Leserbrief zur Verleihung der
Lebensrettungsmedaillen des Landes SH von Frau Simonis
an die Kieler Nachrichten an die Lübecker Nachrichten
Staatsfeind Nr. 1
Statt Menschen für Hilfeleistungen mit Orden zu schmücken,
die selbstverständlich sein sollten, wäre es wesentlich
sinnvoller, bereits den Kindern in Elternhaus und Schule so
altmodische Begriffe wie *Verantwortung* und *Rücksichtnahme*
näher zu bringen.
Verantwortung und Rücksichtnahme sind grundlegende
Eigenschaften, ohne die ein Miteinander nicht funktioniert. Wenn
unsere Gesellschaft in gleichem Maße auch Verantwortung und
Rücksichtnahme gegenüber unserer Umwelt und unseren
Mitgeschöpfen leben würde, so käme es gar nicht erst zu solchen
traurigen Vorfällen, wo ein Bullterrier unter Hundekennern
eine der menschenfreundlichsten Rassen aufgrund von
andauernder tierquälerischer Zwingerhaltung ein Kind anfällt.
Mit dieser Verleihungsaktion ist nur eines erreicht worden: Das
Feuer der Diskriminierung sog. Kampfhunde ist wieder mal fast
unmerklich geschürt worden.
Aber Helden im Kampf gegen den Staatsfeind Nr.1 haben ja nun
mal Orden verdient!
Sigrid Bojert, Travemünde
http://www.volksblatt.at/242NV_807942.stm
Kein Verbot der Kampfhunde in OÖ
LINZ Ein generelles Verbot der Kampfhunde wird es in
OÖ nicht geben. Der Landtagsausschuss, der voraussichtlich
heute seine Beratungen über das neue Hundehalte-Gesetz
abschließt, konnte sich auf keine Rasseliste einigen.
Trotzdem sieht VP-Abg. Otto Gumpinger das Gesetz
positiv. Neu ist die geforderte Sachkunde³ eines jeden
Hundehalters, die durch eine theoretische Ausbildung
nachzuweisen ist. Bei auffälligen³ Hunden wird eine Ausbildung
mit dem Hund Hundeführerschein³ vorgeschrieben. Im
Ortsgebiet müssen alle Hunde an der Leine geführt
werden. - -
Neues für`s Bundesverfassungsgericht
"BERLINER PDS-STIMMEN
Union
erwägt Wahlanfechtung
Von
Severin Weiland
Der neue parlamentarische
Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Volker Kauder,
will beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages Beschwerde
gegen das Stimmenergebnis in zwei Berliner PDS-Wahlkreisen
einlegen. Auch den Gang zum Bundesverfassungsgericht schließt
die Partei nicht aus. ..."
weiter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,217645,00.html
Handelsblatt.com - Politik
Union will Korrektur des Bundestagswahl-Ergebnisses
Freitag 11. Oktober
2002, 16:16 Uhr
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HB/dpa BERLIN. Da der Vorsprung der
SPD nur 6 027 Stimmen betrage, wären dann CDU und CSU nach
dem Zweitstimmenergebnis stärkste Partei. Der
Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion,
Volker Kauder, sagte am Freitag: Es ist nicht egal, ob
wir bei den Zweitstimmen gewonnen oder verloren haben.
Nach seinen Angaben werden Bürger aus Berlin Einspruch
gegen das Wahlergebnis einlegen, der dann vom
Wahlprüfungsausschuss des Bundestags verhandelt werden
müsse. Angesichts der Berliner Ankündigung will
Kauder selbst auf einen Einspruch verzichten. Trotz des
Vorgehens ist sich die Union darüber im Klaren, dass
selbst ein erfolgreicher Einspruch nichts an der
Sitzverteilung im Bundestag ändern würde. Der
Bundeswahlleiter Johann Hahlen hatte schon entsprechende
Modellrechnungen präsentiert. Dank der Überhangmandate
hätte die SPD gegenüber der Union im Parlament so oder so
mit 251 drei Sitze mehr als die Union (248 Sitze).
