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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

08.11.2001-2

Heute mit diesem:

* Werte Mitstreiter,

die repressalien gegen uns normale hundehalter nehmen kein ende.

* Vorbestrafter muss Kampfhund abgeben

* Harmonisierung der Regelungen zum Schutz vor Kampfhunde

* WESENSTESTE IN NRW SIND SPIELFELD FÜR POPULISTISCHE SELF MADE KYNOLOGEN

 * "Krebsmaus" - Patent bestaetigt


http://www.vier-pfoten.at/streunerhunde

Werte Mitstreiter,

bitte nehmt euch die Minute Zeit, die Streunerpetition der Vier Pfoten gegen das Hundemassaker in Bukarest zu unterzeichnen.

In diesem Punkt sollten alle relevanten Kraefte an einem Strang ziehen.

Mag. Alexander Willer/ Tierrechtsverein CANIS  -- www.canis.at


 

hallo liebe mitstreiter,

es ist so. die repressalien gegen uns normale hundehalter nehmen kein ende.

nur weil der hund vom sofa kam und auf den polizisten zulief, hat sich dieser vor angst beschissen und den hund mit sagenhaften 14 schüssen getötet.

das kann und darf es nicht sein!!!!!
wäre ich die halterin, würde der polizist klagen an den hals bekommen, daß er nicht mehr gucken kann.
ich frage mich, was er mit meinem überall beliebten kleinen kampfschmuser gemacht hätte?
sie kommt immer angerannt und springt vor lauter freude, das besuch kommt, an diesem hoch.
würde er hier bomben werfen?

zuerst kommt überall eine wahnsinnige verordnung gegen gefährliche hunde!!!!
dann werden zwei wahnsinnige gesetze zu unserer sicherheit verabschiedet!!!
und dann kommt auch noch ein gesundheitspass, der uns bürger völlig durchsichtig macht!!!

wir haben wirklich bereits wieder die zeiten, die wir vor 70 jahren schon einmal hatten!!!
die denunzination,  diskriminierung und tötung zur folge hatte.

und wir haben einen innenminister, der früher der größte freund der terroristen war!!!
und dieser mensch will uns jetzt etwas von demokratie erzählen?

wie lange wollen wir uns diese regierung noch gönnen????

dieses ist meine private meinung und hat nicht mit der tätigkeit der interessengemeinschaft zu tun.

mfg marita


http://www.newsclick.de/corem/resources/ids/1528870?version=1

Verwaltungsgericht bestätigte Entscheidung der Stadt: Halter nicht geeignet

Vorbestrafter muss Kampfhund abgeben

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts hat die Stadt einem Braunschweiger, der wegen gefährlicher Körperverletzung unter Bewährung steht, zu Recht das Halten seines American Staffordshire Terriers verboten. 

Zwar hatte der Hund, dessen Rasse nach der Gefahrtierverordnung als abstrakt gefährlich gilt, den Wesenstest bestanden, dem Herrchen hingegen fehlt laut Richterspruch die "erforderliche persönliche Eignung" zur Haltung von gefährlichen Hunden. 

Der Hundebesitzer war im vergangenen Jahr zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er einen Spaziergänger verletzt hatte, mit dem er wegen seines im Park unangeleint laufenden Hundes in Streit geraten war. 

Selbst im Strafverfahren soll er sich "provozierend und aggressiv" verhalten und erklärt haben, ob ein Leinenzwang bestehe, interessiere ihn nicht. 

Zur Erziehung des noch jungen Hundes müsse das Tier unangeleint laufen. 

Auch später noch soll es zu Vorfällen gekommen sein, weil sein Hund unangeleint gewesen sei und "andere Personen zumindest belästigt hat", verwiesen die Richter auf schriftliche Beschwerden. Fazit: Der Mann biete "auch künftig nicht die Gewähr dafür, seinen Hund ordnungsgemäß zu halten".

 Die Stadt, gegen deren Entscheidung der Hundehalter gerichtlich angegangen war, müsse beim Verbot einer Hundehaltung nicht erst abwarten, bis Menschen erheblich verletzt werden. Zweck der Verordnung sei es, bereits bei abstrakten Gefahren durch gefährliche Hunde einzuschreiten. Laut Gefahrtierverordnung muss ein Hundehalter seine Eignung durch Vorlage des Führungszeugnisses nachweisen. 

