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- Newsletter - Archiv |
Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Abstimmung: Sollen Kampfhunde, auch Rottweiler in
Österreich generell verboten werden? 31.10.02 Die österreichische Kronenzeitung hat auf ihrer Seite eine Abstimmung zum Thema: Immer wieder kommt es zu tragischen Zwischenfällen mit sogenannten Kampfhunden. Sollen Kampfhunde in Österreich generell verboten werden? Unter Kampfhunden versteht die Zeitung auch Rottweiler. Aktueller Zwischenstand heute um 23:00 Ja 56 % Nein 44 % http://www.krone.at/index.php?http://www2.krone.at/ted/aoderb_kampfhunde.html Anmerkung: Es ist immer wieder die selbe FALSCHE Frage - sicher sollen Kampfhunde verboten werden - aber wer hat einen Kampfhund bzw. wer oder was ist ein Kampfhund? Die Frage müßte lauten - wenn denen wirklich was an Sicherheit liegt: Sollen gefährliche Hunde verboten werden? |
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München, 30. Oktober 2002 Änderung der
Kampfhundeverordnung zum 1. November: Der Rottweiler und fünf weitere Hunderassen, bei denen von einer gesteigerten Gefährlichkeit auszugehen ist, werden ab 1. November als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft. Mit dieser Änderung der Kampfhundeverordnung trägt das Innenministerium laut Innenminister Dr. Günther Beckstein einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von 1994 Rechnung, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen. Nach neuen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass Rottweiler aufgrund ihres Temperaments im Zusammenspiel mit ihrer rassenspezifischen Muskel- und Beißkraft eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. So kam es in den letzten Monaten vermehrt zu Angriffen von Rottweilern, Opfer waren dabei überwiegend Kinder. Neben dem Rottweiler werden die folgenden 5 weiteren
Hunderassen neu als Kampfhunde der Kategorie II eingestuft: American
Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario) und Perro
de Presa Mallorquin. Diese Tiere stammen allesamt von den sogenannten
Molossern ab, einen großen Hundeart, die bereits in der Antike bei
Kampfspielen in den Arenen eingesetzt wurden. Hunde dieser Rassen werden
seit geraumer Zeit vermehrt in Bayern gehalten oder gezüchtet, so dass zum
Schutz der Bevölkerung ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich
ist.
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Hallo Tierfreunde. Wieder ein paar neue Grausamkeiten für sie aus der menschlichen Hexenküche: Auf Anfrage verschickte die Pressestelle von AIR FRANCE heute folgende Stellungnahme. Bitte ruft zu viel wie möglich bei AIR FRANCE an, schickt möglichst viele Faxe. Organisiert Aktionen und Demonstrationen bei Air France Niederlassungen. Stellungnahme von AIR FRANCE: 1. Air France besitzt als Fluglinie nicht die Kompetenz, sich über die Richtigkeit der Verwendung von Tieren in der medizinischen Forschung zur Heilung schwerer und für Menschen tödliche Krankheiten zu äußern. Der Transport und Import von Primaten aus asiatischen, afrikanischen und amerikanischen Ländern dient der internationalen Nachfrage der Biomedizin, insbesondere in den Bereichen der Retrovirologie (AIDS) und anderen Infektionskrankheiten so wie Hepatitis und Malaria, etc. 2. Air France unternimmt alles, um beste Bedingungen für den Transport von lebenden Tieren zu garantieren. Air France benutzt nur Container, welche den von IATA und den zuständigen wissenschaftlichen Behörden definierten Normen entsprechen. Außerdem werden die lebenden Tiere bei ihrer Ankunft in Roissy-Charles de Gaulle von Veterinärmedizinern sowie den Zollbehörden in Empfang genommen und auf der von der EU genehmigten und von Fachkräften geleiteten Tierstation am Flughafen untergebracht 3. Beim Transport von lebenden Tieren beachtet Air France gewissenhaft die von der IATA erlassenen und der EU durchgesetzten Normen. Entsprechend dem Beispiel von "U.S. Fish and Wildlife Service, das dem Abkommen über den internationalen Handel von wilden, vom Aussterben bedrohten Arten (CITES) der Fauna und Flora und des Office International des Epizooties (OIE) folgt. Air France respektiert zusätzlich das Abkommen von