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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Staatsfeind Nr. 1

* Kein Verbot der Kampfhunde in OÖ

* Neues für`s Bundesverfassungsgericht

* Werden eines Tages nur noch die frei sein, ...

* Rottweiler als Opfer Nr.1

* Hunde-Halten geht nicht mehr so einfach

* Leishmaniose: Antikörpertests oft „falsch-negativ“ (16.10.2002)


Leserbrief zur Verleihung der Lebensrettungsmedaillen des Landes SH von Frau Simonis

an die Kieler Nachrichten an die Lübecker Nachrichten

Staatsfeind Nr. 1

Statt Menschen für Hilfeleistungen mit „Orden“ zu schmücken, die selbstverständlich sein sollten, wäre es wesentlich sinnvoller, bereits den Kindern in Elternhaus und Schule so altmodische Begriffe wie *Verantwortung* und *Rücksichtnahme* näher zu bringen.

Verantwortung und Rücksichtnahme sind grundlegende Eigenschaften, ohne die ein Miteinander nicht funktioniert. Wenn unsere Gesellschaft in gleichem Maße auch Verantwortung und Rücksichtnahme gegenüber unserer Umwelt und unseren Mitgeschöpfen leben würde, so käme es gar nicht erst zu solchen traurigen Vorfällen, wo ein Bullterrier – unter Hundekennern eine der menschenfreundlichsten Rassen – aufgrund von andauernder tierquälerischer Zwingerhaltung ein Kind anfällt. Mit dieser Verleihungsaktion ist nur eines erreicht worden: Das Feuer der Diskriminierung sog. „Kampfhunde“ ist wieder mal fast unmerklich geschürt worden.

Aber Helden im Kampf gegen den Staatsfeind Nr.1 haben ja nun mal Orden verdient!

Sigrid Bojert, Travemünde


http://www.volksblatt.at/242NV_807942.stm

 Kein Verbot der Kampfhunde in OÖ

  LINZ ‹ Ein generelles Verbot der Kampfhunde wird es in OÖ nicht geben. Der  Landtagsausschuss, der voraussichtlich heute seine Beratungen über das neue  Hundehalte-Gesetz abschließt, konnte sich auf keine Rasseliste einigen.

 Trotzdem sieht VP-Abg. Otto Gumpinger das Gesetz positiv. Neu ist die  geforderte “Sachkunde³ eines jeden Hundehalters, die durch eine theoretische  Ausbildung nachzuweisen ist. Bei “auffälligen³ Hunden wird eine Ausbildung  mit dem Hund ‹ “Hundeführerschein³ ‹ vorgeschrieben. Im Ortsgebiet müssen  alle Hunde an der Leine geführt werden. -  - 


Neues für`s Bundesverfassungsgericht
 
"BERLINER PDS-STIMMEN

Union erwägt Wahlanfechtung

Von Severin Weiland

Der neue parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, will beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages Beschwerde gegen das Stimmenergebnis in zwei Berliner PDS-Wahlkreisen einlegen. Auch den Gang zum Bundesverfassungsgericht schließt die Partei nicht aus. ..."

weiter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,217645,00.html


 
Handelsblatt.com - Politik
Union will Korrektur des Bundestagswahl-Ergebnisses
Freitag 11. Oktober 2002, 16:16 Uhr

 

HB/dpa BERLIN. Da der Vorsprung der SPD nur 6 027 Stimmen betrage, wären dann CDU und CSU nach dem Zweitstimmenergebnis stärkste Partei. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Volker Kauder, sagte am Freitag: „Es ist nicht egal, ob wir bei den Zweitstimmen gewonnen oder verloren haben.“ Nach seinen Angaben werden Bürger aus Berlin Einspruch gegen das Wahlergebnis einlegen, der dann vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestags verhandelt werden müsse. Angesichts der Berliner Ankündigung will Kauder selbst auf einen Einspruch verzichten.

