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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

17.10.2001 

Heute mit diesem:

* Juristischer Widerstand fokussiert sich jetzt u.U. auf ein gemeinsames Ziel

* Hundehalter erheben Verfassungsbeschwerde

* Einzelheiten zum Manheimer Urteil

* IM Schäuble begrüßt Mannheimer Urteil

* Mannheimer VGH-Präsident erst 2 Wochen im Amt: Zufall?

* VGH: Kampfhundeverordnung in BW ist rechtmäßig/Urteilsbegründung

* Hund auch gegen Willen des Vermieters

* Acker im Gewerbegebiet soll jetzt als "Auslauffläche" dienen

* Wenn Hunde wählen könnten..." lautet das Motto der Sondersendung

* Mimimalkonsens gegen Beißer

* Ende April 2001 ist der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg


Juristischer Widerstand fokussiert sich jetzt u.U. auf ein gemeinsames Ziel

derzeitige Rassenprognose:

1. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier plus Kreuzungen
2. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu plus Kreuzungen

Der Rotti soll vermutlich das Bauernopfer für den DSH darstellen, bis heute gibt es weltweit keinen belegten Beißunfall mit einem Mastiff, und die Alanos und American Bulldogs haben das Pech, Breitsamers Intimfeinde zu sein.

Wie hoch war der Judaslohn der staatsbeamteten Tiermediziner, deren Kompetenz sonst wohl eher der Fleischbeschau dient ?

Spätestens wenn diese 14 Rassen ausgerottet sind, werden Herdenschutzhunde und Molosser nachrücken.

...also nichts Neues für die Anwälte, Auswahl bleibt so willkürlich wie alle bisherigen Rasselisten, weiter im Text.


Ein paar logische Überlegungen zum Szenario der ArGe/IMK:

Nach anderthalb Jahren Hundeverordnungen der Länder soll also das Chaos nicht beseitigt, sondern nur neu verteilt werden?

Nachdem in NRW die Halter von 42 Hunderassen und 20/40ern, Ordnungsämter, Kommunen und Tierschutzvereine seit anderthalb Jahren auf dem Zahnfleisch gehen nach teilweiser Umsetzung der LVH NRW, müssen diese Betroffenen dann feststellen, daß der gesamte Aufwand inklusive immenser Kosten und Mühen für 30 Rassen und 20/40er völlig sinnlos war, dafür aber jetzt 2 Rassen neu hinzukommen, bei denen der ganze Zirkus von vorne anfängt - nur weil Breitsamer sie nicht leiden kann.
Frau Höhn - wie werden das die Bürgermeister, Ordnungsamtsleiter, Tierschutzvereine und - nicht zu vergessen - Hundehalter wohl finden, hm?

Andererseits - die Halter der 11 bislang in Rheinland-Pfalz nicht belasteten Rassen, die sich vielleicht guten Gewissens noch im letzten Jahr einen Hund angeschafft haben und deren Leben bis jetzt so angenehm ruhig und beschaulich im schönen RLP verlief, werden kein Verständnis dafür aufbringen, daß ihr Hund nun nach anderthalb Jahren auch auf der Liste erscheint. Den Kommunen in RLP, die ausreichend belastet mit 3 Rassen waren, wird angesichts der Problemausweitung der Angstschweiß auf die Stirn treten.

Und in ein, zwei Jahren folgen dann Herdenschutzhunde und weitere Molosserrassen auf die Listen.

Chaos gebiert permanent neues Chaos.
Und hat mit "Gefahrenabwehr" keinerlei Berührung mehr.
Für diese Politik und solche Politiker läßt sich kein Euphemismus mehr finden.

Das ist geisteskrank.

http://www.cityweb.de/free/3.artikel-000.html?news_id49669

16.10.2001    

Hundehalter erheben Verfassungsbeschwerde

Dortmund. 90 Hundehalter haben beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekaempfung gefaehrlicher  Hunde erhoben.

