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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Heute mit diesem:

* Bayerische Stilblüten
 

 
Hallo, Achim, dieses tel. Gespräch hat heute am 28.10.2002 mit Herrn Käsberger vom Bayer.Staatsministerim des Innern (Abt. Herr Schirmeyer) stattgefunden.

Ich gebe es mal so wieder:

Ich:
Herr Käsberger, ich habe eine Frage zur Bayerischen Kampfhundeverordnung und zwar: In §37 BayLstVG wird die tierschützerische Aufnahme eines Kampfhundes Kat.1 aus dem Tierheim von einer besonders ausgewählten und geeigneten Person als berechtigtes Interesse anerkannt. Wer ist diese besonders ausgewählte und geeignete Person?

Herr Käsberger:
Ja... Unterschiedlich... z.B. die Person die jahrelang berechtigt einen Kampfhund gehalten haben oder ein Diensthundeführer ist.

Ich:
Okay, dann bin ich diese Person, weil ich seit Jahren einen Rottweiler ohne Beanstandung halte.

Herr Käsberger:
Nein, die Rottweiler waren bis jetzt nicht auf der Liste.

Ich:
Ja, aber ab dem 01.11.2002 ist der Rottweiler auf der Liste und folglich habe ich jahrelang einen Kampfhund gehalten ohne Beanstandung. Oder ist der Rottweiler nur ab dem 01.11.2002 gefährlich geworden?

Herr Käsberger:
Nein, im Einzelfall war der Rottweiler bereits gefährlich, es gab auch einzelne tödlichen Beißvorfälle, aber er stand nicht auf der Liste und außerdem wird der Rottweiler zu der Kat.2 Kampfhundeverordnung
gehören, folglich kann man seine Kampfhundeigenschaft widerlegen und dann ist der Rottweiler kein Kampfhund mehr! Deshalb wird in Ihrem Fall das berechtigte Interesse wahrscheinlich nicht anerkannt.

Ich:
Das heißt, dass wenn ich einen Kampfhund Kat.2 jahrelang ohne Beanstandung gehalten habe, dann bin ich nicht geeignet einen Kampfhund Kat.1 zu halten, habe ich richtig verstanden? Was ist der Unterschied zwischen den Anforderungen an die Haltung eines Kat. 1 Hundes und Kat.2?

Herr Käsberger:
Wir möchten die Haltung der Kat.1 Hunde ganz einschränken, folglich ganz restriktiv zu handhaben. Und der Unterschied ist, dass bei der Kat.1 die Vermutung über die Gefährlichkeit unwiderlegbar ist, aber bei Kat.2 können Sie diese Vermutung widerlegen. Folglich wird Ihr Rottweiler wahrscheinlich kein Kampfhund mehr sein.

Ich:
Und wenn er kein Kampfhund mehr ist, wie sieht das steuerlich aus?

Herr Käsberger:
Kampfhundesteuer ist Gemeindesache.

Ich:
Ich habe Informationen darüber das fast alle Sachverständigengutachter in Bayern sich gegen die Unwiderlegbarkeit ausgesprochen haben und trotzdem bleibt Bayern beinahe das einzige Bundesland, in dem man sich an die Unwiderlegbarkeit festklammert. Warum? Warum kann ein Am. Staff aus dem Tierheim nicht vermittelt werden, trotz Wesentest und ausgezeichnetem Charakter? Warum werden die Interessenten oder bereits Halter dieser Hunde seit 10 Jahren in Bayern diskriminiert?

Herr Käsberger:
Das entscheiden wir nicht. Die FACHLEUTE für Hundewesen sitzen im Bayer. Gesundheitsministerium. Sie können dort anrufen.

Ich:
warum kann man die Haltegenehmigung für einen wesensgetesteten Kat.1- Hund nicht bekommen und warum gibt es Tausende, die tatsächlich beißen und auf keiner Liste erscheinen z.B. Deutscher Schäferhund?

Herr Käsberger:
Die gesamte Population der Deutsche Schäferhundes ist im Vergleich zu den Beißvorfällen wesentlich größer, außerdem gibt es die Möglichkeit diese gefährlichen (bereits aufgefallenen) Hunde zu Kat.3 zuzuordnen.

Ich:
Warum versuchen Sie dennoch nicht, diese große beißende Population auch einzudämmen, so wie Sie das bei Hunden Kat.1 und 2 machen? Ist die Lobby zu groß?

