Hallo Achim,
inzwischen hat sich in Stralsund wieder was getan.
So recht ist Mann/Frau sich nicht einig.
Dies ist mit Sicherheit auch durch den Beitrag der Leser Deiner Webseite zu verdanken.
Vielen Dank!
Aber das letzte Wort ist durch die Bürgerschaft noch
nicht gesprochen. Und dieses ist gerade in der letzten Zeit durch Abrissurteile für
denkmalgeschütze Gebäude negativ in der Republik aufgefallen
(Abrissurteil für einen historischen Gasspeicher, vor wenigen Jahren sind Unsummen in die Umlegung der
Ortsumgebung zum Erhalt dieses Gebäudes ausgegeben worden).
Wieder ohne entsprechende kritische Bemerkungen von
"Journalisten" von der bereits genannten Zeitung ist folgendes zu lesen (durch die Veröffentlichung von Leserbriefen an
verschiedenen Stellen ist mir definitiv eine Kürzung/Veränderung von Leserbriefen aufgefallen, sicher eine Angewohnheit aus
alten DDR-Zeiten):
http://www.ostsee-zeitung.de/st/start_112754_329386.html
Keine Mehrheit für neue Hundesteuer-Satzung
Finanzausschuss wägte lange Für und Wider ab
Stralsund (OZ) Sollen Besitzer von gefährlichen Hunden jährlich mit 665 Euro zur Kasse gebeten werden? Diese Frage wird
seit Monaten heftig diskutiert. OZ veröffentlichte dazu auch Lesermeinungen.
Dienstagabend wurde der Vorschlag im Entwurf der neuen Hundesteuer-Satzung zum zweiten Mal im Finanz- und
Vergabeausschuss diskutiert. Als fachkundige Beraterin war Amtstierärztin Martina Druckrey eingeladen, die Fragen der
Mitglieder beantwortete.
In der Diskussion kristallisierten sich zwei Meinungen heraus. Paul-Ferdi Lange (SPD) äußerte nochmals Bedenken, ob
durch solch einen Betrag nicht Leute gezwungen werden, ihre Hunde zu entsorgen, also irgendwo anzuleinen. Dann hätte die
Stadt das Problem auf dem Hals.
Ausschussvorsitzender Hans-Jörg Schüler (CDU) hielt dagegen, dass mit diesem Vorschlag ja nicht Kampfhunde generell
abgeschafft werden sollen. Es gehe darum, etwas gegen die gefährlichen zu tun, die den Wesenstest, der 740 Mark kostet,
nicht bestehen. Die Hundehalter würden stimuliert, sich zu kümmern, dass ihre Vierbeiner durch die Prüfung kommen und damit
nicht unter die 665-Euro-Klausel fallen.
Waltraud Lewing (CDU) beantragte, den Betrag auf 500 Euro zu senken, allerdings wurde das mit 5:3 abgelehnt. Bei der
Abstimmung über die Satzung gab es mit 4:4 ein Patt, so dass sie vom Ausschuss als abgelehnt gilt. Das
letzte Wort dazu hat jetzt die Bürgerschaft.
Tierparkchef Christoph Langner freute sich über die vorläufige Entscheidung. Sein Plädoyer lautet: Gleiche Gebühren für
alle Hunde.
Wenn es Probleme gibt, dann zu 99 Prozent am oberen Ende der Leine.
Gruß Frank
Geplante Verordnung der
Bundesregierung:
Einfuhrverbot für
"Kampfhunde": Bundesrat will Änderungen bei Regelung
der Ausnahmefälle
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Der Bundesrat hat heute
der Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung nur unter
der Voraussetzung zugestimmt, dass die Bundesregierung noch Änderungen
vornimmt.
Das Gesetz zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde ist seit Mitte April 2001 in Kraft.
Danach ist es verboten, Pitbull-Terrier,
American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier oder Kreuzungen dieser Rassen nach Deutschland
einzuführen. Das gleiche gilt für Hunde, für die nach
Landesrecht eine Gefährlichkeit vermutet wird. Das Gesetz ermächtigt
die Bundesregierung, Ausnahmen von dieser Regel zuzulassen.