Trotz des Vorgehens ist sich die Union darüber im Klaren, dass selbst ein erfolgreicher Einspruch nichts an der Sitzverteilung im Bundestag ändern würde. Der Bundeswahlleiter Johann Hahlen hatte schon entsprechende Modellrechnungen präsentiert. Dank der Überhangmandate hätte die SPD gegenüber der Union im Parlament so oder so mit 251 drei Sitze mehr als die Union (248 Sitze). Langfristig will die Union aber wenigstens eine Gesetzesklarstellung erreichen.

In einem Urteil von 1988 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Norm aus dem Wahlgesetz gebilligt, die einen ähnlichen Fall regelt. Danach fallen die Zweitstimmen jener Wählern unter den Tisch, die mit ihrer Erststimme einen Direktkandidaten gewählt haben, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit errungen hat, dessen Partei aber nicht auf einer Landesliste vertreten ist.

In Fall der Berliner Wahlkreise sind aber die direkt gewählten Kandidatinnen Petra Pau und Gesine Lötzsch Mitglieder der PDS, die auch mit einer Landesliste um die Gunst der Wähler geworben hatte. Klar ist nach dem Wahlgesetz, dass die Zweitstimmen, die ihre Wähler für die PDS abgegeben haben, nicht gewertet werden, weil die Partei an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Die Frage ist jedoch, was mit den Zweit-Stimmen jener Wähler geschieht, die die beiden PDS- Frauen mit ihre Erst-Stimme bedacht hatten, mit der Zweitstimme aber eine andere Partei gewählt haben. In diesen Wahlkreisen hatten 16 000 dieser Wähler mit der Zweitstimme SPD gewählt.

Auf dieses Problem hatte das Bundesverfassungsgericht 1988 hingewiesen und den Gesetzgeber zur Klarstellung aufgefordert. Da das unterblieben ist, sah sich Hahlen außer Stande, die Zweitstimmen wie im Fall des Einzelkandidaten nicht zu berücksichtigen. Darauf will aber die Union letztlich hinaus.

Wie es nach einer möglicherweise abschlägigen Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses nun weiter geht, wird in der Unions-Fraktion noch offen gelassen. Sagt der Ausschuss Nein, könnte die Fraktion aber das Bundesverfassungsgericht anrufen und damit eine Klärung der Rechtsfrage erzwingen.

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Werden eines Tages nur noch die frei sein, die die Bomben werfen?
 

Mittwoch 16. Oktober 2002, 16:19 Uhr
Schill-Entwurf zu Verfassungsschutzgesetz unter Beschuss - Erste Zusammenfassung

Hamburg (AP) Der Entwurf des Hamburger Innensenators Ronald Schill für ein neues Verfassungsschutzgesetz wird in seiner jetzigen Form offenbar keinen Bestand haben. Nach empörten Protesten der Opposition, der Hamburger Medien und zuletzt auch des Koalitionspartners FDP signalisierte die Innenbehörde

am Mittwoch Kompromissbereitschaft. Auch der Datenschutzbeauftrage Hans-Hermann Schrader rechnet nach Gesprächen mit der Innenbehörde mit Änderungen.

Nach dem neuen Gesetz sollte dem Verfassungsschutz gestattet werden, auch geschützte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten und Geistliche abzuhören. «Die Behörde für Inneres steht Verbesserungsvorschlägen immer offen gegenüber, wenn sie sachlich begründet sind», teilte Innenstaatsrat Walter Wellinghausen am Mittwoch mit. Es seien dazu «gute und zielführende Gespräche» mit dem Datenschutzbeauftragten geführt worden.

Zuvor hatte die FDP ihre Ablehnung des Schill-Entwurfs deutlich gemacht. «Der Schutz der Berufsgeheimnis-Träger darf nicht verschlechtert werden», betonte der FDP-Landesvorsitzende Reinhard Soltau. Bildungssenator Rudolf Lange (FDP) hatte bereits am Dienstag mitgeteilt, dass ihm «ein Gesetz, welches die Bürgerrechte weitestgehend unangetastet lässt, am liebsten ist». Vor einigen Tagen hatten sich die Chefredakteure der in Hamburg ansässigen Medien bereits sehr kritisch zu Wort gemeldet.

