Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Heute etwas länger!
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Manfred Müller Spielbergstr. 3 55271 Stadecken-Elsheim Fax: 0 61 30 - 94 79 86 Tel.: 0163-5603484 Mbullyfan@aol.com Stadecken-Elsheim, 9. September 2004 Pressestelle Polizei Bremen Betreff: Keine Obduktion Sehr geehrte Damen und Herren, Und an die Staatsanwaltschaft: Manfred Müller |
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Mussten Hunde unnötig sterben?
Gericht stoppt Wesenstest
Gießen. Sind in Hessen hunderte von angeblich gefährlichen Hunden zu
Unrecht eingezogen und unter behördlicher Aufsicht getötet worden? Das
Verwaltungsgericht Gießen hat jetzt der Klage einer Halterin eines American
Staffordshire Terrier stattgegeben, die sich erfolgreich dagegen gewehrt
hatte, dass ihr Hund alle zwei Jahre einen so genannten Wesenstest zum
Nachweis der Ungefährlichkeit ablegen sollte. Nach negativ verlaufenen
Tests – viele davon waren Wiederholungen nach der gesetzlich
vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren – waren nach Angaben der
Landestierärztekammer zwischen August 2000 und September 2003 in Hessen 456
Hunde getötet worden. Zum Vergleich: In dieser Zeit lag die Zahl
zwangsweiser Tötungen vermeintlich gefährlicher Tiere in Niedersachsen oder
Nordrhein-Westfalen zwischen 20 und 30.
Nach der hessischen Hunde-Verordnung wird bei bestimmten Hunderassen grundsätzlich eine Gefährlichkeit vermutet. Wer ein solches Tier halten möchte, benötigt eine Erlaubnis. Diese wird von den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erteilt, wenn zuvor – beispielsweise vom Tierarzt – ein so genannter Wesenstest durchgeführt wurde. Dieser bestätigt dann die Ungefährlichkeit des Hundes. Im vorliegenden Fall wollte die Klägerin bei der Stadt Lich ihre Erlaubnis aus dem Jahre 2001 zwei Jahre später wieder verlängern lassen. Das Ordnungsamt verlangte aber eine erneute Prüfung. Dies hielt die Betroffene für unangemessen und zog vor Gericht. Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und ähnlicher Regelungen im Waffengesetz. Außerdem beinhalte die Verordnung «keine explizite Regelung zur Verlängerung einer einmal erhaltenen Erlaubnis», hieß es in der Urteilsbegründung. Im übrigen verstoße das Gesetz mit seiner Vorschrift in diesem Punkt gegen das «Übermaßverbot». Weiterhin stellte das Gericht noch eine andere Regelung der Hunde-Verordnung in Frage, nach der die Haltung unauffälliger Rasselisten-Hunde auf zwei Jahre, für tatsächlich auffällig gewordene Hunde anderer Rassen aber auf vier Jahre befristet ist. Das Gießener Verwaltungsgericht setzte sich damit gleich in mehreren Punkten in Widerspruch zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel, der Ende Januar die 3. Auflage der Hundeverordnung für rechtmäßig erklärt hatte. Ein Sprecherin des Gießener Gerichts verwies darauf, dass das Urteil sich nicht mit der Verordnung im allgemeinen, sondern nur mit der generellen Praxis des Wesenstests auseinander gesetzt habe. Der Präsident der Landestierärztekammer Hessen, Alexander Herzog, begrüßte das Urteil. Die Kammer setze sich seit einiger Zeit gegen die Hundelisten ein, die «wissenschaftlich nicht zu halten ist.» Innenministeriumssprecher Michael Bußer erklärte, das Urteil sei nicht rechtskräftig. Das letzte Wort habe wieder der Verwaltungsgerichtshof. |
