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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

*  Abstimmung: Seid Ihr für oder gegen Hunde?

* GRUNDGESETZ für die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND.

* SPD oder das Panoptikum der geistigen Kapazitäten!

* Neues aus der SPD Pit!

* Es tut sich also doch ETWAS in Bayern bez. Tierschutz-Gedanken.

* Hier noch 2 Presseberichte die mehr über den Zustand in der BRD aussagen:

 
Abstimmung: Seid Ihr für oder gegen Hunde?
 
 
 
 

GRUNDGESETZ für die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND.

Die Grundrechte

Artikel 1.

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Auch die Bürger können was tun. Kampfhundehalter sollten eine gesellschaftliche Ächtung erfahren. (Barbara Duden SPD)

 

Artikel 2.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Für Kampfhunde gibt es in dieser Stadt keinen Platz. Es wird zu Tötung von Hunden kommen. Es werde selbstverständlich auch viele Fälle geben, in denen Besitzer ihre Hunde gegen ihren Willen abgeben müssen. (Ortwin Runde, 1 .Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, taz, 13.07.2000.)

Es gibt genug Hunderassen. Niemand wird in seinen Rechten beschnitten, wenn er so ein Tier nicht halten darf. (Jens Rocksien SPD)

 

Artikel 3.

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Vorausgesetzt, daß sie keinen (Kampf) - Hund haben.

Siehe Artikel 13 (1,2,3)

 

Artikel 5.

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten......

Wovon "BILD" reichlich Gebrauch macht.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre.

Und wie ist es mit der Ehre der Hundehalter? Siehe Artikel 1 (Barbara Duden SPD.)

 

Artikel 11.

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

In einem mehr, in einem weniger und in einem überhaupt nicht. (Bayern)

 

Artikel 13.

(1,2,3) Die Wohnung ist unverletzlich.

Dass ich nicht lache. Siehe dazu Klagen beim Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf.

 

Artikel 14.

(1,3) Das Eigentum und..... werden gewährleistet. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.

Jörg Schönbohm (CDU) plädiert dafür, dass Polizisten beim Vorgehen gegen "Kampfhunde" im Zweifelsfall von der Waffe Gebrauch machen. (epd)

 

Artikel 17.

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Die Petition der "Aktion Zollstock" liegt seit Januar 2002 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Geschehen ist nichts.

 

Artikel 19.

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.

JA, wenn es ausländische Rassen betrifft. NEIN bei deutschen Hunderassen.

 

Falls ich etwas falsch verstanden habe, bitte ich um eine freundliche Belehrung..

 

Stanislav Straka

Rebenweg 7

32108 Bad Salzuflen

 
Peter Böttcher
Postfach  10 71 03
28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  
PSS.Boettcher@t-online.de


SPD oder das Panoptikum der geistigen Kapazitäten!


Originaltext der SPD-Genossin, G. Faßbender-Tank:
Sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.10.2003 und Ihr Interesse an der Politik der SPD.
Die HVO fallen in die Zuständigkeit der Länder.
Ich rechne auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Faßbender - Tank

SPD Parteivorstand
Dialog-Service

Tel.: +49 (0)30 25991 500
Fax: +49 (0)30 25991 346

mailto:parteivorstand@spd.de
http://www.spd.de

Postanschrift:
Willy-Brandt-Haus
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
---------------------------------------

Auf mein Schreiben über den Mist, den M. Fuchs (CDU), HH-Wandsbek im Hamburger Abendblatt absonderte, erhielt ich o.g. Epistel.

Die gute Frau hat, obwohl Sie selbst in der „Pit“ der SPD  sitzt, noch nicht begriffen, dass solche Gesellen wie Rau, Schröder, Schily, Däubler-Gmelin und Künast das Fundament für die Ausrottung unserer ausländischen Hunde legten und die Hexenjagd auf unsere Hunde und uns anstifteten.


SHALOM
IN  MEMORY  OF  EDDY,  KILLED  BY  THE  GERMAN  GOVERNMENT

Peter Böttcher

Verteiler I.
 
Peter Böttcher
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28071  Bremen
Tel./Fax:  0421  339 83 47
eMail:  PSS.Boettcher@t-online.de


Neues aus der SPD Pit!


Originaltext, Genosse Müller:

Guter Mann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.10.2003 und Ihr Interesse an der Politik der SPD.

Der Antwort meiner Kollegin ist nichts hinzufügen. Der SPD-Parteivorstand ist für Ihr Anliegen nicht zuständig, da dies auf Grund des föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland eine Aufgabe des Bundeslandes Hamburg ist.

Im übrigen ist mir Ihr Anliegen nicht ganz verständlich.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Müller

SPD Parteivorstand
Dialog-Service

Tel.: +49 (0)30 25991 500
Fax: +49 (0)30 25991 346

mailto:parteivorstand@spd.de
http://www.spd.de

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Ja, Genosse Müller, haste also Verständigungsprobleme?