Die Stadtverwaltung hatte sich außerdem auf Durchführungsbestimmungen berufen, nach denen Personen diese Eignung in der Regel dann nicht besitzen, wenn sie in den vorangegangenen fünf Jahren wegen vorsätzlichen Angriffs auf Leib und Gesundheit rechtskräftig verurteilt wurden. Der Hundehalter hatte dagegen argumentiert, im Strafverfahren zu Unrecht verurteilt worden zu sein. Ferner gehe er sorgfältig und sachgerecht mit seinem Hund um. Dem Verbot stehe auch ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Gefahrtierverordnung nicht entgehen, heißt es im Beschluss. 

Die Bestimmungen, auf die sich die Braunschweiger Richter berufen, seien nicht beanstandet, "sondern im Gegenteil ausdrücklich als geeignet eingestuft" worden. tho

08.11.2001

© Braunschweiger Zeitungsverlag 2001


  • 08.11.01 14:03:03 (MEZ) Mitteleuropäische Zeit

    P R E S S E M I T T E I L U N G

    Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder - Der Vorsitzende -

    Innenministerkonferenz in Meisdorf/ Sachsen-Anhalt:

    Weitere Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung 
  • Aufenthaltsrechtliche Regelungen 
  • Bundesweite Einführung des BOS-Digitalfunks 
  • Harmonisierung der Regelungen zum Schutz vor Kampfhunde
  • Nationaler Rauschgiftbekämpfungsplan 
  • Entwicklung der Gewerbesteuern

    Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung des Terrorismus sowie ausländerrechtliche Regelungen standen im Mittelpunkt der diesjährigen Herbsttagung der Ständigen Innenministerkonferenz. Insgesamt haben die Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes am 7. und 8. November 2001 in Meisdorf in Sachsen-Anhalt unter Vorsitz von Sachsen-Anhalts Innenminister Dr. Manfred Püchel 40 Tagesordnungspunkte diskutiert.

    Ferner hat die IMK das Sicherheitspaket II begrüßt und es in seiner grundsätzlichen Ausrichtung als notwendig im weiteren Kampf gegen den internationalen Terrorismus bewertet. Zu dieser Thematik wird es eine Sondersitzung auf Ministerebene im Bundesrat am 21. November 2001 geben.

    Ebenso wurde für den Dezember weitere Besprechungen im Bundesrat zum Thema Zuwanderung vereinbart, um die unterschiedlichen Auffassungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zu diskutieren.

    I. Terrorismusbekämpfung nach den Anschlägen vom 11. September in den USA

    Die Innenminister und -senatoren bekräftigten ihren Willen, die umgehend nach den Terroranschlägen eingeleiteten Maßnahmen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Deutschland, aufbauend auf der bisherigen konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium, weiter umzusetzen und konsequent fortzuentwickeln.

    1. Polizeilicher und ausländerrechtlicher Bereich Die IMK hat ihren Beschluss vom 18. September 2001 über Sofortmaßnahmen bekräftigt, durch den unter anderem die

    * bundesweite Abstimmung von Schutzmaßnahmen, * Einführung von Restriktionen bei der Visa-Erteilung an Besucher bestimmter Staaten sowie die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden im Rahmen von Visa- und Asylantragstellungen, * sofortige Abstimmung aller Sicherheitsmaßnahmen von grenzüberschreitender Bedeu-tung auf europäischer Ebene

    veranlasst wurde.

    Die IMK sprach sich dafür aus, dass für die konsequente Umsetzung dieser Beschlüsse den dafür erforderlichen sächlichen und personellen Mitteln in den Haushaltsentscheidungen von Bund und Ländern eine der aktuellen Gefahrenlage entsprechende Priorität zukommen müsse.

    2. Verfassungsschutz und Nachrichtendienste Um gesicherte Erkenntnisse über die Strukturen der in der Bundesrepublik bestehenden islamisch-extremistischen Organisationen zu erhalten, ist nach Auffassung der Innenministerkonferenz deren umfassende Aufklärung und Beobachtung vordringlich. Die Verfassungsschutzbehörden sind mit den dafür erforderlichen personellen und sächlichen Mitteln auszu-statten. In diesem Zusammenhang hat die IMK betont, dass im Interesse des frühzeitigen Erkennens von Gefahrenlagen und deren nachhaltiger Bekämpfung eine verstärkte und effektive Zusammenarbeit der Nachrichtendienste untereinander sowie mit allen anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erforderlich sei.