"Nach Ansicht der Beschwerdefuehrer verstossen wesentliche Vorschriften gegen das Grundgesetz und das europaeische Gemeinschaftsrecht", erklaerte der Praesident des Verbandes fuer das deutsche Hundewesen, Uwe Fischer, im Vorfeld der Bundessieger-Rassehunde-Zuchtschau, die vom 19. bis 21. Oktober in den Dortmunder Westfalenhallen stattfindet.

Gleichzeitig wurde beantragt, die Anwendung des Gesetzes bis zur Entscheidung des Gerichtes auszusetzen. "Wir sind der Ansicht, dass die neuen Vorschriften den Schutz der Bevoelkerung vor gefaehrlichen Hunden nicht verbessern", so Fischer. "Die Politik ist hier weit ueber das Ziel hinausgeschossen."

Von Heike Becker-Sander 


Einzelheiten zum Manheimer Urteil

 

Mannheim, 16.10.01

Die Kampfhundeverordnung Baden-Württembergs kann uneingeschränkt in Kraft bleiben. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes wies am Dienstag die Klagen von knapp 100 Kampfhundebesitzer gegen die Verordnung ab. Den von den Klägern geltend gemachten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vermochten die Richter nicht zu erkennen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Mensch genieße "überragenden Schutz" vor den Angriffen gefährlicher Hunde, sagte VGH-Präsident Karl-Heinz Weingärtner. Eine gewisse Ungleichbehandlung sei hinzunehmen, weil die Vorschriften der Verordnung angesichts dieses Schutzes "nicht besonders schwer" wögen. Manche Kampfhundebesitzer im voll besetzten Gerichtssaal stürmten daraufhin empört aus dem Saal.

Mit der Verordnung hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr das Halten der als gefährlich geltenden Tiere streng reglementiert. Die drei Rassen Pitbull, Bullterrier und American Staffordshire Terrier wurden von vornherein als gefährlich einstuft. Neben der Einführung von Maulkorb- und Leinenzwang wurde die Zucht verboten und Zwangssterilisation oder -kastration vorgeschrieben. Neun weitere Rassen gelten als potenziell gefährlich. Andere häufige Beißer wie etwa der Deutsche Schäferhund wurden aber nicht in die Verordnung aufgenommen. Die 96 Kläger sahen deswegen den Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Die Kampfhundebesitzer führten noch ein weiteres Argument ins Feld: "Nicht die Hunderassen sind gefährlich, sondern Hundeindividuen, und letztlich nicht einmal der Hund, sondern der Halter", sagte Klägeranwalt Andreas Schmid, der allein 91 Antragsteller vertrat. Die Anwälte warfen der Landesregierung vor, die Kampfhundeverordnung lediglich aus kosmetischen Gründen "aus dem Boden gestampft" zu haben, nachdem im vergangenen Jahr ein Kampfhund den kleinen Volkan in Hamburg zu Tode gebissen hatte.

Innenminister Thomas Schäuble (CDU) begrüßte die Abweisung der Klagen. "Die Kampfhundeverordnung hat nach den Erfahrungen eines Jahres gezeigt, dass sie den notwendigen Rahmen für die Sicherheit vor gefährlichen Hunden geschaffen hat und die Hundehalter auf die übrige Bevölkerung erheblich mehr Rücksicht nehmen als vorher", sagte Schäuble in Stuttgart.

Obwohl die Revision nicht zugelassen wurde, muss dies keineswegs das Ende des Streits bedeuten. Die Kläger können jetzt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen. "Darüber werden wir entscheiden, wenn wir die schriftlichen Urteilsgründe haben", sagte Klägeranwalt Schmid. Sowohl die Kampfhundeverordnungen der Bundesländer als auch die Rechtsprechung dazu sind bundesweit völlig unterschiedlich: In Schleswig-Holstein und Hessen hatten die oberen Verwaltungsgerichte den Klägern gegen die dortigen Kampfhundeverordnungen teilweise Recht gegeben.

