamburg dem HTV ein zusätzliches Tierrettungsfahrzeug zur Verfügung gestellt und die Kosten für dessen Fahrer übernommen, der Aufgaben im Rahmen der Hundeverordnung qualifiziert und vor allem unter Beachtung des Tierwohls wahrnimmt. Demnach ist der Hundekontrolldienst in jeder Hinsicht entbehrlich und sollte schnellstens aufgelöst werden.

LETZTE MELDUNG:
GIB KLEINEN LEUTEN MACHT... 

Der Hundekontrolldienst sorgt wieder für Ärger. Unmittelbar vor Redaktionsschluß erreichte uns eine weitere Meldung über einen besonders dreisten Willkürakt.

Den Tag, an dem die geballte Staatsmacht ihren lammfrommen Hund Bolet entführte, wird Diana Rafiee, eine seriöse Boutiqueinhaberin, nie vergessen. „Es war etwa 08.00 Uhr morgens, als Mitarbeiter des Hundekontrolldienstes in Begleitung von Beamten des Wasserschutzkommissariats 2 an meiner Haustür in Allermöhe klingelten“ berichtet sie. Mit brachialer Gewalt stürmten die Männer die Wohnung und nahmen den vier Jahre alten Mischling, der vollkommen friedlich war, mit. Diana Rafiees Sohn (19), der dagegen protestierte, wurde wie ein Schwerstkrimineller in Fesseln abgeführt. Der Hund kam zunächst ins Tierheim Süderstraße und dann in die Harburger Hundehalle.

Die Staatsanwaltschaft hält Bolet für einen Mischling aus Pitbull und American Staffordshire-Terrier und somit für einen gefährlichen Kampfhund der Kategorie I. Daß sich mehrere Tierärzte nicht auf eine bestimmte Rasse festlegen mochten und Bolet eher für einen Boxer-Mischling hielten, beachteten die übereifrigen Gesetzeshüter ebenso wenig wie die Tatsache, daß die Veterinäre, unter ihnen sogar ein amtlicher, dem Hund ausnahmslos ein außergewöhnlich freundliches und sozialverträgliches Wesen bescheinigten. HTV-Geschäftsführer Wolfgang Poggendorf zu diesem neuerlichen Skandal: „Das ist die reine Willkür. Entweder wir übernehmen die Arbeit des Hundekontrolldienstes oder wir werden die Zusammenarbeit einstellen. Dann können die sehen, wo sie mit den Tieren bleiben.

Nun also sitzt Bolet im „Hundeknast“ und sieht einem düsteren Schicksal entgegen. Seine verzweifelte Halterin hat mittlerweile Rechtsanwalt Michael Rockel eingeschaltet, der eng mit dem HTV zusammenarbeitet. Er bezeichnet den Hundekontrolldienst als inkompetent und „extrem anmaßend“. So ist es eben, wenn man kleinen Leuten Macht gibt...

 

Quelle: Hamburger Tierschutzverein, http://www.tierschutzverein-hamburg.de/

 



Unsere Hunde werden nicht leise sterben!

Pressemitteilung 9.11.2000

Mahnwache
          
"Unsere Hunde werden nicht leise sterben!"

Von Freitag 10.11.2000 12.00 Uhr bis Samstag 11.11.2000 16.00 Uhr wird auf dem Hamburger Rathausmarkt nochmals eine Mahnwache stattfinden,  veranstaltet von der  Tierrechtorganisation "die tierbefreier e.V." gemeinsam  mit Menschen für Tierrechte e.V. und anderen Hamburger Gruppen und vielen engagierten Einzelpersonen.

Samstag Nachmittag findet eine Abschlusskundgebung statt, 1000 schwarze Luftballons werden für die betroffenen Hunde aufsteigen.

Tödliche Fakten schaffen !
Aus zuverlässigen Kreisen wurde nochmals bestätigt, dass die
Tötungsaktionen der beschlagnahmten und eingefangenen Hunde, die zur Zeit in Harburg sind, schnell und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen.