Mit der Verständigung haben viele bei euch in der SPD zu kämpfen.

Vielleicht solltet ihr euer Dialog-Service in Monolog-Brigade umbenennen.

Noch nie was vom GzBgH gehört?

Dieser geistige Durchfall wurde von Rau, Schröder, Schily, Däubler-Gmelin und der Künast unterzeichnet.

Sie, Norbert Müller, wollen sich zukünftig mehr über die Absonderungen Ihrer SPD informieren.

Ach ja, Sie hatten letztes mal recht. SPD steht im Duden, aber ohne Inhalt.

Euer Spruch mit dem Interesse an eurem Club, finde ich immer wieder gut.

Ist aber langweilig, erstens haben alle Parteien und Organisationen diese Leier drauf und zweitens belegt es nur eure Kreativlosigkeit.


Viele Grüße aus Bremen


Peter Böttcher

Verteiler I.
Internet
 
Es tut sich also doch ETWAS in Bayern bez. Tierschutz-Gedanken.
Jockel

 

 
 Trotz unguten Gefühls die Leinen wieder locker lassen
Gemeinde entschärft Hunde- und Kampfhundeverordnung
Neufahrn (ib) - Auch wenn Verwaltung und Gemeinderats-Mehrheit sie eigentlich nicht befürworten, mussten sie in ihrer Sitzung am Montag einer Änderung ihrer Hunde- und Kampfhundeverordnung zustimmen. Sieben Gemeinderäte, darunter die gesamte CSU-Fraktion sprachen sich gegen die Änderung aus. Bürgermeister Rainer Schneider dazu: "Ich beuge mich der Gewalt des Tierschutzes."

Die Geschichte: Erst im Juni hatten sie per Verordnung geregelt, dass große Hunde mit Schulterhöhe ab 50 Zentimeter und Kampfhunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen sind. Grundgedanke war, Kinder, Erwachsene, wenn sie als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs sind, aber auch kleine Hunde vor Übergriffen großer Hunde zu schützen. Diese generelle Einschränkung für das gesamte Gemeindegebiet hat nun laut Verwaltung "erhebliche Reaktionen" ausgelöst. Mittlerweile hat sich auch das Landratsamt eingeschaltet und der Gemeinde Neufahrn mitgeteilt, dass ihre Verordnung "mit der Rechtsprechung nicht im Einklang steht", weil diese laut Bayerischem Verwaltungsgerichts- "Ich beuge mich der Gewalt des Tierschutzes." Rainer Schneider hof besagt, dass "der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Hundehaltungsverordnung auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen ist". Dies ergebe sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und aus Paragraph 2/2 des Tierschutzgesetzes. Ziel einer Verordnung müsse der Schutz von Menschen und Tieren sein, heißt es da. Eine generelle Anleinpflicht im gesamten Gemeindebereich ohne die Möglichkeit des freien Auslaufs schränke die Handlungsfreiheit der Hundehalter in unzumutbarer Weise ein und sei von der Ermächtigungsgrundlage nicht mehr gedeckt. Da die Gemeinde über keine ausreichend großen Grundstücksflächen zum freien Umherlaufen für Hunde verfügt, blieb der Verwaltung nichts anderes über, als eine Änderung der Verordnung vorzuschlagen.

Diese erlaubt nun, dass große Hunde und Kampfhunde nur innerhalb bebauter Ortsgebiete in allen öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen ständig an der Leine zu führen sind. Die Anleinpflicht gilt auch auf öffentlichen Spielplätzen und Erholungsgebieten außerhalb bebauter Ortsgebiete. Auf freier Flur aber gilt das Jagdrecht mit all seinen Konsequenzen für freilaufende Hunde. Wie Schneider in der Diskussion sagte, würde die Gemeinde bei Beibehalten der bisherigen Regelung in einem Gerichtsverfahren unterliegen. "Und Kläger finden sich genügend." Deshalb hofft er, dass sich die Rechtslage wieder ändert, ohne dass erst etwas passieren muss.

mm

 

Hier noch 2 Presseberichte die mehr über den Zustand in der BRD aussagen:

Lieber tot als lebenslang ins Tierheim

Herrchen von Nazihund vor Gericht

Nachzulesen auch im Info Forum!

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

Aktuelles zum Thema Hund (Presseberichte und mehr) finden Sie auch hier unter: http://forum.maulkorbzwang.de
Hier können Sie auch Ihre Kommentare zu dem einen oder anderen Artikel loswerden - bevor Sie platzen!

Noch was zum INFORMATIONSFORUM der Dogangels: Bitte bindet es doch direkt in eure Page ein je mehr Informiert sind desto mehr helfen!!
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Ich sage lieber worauf es ankommt, als das was ankommt. <<<Hans Olaf Henkel>>>

*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*