http://www.vier-pfoten.at/streunerhunde
Werte Mitstreiter,
bitte nehmt euch die Minute Zeit, die Streunerpetition der Vier
Pfoten gegen das Hundemassaker in Bukarest zu unterzeichnen.
In diesem Punkt sollten alle relevanten Kraefte an einem Strang
ziehen.
Mag. Alexander Willer/ Tierrechtsverein CANIS -- www.canis.at
hallo liebe mitstreiter,
es ist so. die repressalien gegen uns
normale hundehalter nehmen kein ende.
nur weil der hund vom sofa kam und auf
den polizisten zulief, hat sich dieser vor angst beschissen und den hund
mit sagenhaften 14 schüssen getötet.
das kann und darf es nicht sein!!!!!
wäre ich die halterin, würde der polizist klagen an den hals bekommen,
daß er nicht mehr gucken kann.
ich frage mich, was er mit meinem überall beliebten kleinen
kampfschmuser gemacht hätte?
sie kommt immer angerannt und springt vor lauter freude, das besuch
kommt, an diesem hoch.
würde er hier bomben werfen?
zuerst kommt überall eine wahnsinnige
verordnung gegen gefährliche hunde!!!!
dann werden zwei wahnsinnige gesetze zu unserer sicherheit
verabschiedet!!!
und dann kommt auch noch ein gesundheitspass, der uns bürger völlig
durchsichtig macht!!!
wir haben wirklich bereits wieder die
zeiten, die wir vor 70 jahren schon einmal hatten!!!
die denunzination, diskriminierung und tötung zur folge hatte.
und wir haben einen innenminister, der
früher der größte freund der terroristen war!!!
und dieser mensch will uns jetzt etwas von demokratie erzählen?
wie lange wollen wir uns diese regierung
noch gönnen????
dieses ist meine private meinung und hat
nicht mit der tätigkeit der interessengemeinschaft zu tun.
mfg marita
http://www.newsclick.de/corem/resources/ids/1528870?version=1
Verwaltungsgericht bestätigte Entscheidung der Stadt: Halter nicht
geeignet
Vorbestrafter muss Kampfhund abgeben
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts hat die Stadt einem
Braunschweiger, der wegen gefährlicher Körperverletzung unter
Bewährung steht, zu Recht das Halten seines American Staffordshire
Terriers verboten.
Zwar hatte der Hund, dessen Rasse nach
der Gefahrtierverordnung als abstrakt gefährlich gilt, den Wesenstest
bestanden, dem Herrchen hingegen fehlt laut Richterspruch die
"erforderliche persönliche Eignung" zur Haltung von
gefährlichen Hunden.
Der Hundebesitzer war im vergangenen
Jahr zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
worden, weil er einen Spaziergänger verletzt hatte, mit dem er wegen
seines im Park unangeleint laufenden Hundes in Streit geraten war.
Selbst im Strafverfahren soll er sich
"provozierend und aggressiv" verhalten und erklärt haben, ob
ein Leinenzwang bestehe, interessiere ihn nicht.
Zur Erziehung des noch jungen Hundes
müsse das Tier unangeleint laufen.
Auch später noch soll es zu Vorfällen
gekommen sein, weil sein Hund unangeleint gewesen sei und "andere
Personen zumindest belästigt hat", verwiesen die Richter auf
schriftliche Beschwerden. Fazit: Der Mann biete "auch künftig
nicht die Gewähr dafür, seinen Hund ordnungsgemäß zu halten".
Die Stadt, gegen deren Entscheidung
der Hundehalter gerichtlich angegangen war, müsse beim Verbot einer
Hundehaltung nicht erst abwarten, bis Menschen erheblich verletzt
werden. Zweck der Verordnung sei es, bereits bei abstrakten Gefahren
durch gefährliche Hunde einzuschreiten. Laut Gefahrtierverordnung muss
ein Hundehalter seine Eignung durch Vorlage des Führungszeugnisses
nachweisen.
