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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Hallo, Achim, dieses tel. Gespräch hat heute am 28.10.2002 mit
Herrn Käsberger vom Bayer.Staatsministerim des Innern (Abt. Herr Schirmeyer)
stattgefunden. Ich gebe es mal so wieder: Ich: Herr Käsberger, ich habe eine Frage zur Bayerischen Kampfhundeverordnung und zwar: In §37 BayLstVG wird die tierschützerische Aufnahme eines Kampfhundes Kat.1 aus dem Tierheim von einer besonders ausgewählten und geeigneten Person als berechtigtes Interesse anerkannt. Wer ist diese besonders ausgewählte und geeignete Person? Herr Käsberger: Ja... Unterschiedlich... z.B. die Person die jahrelang berechtigt einen Kampfhund gehalten haben oder ein Diensthundeführer ist. Ich: Okay, dann bin ich diese Person, weil ich seit Jahren einen Rottweiler ohne Beanstandung halte. Herr Käsberger: Nein, die Rottweiler waren bis jetzt nicht auf der Liste. Ich: Ja, aber ab dem 01.11.2002 ist der Rottweiler auf der Liste und folglich habe ich jahrelang einen Kampfhund gehalten ohne Beanstandung. Oder ist der Rottweiler nur ab dem 01.11.2002 gefährlich geworden? Herr Käsberger: Nein, im Einzelfall war der Rottweiler bereits gefährlich, es gab auch einzelne tödlichen Beißvorfälle, aber er stand nicht auf der Liste und außerdem wird der Rottweiler zu der Kat.2 Kampfhundeverordnung gehören, folglich kann man seine Kampfhundeigenschaft widerlegen und dann ist der Rottweiler kein Kampfhund mehr! Deshalb wird in Ihrem Fall das berechtigte Interesse wahrscheinlich nicht anerkannt. Ich: Das heißt, dass wenn ich einen Kampfhund Kat.2 jahrelang ohne Beanstandung gehalten habe, dann bin ich nicht geeignet einen Kampfhund Kat.1 zu halten, habe ich richtig verstanden? Was ist der Unterschied zwischen den Anforderungen an die Haltung eines Kat. 1 Hundes und Kat.2? Herr Käsberger: Wir möchten die Haltung der Kat.1 Hunde ganz einschränken, folglich ganz restriktiv zu handhaben. Und der Unterschied ist, dass bei der Kat.1 die Vermutung über die Gefährlichkeit unwiderlegbar ist, aber bei Kat.2 können Sie diese Vermutung widerlegen. Folglich wird Ihr Rottweiler wahrscheinlich kein Kampfhund mehr sein. Ich: Und wenn er kein Kampfhund mehr ist, wie sieht das steuerlich aus? Herr Käsberger: Kampfhundesteuer ist Gemeindesache. Ich: Ich habe Informationen darüber das fast alle Sachverständigengutachter in Bayern sich gegen die Unwiderlegbarkeit ausgesprochen haben und trotzdem bleibt Bayern beinahe das einzige Bundesland, in dem man sich an die Unwiderlegbarkeit festklammert. Warum? Warum kann ein Am. Staff aus dem Tierheim nicht vermittelt werden, trotz Wesentest und ausgezeichnetem Charakter? Warum werden die Interessenten oder bereits Halter dieser Hunde seit 10 Jahren in Bayern diskriminiert? Herr Käsberger: Das entscheiden wir nicht. Die FACHLEUTE für Hundewesen sitzen im Bayer. Gesundheitsministerium. Sie können dort anrufen. Ich: warum kann man die Haltegenehmigung für einen wesensgetesteten Kat.1- Hund nicht bekommen und warum gibt es Tausende, die tatsächlich beißen und auf keiner Liste erscheinen z.B. Deutscher Schäferhund? Herr Käsberger: Die gesamte Population der Deutsche Schäferhundes ist im Vergleich zu den Beißvorfällen wesentlich größer, außerdem gibt es die Möglichkeit diese gefährlichen (bereits aufgefallenen) Hunde zu Kat.3 zuzuordnen. Ich: Warum versuchen Sie dennoch nicht, diese große beißende Population auch einzudämmen, so wie Sie das bei Hunden Kat.1 und 2 machen? Ist die Lobby zu groß? Herr Käsberger: (wieder Verweis auf das Bayer. Gesundheitsministerium zu den Fachleuten für das Hundewesen!) Ich: Ich habe den Ablehnungsbescheid vom Bayer. Verfassungsgerichtshof aus dem Jahr 1994 vor mir liegen. Es gibt interessante Sachen: z.b. Seite 41. - die Unterschied zwischen Hunden Kat.1 und Kat.2 soll fachlich, wissenschaftlich nachgewiesen sein. Haben Sie diese Nachweise? Ist der Unterschied zw. Am. Staff (Kat. 1) und Bullterrier (Kat.2) Wissenschaftlich nachgewiesen? Warum sind Sie sich so sicher, dass Ihre bayer. Gesetz nicht zu kippen ist? Herr Käsberger: Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass die FACHLEUTE für Hundewesen im Bayer. Gesundheitsministerium sitzen und das sollen Sie mit Ihnen klären und der Bayer. Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz für verfassungsgemäß erklärt. Ich: Das ist doch allgemein bekannt, dass die bayer. Gerichte nicht unabhängig und unpolitisch sind, aber es gibt zum Glück die höheren Instanzen. Im Übrigen: mein Opa wurde bereits vor 60 Jahren vergast und ich bin auch immer noch Jüdin. Mir kommt das, was Sie jetzt mit Diskriminierung von Hunden und Hundehaltern praktizieren, sehr bekannt vor. Ist das nicht eine gefährliche Tendenz? Die Willkür, die hier in Bayern getrieben wird, ist fast
nicht auszuhalten und das machen Sie mit zuverlässigen Hundehalter, mit denen,
die zu ihrer Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft Volkach, Landkreis
Kitzingen)gehen und naiv einen Antrag auf die Haltung eines Am. Staffordshire
Terrier aus dem Tierheim stellen, und dann fast 8 Monate, so wie in unserem
Fall, Willkür und Ignoranz seitens der Behörden über sich ergehen lassen
müssen. Diejenigen, die so einen Hund tatsächlich missbrauchen wollen und zu
einem gefährlichen Hund machen, stellen keine Anträge, sie holen sich so Einen
und dann heißt er nur anders: z. B. Boxer-Mischling... Danke für das Gespräch.
Ich habe Ihnen nichts versprochen, Herr Käsberger. Sie waren auch sehr nett und geduldig, weil ich nämlich sehr schnell und noch mit diesem SCHRECKLICHEN AKZENT spreche. Danke für das ZUHÖREN! Aber für mich war dieses Gespräch NICHT ÜBER oder FÜR einen
konkreten Fall. Für mich war dieses Gespräch für ALLE HUNDEHALTER UND ALLE
HUNDE. Und wir werden klagen und wir werden Ihnen beweisen, dass Ihr
Gesetz nicht so zementiert ist, wie Sie das glauben möchten. Wir lassen uns
nicht mehr ver.....! Ich bin DEUTSCHE! Soll ich stolz darauf sein?! |
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