Mit der vorliegenden Verordnung sollen diese Ausnahmefälle
geregelt werden. Generell ausgenommen vom Einfuhrverbot sind
nach der Verordnung Diensthunde des Bundes, der Länder und
fremder Streitkräfte sowie Blindenhunde,
Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und
Rettungsschutzes. Außerdem dürfen gefährliche Hunde nach
einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland nach Deutschland
zurückkehren, wenn sie hier rechtmäßig gehalten werden. Auf
diese Weise sollen gefährliche Hunde, die von ihren Haltern
zum Beispiel auf eine Reise in das Ausland mitgenommen werden,
auf dem Rückweg auch problemlos wieder die deutsche Grenze
passieren können. Die Begleitperson ist in diesem Fall
verpflichtet, Dokumente vorzulegen, die die Identität des
Tieres belegen.
Nach Ansicht des
Bundesrates sollten alle nach dem Gesetz als gefährlich
eingestuften Hunde vorübergehend nach Deutschland mitgebracht
werden dürfen, wenn der Aufenthalt im Rahmen zum Beispiel von
Urlaubsreisen nicht länger als vier Wochen dauert. Die
Verordnung unterscheidet hier zwischen den vier genannten
Rassen und den nach Landesrecht als gefährlich geltenden
Hunden. Der Bundesrat hält diese unterschiedliche Behandlung
nicht für sachlich begründet. Bei einem Verstoß gegen die
Verordnung ist die zuständige Behörde berechtigt, den Hund
anderweitig unterzubringen oder das Zurückbringen an seinen
Herkunftsort anzuordnen.
Die Kritik des
Bundesrates richtet sich gegen eine weitere Vorschrift der
Verordnung. Diese lässt zu, dass nach Landesrecht gefährliche
Hunde auch dann nach Deutschland eingeführt werden dürfen,
wenn eine Berechtigung zur Haltung des Tieres im Inland erst
noch erlangt werden soll. Nach Auffassung des Bundesrates
sollte ein Hund nicht nach Deutschland gebracht werden dürfen,
bevor die Frage geklärt ist, ob er tatsächlich
berechtigterweise - zum Beispiel durch Bestehen eines
Wesenstests - in Deutschland gehalten werden darf.
Darüber hinaus fordert
der Bundesrat, dass die Identitätsnachweise für die Hunde
amtlich bestätigt sein müssen. Die Papiere würden überwiegend
durch die Hundehalter selbst ausgefüllt und könnten ohne
amtliche Bestätigung keine Kontrollfunktion entfalten.
Schließlich bittet der
Bundesrat die Bundesregierung, umgehend auch von den übrigen
Ermächtigungen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde Gebrauch zu machen. Insbesondere die Einfuhr und das
Verbringen von gefährlichen Hunden über bestimmte
Grenzkontrollen in das Inland müssten näher geregelt werden,
um einen möglichst effektiven Vollzug sicherzustellen.
Verordnung über
Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen
Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und
-einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)
Drucksache
444/01 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/aktuell/index.html
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VALIENTE,
ist ein - vermutlich noch sehr junger -
Greyhoundrüde, den Leute
(als Menschen wollen wir diese Zweibeiner lieber
nicht bezeichnen)
in ein leeres Haus, ohne Futter und Wasser,
gesperrt haben. Als Valiente vor Hunger und Durst zu schwach wurde, um
sich zu wehren, kamen die Ratten, und haben ihm bei lebendigem Leib das
Fleisch von den Knochen gerissen. Valiente hat tiefe Wunden
davongetragen, die aber - wenn keine lebensbedrohliche Entzündung
hinzukommt - heilen werden. Seine seelischen Wunden werden vermutlich
länger brauchen und wir suchen MENSCHEN, die bereit sind diesen langen
Weg mit ihm zu gehen und ihm zu zeigen, dass das Leben schön sein kann.
Wer möchte Valiente helfen ?
Kontakt: Ulrike Feifar, Mail: galgo1966@aol.com
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