Die zwangsweise Sterilisation oder Kastration von Kampfhunden kann jetzt wieder anlaufen. "Es ist auch gerechtfertigt, dass solche Hunde unfruchtbar zu machen sind", sagte VGH-Präsident Weingärtner. Der VGH selbst hatte die Unfruchtbarmachung im Dezember 2000 bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig gestoppt.

1992 und 1999 hatte der VGH noch frühere Kampfhundeverordnungen des Landes und der Stadt Mannheim teilweise gekippt. Im Unterschied zu damals wurden die Klagen jetzt abgewiesen, weil Kampfhundebesitzer inzwischen die Möglichkeit eingeräumt ist, per Wesensprüfung die Harmlosigkeit ihrer Hunde nachzuweisen. Inzwischen gelte nicht mehr allein die Rassezugehörigkeit eines Hundes als Kriterium für die Gefährlichkeit, sagte Weingärtner. "Die Polizeiverordnung ist nicht zu beanstanden."


IM Schäuble begrüßt Mannheimer Urteil

 

Stuttgart, 16.10.01

Schäuble begrüßt die Entscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofes

Innenminister Dr. Thomas Schäuble hat die Abweisung der Klagen durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde begrüßt. „Leitlinie der baden-württembergischen Kampfhundeverordnung ist, dass der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit der Menschen oberste Priorität hat. In dieser Argumentation fühlen wir uns bestätigt. Die baden-württembergische Regelung berücksichtigt in ausgewogener Weise die Interessen des Schutzes von Leben und Gesundheit, aber auch das Interesse des Hundehalters, durch Regelungen der Gefahrenabwehr nicht über Gebühr belastet zu werden“, betonte Schäuble am Dienstag, 16. Oktober 2001, in Stuttgart. Nach der Entscheidung steht jetzt fest, welche Pflichten für Hundehalter in Baden-Württemberg gelten und auch weiterhin zu befolgen sind. Die Kampfhundeverordnung habe nach den Erfahrungen eines Jahres gezeigt, dass sie den notwendigen Rahmen für die Sicherheit vor gefährlichen Hunden geschaffen hat und die Hundehalter auf die übrige Bevölkerung erheblich mehr Rücksicht nehmen würden als vorher.


Mannheimer VGH-Präsident erst 2 Wochen im Amt: Zufall?

 

Mannheim, 16.81.01

Feierliche Verabschiedung und Amtseinführung

Aus Anlass der Verabschiedung des bisherigen Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Professor Dr. Claus Meissner, und der Amtseinführung seines Nachfolgers, Dr. Karl-Heinz Weingärtner, hat der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Professor Dr. Ulrich Goll, zu einer Feierstunde mit anschließendem Stehempfang eingeladen. Sie findet statt am

Montag, dem 1. Oktober 2001, um 10.00 Uhr im Rittersaal des Schlosses Mannheim.

"In seiner mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 1. Senats, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Weingärtner, unter anderem aus:" hundejo.de/news

Ergänzend dazu:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Wechsel an der Spitze des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg

Dr. Karl-Heinz Weingärtner ist neuer Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Ab heute leitet er das höchste Verwaltungsgericht des Landes in Mannheim. Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Claus Meissner an, der Ende April mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist.

