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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

27.10.2001 

Heute mit diesem:

* Oberstes Gericht segnet Kampfhundsteuer ab

* Forum: Leserforum für: Gast, (gast@dewezet.de)

* Scharf oder friedlich - gleich teuer

Buergerrechtler vergleichen Schily mit Erich Mielke ??


B a d   E i l s e n

http://www.dewezet.de/Landes-Zeitung/show_article.php3?zeitung=Landes-

Zeitung&area=Lokales&ressort=Aktülles&id=251714

Oberstes Gericht segnet Kampfhundsteuer ab

Eilsen (rc). Die Hundesteuer-Satzungen der fünf Gemeinden sind rechtlich nicht angreifbar. Das befand jetzt das Bundesverwaltungsgericht, dass die Beschwerde eines Heeßer Hundehalters gegen die erhobene Kampfhundsteuer zurückwies.

Der Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Heeßen und dem Halter eines Kampfhundes schwelt bereit seit Jahren. Der Hundehalter, Besitzer eines American Staffordshire, hatte Ende der neunziger Jahre Rechtsmittel gegen die Hundesteuersatzung der Gemeinde Heeßen eingelegt, die für einen Kampfhund einen Steürsatz von 1 000 Mark vorsieht. Über Widerspruch und Verwaltungsgericht landete das Verfahren schließlich vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Hier befanden die Richter, dass die Hundesteuersatzung der Gemeinde nicht gegen geltendes Recht verstoße und wiesen die Klage ab. Außerdem ließen sie keine Revision zu (wir berichteten). Gegen diese Nichtzulassung der Revision legte der Heeßer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin ein. Mit Beschluss vom 10. Oktober wiesen die Berliner Richter diese Beschwerde zurück und bestätigten damit zuvor ergangene Beschlüsse des eigenes Gerichtes, aber auch die diverser Oberverwaltungsgerichte. Das Erheben von Kampfhundsteuern ist zulässig, den Gemeinden steht ein Steuerungsrecht zu. Für den Heeßer bedeutet diese Abweisung, dass die Kampfhundsteuer der vergangenen drei Jahre jetzt fällig wird und bezahlt werden muss. Die fünf Gemeinden der Samtgemeinde haben mit ihren Hundesteuersatzungen jetzt Rechtssicherheit, das Erheben von Kampfhundsteuern ist rechtens. Während Ahnsen, Bad Eilsen, Buchholz und Heeßen 1000 Mark für den ersten Kampfhund nehmen, sind Kampfhundliebhaber in Luhden sogar mit 2 000 Mark dabei.

                © Landes-Zeitung, 26.10.2001 ---------------------------------------------------------------------


Forum: Leserforum für: Gast, (gast@dewezet.de)

Artikel Gast 27.10.2001 Oberstes Gericht segnet Kampfhundesteuer ab

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde die Entscheidung des BVerwG auf keinen Fall akzeptieren und Verfassungsbeschwerde zum BVerfG in Karlsruhe einlegen.

Da dies nur innerhalb einer Monatsfrist möglich ist, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir so schnell wie möglich eine Kontaktadresse zu dem klagenden Hundehalter oder seinem Anwalt benennen könnten.

Ausgangspunkt ist die Beschlussvorlage zum neuen Hundesteuergesetz für Berlin (Drucksache 14/1514), zu finden unter

http://www.parlament-berlin.de/adis/citat/VT/14/DruckSachen/d141514.pdf

Diese liefert in der Begründung ein sauberes verfassungsrechtliches Argument für die Unzulässigkeit einer speziellen Kampfhundesteuer, das m. E. bisher noch nie gerichtlich vorgetragen und ausgewertet worden ist. In der Bundeshauptstadt wird es daher auch keine Kampfhundesteuer geben:

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Nach Artikel 105 Absatz 2 Grundgesetz haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern. Eine Aufwandsteuer schöpft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (von Privatpersonen) ab, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird.

Wenn im Sinne von Art. 5 Abs. 2a GG lediglich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit die Einkommensverwendung besteuert werden darf, dann ist es ausgeschlossen, mit Hilfe einer Aufwandsteuer, die ja an einen tatsächlichen oder rechtlichen Zustand anknüpft und auch anknüpfen darf, sozialpolitische oder polizeirechtliche Zielsetzungen zu verfolgen.

Die Zielsetzung einer Kampfhundesteuer ist es, die Haltung dieser Tiere zurückzudrängen und schließlich ganz zu unterbinden, was einen Eingriff in den Zuständigkeitsbereich des Sachkompetenzgebers darstellt (Lenkungswirkungen).

Insofern widerspricht der Erhöhung der Besteuerung für bestimmte Hunderassen Sinn und Zweck der Aufwandsteuer, welcher darin besteht, gerade die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu besteuern.

Eine Aufwandsteuer kann und darf daher nicht als Lenkungsinstrument eingesetzt werden. Wird die Steuer als Lenkungsinstrument eingesetzt, verstößt sie als Aufwandsteuer gegen Art. 105 Abs. 2a GG und ist nichtig.