Die Stadtverwaltung hatte sich außerdem
auf Durchführungsbestimmungen berufen, nach denen Personen diese
Eignung in der Regel dann nicht besitzen, wenn sie in den
vorangegangenen fünf Jahren wegen vorsätzlichen Angriffs auf Leib und
Gesundheit rechtskräftig verurteilt wurden. Der Hundehalter hatte
dagegen argumentiert, im Strafverfahren zu Unrecht verurteilt worden zu
sein. Ferner gehe er sorgfältig und sachgerecht mit seinem Hund um. Dem
Verbot stehe auch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des
Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Gefahrtierverordnung
nicht entgehen, heißt es im Beschluss.
Die Bestimmungen, auf die sich die
Braunschweiger Richter berufen, seien nicht beanstandet, "sondern
im Gegenteil ausdrücklich als geeignet eingestuft" worden. tho
08.11.2001
© Braunschweiger Zeitungsverlag 2001
- 08.11.01 14:03:03 (MEZ) Mitteleuropäische
Zeit
P R E S S E M I T T E I L U N G
Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder -
Der Vorsitzende -
Innenministerkonferenz in Meisdorf/ Sachsen-Anhalt:
Weitere Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung
- Aufenthaltsrechtliche Regelungen
- Bundesweite Einführung des
BOS-Digitalfunks
- Harmonisierung der Regelungen zum
Schutz vor Kampfhunde
- Nationaler Rauschgiftbekämpfungsplan
- Entwicklung der Gewerbesteuern
Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung des Terrorismus sowie ausländerrechtliche
Regelungen standen im Mittelpunkt der diesjährigen Herbsttagung der
Ständigen Innenministerkonferenz. Insgesamt haben die Innenminister
und -senatoren der Länder und des Bundes am 7. und 8. November 2001
in Meisdorf in Sachsen-Anhalt unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts
Innenminister Dr. Manfred Püchel 40 Tagesordnungspunkte diskutiert.
Ferner hat die IMK das Sicherheitspaket II begrüßt und es in
seiner grundsätzlichen Ausrichtung als notwendig im weiteren Kampf
gegen den internationalen Terrorismus bewertet. Zu dieser Thematik
wird es eine Sondersitzung auf Ministerebene im Bundesrat am 21.
November 2001 geben.
Ebenso wurde für den Dezember weitere Besprechungen im Bundesrat
zum Thema Zuwanderung vereinbart, um die unterschiedlichen
Auffassungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu diskutieren.
I. Terrorismusbekämpfung nach den Anschlägen vom 11. September in
den USA
Die Innenminister und -senatoren bekräftigten ihren Willen, die
umgehend nach den Terroranschlägen eingeleiteten Maßnahmen zur Gewährleistung
der inneren Sicherheit in Deutschland, aufbauend auf der bisherigen
konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium, weiter
umzusetzen und konsequent fortzuentwickeln.
1. Polizeilicher und ausländerrechtlicher Bereich Die IMK hat ihren
Beschluss vom 18. September 2001 über Sofortmaßnahmen bekräftigt,
durch den unter anderem die
* bundesweite Abstimmung von Schutzmaßnahmen, * Einführung von
Restriktionen bei der Visa-Erteilung an Besucher bestimmter Staaten
sowie die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden im Rahmen von
Visa- und Asylantragstellungen, * sofortige Abstimmung aller
Sicherheitsmaßnahmen von grenzüberschreitender Bedeu-tung auf
europäischer Ebene
veranlasst wurde.
Die IMK sprach sich dafür aus, dass für die konsequente Umsetzung
dieser Beschlüsse den dafür erforderlichen sächlichen und
personellen Mitteln in den Haushaltsentscheidungen von Bund und Ländern
eine der aktuellen Gefahrenlage entsprechende Priorität zukommen müsse.