Washington über geschützte Arten (Tiere und Pflanzen). Dieses besagt, dass der Transport unbedingt wissenschaftlichen Zwecken dienen muss und auf weltweiter Ebene geregelt ist. Um nicht zur Verminderung der Arten beizutragen hat Air France in einer großen Kampagne unter den Importeuren und Exporteuren klargestellt, nur Tiere aus von den zuständigen Behörden zugelassenen Zuchtbetreiben zu transportieren. www.shacgermany.net Presseinformation Stop Huntingdon Animal Cruelty Kampagnengruppe Deutschland c/o die-tierbefreier eV. Rhein-Ruhr Postfach 1318, 59195 Bönen www.shacgermany.net, Email: info@shacgermany.net, Tel.: 0231/4767501 www.shac.net, www.shacusa.net |
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Erfolgreicher bundesweiter Aktionstag gegen Air France |
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VgtM: Koalitionsvertrag lässt viele Fragen zum Tierschutz
offen Der Koalitionsvertrag ist 88 Seiten stark - und erst auf Seite 48 wird der Begriff "Tierschutz" zum ersten Mal erwähnt. Der Wähler ist erstaunt, wäre doch zu erwarten gewesen, dass die erstarkte Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ihr politisches Gewicht auch in dieser Hinsicht nachdrücklicher eingebracht hätte. Ebenso wie Verbraucherschutz und Umweltschutz ist Tierschutz eine Querschnittsaufgabe, deren Erwähnung und Umsetzung nicht nur im Kapitel zur Agrarpolitik ihren Platz hat. Schaffung von Arbeitsplätzen, ökologische Modernisierung, Aufbau Ost, Mobilität, Rechts- und Innenpolitik, Globalisierung, Europäischer Einigungsprozess - in der Mehrzahl der Kapitel des Koalitionsvertrages wäre das Thema Tierschutz ansprechbar gewesen. Ebenso mager bleiben auch die avisierten Maßnahmen zum Tierschutz: Direktzahlungen an tierhaltende Landwirte sollen unter anderem an die Einhaltung von Tierschutzkriterien gebunden werden, Haltungs- und Transportbedingungen sollen verbessert werden - aber Konkretes wurde nicht formuliert. Und die in diesem Zusammenhang erwähnte Verbesserung der Tierseuchenbekämpfung zielt wohl eher auf Wahrung von handelspolitischen Interessen ab denn auf Umsetzung der Paragrafen 1 und 2 des Tierschutzesgesetzes. Dazu wird gesagt, dass dies alles auf EU-Ebene angestrebt wird. Auf nationaler Ebene kann bestenfalls von einem indirekten Mitnahmeeffekt durch die Förderung von ökologischer Landwirtschaft ausgegangen werden. Ansonsten wird mit "nationalen Alleingängen" in Sachen Tierschutz wohl eher nicht zu rechnen sein. Dabei könnte man von Deutschland als größtem EU-Land durchaus erwarten, dass es eine Vorreiterrolle übernimmt, wie es in Sachen Tierschutz durch "nationale Alleingänge" die Niederlande oder Dänemark vorgemacht haben. Aber auch Ungesagtes lässt hoffen - zumal die Wahlaussagen ja unmissverständlich in Richtung mehr Tierschutz tendierten. Und deswegen wird der Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung (VgtM) auch nicht locker lassen, die Bundesregierung an ihre Aussagen zu erinnern. "Wir werden weiterhin das Gespräch mit der Regierung suchen," erklärt Sandra Gulla, Vorsitzende des VgtM, "und wir werden an die Notwendigkeit des Verbandsklagerechtes für Tierschutz-Organisationen ebenso erinnern wie an die Dringlichkeit, zügig Haltungsverordnungen für alle Nutztierarten unter Beachtung der Paragrafen 1 und 2 des Tierschutzgesetzes zu schaffen. Darüber hinaus müsse bewusst sein, dass Umweltschutz und Tierschutz eigenständige Werte seien, die häufig, aber nicht immer, gleichgerichtet seien. "Die Umsetzung von Umweltzielen und die Förderung von Zukunftstechnologien darf nicht so weit gehen, die Leidensfähigkeit von Mitgeschöpfen zu ignorieren," stellt Gulla klar. Außerdem dürfe, so wichtig die wirtschaftliche Weiterentwicklung sei, diese doch nicht rücksichtslos prioritär verfolgt werden. "Um Bundespräsident Rau aus seiner Rede im Mai 2001 zu zitieren: `Wir sind uns gewiss einig darüber, dass etwas ethisch Unvertretbares nicht dadurch zulässig wird, dass es wirtschaftlichen Nutzen verspricht´ ". Der VgtM hofft nun seinerseits auf die Gesprächsbereitschaft der Koalitionsparteien. Heikendorf, 29.10.2002 Bei Rückfragen: Tel. 0431 / 24 82 80, Regina Jaeger |
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