Dr. Weingärtner verfügt über langjährige und vielfältige Erfahrung in beiden Instanzen der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der heute 55-jährige Jurist begann seine Laufbahn nach Studium, hervorragend abgelegten Staatsexamina und Promotion im Jahr 1975 als Assessor bei der Landesanwaltschaft beim Verwaltungsgerichtshof. Seit 1976 war er zunächst als Richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, ab 1982 als Richter am Verwaltungsgerichtshof im Hochschul- und Prüfungsrecht tätig. Ab 1989 übernahm er den Vorsitz einer Kammer am Verwaltungsgericht Karlsruhe, die zunächst nur für Asylstreitigkeiten, später auch für allgemeine Verwaltungsstreitsachen zuständig war. Daneben leitete er Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare und wirkt seit vielen Jahren als Prüfer in der Zweiten juristischen Staatsprüfung mit. Seit 1993 war Dr. Weingärtner Vorsitzender Richter des für Wirtschaftsverwaltungsrecht und Asylrecht zuständigen 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Von dort kehrte er im Oktober 1995 nach Karlsruhe zurück und wurde Präsident des dortigen Verwaltungsgerichts, das er bis zu seiner heutigen Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs leitete.


VGH: Kampfhundeverordnung in BW ist rechtmäßig/Urteilsbegründung

Mannheim/Baden-Württemberg, 16.10.01

Die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 ist rechtmäßig

Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat heute mündlich über die Anträge von 96 Hundehaltern verhandelt, die die wesentlichen Teile der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 für rechtswidrig halten. Sie beanstanden, dass dort nur für Hunde bestimmter Rassen besondere Verpflichtungen enthalten seien, während zahlreiche andere gefährliche Hunderassen, von der Polizeiverordnung nicht erfasst würden. Der VGH hat diese Normenkontrollanträge abgewiesen.

In seiner mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 1. Senats, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Dr. Weingärtner, unter anderem aus:

Die Polizeiverordnung des Landes ist nicht zu beanstanden, weil das Innenministerium und das Ministerium Ländlicher Raum bei Erlass der Verordnung sich innerhalb des ihnen durch das Grundgesetz und das Polizeigesetz eingeräumten weiten Gestaltungsspielraums gehalten haben. Der Senat hat bereits 1992 und 1999 entschieden, dass von Hunden eine polizeiliche Gefahr ausgehen kann und es legitim ist, wenn der Verordnungsgeber zum Schutz von Leib und Leben von Menschen für bestimmte Hunde besondere Halteverpflichtungen aufstellt. In diesen früheren Entscheidungen sind zwar die entsprechenden Polizeiverordnungen teilweise für nichtig erklärt worden, weil damals die Gefährlichkeit von Hunden allein aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit festgestellt worden ist, die Rasselisten abschließend gewesen sind und es für den einzelnen Hundehalter nicht möglich war, die Ungefährlichkeit seines Tieres nachzuweisen. Diese früher vom Senat beanstandete Regelungsweise hat der Verordnungsgeber jetzt vermieden. Der Verordnungsgeber selbst geht nunmehr davon aus, dass nicht jeder Hund allein wegen seiner Rassezugehörigkeit gefährlich ist. Damit hat der Verordnungsgeber den übereinstimmenden wissenschaftlichen Erkenntnissen genüge getan, wonach die Rassezugehörigkeit allein nicht zur Gefährlichkeit ausreicht.

Wenn der Verordnungsgeber zwischen bestimmten Hunderassen differenziert, wie dies nach § 1 Abs. 2 und § 1 Abs. 3 der Polizeiverordnung geschieht, dann ist dies nicht willkürlich. Es stellt auch keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes dar, wenn andere Hunderassen, wie etwa der Deutsche Schäferhund, die Deutsche Dogge, der Dobermann und Rottweiler nicht in die Polizeiverordnung aufgenommen worden sind. Der Verordnungsgeber kann sich für seine Entscheidung darauf berufen, dass teilweise genetische Dispositionen vorliegen, die für die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen mit maßgeblich sein können. Ebenso kann er sich darauf berufen, dass die frühere Zucht bzw. die Verwendung bestimmter Hunderassen mehr für oder gegen eine Gefährlichkeit sprechen. Der dem Verordnungsgeber zustehende weite Entscheidungsspielraum wäre nur dann überschritten, wenn seine Gefährdungseinschätzung eindeutig unrichtig wäre. Dies lässt sich nicht feststellen. Eine gewisse Ungleichbehandlung ist auch deshalb hinzunehmen, weil die dem Hundehalter aufgebürdeten Maßnahmen angesichts des überragenden Schutzes, den der Mensch vor gefährlichen Hunden verdient, nicht besonders schwer wiegen. Wenn für Kampfhunde ein Maulkorbzwang angeordnet ist, so ist dies angesichts der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit nicht unverhältnismäßig, und es ist auch gerechtifertigt, solche Hunde unfruchtbar zu machen. Auch der Leinenzwang, der für Hunde bestimmter Rassen besteht, obwohl sie keine Kampfhunde sind, belastet die Hundehalter nicht über Gebühr, zumal vom Leinenzwang Ausnahmen gemacht werden können und es grundsätzlich Sache des Hundehalters ist, für eine artgerechte Haltung seines Tieres zu sorgen, indem er ihm auf einem gesicherten umfriedeten Bezirk die Auslaufmöglichkeit schafft.