2. Verfassungsschutz und Nachrichtendienste Um gesicherte
Erkenntnisse über die Strukturen der in der Bundesrepublik
bestehenden islamisch-extremistischen Organisationen zu erhalten,
ist nach Auffassung der Innenministerkonferenz deren umfassende
Aufklärung und Beobachtung vordringlich. Die Verfassungsschutzbehörden
sind mit den dafür erforderlichen personellen und sächlichen
Mitteln auszu-statten. In diesem Zusammenhang hat die IMK betont,
dass im Interesse des frühzeitigen Erkennens von Gefahrenlagen und
deren nachhaltiger Bekämpfung eine verstärkte und effektive
Zusammenarbeit der Nachrichtendienste untereinander sowie mit allen
anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erforderlich
sei.
3. Zivil- und Katastrophenschutz Die IMK ist der Auffassung, dass
hinsichtlich der geänderten Sicherheitslage nach den Anschlägen in
den USA eine wirksame Vor- und Fürsorge im Katastrophen- und
Zivilschutz gewährleistet sein muss. Ein Bericht des Arbeitskreises
V zu den Auswirkungen der Terroranschläge auf die Bereiche
Feuerwehr, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
wurde zustimmend zur Kenntnis genommen und zugleich unterstrichen,
dass die Leistungsfähigkeit des Hilfeleistungssystems in der
Bundesrepublik einer kritischen Überprüfung zu unterziehen ist. Während
der Katastrophenschutz in Deutschland vor dem 11. September überwiegend
für Schadensereignisse durch technische und natürliche Ursachen
sowie durch menschliches Versagen Vorkehrungen traf, sind jetzt neue
Dimensionen möglicher Einsätze erkennbar. So wird unter anderem über
eine Veränderung des gegenwärtigen Systems der Bevorratung von
Sanitätsmitteln nachgedacht sowie an Maßnahmen zu Warnung und
Selbstschutz der Bevölkerung gearbeitet.
Ferner hat die IMK beschlossen, dass die Ausstattung des
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie die Aus- und Fortbildung in
diesem Bereich bedarfsgerecht auszugestalten sind. Für die Sanitäts-
und Betreuungsdienste wurde nach kritischer Überprüfung des
Gesamtsystems ein recht guter Stand registriert. Nachholebedarf
besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Bereitstellung von
Aufklärungs- und Dekontaminationsfahrzeugen im ABC-Schutz. Bei
dieser dem Bund obliegenden Aufgabe wurde in den letzten Tagen
schnell gehandelt.
Ferner haben die Länder zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der
Bund zur Stärkung des Technischen Hilfswerks die Bereitstellung zusätzlicher
Mittel in Höhe von 25 Mio. DM ange-kündigt hat.
4. Internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Nach
Auffassung der IMK muss die internationale Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus
intensiviert und ausgebaut werden und sich über den EU-Rahmen
hinaus auch auf die Beitrittsländer zur Europäischen Union sowie
auf Drittstaaten, vor allem die USA, erstrecken. Europol kommt dabei
eine besondere Bedeutung zu, was unter Berücksichtigung von Beschlüssen
auf nationaler und internationaler Ebene den weiteren schrittweisen
Ausbau der Behörde erfordert.
Die Innenministerkonferenz hat die enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hervorgehoben und den
Bundesinnenminister gebeten, die Länder auch künftig im Rahmen des
Möglichen personell und sächlich zu unterstützen sowie weitere Maßnahmen
zur Terrorismusbekämpfung - insbesondere die aktuellen
gesetzgeberischen Vorhaben der Bundesregierung - in der IMK mit den
Ländern abzustimmen.
Angesichts der deutlich gewordenen Besorgnis in der Bevölkerung hat
die Konferenz der Innenminister und -senatoren an alle
Verantwortlichen appelliert, mit Umsicht und Besonnenheit zu einer
sachlichen öffentlichen Diskussion der Gefahrenlage beizutragen.
Bekräftigt wurde die Feststellung, dass der IMK keine Hinweise auf
terroristische Aktionen mit atomaren, biologischen oder chemischen
Stoffen in Deutschland vorliegen. Die notwendige Vorsorge werde
getroffen, Überreaktionen sollte jedoch entgegengewirkt werden.