Langfristig will die Union aber wenigstens eine
Gesetzesklarstellung erreichen.
In einem Urteil von 1988 hatte
das Bundesverfassungsgericht eine Norm aus dem
Wahlgesetz gebilligt, die einen ähnlichen Fall regelt.
Danach fallen die Zweitstimmen jener Wählern unter den
Tisch, die mit ihrer Erststimme einen Direktkandidaten
gewählt haben, der in seinem Wahlkreis die Mehrheit
errungen hat, dessen Partei aber nicht auf einer
Landesliste vertreten ist.
In Fall der Berliner Wahlkreise sind aber die direkt
gewählten Kandidatinnen Petra Pau und Gesine Lötzsch
Mitglieder der PDS, die auch mit einer Landesliste um die
Gunst der Wähler geworben hatte. Klar ist nach dem
Wahlgesetz, dass die Zweitstimmen, die ihre Wähler für die
PDS abgegeben haben, nicht gewertet werden, weil die
Partei an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist. Die
Frage ist jedoch, was mit den Zweit-Stimmen jener Wähler
geschieht, die die beiden PDS- Frauen mit ihre Erst-Stimme
bedacht hatten, mit der Zweitstimme aber eine andere
Partei gewählt haben. In diesen Wahlkreisen hatten 16 000
dieser Wähler mit der Zweitstimme SPD gewählt.
Auf dieses Problem hatte das Bundesverfassungsgericht
1988 hingewiesen und den Gesetzgeber zur Klarstellung
aufgefordert. Da das unterblieben ist, sah sich Hahlen
außer Stande, die Zweitstimmen wie im Fall des
Einzelkandidaten nicht zu berücksichtigen. Darauf will
aber die Union letztlich hinaus.
Wie es nach einer möglicherweise abschlägigen
Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses nun weiter geht,
wird in der Unions-Fraktion noch offen gelassen.
Sagt der Ausschuss Nein, könnte die
Fraktion aber das Bundesverfassungsgericht anrufen und
damit eine Klärung der Rechtsfrage erzwingen.
Handelsblatt News am Abend für 0.90 EUR
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Werden eines Tages nur noch die frei sein, die die
Bomben werfen?
Mittwoch 16. Oktober 2002, 16:19 Uhr
Schill-Entwurf zu
Verfassungsschutzgesetz unter Beschuss - Erste Zusammenfassung
Hamburg (AP) Der Entwurf des Hamburger Innensenators Ronald
Schill für ein neues Verfassungsschutzgesetz wird in seiner
jetzigen Form offenbar keinen Bestand haben. Nach empörten
Protesten der Opposition, der Hamburger Medien und zuletzt
auch des Koalitionspartners FDP signalisierte die Innenbehörde
am Mittwoch Kompromissbereitschaft. Auch der
Datenschutzbeauftrage Hans-Hermann Schrader rechnet nach
Gesprächen mit der Innenbehörde mit Änderungen.
Nach dem neuen Gesetz sollte dem
Verfassungsschutz gestattet werden, auch geschützte
Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten und
Geistliche abzuhören. «Die Behörde für Inneres steht
Verbesserungsvorschlägen immer offen gegenüber, wenn sie
sachlich begründet sind», teilte Innenstaatsrat Walter
Wellinghausen am Mittwoch mit. Es seien dazu «gute und
zielführende Gespräche» mit dem Datenschutzbeauftragten
geführt worden.
Zuvor hatte die FDP ihre Ablehnung des Schill-Entwurfs
deutlich gemacht. «Der Schutz der Berufsgeheimnis-Träger darf
nicht verschlechtert werden», betonte der
FDP-Landesvorsitzende Reinhard Soltau. Bildungssenator Rudolf
Lange (FDP) hatte bereits am Dienstag mitgeteilt, dass ihm
«ein Gesetz, welches die Bürgerrechte weitestgehend
unangetastet lässt, am liebsten ist». Vor einigen Tagen hatten
sich die Chefredakteure der in Hamburg ansässigen Medien
bereits sehr kritisch zu Wort gemeldet.