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Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde! Der Entwurf des Gefahrhundegesetzes Schleswig-Holstein wurde in der gestrigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erstmalig beraten. Zur Sitzung hat der Vorsitzende der FDP-Fraktion und Vertreter der Fraktion im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Wolfgang Kubicki, einen Änderungsantrag der FDP eingebracht. Den Änderungsantrag nebst Begründung habe ich Ihnen in Form einer pdf-Datei zur Kenntnis beigefügt. Kernpunkte des Antrags lassen sich wie folgt skizzieren: - Abschaffung der Rasseliste durch Streichung des Verweises auf das Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes; - Konkretisierung bzw. Streichung unbestimmter Rechtsbegriffe; - Zwingende Berücksichtigung eines Sachverständigen (Tierarzt/Sachverständign gem. § 7 HundeVO) bei der Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes, da nach dem Entwurf Behörden dies nicht müssen (Entwurf: "die Behörden können" - FDP: "die Behörde hat"). - Einbeziehung der bereits jetzt praktizierenden Sachverständigen; - Konkretisierung bei der Haftpflichtversicherung, da ansonsten der Abschluss eines Neuvertrages mit wesentlich höheren Prämien drohen würde; - Abschaffung des unsinnigen "hellblauen Halsbandes"; - Streichung des Betretungsrechts von Behördenmitarbeitern von Gebäuden und Grundstücken, da bisher noch keine Rechtssicherheit darüber besteht, ob es sich hierbei nicht um eine Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG handelt. Eine weitere Beratung des Innen- und Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf wurde daraufhin vertagt. Das bedeutet, dass eine zweite Lesung und die Verabschiedung des Gesetzentwurfes frühestens in der November-Sitzung des Landtages erfolgen wird. Bis dahin bliebe noch entsprechend Zeit, um ggf. weitere Änderungen einzuarbeiten und schriftliche Stellungnahmen dem Landtag zuzuleiten. Für weitere Informationen und Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen Dominik Völk wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur Landeshaus, 24171 Kiel Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543 dominik.voelk@fdp.ltsh.de |
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Irene Fröhlich <irene.froehlich@gruene.ltsh.de> schrieb am
08.09.04 20:12:58: Liebe Frau Bärwald, vielen Dank für Ihre Mail, heute haben wir das Gefahrhundegesetz im Innen-und Rechtsausschuss zum ersten Mal beraten und auch zur Kenntnis genommen, dass inzwischen außer Niedersachsen auch noch Thüringen gegen die Rasselisten sind, alle CDU-regierten Länder sind kompromißlos dagegen und unser Innenminister auch. Sie werden verstehen, dass in dieser Lage die GRÜNEN alleine, auch nicht mit der FDP zusammen, die einen guten Gesetzentwurf vorgelegt haben, eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen können. Und ohne Mehrheitsentscheidung geht es nun mal nicht. Ich habe dem InnenMinister bereits signalisiert, dass ich erhebliche Bedenken gegen die Liste habe, auch die modifizierte, die sich auf die Einfuhr-Verbotsliste beschränkt aber bisher habe ich ihn noch nicht überzeugen können. Deswegen bitte ich Sie, nicht zuviel Erwartungen an die beiden kleinen Parteien zu haben. Bitte schauen Sie auch auf die Punkte, die wir gut lösen werden, wie den Sachkunde-Nachweis und die Haftpflichtversicherung. Auch ist die Frage nach der Kontrolle der Regelungen aus meiner Sicht noch nicht gut genug gelöst, die kommunalen Ordnungsämter sind mit wirklich gefährlichen Hunden, hinter denen ja auch "gefährliche" Menschen stehen können, überfordert, wir denken, es ist eher eine polizeiliche Aufgabe. Aber auch Polizeibeamte müssen die Möglichkeit haben, zu unterscheiden, was ein als gefährlich eingestufter Hund ist und was nicht. Übrigens, liebe Frau Bärwald, ich kann nicht erkennen, inwiefern Hundehalter, die bestimmte Pflichten übernehmen müssen, wenn sie in unserer technisierten und verstädterten Welt grosse Hunde halten wollen, durch ein entsprechendes Gesetz diskriminiert werden. Erts einmal grüsse ich Sie freundlich und wünsche Ihnen alles
