Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Heute etwas länger!

 

* "Schnauzen-Studium"

* Betreff: Keine Obduktion

* Mussten Hunde unnötig sterben? Gericht stoppt Wesenstest

* Der Entwurf des Gefahrhundegesetzes Schleswig-Holstein

*Lesenswert: Irene Fröhlich <irene.froehlich@gruene.ltsh.de> schrieb am 08.09.04 20:12:58:

* Staatsanwaltschaft Bremen

* Zwischenfall mit Hund/mein Schreiben vom 03.09.2005

* Betr.: Qualzuchtgutachten

* DAS WUNDER VON BREMEN

* Rücktrittsforderung Innensenator Röwekamp

* Betreff: Zwischenfall mit Hund in Bremen
 

 

 
Wir laden ein zum
 

"Schnauzen-Studium"
1. Wochenendseminar des Tierschutzvereins Olpe

Samstag / Sonntag 30. & 31. Oktober 2004
im Landhotel Sangermann
Olpe-Oberveischede
 

Samstag, 30.10.2004

09:30 - 10:00 Uhr
Ankunft und Begrüßung

10:00 - 11:00 Uhr
Film und Diavortrag Tierschutz in Ungarn
(A. Stellbrink /
B.Stephanow)
 

11:00 - 11:15 Uhr Kaffeepause

11:15 - 12:30 Uhr
Angstverhalten beim Hund
(Petra Krivy, Hunde-schule Tatzentreff)

12:30 - 14:00 Uhr Mittagspause

14:00 - 15:00 Uhr
Haltung und Gesundheit von Reptilien
(Dr. Wolfgang Wettengl)

15:15 - 16:45 Uhr
Erste Hilfe beim Hund
(Dr. Corinna Rose-Rumpff)

16:45 - 17:00 Uhr Kaffeepause
 

17:00 - 18:00 Uhr
Hund im Recht
(Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann)

Ca. 18:00 Uhr Ende

Ab 20.00 Uhr
gemütliches Beisammensein

Sonntag, 31.10.2004

09:30 - 09:45 Uhr
Ankunft und Begrüßung

09:45 - 11:15 Uhr
Eingewöhnung und Erziehung von Hunden
(Paul Probst, Team-training Mensch und Hund)

11:15 - 11:30 Uhr Kaffeepause

11:30 - 12:30 Uhr
Infektionskrankheiten beim Tier
(Dr. Elisabeth Meyer)

12:30 - 14:00 Uhr Mittagspause
14:00- 15:00 Uhr
Frettchen - anspruchsvoll und liebenswert
(Prof`in Dr. Marliese Müller)

15.15 - 16:00 Uhr
Klassische Homöo-pathie: Möglichkeiten, Risiken und Grenzen
(THP Ulrike Schilf)

16:00 - 16:15 Uhr Kaffeepause

16:15 - 17:15 Uhr
Physiotherapie bei Hunden
( Physioth. NN )

Ca. 17:15 Uhr Seminarende
Der Reinerlös ist für das Tierheim Olpe bestimmt. Wir danken den Dozenten, die sich honorarfrei in den Dienst der guten Sache stellten, und dem Hotel Sangermann, das die Räumlichkeiten kostenfrei zur Verfügung stellt.

Die Kosten für das zweitägige Seminar am Samstag, 30.10.04 und Sonntag, 31.10.04 betragen zusammen 100,00 Euro. Die Kosten für die Mittagessen (Menüwahl) und die Kaffeepausen sind hier enthalten.

Sie haben allerdings die Möglichkeit, einzelne Tage zu buchen. Pro Tag entstehen Kosten in Höhe von jeweils 60,00 Euro. Die Kosten für das Mittagessen und die Kaffeepausen sind hier enthalten.
 

Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, die Veranstaltungen über Frettchen und Reptilien einzeln zu buchen. Hierbei entsteht ein Kostenbeitrag von jeweils 15,00 Euro. Mahlzeiten sind in diesem Betrag nicht enthalten.

Weil "unverhofft" gelegentlich kommt, behalten wir uns geringfügige Programmänderungen vor.

Informationen zur Anfahrt finden Sie hier in unserem Anmeldungsfaltblatt:

Vorläufiger Anmeldeschluss ist der 15.10.2004, die Teilnehmerzahl ist leider begrenzt.