Aufenthaltsrechtliche Regelungen II. Duldungen von Minderheiten aus
dem Kosovo In Fortsetzung vorheriger IMK-Gespräche haben die
Innenminister und -senatoren beschlossen, dass die Länder die
Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo für weitere sechs Monate
verlängern können. Danach erfolgt eine weitere Prüfung.
Zur Information: Im Laufe des Jahres 2001 sind bisher rund 11.000
einstige Flüchtlinge, die vorübergehend in Deutschland Schutz
gesucht haben, freiwillig oder zwangsweise nach Bosnien und
Herzegowina zurückgekehrt. Derzeit halten sich im Bundesgebiet noch
ca. 157.000 Angehörige aus dem Kosovo auf.
III. Bleiberecht für junge volljährige Ausländer Unter humanitären
Gesichtspunkten sehen die Innenminister und -senatoren der Länder
die Aufenthaltsbeendigung von jungen Erwachsenen, die bereits als
minderjährige Kinder mit ihren Eltern als Asylbewerber in das
Bundesgebiet einreisen, in jenen Fällen als unbefriedigend an, bei
denen zumindest einem Elternteil Abschiebungsschutz gewährt wird
und die übrige Familie Bleiberecht laut Ausländergesetz hat.
Allein die Tatsache des Hereinwachsens in die Volljäh-rigkeit soll
nicht dazu führen, dass der Aufenthalt des jungen Erwachsenen
abweichend vom Aufenthalt der Restfamilie nicht mehr verlängert
werden kann. Bis zur nächsten Innenministerkonferenz sollen Vorschläge
erarbeitet werden, wie dieser Situation Rechnung zu tragen ist. Bis
auf weiteres kann wegen der besonderen Lage der Betroffenen deren
weiterer Aufenthalt geduldet werden.
IV. Gleichmäßige Berücksichtigung von Asylbewerbern aus
Problemstaaten Die Innenminister und -senatoren haben sich dafür
ausgesprochen, bei der Verteilung von Asylbewerbern aus bestimmten
Herkunftsstaaten auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen.
Durchführung von Nukleartransporten Die Innenminister und
-senatoren der Länder haben festgestellt, dass künftige
Castor-Transporte die Polizei von Bund und Ländern angesichts der
derzeitigen Sicherheitslage vor erhebliche personelle Probleme
stellen. Dennoch stimmen die Innenminister darin überein, dass die
Transporte auf Grund internationaler Verpflichtungen durchzuführen
sind. Die Innenminister und -senatoren der Länder haben sich verständigt,
durch eine Arbeitsgruppe überprüfen zu lassen, wie der Einsatz von
Polizeikräften bei Castor-Transporten hinsichtlich Transportmittel,
-wegen und -häufigkeit optimiert werden kann.
V. Haushaltsmittel des Bundes für die Bereitschaftspolizeien der Länder
Die IMK hat den Bundesinnenminister gebeten, angesichts der verschärften
Sicherheitslage die Haushaltsmittel des Bundes für die Ausstattung
der Bereitschaftspolizeien der Länder im kommenden Jahr auf
mindestens 39 Mio. DM anzuheben.
BOS-Digitalfunk
Die Innenministerkonferenz hat ferner über erste Erfahrungen mit
dem BOS-Digitalfunk bei einem Pilotprojekt in Aachen diskutiert. Bis
zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 soll der Digitalfunk zwischen
Behörden und Organisationen flächendeckend eingeführt werden.
Dieses moderne Kommunikationssystem ermöglicht nicht nur die Übertragung
von Sprache, sondern auch von Daten und wird als wichtige Möglichkeit
für eine effektivere Ermittlungstätigkeit angesehen. Damit können
künftig zum Beispiel Anfragen zum Halter von Kraftfahrzeugen
schneller beantwortet oder Unfallberichte per Laptop direkt aus dem
Funkstreifenwagen in die Zentrale übermittelt werden.
