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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

19.10.2001 - 2

Heute mit diesem:

* inzwischen hat sich in Stralsund wieder was getan. 

* Einfuhrverbot für "Kampfhunde":

* VALIENTE


Hallo Achim,

inzwischen hat sich in Stralsund wieder was getan. 

So recht ist Mann/Frau sich nicht einig. 

Dies ist mit Sicherheit auch durch den Beitrag der Leser Deiner Webseite zu verdanken.

Vielen Dank!

 Aber das letzte Wort ist durch die Bürgerschaft noch nicht gesprochen. Und dieses ist gerade in der letzten Zeit durch Abrissurteile für denkmalgeschütze Gebäude negativ in der Republik aufgefallen

 (Abrissurteil für einen historischen Gasspeicher, vor wenigen Jahren sind Unsummen in die Umlegung der Ortsumgebung zum Erhalt dieses Gebäudes ausgegeben worden). 

Wieder ohne entsprechende kritische Bemerkungen von "Journalisten" von der bereits genannten Zeitung ist folgendes zu lesen (durch die Veröffentlichung von Leserbriefen an verschiedenen Stellen ist mir definitiv eine Kürzung/Veränderung von Leserbriefen aufgefallen, sicher eine Angewohnheit aus alten DDR-Zeiten):

http://www.ostsee-zeitung.de/st/start_112754_329386.html

Keine Mehrheit für neue Hundesteuer-Satzung

Finanzausschuss wägte lange Für und Wider ab

Stralsund (OZ) Sollen Besitzer von gefährlichen Hunden jährlich mit 665 Euro zur Kasse gebeten werden? Diese Frage wird seit Monaten heftig diskutiert. OZ veröffentlichte dazu auch Lesermeinungen. 

Dienstagabend wurde der Vorschlag im Entwurf der neuen Hundesteuer-Satzung zum zweiten Mal im Finanz- und Vergabeausschuss diskutiert. Als fachkundige Beraterin war Amtstierärztin Martina Druckrey eingeladen, die Fragen der Mitglieder beantwortete.

In der Diskussion kristallisierten sich zwei Meinungen heraus. Paul-Ferdi Lange (SPD) äußerte nochmals Bedenken, ob durch solch einen Betrag nicht Leute gezwungen werden, ihre „Hunde zu entsorgen“, also irgendwo anzuleinen. Dann hätte die Stadt das Problem auf dem Hals.

Ausschussvorsitzender Hans-Jörg Schüler (CDU) hielt dagegen, dass mit diesem Vorschlag „ja nicht Kampfhunde generell abgeschafft werden sollen“. Es gehe darum, etwas gegen die gefährlichen zu tun, die den Wesenstest, der 740 Mark kostet, nicht bestehen. Die Hundehalter würden stimuliert, sich zu kümmern, dass ihre Vierbeiner durch die Prüfung kommen und damit nicht unter die 665-Euro-Klausel fallen.

Waltraud Lewing (CDU) beantragte, den Betrag auf 500 Euro zu senken, allerdings wurde das mit 5:3 abgelehnt. Bei der Abstimmung über die Satzung gab es mit 4:4 ein Patt, so dass sie vom Ausschuss als abgelehnt gilt. Das  letzte Wort dazu hat jetzt die Bürgerschaft.

Tierparkchef Christoph Langner freute sich über die vorläufige Entscheidung. Sein Plädoyer lautet: „Gleiche Gebühren für alle Hunde. 

Wenn es Probleme gibt, dann zu 99 Prozent am oberen Ende der Leine.“

Gruß Frank


Geplante Verordnung der Bundesregierung:

Einfuhrverbot für "Kampfhunde": Bundesrat will Änderungen bei Regelung der Ausnahmefälle

     

    Der Bundesrat hat heute der Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Bundesregierung noch Änderungen vornimmt.

    Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist seit Mitte April 2001 in Kraft. Danach ist es verboten, Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier oder Kreuzungen dieser Rassen nach Deutschland einzuführen. Das gleiche gilt für Hunde, für die nach Landesrecht eine Gefährlichkeit vermutet wird. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung, Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen. Mit der vorliegenden Verordnung sollen diese Ausnahmefälle geregelt werden. Generell ausgenommen vom Einfuhrverbot sind nach der Verordnung Diensthunde des Bundes, der Länder und fremder Streitkräfte sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes. Außerdem dürfen gefährliche Hunde nach einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland nach Deutschland zurückkehren, wenn sie hier rechtmäßig gehalten werden. Auf diese Weise sollen gefährliche Hunde, die von ihren Haltern zum Beispiel auf eine Reise in das Ausland mitgenommen werden, auf dem Rückweg auch problemlos wieder die deutsche Grenze passieren können. Die Begleitperson ist in diesem Fall verpflichtet, Dokumente vorzulegen, die die Identität des Tieres belegen.

    Nach Ansicht des Bundesrates sollten alle nach dem Gesetz als gefährlich eingestuften Hunde vorübergehend nach Deutschland mitgebracht werden dürfen, wenn der Aufenthalt im Rahmen zum Beispiel von Urlaubsreisen nicht länger als vier Wochen dauert. Die Verordnung unterscheidet hier zwischen den vier genannten Rassen und den nach Landesrecht als gefährlich geltenden Hunden. Der Bundesrat hält diese unterschiedliche Behandlung nicht für sachlich begründet. Bei einem Verstoß gegen die Verordnung ist die zuständige Behörde berechtigt, den Hund anderweitig unterzubringen oder das Zurückbringen an seinen Herkunftsort anzuordnen.

    Die Kritik des Bundesrates richtet sich gegen eine weitere Vorschrift der Verordnung. Diese lässt zu, dass nach Landesrecht gefährliche Hunde auch dann nach Deutschland eingeführt werden dürfen, wenn eine Berechtigung zur Haltung des Tieres im Inland erst noch erlangt werden soll. Nach Auffassung des Bundesrates sollte ein Hund nicht nach Deutschland gebracht werden dürfen, bevor die Frage geklärt ist, ob er tatsächlich berechtigterweise - zum Beispiel durch Bestehen eines Wesenstests - in Deutschland gehalten werden darf.

    Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass die Identitätsnachweise für die Hunde amtlich bestätigt sein müssen. Die Papiere würden überwiegend durch die Hundehalter selbst ausgefüllt und könnten ohne amtliche Bestätigung keine Kontrollfunktion entfalten.

    Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung, umgehend auch von den übrigen Ermächtigungen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde Gebrauch zu machen. Insbesondere die Einfuhr und das Verbringen von gefährlichen Hunden über bestimmte Grenzkontrollen in das Inland müssten näher geregelt werden, um einen möglichst effektiven Vollzug sicherzustellen.

     

    Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)

    Drucksache 444/01 (Beschluss)

http://www.bundesrat.de/aktuell/index.html


VALIENTE, 

ist ein - vermutlich noch sehr junger - Greyhoundrüde, den Leute 

(als Menschen wollen wir diese Zweibeiner lieber nicht bezeichnen) 

in ein leeres Haus, ohne Futter und Wasser, gesperrt haben. Als Valiente vor Hunger und Durst zu schwach wurde, um sich zu wehren, kamen die Ratten, und haben ihm bei lebendigem Leib das Fleisch von den Knochen gerissen. Valiente hat tiefe Wunden davongetragen, die aber - wenn keine lebensbedrohliche Entzündung hinzukommt - heilen werden. Seine seelischen Wunden werden vermutlich länger brauchen und wir suchen MENSCHEN, die bereit sind diesen langen Weg mit ihm zu gehen und ihm zu zeigen, dass das Leben schön sein kann. Wer möchte Valiente helfen ?

Kontakt: Ulrike Feifar, Mail: galgo1966@aol.com



 

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