In Harburg handelt es sich größtenteils um beschlagnahmte Hunde, die nicht mehr lange leben werden, da Platz für die neuen Opfer der Hundeverordnung geschaffen werden soll.

Trotz des großen Protestes in Hamburg gegen die HVO, die eine der schlimmsten in diesem Land ist, wird die Umsetzung der HVO zu Lasten unschuldiger Tiere und deren Familien in Hamburg  weiterhin fortgesetzt,

Unser Bürgermeister und die rot/grüne Koalition bestehen darauf, die Stadt Hamburg "kampfhundefrei" zu machen. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass nur sogenannte Kampfhunde unter diese Verordnung fallen. Die Kategorie 3 betrifft HUNDE ALLER RASSEN. Hundehass ist gesellschaftsfähig gemacht worden und tritt in bedenklichen Formen seinen Vormarsch an.

Mit dieser HVO sind nicht nur die Hunde in dieser Stadt ohne Rechte, vor allem werden BürgerInnen ihrer Grundrechte beraubt. Die praktizierte Umsetzung der HVO verstößt in eklatanter Weise gegen die Verfassung dieses Landes und das in mehreren Punkten! Geplante Grundgesetzänderungen durch unseren Innenminister Schilly im Hinblick auf die Unversehrtheit der Wohnung und parallel dazu keine Löschungen mehr im polizeilichen Führungszeugnis erinnern an den "Sonderstatus" der RAF Terroristen.

Engagement für diese Hunde bedeutet Engagement für diese Stadt und deren BürgerInnen. Es bedeutet Engagement für die Demokratie, deren Weg hier wissentlich verlassen wurde.
..............................
die tierbefreier e.V. 
Schmilinskystr. 7
20099 Hambur
Fon: 040 28051946 
Fax:  040 28051938 
Mobil : 0172 2344919 
Internet & Mail                     
www.tierbefreier.de
freeanimal@t-online.de

 



Protest der deutsch-Israelischen Tierärztegesellschaft

Aus dem Videotext des Hamburger Regional Senders HH-1 S.122, 13.11.2000

"Neuer Protest gegen Hundeverordnung

Die >>> Deutsch-Israelische Tierärztegesellschaft <<< hat in einem offenen Brief an Bürgermeister Ortwin Runde scharf gegen die Hamburger Hundeverordnung protestiert.

Nach Meinung der Gesellschaft sei die Verordnung ein  "gewaltiges Verbrechen" und verstoße gegen "die Grundsätze der Wahrhaftigkeit in unserer Gesellschaft".

Der Bürgermeister äußerte sich bislang nicht."

 



Besetzung der BILD-Redaktion Hamburg

Pressemitteilung 16.02.2001


Heute, am Freitag gegen 14.00 Uhr stürmten 7 Aktivistinnen mit Transparenten die Redaktion der Hamburger Bildzeitung.

Wir protestieren mit dieser Besetzung der "redaktionellen Schreibstuben" gegen die unerträgliche Hetze, die beinahe täglich hier
zusammengeschrieben wird. Die Opfer der Bildhetze sind Hunde bestimmter Rassen. Gerne auch Kampfhunde genannt. Das 99% dieser Hunde  nicht einmal wissen, was ein Hundekampf ist, spielt bei Bild keine Rolle, jede positive Berichterstattung zu diesem Thema ist bei der Bild untersagt. Hundebesitzer, gleich welcher Rasse, fühlen  sich in Hamburg mittlerweile mit freundlicher Unterstützung der Bildpresse diskriminiert.
Beschimpfungen auf offener Straße reißen nicht ab. Nachdem jeder Hund, dessen Rasse sich eventuell für einen "Kampfhund" eignen würde,  als vogelfrei erklärt  wurde und im Harburger Hundelager seinen letzten Atemzug machen darf, sind jetzt die Herrchen und Frauchen anderer Hunderassen an der Reihe. Notfalls wird ein Pudel gegen einen Pitbull getauscht.