Wenn Sie in unserer schönen Region übernachten möchten, können Sie in einem der folgenden Hotels/Campingplätze buchen:
 
Hotelverzeichnis:

Hotel Albus, Tel. 02761/ 6885
in 57462 Olpe
 

Hotel Sangermann, Tel. 02722/ 8166
in 57462 Olpe-Oberveischede
 

Burg Schnellenberg, Tel. 02722/ 694-0
in 57439 Attendorn

Campingplätze

Campingplatz Biggesee GmbH,
Tel. 02722/95500
in 57439 Attendorn

Campingplatz Kessenhammer
Tel. 02761/94420
in 57462 Olpe

Falls Sie weitere Fragen haben oder Informationen wünschen, stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern gerne zur Verfügung:
 

Tanja Backmann
02761/837690
 
Astrid Benken-Jung
0271/51378
 

Wir freuen uns auf Sie
und auf ein tierisches Studien-Wochenende im Oktober!

 

 

 
Manfred Müller
Spielbergstr. 3
55271 Stadecken-Elsheim
Fax: 0 61 30 - 94 79 86
Tel.: 0163-5603484

Mbullyfan@aol.com


Stadecken-Elsheim, 9. September 2004
Pressestelle

Polizei Bremen


Betreff: Keine Obduktion
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bedauern habe ich heute erfahren das bei dem Hund keine Obduktion durchgeführt wurde.
Somit bleiben Fragen unbeantwortet im Raum stehen.
Wurde dem Hund zumindest eine Blutprobe entnommen um auszuschließen das wie den Medien zu entnehmen war die Möglichkeit bestand das der Hund unter Einwirkung von Kokain stand.
Wenn nein!
Dürfte es beim momentanen Stand der Ermittlungsmethoden kein Problem bereiten am Tatort noch Blutspuren zu finden und diese auszuwerten.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Müller

Und an die Staatsanwaltschaft:

Manfred Müller
Spielbergstr. 3
55271 Stadecken-Elsheim
Fax: 0 61 30 - 94 79 86
Tel.: 0163-5603484
Mbullyfan@aol.com


Stadecken-Elsheim, 9. September 2004

Staatsanwaltschaft Bremen

Pressestelle

Herr Passade



Betreff: Vorfall mit Hund am 01.09.2004 in Bremen


Sehr geehrter Herr Passade,

mit Bedauern habe ich heute erfahren das der Hund schon verbrannt wurde und keine Obduktion durchgeführt wurde.

Sicher bleiben so folgende Fragen ungeklärt wie z. B., Krankheiten, Spuren von Kokain im Hundekörper wie von den Medien vermutet wurde usw.!

Es dürfte aber beim momentanen Stand der Ermittlungstechnik kein Problem darstellen am Tatort Blutspuren zu sichern und diese zumindest auf Spuren von Kokain zu untersuchen.

Zur Aufklärung wäre es sicher wichtig dies in Erwägung zu ziehen.

Über eine Antwort ihrerseits wäre ich dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

Manfred Müller
 

 
Mussten Hunde unnötig sterben?
Gericht stoppt Wesenstest
 
Gießen. Sind in Hessen hunderte von angeblich gefährlichen Hunden zu Unrecht eingezogen und unter behördlicher Aufsicht getötet worden? Das Verwaltungsgericht Gießen hat jetzt der Klage einer Halterin eines American Staffordshire Terrier stattgegeben, die sich erfolgreich dagegen gewehrt hatte, dass ihr Hund alle zwei Jahre einen so genannten Wesenstest zum Nachweis der Ungefährlichkeit ablegen sollte. Nach negativ verlaufenen Tests – viele davon waren Wiederholungen nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren – waren nach Angaben der Landestierärztekammer zwischen August 2000 und September 2003 in Hessen 456 Hunde getötet worden. Zum Vergleich: In dieser Zeit lag die Zahl zwangsweiser Tötungen vermeintlich gefährlicher Tiere in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen zwischen 20 und 30.

Nach der hessischen Hunde-Verordnung wird bei bestimmten Hunderassen grundsätzlich eine Gefährlichkeit vermutet. Wer ein solches Tier halten möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese wird von den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erteilt, wenn zuvor – beispielsweise vom Tierarzt – ein so genannter Wesenstest durchgeführt wurde. Dieser bestätigt dann die Ungefährlichkeit des Hundes.

Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin bei der Stadt Lich ihre Erlaubnis aus dem Jahre 2001 zwei Jahre später wieder verlängern lassen. Das Ordnungsamt verlangte aber eine erneute Prüfung. Dies hielt die Betroffene für unangemessen und zog vor Gericht. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und ähnlicher Regelungen im Waffengesetz. Außerdem beinhalte die Verordnung «keine explizite Regelung zur Verlängerung einer einmal erhaltenen Erlaubnis», hieß es in der Urteilsbegründung. Im übrigen verstoße das Gesetz mit seiner Vorschrift in diesem Punkt gegen das «Übermaßverbot».

Weiterhin stellte das Gericht noch eine andere Regelung der Hunde-Verordnung in Frage, nach der die Haltung unauffälliger Rasselisten-Hunde auf zwei Jahre, für tatsächlich auffällig gewordene Hunde anderer Rassen aber auf vier Jahre befristet ist. Das Gießener Verwaltungsgericht setzte sich damit gleich in mehreren Punkten in Widerspruch zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, der Ende Januar die 3. Auflage der Hundeverordnung für rechtmäßig erklärt hatte. Ein Sprecherin des Gießener Gerichts verwies darauf, dass das Urteil sich nicht mit der Verordnung im allgemeinen, sondern nur mit der generellen Praxis des Wesenstests auseinander gesetzt habe.

Der Präsident der Landestierärztekammer Hessen, Alexander Herzog, begrüßte das Urteil. Die Kammer setze sich seit einiger Zeit gegen die Hundelisten ein, die «wissenschaftlich nicht zu halten ist.» Innenministeriumssprecher Michael Bußer erklärte, das Urteil sei nicht rechtskräftig. Das letzte Wort habe wieder der Verwaltungsgerichtshof.
 

 
 
Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde!

Der Entwurf des Gefahrhundegesetzes Schleswig-Holstein wurde in der gestrigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erstmalig beraten. Zur Sitzung hat der Vorsitzende der FDP-Fraktion und Vertreter der Fraktion im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Wolfgang Kubicki, einen Änderungsantrag der FDP eingebracht.

Den Änderungsantrag nebst Begründung habe ich Ihnen in Form einer pdf-Datei zur Kenntnis beigefügt.

Kernpunkte des Antrags lassen sich wie folgt skizzieren:

- Abschaffung der Rasseliste durch Streichung des Verweises auf das Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes;
- Konkretisierung bzw. Streichung unbestimmter Rechtsbegriffe;
- Zwingende Berücksichtigung eines Sachverständigen (Tierarzt/Sachverständign gem. § 7 HundeVO) bei der Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes, da nach dem Entwurf Behörden dies nicht müssen
(Entwurf: "die Behörden können" - FDP: "die Behörde hat").
- Einbeziehung der bereits jetzt praktizierenden Sachverständigen;
- Konkretisierung bei der Haftpflichtversicherung, da ansonsten der Abschluss eines Neuvertrages mit wesentlich höheren Prämien drohen würde;
- Abschaffung des unsinnigen "hellblauen Halsbandes";
- Streichung des Betretungsrechts von Behördenmitarbeitern von Gebäuden und Grundstücken, da bisher noch keine Rechtssicherheit darüber besteht, ob es sich hierbei nicht um eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG handelt.

Eine weitere Beratung des Innen- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf wurde daraufhin vertagt.

Das bedeutet, dass eine zweite Lesung und die Verabschiedung des Gesetzentwurfes frühestens in der November-Sitzung des Landtages erfolgen wird. Bis dahin bliebe noch entsprechend Zeit, um ggf. weitere Änderungen einzuarbeiten und schriftliche Stellungnahmen dem Landtag zuzuleiten.

Für weitere Informationen und Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de
 
Irene Fröhlich <irene.froehlich@gruene.ltsh.de> schrieb am 08.09.04 20:12:58:

Liebe Frau Bärwald, vielen Dank für Ihre Mail, heute haben wir das Gefahrhundegesetz im Innen-und Rechtsausschuss zum ersten Mal beraten und auch zur Kenntnis genommen, dass inzwischen außer Niedersachsen auch noch Thüringen gegen die Rasselisten sind, alle CDU-regierten Länder sind kompromißlos dagegen und unser Innenminister auch.

Sie werden verstehen, dass in dieser Lage die GRÜNEN alleine, auch nicht mit der FDP zusammen, die einen guten Gesetzentwurf vorgelegt haben, eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen können. Und ohne Mehrheitsentscheidung geht es nun mal nicht. Ich habe dem InnenMinister bereits signalisiert, dass ich erhebliche Bedenken gegen die Liste habe, auch die modifizierte, die sich auf die Einfuhr-Verbotsliste beschränkt aber bisher habe ich ihn noch nicht überzeugen können.