Da die Anträge der Antragsteller erfolglos waren, müssen sie auch die Kosten des Verfahrens tragen. Der VGH hat gegen seine Entscheidung die Revision nicht zugelassen.


Tiere  
Hund auch gegen Willen des Vermieters
Mieter dürfen einen Hund in bestimmten Fällen auch gegen den Willen des Vermieters halten. Die Hundehaltung in einer innerstädtischen Wohnung sei generell nur mit Genehmigung des Vermieters zulässig, teilt der Mieterverein zu Hamburg unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichtes Hamburg mit (Az.: 334 S 26/01). Allerdings müsse dem Mieter eine selbst bestimmte Lebensgestaltung ermöglicht werden, wenn dies weder die Belange der Mitmieter noch solche des Vermieters beeinträchtigt.

 

In dem verhandelten Fall wollte ein Rentner-Ehepaar sich den Angaben zufolge einen West-Highland-Terrier zulegen, um die freie Zeit durch Beschäftigung mit dem Tier sinnvoll auszufüllen. Die Eheleute erhoben Klage, als die Vermieterin ihre Zustimmung verweigerte. Das Gericht gab ihnen Recht: Mangels konkreter Anhaltspunkte für Belästigungen müsse die Vermieterin «nach Treu und Glauben» ihre Genehmigung erteilen. Bei eintretenden Störungen könne diese allerdings widerrufen werden


Datteln - Themen des Tages
 
Acker im Gewerbegebiet soll jetzt als "Auslauffläche" dienen

Von Norbert Schmitz
Seit Anfang der Woche ist die "Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Datteln" in Kraft getreten. Diese Verordnung ist insbesondere für Hundebesitzer von Bedeutung.

Denn die Stadtverwaltung musste die Ortssatzung in Folge der Landeshundeverordnung dahingehend ändern, als das Tierschutzgesetz vorangig vor einer Ortssatzung zu sehen ist. Das hatte das Oberlandesgericht Hamm nach einer Klage eines Hundehalters entschieden. Dieses Urteil bedeutet nichts anderes, als dass Hunden ihr natürlicher Bewegungsdrang ermöglicht werden muss. Es sind demnach seitens der Kommune Flächen zu schaffen, auf denen sich Hunde ohne angeleint zu sein bewegen können.

Diese Flächen sind entsprechend auszuweisen, damit Spaziergänger, die möglicherweise Angst vor diesen Vierbeinern haben, vorgewarnt werden. Nun heißt es in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung" unter anderem: "Der Anleinzwang gilt nicht für solche Flächen, die durch entsprechende Beschilderung seitens der Ordnungsbehörde hiervon ausgenommen sind." Nachzulesen im Amtsblatt Nr. 17 der Stadt Datteln.