«Wir nehmen die Bedenken der Chefredakteure natürlich sehr ernst», betonte Schill-Fraktionsvize Dirk Nockemann. «Wir sind bereit, diese Bedenken im Lichte der Anhörung im Rechtsausschuss nächste Woche zu beleuchten.» Er betonte aber, dass der Schill-Partei nicht daran gelegen sei, das Gesetz eins zu eins nach dem Anti-Terror-Paket von Bundesinnenminister Otto Schily auszurichten. «Das Gesetz ist auf Bundesebene von den Grünen zu sehr weich gespült worden», erklärte Nockemann. Die Anhörung im Rechtsausschuss, bei der auch Experten zu Wort kommen sollen, ist für den kommenden Dienstag angesetzt.

Soltau betonte, er wolle das Ergebnis der Anhörung nicht vorwegnehmen. Er gehe aber nicht davon aus, dass die Argumente der Schill-Partei die Liberalen noch grundsätzlich umstimmen könnten. «Natürlich ist eine Bekämpfung des Terrorismus notwendig», erklärte Soltau. «Wir sind aber im Zweifel für die Freiheit.» Die FDP strebe eine genaue Umsetzung des Schily-Pakets auf Landesebene an.

Die Innenbehörde dementierte unterdessen einen Bericht des «Hamburger Abendblatts» (Mittwochsausgabe), wonach die Umsetzung des Schill-Entwurfs mehr als zwei Millionen Euro kosten soll. Bei der Senatsdrucksache, die der Zeitung vorliege, handele es sich um einen ganz frühen Entwurf, der längst nicht mehr aktuell sei, sagte ein Sprecher. Es bleibe dabei, dass durch das neue Gesetz keine zusätzlichen Kosten entstünden.

http://de.news.yahoo.com/021016/12/30hbf.html


Betreff: [DIE] PRESSE: Rottweiler als Opfer Nr.1


http://www.auto.t-online.de

Rottweiler als Opfer Nr.1


Die Hunderasse Rottweiler ist am häufigsten in Verkehrsunfälle verwickelt.
Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Untersuchung der britischen Finanzgesellschaft Tesco Personal Finance. Das Unternehmen versichert jährlich 30.000 Hunde und wertete jetzt seine Statistiken aus.

59 Prozent aller Rottweiler-Besitzer reichten demnach in den vergangenen beiden Jahren Anträge auf Erstattung von Tierarzt-Rechnungen ein.
Auch Boxer und Labradore sind demnach sehr unfallgefährdet. Am unteren Ende der Statistik rangieren dagegen Pudel, die anscheinend zu den besonders vorsichtigen Hunden gehören. Vielleicht passen ihre Besitzer jedoch auch nur ganz besonders gut auf die gelockten Lieblinge auf.

Anmerkung der Redaktion: Wäre schön wenn die deutschen Versicherungen mal sowas rausrücken würden! Nur rein Interessehalber :-))


http://derstandard.at/?id=1100714

Hunde-Halten geht nicht mehr so einfach

In Tirol gilt ab nächstem Jahr eine Bewilligungspflicht für Rassen - Und Herrchen braucht als Ausbilder einen Leumund

Innsbruck - Das Führen und Halten gewisser Hunderassen soll ab dem  nächsten Jahr in Tirol bewilligungspflichtig sein. Dies gilt einerseits für so genannte Kampfhunde, andererseits für alle Hunde, die vom jeweiligen Amtstierarzt als gefährlich eingestuft werden, kündigte der für das
Landespolizeigesetz zuständige Umwelt- und Naturschutzreferent, LHstv. Hannes Gschwentner (SP) am Montag an. Außerdem dürfen nur noch Menschen mit einwandfreiem Leumundszeugen Vierbeinern bei der Schutzhundeausbildung das Zubeißen lernen.

