Freitag 11. Oktober 2002, 18:56 Uhr
Neue niederländische Regierung
nimmt Tierschutzgesetz zurück
Amsterdam (AP) Gegen den Protest der Opposition will die
neue niederländische Regierung ein geplantes Gesetz zum Schutz
von Nutztieren zurücknehmen. Die Regierung ignoriere damit die
Rechte der Tiere, kritisierten die Grünen am Freitag in Den
Haag. Tierschutzorganisationen äußerten sich enttäuscht und
wütend und erklärten, die jahrzehntelange Arbeit von
Tierfreunden werde zunichte gemacht.
Der neue Landwirtschaftsminister Kees Veerman hatte am
Mittwoch in einem Brief an das Parlament angekündigt, nicht
wie geplant strengere Richtlinien zur Haltung von Hühnern und
Nerzen verabschieden zu wollen. Die Niederlande sollten besser
die entsprechenden Vorgaben der Europäischen Union abwarten,
anstatt im Alleingang zu handeln, schrieb Veerman.
Das Gesetz war noch von der im Juli abgelösten
Mitte-links-Regierung von Ministerpräsident Wim Kok auf den
Weg gebracht worden. Es sah ein Verbot der Nerzzucht und der
Käfighaltung von Hühnern vor. Nach Angaben von
Tierschutzorganisationen wären davon pro Jahr fast 35
Millionen Tiere betroffen gewesen.
Es wird eng für Massenvermehrer -
händler
Das neue Schuldrecht
Was ändert sich beim Tierkauf?
Von Katinka Schröder
|
|
|
|
|
|
Am 1. Januar
2002 trat das neue Schuldrecht in Kraft. Es regelt
u.a. Gewährleistungsfristen für Sachen und Tiere.
Tiere sind zwar keine Sachen, doch für ihren Kauf
oder Verkauf gelten dieselben Regeln wie für Sachen.
Für deren Mängel müssen Verkäufer jetzt viel länger
und weitreichender haften als bisher. Nun gibt es
die ersten Streitfälle, die nach dem neuen Recht zu
entscheiden sind. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Den Labrador-Rüden Robbie kaufte die
Dortmunder Familie Stern Anfang Februar ganz spontan.
Erstklassige Welpen der Rassen Boxer, Labrador,
Cocker ... geimpft und entwurmt diese Anzeige eines
Händlers aus Dorsten hatte sie neugierig gemacht. Auf
dem Gelände des Händlers bekamen sie dann einen Welpen
auf den Arm, es war Liebe auf den ersten Blick. |
|
|
|
|
|
Auf den zweiten
Blick zeigte sich dann, dass Robbie krank war,
erzählt Wolfgang Stern: Beim Spazierengehen blieb
er nach kurzer Zeit liegen, das ging so über Tage
und Wochen hinweg. Wir sind dann relativ schnell zum
Tierarzt gegangen, und der hat schwere Hüftgelenk-
und Ellenbogendysplasie festgestellt. |
|
|
|
|
|
|
|
|
Hüftgelenk- beziehungsweise
Ellenbogendysplasie, kurz HD beziehungsweise ED genannt,
ist eine erbliche Gelenkkrankheit. Ohne Veranlagung
keine HD oder ED. Experten streiten aber darüber, wie
groß der Einfluss von Ernährung und Haltung auf den
Ausbruch dieser Krankheiten ist.
Sie sind nicht nur qualvoll für die Hunde, sondern auch
für deren Käufer. HD oder ED werden meist erst lange
nach dem Kauf eines Welpen festgestellt. Nach dem alten
Recht hatten Käufer kaum eine Chance, den Verkäufer in
Haftung zu nehmen, denn die alte Gewährleistungsfrist
lief nur sechs Monate ab Kauf. Selbst wenn die Krankheit
innerhalb dieses Zeitraums festgestellte wurde, macht
der Käufer ein Verlustgeschäft, wenn er das Tier behielt
und behandeln ließ. Denn mehr als den Kaufpreis musste
der Verkäufer nicht erstatten, auch wenn die
Behandlungskosten höher lagen. Nur wenn der Käufer dem
Verkäufer Arglist nachwies etwa bewusstes Verschweigen
einer Krankheit , konnte er darüber hinaus
Schadenersatz verlangen.
Auch die Sterns zahlten weit mehr für die Behandlung als
für Robbie selbst. Der Welpe hatte 450 Euro gekostet
für die Operation mussten die Sterns bisher knapp
2.000 Euro hinlegen. Glück im Unglück für die Sterns:
Als sie Robbie kauften, galt schon das neue Schuldrecht.
Und das hat viele Vorteile für sie. |
|
|
|
|
|
|
Grundsätzlich
gilt seit 1. Januar 2002: Ob Tier oder Sache die
Gewährleistungsfrist für, so heißt es im Gesetz,
neue Tiere wurde von sechs Monaten auf zwei Jahre
verlängert. |
|
|
|
|
Weiter geht es hier:
http://www.wdr.de/tv/service/tiere/inhalt/20021013/b_3.phtml
parallelen mit dr. grüll sind sicherlich rein zufällig?
