Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Heute mit diesen Themen:

* Wahl 2005

* Keine generelle Anleinpflicht - Kommunen müssen Verordnungen ändern

* Club für Molosser e.V. stellt Antrag auf Änderung des Landeshundegesetzes NRW

* Poggendorf - TH Hamburg - Journalisten suchen weitere Beweise

* dazu passt: Apels Saftladen - Staatsanwaltschaft überprüft 297 Zahlungen

* Antwort wegen lebender  Hunde als Hai Köder

 
Wahl 2005

Liebe Hundefreunde.

geht bitte wählen - und vergesst NIEMALS wer uns die NEUEN " HUNDEVERORDNUNGEN" eingebrockt hat.

Bitte wählt ,und sorgt dafür das GRÜN / ROT niemals wieder an die Regierung kommt. 

Vergesst nie: GRÜN / ROT macht Tiere tot !

Auch wenn Sie sich jetzt plötzlich von den HVO's distanzieren. Ja - toll nicht wahr? Woher kommen die denn dann? Sind die vom Himmel gefallen? Siehe hier! = http://www.vdh.de/media/pdf/ur_19_21.pdf

Ja - auch einige der CDU/CSU Innenminister machten mit - um die kümmern wir uns alle auch noch. Aber jetzt erst mal weg mit dem GRÜN/ROTEN Pa........

Außer Ängste schüren, Lügen, Statistiken frisieren und Minderheiten Verfolgen haben sie bisher nichts geleistet ...

.....ach doch ------ Ihre Bezüge haben sie sich erhöht, und der kleine Mann? Er zahlt alles...

Also: Es muss etwas geschehen in der BRD  - die CDU/CSU sagt uns erstmals un einem Wahlkampf um Voraus was sie machen werden -

- ROT/GRÜN schürt nur Ängste - macht aber ähnliches nur schlimmer wenn sie dran sind.

Wählt, egal was - nur nicht  ROT/GRÜN!

Das ist meine persönliche Meinung.

Lieber ein Ende mit schrecken als ein Schrecken ohne Ende!

 
Rheinland-Pfalz ONLINE
www.rlp.de
 

Keine generelle Anleinpflicht - Kommunen müssen Verordnungen ändern

 

Trier - In Rheinland-Pfalz muss in neun kommunalen Verordnungen der generelle Leinenzwang für Hunde gestrichen werden.
 
Das hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) nach einem Urteil des Amtsgerichts Trier entschieden. Das Amtsgericht hatte die in einer Gemeinde vorgesehene Anleinpflicht nach der Klage eines Hundezüchters aufgehoben. Es müsse öffentliche Plätze geben, auf denen Hunde ohne Leine laufen dürften.

Daraufhin habe die ADD die Gemeinden Trier-Land, Trier, Ruwer, Schweich, Speicher, Stromberg, Neustadt/Weinstraße, Speyer und Worms aufgefordert, eine Regelung zur Anleinpflicht aus ihren Verordnungen zu streichen, teilte die ADD am Donnerstag in Trier mit. Die Behörde bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «Trierischer Volksfreund». Die Gemeinden hätten in den Verordnungen vorgeschrieben, dass Hunde auch außerhalb geschlossener Ortschaften generell angeleint werden müssten, sagte ein ADD-Sprecher. Dies sei aber nicht zulässig. Weitere Kommunen seien von der notwendigen Neuregelung der Verordnungen nicht betroffen
 

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Wenn Ihr denen mal schreiben wollt:  Hier sind alle Ansprechpartner von RLP!

 
Pressemitteilung
Club für Molosser stellt Antrag auf Änderung des Landeshundegesetzes NRW
- Entfernung der Rasselisten -

Als Club für Molosser e.V. vertreten wir bundesweit die Interessen von Züchtern und Haltern der Hunderassen Bordeauxdogge, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastin de los Pirineos und Tosa Inu.

Mit Datum vom 15. September 2005 haben wir beim Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Änderung des Landeshundegesetzes gestellt.

Der Club für Molosser e.V. begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überarbeitung des Landeshundegesetzes und beantragt,
  • die Fehlfokussierung der Gefahrenabwehr auf bestimmte Hunderassen zu beenden,
  • die Rasselisten des LHundG NRW aufzuheben,
  • den individuell "gefährlichen Hund" (und Halter) als solchen in den Mittelpunkt der Gesetzgebung zu stellen, wie in Niedersachsen und Thüringen erfolgreich praktiziert,
  • sinnvolle Präventionsmaßnahmen gegen Bissverletzungen durch Hunde zu fördern.

