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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

07.11.2001 

Heute mit diesem:

* Übereifer: Militanter Tierschützer hungert sich zu Tode

* Innenministerkonferenz BPT-Stellungnahme zur Problematik "Gefaehrlicher Hund"


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Übereifer: Militanter Tierschützer hungert sich zu Tode
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Der Mann ist wahrlich selbstlos. Für den Tierschutz setzte er sein Leben aufs Spiel - und verlor. Barry Horne hat sich im Gefängnis zu Tode gehungert.


London - Der 49-Jährige galt als Großbritanniens militantester Tierschützer. Am 21. Oktober war er aus Protest gegen Tierversuche und die bestehenden Tierschutzgesetze in den Hungerstreik getreten.
Nach 15 Tagen starb er jetzt an Nierenversagen.

Da Horne von einem Psychiater als zurechnungsfähig eingestuft worden war, durfte er nicht zwangsweise ernährt werden. 1997 war er wegen einer Serie von Brandanschlägen auf Geschäfte, in denen Produkte verkauft wurden, für die Tiere getestet worden waren, zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Das ist die höchste Strafe, die je ein
Tierschützer in Großbritannien bekommen hat. Horne hatte einen Schaden von umgerechnet fast zehn Millionen Mark verursacht.

Gleichgesinnte warnten am Dienstag, dass sich einige seiner Anhänger mit Anschlägen rächen könnten. Ronnie Lee, Begründer einer "Tierbefreiungsfront", sagte: "Es gibt Leute, die Barry als Märtyrer betrachten werden." Schon nach seiner Verurteilung bekam er im Gefängnis jeden Tag bis zu 40 Briefe von Sympathisanten. Er selbst
sah sich in der Nachfolge von Kämpfern für die Abschaffung der Sklaverei oder die Befreiung von der Hitler-Diktatur. "Man muss sich nur die Nazis ansehen, da war auch unheimlich viel Gewalt nötig, um sie zu stoppen, und diese Gewalt war gerechtfertigt", sagte er.

Der Müllmann hatte sich die längste Zeit seines Lebens nicht für Tiere interessiert und regelmäßig Fleisch gegessen. Aber eines Tages sah er eine Dokumentation über Tierversuche und wurde über Nacht zum
Veganer und fanatischen Tierschützer. Es dauerte lange, bevor er gefasst wurde, da er ein Meister der Verkleidung war: In Windeseile konnte er sich von einem unscheinbaren Büroarbeiter mit Vorderglatze in einen Hippie mit wallendem Haar verwandeln.

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(C) SPIEGEL ONLINE 2001
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Diesen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,166406,00.html

http://www.tieraerzteverband.de/presseimkgefhund.htm

06. November 2001

Innenministerkonferenz BPT-Stellungnahme zur Problematik "Gefaehrlicher Hund"

Anlaesslich der am 7./8. November stattfindenden Innenministerkonferenz, die sich u.a. wiederholt mit der Harmonisierung der bestehenden Gefahrenabwehrverordnungen der Laender befasst, hat der Bundesverband Praktischer Tieraerzte e. V. (BPT) in einem Schreiben an alle Innenminister und Senatoren der Laender nochmals zu dieser Thematik wie folgt Stellung genommen:

Sehr geehrte Damen und Herren Minister und Senatoren der Laender,

die am 7./8. November stattfindende Innenministerkonferenz befasst sich u.a. wiederholt mit der Thematik "Gefaehrlicher Hund bzw. Gefahrenabwehr". Unser Verband hat Kenntnis erhalten, dass der Arbeitskreis 1 des BMLV ein Eckwertepapier als Grundlage fuer eine Harmonisierung der unterschiedlichen Laenderverordnungen erarbeitet hat. Nach unserer Information enthaelt das Arbeitspapier eine "engere Rasseliste", in der 4 Hunderassen als unwiderlegbar gefaehrlich eingestuft und mit Maulkorb- und Leinenzwang belegt sind, sowie eine zweite Liste mit 10-12 widerlegbar gefaehrlichen Rassen, fuer die Leinenzwang angeordnet werden soll. Obgleich die Qualifizierung einer Reihe von Rassen als a priori gefaehrlich wissenschaftlich nicht haltbar ist, scheint es also dennoch politischer Wille zu sein, Gefahrenpraevention ueber Rasselisten zu betreiben.

