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15.10.2001

Heute mit diesem:

Ja, wo laufen sie denn?

* Verläßlichkeit und Ehrlichkeit


Ja, wo laufen sie denn?

Ganz vollmundig kündigte der Club für Molosser e.V. vor Monaten Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesgesetz an.

Wir haben unsere Überlegungen, ob es sich lohnt, geplante 200 Kläger vor das Bundesverfassungsgericht zu treiben, ohne in irgendeiner Form den Instanzenweg einzuhalten, damals diskreterweise für uns behalten.

Einige Zeit später outete sich der VDH bei diesem Klageprojekt als federführend, Herr Prof. Ziekow sei allein durch ihn mandatiert.
(vgl. http://www.vdh.de/aktuell/010607.html und http://www.vdh.de/aktuell/010802.html

Seitdem herrscht Schweigen.

Bei uns werden alte Erinnerungen wach.
Wie schrieb uns doch die Lebensgefährtin des VDH-Geschäftsführers Meyer im August 2000?


----- Original Message -----

From: Eva Mayr <eva.mayr@ranzenberger.de>
To: Bernd Groos
Sent: Wednesday, July 26, 2000 8:50 PM
Subject: Aktionen - privat !!!!

Liebe Silke,

nochmal - die Klagen des VDH, via betroffene Personen, bzw. Vereinsvorsitzende gehen definitv diese Woche raus. Ich gebe Dir jetzt die Mail Adresse von Markus Rogen (aus dem Spiegel-Artikel = Leiter der AG gegen Hunderassendiskriminierung) - bitte, bitte gebe sie nicht weiter - hier vertraue ich auf Deine Lojalität, aber er kann Dir mehr dazu sagen. Wie ich Deinen Mails entnehme siehst Du ja den Sinn darin, dass ein RA (hier der vom VDH) alles koordiniert, dass nicht die Klagen mehrfach und u.U. von Anwälten, die sich in diese komplizierte Materie nicht umfangreich genug eingearbeitet haben (wie auch, bleibt ja keine Zeit), eingereicht werden. 1 Klage pro Rasse genügt völlig.

....

Liebe Grüsse

Eva

P.S. ...

Ja, da lachen wir noch heute drüber.
Natürlich haben wir ganz "loyal" Herrn Rogens Mailadresse nie weitergegeben - wozu auch?
Ähnliches erhielten wir damals aus allen Ecken der Rassehundewelt - unser Archiv hält noch viele Anekdötchen dieser Art bereit.
Nicht wahr, Herr von Dungen?
Wir haben unsere Sache aus eigener Kraft vorangetrieben, denn es fehlte uns schon damals, in der Steinzeit des Kampfes gegen die Hundeverordnungen, der Glaube.
Der fehlt uns übrigens heute immer noch.

Klartext: Wie in Hessen und anderswo wird nur privates Engagement zum Erfolg führen. Wer sich auf den VDH oder andere Lobbyisten, die an Wesenstesten verdienen oder in den Verordnungen und Gesetzen Möglichkeiten zur Sicherung ihrer Pfründen sehen, verläßt - der ist verlassen.

Welche Motivationen und Verflechtungen das Handeln des VDHs bestimmen, erfahren Sie, wenn Sie auf diesen Seiten blättern.


Verläßlichkeit und Ehrlichkeit

Tja.

Und dann war da noch Dr. Stefan "So oft wie möglich drängt es ihn in die Medien" Grüll.

(Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id007)

Dieser gibt im Fragebogen des General-Anzeigers Bonn auf die Frage "Was schätzen Sie bei Ihren Freunden am meisten?" die Antwort "Verläßlichkeit und Ehrlichkeit".

( siehe http://www.stefan-gruell.de/HTML/fragebogen.htm)

Das sollte doch wohl besser "Vertrauensseeligkeit und Naivität" heißen, nicht wahr, Herr Dr. Grüll?

Im März 2001 haben Sie eine Normenkontrollklage der FDP-Bundestagsfraktion gegen die "Kampfhunde"gesetzgebungen und Verordnungen angekündigt.

Seitdem herrscht Schweigen.

Hatten Sie die Bundestagsfraktion in Ihre Pläne überhaupt eingeweiht?
Und wie wollten Sie eigentlich eine Normenkontrollklage gegen die LHV NRW führen?

 Daß Normenkontrollklagen in NRW nicht möglich sind, haben wir bereits im August 2000 schmerzlich erfahren müssen.


Später wurde aus Ihrem Vorhaben dann eine Verfassungsbeschwerde - die ist bis heute ebenfalls nicht in Sicht.

Am Niveau Grüllscher FDP-Politik hat sich seit dem slapstickreifen Pogo mit der FDP-NRW vom September 2000 nichts geändert.

Unterbieten kann Sie lediglich Ihr FDP-Parteifreund Werner Klinger aus Hessen, mit dessen unterirdischem Politikniveau sich jetzt die Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaften und Gerichte beschäftigen dürfen.

