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Tierschutzverein sorgt sich um
Staffordshire
Verstörter Hund will nicht an
die Leine - Widersprüche
Seit drei Monaten versorgen
die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes einen
American-Staffordshire, doch Tierfreunde sind sich einig: Auf
die Dauer ist das kein Hundeleben.
Ein verstörter Staffordshire ist
seit Juli notdürftig im Bauhof untergebracht. Ohne Behandlung
jedoch könnte der Hund nicht in eine Familie gegeben werden,
meint der Tierschutzverein. in Pelkum ist die Errichtung eines
Tierheims im Gespräch. WAZ-Bilder: Daniel Roth
Eingesperrt in
einem Käfig sitzt das verschreckte Tier in einer dunklen Ecke,
macht viel Krach und lässt die Menschen nur schwer an sich ran.
Gefunden wurde
es, von seinem Besitzer ausgesetzt und angebunden, am 10. Juli
am Kanal, um anschießend vorrübergehend in den Fundtierboxen
am Bauhof untergebracht zu werden.
"Bereits zum
dritten Mal in diesem Jahr konnte kein Tierheim in der Umgebung
in Datteln gefundene Hunde aufnehmen, so dass der Hund weiter
auf ein festes Zuhause wartet", sagt Birgit Ahmann vom
Tierschutzverein.
Am Bauhof erfährt
man zwar, dass der "Versuch unternommen worden ist, mit ihm
eine Runde spazierenzugehen", doch nachdem er so lange
angeleint gewesen sei, sträube sichder etwa zwei bis drei Jahre
alteHund gegen die Leine.
Eine
Familie für den Hund wird dringend gesucht, doch da
American-Staffordshires zur Kategorie A der Hundeverordnung gehören,
ist die Abneigung vor dem als "Kampfhund"
einzustufenden Tier umso größer.
"Wir wollen
das Tier so schnell wie möglich da heraus bekommen", so
Birgit Ahmann, "doch der vollkommen schreckhafte Hund müsste
zuerst in einer Zwischenstelle enttraumatisiert werden, um dann
an eine Familie weitervermittelt zu werden."
In dem
Zusammenhang setzt sich der Tierschutzverein für die Errichtung
eines Tierheimes ein. Möglicherweise soll dafür ein Grundstück
in Pelkum in Frage kommen, dass von der Familie Abenhardt
verpachtet werden müsste.
Doch wie so oft,
fehlt auch hier ein finanzieller Zuschuss. Der Verein steht in
dieser Angelegenheit seit einiger Zeit in Verhandlung mit der
Stadt, die sich nach Aussage der stellvertretenden Vorsitzenden
Angelika Korneli "wirklich ernsthaft um eine baldige Lösung
bemüht. Das wäre dann eine Investition für die Zukunft, doch
bis die Beschlüsse alle durch sind, kann der Staffordshire
nicht warten. Wir brauchen eine schnelle Lösung, die wir noch
nicht gefunden haben."
Im Gegensatz dazu
gibt der Bauhof auf Anfrage der WAZ Auskunft: "Das Tier
soll morgen vom Tierschutzverein abgeholt werden." anne
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http://www.abendblatt.de/bin/ha/set_frame/set_frame.cgi?seiten_url=onten
ts/ha/news/lokales/html/131001/1213HUND9.HTM
Hundeverordnung: 58 Tiere eingeschlaefert
Die Harburger Hundehalle ist auch ein Jahr nach ihrer Eroeffnung voll belegt:
221 Kampfhunde der Kategorien I und II sind dort nach Angaben der Gesundheitsbehoerde zurzeit untergebracht.
58 Tiere wurden seit dem 26. Juni 2000, als zwei Kampfhunde den sechsjaehrigen Volkan auf einem Schulhof
toeteten, eingeschlaefert.
Nach Behoerdenmeinung hat die Hundeverordnung, die wenige Tage nach dem Unglueck erlassen wurde, in der Stadt Wirkung gezeigt.
Gegenueber dem Jahr 1999 mit 570 so genannten Bissvorfaellen wurden in den vergangenen
16 Monaten insgesamt 458 Menschen oder Tiere gebissen.
69-mal war ein Kategorie-I-Hund,
24-mal ein Kategorie-II-Hund und
siebenmal ein gefaehrlicher Hund anderer Rasse beteiligt.
In 358 Faellen gehoerte der Beisser zu keiner Kategorie.
Die Hamburger Polizei und der Hundekontrolldienst der Bezirke rueckten seit dem Unglueck insgesamt 7123-mal aus. Dabei wurden 340 Hunde sichergestellt. Keine Statistik gibt es
darueber, wie viele Tiere ihren Besitzern spaeter zurueckgegeben wurden. Allerdings verhaengten die Ordnungshueter Bussgelder in Hoehe von mehr als 250 000 Mark.
Von 478 Antraegen, einen Kategorie-I-Hund halten zu
duerfen, wurden 178 bewilligt. 74 werden noch bearbeitet, 130 haben sich erledigt, weil Hunde eingeschlaefert oder weggegeben wurden. 96-mal wurde der Antrag abgelehnt.
Bei den Kategorie-II-Hunden wurden 455 Antraege auf Freistellung von der Erlaubnispflicht gestellt.
404 davon wurden erteilt.
Dadurch sind die Hund e nach bestandenem Wesenstest vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit. In anderen Faellen wird noch prozessiert.