VI. Task Force "Sicheres Internet"
Die Innenministerkonferenz hat einen Bericht über die Arbeit der
Task Force "Sicheres Internet" zur Kenntnis genommen.
Ihrer Auffassung nach müssten angesichts des enormen
Schadenspotenzials gezielter Sabotageakte auf
Datenverarbeitungssysteme die Netzvermittler und Serviceprovider für
die Einrichtung von Schutzmechanismen sorgen. Das
Bundesinnenministerium wurde um Prüfung der dazu erforderlichen
Schritte gebeten.
VII. Harmonisierung länderrechtlicher Regelungen zum Schutz vor gefährlichen
Hunden
Die IMK hat die Notwendigkeit einer Harmonisierung der länderrechtlichen
Regelungen zum Schutz der Bevölkerung bekräftigt.
VIII. Nationaler Plan zur Rauschgiftbekämpfung
Die von der IMK im Frühjahr veranlasste Prüfung des aus dem Jahre
1990 stammenden Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplanes hat
hinsichtlich der Inneren Sicherheit einen erheblichen Ergänzungs-
und Änderungsbedarf ergeben. Der IMK-Vorsitzende wurde gebeten, bei
den Fachministerkonferenzen für Justiz, Jugend, Kultus und
Gesundheit eine Novellierung des Plans zu erwirken. Die dringliche
Überarbeitung wird als notwendig erachtet, weil innerhalb des
letzten Jahrzehnts seit Inkrafttreten des Rauschgiftbekämpfungsplanes
erhebliche Veränderungen (Geographie, Konsumverhalten, Alter der
Konsumenten, Drogenkriminalität) erfolgt sind.
IX. Verkehrsangelegenheiten
Nach Auffassung der IMK sollte im Interesse einer effektiven
polizeilichen Verkehrsüberwachung die Haftung des Halters von
Kraftfahrzeugen auf Verstöße im fließenden Straßenverkehr
ausgeweitet werden. Bisher gibt es eine solche Halterhaftung bei der
Nichtermittelbarkeit des Fahrzeugführers für Bußgeldverfahren
wegen eines Halte- oder Parkverstoßes. Der Bundesinnenminister
wurde gebeten, das Anliegen an den zuständigen Minister für
Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesen zwecks einer entsprechenden Änderung
im Straßenverkehrsgesetz weiterzuleiten. Die jetzt angestrebte
Regelung bezieht sich nicht auf die Ahndung des Verstoßes an sich.
Nach Ansicht der IMK soll künftig der Halter des betreffenden
Kraftfahrzeuges, dessen Fahrer nicht ermittelt werden konnte, für
die Gebühren des Verfahrens aufkommen.
Ferner ist die IMK der Auffassung, dass angesichts schwerer Unfälle
in den letzten Monaten die Bahnübergänge besser gekennzeichnet
werden sollten.
X. Gemeindefinanzen
Ein weiteres Thema der Innenministerkonferenz war die
besorgniserregende Entwicklung bei den Gewerbesteuern. Vom
Arbeitskreis III wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die auf Basis
einer Bestandsaufnahme sowohl die Ursachen als auch Ansätze für
eine Verbesserung in diesem für die kommunalen Finanzen wichtigen
Bereich herausarbeiten soll. Der Bundesinnenminister wurde gebeten,
für den Fall, dass das Bundesministerium der Finanzen die Reform
bzw. Neuordnung der Gemeindefinanzen erwägen sollte, darauf hin zu
wirken, dass die Innenressorts der Länder in diese Überlegungen
einbezogen werden.
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INFORMATION FÜR DIE PRESSE LHV-NRW - ar/sch - 30.003-5/01
WESENSTESTE IN NRW SIND SPIELFELD FÜR POPULISTISCHE SELF MADE
KYNOLOGEN -Bürger werden bei Wesenstesten einem Lotteriespiel
ausgesetzt ! ! ! -
von Jürgen Arndt
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz NRW teilte mit, daß deren Sachverständigen
Gremium aus Tierärzten besteht, die von den Tierärztekammern des
Landes benannt worden sind.
