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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Ein ehrenwertes Haus

* Vernarrt in Holly: Bundeskanzler Gerhard Schröder & Frau Doris.

* Dazu:  BILD der Frau Nr. 41,  „Die Lieblinge der Stars, Seite 89..

* Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

* Gesetzesentwurf für Hundegesetz – Ultimativer Schutz vor

 
Peter Böttcher
Postfach  10 71 03
28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  PSS.Boettcher@t-online.de


Bellotel
Bei der Windmühle 75
27257 Sudwalde
via Fax: 04247-1455

7. Oktober 2003


 
Ein ehrenwertes Haus
Ferien für Hunde --- Wellness für Vierbeiner --- All inklusive --- Freunde fürs Leben --- In den besten Händen ---Da will ich hin ---
Unsere Hunde schlafen nie alleine, nur mit uns in friedvoller Eintracht

 

Bellotel in 27257 Sudwalde, bei der Windmühle 75, Fax: 04247-1455
 
So die Anpreisungen im Hausprospekt.


Ja ... vor ca. 5 Jahren besuchten wir das Bellotel.

Wir suchten eine gute Bleibe für unseren Bullterrier Eddy, falls wir mal für ein paar Tage unseren Eddy, aus welchen Gründen auch immer, nicht bei uns haben können.

Die Inhaberin, Barbara Wolter, empfing uns herzlich und führte uns mit unserem Bullterrier Eddy freundlich über das Gelände.

Dieses ganze Gerede über diese Rassen sei völliger Blödsinn und Bullterrier sind natürlich jederzeit herzlich Willkommen. Anschließend plauderten wir noch über eine „Alte Bremer Weinhändlerfamilie“, einem Arzt in der Schweiz und über plastische Chirurgie etc.

Wir haben dieses Hundehotel in den letzten Jahren häufig weiterempfohlen und hatten auch immer noch im Kopf, falls wir unsere jetzige Bullterrierhündin Sina einmal für ein paar Tage unterbringen müssen, sie dort hinzubringen.

Dieses war für uns immer ein beruhigender Gedanke.

Doch, was ist passiert?

Hat man die Fahne in den Wind gehängt?

Denn jetzt flattert mir ein Prospekt des „5 Sterne für 4 Pfoten“-Hotel auf den Tisch und in diesem steht: Für Kampfhunde ist im Bellotel leider kein Platz.

Für Kampfhunde ist im Bellotel leider kein Platz.

Ist ja Spitze, wie man auf den Zug der billigen Hetzpropaganda und den derzeitigen Rassenwahn gegen unsere Hunde aufspringt.

Interessant ist auch, dass gerne über dieses Bellotel in unserer abhängigen Bremer Staatszeitung und dem Bremer Staatssender berichtet wird.

Mitmachen ist halt leicht.

Und eines Tages heißt es dann: Wir haben von nichts gewusst.

SHALOM
IN  MEMORY  OF  EDDY,  KILLED  BY  THE  GERMAN  GOVERNMENT

Peter Böttcher

Verteiler I

 
Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

Die 1. Kammer des Ersten Senats hat die Verfassungsbeschwerde einer
Presseagentur (Beschwerdeführerin; Bf) nicht zur Entscheidung
angenommen. Diese war im Ausgangsverfahren verurteilt worden, die
Verbreitung einer Interviewäußerung zu unterlassen. In ihr hatte die
Interviewpartnerin dem Bundeskanzler unterstellt, dass er seine "grauen
Schläfen wegtönen" würde.

Im Ausgangsstreit ging es nicht darum, ob der Bundeskanzler seine Haare
färbt. Vielmehr war unstrittig, dass dies nicht der Fall ist. Gegenstand
des Verfahrens war nur die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine
Presseagentur ein Interview mit einer gegenteiligen Äußerung verbreiten
und sich dabei auf die Aussage der Interviewten verlassen durfte.

Die Kammer verweist auf die Rechtsprechung der Fachgerichte und des
Bundesverfassungsgerichts, nach der herabsetzende Tatsachenbehauptungen
zu unterlassen sind, wenn sie unwahr oder nicht erweislich wahr sind. Ob
jemand, der die Äußerung eines Dritten verbreitet, dennoch für sie
einstehen muss, hängt davon ab, ob er Sorgfaltsanforderungen missachtet
hat. Die Kammer führt zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen
aus:

Als Presseagentur treffen die Bf keineswegs geringere
Sorgfaltsanforderungen als andere Presseunternehmen. Presseagenturen
nehmen eine herausragende, in jüngerer Zeit immer wichtiger gewordene
Rolle bei der nachrichtlichen Gestaltung der Presse wahr. Sie liefern in
der Praxis einen großen Teil der Nachrichten druckfertig an die
Presseunternehmen. Das unzweifelhaft große Vertrauen, das
Medienunternehmen den Agenturen entgegenbringen, und die hervorgehobene
meinungsbildende Funktion von Presseagenturen rechtfertigen es, den von
ihnen veröffentlichten Nachrichten nur insoweit Schutz vor
zivilrechtlichen Ansprüchen der Betroffenen zu gewähren, als die
praktischen Möglichkeiten zur Überprüfung der Richtigkeit im Rahmen des
Zumutbaren genutzt werden. Die Anforderungen sind bei Presseagenturen
nicht etwa deshalb gemildert, weil sie täglich mit einer großen Zahl von
Meldungen umzugehen haben.