Wir fordern eine Rückkehr zur vorurteilsfreien Berichterstattung in der Bildzeitung. Auch wenn "vorurteilsfrei" möglicherweise für die
RedakteurInnen der Bildzeitung erst mal wie ein Fremdwort klingt, darf die unerträgliche Berichterstattung über dieses brisante Thema nicht  in die Mentalität einer Hexenverbrennung münden.

Auch wir wollen keine gestörten Menschen mit scharfen Hunden in der Stadt. Aber wir wollen auch keine entrückten Redakteure, die sich als willige Brandstifter und Anheizer verdient machen, um ihr Blättchen ein wenig besser zu verkaufen.

Bild lügt!

Um diese Lüge aufzuklären, sind wir hier.


Hamburg, 16.2.2001


Aktuelle Hotline über den Aktionsverlauf: 0170 - 68 55 331

Mit tierrechtlerischen Grüßen

*******************************************
 die tierbefreier e.V.        
www.die-tierbefreier.de
 Schmilinskystr. 7             redaktion@die-tierbefreier.de
 20099 Hamburg
 fon: 040 - 280 519 46    Magazin Tierbefreiung aktuell
 fax: 040 - 280 519 38   
www.tierbefreiung.de
                                          redaktion@tierbefreiung.de

 


Bürgernähe für Ortwin Runde

Wo immer der Hamburger Bürgermeister Ortwin Runde auftauchte
- da waren auch sie.
Er joggte frühmorgendlich durch den Wald
- sie hatten ihm in der Nacht davor Protestplakate an die Bäume gepinnt.
Er hielt eine Rede im Museum
- sie veranstalteten ein Hupkonzert direkt davor.
Er eröffnete den Hamburger Weihnachtsmarkt, und sang mit dem Kinderchor "Ihr Kinderlein kommet"
- sie sangen "Ortwin Runde tötet Hunde" und überreichten ihm einen Grabkranz.
Spätestens nach dem Farbattentat fühlte Runde sich "irgendwie verfolgt".
 
1. Mai 2001:

Bericht aus Hamburg

Heute am 01. Mai fand ein Farbattentat auf Hamburgs regierenden Oberbürgermeister Ortwin Runde statt. Als der OB die traditionelle Kundgebung zum 01. Mai medienwirksam für kurze Zeit anführte, sprangen 2 Aktivisten auf die Strasse und feuerten volle Breitseiten symbolischen Hundeblutes (selbstgekochtes Theaterblut mit sehr farbigem Farbstoff) auf: den Oberbürger.

Runde und die ihn umgebenden Vasallen, erwischte es nicht nur volle Pulle, sondern auch eiskalt. Die SPD Mitglieder um Runde bepöbelten die Aktivisten und deren Solidargesellschaft mit Zurufen wie z.B. "Asoziale Pit-Bull-Halter" und ähnlichen, aus diesen Reihen gewohnten Titulierungen.

Übertönt wurde dieses allerdings durch Skandierungen wie "Ortwin Runde tötet Hunde" oder "Hundemörder" aus vielen Kehlen. Selbst viele
Nichthundehalter zeigten sich solidarisch, denn ausser im Bereich der "Rassenreinigung" hat sich diese Karrikatur eines Politikers nicht wirklich positiv hervorgetan.

Ausschlaggebend für die Aktion von Sven S. war seine unmittelbare Betroffenheit von der LHVO und den damit verbundenen Gesetzesänderungen am historisch anstosserregendem Datum des 20.04.01.

Die als Pit-Bull kategorisierte Hündin des S. wurde im letzten Jahr aufgrund eines Verstosses gegen die Maulkorbpflicht beschlagnahmt und zur Überführung in die Harburger Halle vorgesehen. S. wurde mit einem lebenslangen Hundehalteverbot belegt (Silja W. - für die Zeit ihrer
Bewährungsstrafe).

