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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Heute mit diesem:

* Der Kasper singt :-(

* Killerhörnchen

* Macht dem Wahnsinn ein Ende

* Möllemann - Goergens - Kuhl - FDP NRW

 

 Der Kasper singt - man weiß nicht ob man drüber lachen oder weinen soll. MP3-Datei http://www.maulkorbzwang.de/spass/Herbsthit2002.mp3

 
Na - haben wirs doch gewußt - "Bloed" greift langsam zu seinen Waffen!

 Killerhörnchen

Gleich acht Stück -  greifen jetzt im Rudel an.

Auf der HP!

 
Macht dem Wahnsinn ein Ende

Kampfhund? Was soll das eigentlich sein? Es macht mich traurig und wütend, wenn ich mit anschauen muss, wie Politiker und Medien das Unwissen und die Angst der Menschen missbrauchen um willkürlich ganze Rassen zu vernichten.
Kampfhund ist keine Bezeichnung für bestimmte Rassen sondern für eine Tätigkeit. Ein Kampfhund ist ein bemitleidenswertes Tier, das aus Profitgier seiner skrupellosen Besitzer dazu gezwungen wird mit anderen Hunden zu kämpfen. Zum Kampfhund kann JEDER Hund ausgebildet werden, selbst ein Dackel, auch wenn das wohl nicht so spektakulär wäre. Hundekämpfe - und damit auch Kampfhunde - sind in Deutschland schon seit langem verboten.
Dennoch finden sie leider noch immer statt. Was wir gebraucht hätten wären also keine neuen Gesetze gewesen, sondern eine bessere Überwachung der existierenden.

In der BRD sterben im Schnitt pro Jahr

- 15.000 Menschen an Unfällen im Haus
- 13.000 Menschen durch Selbstmord
- 10.000 Menschen bei Verkehrsunfällen
- 1.500 durch mitmenschliche Gewalttaten
- 15 durch Blitzschlag
- 11 durch Insektenstiche
- 1,9 durch Hundebisse


Angesichts dieser Zahlen finde ich es eigentlich eher erschreckend, dass unsere Polizei jetzt hinter Hundebesitzern herjagt. Natürlich sind zwei Tote zwei Tote zuviel, aber dass Leben ist nun mal gefährlich und wir können ja auch schlecht Blitzschläge und Insekten abschaffen. Solange Hunde von Menschen (v)erzogen werden, wird es leider auch immer wieder zu Unfällen kommen. Ob wir jetzt 44 Rassen verboten haben oder nicht. Aber trotzdem wäre mir wohler, wenn unsere Polizisten echte Straftäter verfolgen würden und die Politiker die Steuergelder für Wichtigeres ausgeben würden, als Hundeauffanglager zu bauen und Familienhunde zu töten. Glaubt wirklich irgendwer, dass ein Drogendealer seinen Hund, den er für Hundekämpfe abgerichtet hat, jetzt bei der Gemeinde anmelden wird oder dass er für diesen Hund tatsächlich Steuern zahlt?? Solche Leute gehen mit ihren Hunden auch selten am Nachmittag im Stadtpark spazieren. Nein, auch jetzt hat es wieder nur die Falschen erwischt. Die Familien, denen ihr Hund wirklich was bedeutet, die alten Leute, für die der Hund der einzige Ansprechpartner ist und all die die ihren Hund als Freund und Weggefährten gern haben und die nie zulassen würden, dass ihm etwas geschieht.

So wurden unzählige Familienhunde getötet, deren einziger Fehler es war zufällig der „falschen“ Rasse anzugehören. Aber selbst wenn der eigene Hund (noch) nicht auf irgendeiner Liste steht, ist er deswegen noch lange nicht sicher, denn wer weiß schon wie so ein Kampfhund wirklich aussieht? So wurden auch Hunde anderer Rassen auf offener Straße von Polizisten erschossen, eine Dogge wurde von Hundehassern mit Benzin überschüttet und lebendig verbrand und viele Tiere wurden vergiftet. Es gab Angriffe auf  Hundebesitzer, dabei wurden zwei Menschen getötet (wohlgemerkt nicht von Hunden sondern von Hundehassern, also von Menschen). Dazu kommt die Angst, dass man ja nie weiß welcher Hund als nächstes auf der Liste landet.

