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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Heute mit diesem:

* Landeshundegesetz NRW: Anleinpflicht für große Hunde

* sicher könnt Ihr Euch noch an den Fall „Moc-Rosu“ erinnern.

* "Ich fühle mich diskriminiert"

 
Landeshundegesetz NRW: Anleinpflicht für große Hunde
 
Damen und Herren,
 
in Ihrem unter der Adresse
 
veröffentlichten Schreiben ist folgender Satz nachzulesen:
 
"Die Unterschriftensammlung , an der Sie sich beteiligt haben, ist sicherlich auch ein wichtiger Beitrag, um zu einer sach - und tierschutzgerechten Regelung der Anleinpflicht für große Hunde zu kommen, gleichzeitig aber den berechtigten Schutzinteressen, insbesondere von schwächeren Bevölkerungsgruppen wie Kindern und älteren Menschen, Rechnung zu tragen."
 
Ich gehe davon aus, dass Sie mich mit meinen 63 Jahren der "schwächeren Bevölkerungsgruppe" zuordnen. Auf solche Art von Hilfestellung können ich und viele andere ältere Menschen dankend verzichten. "Schwächere Bevölkerungsgruppe" soll ja wohl heißen, dass Sie uns schon für derart senil und verblödet halten, dass wir unsere eigenen Interessen nicht mehr eigenständig wahrnehmen können.
 
Sie sollten sich schämen, alte Menschen auf diese Weise zu diskriminieren und auszugrenzen und für Ihre Zwecke zu mißbrauchen. Wenn wir Angst vor Hunden haben, dann können wir uns selber artikulieren. Wir lassen uns nicht für die politisch gewollte Ausrottung von Mitgeschöpfen mißbrauchen.
 
Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein alter Mensch, der seit Jahren einen friedlichen, großen Hund in seinen Haushalt hält, diesen jetzt an die Leine nimmt, nur weil weltfremde Schreibtischfantasten dies gerne so hätten und per Rundumschlag dem Bürger überstülpen wollen. Das können Sie sich abschminken. Kümmern Sie sich um die wirklichen Probleme auf dieser Welt und verschonen Sie uns mit solchen Attacken.
 
Wenn Sie nichts Besseres zu tun haben, als Senioren zu provozieren und Menschen hinterher zu jagen, ob sie auch schön ihren Hund angeleint haben, dann ist Ihr Posten tatsächlich überflüssig. Ich hoffe, dass Leute wie Sie baldmöglichst dahin befördert werden, wo Sie hingehören: Wegrationalisiert, damit dem Steuerzahler wenigstens die Bezahlung von solch einem Unsinn erspart bleibt.
 
Dieses Schreiben wird veröffentlicht.
 
Mit unfreundlichen Grüßen
Bernd Schwab, Koblenz
 
An alle Hundehalter,

sicher könnt Ihr Euch noch an den Fall „Moc-Rosu“ erinnern.

Angeblich hätte ihr Hund einen Dackel gebissen, was sich bei der Verhandlung am 14.10.2002 in der  Verhandlung  als unwahr herausstellte. Frau „Moc-Rosu“ wurde frei gesprochen.

Frau „Moc-Rosu“ wurde bei der damaligen Wohnungsdurchsuchung gefesselt und von mehreren Polizisten die Treppe runter getragen. Sie bekam dafür eine Anzeige wegen „Widerstand gegen die Staatsgewalt.“

Diese Verhandlung findet am 31.10.2002  um 12.45 vor dem Amtsgericht in Ffm./Höchst Raum 107 statt.

Der Prozeß ist sehr wichtig für alle Hundehalter, es geht immerhin um die Unverletzlichkeit  der Wohnung, (ein hohes Rechtsgut.)

[Artikel 13 GG [1.] Die Wohnung ist unverletzlich.]

Aus dem Grund,  ist unser erscheinen sehr wichtig.

Viele Grüße vom  ^-.-^ Tierfreund  ;;;^.^;;;

 
"Ich fühle mich diskriminiert"

Familie lehnt Kampfhund-Klassifikation für Rottweiler ab


VON FLORIAN CHRISTNER Maisach -

Rottweiler sind Kampfhunde. Das sagt zumindest der bayerische Innenminister Günther Beckstein. Zum 1. November 2002 werden Rottweiler in die Kampfhundeverordnung aufgenommen. Doch dagegen wehren sich die Rottweiler-Besitzer bayernweit. Die Familie Boleslawski aus Maisach besitzt mit Ronja eine Rottweiler-Hündin."Unsere Ronja ist keine Kampfmaschine, sondern ein lieber Familienhund", sagt Tatjana Boleslawski. "Ein Hund ist nicht von Geburt an aggressiv. Dazu bringt ihn erst der Mensch", ergänzt Ehemann Martin Sailer-Boleslawski.