Nach den jetzt vorliegenden wissenschaftlichen und statistischen Erkenntnissen kann nur durch den Verzicht auf Rasselisten eine tatsächlich wirksame, vollzugsorientierte, rechtssichere, wissenschaftlich und empirisch fundierte Gefahrenabwehr gegenüber gefährlichen Hunden aller Rassen und ihren Haltern gewährleistet werden.

Eine Änderung des Landeshundegesetzes ist aus mehreren Gründen unumgänglich:

I. Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber

Das Bundesverfassungsgerichts urteilte im März 2004, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, unterschiedlich behandelte Hunderassen zu beobachten. Sofern nicht gelistete Hunderassen vergleichbar häufig auffällig sind, sind die Rasselisten entweder aufzuheben oder um diese Rassen zu erweitern.

II. Die den Rasselisten zugrundeliegende Annahmen haben sich als falsch erwiesen

Statistisches Material aus acht Bundesländern und eine Vielzahl von inzwischen erschienen wissenschaftlichen Arbeiten insbesondere aus Deutschland, aber auch aus der Schweiz und Österreich widerlegen klar und eindeutig die den Rasselisten zugrunde liegenden Annahmen.

II. 1 Deutsche Schutz- und Gebrauchshunderassen sind bezogen auf ihren Populationsanteil um ein Vielfaches auffälliger als alle im Landeshundegesetz erfassten Rassen

Die Populationsgrößen dreier deutscher Schutz- und Gebrauchshunderassen wurden bisher drastisch überschätzt, während die Auffälligkeit der Rassen ebenso drastisch unterschätzt wurde. Hunde der Rasse Deutsche Schäferhunde und ihre Kreuzungen beißen bundesweit 1,98-fach und damit doppelt so häufig zu, wie es ihrem Populationsanteil entsprechen würde, die bundesweite Auffälligkeit von Rottweilern gemessen an ihrer Population beträgt 2,58, die Rasse Dobermann kommt auf den Faktor 2,35.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch in Nordrhein-Westfalen durch einen Deutschen Schäferhund verletzt wird, ist 31Mal höher als bei einem Hund des Pitbull-Typus, 57 Mal höher als bei einem Hund der Rasse Bullterrier und 90 Mal höher als bei einem Hund der vom Club vertretenen acht Molosserrassen.

Da in der Wissenschaft eine etwaige Gefährlichkeit dieser drei deutschen Schutz- und Gebrauchshunderassen selbst verneint wird, und als mögliche Ursache für diese hohe Auffälligkeit allenfalls eine Ausbildungsform diskutiert wird, ist eine zusätzliche Listung dieser Rassen keine sinnvolle gesetzgeberische Maßnahme.

II. 2 Die Rasselisten des Landeshundegesetzes sind ersatzlos aufzuheben

Das der Listung unterschiedlichster Rassen zugrundeliegende "Besorgnispotential" hat sich als Irrtum erwiesen.

Die Rasseliste unter § 3 Abs. 2 LHundG ist aufzuheben:

Im Gegensatz zu den Schutz- und Gebrauchshunderassen Deutscher Schäferhund, Rottweiler und Dobermann beträgt die Auffälligkeit der unter § 3 Abs. 2 erfassten Rassen Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier sowie der Hunde des Pitbull-Typus und ihrer Kreuzungen bundesweit nur das 1,29-fache ihrer Population.
 

Bezogen auf ihre Population verursachen Staffordshire Bullterrier und Bullterrier in Nordrhein-Westfalen deutlich weniger Bissverletzungen als Hunde der Rassen Deutscher Schäferhund, Rottweiler oder Dobermann.
 

Die Rasseliste unter § 10 Abs. 1 LHundG ist aufzuheben:

Die Auffälligkeit der vom Club für Molosser e.V. vertretenen Hunderassen Bordeauxdogge, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastin de los Pirineos und Tosa Inu liegt bundesweit weit unter ihrem Populationsanteil, Hunde dieser Rassen werden nur halb so oft auffällig, wie es ihrem Populationsanteil entsprechen würde.