Deswegen bitte ich Sie, nicht zuviel Erwartungen an die beiden kleinen Parteien zu haben. Bitte schauen Sie auch auf die Punkte, die wir gut lösen werden, wie den Sachkunde-Nachweis und die Haftpflichtversicherung.

Auch ist die Frage nach der Kontrolle der Regelungen aus meiner Sicht noch nicht gut genug gelöst, die kommunalen Ordnungsämter sind mit wirklich gefährlichen Hunden, hinter denen ja auch "gefährliche" Menschen stehen können, überfordert, wir denken, es ist eher eine polizeiliche Aufgabe. Aber auch Polizeibeamte müssen die Möglichkeit haben, zu unterscheiden, was ein als gefährlich eingestufter Hund ist und was nicht.

Übrigens, liebe Frau Bärwald, ich kann nicht erkennen, inwiefern Hundehalter, die bestimmte Pflichten übernehmen müssen, wenn sie in unserer technisierten und verstädterten Welt grosse Hunde halten wollen, durch ein entsprechendes Gesetz diskriminiert werden.

Erts einmal grüsse ich Sie freundlich und wünsche Ihnen alles Gute
Irene Fröhlich

___________________

Irene Fröhlich
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Bereiche: Innen- und Rechtspolitik, Frauen-, Jugend-,
Medien-, Flüchtlings- und Migrationspolitik und Minderheitengremien

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Tel.: 0431 / 988 - 1511
Fax: 0431 / 988 - 1501
irene.froehlich@gruene.ltsh.de


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Manuela Bärwald" [mailto:b.t.sovereigns@web.de]
Gesendet: Mittwoch, 1. September 2004 08:34
An: Irene Fröhlich
Betreff: Re:Kampfhundegesetz


Sehr geehrte Frau Fröhlich,

vielen Dank für Ihre Antwort, welche mal nicht ein allgemeines Schreiben zu sein scheint, welche man sonst gerne von Politikern zugeschickt bekommt.

Ich freue mich das auch Sie und hoffentlich auch ihre Partei gegen unsinnige Rasselisten sind und ich hoffe sehr das in diesem Gesetz wirklich die Expertenmeinungen berücksichtigt werden, auch wenn die SPD, wie sie schreiben, weiterhin für eine Rasseliste ist. Es kann doch nicht oder besser es darf doch nicht sein, das wider besseren Wissens sich die SPD erlauben kann was sie will, auch wenn es jeder Grundlage entbehrt.
Ich wünsche mir für uns Hundehalter und unsere schon genug diskriminierenden Hunde, das die Grünen sich nicht von der SPD unterbuttern lassen, sondern sich für Recht in diesem Land einsetzen und nicht des lieben Friedens willen, solche unsinnigen Gesetze mit unterzeichnen!

 
mit freundlichen Grüßen Manuela Bärwald und Bullis

http://www.sovereigns-bullterrier.de
 

 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel.: 0172 53 43 63 5
Fax: 0421 339 83 47



Staatsanwaltschaft Bremen
Pressestelle
Herr Passade
Fax: 361 96 78 2


                                                       7. September 2004


POL – HB: Nr.: 0507

Zwischenfall vom 01.09.2004, Große Annenstraße, Bremen,

Frau Claudia M.


Sehr geehrter Herr Passade,

mir wurde Ihr Name durch Herrn Walther, Pressestelle der Polizei Bremen genannt.

Würden Sie mir bitte das Aktenzeichen und den zuständigen Staatsanwalt nennen, der die o.g. Angelegenheit leitet.

Aus ganz Deutschland erhielt ich diesbezüglich Anfragen. Einer der vielen Fragen lautet: Warum wurde der Hund nicht obduziert.


In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Peter Böttcher



Tierschutzpolitischer Beauftragter
FDP Bremen, KV-M/W
 
 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel.: 0172 53 43 63 5
Fax: 0421 339 83 47


Allgemeiner Verteiler 7. September 2004



POL – HB: Nr.: 0507

Zwischenfall mit Hund/mein Schreiben vom 03.09.2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie mir heute um ca. 12:38 Uhr durch die Pressestelle der Polizei Bremen mitgeteilt wurde, gab es keine Obduktion des Hundes.