Dass eines der Verfahren die gesamte Hundeverordnung kippen
koennte, sei derzeit aber nicht ersichtlich, sagte die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts, Angelika
Huusmann. (kab)
AW-Kommentar: Da sage
ich besser nichts zu - sonst bin ich reif :-((
http://www.svz.de/newsmv/MVPolitik/13.10.01/bun/bun.html
Sonnabend, 13. Oktober 2001
Bundesgericht prueft jetzt MV-Hundeverordnung
Klaeger will Liste mit gefaehrlichen Rassen kippen
Schwerin (dpa) Im Prozess um die Kampfhunde-Verordnung des Landes haben die Klaeger wegen Verstosses gegen das Gleichheitsgebot Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin eingelegt. Wer
"gefaehrliche Hunde" auf einzelne Rassen reduziere, verschliesse die Augen vor der
Realitaet, sagte der Klaeger Waldemar Reinke. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte die Beschwerde im April abgewiesen, aber gleichzeitig einzelne Teile der Verordnung fuer nicht rechtswirksam
erklaert. "Mit der Revision wollen wir erreichen, dass die in der Verordnung enthalten e Liste gefaehrlich eingestufter Hunderassen gekippt wird", sagte Reinke. Ein e Kampfhunde-Regelung muesse im Gegensatz zur bestehenden Hundeverordnung Tie re herausfiltern, die beispielsweise durch gesteigerte Gefaehrlichkeit gegen ueber Menschen
und Tieren auffallen.
http://www.stimme.de/news/regional/artikel/index.cfm?id=110243645
Ein Zwinger mit Aussicht: Mehr Rechte fuer Haustiere
Von Dorothea Huelsmeier Die neue Hundeverordnung stellt hoehere Anforderungen an die Halter
Platz in der Huette, Zwinger mit Aussicht, genuegend Zeitvertreib mi t Herrchen oder Frauchen - Hunde haben seit Anfang September mehr Rechte. Nach acht Jahren Beratungen hat das Bundesverbraucherministerium die Anforderunge n an die Haltung in einer neuen Hundeverordnung neu geregelt und
verschaerft.
Nicht nur Waldi in der Wohnung, auch der Wachhund auf dem Schrottplatz oder im Schrebergarten hat damit seit 1. September ein Recht auf Streicheleinheiten, Waerme und genuegend Futter. Wenn ein Halter gegen die neuen Regeln
verstoesst, drohen ihm saftige Geldbussen bis zu 50 000 Mark . Schluss mit feuchten Hundehuetten und dunklen Zwingern.
Kuenftig gilt:
Die Hundehuette im Freien muss vor Regen und Schnee schuetzen und einen trockenen Boden haben. Sie muss so gross sein, dass der Hund sich darin bewegen und hinlegen kann. Erstmals werden auch Mindestanforderungen an die Hoehe von Zwingern gestellt. Bei einer Schulterhoehe bis zu 50 Zentimetern stehen "Hasso" oder "Asta" mindestens sechs Quadratmeter Platz zu, bis zu 65 Zentimetern mindestens acht und noch groesseren Hunden zehn Quadratmeter. Ausserdem muss der Hunde mindestens zu einer Seite einen Blick in die Freih eit haben.
Gibt es mehrere Zwinger auf einem Grundstueck, so muss von Hund zu Hund Sichtkontakt ermoeglicht werden. Verboten ist es nun auch, den Hund im Zwinger angebunden zu halten. Neu sind auch die Anforderungen an gewerbsmaessige
Hundezuechter. Kuenftig darf eine Person maximal zehn Zuchthunde und ihre Welpen betreuen.
Zum Teil halten Zuechter nach Erkenntnissen des Ministeriums bis zu 200
Huendinnen, fuer die haeufig zu wenig Betreuer da sind. Ein gewerbsmaessiger Zuechter muss im Veterinaeramt ausserdem seine Kenntnisse unter Beweis stellen. Um das Gemeinschaftsbeduerfnis zu befriedigen, muss der Hund mehrmals am Tag laenger Umgang mit seinem Betreuer haben
koennen. Fuer den Halter eines Schosshundes mag das eine Selbstverstaendlichkeit sein, fuer Wachhunde ist es das nicht unbedingt. Welpen duerfen erst im Alter von ueber acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Muessen die Kleinen aber zum Schutz der Mutter schon frueher entw oehnt werden, dann duerfen die Geschwisterchen nicht getrennt werden.
Das Prinzip Gruppendynamik gilt auch fuer Hunde:
Wenn auf einem Grundstueck mehrere Klaeffer leben, muessen sie grundsaetzlich in der Gruppe gehalten
werden.
Wenn ein Hund den anderen aber nicht riechen kann, darf eine Ausnahme gemacht werden. Die neue Hunde-Verordnung enthaelt auch ein Ausstellungsverbot fuer kupierte Hunde, wobei eine Uebergangsfrist bis Mai 2002 gewaehrt wurde. Das Amputie ren von Ohren oder Schwaenzen bei Hunden ist in Deutschland zwar bis auf wenige Ausnahmen, etwa bei Jagdhunden, verboten. Hintergrund des Ausstellungsverbots ist jedoch, dass Rassehunde oft im Ausland kupiert oder kupierte Hunde im Ausland gekauft und dann nach Deutschland gebracht werden.
Schlechte Zeiten auch fuer Kampfhundehalter:
Es gilt nun ein Zuchtverbot fuer bestimmte Rassen wie Bullterrier,
Staffordshire-Bullterrier, Pitbull-Terrier
und American Staffordshire-Terrier. 13.10.2001
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