Obwohl diese Verordnung seit Montag Gültigkeit hat, hat die Stadtverwaltung die Hundehalter bisher im Unklaren darüber gelassen, wo "Bello" und "Fiffi" ohne Leine laufen können. Wie die WAZ erfuhr, werde in dieser Woche ein Gelände im Bereich des Gewerbegebiets "Im Timpen" hergerichtet. Allerdings dürfte dieser "Auslaufplatz" wohl kaum den Richtlinien des Tierschutzgesetzes entsprechen - weder was die Größe anbelangt, noch was die botanische Ausstattung angeht. Denn ein Rüde wird dort wohl kaum einen Baum finden, um für sein "Geschäft" sein Bein heben zu können.


Hallo Hundefreunde,

Am Mittwoch um 19.00 Uhr ist es soweit. "Wenn Hunde wählen könnten..." lautet das Motto der Sondersendung zum Thema Wahlen in Berlin. Politiker und Experten diskutieren live über die Programme der Parteien zur Hundehaltung.

Von den in Berlin kandidierenden Parteien wird die CDU, die FDP und die PDS anwesend sein. Der Rechtsanwalt Justus-Henning Wildner und der Sprecher der Berliner Tierärzte, Maurice Bob (übrigens seit heute mit neuer Homepage: www.vet-doktor.de ) werden die Äußerungen der Politiker kommentieren.

Bis bald,

Guido Zörner

redaktion@hundeinberlin.de


Juristischer Widerstand fokussiert sich jetzt u.U. auf ein gemeinsames Ziel:
 
Mimimalkonsens gegen Beißer
 
Für den Umgang mit gefährlichen Kampfhunden steht eine bundesweit einheitliche Regelung in Aussicht / Von Stefan Schneider
 
