Hallo Achim,
in unserem Gemeindeblatt vom 11.10.2002 gab es
einen interessanten Artikel des GRÜNEN Gemeinderates zu lesen:
"Weniger Kampfhunde in unsere Stadt"
Auf Bitte der grünen Gemeinderatsfraktion
hat die Verwaltung einen Bericht über die Entwicklung im Bereich Kampfhunde
und sonstiger als gefährlich eingestufter Hundein Filderstadt vorgelegt.
Demnach sank die Zahl binnen eineinhalb Jahren von 24 auf 19. Seit Anfang
2001 gilt für Kampfhunde (13 definierte Rassen) und (wegen ihres
konkreten Verhaltens) als gefährlich eingestufte Hunde der im
Vergleichzur normalen Hundesteuer dreifache Steuersatz. Diesen erhöhten
Steuersatz für UNERWÜNSCHTE Hunde hatten Bündnis90/Die
Grünen beantragt, nachdem es vielerorts schwere Attacken dieser Hunde
gegen Menschen, vor allem Kinder gegeben hatte - so sagen die. Die erhöhte
Steuer - leider einzige Handlungsmöglichkeit die eine
Kommune in diesem Bereich hat - wirkt nun. Dies nehmen wir positiv zur
Kenntnis. Außerdem zeigen die verstärkten Haltungsbedingungen (Maulkorb,
Leinenzwang) für besonders gefährliche Hunde Wirkung, denn es wurden weniger
Vorfälle gemeldet."
Mailadresse der Vertreter der
Gemeindratsfraktion der Grünen sind:
Anmerkung: schreibt denen doch mal einige
"freundliche Worte.................."
Hallo Achim
gefunden bei
http://www.tierversicherungen24.de/HundeHV.html
Variante 3:
Versicherer: AGILA
Haustier-Krankenversicherung AG - Hannover
Deckungssumme: EUR
3.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden. EUR 50.000,00 für
Vermögensschäden.
Selbstbehalt: EUR
80,00
Besonderheit:
Versichert werden alle Hunderassen zu gleichen Prämien. Kein
Aufschlag für sogenannte "Kampfhunde".
Jahresbeitrag
pro Hund: EUR 68,40 inkl. 16% Versicherungssteuer
Download:
Deckungsauftrag
Versicherungsbedingungen
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de
Polizei Bremen
Herrn R. Walther
Öffentlichkeitsarbeit
Postfach 10 25 47
28025 Bremen 18. Oktober 2002
Sehr geehrter Herr Walther,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Oktober 2002.
Ich habe mir Ihre Antwort ähnlich vorgestellt.
Was Sie allerdings hier zum Besten geben, ist, wie zu erwarten, erschreckend.
Die Absonderung Kampfhund" hat in dem Flyer keinesfalls zu stehen.
Es handelt sich bei dieser Bezeichnung nur um Wortmüll.
Sie schreiben, dass die von Ihnen genannte Bezeichnung gegen ausländische
Hunde sich mittlerweile etabliert hat und von den Medien und der Bevölkerung
verwendet wird und den Einzug in den Duden gefunden hat.
Ist ja interessant, dann unterstützt die Polizei also alles was die Medien
bringen und was die Bevölkerung im Schilde führt?
Sie schreiben: ...damit haben wir unserer Sorgfaltspflicht genügt". Na ja, es
gibt wohl unterschiedliche Auffassungen von Sorgfaltspflicht. Ich kann diese
Pflicht in Ihrer Begründung nicht erkennen.
Die Bildzeitung und andere Fastfoodmedien sowie einige medienabhängige
Politiker
veranstalten eine Volksverdummung gegen ausländische Hunde und deren Halter,
versetzen durch Lügen die Bevölkerung in Angst und Panik und Sie wollen dieses
unterstützen?
Die Kampagne gegen diese Hunde durch Medien und Politik verstößt gegen
jegliche moralischen Standards und gaukelt dem Volk abstrakte Gefahr vor.
Ich bin der Meinung, die Polizei sollte sich an die Tatsachen halten und nicht
erfundene Tatsachen" aus der Bild Zeitung ziehen.
Was wollen Sie damit aussagen, dass das Wort Kampfhund im Duden steht? Ist
doch völlig ohne Belang.