Wir erachten es deshalb als dringend notwendig, mit diesem Schreiben nochmals Stellung zu diesem Thema zu nehmen und Ihnen unsere Ueberlegungen und die daraus resultierenden Forderungen als Diskussionsgrundlage zu uebermitteln. Eindruecklich moechten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Zwangsmassnahmen die laut Tierschutzgesetz zu gewaehrleistende artgemaesse Haltung verhindern und den Tatbestand koerperlichen Leidens (fehlende Bewegungsmoeglichkeit, Behinderung der Regulierung der Koerpertemperatur durch Hecheln) beruehren. Sie sind ethologisch kontraproduktiv, weil durch permanente Leinenfuehrung Sozialkontakt verhindert wird. Fehlender Sozialkontakt und Beschraenkung des Bewegungsspielraumes sind aggressionsfoerdernde Elemente. Ethologisch fuehrt Bewegungsmangel zu einer sinkenden Reizschwelle. Der Hund wird de facto aggressiver.

Grundsaetzlich gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Gefaehrlichkeit eines Hundes um ein individuelles Merkmal handelt und es somit gefaehrliche Hunde quer durch alle Rassen gibt.

Wir fordern deshalb alle Bundeslaender auf, bei der Konferenz der Innenminister und Senatoren der Laender die materielle Rechtsausgestaltung einer bundeseinheitlichen Gefahrenverordnung so vorzunehmen, dass sie die Grundnormen des deutschen Tierschutzgesetzes wahrt und wissenschaftlichem Kenntnisstand entspricht.

Im Einzelnen heisst dies:

1. Festlegung eines definierten und auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeiteten Wesenstestes.

2. Aufhebung aller Zwangsmassnahmen fuer alle Tiere mit bestandenem Wesenstest.

3. Prophylaktische Massnahmen zur Verhinderung von Aggression durch folgende Regelungen:

Sachkunde-Nachweis und Dokumentationspflicht fuer jeden Zuechter

standardisierter Wesenstest fuer alle Zuchthunde (» aggressionsfreie Zucht) Sachkunde-Nachweis fuer Ausbilder (» aggressionsfreie Ausbildung)

4. Erstreckung des Anwendungsbereiches der Gefahrenverordnung auf individuell gefaehrliche Tiere durch folgende Regelungen:

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht fuer alle Hunde (» eindeutige Identifizierbarkeit auffaellig gewordener Tiere)

Anzeigepflicht fuer auffaellig gewordene Tiere standardisierter Wesenstest fuer auffaellig gewordene Tiere, durchzufuehren von auf Verhaltenskunde spezialisierten Tieraerzten Sachkundenachweis von Haltern auffaellig gewordener Hunde ueber Hundeverhalten, tierschutzrechtliche Vorschriften und Tiergesundheit ggf. strenge, konsequente Reglementierung von Hunden, die als gefaehrlich begutachtet wurden, und deren Halter

5. Regelungen zum Vollzug

Wir bitten Sie, unsere Gedanken zu ueberpruefen und in Ihre Beratungen mit einzubeziehen. Fuer eine konstruktive Zusammenarbeit stehen wir jederzeit zur Verfuegung.

Ansprechpartner: Dr. Heinrich Grussendorf (BPT-Vizepraesident u. Vorsitzender d. Arbeitsgemeinschaft Kleintiere im BPT) Telefon: (0 54 61) 94 10 - 0


TV Tipp

Sofern sich durch aktuelle Debatten keine Aenderung ergibt, werden
morgen, Mittwoch, den 7. November 2001 zwei wichtige Beitraege
ausgestrahlt:

1. ARD, 21.35 Uhr, Sendung GLOBUS:
"Die Kongo-Connection" (neue Informationen zur Jagd auf Gorillas und
Schimpansen fuer den so genannten "Buschfleisch"-Handel);

2. ZDF nachtstudio, 0.00 - 1.00 Uhr:
Diskussion zum Thema "Mensch und Tier - eine heikle Beziehung"

 

 

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