    3. Zivil- und Katastrophenschutz Die IMK ist der Auffassung, dass hinsichtlich der geänderten Sicherheitslage nach den Anschlägen in den USA eine wirksame Vor- und Fürsorge im Katastrophen- und Zivilschutz gewährleistet sein muss. Ein Bericht des Arbeitskreises V zu den Auswirkungen der Terroranschläge auf die Bereiche Feuerwehr, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung wurde zustimmend zur Kenntnis genommen und zugleich unterstrichen, dass die Leistungsfähigkeit des Hilfeleistungssystems in der Bundesrepublik einer kritischen Überprüfung zu unterziehen ist. Während der Katastrophenschutz in Deutschland vor dem 11. September überwiegend für Schadensereignisse durch technische und natürliche Ursachen sowie durch menschliches Versagen Vorkehrungen traf, sind jetzt neue Dimensionen möglicher Einsätze erkennbar. So wird unter anderem über eine Veränderung des gegenwärtigen Systems der Bevorratung von Sanitätsmitteln nachgedacht sowie an Maßnahmen zu Warnung und Selbstschutz der Bevölkerung gearbeitet.

    Ferner hat die IMK beschlossen, dass die Ausstattung des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich bedarfsgerecht auszugestalten sind. Für die Sanitäts- und Betreuungsdienste wurde nach kritischer Überprüfung des Gesamtsystems ein recht guter Stand registriert. Nachholebedarf besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Bereitstellung von Aufklärungs- und Dekontaminationsfahrzeugen im ABC-Schutz. Bei dieser dem Bund obliegenden Aufgabe wurde in den letzten Tagen schnell gehandelt.

    Ferner haben die Länder zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Bund zur Stärkung des Technischen Hilfswerks die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 25 Mio. DM ange-kündigt hat.

    4. Internationale Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Nach Auffassung der IMK muss die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus intensiviert und ausgebaut werden und sich über den EU-Rahmen hinaus auch auf die Beitrittsländer zur Europäischen Union sowie auf Drittstaaten, vor allem die USA, erstrecken. Europol kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, was unter Berücksichtigung von Beschlüssen auf nationaler und internationaler Ebene den weiteren schrittweisen Ausbau der Behörde erfordert.

    Die Innenministerkonferenz hat die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hervorgehoben und den Bundesinnenminister gebeten, die Länder auch künftig im Rahmen des Möglichen personell und sächlich zu unterstützen sowie weitere Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung - insbesondere die aktuellen gesetzgeberischen Vorhaben der Bundesregierung - in der IMK mit den Ländern abzustimmen.

    Angesichts der deutlich gewordenen Besorgnis in der Bevölkerung hat die Konferenz der Innenminister und -senatoren an alle Verantwortlichen appelliert, mit Umsicht und Besonnenheit zu einer sachlichen öffentlichen Diskussion der Gefahrenlage beizutragen. Bekräftigt wurde die Feststellung, dass der IMK keine Hinweise auf terroristische Aktionen mit atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen in Deutschland vorliegen. Die notwendige Vorsorge werde getroffen, Überreaktionen sollte jedoch entgegengewirkt werden.

    Aufenthaltsrechtliche Regelungen II. Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo In Fortsetzung vorheriger IMK-Gespräche haben die Innenminister und -senatoren beschlossen, dass die Länder die Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo für weitere sechs Monate verlängern können. Danach erfolgt eine weitere Prüfung.

    Zur Information: Im Laufe des Jahres 2001 sind bisher rund 11.000 einstige Flüchtlinge, die vorübergehend in Deutschland Schutz gesucht haben, freiwillig oder zwangsweise nach Bosnien und Herzegowina zurückgekehrt. Derzeit halten sich im Bundesgebiet noch ca. 157.000 Angehörige aus dem Kosovo auf.

    III. Bleiberecht für junge volljährige Ausländer Unter humanitären Gesichtspunkten sehen die Innenminister und -senatoren der Länder die Aufenthaltsbeendigung von jungen Erwachsenen, die bereits als minderjährige Kinder mit ihren Eltern als Asylbewerber in das Bundesgebiet einreisen, in jenen Fällen als unbefriedigend an, bei denen zumindest einem Elternteil Abschiebungsschutz gewährt wird und die übrige Familie Bleiberecht laut Ausländergesetz hat. Allein die Tatsache des Hereinwachsens in die Volljäh-rigkeit soll nicht dazu führen, dass der Aufenthalt des jungen Erwachsenen abweichend vom Aufenthalt der Restfamilie nicht mehr verlängert werden kann. Bis zur nächsten Innenministerkonferenz sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie dieser Situation Rechnung zu tragen ist. Bis auf weiteres kann wegen der besonderen Lage der Betroffenen deren weiterer Aufenthalt geduldet werden.

    IV. Gleichmäßige Berücksichtigung von Asylbewerbern aus Problemstaaten Die Innenminister und -senatoren haben sich dafür ausgesprochen, bei der Verteilung von Asylbewerbern aus bestimmten Herkunftsstaaten auch Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen.