Daraus ergibt sich, daß vom Ministerium kein Sachverständigen
Gremium für hundliches Ausdrucksverhalten für die Überprüfung
der Personen, die Wesensteste in NRW durchführen, bereit gehalten
wird, sondern lediglich ein Veterinärmedizinisches Sachverständigen
Gremium. Um aber die Qualifikation zur Bewertung von inadequatem
Aggressionsverhalten bei den Personen zu überprüfen, die Hunde prüfen
sollen, ist ein ethologisches Sachverständigen Gremium für
hundliches Ausdrucksverhalten unbedingt notwendig. Dieses geht
alleine aus der Komplexität des Sachverhaltes hervor.
Inadequates Aggressionsverhalten ist eben kein Veterinärmedizinisches
Gebiet , sondern ein sehr komplexer Bereich aus der Prägung des
Sozialverhaltens. Unterschiede an Ausdruckssignalen, die
rassespezifisch sind, zu erfassen, auch bei der Signalgebung zum
Aggressionsverhalten, ist aufwendig und bedarf sehr vorsichtiger
Interpretation . Die Veterinär- Schulmedizin erfaßt diesen
komplexen Bereich nicht. So ist die Entwicklung von Aggression, also
jegliches Merkmal von Aggressionen ein interaktives Phänomen wo
auch Stress - Empfindlichkeiten mitwirken. Es gibt keinen
"Aggressionstrieb", der ab und zu "entladen"
werden muß, auch wenn der eine oder andere Hundeausbilder vom VDH
dieses als Argumentationshilfe für die Rechtfertigung seiner
Schutzhundeausbildung gerne hätte. Solche Ansichten können als
absurd eingestuft werden.
Ebenso wie bei uns Menschen können wir unterschiedliche Stress-
Empfindlichkeit bei Hunden vorfinden. Während einige Individuen
sich durch kaum ein Ereignis aus der Ruhe bringen lassen, reagieren
andere schon bei sehr kleinen Störungen deutlich gestresst,
welches sich sehr unterschiedlich auf das Verhalten des Tieres
auswirkt. Hinzu kommen ebenfalls die Stress Symptome des
Hundehalters, wenn er sich einer Verhaltensprüfung mit seinem Hund
unterziehen muss. Hier sind selbstverständlich psychologische
Kenntnisse erforderlich.
Bei einer Verhaltensprüfung sind u.a. zu beachten: Einfluss von
Umweltbedingungen des Hundes, altersabhängigen Stress -
Empfindlichkeiten sowohl beim Menschen als auch beim Hund,
altersbedingte Gedächnisstörungen, Störungen der
Sinnesleistungen, die das sog. Normalverhalten des Tieres beeinträchtigen,
Fragen zu reduzierten, rassespezifischen Ausdruckssignalen müssen
richtig eingeordnet werden. u.v.m.
Ebenfalls muss dem Hund die Kontrolle von Stress zugestanden werden,
d.h. Signale des Hundes, die zeigen, dass er sich überfordert fühlt,
dürfen keinesfalls ignoriert werden. Stress hat vor allem eine
angststeigernde Wirkung: Noradrenalin und auch Cortisol bewirken
durch ihren stimulierenden Einfluss auf die Amygdala, dass schneller
Angstverhalten ausgelöst wird als unter Nicht- Stressbedingungen.
Stress bewirkt letztlich nicht nur, dass unwichtigen Reizen eine zu
hohe Bedeutung eingeräumt wird, sondern es ist zusätzlich auch möglich,
dass diese Informationen emotional viel intensiver erlebt werden,
als unter Nicht Stressbedingungen .