Bezogen auf ihre Population verursachen Hunde der vom Club für Molosser vertretenen Rassen in Nordrhein-Westfalen nicht nur bei weitem weniger Bissverletzungen als Hunde der Rassen deutscher Schäferhund, Rottweiler oder Dobermann. Sie liegen diesbezüglich auch nicht höher als andere vom Landeshundegesetz nicht erfasste Rassen wie zum Beispiel der Deutsch Drahthaar.
 

Die Fehlfokussierung auf "gefühlte" statt tatsächliche Gefahren, die mit Rasselisten untrennbar verbunden ist, verhindert jegliche Erkennung und Identifizierung tatsächlicher konkreter Gefahrenquellen und verunmöglicht ein frühzeitiges präventives Eingreifen.

Die Gefahrenabwehr gegen tatsächlich individuell gefährliche Hunde (und vor allem Halter) krankte bereits vor der Einführung der Rasselisten nicht an unzureichender Gesetzgebung, sondern am Vollzugsdefizit der zuständigen Behörden, welches durch die oben angeführte Fehlfokussierung seit fünf Jahren noch vergrößert und immer weiter auf den Irrweg einer Rassenbeobachtung gelenkt wird. Überdies bindet diese Fehlfokussierung die ohnehin knappen Vollzugsressourcen und schränkt dadurch einen Vollzug tatsächlich notwendiger Gefahrabwehrmaßnahmen (gegenüber individuell tatsächlich gefährlichen Hunden und Hundehaltern) ein.

III. Rasselisten verhindern keine Bissverletzungen

Studien aus der Schweiz und Österreich weisen nach, dass 80 % der Bissverletzungen durch eigene oder dem Opfer bekannte Hunde, überwiegend im häuslichen Umfeld, verursacht werden. Dort greifen die rassenbezogene Maßnahmen des Landeshundegesetzes nicht. 60 % der Opfer sind Kinder. Wirksame Maßnahmen zu Prävention sind nur Aufklärung von Kindern, Eltern, Bürgern und vor allem die Förderung von Sachkunde und Problembewußtsein der Hundehalter aller Rassen.

IV. Vorbildliche Gesetzgebung in Niedersachsen

Wir beantragen für Nordrhein-Westfalen die Übernahme der niedersächsischen Gesetzgebung über das Halten von Hunden, da diese von ausgewiesenen Fachleuten gestaltet wurde und zu überaus positiven Erfahrungen geführt hat. Erst ein Verzicht auf Rasselisten ermöglicht - wie in Niedersachsen seit 2003 erfolgreich praktiziert - präventives Eingreifen bei auffälligen Hunden und Haltern aller Rassen.

Auf unseren Internetseiten finden Sie unsere vollständige Stellungnahme mit allen ausgewerteten Quellen. Zu Ihrer Arbeitserleichterung haben wir Ihnen alle ausgewerteten Urteile, Studien etc. soweit möglich als Internetquellen zum weiteren Nachlesen angegeben:

CfM-Antrag, Auswertung der Statistiken, Stellungnahmen = http://www.club-fuer-molosser.net/cfm/club/aktuell/hvo/rasselisten_aufheben.html

 
Poggendorf - TH Hamburg - Journalisten suchen weitere Beweise

Mittlerweile liegen 3 Strafanzeigen gegen Poggendorf und seine Machenschaften vor.

Siehe auch hier in der kpl. Übersicht alles zu Poggendorf:

 http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/vdh/Hamburg/Poggendorf_tierschutzverein_hamburg.html

Bitte fragt und forscht nach wer noch etwas zu den Missständen im TH Hamburg sagen kann. Die ersten haben geredet - nun werden auch andere den Mut finden etwas dazu beizutragen das der verurteilt wird und das im TH Hamburg wieder das Tier und nicht die Kohle an erster Stelle steht.

Wenn genug zusammen kommt - wird auch eines Tages der Beweis dafür kommen das die Stadt Hamburg das alles unterstützt - gefördert hat um die Listenhunde auszurotten. Noch kann man das nicht kpl. Beweisen.

Wer weiss was dann noch alles rauskommt - denkt mal an die "KOMISCHEN ZUFÄLLE" aus dem Jahr 2000 !

Also bitte: Fragt, forscht, bringt Zeugen. Entweder direkt an die Medien oder an uns - wir leiten es dann an die richtigen Journalisten weiter.

Die Journalie stehen in den Startlöchern - sie riechen förmlich den Dreck der sich da angesammelt hat.

Bitte meldet euch!

