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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Wie viele Hundebisse braucht das Land? ... bis Politiker reagieren - der Kinder........

* LERNEN MIT "BILD" 19.09.03

* Das Innenministerium teilt mit:

* Hundeverordnung - Sehr geehrter Herr Hahn, wie ich weiß, haben Sie sich vor nun gut zwei Jahren ..

* Rassenwahn --- Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

 

Pressemitteilung

18. September 2003

  

Wie viele Hundebisse braucht das Land? ... bis Politiker reagieren

Nur eine Notoperation konnte den 2-jährigen Jungen aus Berlin retten, nachdem er am Dienstag vom Staffordshire-Terrier seiner Familie lebensgefährlich im Gesicht verletzt wurde. Weil der vorbestrafte Vater des Kindes keine gefährlichen Hunde halten darf, ist der Hund auf den Namen der Mutter eingetragen. Laut „Wesenstest“ wird der Hund als nicht gefährlich eingestuft und gilt sogar als kinder- und tierlieb.

An diesem jüngsten traurigen Beispiel aus Berlin bröckelt einmal mehr die Fassade der eingereichten Gesetzesentwürfe für das Berliner Hundegesetz: Nur noch fünf von bisher 12 Hunderassen sollen als gefährlich eingestuft werden. Für viele sogenannte Kampfhunde würde in Zukunft nicht einmal mehr Maulkorbpflicht gelten, wenn ein Tierarzt bescheinigt, dass das Tier nicht aggressiv sei. Ohnehin nimmt man Abstand von der Rasseliste und will auf die individuelle Prüfung der Gefährlichkeit eines Hundes sowie den „Hundeführerschein“ des Halters setzen. Doch auch ein als „kinderlieb“ eingestufter Kampfhund kann - wie der jüngste Vorfall beweist - zubeißen und gerade einem Kind, das etwaige vorangegangene Signale des Hundes noch nicht deuten kann, schwerwiegende bis tödliche Verletzungen zufügen.

Solange das Umfeld der Halter von Kampfhunden und sonstigen aggressiven Hunden nicht bekannt ist, schließt weder eine Überprüfung der Wesenszüge des Hundes noch eine Sachkundeprüfung des Halters potentielle Gefahren besonders für Kinder aus. Überdies zeigt der Bissunfall eines 13-jährigen Jungen in Nordrhein-Westfalen vor zwei Wochen, dass manche Halter ihre Hunde trotz Sachkundeprüfung unangeleint und ohne Maulkorb auf öffentlichem Gelände laufen lassen.

Seit vier Monaten fordert die Deutsche Kinderhilfe Direkt konkrete Maßnahmen des Gesetzgebers zum Schutz der Kinder vor Hundebissen. „Erneut frage ich mich, wie viele Kinder noch Bissunfälle erleiden müssen, damit Politiker endlich reagieren,“ so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe Direkt e.V.

Die Deutsche Kinderhilfe Direkt fordert erneut die Einberufung einer außerordentlichen Innenministerkonferenz der Länder, um ein generelles Verbot der Haltung von Kampfhunden durchzusetzen. Denn solange es kein tragfähiges Gesetz gibt, das Vorfälle wie diese erfolgreich unterbindet, muss immer zugunsten der Kinder, nicht zugunsten der Hundebesitzer entschieden werden. Schließlich geht es um die Abwendung einer konkreten, vielfach bewiesenen Gefahr für Leib und Leben unserer Kinder und deren Schutz im öffentlichen Raum.


Weitere Informationen:
Deutsche Kinderhilfe Direkt, Tel.: 030/ 24 34 29 40, Fax: 030/ 24 34 29 49, info@dkhd.de, www.dkhd.de

http://www.deutsche-kinderhilfe-direkt.de/hunde4.htm

Anmerkung: Die Adresse steht ja drunter - schreibt doch mal dem Kinderfi...schutzbund! Eins ist allerdings zu bemerken - die nimmt eh keiner für voll - weil sie NICHTS auf die Reihe bringen was wichtig ist. Nur Polemisieren reicht nicht.............

 
Passend dazu:

LERNEN MIT "BILD" 19.09.03

Frecher Hund fiel zwei Mädchen an.

ESSLINGEN – Zwei Frauen waren mit ihren Hunden in der Bossierstrasse unterwegs. Nachdem sich die Leine des Foxterriers und des Jagdhundes verheddert hatten, machten die Frauen ihre Hunde los. Die hauten sofort ab, liefen zu einem Kinderspielplatz. Dort sprang der Foxterrier erst ein Mädchen (9) an, zerfetzte das T-Shirt des Kindes. Dann ging er noch auf eine 5-jährige los, biss ihr am Hinterkopf in den Zopf. Beide Kinder kamen in die Klinik.

