- Newsletter - Archiv


+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

16.10.2001 

Heute mit diesem:

Schuldspruch im Prozess um getoetete Schaeferhuendin "Mona"

* Berlin Wahl am 21.10.01 - NEIN DANKE !

* Hunde zerfleischten sich im "Horrorhaus"


Presseinformation, 15.Oktober 2001 Hund/Tierschutz/Wien

Schuldspruch im Prozess um getoetete Schaeferhuendin "Mona"

Heute fand im Bezirksgericht Liesing die Verhandlung im Fall Mag. Michaela Lehner versus DI Walter Probst statt. Zweiter war angeklagt gewesen, am 7.Maerz dieses Jahres Frau Lehners 10jaehrige Schaeferhuendin durch zwei Messerstiche getoetet zu haben. Der Richter befand DI Probst fuer schuldig und verhaengte eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Wochen bei einer Probezeit von 3 Jahren. Probst und sein Verteidiger meldeten Berufung an. Dennoch ein erster Teilerfolg fuer den Tierschutz.

Dem heutigen Prozess war im Vorfeld eine mitunter emotional heftige Diskussion vorangegangen. Nicht zu Unrecht. Hier noch einmal die Fakten im Rueckblick: Gegen 11.30 Uhr ging Frau Mag. Lehner am 7.Maerz 2001 samt Saeugling und ihren zwei Hunden in Wien-Mauer spazieren. Beide Tiere trugen einen Maulkorb als sie den Pensionisten und passionierten Jaeger DI Probst mit seinem Schweisshund trafen. Einer der beiden Deutschen Schaeferhunde Frau Lehners - eben "Mona" - ging auf den Hund des Jaegers zu, um nach artueblicher Hundemanier ein Begruessungsritual durchzufuehren. Aus welchen Gruenden auch immer, zog Herr Probst sein Messer und toetete "Mona" mit zwei Stichen.

Heute gab er zu Protokoll, er wollte seinen eigenen Hund vor "Mona" schuetzen. Ausserdem wolle er nicht gesehen haben, dass das vermeintlich angreifende Tier einen Beisskorb trug. Fuer den Richter war dies "vollkommen unglaubwuerdig". Fuehrt man sich vor Augen, dass DI Probst die Jagd ausuebt und beim naechsten Mal durchaus nicht "sehen" koennte, dass das Wild ein Mensch war, erhaelt der Fall "Mona" eine neue Dimension.

Nicht nur rund um den Beisskorb gab es Schwachstellen in Herrn Probsts Argumentationskette. So wurde er nach § 50 auch wegen Besitzes einer "verbotenen Waffe" (selbstladendes Kleinkalibergewehr) verurteilt, was der Sammler von Waffen im Wert von gut einer Million Schilling mit Unverstaendnis quittierte.

Nach § 222 Abs 1 StGB wurde DI Probst wegen vorsaetzlicher "roher Misshandlung" des Hundes fuer schuldig befunden. Eine Verurteilung wegen "Tierquaelerei" konnte aus juristischer Sicht nicht greifen, da "Mona" durch ihren schnellen Tod nur kurzfristig Schmerzen ausgesetzt war, womit rein rechtlich nicht mehr von "Qual" gesprochen werden kann.

Mag. Alexander Willer, Tierrechtsverein CANIS: "Obwohl DI Probst das Urteil nicht annahm und in die Berufung geht, kann durchaus von einem Teilerfolg fuer den Tierschutz gesprochen werden. Das heutige Urteil war im Rahmen des bestehenden Gesetzesrahmens ein Schritt in die richtige Richtung. Im Sinne der TIERRECHTE muss die Rechtsstellung von Tieren allerdings qualitativ noch weit verbessert werden. Denn obwohl Tiere nicht mehr als blosse Sachen gelten (§ 285a ABGB), wird doch die fuer Sachen gueltige Rechtsprechung an ihnen angewandt. Ein absurder Sachbestand in unserem Rechtssystem, den es schnellstens anzugehen gilt."

Weitere Informationen: CANIS, Mag. Alexander Willer, 0676/ 9469269

www.canis.at


Der Countdown läuft...
Berlin Wahl am 21.10.01 - NEIN DANKE !
Unsere Hunde haben die Umkehr der Beweislast auch für Politiker eingeführt (Politiker sind so unwiderlegbar vermutet korrupt, wie die als gefährlich gelisteten Hunderassen unwiderlegbar vermutet gefährlich sind).
Kaum ein Politiker hat auch nur versucht, den Rassismus zu verhindern. Wir wurden zu Staatsfeinden erklärt, uns wurden div. Grundrechte aberkannt. In dieser Stadt leben ca. 300 000 Menschen mit einem Hund. Wo sind die Parteien, die dem Rechnung tragen? Sie sind nicht vorhanden ! Unsere Hunde interessieren hier nur, wenn ihre Halter angezockt werden können. Dem werden wir Rechnung tragen, indem wir ungültig wählen und den Grund dafür gut sichtbar auf den Wahlunterlagen vermerken. Für ungültige Stimmen bekommen die Parteien kein Geld - womit wir sie sicherlich an einer sehr empfindlichen Stelle treffen