 
Passend dazu:

200.000 Euro Schaden im "Tierheim-Skandal"?

Staatsanwaltschaft überprüft 297 Zahlungen

Berlin - Der mögliche Gesamtschaden im "Tierheim-Skandal" liegt nach aktuellem Ermittlungsstand der Berliner Staatsanwaltschaft bei "beträchtlichen zirka 200 000 Euro", so deren Sprecher Michael Grunwald. Die Staatsanwaltschaft nannte gestern erstmals konkrete Zahlen im laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Unterschlagung gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder des Tierheims, darunter den langjährigen Geschäftsführer Volker Wenk und die frühere Tierheim-Chefin Carola Ruff-Wenk.
 

Nach Angaben Grunwalds überprüft die Staatsanwaltschaft insgesamt 297 Zahlungsvorgänge. Die Ermittlungen seien "weit fortgeschritten", das Ergebnis aber völlig offen. Die Ermittlungen seien aufwendig, denn jede einzelne Zahlung müsse dahingehend geprüft werden, ob sie dienstlich oder privat veranlaßt worden sei, teilte die Behörde mit. Damit ist knapp ein Jahr nach Aufnahme der Ermittlungen im November 2004 weiter unklar, ob es tatsächlich zu einer Anklageerhebung kommen wird.
 

Das Verfahren war vom Vorsitzenden des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, mit einer Anzeige wegen möglicher Veruntreuung von Vereinsgeldern und Spendenmißbrauchs ins Rollen gebracht worden. Die Beschuldigten hatten jedoch die schweren Vorwürfe Apels stets als falsch zurückgewiesen. Tierschutzbund-Chef Wolfgang Apel wie auch sein Sprecher Thomas Schröder wollten sich zum Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft gestern nicht äußern. dpa/gd

http://www.welt.de/data/2005/08/18/761760.html


Tierheim: Anklage hat 297 Punkte

Schaden 200 000 Euro

Berlin - Im Tierheim-Skandal muss die Berliner Staatsanwaltschaft 297 Punkte wegen des Verdachts der Untreue oder Unterschlagung überprüfen. Der mögliche Gesamtschaden liege bei "beträchtlichen rund 200 000 Euro", sagte gestern Behördensprecher Michael Grunwald. Die Vorwürfe des jetzigen Vorstands richten sich gegen die frühere Heimleitung. Das Ermittlungsverfahren sei "weit fortgeschritten", das Ergebnis aber völlig offen.

Der Konflikt hatte die Tierfreunde in Berlin und Brandenburg im November 2004 aufgeschreckt. Der Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, hatte unter anderem gegen den langjährigen Tierheim-Geschäftsführer Volker Wenk und die frühere Heimleiterin Carola Ruff-Wenk Anzeige wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und Spendenmissbrauchs erhoben. Laut Staatsanwaltschaft bestreiten die Beschuldigten weiterhin ein strafbares Verhalten.

http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/91348.html


200 000 Euro Schaden im Tierheim-Skandal?

Staatsanwaltschaft überprüft 297 Zahlungen

Berlin - Der mögliche Gesamtschaden im "Tierheim-Skandal" liegt nach aktuellem Ermittlungsstand der Berliner Staatsanwaltschaft bei "beträchtlichen zirka 200 000 Euro", so deren Sprecher Michael Grunwald. Die Staatsanwaltschaft nannte gestern erstmals konkrete Zahlen im laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Unterschlagung gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder des Tierheims, darunter den langjährigen Geschäftsführer Volker Wenk und die frühere Tierheim-Chefin Carola Ruff-Wenk.

Click here to find out more!Nach Angaben Grunwalds überprüft die Staatsanwaltschaft insgesamt 297 Zahlungsvorgänge. Die Ermittlungen seien "weit fortgeschritten", das Ergebnis aber völlig offen. Die Ermittlungen seien aufwendig, denn jede einzelne Zahlung müsse dahingehend geprüft werden, ob sie dienstlich oder privat veranlaßt worden sei, teilte die Behörde mit. Damit ist knapp ein Jahr nach Aufnahme der Ermittlungen im November 2004 weiter unklar, ob es tatsächlich zu einer Anklageerhebung kommen wird.