Was lernen wir daraus? Dank Bild, wissen wir nun: Wenn ein Pitbull beißt, handelt es sich immer um eine Blutrünstige Bestie. Schickt ein "Foxi" Ein Kind ins Krankenhaus, dann war er frech – das war’s – und – aus – schöne Grüße Stanislaus (Straka)

 
Innenministerium NRW

Duisburg, 18.09.2003

Das Innenministerium teilt mit:

Besitzer illegaler Waffen können diese noch bis zum 30. September straffrei bei der Polizei abgeben. Diese Möglichkeit räumt das seit dem 1. April 2003 geltende neue Waffengesetz ein. „Ich rate jedem, diese letzte Chance zu nutzen“, appellierte Innenminister Dr. Fritz Behrens heute in Duisburg. Dort sammeln die Zentralen Polizeitechnischen Dienste alle landesweit abgegebenen Waffen. „Ab Oktober ist die Amnestie abgelaufen“, so Behrens weiter. Danach drohen für illegalen Waffenbesitz bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Insgesamt wurden bis Anfang September landesweit

6 661 illegale Waffen und 5 704 verbotene Gegenstände abgegeben. Dabei stellte die Polizei regional sehr starke Unterschiede fest. Während die Polizisten in Wuppertal 438 Waffen in Empfang nahmen, waren es in Minden lediglich zwei. In Herford und Aachen wurde nicht einmal eine Waffe abgegeben. „Das ist insgesamt einfach zu wenig“, erklärte Behrens.

Anmerkung der Redaktion: Och?

Jede Pistole, jeder Revolver und jedes Gewehr ist illegal, wenn der Besitzer dafür keine Waffenbesitzkarte hat. Diese wird von der Polizei ausgestellt. Auch der Besitz von anderen Waffen wie Totschlägern, Stahlruten oder Schlagringen ist verboten. Wer Waffen erbt und behalten will, muss dies bei der Polizei innerhalb von einem Monat anmelden. Dieses Erbenprivileg gilt noch für eine Übergangszeit von fünf Jahren. Außerdem ist gesetzlich klar geregelt, wie Schusswaffen sicher aufbewahrt werden müssen. Beispielsweise sind Waffen und Munition getrennt zu lagern.

Nach dem neuen Waffenrecht sind erstmalig auch verschiedene Spring- und Fallmesser, Butterflymesser und Wurfsterne verboten. Ob beim Händler oder im Karton auf dem Dachboden, solche gefährlichen Gegenstände mussten die Besitzer bereits bis zum

31. August abgeben oder dauerhaft unbrauchbar machen. „Wer jetzt noch derartige gefährlichen Dinge besitzt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen“, bekräftigte Behrens.

Das neue Waffenrecht hat die Hürden für Waffenerwerb und –besitz deutlich erhöht. So braucht zum Beispiel jeder, der eine Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffe außerhalb der eigenen vier Wände mit sich führen will, den Kleinen Waffenschein. Schiessen darf er damit allerdings nur in einer Notwehrsituation. Das „Böllern“ mit diesen Waffen ist weder bei einer Hochzeit noch zu Silvester erlaubt. Behrens betonte: „Solche Pistolen oder Revolver sind kein cooles Spielzeug, sondern gefährliche Waffen. Auch hier kann es tödliche Verletzungen geben.“

Anmerkung der Redaktion: Samuraischwerter und Hackebeilchen aus der Küche  usw. haben sie vergessen - ach ja - es liegen auch überall Steine rum.....................

 
Kerstin Falkenthal
Bischof- Ketteler- Str. 2
63165 Mühlheim/ Main

Tel. 06108/ 823440



Jörg- Uwe Hahn

FDP Fraktion
Hessischer Landtag
Schlossplatz 1 - 3

65183 Wiesbaden Mühlheim, den 15. 9 03




Hundeverordnung


Sehr geehrter Herr Hahn,


wie ich weiß, haben Sie sich vor nun gut zwei Jahren gegen eine pauschalisierte Rasseverbotslisteliste in der Hundeverordnung ausgesprochen. Im Juli 2001 sagten Sie, dass sich die FDP mit Nachdruck dafür einsetzen wolle, dass die Diskussion um Kampfhunde pragmatisch geführt wird. Sie sagten, dass die FDP wenig davon hält, ordentliche Hundehalterfamilien generell zu diskriminieren, nur weil diese sich einen Hund einer bestimmten Rasse halten. Für Ihre Meinung war auch mit entscheidend, dass, laut einer Statistik, die meisten der Beißvorfälle der letzten Jahren von nicht gelisteten Hunden verursacht wurden. Es ist nach wie vor offensichtlich, dass Hunde, welche auf der Liste stehen, nicht immer auch die Problemhunde sind.