Wiesbaden.
Im Auftrag der Innenminister der Länder und des Bundes hat eine Arbeitsgruppe des Bundeslandwirtschaftsministeriums einen Vorschlag erarbeitet, der sich an den Vorstellungen des hessischen Innenministers orientiert.
Der Entwurf wird nächste Woche in der Sitzung des zuständigen Arbeitskreises der Innenministerkonferenz beraten und soll am 7. und 8. November den Ministern bei ihrer Herbsttagung zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies bestätigte der Sprecher des Arbeitskreises, Thomas Veil, auf Anfrage. Bisher hat jedes Bundesland eigene, oft sehr unterschiedliche Richtlinien. Der neue Vorschlag stelle einen "Minimalkompromiß" der bestehenden Regelungen dar, sagt Veil, Ministerialdirigent im Innenministerium von Sachsen-Anhalt.
Der Entwurf beinhalte sowohl eine abgestufte Liste gefährlicher Hunderassen, als auch die Forderung nach einer individuellen Wesensprüfung der Tiere, um einem Automatismus vorzubeugen. Damit entspricht er den Grundzügen der vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) im vergangenen Jahr erlassenen Kampfhunde-Verordnung. Seit vor gut einem Jahr ein sechs Jahre alter Junge in Hamburg von einem Pitbull und einem Staffordshire-Terrier getötet wurde, sind die Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Hunden in fast allen Bundesländern verschärft worden. Umstritten bleibt, ob die Gefährlichkeit eines Hundes genetisch veranlagt ist, oder ob man jedes Tier individuell beurteilen muß.
An diesem Punkt scheiterte im vergangenen Jahr der erste Versuch der Innenministerkonferenz, zu einer bundesweiten Regelung zu kommen. So erließ Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) schon Ende Juni 2000 eine Eilverordnung, die zunächst den Besitz von 16 Hunderassen verbot. Trotz zahlreicher Änderungen, so wurde die Zahl der "unwiderlegbar" gefährlichen Hunderassen auf drei reduziert (Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier), und zweier korrigierender Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel, beharrt Bouffier, wie fast alle seiner Ressortkollegen, auf einer Rasseliste. Er möchte noch in diesem Jahr die veränderte Verordnung, auch gegen die Bedenken des Koalitionspartners FDP, als Gesetz beschlossen wissen, wie Michael Bußer, Sprecher des hessischen Innenministeriums, betont.
Tierschutzverbände kritisieren die Verurteilung einzelner Rassen. Sie verweisen darauf, daß nur rund 20 Prozent der Bißattacken durch Hunde geschehe, die in den Verordnungen aufgeführt würden. In diesen Listen kämen potentielle Beißer, wie Schäferhunde, Rottweiler oder Dobermänner in der Regel nicht vor, sagt Hans-Jürgen Kost-Stenger, Vorsitzender des Frankfurter Tierschutzvereins. Wichtiger als die Rassenzugehörigkeit seien Größe und Erziehung eines Hundes. Die Hundeverordnungen, so Kost-Stenger, hätten die Falschen getroffen. Die Gehege der Tierheime seien seit einem Jahr überfüllt mit zumeist handzahmen, aber unvermittelbaren Hunden. Unter den 125 Hunden im Heim des Frankfurter Tierschutzvereins seien 47 Pitbulls, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier. Während die anderen Hunde in der Regel nur einen Monat im Tierheim blieben, seien von den Kampfhunden im vergangenen Jahr nur drei weitervermittelt worden - der letzte nach Kreta.
Viele gefährliche Hunde aber würden nicht angemeldet, womit ihre Besitzer die erhöhte Steuer für Kampfhunde (in Frankfurt 1800 Mark im Jahr) wie auch die Regeln der verschärften Verordnung ohne größere Schwierigkeiten umgehen könnten.
Die Befürworter einer Rasseliste, die sich bei der Formulierung des neuen Beschlußvorschlags für die Innenministerkonferenz durchgesetzt haben, verweisen auf die geringere Zahl von Hundeangriffen seit dem Erlaß der Eilverordnungen. Mit einer bundeseinheitlichen Regelung soll nach den Worten von Veil unter anderem verhindert werden, daß der Besitzer eines Kampfhundes nur die Ländergrenze überschreiten muß, um sein Tier ohne Leine und Maulkorb ausführen zu können.
Die Harmonisierung ist nach Aussagen Veils auch ein Kompromiß mit Bundesländern mit bisher sehr strengen Regelungen, wie Bayern. In dem Freistaat ist die Züchtung und die Kreuzung von fünf Hunderassen (Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa-Inu) seit 1992 faktisch verboten. Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums sagte dieser Zeitung, daß es in ganz München nur noch drei registrierte Kampfhunde gebe. Über mögliche Konsequenzen aus einer Empfehlung der Innenministerkonferenz werde erst nachgedacht, wenn der Beschluß gefaßt sei, hieß es auf Anfrage aus dem zuständigen bayerischen Ministerium für Verbraucherschutz. Da Tiermediziner aus allen 16 Bundesländern an der Ausarbeitung des Beschlußvorschlags beteiligt gewesen seien, rechnet Veil mit einer einstimmigen Annahme durch die Innenminister. "Noch nie waren wir einer Einigung so nahe."
Rechtlich einklagbar sind die Beschlüsse nicht, das heißt, kein Bundesland muß sich daran halten. Veil betont aber die "moralische Verbindlichkeit", die sich für die Länder aus dem Einstimmigkeitsprinzip bei den Abstimmungen der Innenminister ergebe.
 
Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 14.10.2001
 
derzeitige Rassenprognose:
 
1. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier plus Kreuzungen
2. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu plus Kreuzungen
 
Der Rotti soll vermutlich das Bauernopfer für den DSH darstellen, bis heute gibt es weltweit keinen belegten Beißunfall mit einem Mastiff, und die Alanos haben wohl das Pech, Breitsamers Intimfeinde zu sein.
 
Wie hoch war der Judaslohn der staatsbeamteten Tiermediziner, deren Kompetenz sonst wohl eher der Fleischbeschau dient ?
 
Spätestens wenn diese 14 Rassen ausgerottet sind, werden Herdenschutzhunde und Molosser nachrücken.
 
