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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Neue niederländische Regierung nimmt Tierschutzgesetz zurück

* Das neue Schuldrecht – Was ändert sich beim Tierkauf?

* parallelen mit dr. grüll sind sicherlich rein zufällig?


Freitag 11. Oktober 2002, 18:56 Uhr
Neue niederländische Regierung nimmt Tierschutzgesetz zurück

Amsterdam (AP) Gegen den Protest der Opposition will die neue niederländische Regierung ein geplantes Gesetz zum Schutz von Nutztieren zurücknehmen. Die Regierung ignoriere damit die Rechte der Tiere, kritisierten die Grünen am Freitag in Den Haag. Tierschutzorganisationen äußerten sich enttäuscht und wütend und erklärten, die jahrzehntelange Arbeit von Tierfreunden werde zunichte gemacht.

Der neue Landwirtschaftsminister Kees Veerman hatte am Mittwoch in einem Brief an das Parlament angekündigt, nicht wie geplant strengere Richtlinien zur Haltung von Hühnern und Nerzen verabschieden zu wollen. Die Niederlande sollten besser die entsprechenden Vorgaben der Europäischen Union abwarten, anstatt im Alleingang zu handeln, schrieb Veerman.

Das Gesetz war noch von der im Juli abgelösten Mitte-links-Regierung von Ministerpräsident Wim Kok auf den Weg gebracht worden. Es sah ein Verbot der Nerzzucht und der Käfighaltung von Hühnern vor. Nach Angaben von Tierschutzorganisationen wären davon pro Jahr fast 35 Millionen Tiere betroffen gewesen.


Es wird eng für Massenvermehrer - händler


Das neue Schuldrecht – Was ändert sich beim Tierkauf?
Von Katinka Schröder

 
 
Am 1. Januar 2002 trat das neue Schuldrecht in Kraft. Es regelt u.a. Gewährleistungsfristen für Sachen und Tiere. Tiere sind zwar keine Sachen, doch für ihren Kauf oder Verkauf gelten dieselben Regeln wie für Sachen. Für deren Mängel müssen Verkäufer jetzt viel länger und weitreichender haften als bisher. Nun gibt es die ersten Streitfälle, die nach dem neuen Recht zu entscheiden sind.  
 
     
 

Den Labrador-Rüden Robbie kaufte die Dortmunder Familie Stern Anfang Februar ganz spontan. „Erstklassige Welpen der Rassen Boxer, Labrador, Cocker ... geimpft und entwurmt“ – diese Anzeige eines Händlers aus Dorsten hatte sie neugierig gemacht. Auf dem Gelände des Händlers bekamen sie dann einen Welpen auf den Arm, es war Liebe auf den ersten Blick.

 
  Auf den zweiten Blick zeigte sich dann, dass Robbie krank war, erzählt Wolfgang Stern: „Beim Spazierengehen blieb er nach kurzer Zeit liegen, das ging so über Tage und Wochen hinweg. Wir sind dann relativ schnell zum Tierarzt gegangen, und der hat schwere Hüftgelenk- und Ellenbogendysplasie festgestellt.“
 
   
 

Hüftgelenk- beziehungsweise Ellenbogendysplasie, kurz HD beziehungsweise ED genannt, ist eine erbliche Gelenkkrankheit. Ohne Veranlagung keine HD oder ED. Experten streiten aber darüber, wie groß der Einfluss von Ernährung und Haltung auf den Ausbruch dieser Krankheiten ist.
Sie sind nicht nur qualvoll für die Hunde, sondern auch für deren Käufer. HD oder ED werden meist erst lange nach dem Kauf eines Welpen festgestellt. Nach dem alten Recht hatten Käufer kaum eine Chance, den Verkäufer in Haftung zu nehmen, denn die alte Gewährleistungsfrist lief nur sechs Monate ab Kauf. Selbst wenn die Krankheit innerhalb dieses Zeitraums festgestellte wurde, macht der Käufer ein Verlustgeschäft, wenn er das Tier behielt und behandeln ließ. Denn mehr als den Kaufpreis musste der Verkäufer nicht erstatten, auch wenn die Behandlungskosten höher lagen. Nur wenn der Käufer dem Verkäufer Arglist nachwies – etwa bewusstes Verschweigen einer Krankheit –, konnte er darüber hinaus Schadenersatz verlangen.

Auch die Sterns zahlten weit mehr für die Behandlung als für Robbie selbst. Der Welpe hatte 450 Euro gekostet – für die Operation mussten die Sterns bisher knapp 2.000 Euro hinlegen. Glück im Unglück für die Sterns: Als sie Robbie kauften, galt schon das neue Schuldrecht. Und das hat viele Vorteile für sie.

 
 
 
Grundsätzlich gilt seit 1. Januar 2002: Ob Tier oder Sache – die Gewährleistungsfrist für, so heißt es im Gesetz, „neue“ Tiere wurde von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert.  
 