Gute |
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Peter Böttcher Postfach 10 71 03 28071 Bremen Tel.: 0172 53 43 63 5 Fax: 0421 339 83 47 Staatsanwaltschaft Bremen Pressestelle Herr Passade Fax: 361 96 78 2 7. September 2004 POL – HB: Nr.: 0507 Zwischenfall vom 01.09.2004, Große Annenstraße, Bremen, Frau Claudia M. Sehr geehrter Herr Passade, mir wurde Ihr Name durch Herrn Walther, Pressestelle der Polizei Bremen genannt. Würden Sie mir bitte das Aktenzeichen und den zuständigen Staatsanwalt nennen, der die o.g. Angelegenheit leitet. Aus ganz Deutschland erhielt ich diesbezüglich Anfragen. Einer der vielen Fragen lautet: Warum wurde der Hund nicht obduziert. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Peter Böttcher Tierschutzpolitischer Beauftragter FDP Bremen, KV-M/W |
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Peter Böttcher Postfach 10 71 03 28071 Bremen Tel.: 0172 53 43 63 5 Fax: 0421 339 83 47 Allgemeiner Verteiler 7. September 2004 POL – HB: Nr.: 0507 Zwischenfall mit Hund/mein Schreiben vom 03.09.2005 Sehr geehrte Damen und Herren, wie mir heute um ca. 12:38 Uhr durch die Pressestelle der Polizei Bremen mitgeteilt wurde, gab es keine Obduktion des Hundes. Der Hund wurde bereits verbrannt. Mit freundlichen Grüßen Peter Böttcher Tierschutzpolitischer Beauftragter FDP Bremen, KV-M/W |
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Betr.: Qualzuchtgutachten Sehr
geehrter Herr Böttcher, |
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Peter Böttcher Postfach 10 71 03 28071 Bremen Tel.: 0172 53 43 63 5 Fax: 0421 339 83 47 DAS WUNDER VON BREMEN Der Pitbull der am 1. Sept. 2004 sein Frauchen angeblich tödlich verletzte, ist seit BILD Ausgabe Samstag den 4. Sept. 2004 ein American Staffordshire Terrier! Vielleicht wird er nächste Woche zum Schäferhund! Oder wurde Frauchen von gewissen Menschen aus der Welt gebracht? Hund wurde zu Gulasch zerschossen und Zeugen???? Mit freundlichen Grüßen Peter Böttcher |
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Peter Böttcher Postfach 10 71 03 28071 Bremen Tel.: 0172 53 43 63 5 Fax: 0421 339 83 47 Bürgermeister Henning Scherf Rathaus Am Markt 21 28195 Bremen 05.09.2004 Vorfall Große Annenstr., Bremen, 01.09.04, 13:45 Uhr Rücktrittsforderung Innensenator Röwekamp Sehr geehrter Bürgermeister Scherf, ich hatte Ihnen bereits am 24.06.2000, also 3 Tage vor dem angeblichen Tod des türkischen Jungen in Hamburg geschrieben und hatte Sie in höflicher Form gebeten, auf Ihre Senatoren einzuwirken, um eine kreative Bremer Lösung zu finden. Dieses ist nicht geschehen und kein Einlenken mit Ihnen war möglich. Wenn ich es heute betrachte, ist es ausgesprochen dubios, dass bereits vor dem angeblichen Vorfall eine Hetze gegen diese ausländischen Hunde betrieben wurde. Wie die Presse es darstellte, wurde das Opfer seinerzeit durch Behördenschlamperei getötet. Es bestanden vernünftige Gesetze, die allerdings durch die Behörden nicht eingehalten wurden. Nach diesem angeblichen Unfall wurde in Deutschland durch die Medien