«Wir nehmen die Bedenken der Chefredakteure natürlich sehr
ernst», betonte Schill-Fraktionsvize Dirk Nockemann. «Wir sind
bereit, diese Bedenken im Lichte der Anhörung im
Rechtsausschuss nächste Woche zu beleuchten.» Er betonte aber,
dass der Schill-Partei nicht daran gelegen sei, das Gesetz
eins zu eins nach dem Anti-Terror-Paket von
Bundesinnenminister Otto Schily auszurichten. «Das Gesetz ist
auf Bundesebene von den Grünen zu sehr weich gespült worden»,
erklärte Nockemann. Die Anhörung im Rechtsausschuss, bei der
auch Experten zu Wort kommen sollen, ist für den kommenden
Dienstag angesetzt.
Soltau betonte, er wolle das Ergebnis der Anhörung nicht
vorwegnehmen. Er gehe aber nicht davon aus, dass die Argumente
der Schill-Partei die Liberalen noch grundsätzlich umstimmen
könnten. «Natürlich ist eine Bekämpfung des Terrorismus
notwendig», erklärte Soltau. «Wir sind aber im Zweifel für die
Freiheit.» Die FDP strebe eine genaue Umsetzung des
Schily-Pakets auf Landesebene an.
Die Innenbehörde dementierte unterdessen einen Bericht des
«Hamburger Abendblatts» (Mittwochsausgabe), wonach die
Umsetzung des Schill-Entwurfs mehr als zwei Millionen Euro
kosten soll. Bei der Senatsdrucksache, die der Zeitung
vorliege, handele es sich um einen ganz frühen Entwurf, der
längst nicht mehr aktuell sei, sagte ein Sprecher. Es bleibe
dabei, dass durch das neue Gesetz keine zusätzlichen Kosten
entstünden.
http://de.news.yahoo.com/021016/12/30hbf.html
Betreff: [DIE] PRESSE: Rottweiler als Opfer Nr.1
http://www.auto.t-online.de
Rottweiler als Opfer Nr.1
Die Hunderasse Rottweiler ist am häufigsten in Verkehrsunfälle
verwickelt.
Zu diesem Ergebnis kommt eine jetzt veröffentlichte Untersuchung
der britischen Finanzgesellschaft Tesco Personal Finance. Das
Unternehmen versichert jährlich 30.000 Hunde und wertete jetzt
seine Statistiken aus.
59 Prozent aller Rottweiler-Besitzer reichten demnach in den
vergangenen beiden Jahren Anträge auf Erstattung von
Tierarzt-Rechnungen ein.
Auch Boxer und Labradore sind demnach sehr unfallgefährdet. Am
unteren Ende der Statistik rangieren dagegen Pudel, die
anscheinend zu den besonders vorsichtigen Hunden gehören.
Vielleicht passen ihre Besitzer jedoch auch nur ganz besonders
gut auf die gelockten Lieblinge auf.
Anmerkung der Redaktion: Wäre schön
wenn die deutschen Versicherungen mal sowas rausrücken würden!
Nur rein Interessehalber :-))
http://derstandard.at/?id=1100714
Hunde-Halten geht nicht mehr so einfach
In Tirol gilt ab nächstem Jahr eine Bewilligungspflicht für
Rassen - Und Herrchen braucht als Ausbilder einen Leumund
Innsbruck - Das Führen und Halten gewisser Hunderassen soll ab
dem nächsten Jahr in Tirol bewilligungspflichtig sein.
Dies gilt einerseits für so genannte Kampfhunde, andererseits
für alle Hunde, die vom jeweiligen Amtstierarzt als gefährlich
eingestuft werden, kündigte der für das
Landespolizeigesetz zuständige Umwelt- und Naturschutzreferent,
LHstv. Hannes Gschwentner (SP) am Montag an.