Bereits im vergangenen Herbst wollte der bayerische Innenminister die Rottweiler auf die Liste der gefährlichen Hundearten bringen, doch dann kamen die Anschläge auf das World Trade Center in New York - das Thema Rottweiler verschwand auch in Bayern erstmal von der Tagesordnung.Zum damaligen Zeitpunkt waren im Brucker Stadtgebiet 17 Rottweiler gemeldet: in Maisach fünf und in Germering sieben. Daran hat sich nicht viel geändert. Wenn der Rottweiler nun auf die Liste der Hunderassen mit vermuteter Kampfhundeeigenschaft kommt, befürchten die Boleslawskis und andere Tierbesitzer, dass diese Rasse vermehrt im Tierheim landet. "Die Kosten für das benötigte Negativzeugnis fangen bei etwa 200 Euro an, da wird schnell mal ein Tier ins Heim abgeschoben", vermutet die Hundehalterin.Nach der Meinung vieler Rottweiler-Besitzer wurde diese Rasse früher nicht als Kampfhund gezüchtet, sondern als Hüte- und Herdenschutzhund für die Metzger, die ihr Vieh zum Schlachten trieben.

Das Zuchtziel für Rottweiler ist heute ein familienfreundlicher Hund mit friedlicher Grundstimmung, wie der Allgemeine Deutsche Rottweiler Klub (ADRK) darlegt. Seinen schlechten Ruf hat der Rottweiler durch Zuhälter bekommen, die diesen Hund schon im Welpenalter auf Aggressivität hin erziehen und dann als Statussymbol in den entsprechenden Rotlicht-Kreisen benützen. Doch das sei noch lange kein Grund, den Rottweiler als Kampfhund zu betrachten, findet ADRK-Sprecher Hansjörg Teichmann. "Wenn der Rottweiler in die Kampfhundeverordnung aufgenommen wird, weichen Hundehalter in der kriminellen Szene eben auf andere Rassen aus oder züchten illegal aggressive Hunde."Weniger reizbar als Schäferhunde und Dackel Betroffen von der Verordnung wären nur die legalen Züchter, die ihre kontrollierten Zuchten aufgeben müssten, und die Familien, die einen Rottweiler besitzen.

Tatjana Boleslawski: "Wenn der Rottweiler auf die Kampfhundeliste kommt, fühle ich mich diskriminiert. Ich werde jetzt schon angesprochen, ich solle mit meinem Kampfhund verschwinden, obwohl Ronja friedlich ist, wenn auch temperamentvoll und kontaktfreudig."So habe der Rottweiler als Polizeihund oft Leben gerettet, und andere Rassen wie Schäferhund und Dackel weisen eine wesentlich niedrigere Reizschwelle auf. Eine Umfrage des deutschen Städtetags ergab, dass der Rottweiler bei den negativ aufgefallenen Hunderassen bundesweit an dritter Stelle steht, nach Mischlingsrassen und dem Schäferhund.Die Boleslawskis wehren sich nicht gegen eine Überprüfung ihres Hundes oder ihre Halterkompetenz. Sie wehren sich gegen das Herausgreifen des Rottweilers aus den Gebrauchshunderassen. "Ein großer Hund will geführt sein. Das trifft aber auf den Schäferhund genauso zu.

Ein verpflichtender Hundeführerschein für alle großen Rassen ist sinnvoll. Nur den Rottweiler zu nehmen ist populistisch", meint Martin Sailer-Boleslawski. Das bayerische Innenministerium ist beim Deutschen Schäferhund der Auffassung, wegen "eines zu großen Verwaltungsaufwandes" auf dessen Aufnahme in die Kampfhundeverordnung zu verzichten.mm
 

 

Lieber Herr Albrecht,

 

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihren freundlichen Eintrag in unserem Gästebuch von http://www.ig-hund.de .