Für alle, die es vergessen oder verdrängt haben, hier ein kurzer Rückblick, welche Partei welche Position zum Thema Hund bezieht:
Bündnis 90/Die Grünen:
Forderten bereits 1998 eine Rasseliste, aktuell wollen sie Hunde mit zweierlei Maß messen: z.B. über 20 kg und/oder 40 cm Schulterhöhe = HÜV (Hundeüberwachungsverein).

CDU:
Die Bundestagsfraktion hat dafür gesort, dass der Tierschutz nicht ins Grundgesetz aufgenommen wurde.
Die Berliner Abgeordneten haben vor der Wahl 1999 versichert, dass sie keinerlei Veranlassung haben, die gültige HVO (von Nov. 98) zu verschärfen...
... im Sommer 2000 mussten sie sich (nach eigener Aussage) dem Druck der Medien beugen !

FDP:
Setzt sich im aktuellen Wahlprogramm (Pkt. 17) für eine baldmögliche Fusion der Bundesländer Berlin u. Brandenburg ein.
Zur Erinnerung: Brandenburg ist das Bundesland, in dem es nicht einmal Termine für Gerichtsverhandlungen gegen die Klagen bezügl. der HVO gibt. Sollten wir die Berliner HVO eines Tages gekippt bekommen, erwartet uns die Brandenburger?

SPD:
Wollte schon 1999 eine Rassenliste analog Brandenburg einführen. Es hätte eine Übergangsfrist von 15 Wochen gegeben, in der Listenhunde aus Mehrfamilienhäusern abzuschaffen wären. Im gleichen Jahr eröffnete Umweltsenator Peter Strieder ein (sogenanntes) Hundeauslaufgebiet mit den Worten: "Das ist das erste und letzte Hundeauslaufgebiet, um das ich mich gekümmert habe, künftig setze ich mich für Tierfriedhöfe ein, wo "Kampfhunde" entsorgt werden können!"
Seine Parteigenossin Heidemarie Fischer soll verlässlichen Zeugenaussagen nach keine Chance ungenutzt lassen, um in ihrem Wahlbezirk Wedding Stimmung gegen "Kampfhunde" zu machen, sogar in den Altenheimen soll sie ihre Propaganda verkünden.

PDS:
Startete im Febr. 2000 eine Bundesratsinitiative zum Erlaß eines Hundeführerscheins für das Halten u. Führen von Hunden bestimmter Kategorien.


Marl - Themen des Tages
 
Hunde zerfleischten sich im "Horrorhaus"


Immer schrecklichere und auch nachdenklich machende Details ergeben sich rund um das "Horrorhaus" an der Langenbochumer Straße 104, das von zwei jüngeren Schwestern bewohnt wurde und aus dem die Behörden vergangene Woche verendete Pferde und Hunde herausgeholt hatten - die WAZ berichtete.

Aus Ermittlerkreisen hat die WAZ erfahren, dass es nicht nur zwei lebende und zwei tote Hunde waren, die aus dem Haus geborgen wurden.

In einem "total mit Exkrementen verdreckten und angefüllten Zimmer des Hauses" sollen darüber hinaus auch noch die Überreste von "fünf Hunden" gelegen haben, von Hunden, die sich regelrecht "aufgefressen haben". Darüber verstreut: Hygieneartikel des täglichen Bedarfs. Selbst hartgesottenen Ermittlern blieb die Luft weg.

Dass es offensichtlich mehr als zwei tote Pferde in dem hinterm Haus gelegenen Todesstall gegeben haben muss, geht schon aus der Tatsache hervor, dass ein weiterer verfaulter Huf in dem knietiefen Morast aus Kot und Urin vorgefunden wurde. Ein Behördenvertreter: "Das heißt, es muss ein weiteres totes Pferd gegeben haben."

Die verhungerten und verdursteten Pferde, so Kreisveterinär Dr. Walter Averbeck, waren beim Auffinden "seit mehreren Tagen tot: Muskulatur abgemagert, Fett abgebaut". Polizei wie Veterinäramt zeigten die Schwestern wegen Tierquälerei an, jegliche Tierhaltung soll ihnen verboten werden.

Vor den Schwestern hatte einer alten Dame das Haus gehört. Diese Eigentümerin hatte einer Schwester das Haus per Schenkungsurkunde überschrieben. Im Gegenzug für Pflege. Bis zum Tode. tom


 

 

    Zurück

 

    Zurück

dy>