Für die Beurteilung von Sorgfaltsanforderungen ist das Interesse der
Öffentlichkeit an der jeweiligen Äußerung von Bedeutung. Hierzu führt
die Kammer aus:

Die vorliegend angegriffene Äußerung behandelte nicht ein Thema mit
großer politischer, sozialer oder wirtschaftlicher Tragweite, war aber
auch für die Öffentlichkeit sowie für den Betroffenen, nämlich den
Bundeskanzler als Kläger des Ausgangsverfahrens nicht unbedeutend. In
dem Interview ging es um die Gegenüberstellung zweier Kanzlerkandidaten,
mithin auch um das "gute Abschneiden" des Klägers in der öffentlichen
Darstellung. Die angegriffene Äußerung beschäftigte sich nicht beiläufig
mit der Haarfarbe des Bundeskanzlers, sondern knüpfte an sie Aussagen zu
seiner Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft. Damit wurde der Hinweis
auf die Tönung der Haare zu einer Art Probe für wichtige Qualifikationen
eines Politikers. Sein Interesse, insofern nicht auf einer falschen
Grundlage bewertet zu werden, stimmte mit dem Interesse der
Öffentlichkeit überein, möglichst zutreffend informiert zu werden.

Die Kammer hält auch die von den Fachgerichten verlangten
Sorgfaltsanforderungen für nicht überspannt:

Die Bf hatte das Interview durch einen ihrer Mitarbeiter selbst geführt.
Die Verbreitung der Meldung hierüber, die ohnehin nicht umgehend
erfolgte, wäre durch eine Recherche nicht unzumutbar verzögert worden.
In Betracht wäre etwa eine keineswegs zeitaufwendige Nachfrage bei der
Interviewten oder dem Bundeskanzler gekommen.

Beschluss vom 26. August 2003 – Az. 1 BvR 2243/02 –

Karlsruhe, den 26. September 2003
 

BILD der Frau, Nr. 41 Seite 89.

 

Vernarrt in Holly: Bundeskanzler Gerhard Schröder & Frau Doris.

 

Gerhard Schröder

„Holly“ rastet vor Freude aus, wenn

der Kanzler nach Hause kommt. *

 

Bundeskanzler Gerhard Schröder (59) ist jetzt auch auf den Hund gekommen: Border-Terrier Holly (4 Monate). „Wir brauchten einen jungen, weil wir schon Kater Schnurri haben und sicher sein wollen, dass sich die zwei verstehen. Heute trinken sie aus einem Napf", so Ehefrau Doris Schröder Köpf (40). Auch Tochter Klara (12) ist vernarrt in den kleinen. Und der Kanzler freut sich heute auf Kuschelabende mit Holly – Partei-Ärger, Reform-Streit und Wahl-Debakel rücken dann in die Ferne. Ehefrau Doris: Wenn mein Mann nach Hause kommt, rastet Holly vor Freude aus...“

* Anmerkung: Ich raste auch immer aus wenn ich den Schauspieler sehe - aber nicht vor Freude!

 
Dazu:

Stanislav Straka -- Rebenweg 7 -- 32108 Bad Salzuflen

e-mail: stanislav.straka@t-online.de

 

 

                                                                                                               Bad Salzuflen, 07.10.03

 

An

BILD der Frau

Per Fax: 040-347 262 33

  

Betr.: Betr.: BILD der Frau Nr. 41,  „Die Lieblinge der Stars, Seite 89..

  

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren. 

Ein Hund ist kein Kinderspielzeug,  ein Hund braucht Liebe.

 „Bundeskanzler Schröder & Frau Doris. Vernarrt in Holly

Vor nicht allzu langer Zeit, gab es viele Bürger, die auch in ihre Hunde vernarrt waren,  doch damals  lautete die Forderung der Kanzlergattin: „Deutschland muss sich entscheiden – Hunde oder Kinder“. Da ging es aber nicht um ihren Hund.  Da ging es um Hunde, die mit ihrer verbalen Unterstützung getötet, oder in Auffanglagern landeten, aus denen sie  zum Schluss die Tötungsspritze erlöste. Weil es unter politischer Prominenz schick ist, hat sich auch Frau Doris Schröder Köpf für einen Hund entschieden, denn bei der breiten Masse kommt es immer gut an, wenn man Tierliebe demonstriert. US Präsident Clinton hatte schließlich auch einen Hund und Präsident Bush sogar zwei. Stammte der Spruch „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ nicht von Konrad Adenauer, so konnte mit ihn, die Kanzlergattin in  die Geschichte eingehen.

