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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
zum Teil POLITISCH!
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TV-Tipp Mo 7.10. 18.45 Uhr Phoenix: * Eine ganz besondere Partnerschaft: Natalie und ihr Blindenhund "Hobbit" * Tödliche Klemme
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TV-Tipp Montag, 7. Oktober 2002 LIVE - Dokumentation über den nordrhein-westfälischen Hummer Chips, Cracker und für alle Fälle gut gekühlten Champagner, Konfetti und Luftschlangen bereitstellen. Nicht vergessen: Die Hummerzange. Vom Parteitag der Freien
Demokraten in Wesel berichtet PHOENIX live ab 18.45 Uhr. Wie muss ich meine Satellitenanlage einstellen, um Phoenix zu sehen?
1. beim analogen Satellitenempfang: Satellit: Astra 1C (19,2* Ost) 2. beim digitalen Satellitenempfang Satellit: Astra 1E (19,2* Ost)
Telefonisch können Sie den Kabelplatz unter der Telekom-Kundenservice-Nummer 0800-3300555 erfragen. Im Internet können Sie selbst den Kabelplatz für Ihren Ort recherchieren: 1. in NRW:
www.ish.de oder deren Infohotline: 0 800-666 333 0
http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.siegen.volltext.php?id=275301&zulieferer=wr&rubrik=Stadt&kategorie=LOK®ion=Siegen
Tödliche Klemme Ausgerechnet das grüne Umweltministerium in Kiel hat seine freizügige Fangjagdverordnung fristlos verlängert. Begründung: Totschlagfallen wie der sogenannte Schwanenhals, in deren Bügel Wild eingeklemmt umkommt, seien ebenso tierschutzgerecht wie unversehrt fangende Lebendfallen. Das Ministerium beruft sich auf Untersuchungen, in denen Klaus Pohlmeyer, Wildtierforscher an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und Vizepräsident der Niedersächsischen Landesjägerschaft, die Auswirkungen beider Fallenarten prüfte. Wenn die Kastenfalle abgedunkelt sei, fühle sich das gefangene Tier wie in einem Versteck und erleide keinen Stress. In den Schlagfallen falle das Wild fast immer in Ohnmacht. "Als deutliches Signal zugunsten des Tierschutzes" sieht hingegen Stefan Mörsdorf, Umweltminister des waldreichen CDU-regierten Saarlands, die dort gültige Ächtung der Fallenjagd: Totschlagfallen könnten auch geschützten Arten zum Verhängnis werden. Der fehlerhafte Umgang mit solchen Vorrichtungen, heißt es in der Begründung des Verbots, "verhindert nicht selten ein sofortiges Töten des Tieres", das dann an seinen Verletzungen zugrunde gehe. Auch lasse sich nie ausschließen, daß Menschen gefährdet würden. Nachdem ein Jagdberater in einen Schwanenhals geraten und darin umgekommen war, hatte auch Nordrhein-Westfalen in seinen Staatsforsten unlängst alle Totschlagfallen verboten. Weiter geht es im : Q: "Der Spiegel", 40/2002; 158 |