Herr Käsberger:
(wieder Verweis auf das Bayer. Gesundheitsministerium zu den Fachleuten für das Hundewesen!)

Ich:
Ich habe den Ablehnungsbescheid vom Bayer. Verfassungsgerichtshof aus dem Jahr 1994 vor mir liegen. Es gibt interessante Sachen: z.b. Seite 41. - die Unterschied zwischen Hunden Kat.1 und Kat.2 soll fachlich,
wissenschaftlich nachgewiesen sein. Haben Sie diese Nachweise? Ist der Unterschied zw. Am. Staff (Kat. 1) und Bullterrier (Kat.2) Wissenschaftlich nachgewiesen? Warum sind Sie sich so sicher, dass Ihre bayer. Gesetz nicht zu kippen ist?

Herr Käsberger:
Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass die FACHLEUTE für Hundewesen im Bayer. Gesundheitsministerium sitzen und das sollen Sie mit Ihnen klären und der Bayer. Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz für verfassungsgemäß erklärt.

Ich:
Das ist doch allgemein bekannt, dass die bayer. Gerichte nicht unabhängig und unpolitisch sind, aber es gibt zum Glück die höheren Instanzen.
Im Übrigen: mein Opa wurde bereits vor 60 Jahren vergast und ich bin auch immer noch Jüdin. Mir kommt das, was Sie jetzt mit Diskriminierung von Hunden und Hundehaltern praktizieren, sehr bekannt vor. Ist das nicht eine gefährliche Tendenz?

Die Willkür, die hier in Bayern getrieben wird, ist fast nicht auszuhalten und das machen Sie mit zuverlässigen Hundehalter, mit denen, die zu ihrer Gemeinde (Verwaltungsgemeinschaft Volkach, Landkreis Kitzingen)gehen und naiv einen Antrag auf die Haltung eines Am. Staffordshire Terrier aus dem Tierheim stellen, und dann fast 8 Monate, so wie in unserem Fall, Willkür und Ignoranz seitens der Behörden über sich ergehen lassen müssen. Diejenigen, die so einen Hund tatsächlich missbrauchen wollen und zu einem gefährlichen Hund machen, stellen keine Anträge, sie holen sich so Einen und dann heißt er nur anders: z. B. Boxer-Mischling...

Herr Käsberger:
PAUSE .... Die illegale Haltung ist die Sache des Vollzuges!
Aber Sie können im Falle einer Absage auch klagen und wenn Sie GLÜCK haben und das Gericht weich wird, dann können Sie die Genehmigung auf dem Gerichtsweg erhalten.

Ich:
Sie wissen ganz genau, dass in Bayern noch fast kein positives Verwaltungsgerichtsurteil (aus bereits oben genannten Gründen) für die Hundehalter gefallen ist, folglich wir werden nicht auf die Haltung klagen,
sondern Ihr ganzes Gesetz zu kippen versuchen. Ich bin fest davon überzeugt.

Zum Glück werden es immer mehr Menschen, die Ihre Naivität, so wie wir vor 8 Monaten, verlieren und zwar mit Hilfe Ihres Ministeriums!.
Und jetzt noch eine Frage: " ich möchte heute unseres Gespräch in Internet veröffentlichen! Wie ist Ihre Meinung dazu?"

Herr Käsberger:
Es war nur einzelnes Gespräch über Ihren konkreten Fall. Das sollen Sie besser nicht machen.

Ich:

Danke für das Gespräch.
 


Mein Kommentar:

Ich habe Ihnen nichts versprochen, Herr Käsberger.

Sie waren auch sehr nett und geduldig, weil ich nämlich sehr schnell und noch mit diesem SCHRECKLICHEN AKZENT spreche.

Danke für das ZUHÖREN!

Aber für mich war dieses Gespräch NICHT ÜBER oder FÜR einen konkreten Fall. Für mich war dieses Gespräch für ALLE HUNDEHALTER UND ALLE HUNDE. Und wir werden klagen und wir werden Ihnen beweisen, dass Ihr Gesetz nicht so zementiert ist, wie Sie das glauben möchten. Wir lassen uns nicht mehr ver.....!

Olga Guhde - der Name kann veröffentlichen werden. Ich komme nicht mehr nach Führt in Ihre heißgeliebten Aufnahme-Container-Lager, Herr Beckstein!

Ich bin DEUTSCHE!

Soll ich stolz darauf sein?!

 
 
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