Auch hier gilt:
Wer sich auf Politiker verläßt, ist verlassen.
Wer eine helfende Hand sucht, muß an seinem eigenen Arm herunter schauen.


Glücklicherweise haben wir Sie im September 2000 von Anfang an richtig eingeschätzt.

Kölner Stadt-Anzeiger 10.03.2001:

Hundeverordnungen
FDP klagt in Karlsruhe

Die FDP-Bundestagsfraktion folgt einer Forderung aus Nordrhein-Westfalen und wird in Kürze eine Normenkontrollklage gegen die "Kampfhunde"- Gesetzgebung in Bund und Ländern einleiten.

Der stellvertretende Vorsitzende der NRW-Landtagsfraktion der FDP, Stefan Grüll, hat seine Berliner Kollegen davon überzeugt, aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen die Erlasse vorzugehen, wie er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete. Grüll sieht zwei Hauptangriffspunkte: Die umstrittenen Rasselisten, und die Einschränkung von Grundrechten für alle Halter bestimmter Hunde.

Die Rasselisten weichen in den einzelnen Ländern stark von jener im Bundesgesetz ab. Hier werden nur vier Rassen sowie deren Kreuzungen erfasst, NRW dagegen geht am weitesten und definiert 42 Hunderassen als grundsätzlich gefährlich. Gegen diese Listen haben nicht nur sämtliche Hunde- und Rechtsexperten, sondern inzwischen auch die EU-Kommission Bedenken angemeldet.

Verbraucherschutz-Kommissar David Byrne forderte bereits im Januar die Bundesregierung zu einer Erklärung auf, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Bullterrier, Pitbulls, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier als so gefährlich eingestuft werden, dass ein generelles Zucht- und Einfuhrverbot erlassen wurde.

Byrne wird dabei nicht von kynologischen Bedenken getrieben, er vermutet vielmehr einen ungerechtfertigten Eingriff in den freien Warenverkehr in der EU. Bisher gebe es keine wissenschaftliche Studie zur Aggressivität dieser Rassen.

Byrne legt der Bundesregierung nahe, den Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden lieber wie Großbritannien oder Frankreich mit strengen Auflagen für die Hundehalter anstreben. Er hat bis heute keine Antwort auf seinen Brief erhalten.

Viel gravierender ist es aber für die FDP, dass - von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt - das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Hundehalter ausdrücklich eingeschränkt wird.

So können Amtspersonen aufgrund des "Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", das Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedet haben, künftig nicht nur Geschäftsräume, Grundstücke und Transportmittel, sondern auch Privatwohnungen ohne Durchsuchungsbefehl und ohne "Gefahr im Verzug" betreten.

Voraussetzung ist der Verdacht, dass der Inhaber illegal einen "Kampfhund" besitzt. Der Verdacht kann leicht auch durch hunde-unkundige und missgünstige Nachbarn aufgebracht werden, befürchten Kritiker.

Diesen Verfassungsverstoß könne gerade die FDP nicht hinnehmen, sagte Grüll. Schließlich hat sie auch über den "Lauschangriff" heiß diskutiert, ihre Justizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist deswegen zurückgetreten.

Dabei ging es aber darum, hochkriminelle Individuen an der Vorbereitung weiterer Straftaten zu hindern. Das neue Gesetz hingegen schränkt die Grundrechte aller Personen ein, denen einzig und allein vorgeworfen wird, einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten.

Grüll sieht die Normenkontrollklage der Bundestagsfraktion als letzten Ausweg, da weder auf politischem Wege noch durch Expertenanhörungen die Gesetzgebung in eine sinnvollere Richtung gelenkt werden konnte. Auf Landesebene kann eine Partei nicht klagen, und individuelle Hundehalter müssten sich auf den jahrelangen und äußerst kostspieligen Instanzenweg begeben, um eine solche Verordnung möglicherweise zu kippen.

Das Thema soll auch auf dem FDP-Landesparteitag am 1. April in Bochum eine Rolle spielen. Grüll: "600.000 Hundehalter in diesem Land sind nicht bereit, sich an diese Verordnung zu gewöhnen."

Die Einsicht, dass die nordrhein-westfälische Hundeverordnung überarbeitungsbedürftig ist, ist unter Landespolitikern durchaus verbreitet: Auf die Umfrage eines Privatmannes unter allen NRW-Landtagsabgeordneten antworteten beinahe die Hälfte, 81 Prozent davon würden die Verordnung gerne neu gestalten, insbesondere wegen der Rasselisten, berichtet der Initiator.

Aus der Grünen-Fraktion von Umweltministerin Bärbel Höhn, die die Verordnung gegen alle Widerstände eingeführt hat, gab es allerdings kaum Antworten.


AW- Kommentar:

was sagt uns das alles???  Genau! :-((

Fast alles profilierungssüchtige, Mediengeile - Rattenfänger.

Ohne Rückgrad - ohne Mum - ohne Geist - ohne Skrupel - Hauptsache die Kohle stimmt - ohne die fähigkeit FEHLER einzugestehen.

Das ist unser ganzes Problem in der BRD !

Gute Nacht BRD!

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