 

Bei all Ihren Erklärungen -was Sie alles tun, damit Ihr Hund in der Öffentlichkeit nicht unangenehm auffällt usw.- wird wieder mal besonders deutlich, wie hundeliebende Bürger unseres Landes von den Politikern buchstäblich und hochkarätig verarscht und verdummt werden.

Auch Sie als Freund der Rasse Bullterrier sollen nämlich wissen. daß in Wirklichkeit nur abgezockt werden soll.

Die Ausreden „Wesenstest“ usw. dienen lediglich als scheinheilige Alibiargumente für die wirklich wahren Einnahmeerzielungsabsichten zur Verbesserung desolater Finanzmiseren öffentlicher Kassen, durch Finanzmehreinnahmen für kommunale steuer- u. finanzpolitische Interessen, zum Wohle von Stadtkämmerern und kommunaler Kassen.

Die Kommunen aller Bundesländer sind total verschuldet, weshalb Kommunalpolitiker und Stadtkämmerer Händeringend im Rahmen ihres sog. Steuerfindungsrechts und kommunaler Selbstverwaltung sich immer mehr Steuereinnahmen einfallen lassen; und da kommt ihnen natürlich der Begriff „Kampfhund“ gerade recht um somit Steuer- u. Einnahmeausfälle zu verhindern. 

 

Durch erarbeitete Mustersatzungen des kommunalen Gemeindeverbandes, die solche scheinheiligen Alibiargumente und verfassungsrechtlich anfechtbare steuerdienliche Zweckbegriffe enthalten, werden die Kommunen und Gemeinden vom Kommunalverband geradezu aufgefordert und bedrängt, zur Übernahme dieser dubiosen aber steuerdienlichen Mustersatzungen, für ein kommunales Abgabengesetz (§6 Abs. 3 KAG), mit dem einzigen Zielvorhaben, den kommunalen verschuldeten Kassen zu mehr Finanzeinnahmen zu verhelfen.

Dazu schreibt jede Kommune von der anderen ab.

Hierbei werden die Kommunen mit landesgesetzlicher Rechtshilfe für kommunalfinanzielle Interessen noch kräftig unterstützt vom Landesgesetzgeber (Landtag des jeweiligen Bundeslandes), welcher den Kommunen (Stadt- u. Gemeinderäte im Rathaus der Gemeinde) für ihre Steuerfindungsabsichten und kommunales Selbstverwaltungsrecht hierfür einen unbegrenzten Ermessensspielraum einräumt; zu Deutsch: für Steuerfindung zum Zwecke von Finanzmehreinnahmen dürfen die Kommunen auch Willkür betreiben um damit steuerpolitische Ziele zu verfolgen und somit durchzusetzen.

 

Herr Albrecht, dies ist die nackte Wahrheit, aber nicht zweckdienliche und scheinheilige volksverdummende Argumente wie „Wesenstest und Kampfhund“ usw.

 

Aber der Hundefreund quält sich mit Wesenstests und unverhältnismäßiger derart überzogenen Kampfhundesteuer, die eine reine Erdrosselungssteuer darstellt und somit eindeutig gegen Art. 14 GG, welcher das Recht am Eigentum schützt, verstößt und blickt überhaupt nicht durch, daß hier mit dem scheinheiligen und diskriminierenden Begriff „Kampfhund“ lediglich großer Reibach gemacht werden soll, aus reiner Gier unserer Politiker nach jeder zusätzlichen Steuermark.

Das ist finanzverfassungswidrig und ein ganz klarer Verstoß gegen das Verfassungsgebot einer steuergerechten Gleichbehandlung aller Hundehalter (Art. 3 GG).

 

Die finanzielle Notlage hundeliebender Bürgerinnen und Bürger durch Nötigung und Mißbrauch politischen Amtes und Macht der Gesetzgebung, läßt die Politiker dabei eiskalt; hauptsache der Mammon stimmt. Steuern müßen fließen, je mehr desto besser. >>Geld verdirbt den Charakter<<

Die unerträgliche Gier nach jeder Steuermark bekommen insbesondere hundeliebende Bürgerinnen und Bürger in unserer Gesellschaft sehr deutlich zu spüren.

Das ist ein finanzpolitischer Skandal und zutiefst beschämend für die politischen Parteien und für Deutschland !