    Durchführung von Nukleartransporten Die Innenminister und -senatoren der Länder haben festgestellt, dass künftige Castor-Transporte die Polizei von Bund und Ländern angesichts der derzeitigen Sicherheitslage vor erhebliche personelle Probleme stellen. Dennoch stimmen die Innenminister darin überein, dass die Transporte auf Grund internationaler Verpflichtungen durchzuführen sind. Die Innenminister und -senatoren der Länder haben sich verständigt, durch eine Arbeitsgruppe überprüfen zu lassen, wie der Einsatz von Polizeikräften bei Castor-Transporten hinsichtlich Transportmittel, -wegen und -häufigkeit optimiert werden kann.

    V. Haushaltsmittel des Bundes für die Bereitschaftspolizeien der Länder

    Die IMK hat den Bundesinnenminister gebeten, angesichts der verschärften Sicherheitslage die Haushaltsmittel des Bundes für die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder im kommenden Jahr auf mindestens 39 Mio. DM anzuheben.

    BOS-Digitalfunk

    Die Innenministerkonferenz hat ferner über erste Erfahrungen mit dem BOS-Digitalfunk bei einem Pilotprojekt in Aachen diskutiert. Bis zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 soll der Digitalfunk zwischen Behörden und Organisationen flächendeckend eingeführt werden. Dieses moderne Kommunikationssystem ermöglicht nicht nur die Übertragung von Sprache, sondern auch von Daten und wird als wichtige Möglichkeit für eine effektivere Ermittlungstätigkeit angesehen. Damit können künftig zum Beispiel Anfragen zum Halter von Kraftfahrzeugen schneller beantwortet oder Unfallberichte per Laptop direkt aus dem Funkstreifenwagen in die Zentrale übermittelt werden.

    VI. Task Force "Sicheres Internet"

    Die Innenministerkonferenz hat einen Bericht über die Arbeit der Task Force "Sicheres Internet" zur Kenntnis genommen. Ihrer Auffassung nach müssten angesichts des enormen Schadenspotenzials gezielter Sabotageakte auf Datenverarbeitungssysteme die Netzvermittler und Serviceprovider für die Einrichtung von Schutzmechanismen sorgen. Das Bundesinnenministerium wurde um Prüfung der dazu erforderlichen Schritte gebeten.

    VII. Harmonisierung länderrechtlicher Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden

    Die IMK hat die Notwendigkeit einer Harmonisierung der länderrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung bekräftigt.

    VIII. Nationaler Plan zur Rauschgiftbekämpfung

    Die von der IMK im Frühjahr veranlasste Prüfung des aus dem Jahre 1990 stammenden Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplanes hat hinsichtlich der Inneren Sicherheit einen erheblichen Ergänzungs- und Änderungsbedarf ergeben. Der IMK-Vorsitzende wurde gebeten, bei den Fachministerkonferenzen für Justiz, Jugend, Kultus und Gesundheit eine Novellierung des Plans zu erwirken. Die dringliche Überarbeitung wird als notwendig erachtet, weil innerhalb des letzten Jahrzehnts seit Inkrafttreten des Rauschgiftbekämpfungsplanes erhebliche Veränderungen (Geographie, Konsumverhalten, Alter der Konsumenten, Drogenkriminalität) erfolgt sind.

    IX. Verkehrsangelegenheiten

    Nach Auffassung der IMK sollte im Interesse einer effektiven polizeilichen Verkehrsüberwachung die Haftung des Halters von Kraftfahrzeugen auf Verstöße im fließenden Straßenverkehr ausgeweitet werden. Bisher gibt es eine solche Halterhaftung bei der Nichtermittelbarkeit des Fahrzeugführers für Bußgeldverfahren wegen eines Halte- oder Parkverstoßes. Der Bundesinnenminister wurde gebeten, das Anliegen an den zuständigen Minister für Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesen zwecks einer entsprechenden Änderung im Straßenverkehrsgesetz weiterzuleiten. Die jetzt angestrebte Regelung bezieht sich nicht auf die Ahndung des Verstoßes an sich. Nach Ansicht der IMK soll künftig der Halter des betreffenden Kraftfahrzeuges, dessen Fahrer nicht ermittelt werden konnte, für die Gebühren des Verfahrens aufkommen.

    Ferner ist die IMK der Auffassung, dass angesichts schwerer Unfälle in den letzten Monaten die Bahnübergänge besser gekennzeichnet werden sollten.