Und da scheint es wirklich keine Regeln zu geben, denen man folgen kann. Diese Listen sind so willkürlich zusammengestellt, dass man sich fragt, ob die, die das verbrochen haben überhaupt schon mal einen Hund aus der Nähe gesehen haben. Bestes Beispiel ist der Bandog, der auf vielen Rasselisten steht. Er ist deswegen so interessant, weil es keine solche Rasse gibt!!
Bandog ist einfach die englische Übersetzung von Kettenhund. Und auch bei vielen Rassen die es tatsächlich gibt fragt sich der Hundekenner, was genau sie bösartig machen soll. Einige dieser Hunde haben ein derart ruhiges Gemüt, dass das einzige mit dem sie kämpfen der Schlaf oder das Übergewicht ist. Andere sind kinderlieb und die perfekten Familienhunde.

Natürlich gibt es da dieses Argument der Zuchtauslese. Man sagt ja, dass gerade diese Hunde, die jetzt verboten wurden, jahrhunderte lang aufs Töten abgerichtet wurden und daher so gefährlich geworden sind. Aber wenn wir das mal realistisch betrachten, welche Hunde wurden denn ursprünglich NICHT zum Töten gezüchtet. Es gab früher drei wesentliche Verwendungszwecke für Hunde:
Zum Schutz von Haus und Hof, zum Schutz der Herden oder zur Jagd.

Selbst die kleinen Yorkshire Terrier waren ursprünglich dafür gezüchtet Ratten zu jagen und – na was? Natürlich zu töten. Also sind alle Hunde die heute so rumlaufen blutrünstige Bestien??? Wohl kaum, weil ein Hund, ebenso wie der Mensch, nicht nur aus Genen besteht, sondern auch aus Erziehung und Sozialisierung. Und außerdem haben sich mit den veränderten Lebensumständen der Menschen auch die Zuchtkriterien aller Hunderassen geändert.

Es gibt keine gefährlichen Rassen, aber was es gibt sind kriminelle Menschen, die sich tierquälerischen Methoden bedienen um Hunde zu Waffen auszubilden. Solche Mensche werden sich nicht davon abschrecken lassen, dass bestimmte Rassen verboten sind. Und selbst wenn Hunde im Allgemeinen verboten wären, wären solche Menschen dennoch gefährlich.

Die tatsächlichen Gefahren, die von Hunden ausgehen sind statistisch gesehen außerordentlich gering. Im Anbetracht von Sexualverbrechen, Morden, Drogenhandel und Terrorismus sollten unsere lieben Politiker besseres zu tun haben, als Hundehaltern Grundrechte abzuerkennen.

Hunde tun soviel Gutes für uns, es gibt Behinderten-, Blinden-, Rettungs-, Polizei- und Familienhunde, die auf verschiedenste Art und Weise zu unser aller Wohl beitragen. Diese wertvolle Beziehung sollte niemand kaputt machen können: Weder Kriminelle, noch Tierquäler, weder Hundehasser noch Politiker oder die Medien. Bitte, lasst nicht zu, dass den Hunden noch mehr Leid angetan wird, egal welcher Rasse sie angehören! Macht dem Wahnsinn ein Ende!

Sabine Gmeinwieser

 
Möllemann - Goergens - Kuhl - FDP NRW - FDP gesamt - Das also bedeutet DOMINO ?

24.10.2002    17:23
Möllemann
Verdächtige Privatkollekte

 

Möllemann muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen.
   
(SZ vom 25.10.2002) - Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft will gegen den früheren nordrhein-westfälischen FDP-Vorsitzenden Jürgen Möllemann ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die Entscheidung wird voraussichtlich kommende Woche verkündet. Dies war aus verlässlichen Düsseldorfer Justizkreisen zu erfahren. Ein Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft erklärte allerdings auf Anfrage, die Behörde prüfe immer noch, ob sie ein Verfahren einleiten werde.