Der Hund wurde bereits verbrannt.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Böttcher


Tierschutzpolitischer Beauftragter

FDP Bremen, KV-M/W
 
 
Betr.: Qualzuchtgutachten

Sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für die Information.

Der Ordnung halber möchte ich auf folgendes hinweisen:

Soweit der Niedersächsische Ministerpräsident vorträgt, das Züchtungsverbot im Tierschutzgesetz sei vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, ist das sachlich nicht richtig.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 16.03.04 lediglich die im Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.04.01 vollzogene Änderung des § 11 b Tierschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt.

Das Verbot der Aggressionszucht gem. § 11 b des Tierschutzgesetzes in der ursprünglichen Fassung hat weiterhin Bestand.

Mit Befremden habe ich zur Kenntnis genommen, daß die Agrarministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, um einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

Dabei kann es sich nur um eine politische Gruppierung handeln, die den Auftrag hat, ein populistisches Machwerk zu erstellen,
denn wissenschaftlich ist die Kampfhundefrage bereits auf Bundesebene ausreichend interpretiert worden.

Ich verweise auf das anliegende Gutachten der Sachverständigengruppe Tierschutz und Heimtierzucht vom
Januar 2000.

Der Begriff "Aggression", der einer Reglementierung bedarf, wird in dem Gutachten wie folgt definiert:

" übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten, das leicht auslösbar und biologisch weder bezüglich Zweck und Ziel sinnvoll ist. "

Zum Vorkommen dieses Aggressionsmerkmals führt das Gutachten folgendes aus:

" kann grundsätzlich in vielen Rassen oder Zuchtlinien auftreten, zeigt sich jedoch besonders ausgeprägt in bestimmten Zuchtlinien der Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier. "

Die Sachverständigen haben den Staffordshire Bull Terrier garnicht erwähnt.
Im übrigen weisen sie darauf hin, daß von dem Aggressionsmerkmal nur bestimmte Zuchtlinien, also nicht ganze Rassen betroffen sind.

Wie man diesem Aggressionspotenzial wirksam begegnen kann, haben die Sachverständigen wissenschaftlich klargestellt und hierzu in dem Gutachten eine Empfehlung ausgesprochen.
Diese lautet:

" Für potenzielle Zuchttiere ist ein Wesenstest zu fordern, in dem die Fähigkeit zu sozialem Verhalten gegenüber Artgenossen nachzuweisen ist.
Zuchtverbot für Tiere, die den Wesenstest nicht bestehen ".

Damit hat die Politik eine Grundlage für die Formulierung eines bundesweiten Zuchtverbots aggressiver Hunde.

Eine Abkehr von diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen, die eine wissenschaftliche Basis haben, läßt den Verdacht aufkommen, daß wir einer zunehmenden Verwahrlosung der Politik gegenüberstehen, bei der es nur noch um Selbstdarstellung und Populismus geht.

Mit freundlichen Grüßen
M.Korinth
 

 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel.: 0172 53 43 63 5
Fax: 0421 339 83 47


DAS WUNDER VON BREMEN


Der Pitbull der am 1. Sept. 2004 sein Frauchen angeblich tödlich verletzte, ist seit BILD Ausgabe Samstag den 4. Sept. 2004
ein American Staffordshire Terrier!

Vielleicht wird er nächste Woche zum Schäferhund!

Oder wurde Frauchen von gewissen Menschen aus der Welt gebracht?

Hund wurde zu Gulasch zerschossen und Zeugen????


Mit freundlichen Grüßen

Peter Böttcher
 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel.: 0172 53 43 63 5
Fax: 0421 339 83 47

Bürgermeister
Henning Scherf
Rathaus
Am Markt 21
28195 Bremen
                                                                                 05.09.2004

Vorfall Große Annenstr., Bremen, 01.09.04, 13:45 Uhr

Rücktrittsforderung Innensenator Röwekamp

Sehr geehrter Bürgermeister Scherf,

ich hatte Ihnen bereits am 24.06.2000, also 3 Tage vor dem angeblichen Tod des türkischen Jungen in Hamburg geschrieben und hatte Sie in höflicher Form gebeten, auf Ihre Senatoren einzuwirken, um eine kreative Bremer Lösung zu finden.

Dieses ist nicht geschehen und kein Einlenken mit Ihnen war möglich.