Auch Ihre Aufklärung über Worte in Anführungszeichen sagt nichts aus. Sie
sollten wissen, dass in der Propaganda auch gerne Worte in Anführungszeichen
benutzt werden, um das Gegenteil einer Bedeutung in die Hirne der Menschen zu
pflanzen.
Im Duden steht auch: Polizist = Bulle etc.
Sie sind also Bulle" in einer Propagandakompanie" und jeder Polizist ist ein
Bulle".
Nun, ich möchte mich nicht auf dieses Niveau herablassen. In meiner Familie
sind mehrere bei der Polizei und ich kenne auch einige Polizisten privat.
Wissen Sie, es wurde vor vielen, vielen Jahren in diesem Land schon einmal
eine ...."Propaganda betrieben, die bis zum heutigen Tag in den Köpfen der
Menschen in diesem Land festsitzt.
Wußten Sie, dass es seit 1948 für Juden in Deutschland unmöglich ist, ohne
Polizeischutz am Sabbat in die Synagoge zu gehen?
Ein Polizeicontainer vor der Synagoge in der Schwachhauser Heerstraße muss für
den Schutz unserer jüdischen Mitbürger sorgen.
Haben Sie hierüber auch einen Flyer?
Dieser Zustand ist nicht nur eine Schande für unser Land, sondern auch das
Werk gezielter Propaganda im 3. Reich.
Panikmache und verlogene Angstmache kann Jahrzehnte in den Köpfen hängen
bleiben, ja es kann sogar Jahrhunderte weitergegeben werden.
Dieses trifft ebenfalls auf die Kampfhundlüge zu.
Mein Bullterrier starb an dieser schwachsinnigen Verordnung gegen ausländische
Hunde.
Seit dieser Zeit befasse ich mich mit dem Elend der noch lebenden Hunde und
dem Elend der Hundehalter, die durch Machthunger einiger Politiker ihr
soziales Leben in Deutschland verloren haben. Ich schreibe gerade an einem
Buch über diesen Schwachsinn der gegen diese Hunde und Halter präzise geführt
wird. (Gerne würde ich Ihr o.g. Schreiben mit aufnehmen).
Ferner berichte ich über diesen deutschen Schwachsinn im Ausland.
Außerdem:
Wir haben uns wieder einen Bullterrier von der Organisation Bullterrier in Not
geholt.
Warum erneut diesen Stress mit den Behörden und den verunsicherten Bürgern?
Ganz einfach. Kaum ein Mensch nimmt noch einen Bullterrier in seine Familie
mit auf, aus Angst vor Repressalien.
Die derzeitige Lage sieht so aus, dass die meisten dieser Geschöpfe durch die
derzeitigen Gesetze/Verordnungen verrecken werden. Dieses ist Fakt!
Wir haben leider nur einen dieser positiven Geschöpfe retten können.
Außerdem werden wir den Menschen zeigen, dass diese Hunde keine Bestien sind,
sondern ganz normale Hunde. Auch dieses ist Fakt.
Wir kennen den Hund seit seinem 3. Lebensmonat.
Er kommt von einer der bekanntesten Notorganisationen in Deutschland.
Ein renommierter Rechtsanwalt in Bremen hat für die Anmeldung des Hundes
gesorgt.
Der Hund ist in Bremen vom Maulkorb befreit.
Der Hund ist Steuerzahler.
Bei der bekanntesten deutschen Verhaltensforscherin für Hunde, Frau Dr. D.
Feddersen-Petersen, Kiel, hat unser Hund den Wesenstest mit Bestnote
bestanden.
Regelmäßig besucht unser Hund zwei Hundeschulen.
Unser Hund ist unter regelmäßiger Betreuung eines Tierarztes.
Wir lieben Kunst und Kultur und haben mit Gewalt nichts am Hut.
Also, unser Hund hat den Beruf KAMPFHUND" nie erlernen können.
Wollen Sie jetzt behaupten, unser englischer Bullterrier, also eine alte edle
englische Rasse, ist ein Kampfhund?
Wenn Jemand" meinen Hund als Kampfhund bezeichnet, ist dieses eine
Beleidigung, aber auch eine Bestätigung.
Und zwar bestätigt er mir, dass er als Deutscher eine abstrakte Gefahr für die
Menschheit darstellt.
Die Deutschen" gehören zu der gefährlichsten Rasse dieser Erde.