Da Möllemann noch Abgeordneter im Düsseldorfer Landtag und neuerdings auch wieder Bundestagsabgeordneter ist, muss zunächst den beiden Parlamenten gemeldet werden, dass ein Verfahren eingeleitet werden soll. Dies geschieht in der Regel per Bote. Erst wenn es binnen 48 Stunden keinen Einspruch gibt, wird das Verfahren offiziell eröffnet.

Die Ermittler hegen vor allem den Anfangsverdacht, dass Möllemann gegen den erst im Juli in Kraft getretenen Paragrafen 31d des Parteigesetzes verstoßen hat. Wer „als Empfänger eine Spende in Teilbeträge zerlegt und verbucht oder verbuchen lässt“, kann demnach zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden. Möglicherweise kommen im Fall Möllemann auch Untreue und Urkundenfälschung in Betracht. Zudem wird geprüft werden, ob es sich um Geldwäsche handelt.

Von 14 verschiedenen Kreditinstituten in Deutschland flossen in den vergangenen Wochen 840.000 Euro auf ein am 20.September eingerichtetes Sonderkonto Möllemanns beim Bankhaus Lampe in Düsseldorf. Wirtschaftsprüfer der FDP listeten 145 Bareinzahlungen von Beträgen zwischen 1000 und 8000 Euro auf, die über „Conti pro diverse“ verteilt worden waren. Viele der Einzahler hatten Phantasienamen angegeben.

Anmerkung:
möglicherweise verwendete "Phantasienamen" wurden den Verantwortlichen bereits gemeldet.


Solche Verschiebereien mit kleinem Geld werden im Geldwäschergewerbe mit dem Fachbegriff „smurfen“ umschrieben. Allerdings wäre für den Geldwäsche-Vorwurf Voraussetzung, dass das Geld aus kriminellen Aktivitäten stammt.

Unklar ist noch, welche finanziellen Folgen Möllemanns geheimnisvolle Privatkollekte für die FDP hat. Am Mittwochnachmittag hatten FDP-Bundesschatzmeister Günter Rexrodt und Bundestagspräsident Wolfgang Thierse nebst Beratern die etwas unübersichtliche Lage diskutiert. Klar ist, dass es sich nach derzeitigem Kenntnisstand um eine anonyme Spende handelt. Gemäß Parteigesetz müssen 840000 Euro an den Bundestagspräsidenten abgeführt werden. Aus Sicht der Bundestagsverwaltung droht der FDP zudem eine Sanktion in Höhe des zweifachen Spendenbetrags.

Die FDP steht auf dem Standpunkt, dass keine Sanktion fällig sei, weil die Bundes-FDP unverzüglich das schwarze Konto dem Bundestagspräsidenten gemeldet habe. Kontovollmacht hatte aber nicht die Bundes-FDP, sondern der NRW-Landeschef Möllemann, der den Eingang des Schwarzgeldes nicht gemeldet hat. Der Rechtsverstoß könnte demnach schon eingetreten sein, als Rexrodt den Fall in Berlin meldete.

Ähnlich war es im Schmiergeldfall der Kölner SPD. Die SPD-Bundespartei war bei Überprüfungen auf Unregelmäßigkeiten der Kölner Genossen gestoßen und hatte dem Bundestagspräsidenten Bericht erstattet. Dennoch musste die Bundespartei die Sanktion durch den Bundestagspräsidenten akzeptieren.

FDP und Bundestagsverwaltung haben jetzt einige Wochen Zeit, um ihre Standpunkte zu überprüfen. Sicher scheint, dass die FDP zivilrechtlich gegen Möllemann vorgehen will. Der frühere NRW-Landeschef soll für den Schaden aufkommen – egal, ob die Summe 840000 oder rund 2,5 Millionen Euro beträgt.
 
2,5 Millionen Euro beträgt.

http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/deutschland/politik/55713&datei=index.php