Wenn ich es heute betrachte, ist es ausgesprochen dubios, dass bereits vor dem angeblichen Vorfall eine Hetze gegen diese ausländischen Hunde betrieben wurde.

Wie die Presse es darstellte, wurde das Opfer seinerzeit durch Behördenschlamperei getötet.

Es bestanden vernünftige Gesetze, die allerdings durch die Behörden nicht eingehalten wurden.

Nach diesem angeblichen Unfall wurde in Deutschland durch die Medien und durch die Politik eine Hysterie sondergleichen ausgelöst.

Dieses war gewollt und wurde auch im Ausland so gesehen.

Bremen war eines der ersten Länder, welches gleich mit großem Übereifer und unangebrachtem Selbstlob seine „über das Bein gebrochene“ Hundeverordnung in ein Gesetz umwandelte.

Wie üblich lobten sich die verantwortlichen Parteien/Personen wie beim „großen Erfolg“ des Space Parks.
 
Das Resultat dieses Gesetzes war, dass sich rechtschaffene Bürger mit ihren ausländischen Hunden nicht mehr auf die Straße trauten und nur noch Angst hatten, durch Behördenwillkür gepeinigt und mit an Wahnsinn grenzende Auflagen belegt wurden und werden.

Viele Menschen in Bremen verloren Ihre Wohnungen, teilweise sogar im Namen des Gesetzes.

Es wurden Menschenleben gebrochen und so manche Kinderseele zerstört.

Viele, die diesen Terror nicht aushielten wie Behördenwillkür, Polizeikontrollen, Anpöbeleien, etc. setzten ihre Hunde aus oder gaben sie ins schon völlig überfüllte Tierheim.

Dieses war den Behörden aber immer noch nicht genug! Man deportierte die Hunde, die man kriegen konnte, in eine „Tierpension“ nach Ganderkesee.

Immer noch haben verantwortungsvolle Halter in Bemen Angst und werden weiterhin von teilweise sehr pöbelhaften Polizisten kontrolliert.

Allerdings ist mir aufgefallen, dass Personen, die, wie ich persönlich empfinde, überhaupt keinen Hund halten sollten, von diesen Kontrollen  ausgenommen wurden und werden.

Auch kann ich es nicht verstehen, wieso Personen, die laut Bremer Hundegesetz § 3, Absatz 3 Nr. 3 keinen dieser ausländischen Hunde halten dürften, dieses aber im öffentlichen Stadtbild zur Regel gehört.

Und noch mal, was hat das Bremer Gesetz gebracht?

Es hat nicht nur Kummer und Leid über rechtschaffene Bürger gebracht, sondern hat andere Bürger, die keine Hunde haben, vollkommen verunsichert.

Bei dieser Konstellation sind Konflikte durch den Staat vorprogrammiert.

Sie haben auf mein o.g. Schreiben vom 24.06.2000 nicht geantwortet.

Bestand Ihrerseits kein Interesse an einer vernünftigen Lösung oder durften Sie nicht antworten?

Allein um unsere Hunde anzumelden, mussten wir einen wahnsinnigen Eiertanz veranstalten.

Ich versuche Hunde aus der „Tierpension“ in Ganderkesee in gute Hände zu vermitteln, dieses wird allerdings durch bürokratische Auflagen der Stadt Bremen verbaut.

Wir persönlich und viele andere Betroffene in Bremen, die seit 4 Jahren alles erdenkliche für unsere Hunde tun, alle Auflagen prompt erfüllen und erfüllt haben und auch noch Öffentlichkeitsarbeit leisten müssen, um dem Normalbürger zu erklären, dass es sich bei unseren Hunderassen um ganz normale Hunde
handelt, sind es leid, dass wieder durch Behördenschlamperei ein „Unfall“ geschehen konnte.

Wieso können trotz des o.g. Bremer Hundegesetzes und trotz des § 3 Absatz 3 Nr. 3, welcher aussagt, dass trunksüchtige oder rauschmittelsüchtige Personen von der Haltung eines Hundes der besagten Rassen ausgenommen sind, doch diese Hunde halten?

Und dieses ist den Behörden bekannt!

Wir zuverlässigen Halter unserer Hunde werden wieder durch die Presse geschleift und haben wieder unter den Lügen der Presse und der Politik zu leiden.

Allerdings haben wir alle die Nase von diesem Terror gestrichen voll!