Solche Faktoren beeinflussen das Ausdrucksverhalten sowie auch die
Reaktionen des Tieres in seiner unmittelbaren Umwelt beträchtlich
und müssen richtig zugeordnet werden. Angstverhalten kann Auslöser
für Inadequates Aggressionsverhalten sein, wenn andere Faktoren
hierbei mitwirken. Die mangelnden Kenntnisse einiger
Verhaltenstester über diese komplexen Abläufe von Stresssymtomen
und Mimischem Ausdrucksverhalten haben dazu geführt, dass einige
Tiere unbegründet einen Maulkorb tragen müssen. Während andere
Tiere, die ein inadäquates Aggressionsverhalten vorweisen, immer
noch trotz eines Wesenstestes, frei herumlaufen können und
Menschen dadurch gefährdet werden. Wie zum Beispiel in Essen
geschehen, worüber die NRZ berichtet hat. Die Beurteilung des
individuellen Aggressionsverhaltens eines Hundes in bestimmten
Stress- Situationen ist überaus zeitaufwendig und setzt fundierte
ethologische Kenntnisse voraus.
Inadequates Aggressionsverhalten wird im Vorfeld von Hunden
kommunikativ ausgedrückt, und kann deshalb von qualifizierten
Personen erkannt werden. Auch bei Tieren, die ein reduziertes
Ausdrucksverhalten haben, ist dieses feststellbar.
DER BEWEIS
Verhaltensteste, die in Form von Video- Aufzeichnungen vorliegen
belegen, daß mit dem Tragen eines Maulkorbs Tiere auf ihre
Sozialverträglichkeit mit Artgenossen überprüft werden.
Bei Hunden ist das Greifen mit dem eigenen Maul über das Maul des
Artgenossen einer der stärksten Disziplinierungsformen, die es
unter den Hunden gibt. Durch den Maulkorb wird vom Hund gerade diese
Disziplinierungsform wahrgenommen. D.h. der Hund wurde unter
Bestrafung auf seine Sozialverträglichkeit mit Artgenossen
getestet. Mimische Ausdruckssignale konnten ebenfalls durch den
Maulkorb nicht erkannt werden. Ebenso ist die Sozialverträglichkeit
des Tieres allein im kommunikativen Bereich durch den Maulkorb nicht
zu erkennen. Und somit kann kein Aufschluß über den Gemütszustand
des Tieres zugeordnet werden. Das hier kein ethologischer
Sachverstand vorhanden ist, ist offensichtlich. Für Hunde besteht
ein natürliches Bedürfnis zur Informations- und
Kommunikationsaufnahme mit seiner Umwelt. Die natürlich durch dem
Maulkorb zum Erliegen kommt.
Solche Personen wurden auf Ihre Fachkompetenz durch das Veterinärmedizinische
Sachverständigen Gremium des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW auf Ihre
Qualifikation hin geprüft. Daß man hier einem Lotteriespiel
ausgesetzt wird, scheint der breiten Öffentlichkeit noch gar nicht
bewußt zu sein. Daß hier ein neues Spielfeld für populistische
Self Made Kynologen, Funktionärstum (VDH) usw. entstanden ist ,
scheint dem Verordnungsgeber noch gar nicht klar zu sein. Daß Self
Made Kynologen auch im Ministerium sitzen und an dieser Verwirrung
mitwirken, ist durch die LHV-NRW für jedermann nachvollziehbar.
Daß jeder Laie versuchen wird, sich einem Veterinärmedizinischem
Sachverständigen Gremium zu unterziehen, weil vorausgesetzt wird,
daß hier die erforderliche ethologische Kompetenzen fehlt, ist nur
verständlich. Weil sich hier eine neue Finanzquelle aufgetan hat,
von dem jede kleine Hundeschule und auch die VDH Verbände kräftig
profitieren wollen. An den Personen, die Verhaltensteste durchführen
sollen, sollten höhere Anforderungen gestellt werden. Zu dieser
Einschätzung konnte der Verordnungsgeber unter Heranziehung
wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse nicht gelangen.
Jeder Laienkynologe kann, bei der Bewertung seiner Wesensteste, sein
unzureichendes Wissen einfließen lassen und dazu beitragen, die
bestehenden Verwirrungen, die sich aus der LHV-NRW ergeben, weiter
zu verstärken. Aber zumindest diejenigen , die sich mit der
Verhaltensbiologie von Hunden beschäftigen wissen, welche Vielzahl
von höchst problematischen Verknüpfungsmöglichkeiten es gerade in
den Verhaltensbereichen von Angstsignalen und der Aggression gibt.