Jeder Politiker weiß sehr wohl, den Kampfhund gibt es nicht. Zudem sind die allermeisten Besitzer diskriminierter Hunderassen, sowie deren Hunde brav und unauffällig; aber die sollen trotz Wesenstest eine Kampfhundesteuer von 1.200 DM (600 Euro) und mehr bezahlen. Dann wissen die Politiker ebenso gut, daß durch eine erhöhte Kampfhundesteuer aufkommende Beißvorfälle unterschiedlichster Rassen niemals zu verhindern sind; diese wird es auch künftig immer wieder geben.

Eine Kampfhundesteuer kann so was niemals verhindern; wobei deutlich auffällt, daß gerade solche Hunderassen, die nicht einer Kampfhundesteuer unterliegen, am häufigsten zubeißen, als die diskriminierten Rassen.

Das ist bundesdeutsche Politik“ zum allergrößten Leidwesen hundeliebender Bürgerinnen und Bürger. In was für einem schlechten Land wir nur leben!

 

Glauben denn die Politiker wirklich, daß sie die Hundefreunde unseres Landes auf Dauer verarschen und verdummen können.

Diese Art von Finanzpolitik mit reiner Abzockerabsicht, auf Kosten einer mitgeschöpflichen Mensch-Hund-Beziehung und der Liebe des Bürgers zu seinem Hund, für steuer- u. finanzpolitische Interessen zu mißbrauchen, ist allerdings rechts- u. machtmißbräuchlich.

Vom deutschen Wählersouverän haben dafür die politischen Parteien keinen Wählerauftrag erhalten.

 

Bitte unterstützen auch Sie unserer Bürgerinitiative gegen Hundesteuer mit schriftlichen Beschwerdeeingaben, sowohl bei der Landesregierung Ihres Bundeslandes (Landtagsfraktionen) als auch bei den Kommunalpolitikern Ihrer Gemeinde (Stadtratsfraktionen im Rathaus).

Hierzu ist unsere Bürgerinitiative Ihnen gerne behilflich.

Als Beschwerdeargumente und zu Ihrer Argumentationsfindung können Sie dafür selbstverständlich unsere Schriftstücke auf unserer Internetseite von www.ig-hund.de herunterladen und benützen.

Zu Ihrer Unterstützung lege ich im Anhang noch 3 weitere Schriftstücke bei, zu Ihrer freien Verwendung und Nutzung.

Bitte seien Sie auch darum bemüht, daß noch mehr Hundefreunde ebenfalls mit Beschwerdeeingaben reagieren; die Menge macht´s nämlich.

 

Wie in fast ganz Europa, insbesondere in den Ländern, die weit mehr Hunde haben als Deutschland, wie z.B. England und Frankreich, muß endlich auch in Deutschland diese rechtlich höchst umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, endlich abgeschafft werden.

Als eine alte und überkommene Luxussteuer paßt sie nicht mehr in unser soziales Gemeinwesen und modernes Steuersystem.

Die Hundesteuer ist ein Anachronismus, deren Abschaffung schon seit langer Zeit, wie in den meißten europäischen Ländern, von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern auch für Deutschland zurecht gefordert wird.

Alle hundeliebenden Bürgerinnen und Bürger Deutschlands sind zur gemeinsamen Solidarität aufgefordert, im Kampf gegen die skrupellose und vor allem machtmißbräuchliche Besteuerung für Hundhaltung durch die politische Parteien in Deutschland.

Wir helfen dabei gerne.

 

Übrigens, ich selbst bin Besitzer und Liebhaber des Peking-Palasthundes (Pekingesen), einer asiatischen Kleinhunderasse, liebe aber auch die diskriminierten Hunderassen. Daher halte ich es für meine moralische Pflicht, als Hundefreund solidarisch mich an die Seite der Hundehalter von diskriminierten Rassen zu stellen. 

 

Wegen der bundesweit allgemeinen Interessenslage aller Hundehalter Deutschlands übermittle ich dieses an Sie gerichtete Schreiben auch an Herrn Achim Weber, Webmaster von http://maulkorbzwang.de , mit der Bitte um Veröffentlichung zum Zwecke einer angemahnten Solidarität aller Hundefreunde im Kampf gegen die Hundesteuer.

 

 

Mit hundefreundlichen Grüßen

 

Ihr  Jörg Schweizer

(Bürgerinitiative gegen Hundesteuer)

 

 
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(Bürgerinitiative gegen Hundesteuer)