Freitag 11. Oktober 2002, 10:14 Uhr
Möllemann soll Parteiengesetz
missachtet haben
Köln (AFP)
Der nordrhein-westfälische FDP-Chef Jürgen Möllemann hat
angeblich mit der Finanzierung seines umstrittenen
Wahlkampf-Flugblatts möglicherweise gegen das Parteiengesetz
verstoßen. Die Aktion sei über ein eigens eingerichtetes
Sonderkonto bezahlt worden, auf das die Partei keinen
Zugriff habe, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter
Berufung auf einen Brief von Landes-Schatzmeister Andreas
Reichel an die Mitglieder des Parteivorstands.
Auf dem "Wahlkampfsonderkonto Jürgen Möllemann" seien die
Gelder verbucht worden, die Möllemann von bislang nicht
genannten Spendern bekommen haben will. Laut dem
Parteiengesetz seien sie aber "unverzüglich an ein für
Finanzangelegenheiten von der Partei satzungsgemäß
bestimmtes Vorstandsmitglied weiterzuleiten" gewesen. Die
Spenden an Möllemann seien jedoch zulässig im Sinne des
Parteiengesetzes gewesen, betonte Reichel. Nach Angaben
Möllemanns sei keine Einzelspende über 50.000 Euro
geflossen, die sofort hätte publiziert werden müssen.
http://de.news.yahoo.com/021011/286/3052l.html
Wirbel um Möllemann-Flugblatt
Der Schatzmeister der
nordrhein-westfälischen FDP, Andreas Reichel,wirft
der Bundespartei vor, sie wolle dem umstrittenen
Landeschef Jürgen Möllemann eine Spendenaffäre
anhängen.
|
|
|
Der Schatzmeister der
nordrhein-westfälischen FDP, Andreas Reichel, hat der
Bundespartei vorgeworfen, sie wolle dem umstrittenen
Landeschef Jürgen Möllemann eine Spendenaffäre anhängen.
Hier wird mutwillig eine Partei schädigende
Spendenaffäre herbeigeredet, für die die Faktenlage
keinen Anlass gibt, sagte Reichel der dpa in
Düsseldorf. Dabei geht es um ein Sonderkonto, das
Möllemann vor der Wahl eingerichtet hatte. Entgegen den
Äußerungen von Bundesschatzmeister Günter Rexrodt habe
die Bundespartei die Konto-Unterlagen inzwischen
erhalten, betonte der Möllemann- Vertraute.
Die Landespartei habe ein großes Interesse daran, die
schädliche Legenden-Bildung, die von Gegnern Jürgen
Möllemanns offensichtlich ohne jede Rücksicht auf seinen
schlechten Gesundheitszustand betrieben wird,
schnellstmöglich zu entkräften. Möllemann war am
vergangenen Wochenende kurz vor einem Sonderparteitag
der NRW-FDP, der über seine Abwahl entscheiden sollte,
mit Herzbeschwerden in die Klinik eingeliefert worden.
Parteichef Guido Westerwelle will Möllemann unbedingt
ablösen.
Reichel bekräftigte, Möllemann habe mit der Einrichtung
des Sonderkontos nicht gegen das Parteiengesetz
verstoßen. Auf das Wahl- Sonderkonto seien keine
Großspenden eingezahlt worden, die der Bundespartei
unverzüglich hätten gemeldet werden müssen. Er habe seit
Mittwochabend eine Vollmacht über das Konto, habe die
Unterlagen eingesehen und komplett an einen von der
Bundespartei beauftragten Wirtschaftsprüfer übergeben,
sagte Reichel.
Zudem wies Reichelt einen Bericht des Kölner
Stadt-Anzeigers zurück, wonach das Flugblatt von dem
Sonderkonto finanziert worden sei, auf das die Partei
keinen Zugriff gehabt habe. Das Konto ist erst am 20.
September eingerichtet worden, berichtete der
Schatzmeister. Bereits am Tag nach der Bundestagswahl
habe Möllemann den Landesvorstand in Düsseldorf über das
Konto informiert.
Das Wahlkampf-Flugblatt, das eine Woche vor der
Bundestagswahl an Millionen nordrhein-westfälischer
Haushalte verteilt worden war, soll rund 300 000 Euro
gekostet haben.
Er habe den Wirtschaftsprüfer gebeten, die
Konto-Unterlagen auf sämtliche in Rede stehenden Zweifel
zu prüfen, sagte Reichel. Alles ist nach Recht und
Gesetz abgewickelt worden. Wir werden nicht den Anschein
einer Neben-Kasse bestehen lassen. Unter anderem werde
behauptet, Möllemann - der seit 20 Jahren Präsident der
Deutsch- Arabischen Gesellschaft ist - habe das Geld von
Arabern erhalten.
Ausländer dürfen laut Parteiengesetz nicht spenden. Das
Gerede ist unverantwortlich und geht Jürgen Möllemann
sehr nahe, berichtete Reichel.
(sueddeutsche.de/dpa)
|
|