Da die zuständige Innenbehörde, wie nicht nur ich empfinde, verantwortungslos gearbeitet hat und die volle Verantwortung für den Tod eines Menschen trägt, verlange ich von Ihnen, den verantwortlichen Innensenator Röwekamp aufzufordern, sein Amt umgehend nieder zu legen!

Wir brauchen keine künstlich verschärften Gesetze. Es langt, wenn die bestehenden Gesetze auch bzw. vor allem durch die Behörden eingehalten werden.

Ebenfalls wurde mir von der Pressestelle der Polizei Bremen mitgeteilt, dass der angebliche Täter, also der Hund, nicht obduziert wird.

Da von der Polizei es so dargestellt wird, dass der Hund der Täter sein soll, wäre es eine Pflicht, den Hund zu obduzieren, um Fakten zu schaffen.

Seinerzeit ist in Hamburg schon einiges dubios abgelaufen.

Soll dieses jetzt auch in Bremen fortgeführt werden?

Oder soll hier etwas vertuscht werden?

Diesmal erwarte ich Ihre zeitnahe und vor allen Dingen persönliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Böttcher

Verteiler
 
Manfred Müller
Spielbergstr. 3
55271 Stadecken-Elsheim
Fax: 0 61 30 - 94 79 86
Tel.: 0163-5603484

Mbullyfan@aol.com


Stadecken-Elsheim, 9. September 2004
Pressestelle

Polizei Bremen



Betreff: Zwischenfall mit Hund in Bremen


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich in bezug auf den Vorfall mit einem Hund am 1. September 2004 in Bremen mit folgenden Fragen an Sie wenden.
Musste der Hund erschossen werden?
Hat die Bremer Polizei kein Pfefferspray, gibt es keine Betäubungsgewehre, keine Hundestaffel die das anders geregelt hätte?
Später hätte der Hund von einem Hundeführer der Polizei überprüft werden können um festzustellen ob der Hund einer Aggressionsdressur unterzogen wurde!
Den Medien war zu entnehmen das überprüft wird ob der Hund Zugang zu frei herumliegenden Kokain hatte!
Wie ich aus sicherer Quelle erfahren habe soll der Hund nicht obduziert werden.
Warum?
Soll etwas vertuscht werden?
Ich erwarte Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Müller
 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

Aktuelles zum Thema Hund (Presseberichte und mehr) finden Sie auch hier unter: http://forum.maulkorbzwang.de Hier können Sie auch Ihre Kommentare zu dem einen oder anderen Artikel loswerden - bevor Sie platzen!

Noch was zum INFORMATIONSFORUM der Dogangels: Bitte bindet es doch direkt in eure Page ein je mehr Informiert sind desto mehr helfen!!
Hier der Link zum Einbinden in eure Seiten: http://forum.maulkorbzwang.de

Gegendarstellungen von Berichten und Antworten dazu nun auch unter: http://www.bloedzeitung.de

Zum Newsletterarchiv? Hier: http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm

Und nicht vergessen die Nachrichten werden uns übermittelt, sie spiegeln nicht immer unsere Meinung wieder, deshalb distanzieren wir uns von einigen dieser Meldungen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Besuchen Sie auch unsere anderen Projekte:


NEU: http://www.wurfgeschwister.de - Erfahrungsaustausch über Wurfgeschwister!
NEU: http://www.adhit.de - der Bannertausch, mit FREE Gästebuch, Free Power Counter usw.
NEU: http://www.schroederchen.de - die Suchmaschine
http://www.providerland.de - Webspace, Webdesign, Domainhosting, Shopsysteme uvm.
http://www.auktionsfee.de - Die etwas andere Auktion
http://www.heimtierauktion.de - Die erste Auktion rund um das Heimtier
http://www.marin.de - Das Forum für anspruchsvolle Aquaristik
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Ich sage lieber worauf es ankommt, als das was ankommt. <<<Hans Olaf Henkel>>>

*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*

Impressum:

Achim Weber

Brühlstrasse 6

66453 Gersheim

Tel.: 0174 9884454

Redaktion, Technik, Layout: Achim Weber (verantwortlich)

Copyright 1999 - 2004:
Achim Weber, Fotos, Bilder, Texte, Layout und sonstige Bestandteile dieser Website unterliegen Urheberrecht und Copyright, eine Verwendung jeglicher Art bedarf der vorherigen Genehmigung.

Sie möchten den Letter nicht mehr empfangen? Abmelden können Sie sich auf der Homepage unter Newsletter!