Die Überführung des Hundes wurde lediglich dadurch verhindert, das S. den Hund in Voraussicht der ihn erwartenden Repressalien dem Verein Free-Animal übereignet hatte, der somit rechtmäßiger Eigentümer des Hundes ist. Dennoch wurde die über alle Maßen freundliche Hündin unter Einsatz von acht Beamten beschlagnahmt. Sie ließ sich bereitwillig und mit dem Schwanz wedelnd von den Häschern des Hundekontrolldienstes HH in die Fangschlinge nehmen. Der Verbleib des Hundes in den darauffolgenden 6 Stunden ist ungewiss, denn erst 6 Stunden nach ihrer Beschlagnahme wurde die Hündin an das Tierheim Hamburg überstellt. Free-Animal konnte das Tier erst am Tag nach der Beschlagnahme abholen.

S. legte Widerspruch ein dem allerdings nicht stattgegeben wurde. Seither kämpft S. um die Aufhebung des lebenslangen Halteverbotes.

Ich kenne die Hündin von S. und spreche hier glaube ich im Namen all derer, die diesen Hund kenne und lieben gelernt haben, einen friedlichen, sozialverträglichen und geduldigen Hund aus einem Welpen zu machen, das kann S. !

Näheres bei: die Tierbefreier e.V.

Nachtrag:

Sven S. wurde am 19.6.2002 wegen des Farbattentats zu einer Geldbusse von 2.100 Euro verurteilt.
Richterin Meyerhoff:
"Damit haben sie Herrn Runde als Person diffamiert und in seiner Würde herabgesetzt", begründet sie den Schuldspruch.
Vom Vorwurf der Beleidigung - "Ortwin Runde tötet Hunde" und "Im Grunde ist Ortwin Runde Futter für die Hunde" - wurde S. allerdings freigesprochen. Diese Sprüche hält die Richterin für eine "plakative und kreative Meinungsäußerung".

Siehe hier: http://www.tierheim-olpe.de/news/laender/hamburg.htm#sven

Nochmals Dank an alle, die dem Spendenaufruf "Solidarität für Sven S." gefolgt sind.

 


 

Die Harburger Halle leert sich.
Ein großer Traum ist endlich wahr geworden.