Die Deutschen" ermordeten bestialisch 6 Millionen Juden. Die Deutschen"
ermordeten Sinti und Roma. Die Deutschen" brachten durch Kriegstreiberei
tausende von Bürgern der Nachbarländer und selbst Exemplare Ihrer eigenen
Rasse um. Die Deutschen" verwüsteten durch Kriege ganz Europa. Selbst um die
Zahlungen der Nazisklaven wird bis heute ein Eiertanz veranstaltet. Synagogen
brennen wieder. Politiker können wieder im braunen Töpfchen rühren. Ausländer
werden durch die Straßen gehetzt und sogar ermordet etc.
Da in der Hundeangelegenheit, wie ich erkenne, eine Wisssenslücke bei Ihnen
besteht, würde ich Sie gerne bei einer korrekten Aufklärung unterstützen.
Als Anlage erhalten Sie von mir eine Veröffentlichung aus (Deutsche Polizei
8/2000) sowie das Urteil des Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in
Genf.
Mit freundlichen Grüßen und Shalom
Peter Böttcher
Verteiler I
http://www.maulkorbzwang.de
http://www.leinenzwang.de
http://www.tierheim-olpe.de
http://Hagalil.com
IG-Hundefreunde, Hamburg
Fondation Franz Weber, CH
Internationale Gerichtshof für Tierrechte
Manuela Schnur, Spain
Jüdische Zeitung NY
CDU Fraktion
SPD Fraktion
FDP Fraktion
Partner Hund, Zeitschrift
WUFF, Hundez. Dr. Mosser, Österreich
De Telegraaf, NL
Elsevier, NL
Groninger Dagblad, NL
BBC London, GB
Bürgerschaft HB
Gerlach, D
Hunde Welt, D
FK-DVG, Tierklinik, D
Deutsche Hunde Magazin
Prof. Feddersen-Petersen Uni Kiel, D
Der Hund, D
Dr. Venker, Universität f. Tierheilkunde, Utrecht, NL
H. Vrieze, NL
Bulli in Not, D
Kynos Verlag Dr. Fleig, D
Honden Manieren, NL
Zentralrat der Juden in Deutschland
Britisher Club für Bullterrier, GB
M. Claassen, Holland
Niederländischer Club für Bullterrier, NL
Niederlande Presseabtl., D
K. u. P. Fridrich, Czech Republic
Tierheim Olpe, D
David Byrne, B
L. Voorhorst, NL
Zerg, D
Tierschutz Partei D
Bild Zeitung, D
Springer Verlag, D
Konsulate:
Niederlande
England
USA
Israel
Österreich
Europäischer Gerichtshof
KHMW, Israel
Ranon, Israel
Israel Kennel Club, Ramatgan, Israel
Hintergrund: Kernpunkte des
neuen Parteiengesetzes
Berlin (dpa) - Mit Hilfe des neuen Parteiengesetzes soll der Umgang der
Parteien mit Spenden und öffentlichen Geldern besser kontrolliert werden. Die
Regelung wurde vor dem Hintergrund der Spendenaffären bei CDU und SPD am 19.
April vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Kernpunkte des neuen
Gesetzes sind:
- Seit dem 1. Juli können falsche Angaben über die
Herkunft oder die Verwendung von Spenden von der Bundes- bis zur Bezirksebene
mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet
werden (Paragraf 31 d Parteiengesetz). Durch eine frühzeitige Selbstanzeige
kann eine Strafverfolgung vermieden werden.
- Barspenden sind nur bis zu einer Höhe von 1000 Euro
erlaubt. Ab einer Summe von 10 000 Euro müssen Spenden - wie bisher -
mit Namen und Adressen im Rechenschaftsbericht der Partei angegeben werden.
Beträge von mehr als 50 000 Euro sind sofort zu veröffentlichen.
- Von Unternehmen, die zu mehr als 25 Prozent in öffentlichem Besitz sind,
dürfen keine Spenden angenommen werden. Zuwendungen von Berufsverbänden werden
erschwert. Spenden, «die erkennbar in Erwartung oder als
Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils»
fließen, sind nicht gestattet.
- Die Parteien müssen ihre Besitzanteile an Medien
(ab 20 Prozent) sowie Firmenbeteiligungen offen legen. Bei Verstößen
drohen Sanktionen bis zu zehn Prozent des Verkehrswerts.
- Die bisherige Höchstgrenze für die staatlichen
Zuschüsse sind um sieben auf 133 Millionen Euro angehoben worden.
http://de.news.yahoo.com/021018/3/30lv2.html
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