...also nichts Neues für die Anwälte, Auswahl bleibt so willkürlich wie alle bisherigen Rasselisten, weiter im Text.

Ende April 2001 ist der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg Prof. Dr. Claus Meissner in den Ruhestand getreten.

Der am 01.10.2001 zum Nachfolger gekörte Dr. Weingärtner hat, so wie es bei Beamten quasi verpflichtend ist, am 16.10.2001 seinen Einstand gegeben. Als gleichzeitiger Vorsitzender des mit der Hundeverordnung befassten 1. Senates konnte es kaum eine bessere Gelegenheit geben, seinen politischen Gönnern und Förderern gegenüber zu dokumentieren, dass man politisch zuverlässig ist.

Als besonders unverschämt werte ich es, wenn bei solch einer komplizierten Materie das Urteil bereits am Schluss der mündlichen Verhandlung gefällt wird. Ein eindeutiges Indiz dafür, dass das Urteil schon vorher feststand und die Richter die mündliche Verhandlung lediglich als Tribut an das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere über sich haben ergehen lassen:

Ein Tritt in den Hintern der Kläger, denen man damit unverblümt zeigen wollte, was man von ihnen hält!!

In Rheinland-Pfalz hat man wenigstens noch Fingerspitzengefühl gezeigt und eine Schamfrist von mehreren Wochen verstreichen lassen, um so zu tun, als würde man noch kräftig überlegen.

In Sachen Verfilzung von Politik und Justiz sind wir mittlerweile auf dem Stand einer Bananenrepublik angekommen. Das Ganze wird von den sattsam bekannten, auflagen- und quotengeilen Primitiv-Medien à la BILD und RTL/SAT1 gesteuert, die der Politik befehlen, was rechtens ist und wohin der Hase zu laufen hat.

Es ist zum Kotzen! Es macht auch keinen Sinn, sich einer der namentlich etablierten Parteien anzuschließen, denn sie alle werden von den Medien über kurz oder lang korrumpiert.

Ich werde jetzt der größten bundesdeutschen "Partei" beitreten, der namenlosen Partei der Nichtwähler. Bei der letzten Landtagswahl in Rheinland-Pfalz hat diese Partei fast 40% der Wählerstimmen auf sich vereinigen können. Von solchen Prozentzahlen können die anderen Parteien nur träumen.

Der Wähler bringt damit eindeutig und unzweifelhaft zum Ausdruck, dass er die allseits verbreitete korrupte Politik nicht länger mitmacht.

Diese "Partei" braucht nur noch einen Zuwachs von 10 Prozentpunkten und dann hat sie ihr Ziel erreicht: Die ganze Wahl ist im Eimer und muss wiederholt werden. Vielleicht fangen dann die mediengesteuerten Polit-Pfeifen endlich an, nachzudenken, warum diese Partei so groß werden konnte.

Man sollte es sich allerdings nicht zu einfach machen und gar nichts tun, denn auch dem Nichtstuer wird in die Tasche gegriffen.

Nur für den kreativ aufgewerteten Stimmzettel erhalten die Parteien kein Geld vom Steuerzahler.

Die Anforderungen an die künstlerischen Fähigkeiten der Wähler sind dabei allerdings nicht sehr hoch: Bereits Hinweise, wie "Ich lasse mich nicht länger verschaukeln!" oder ein Strichmännchen genügen vollauf. Besonders ambitionierte Wähler schreiten zur Briefwahl und putzen sich vor dem Versand mit dem Papier noch den Hintern ab.

PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab, Koblenz


 

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Die Anforderungen an die künstlerischen Fähigkeiten der Wähler sind dabei allerdings nicht sehr hoch: Bereits Hinweise, wie "Ich lasse mich nicht länger verschaukeln!" oder ein Strichmännchen genügen vollauf. Besonders ambitionierte Wähler schreiten zur Briefwahl und putzen sich vor dem Versand mit dem Papier noch den Hintern ab.

PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab, Koblenz


 

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