Willkommen im Leben, Lemmy!
Dana und Leila finden Sie im Tierheim Siegen
Alle Drei haben nach über 18 Monaten die Harburger Halle verlassen und wurden am 4.2.2001 aus dem Hamburger Tierheim nach NRW geholt.
Noch am selben Tag standen alle drei Hunde zum ersten Mal nach 18 Monaten Isolationshaft in der Harburger Halle (ohne Tageslicht, ohne Auslauf, ohne Hunde-Sozialkontakte, ohne Bezugsperson, ohne Decken, ohne Spielzeug) auf einer richtigen Wiese unter freiem Himmel.
Und das war ihnen anzumerken.
Alle Drei verhielten sich trotz dieser Leidenszeit uns gegenüber von Anfang an freundlich und offen.
Lemmy stand stundenlang hinter uns im Transporter, die Nase an das Gitter gepreßt, und blickte durch die Frontscheibe fasziniert, verwundert und sehnsüchtig auf die Landschaft.
Heute im Freilauf war er noch immer voller Staunen.
Lemmy wohnt jetzt mit Janka zusammen. Er ist durch eine in der Vergangenheit nicht behandelte Fraktur am Kniegelenk des rechten Hinterlaufes behindert. Wir werden in den nächsten Wochen sehen, ob und was sich daran noch ändern läßt.
Dies alles vermittelt ein Bild, was man einem dieser Hunde tatsächlich antun muß, bis er die Berufsbezeichnung "Kampfhund" dann endlich zu recht trägt. Erst unvorstellbare Mißhandlungen und Dressuren schaffen einen "Kampfhund" - niemals die bloße Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen.
Im Sommer 2000 töteten die mißbrauchten Hunde des einschlägig bekannten Kriminellen Ibrahim K. ein Hamburger Kind.
Ibrahim K. wurde danach zu 3,5 Jahren Haft verurteilt, und darf nach seiner Entlassung ungehindert wieder Hunde vergleichbarer Größe und Kraft, wenn auch nicht derselben Rasse, halten.
Die Hunde der angeblich "gefährlichen Rassen" dagegen sollten für diesen Vorfall mit ihrem Leben büßen.
Der rot-grüne Hamburger Ex-Senat erließ eine der restriktivsten Hundeverordnungen, beschlagnahmte die Hunde der verfemten Rassen, zum großen Teil auch aus Familien heraus, und kasernierte sie in der Harburger Halle.
Fotos und ein Video aus der Harburger Halle sehen Sie hier.
Auch Betroffenen, deren Hund schon jahrelang in der Familie war, wurde das "berechtigte Interesse" zur Haltung des Hundes abgesprochen. (siehe hier, Rudi)
Der rot-grüne Ex-Senat nahm in seiner Unkenntnis an, dass die beschlagnahmten Hunde in der nicht-artgerechten Haltung der Harburger Halle alle durchdrehen und dann durch den Wesenstest fallen würden, so dass man sie anschließend töten und entsorgen könnte.
Doch erstens kommt es anders...
Die Harburger Halle wurde zum Mahnmal für die Diskriminierung von Bürgern und Hunden.
Nur ein äußerst geringer Prozentsatz der Hunde bestand den Wesenstest nicht.
Etwa 90 Hunde wurden getötet, weil sie entweder tatsächlich gefährlich oder den tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen nicht gewachsen waren.
Über 150 Hunde holte der Hamburger Rechtsanwalt Rockel für ihre Besitzer aus der Halle zurück.
Und alle anderen haben jetzt ihren Weg in die Tierheime und damit ins Leben gefunden.
...und zweitens sieht man sich immer zwei Mal im Leben.
Z.B. an der Wahlurne. Der rot-grüne Ex-Senat, der die Hamburger Hundeverordnung verbrochen und über 5,4 Millionen DM für die Halle verschleudert hat, sitzt jetzt gut aufgehoben auf den Oppositionsbänken. Noch besser würde uns der Hamburger Ex-Senat allerdings für 18 Monate in den Zwingern der Harburger Halle gefallen.
Wir haben gestern schon ausgiebig gefeiert.
Jetzt müssen noch Hundekontrolldienst und die Hundeverordnung aus Hamburg verschwinden.
In 1-2 Jahren sollten auf dem Weg über die Gerichte alle Rasselisten in Deutschland verschwunden sein, ebenso wie die Hunde aus der Harburger Halle, und Hundehalter statt Hunderassen in die Pflicht genommen werden.

Die Geiseln sind frei - der Kampf geht weiter

Quelle: www.tierheim-olpe.de

Nachtrag: Lemmys Operatonen verliefen erfolgreich, er lebt heute in einem äusserst liebevollen Zuhause.
Hoffen wir, dass dies eines tages für ale Listenhunde gilt, die noch in den Tierheimen warten.

 


 

Peinlich berührt tastet sich die Presse an das Thema "nichtige HV" heran

Das Pferd, das die Medien seit 3 Jahren reiten, war bereits im Sommer 2000 tot.

"Gericht kippt Hundeverordnung

Urteil: Laut der Richter gab es für die Verordnung keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die umstrittene Hamburger Hundeverordnung in erster Instanz gekippt. Das wurde gestern bekannt. "Die Hundeverordnung ist nichtig", urteilten die Verwaltungsrichter in ihrer 19-seitigen Entscheidung.

"Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig", betonte Angelika Huusmann, Sprecherin des Verwaltungsgerichts. In der nächsten Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht damit befasst.