Außerdem dürfen nur noch Menschen mit
einwandfreiem Leumundszeugen Vierbeinern bei der
Schutzhundeausbildung das Zubeißen lernen.
Die geplante Novellierung des Landespolizeigesetzes diene sowohl
dem Schutz von Menschen als auch dem Schutz von Tieren. Dass
alle Hunde in geschlossenen Siedlungen an der Leine gehalten
werden müssen, schütze Menschen, die verständlicherweise vor
Hunden Angst haben. Durch den
Leinenzwang würden aber auch die Hunde vor Unfällen im
Straßenverkehr geschützt.
Die Aufregung rund um die geplante Bewilligungspflicht für
gewisse Hunderassen sehe er, Gschwentner, gelassen: "Wer einen
Hund mit starker Beißkraft halten will, dem wird nichts in den
Weg gelegt. Die Hundebesitzer müssen lediglich nachweisen, dass
sie weder alkohol- noch suchtgiftkrank sind, und dass sie nicht
nach dem Tierschutz- bzw. dem Jagdschutzgesetz oder
wegen Zuhälterei bzw. Menschenhandels vorbestraft sind", betonte
Gschwentner. (APA)
AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit
Leishmaniose: Antikörpertests oft falsch-negativ (16.10.2002)
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Griechenland (aho) Hunde in Griechenland sind häufig mit
einzelligen Parasiten der Gattung Leishmania infiziert und
reagieren trotzdem bei einer Untersuchung auf Antikörper
falsch-negativ. Zu diesem beunruhigenden Ergebnis kommen
Fachleute verschiedener griechischer Forschungseinrichtungen,
die ihre Erkenntnisse in der Fachzeitschrift Veterinary
Parasitology veröffentlicht haben. Sie untersuchten 73 gesunde
Jagdhunde sowohl mit einem Test, der die Parasiten direkt
nachweist (PCR) und mit einem Test auf Leishmania-Antikörper.
Während bei der direkten Nachweismethode mehr als Hälfte der
Hunde (63%) positiv waren, reagierten im Antikörpertest nur
12.3% der Hunde positiv. Die Wissenschaftler warnen, sich bei
der Untersuchung von Hunden nur auf einen einfachen
Antikörpertest zu verlassen.
Der Parasit Leishmania kommt im Mittelmeerraum vor und wird
dort über die Weibchen der Sand- oder Schmetterlingsmücken auf
Tiere und Menschen übertragen. Beim Menschen ist die Erkrankung
auch als sogenannte "Orientbeule" bekannt. Bei Hunden, die mit
ihren Besitzen einen Urlaub am Mittelmeer verbracht hatten, wird
in Deutschland häufiger Leishmaniose diagnostiziert. Zudem
werden in zunehmendem Maße streunende Hunde durch Tierschützer
aus dem Mittelmeerraum nach Deutschland importiert. Verschiedene
Untersuchungen belegen, daß wenigstens der Hälfte der Hunde in
Südeuropa und Nordafrika mit Leishmanien infiziert sind.
Unerkannt infizierte Importhunde könnten so Leishmanien auf die
in Deutschland vorkommenden Sandmücken übertragen, die wiederum
Menschen und Tiere (Hunde, Pferde). Erste konkrete Hinweise sind
Erkrankungen eines Kindes, zweier Hunde und eines Pferdes [1],
die niemals in Südeuropa waren. Der Import von Hunden aus dem
Mittelmeerraum durch Tierschützer ist deshalb
kritisch zu bewerten.
Leonidas S. Leontides, Manolis N. Saridomichelakis, Charalambos
Billinis, Vasilios Kontos, Alexander F. Koutinas, Apostolos D.
Galatos and Mathios E. Mylonakis A cross-sectional study of
Leishmania spp. infection in clinically healthy dogs with
polymerase chain reaction and serology in Greece Veterinary
Parasitology, Vol. 109 (1-2) (2002) pp. 19-27