Die geplante Novellierung des Landespolizeigesetzes diene sowohl dem Schutz von Menschen als auch dem Schutz von Tieren. Dass alle Hunde in geschlossenen Siedlungen an der Leine gehalten werden müssen, schütze Menschen, die verständlicherweise vor Hunden Angst haben. Durch den
Leinenzwang würden aber auch die Hunde vor Unfällen im Straßenverkehr geschützt.

Die Aufregung rund um die geplante Bewilligungspflicht für gewisse Hunderassen sehe er, Gschwentner, gelassen: "Wer einen Hund mit starker Beißkraft halten will, dem wird nichts in den Weg gelegt. Die Hundebesitzer müssen lediglich nachweisen, dass sie weder alkohol- noch suchtgiftkrank sind, und dass sie nicht nach dem Tierschutz- bzw. dem Jagdschutzgesetz oder
wegen Zuhälterei bzw. Menschenhandels vorbestraft sind", betonte Gschwentner. (APA)


AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Leishmaniose: Antikörpertests oft „falsch-negativ“ (16.10.2002)

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Griechenland (aho) – Hunde in Griechenland sind häufig mit einzelligen Parasiten der Gattung Leishmania“ infiziert und reagieren trotzdem bei einer Untersuchung auf Antikörper „falsch-negativ“. Zu diesem beunruhigenden Ergebnis kommen Fachleute verschiedener griechischer Forschungseinrichtungen, die ihre Erkenntnisse in der Fachzeitschrift „Veterinary Parasitology“ veröffentlicht haben. Sie untersuchten 73 gesunde Jagdhunde sowohl mit einem Test, der die Parasiten direkt nachweist (PCR) und mit einem Test auf Leishmania-Antikörper. Während bei der direkten Nachweismethode mehr als Hälfte der Hunde (63%) positiv waren, reagierten im Antikörpertest nur 12.3% der Hunde positiv. Die Wissenschaftler warnen, sich bei der Untersuchung von Hunden nur auf einen einfachen Antikörpertest zu verlassen.

Der Parasit „Leishmania“ kommt im Mittelmeerraum vor und wird dort über die Weibchen der Sand- oder Schmetterlingsmücken auf Tiere und Menschen übertragen. Beim Menschen ist die Erkrankung auch als sogenannte "Orientbeule" bekannt. Bei Hunden, die mit ihren Besitzen einen Urlaub am Mittelmeer verbracht hatten, wird in Deutschland häufiger Leishmaniose diagnostiziert. Zudem werden in zunehmendem Maße streunende Hunde durch Tierschützer aus dem Mittelmeerraum nach Deutschland importiert. Verschiedene Untersuchungen belegen, daß wenigstens der Hälfte der Hunde in Südeuropa und Nordafrika mit Leishmanien infiziert sind. Unerkannt infizierte Importhunde könnten so Leishmanien auf die in Deutschland vorkommenden Sandmücken übertragen, die wiederum Menschen und Tiere (Hunde, Pferde). Erste konkrete Hinweise sind Erkrankungen eines Kindes, zweier Hunde und eines Pferdes [1], die niemals in Südeuropa waren. Der Import von Hunden aus dem Mittelmeerraum durch Tierschützer ist deshalb
kritisch zu bewerten.


Leonidas S. Leontides, Manolis N. Saridomichelakis, Charalambos Billinis, Vasilios Kontos, Alexander F. Koutinas, Apostolos D. Galatos and Mathios E. Mylonakis A cross-sectional study of Leishmania spp. infection in clinically healthy dogs with polymerase chain reaction and serology in Greece Veterinary Parasitology, Vol. 109 (1-2) (2002) pp. 19-27

 

dy of Leishmania spp. infection in clinically healthy dogs with polymerase chain reaction and serology in Greece Veterinary Parasitology, Vol. 109 (1-2) (2002) pp. 19-27