Nun haben wir 2003 und niemand äußert sich mehr zur hessischen Hundeverordnung. Nicht, weil die jetzige Hundeverordnung gut wäre. Es ist wohl eher so, dass es keinen Politiker zu interessieren scheint, was unbescholtene Halter und unschuldige Hunde nach wie vor durchmachen müssen. Halter und Hunde werden diskriminiert, sind oft der Behördenwillkür ausgesetzt und müssen alle zwei Jahre bei der Beantragung der neuen Haltererlaubnis und beim Wesenstest eine seelische Folter durchstehen, da man immer Angst haben muss, dass man sein Familienmitglied verliert.

Sie haben sich im allgemeinen für Wesenstests ausgesprochen, da Sie denken, dies wäre eine gute Methode um einen Hund individuell zu bewerten. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass die Standards der Wesenstests in Hessen absolut ungeeignet sind um dies zu beurteilen. Das sage nicht nur ich, als Halterin eines Stafford- Mix, das meinen auch Tierärzte und Ethologen. Noch dazu kommt, dass in Hessen Gutachter prüfen dürfen, die nicht über die nötige Sachkunde oder das hierfür benötigte Feingefühl verfügen. Eine der Folgen die daraus resultiert ist, dass in Hessen etwa 15 mal mehr Hunde eingeschläfert, bzw. sichergestellt werden, als in allen anderen Bundesländern. Diese sensible Aufgabe gehört ausschließlich in die Hände von Tierärzten, die im besten Fall noch zusätzlich in der Tierverhaltenstherapie ausgebildet sind.

Zu den Wesenstests hätte ich noch einige Fragen an Sie.

Sollte Ihrer Meinung nach jeder Hund, unabhängig der Rasse, einen Test absolvieren oder doch nur wieder bestimmte Rassen? Was ja doch wieder eine Benachteiligung wäre. Oder sollte ein Hund nur dann zum Test, wenn er auffällig geworden ist? Was ja wohl jedem Halter und seinem Hund gegenüber am fairsten wäre. Wie genau würden Sie sich das vorstellen?

Eine Hundeverordnung nach der anderen ist von Verwaltungsgerichten gekippt worden. Gegen die aktuelle hessische Verordnung laufen bereits Normenkontrollklagen beim Verwaltungsgerichtshof Kassel und wenn man sich die Urteile aus anderen Bundesländern ansieht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass auch diese der Überprüfung nicht Stand halten wird.

Sehr geehrter Herr Hahn, wo ist Ihre Sorge für die unbescholtenen Halter und deren unschuldigen Hunde? Es ist nicht mehr hinnehmbar, dass Herr Bouffier mit seiner Verordnung Familien auseinander reißt, Hunde unnötig getötet oder eingezogen werden und wir Halter in Grundrechten eingeschränkt werden und oft unter Willkür zu leiden haben. Das ist doch das, was Sie eigentlich verhindern wollten, indem Sie pragmatisch diskutieren.

Für Sie ist die Diskussion um die Hundeverordnung wahrscheinlich schon ein alter Hut, aber für viele hessische Hundehalter ist sie jeden Tag präsent und immer aktuell. Es passieren Dinge, die nicht passieren dürfen. Sie dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass die Verordnung nicht dazu dient, wofür sie gedacht sein sollte. Es geht nicht darum, Menschen vor wirklich gefährlichen Hunden zu schützen sondern lediglich darum, bestimmte ausländische Hunderassen auszurotten. Das klingt hart, ist aber Realität. Das sind keine Hirngespinste sondern Tatsachen, die man in den letzten drei Jahren erleben musste. Eine Änderung scheint nicht in Sicht.

Herr Hahn, die vielen verantwortungsbewussten Halter der bestimmten Rassen sind von der Politik im Stich gelassen und völlig übersehen worden. Das muss aufhören und ich appelliere an Sie, diesen Umstand zu ändern. Sie wären nicht alleine. Viele Hessen wären Ihnen sehr dankbar und würden es sehr zu schätzen wissen, wenn Sie endlich gegen dieses Unrecht aufstehen würden. Sie würden dann nämlich nicht nur Politik machen sondern in erster Linie Menschen und Tieren helfen. Anerkennung dafür ist Ihnen sicher.