Die Hamburger Hundeverordnung war im Sommer 2000 verschärft worden, nachdem der sechsjährige Volkan auf einem Wilhelmsburger Schulhof von zwei Kampfhunden getötet worden war.

In dem jetzt entschiedenen Fall hatten zehn Halter von Kampfhunden der Kategorie 1 (Pitbull, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier) gegen die Stadt geklagt. Sie trugen unter anderem vor, dass die Hundeverordnung gegen das Grundgesetz und den Tierschutz verstoße. Hintergrund: Laut Verordnung gelten alle Hunde der Kategorie 1 pauschal als gefährlich, ohne dass die Ungefährlichkeit einzelner Tiere beispielsweise durch einen Wesenstest bewiesen werden könnte. Das sei mit dem "Gleichheitsgrundsatz" des Grundgesetzes nicht vereinbar, so die Kläger. Überdies verstoße der generelle Leinen- und Maulkorbzwang gegen das Tierschutzgesetz. Die Richter schmetterten jedoch die Hundeverordnung aus formellen Gründen ab: Für die Verordnung gebe es im Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Damit hätte die Hundeverordnung so nicht erlassen werden dürfen. Das sieht die Behörde für Umwelt und Gesundheit ganz anders.*** "Aus unserer Sicht ist die Hundeverordnung juristisch klar", sagte gestern Behördensprecher Hartmut Stienen (40). Er schloss nicht aus, dass die Stadt in die Berufung gehen werde. "Allerdings liegt uns das Urteil noch nicht vor." Man werde es prüfen und rechtlich bewerten. "Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil bleibt die derzeitige Hundeverordnung wirksam. Verstöße können weiterhin mit bis zu 50 000 Euro bestraft werden", so Stienen. kab/neh

erschienen am 10. Sep 2003 in Hamburg
http://www.abendblatt.de/daten/2003/09/10/206147.html

*** Das könnt Ihr sehen, wie Ihr wollt.
Ihr habt verloren.
Und die VO HH ist nichtig.

Zitat aus dem Hamburger Urteil:

"§ 1 a Abs. 3 SOG ermächtigt aber nur zur Abwehr abstrakter Gefahren, während die Maßnahmen nach der Hundeverordnung bereits an einen Gefahrenverdacht anknüpfen (2.3). Überdies ist fraglich, ob die konkrete Ausgestaltung der Hundeverordnung mit Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren wäre.
...
Der Gesetzgeber wird aber - soll es bei der unwiderleglichen Vermutung bleiben - den Gedanken der Gefahrenvorsorge im Gesetz zum Ausdruck bringen müssen.
Der Verordnungsgeber würde überdies zu bedenken haben, ob die Rasseliste des § 1 Abs. 1 Hundeverordnungen den Anforderungen genügt, die der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG stellt...

Alles, was besonders die Hamburger Presse im Sommer 2000 schrieb, war pure gequirlte Scheisse.
Der überwiegende Teil der  Medien beteiligte sich rege und hetzerisch an nichts anderem als an blossem Verfassungsbruch.
Herzlichen Glückwunsch an die "freie Presse"!

 

 
Behörde will Hundeverordnung vor Gericht durchsetzen

 
 
   

Die Gesundheitsbehörde prüft für die Hamburger Hundeverordnung den Gang vor das Oberverwaltungsgericht (OVG). Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Verordnung in erster Instanz gekippt. Behördensprecher Michael Mrozek sagte am Mittwoch, die Entscheidung sei jetzt dem Anwalt der Behörde zugegangen und werde geprüft. Dafür habe man vier Wochen Zeit. "Bis dahin bleibt alles beim Alten. Es ist sichergestellt, dass keiner der gefährlichen Hunde frei herumlaufen darf", sagte Mrozek.
 