Das Verfahren war vom Vorsitzenden des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, mit einer Anzeige wegen möglicher Veruntreuung von Vereinsgeldern und Spendenmißbrauchs ins Rollen gebracht worden. Die Beschuldigten hatten jedoch die schweren Vorwürfe Apels stets als falsch zurückgewiesen und bestreiten nach Angaben der Staatsanwaltschaft "ganz überwiegend mit detaillierten Angaben ein strafbares Verhalten". "Ich habe nichts Unrechtes getan und niemals Spendengelder veruntreut", bekräftigte gestern Simone Mierheim, Ex-Vize-Vorsitzende des Tierschutzvereins und eine der Beschuldigten.

Laut Staatsanwaltschaft erheben die Verteidiger ihrerseits Vorwürfe gegen die jetzige Vereinsführung. Diese hielten entlastende Beweismittel zurück, hieß es. Tierschutzbund-Chef Wolfgang Apel wie auch sein Sprecher Thomas Schröder wollten sich zum Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft gestern nicht äußern. "Wir werden das erst kommentieren, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat", sagte Schröder auf Anfrage.

dpa/gd

http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/08/18/berlin/773868.html

Übrigens: Geschäftsführer Volker Wenk ist vorher (vor Poggendorf) beim TH Hamburg Geschäftsführer gewesen. Komisch?

 
Antwort wegen lebender  Hunde als Hai Köder

Sehr geehrte xxxxxxxx

 Bezüglich der Berichte über Hunde die als Köder zum Fischen missbraucht haben wir Ihre Empörungs- und Protestmeldungen, die Sie an das Fremdenverkehrsamt der Insel la Réunion zugesandt haben, zur Kenntnis genommen.

 Sie sollen wissen, dass wir und die einheimische Bevölkerung genauso wie Sie solche barbarischen Handlungen verurteilen.

 Auch wenn wir Ihre Auflehnung gegen diese Machenschaften teilen, können wir die Anklagen von Personen, die sich viele Kilometer von der Insel La Réunion entfernt befinden und die Realität nicht genau kennen, nicht zulassen.

 Sie haben das Recht Ihr Missfallen zu äußern, jedoch möchten wir Sie bitten diesen Fall differenzierter zu betrachten und Einzelfälle nicht zu verallgemeinern.

 Die geschehenen Ereignisse sind tatsächlich außergewöhnlich und einmalig.

 Die Fernsehreportage, die nach ihrer ersten Ausstrahlung 2005 in Frankreich und im Ausland bereits Empörungen erregt hat, wurde 2003 vor Ort gedreht, nachdem ein verletzter Welpe entdeckt wurde.

In den letzten Monaten sind zwei identische Ereignisse geschehen, die in den Medien hochgespielt wurden, wie es in vielen Ländern passiert, wenn ein grausames Ereignis geschieht.

 Kann man aufgrund solcher grauenhafter Ereignisse auf generelle Traditionen der Insel La Réunion  schließen, einem kleinen Land im südlichen Afrika, mitten im Indischen Ozean ?

 Hierbei sollte man nicht vergessen, dass wir auf einer französischen Insel wohnen und dazu gehört, dass wir die Gesetze und Regeln der französischen Republik und der Europäischen Union achten. 

Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht unter dem Einfluss uralter unmenschlicher Traditionen. 

In diesem Kontext sind die eingetretenen Ereignisse zu bestrafende Delikte und sobald die Täter verhaftet  sind, werden sie von den Gerichten verurteilt.

 Die Fakten, die Ihre Anklagen verursacht haben, sind Handlungen unverantwortlicher und isolierter Menschen, die von der Polizei verfolgt, und von der Justiz zu bestrafen sind.

Die Handlung einer einzelnen Person kann nicht das Infragestellen einer ganzen Bevölkerung zur Folge haben.

Um einem absurden Beispiel zu folgen: Kann eine Tat, die von einem betrunkenen Autofahrer begangen wurde das Infragestellen der gesamten Autofahrer eines Landes zur Folge haben? *

 Infolgedessen respektieren wir zwar Ihren Ärger, aber wir können nicht zulassen, dass Ihr berechtigter Kampf für die Tiere zu einer undifferenzierten Anklage führt, die sich gegen die gesamte Bevölkerung richtet.

Dies schadet grundlegend dem Bild der Insel La Réunion.

 

Präsidentin des Fremdenverkehrsamt der Insel La Réunion

Jocelyne Lauret

* In Deutschland schon. Hier hat es ein krimineller geschafft, die Hundehalter eines ganzen Landes zu diskriminieren - wenn auch die Politik und Medien fleissig geholfen haben!

 

Die Zeitungsberichte finden Sie auch im Forum - da können Sie dann auch DAMPF ablassen!

Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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