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen und verbleibe


mit freundlichen Grüßen



Kerstin Falkenthal
 
 

Kerstin Falkenthal
Bischof- Ketteler- Str. 2
63165 Mühlheim/ Main

Tel. 06108/ 823440


Wolfgang Thierse
Büro des Bundestagspräsidenten
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Rassenwahn


Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,

wie ich weiß, engagieren Sie sich sehr gegen Rechtsradikalismus. Rechtsradikale sind Menschen, die Vorurteile als Grundlage nehmen, um bestimmte "Rassen" zu verteufeln. Sie verleugnen Geschehnisse und decken sich untereinander. Sie kennen niemanden, den Sie aufgrund einer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe verabscheuen und machen sich nicht im geringsten die Mühe jemanden aus diesen Gruppen kennen zu lernen, um die Wahrheit zu erfahren. Denn möglicherweise müssten sie sich eingestehen, dass sie sich irren, auf der falschen Fährte sind und Lebewesen falsch beurteilt haben. Rechtsradikale hetzen andere Menschen auf, verbreiten Unwahrheiten und ignorieren Tatsachen. Sie leben in ihrer eigenen Welt, mit ihren eigenen Wahrheiten, von denen wir wissen, dass sie eine Lüge sind.

Ist es nicht schrecklich, dass Menschen auf Vorurteile bauen, Herr Thierse? Ist die Ignoranz dieser Menschen nicht erschreckend?

Das Thema verliert nie an Aktualität. Überall sind Menschen, die hassen und verabscheuen. Überall sind Menschen, die Vorurteile in sich aufsaugen, sie verbreiten und danach handeln. Überall sind Menschen, die sich weigern das kennen zu lernen, was ihnen Angst macht. Überall sind Menschen, die ihre Augen vor der Wahrheit verschließen.

Vielleicht fragen Sie sich, warum ich Ihnen etwas erzähle, was Sie bereits wissen. Vielleicht wundern Sie sich, was das soll. Gerne werde ich Ihnen sagen, was mir wirklich wichtig ist.

Seit drei Jahren findet in der demokratischen Bundesrepublik eine Hetzkampagne gegen bestimmte ausländische Hunderassen statt. Diese Hetze basiert auf Vorurteilen, Unwahrheiten und auf einer Ignoranz gegenüber den Tatsachen.

Sehr geehrter Herr Thierse, nur weil dieser Rassenwahn diesmal Tiere betrifft heißt das nicht, dass dies kein Rassenwahn ist. Es finden Verfolgungen, Enteignungen, Diskriminierungen und Tötungen statt. Es gibt "Endlager" für diese Hunde und es gibt bereits eine "Endlösung". Die Ausrottung dieser unschuldigen Tiere ist in vollem Gang und ein Ende ist nicht absehbar. Grundrechte werden eingeschränkt und verletzt. Man ist der totalen Willkür ausgesetzt. Menschen, ohne Ahnung von der Thematik, ohne Engagement, die Wahrheit zu finden, haben Verordnungen ausgebrütet, die nur die Unschuldigen trifft. Die vielen verantwortungsbewussten Hundehalter und ihre liebenswerten Hunde sind Opfer überstürzter Handlungen.

Es ist nicht richtig, dass Menschen nun vor wirklich gefährlichen Hunden geschützt sind. Das sollen diese voreiligen Verordnungen nur vortäuschen.

Ich bin Halterin eines Stafford- Mix Mädchen. Ihr Name ist Sally und sie ist ein wirklich toller Hund. Ich selbst möchte auch keine gefährlichen Hunde um mich haben. Ich selbst möchte auch keinen Hund haben, von dem eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Ich bin einfach nur Liebhaberin einer bestimmten Hunderasse, weil ich deren liebevollen Charakter zu schätzen weiß.

Ich glaube, nein, ich weiß, dass ich für viele Menschen spreche, die ebenfalls diese Hunde lieben. Die Mehrheit, und darauf kommt es in einer Demokratie doch an, sind verantwortungsvolle Menschen, die gegen diese Verordnungen stimmen.

Wenn ein ausländischer Mitbürger einen Mord begeht, heißt das dann, dass alle anderen das auch tun? Nein! Wenn ein Deutscher nach wie vor Adolf Hitler als großartigen Mann feiert, heißt das dann, dass alle anderen das auch tun? Nein! Wenn ein Belgier Kinder auf schrecklichste Weise benutzt, um seine sexuellen Fantasien auszuleben, heißt das dann, dass alle Belgier das tun? Nein! Wenn ein Hund, von seinem Halter misshandelt und missbraucht, ein Kind tödlich verletzt, heißt das dann, dass alle Halter ihre Hunde misshandeln und diese zu gesteigerten aggressiven Handlungen treiben? Deutsche Medien und Politiker sagen ja!


Warum?
 

Menschen und Tiere, wir alle sind Geschöpfe Gottes. Wir alle sind verschieden und ganz individuelle Lebewesen. Alle Tiere, und dazu gehören auch die zu Unrecht verdammten Hunde, können vielleicht nicht sprechen und denken, wie es uns Menschen vorbehalten ist, aber sie können doch unser bester Freund sein.


Mit freundlichen Grüßen



Kerstin Falkenthal

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