und durch die Politik eine Hysterie sondergleichen ausgelöst. Dieses war gewollt und wurde auch im Ausland so gesehen. Bremen war eines der ersten Länder, welches gleich mit großem Übereifer und unangebrachtem Selbstlob seine „über das Bein gebrochene“ Hundeverordnung in ein Gesetz umwandelte. Wie üblich lobten sich die verantwortlichen Parteien/Personen wie beim „großen Erfolg“ des Space Parks. Das Resultat dieses Gesetzes war, dass sich rechtschaffene Bürger mit ihren ausländischen Hunden nicht mehr auf die Straße trauten und nur noch Angst hatten, durch Behördenwillkür gepeinigt und mit an Wahnsinn grenzende Auflagen belegt wurden und werden. Viele Menschen in Bremen verloren Ihre Wohnungen, teilweise sogar im Namen des Gesetzes. Es wurden Menschenleben gebrochen und so manche Kinderseele zerstört. Viele, die diesen Terror nicht aushielten wie Behördenwillkür, Polizeikontrollen, Anpöbeleien, etc. setzten ihre Hunde aus oder gaben sie ins schon völlig überfüllte Tierheim. Dieses war den Behörden aber immer noch nicht genug! Man deportierte die Hunde, die man kriegen konnte, in eine „Tierpension“ nach Ganderkesee. Immer noch haben verantwortungsvolle Halter in Bemen Angst und werden weiterhin von teilweise sehr pöbelhaften Polizisten kontrolliert. Allerdings ist mir aufgefallen, dass Personen, die, wie ich persönlich empfinde, überhaupt keinen Hund halten sollten, von diesen Kontrollen ausgenommen wurden und werden. Auch kann ich es nicht verstehen, wieso Personen, die laut Bremer Hundegesetz § 3, Absatz 3 Nr. 3 keinen dieser ausländischen Hunde halten dürften, dieses aber im öffentlichen Stadtbild zur Regel gehört. Und noch mal, was hat das Bremer Gesetz gebracht? Es hat nicht nur Kummer und Leid über rechtschaffene Bürger gebracht, sondern hat andere Bürger, die keine Hunde haben, vollkommen verunsichert. Bei dieser Konstellation sind Konflikte durch den Staat vorprogrammiert. Sie haben auf mein o.g. Schreiben vom 24.06.2000 nicht geantwortet. Bestand Ihrerseits kein Interesse an einer vernünftigen Lösung oder durften Sie nicht antworten? Allein um unsere Hunde anzumelden, mussten wir einen wahnsinnigen Eiertanz veranstalten. Ich versuche Hunde aus der „Tierpension“ in Ganderkesee in gute Hände zu vermitteln, dieses wird allerdings durch bürokratische Auflagen der Stadt Bremen verbaut. Wir persönlich und viele andere Betroffene in Bremen, die seit 4 Jahren alles erdenkliche für unsere Hunde tun, alle Auflagen prompt erfüllen und erfüllt haben und auch noch Öffentlichkeitsarbeit leisten müssen, um dem Normalbürger zu erklären, dass es sich bei unseren Hunderassen um ganz normale Hunde handelt, sind es leid, dass wieder durch Behördenschlamperei ein „Unfall“ geschehen konnte. Wieso können trotz des o.g. Bremer Hundegesetzes und trotz des § 3 Absatz 3 Nr. 3, welcher aussagt, dass trunksüchtige oder rauschmittelsüchtige Personen von der Haltung eines Hundes der besagten Rassen ausgenommen sind, doch diese Hunde halten? Und dieses ist den Behörden bekannt! Wir zuverlässigen Halter unserer Hunde werden wieder durch die Presse geschleift und haben wieder unter den Lügen der Presse und der Politik zu leiden. Allerdings haben wir alle die Nase von diesem Terror gestrichen voll! Da die zuständige Innenbehörde, wie nicht nur ich empfinde, verantwortungslos gearbeitet hat und die volle Verantwortung für den Tod eines Menschen trägt, verlange ich von Ihnen, den verantwortlichen Innensenator Röwekamp aufzufordern, sein Amt umgehend nieder zu legen! Wir brauchen