 
Zehn Halter hatten geklagt
 
   

Zehn Halter von so genannten Kampfhunden hatten in Hamburg gegen die Stadt geklagt. Sie trugen in ihren Feststellungsklagen vor, dass die Hundeverordnung gegen das Grundgesetz und den Tierschutz verstoße. Die Verordnung, die alle Hunde der Kategorie 1 pauschal als gefährlich einstuft, sei mit dem "Gleichheitsgrundsatz" des Grundgesetzes nicht vereinbar. Die Hundeverordnung habe keine gesetzliche Grundlage, konkret fehle eine ausreichende "Ermächtigungsgrundlage", befanden die Richter nun.
 

 
Kritik der Tierschützer
 
   

Der Vorsitzende des Tierschutzvereins Hamburg, Wolfgang Poggendorf, kritisierte, dass in der Hamburger Hundeverordnung ein in der starren Rasseneinteilung in die Kategorie I eingestuftes Tier auch bei positivem Wesenstest keine Chance hat, seine Ungefährlichkeit zu beweisen. Seit in Kraft treten der Verordnung im Sommer 2000 seien 846 gefährliche Hunde im Tierheim gelandet, darunter waren 574 von der Polizei sichergestellte Tiere.  ****

 

 
Neue Verordnung nach Tod von Volkan
 
   

Im Juni 2000 war der sechsjährige Volkan in Hamburg-Wilhelmsburg von zwei Kampfhunden zerfleischt worden. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Hamburg und weitere Bundesländer hatten unmittelbar nach dem Tod des Kindes ihre Regelung zur Zucht und Haltung bestimmter Hunderassen verschärft und entsprechende Verordnungen erlassen.
http://www.ndr.de/ndr/regional/detail_line.phtml?docid=20030910125008

 

Anmerkung der Redaktion:

**** Um die beschlagnahmten Hunde sind seit Jahren Rechtsverfahren anhängig. Zum überwiegenden Teil wird der Senat diese Hunde an Ihre Besitzer zurückgeben müßen und die Kosten der Verfahren tragen!

Mehr zu Hamburg von Anfang an - finden Sie auch hier:

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/Brief_HH.htm

Kostenbilanz Hamburg

Kostenvoranschlag des Senats 2000:

Um Hamburg frei von Kampfhunden zu machen, hat der Senat die Bürgerschaft um 5,4 Millionen Mark (= 2, 8 Millionen Euro) gebeten. So viel soll es kosten, die Hundeverordnung umzusetzen.
Quelle: 'taz Hamburg Nr. 6226 vom 23.8.2000

Tatsächlich entstandene Kosten für Hamburg:

allein im Jahr 2001 fielen Kosten an in Höhe von 1,534 Millionen Euro
geschätzte Gesamtkosten 2000 - 2003: 4,5 Millionen Euro (= 8,8 Millionen DM)

darunter:

Kosten Hundehalle Harburg:
jährlich 85.181 Euro 
geschätzt 2000 - April 2002: 1,5 Mio. Euro
davon:
Miete Hundehalle 2001 238.262,- Euro
monatl. Kosten für Pflege und Bewachung der beschlagnahmten Hunde: 51.129 Euro

Kosten Hundekontrolldienst:
jährlich 250.000 Euro
geschätzt 2000 - 2003: 750.000 Euro

siehe:
http://www.ig-hundefreunde.de/topkhkosten128euro.htm
http://www.ig-hundefreunde.de/topsuderstrassehvoerfullt.htm

Plus die noch zu erwartenen Verfahrens- und Gerichtskosten
Plus Schadensersatzansprüche
 

Alles in allem - wenn alles akribisch zusammengerechnet wird, und auch die noch laufenden Verfahren eingerechnet werden kommt Hamburg da locker auf 25.000.000 EURO (25 Millionen) - nur für die Hetze gegen Hunde und deren Halter!

War es das wirklich wert?

Kannst Du Dir die Berufung wirklich leisten, Ole von Beust?

Frag mal deinen Freund den Justizsenator Roger Kusch ob die weitere Diskriminierung von Hundehaltern Sinn macht?

 
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