Warum das Ministerium Fachkompetenz ablehnt, ist nur logisch. Würde
Sie doch ihre eigenen Unzulänglichkeiten zu diesem Thema
offenbaren.
Weitere Informationen über Wesensteste erhalten Sie im Internet:
www.rettungshunde.net
"Krebsmaus"-Patent
bestaetigt
Europaeisches Patentamt entscheidet gegen Ethik und Vernunft
Vom 6.-8.11. war in Muenchen beim Europaeischen Patentamt (EPA) das
2.Hearing zum Thema Patenterteilung auf die "Krebsmaus"
angesetzt gewesen. Gestern fiel die Entscheidung zugunsten der
Industrie und gegen die Einwaende einer breiten Koalition von
Wissenschaftern und NGOs, wie etwa der Bundeszentrale der
Tierversuchsgegner Oesterreichs. Ab nun ist die
"Krebsmaus" auch in Europa als Patent bestaetigt.
Zur Vorgeschichte: Die "Krebs- oder Onkomaus" ist ein im
Labor genetisch veraendertes Nagetier, dem eine karzigone, also
krebserzeugende Gensequenz eingesetzt wird. Solcherart gezuechtete
Maeuse sind von Geburt an dazu verdammt, an Krebs zu erkranken. Die
bewusst gequaelten Tiere dienen den Gentechnikern als
Studienobjekte. Angeblich sollen aus dem Krebs der Maeuse
Rueckschluesse auf Krebs beim Menschen gezogen werden koennen - und
damit verbunden, die Therapie erleichtern. Obwohl die Onkomaus seit
nun mehr 17 Jahren fuer Versuche herangezogen wurde, hat sie dennoch
nicht diesen erwuenschten medizinischen Durchbruch gebracht. Dennoch
wird sie weiterhin sinnlosen Experimenten unterworfen.
1992 erhielt die Harvard Universitaet in den USA zwei Patente:
sowohl fuer den Prozess der Entwicklung der Krebsmaus als fuer das
ganze modifizierte Tier als solches. 1993 formte sich eine breite
Allianz von NGOs, um eine Gewaehrung des "Krebsmaus"-Patents
in Europa zu verhindern. 1995 kam es zum 1.Hearing beim EPA in
Muenchen; die Entscheidung wurde ausgesetzt. Nun, beim 2.Hearing,
entschied das EPA zugunsten der Harvard University.
-) Der Einwand nach Artikel 53a der Europaeischen Patentkonvention,
wonach ein Patent nicht gewaehrt werden darf, wenn es gegen
"Moral und gute Sitten verstoesst" wurde abgelehnt.
-) Ein kleiner, wenn auch nur kosmetischer Erfolg liegt in der
Entscheidung, dass der Patentanspruch auf Nagetiere (Maeuse,
Kaninchen, Hasen, Ratten etc.) beschraenkt bleibt; in naher Zukunft
sind "Onkoaffen", "Onkoelefanten" oder aehnliche
Chimaeren nicht erlaubt.
Die Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Oesterreichs, die schon
1995 als Hauptanklaeger gegen das "Krebsmaus"-Patent
einschritt, war auch diesmal vor Ort und durch den
Gentechnik-Experten Josef Hoppichler vertreten.
Gerda Matias, Praesidentin der Bundeszentrale der Tierversuchsgegner
Oesterreichs: "Die Entscheidung ist diesmal gegen uns gefallen.
Wir planen aber nach Erhalt der schriftlichen Begruendung den
Einspruch bis zur letzten Instanz aufrecht zu erhalten. Die
Krebsmaus ist ethisch verwerflich und wissenschaftlich ein
Humbug."
Weitere Informationen: Mag. Alexander Willer, 01/7130823-15 oder Dr.
Norbert Schauer, 0662/627727
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