keine künstlich verschärften Gesetze. Es langt, wenn die bestehenden Gesetze auch bzw. vor allem durch die Behörden eingehalten werden. Ebenfalls wurde mir von der Pressestelle der Polizei Bremen mitgeteilt, dass der angebliche Täter, also der Hund, nicht obduziert wird. Da von der Polizei es so dargestellt wird, dass der Hund der Täter sein soll, wäre es eine Pflicht, den Hund zu obduzieren, um Fakten zu schaffen. Seinerzeit ist in Hamburg schon einiges dubios abgelaufen. Soll dieses jetzt auch in Bremen fortgeführt werden? Oder soll hier etwas vertuscht werden? Diesmal erwarte ich Ihre zeitnahe und vor allen Dingen persönliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Peter Böttcher Verteiler |
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Manfred Müller Spielbergstr. 3 55271 Stadecken-Elsheim Fax: 0 61 30 - 94 79 86 Tel.: 0163-5603484 Mbullyfan@aol.com Stadecken-Elsheim, 9. September 2004 Pressestelle Polizei Bremen Betreff: Zwischenfall mit Hund in Bremen Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich in bezug auf den Vorfall mit einem Hund am 1. September 2004 in Bremen mit folgenden Fragen an Sie wenden. Musste der Hund erschossen werden? Hat die Bremer Polizei kein Pfefferspray, gibt es keine Betäubungsgewehre, keine Hundestaffel die das anders geregelt hätte? Später hätte der Hund von einem Hundeführer der Polizei überprüft werden können um festzustellen ob der Hund einer Aggressionsdressur unterzogen wurde! Den Medien war zu entnehmen das überprüft wird ob der Hund Zugang zu frei herumliegenden Kokain hatte! Wie ich aus sicherer Quelle erfahren habe soll der Hund nicht obduziert werden. Warum? Soll etwas vertuscht werden? Ich erwarte Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Manfred Müller |
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Mit freundlichem Gruß Achim Weber Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte. Aktuelles zum Thema Hund (Presseberichte und mehr) finden Sie auch hier unter: http://forum.maulkorbzwang.de Hier können Sie auch Ihre Kommentare zu dem einen oder anderen Artikel loswerden - bevor Sie platzen! Noch was zum INFORMATIONSFORUM der Dogangels: Bitte bindet es doch direkt in eure Page ein je mehr Informiert sind desto mehr helfen!! Hier der Link zum Einbinden in eure Seiten: http://forum.maulkorbzwang.de Gegendarstellungen von Berichten und Antworten dazu nun auch unter: http://www.bloedzeitung.de Zum Newsletterarchiv? Hier: http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm Und nicht vergessen die Nachrichten werden uns übermittelt, sie spiegeln nicht immer unsere Meinung wieder, deshalb distanzieren wir uns von einigen dieser Meldungen. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Besuchen Sie auch unsere anderen Projekte: NEU: http://www.wurfgeschwister.de - Erfahrungsaustausch über Wurfgeschwister! NEU: http://www.adhit.de - der Bannertausch, mit FREE Gästebuch, Free Power Counter usw. NEU: http://www.schroederchen.de - die Suchmaschine http://www.providerland.de - Webspace, Webdesign, Domainhosting, Shopsysteme uvm. http://www.auktionsfee.de - Die etwas andere Auktion http://www.heimtierauktion.de - Die erste Auktion rund um das Heimtier http://www.marin.de - Das Forum für anspruchsvolle Aquaristik ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ich sage lieber worauf es ankommt, als das was ankommt. <<<Hans Olaf Henkel>>> *Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)* Impressum:
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