Wenn Herr Bundeskanzler abends zu einem „Kuschelabend mit Holly“ nach Hause kommt, dann soll er dabei auch an andere Hunde denken. An Hunde, die genauso lieb sind wie Holly, die aber das Pech hatten, von Politikern, die vom Hundewesen keine Ahnung haben, zu einem „Kampfhund“ abgestempelt  wurden. Herr Bundeskanzler hat dazu schließlich einen beträchtlichen Beitrag geleistet.

 Mit freundlichen Grüssen

 
Gesetzesentwurf für Hundegesetz – Ultimativer Schutz vor gefährlichen Hunden oder Scheinsicherheit für die Bürger?

Die Tierschutzverbände des Saarlandes (Bundesverband Tierschutz e. V., Geschäftsstelle Saarbrücken; Deutscher Tierschutzbund Landesverband Saarland e. V.; Menschen für Tierrechte e. V. Tierversuchsgegner Saar) haben ihre Meinung zu dem neuen Gesetzesentwurf der Landesregierung in Form  einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert. Mit großer Sorge sehen sie diesem Gesetz entgegen. Die drastischen Auswirkungen eines solchen Gesetzes konnten die Tierschutzvereine bzw. die angeschlossenen Tierheime bereits in der Vergangenheit beobachten. Eine erhöhte Abgabezahl von Hunden und der Rückgang der Vermittlungschancen für solche Hunde lies sie grundlos zu  Langzeitinsassen in den saarländischen Tierheimen werden. Viele Besitzer gaben ihre (nie auffällig gewordenen) Hunde ab, nachdem sie zum Beispiel in der Öffentlichkeit stark angefeindet wurden und viele Versicherungen einen  Versicherungsschutz in Form einer privaten Haftpflicht-versicherung für die  in den Gesetzen genannten Rassen ablehnten.

Gemeinsam sind sich die Tierschutzverbände einig, dass die Bevölkerung vor  gefährlichen Hunden geschützt werden muss. Sie sehen jedoch in dem Gesetzesentwurf bzw. den daran vorgeschlagenen Maßnahmen nicht den richtigen Weg. Die Tierschützer sind über die mangelnde Sachkenntnis des  Gesetzgebers enttäuscht. Wurden doch erneut bestimmte Hunderassen als  unwiderlegbar gefährlich eingestuft, obwohl zahlreiche wissenschaftliche Gutachten dies eindeutig widerlegen. So muss der Bürger in Zukunft beweisen, dass sein Hund nicht von einem „unwiderlegbar gefährlichen Hund“  abstammt, was in vielen Fällen schwierig oder sogar unmöglich sein dürfte. Auch hier sehen die Tierschutzverbände gerade im Hinblick auf die Fundtierproblematik schwierigen Zeiten entgegen. Die Tierschützer finden zusätzlich den geforderten generellen Leinen- und Maulkorbzwang, der Hunden der genannten Rassen auferlegt wird, die lediglich aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als „gefährlich“ eingestuft werden, als tierwidrig, unangemessen, diskriminierend und nicht hinnehmbar. 

Auch viele weitere Bestimmungen des Gesetzes sind sachfremd und entbehren  jeglichen präventiven Charakter. Gerade um Prävention geht es den Tierschützern jedoch. Einen effektiven Schutz der Bevölkerung wird der Gesetzgeber durch ein solches Gesetz nicht erreichen. Vielmehr hätten sich
hier die Entscheidungsträger Gedanken machen müssen, warum es zu  gefährlichen Situationen im Umgang mit Hunden kommt und wie diesen vorgebeugt werden kann. Zahlreiche präventive Konzepte liegen hierzu vor, die saarländische Landesregierung scheint es jedoch vorzuziehen, die Fehler  der anderen Bundesländer zu wiederholen, statt einen sinnvollen Weg im Umgang mit Hunden zu beschreiten.

Eines ist jedoch für die Tierschutzverbände klar, die Auswirkungen eines  solchen Gesetzes können nicht erneut von den überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Tierschutzvereinen aufgefangen werden. Sie lehnen den Gesetzesentwurf in dieser Form ab und wünschen sich mit der saarländischen Landesregierung, insbesondere mit dem federführenden Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales, einen Dialog über sinnvolle Veränderungen.

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Quelle/n:
www. tierlieb.net / service
 
 
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