Weiter geht es hier: http://www.wdr.de/tv/service/tiere/inhalt/20021013/b_3.phtml


parallelen mit dr. grüll sind sicherlich rein zufällig?
 
 
Freitag 11. Oktober 2002, 10:14 Uhr
Möllemann soll Parteiengesetz missachtet haben

 

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Köln (AFP)

Der nordrhein-westfälische FDP-Chef Jürgen Möllemann hat angeblich mit der Finanzierung seines umstrittenen Wahlkampf-Flugblatts möglicherweise gegen das Parteiengesetz verstoßen. Die Aktion sei über ein eigens eingerichtetes Sonderkonto bezahlt worden, auf das die Partei keinen Zugriff habe, berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf einen Brief von Landes-Schatzmeister Andreas Reichel an die Mitglieder des Parteivorstands.

Auf dem "Wahlkampfsonderkonto Jürgen Möllemann" seien die Gelder verbucht worden, die Möllemann von bislang nicht genannten Spendern bekommen haben will. Laut dem Parteiengesetz seien sie aber "unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten von der Partei satzungsgemäß bestimmtes Vorstandsmitglied weiterzuleiten" gewesen. Die Spenden an Möllemann seien jedoch zulässig im Sinne des Parteiengesetzes gewesen, betonte Reichel. Nach Angaben Möllemanns sei keine Einzelspende über 50.000 Euro geflossen, die sofort hätte publiziert werden müssen.

 http://de.news.yahoo.com/021011/286/3052l.html

Wirbel um Möllemann-Flugblatt

 

Der Schatzmeister der nordrhein-westfälischen FDP, Andreas Reichel,wirft der Bundespartei vor, sie wolle dem umstrittenen Landeschef Jürgen Möllemann eine Spendenaffäre anhängen.

  

    Der Schatzmeister der nordrhein-westfälischen FDP, Andreas Reichel, hat der Bundespartei vorgeworfen, sie wolle dem umstrittenen Landeschef Jürgen Möllemann eine Spendenaffäre anhängen. „Hier wird mutwillig eine Partei schädigende Spendenaffäre herbeigeredet, für die die Faktenlage keinen Anlass gibt“, sagte Reichel der dpa in Düsseldorf. Dabei geht es um ein Sonderkonto, das Möllemann vor der Wahl eingerichtet hatte. Entgegen den Äußerungen von Bundesschatzmeister Günter Rexrodt habe die Bundespartei die Konto-Unterlagen inzwischen erhalten, betonte der Möllemann- Vertraute.

Die Landespartei habe ein großes Interesse daran, „die schädliche Legenden-Bildung, die von Gegnern Jürgen Möllemanns offensichtlich ohne jede Rücksicht auf seinen schlechten Gesundheitszustand betrieben wird“, schnellstmöglich zu entkräften. Möllemann war am vergangenen Wochenende kurz vor einem Sonderparteitag der NRW-FDP, der über seine Abwahl entscheiden sollte, mit Herzbeschwerden in die Klinik eingeliefert worden. Parteichef Guido Westerwelle will Möllemann unbedingt ablösen.

Reichel bekräftigte, Möllemann habe mit der Einrichtung des Sonderkontos nicht gegen das Parteiengesetz verstoßen. Auf das Wahl- Sonderkonto seien keine Großspenden eingezahlt worden, die der Bundespartei unverzüglich hätten gemeldet werden müssen. Er habe seit Mittwochabend eine Vollmacht über das Konto, habe die Unterlagen eingesehen und komplett an einen von der Bundespartei beauftragten Wirtschaftsprüfer übergeben, sagte Reichel.

Zudem wies Reichelt einen Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers zurück, wonach das Flugblatt von dem Sonderkonto finanziert worden sei, auf das die Partei keinen Zugriff gehabt habe. „Das Konto ist erst am 20. September eingerichtet worden“, berichtete der Schatzmeister. Bereits am Tag nach der Bundestagswahl habe Möllemann den Landesvorstand in Düsseldorf über das Konto informiert.

Das Wahlkampf-Flugblatt, das eine Woche vor der Bundestagswahl an Millionen nordrhein-westfälischer Haushalte verteilt worden war, soll rund 300 000 Euro gekostet haben.

Er habe den Wirtschaftsprüfer gebeten, die Konto-Unterlagen auf sämtliche in Rede stehenden Zweifel zu prüfen, sagte Reichel. „Alles ist nach Recht und Gesetz abgewickelt worden. Wir werden nicht den Anschein einer Neben-Kasse bestehen lassen.“ Unter anderem werde behauptet, Möllemann - der seit 20 Jahren Präsident der Deutsch- Arabischen Gesellschaft ist - habe das Geld von Arabern erhalten.

Ausländer dürfen laut Parteiengesetz nicht spenden. „Das Gerede ist unverantwortlich und geht Jürgen Möllemann sehr nahe“, berichtete Reichel.

(sueddeutsche.de/dpa)
 

 

 

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http://www.sueddeutsche.de/index.php?