Mit freundlichen Grüßen PDir a.D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab


http://www.rp-online.de/news/lokales/remscheid/2001-1026/l070000000_29801.ht ml

26.10.01

Fünffache 

Hundebesitzerin kritisiert neue Hundesteuersatzung als ungerecht

Scharf oder friedlich - gleich teuer

(RP). Ihre fünf Hunde, vier Staffordshire-Terrier und ein Golden Retriever , sind für Christine Lenz Liebhaberei - ab nächstes Jahr ein teurer Spass: 
Sollte die neue Hundesteuersatzung vom Rat verabschiedet werden, muss sie für die Vierbeiner künftig statt 1200 Mark über 5000 Mark Steuern zahlen. Dass sie für ihre vier Terrier auf einen Schlag so viel mehr zahlen soll, sieht die Hundenärrin nicht ein. Sie appelliert nun an alle Fraktionen, Augenmass walten zu lassen, wenn sie am Montag zunächst im Hauptausschuss die neu Hundesteuersatzung debattieren, die jetzt als Entwurf vorliegt. 
Die hat nämlich in ihren Augen eine Schwäche: Hunde bestimmter Rassen werden als gefährlich deklariert, auch wenn sie sich in einem anerkannten Wesenstest als lammfromm erwiesen haben. Beisser und friedliche Exemplare bestimmter Rasse n würden über einen Kamm geschoren. 
Der "Normalhund" 
Für gefährliche Vierbeiner will die Stadt im neun Jahr 600 Euro verlang en, der "Normalhund" schlägt lediglich mit 108 Euro Steuer zu Buche. Weil für den Zweit- und Dritthund nochmals ein Aufschlag dazu kommt, wird es für die Hundebesitzerin aus dem Morsbachtal teuer: Einmal reguläre Steuer für de n Golden Retriever, vier mal 600 Euro für die Terrier. 
Diese Rasse wird nämlich laut Anlage 1 der Landeshundeverordnung als "gefährlich" eingestuft. Und just diese Passage hat die Stadt in die neue Hundesteuersatzung aufgenommen. Als gefährlich gelten nicht nur die scharf en, angriffslustigen und bissigen Exemplare, sondern auch bestimmte Rassen und deren Kreuzungen. "Meine Hunde sind friedlich und tun niemanden etwas", beteuert die 31-Jährige. 
Den Nachweis hat sie bereits führen lassen. In Wiesbaden hab e sie die Tiere einem Wesenstest unterziehen lassen, alle haben bestanden. "Das heisst, dass sie vom Leinen- und Maulkorbzwang befreit sind", betont die Remscheiderin. Ins Nachbarland sei sie ausgewichen, weil dieser Test dort preiswerter und auch strenger sei als anderswo. Bis zu 1000 Mark pro Hund verlange man in einigen Städten für diese Prüfung. Überhaupt schlage die Hundehaltung teuer zu Buche, weil auch die Hundehaftpflichtversicherung ihre Prämien kräftig anzog, nachdem der tragische Fall von einem totgebissenem Kind eine Lawine an Reaktionen lostrat. Das fünffache Hundeglück kommt nicht von Ungefähr. 
Zwei der aus ihrer Zucht stammenden Welpen, die sie nach Hessen verkauft hatte, nahm sie wieder auf. 
"Die Besitzer wollten die Hunde retten, weil sie dort sonst euthanisiert worden wären." Sollte der Entwurf der neuen Satzung greifen, müsse sie monatlich über 400 Mark allein für Hundesteuer zurücklegen. In Solingen gehe es gerechter zu.
Dort seien so genannte gefährliche Hunde, die den Wesenstest bestehen, von der "Kampfhundesteuer" befreit. 
Der Remscheider Satzungsentwurf sehe diese Ausnahme nicht vor, bestätigte Sabine Räck, Pressereferentin des Oberbürgermeisters, gestern auf Nachfrage. Mit den neun Steuersätzen will die Stadt ihre Einnahmen verbessern. 
Das geht aus der Beschlussvorlage für den Rat, aber auch aus dem Papier "Aufgabenkritik 2001, Haushaltssicherungskonzept" hervor. Rund 150 000 Mark mehr würden in die leere Kasse gespült werden. 
Von SOLVEIG PUDELSKI


Ganz recht hat der Schily nicht. 

Einiges mußte er schon korrigieren. 

Auch die Datenschützer haben Kritik geäußert (Datenschutz gleich Tatenschutz)
Das Schlimme ist nur, daß das alles schon vorher geplant war (einige Gesetzentwürfe sind seit längerem veröffentlicht) und nun der "Kampf gegen den Terror" die beste Ausrede liefert, um das alles in die Tat umzusetzen.

Wer das alles schon mal erlebt hat (und das haben die ehemaligen DDR-Bürger), weiß, was da auf die Menschen zukommt und der weiß, was es heißt, wenn ohne jeden Verdacht die Polizei ins Haus kommt und man "zur Klärung eines Sachverhaltes" zur Stasi geholt wird.
Jeder, der das erlebt hat, weiß, daß jeder Schritt, jedes Telefonat, jede Kontobewegung und jeder Brief nicht mehr privat ist, sondern von überwacht wird.
Jetzt kommt das Gleiche wieder.

 Kein Wunder, daß das Wahlergebnis in Berlin so positiv für die PDS war, denn die hat scheinbar als einzige Partei aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. 

Für mich kein Grund sie zu wählen, aber für viele andere schon.

Demokratie ist in diesem Staat nur noch dazu da, um an die Macht zu kommen. Einmal an der Macht, interessiert Demokratie überhaupt nicht mehr.

Im Grundgesetz steht "Alle Macht geht vom Volke aus".
Nur leider geht hier nichts vom Volk aus, weil es dem Volk sch.....egal ist, was passiert.

Die Hundehalter haben bewiesen, daß der Staat tun und lassen kann, was er will, ohne auf echten Widerstand zu stoßen.

Wieso wehren sich die Menschen in Sachsen dagegen und der Rest nimmt das mehr oder weniger schweigend hin?
Die Sachsen werden als kleine Minderheit in dem großen Land nichts ändern können, aber sie wehren sich.......

AW - Kommentar: Der Schreiber ist uns bekannt - und er hat ABSOLUT RECHT!

 

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