    X. Gemeindefinanzen

    Ein weiteres Thema der Innenministerkonferenz war die besorgniserregende Entwicklung bei den Gewerbesteuern. Vom Arbeitskreis III wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die auf Basis einer Bestandsaufnahme sowohl die Ursachen als auch Ansätze für eine Verbesserung in diesem für die kommunalen Finanzen wichtigen Bereich herausarbeiten soll. Der Bundesinnenminister wurde gebeten, für den Fall, dass das Bundesministerium der Finanzen die Reform bzw. Neuordnung der Gemeindefinanzen erwägen sollte, darauf hin zu wirken, dass die Innenressorts der Länder in diese Überlegungen einbezogen werden.

    H-Verlag BITZER-WEG 2 53797 LOHMAR PHONE: 02247/9183-0 FAX: 02247/9183-10 EMAIL: redaktion@rettungshunde.net http://www.rettungshunde.net

    INFORMATION FÜR DIE PRESSE LHV-NRW - ar/sch - 30.003-5/01

    WESENSTESTE IN NRW SIND SPIELFELD FÜR POPULISTISCHE SELF MADE KYNOLOGEN -Bürger werden bei Wesenstesten einem Lotteriespiel ausgesetzt ! ! ! -

    von Jürgen Arndt

    Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW teilte mit, daß deren Sachverständigen Gremium aus Tierärzten besteht, die von den Tierärztekammern des Landes benannt worden sind.

    Daraus ergibt sich, daß vom Ministerium kein Sachverständigen Gremium für hundliches Ausdrucksverhalten für die Überprüfung der Personen, die Wesensteste in NRW durchführen, bereit gehalten wird, sondern lediglich ein Veterinärmedizinisches Sachverständigen Gremium. Um aber die Qualifikation zur Bewertung von inadequatem Aggressionsverhalten bei den Personen zu überprüfen, die Hunde prüfen sollen, ist ein ethologisches Sachverständigen Gremium für hundliches Ausdrucksverhalten unbedingt notwendig. Dieses geht alleine aus der Komplexität des Sachverhaltes hervor.

    Inadequates Aggressionsverhalten ist eben kein Veterinärmedizinisches Gebiet , sondern ein sehr komplexer Bereich aus der Prägung des Sozialverhaltens. Unterschiede an Ausdruckssignalen, die rassespezifisch sind, zu erfassen, auch bei der Signalgebung zum Aggressionsverhalten, ist aufwendig und bedarf sehr vorsichtiger Interpretation . Die Veterinär- Schulmedizin erfaßt diesen komplexen Bereich nicht. So ist die Entwicklung von Aggression, also jegliches Merkmal von Aggressionen ein interaktives Phänomen wo auch Stress - Empfindlichkeiten mitwirken. Es gibt keinen "Aggressionstrieb", der ab und zu "entladen" werden muß, auch wenn der eine oder andere Hundeausbilder vom VDH dieses als Argumentationshilfe für die Rechtfertigung seiner Schutzhundeausbildung gerne hätte. Solche Ansichten können als absurd eingestuft werden.

    Ebenso wie bei uns Menschen können wir unterschiedliche Stress- Empfindlichkeit bei Hunden vorfinden. Während einige Individuen sich durch kaum ein Ereignis aus der Ruhe bringen lassen, reagieren andere schon bei sehr kleinen Störungen deutlich ‚gestresst‘, welches sich sehr unterschiedlich auf das Verhalten des Tieres auswirkt. Hinzu kommen ebenfalls die Stress Symptome des Hundehalters, wenn er sich einer Verhaltensprüfung mit seinem Hund unterziehen muss. Hier sind selbstverständlich psychologische Kenntnisse erforderlich.

    Bei einer Verhaltensprüfung sind u.a. zu beachten: • Einfluss von Umweltbedingungen des Hundes, • altersabhängigen Stress - Empfindlichkeiten sowohl beim Menschen als auch beim Hund, • altersbedingte Gedächnisstörungen, • Störungen der Sinnesleistungen, die das sog. Normalverhalten des Tieres beeinträchtigen, • Fragen zu reduzierten, rassespezifischen Ausdruckssignalen müssen richtig eingeordnet werden. u.v.m.

    Ebenfalls muss dem Hund die Kontrolle von Stress zugestanden werden, d.h. Signale des Hundes, die zeigen, dass er sich überfordert fühlt, dürfen keinesfalls ignoriert werden. Stress hat vor allem eine angststeigernde Wirkung: Noradrenalin und auch Cortisol bewirken durch ihren stimulierenden Einfluss auf die Amygdala, dass schneller Angstverhalten ausgelöst wird als unter Nicht- Stressbedingungen. Stress bewirkt letztlich nicht nur, dass unwichtigen Reizen eine zu hohe Bedeutung eingeräumt wird, sondern es ist zusätzlich auch möglich, dass diese Informationen emotional viel intensiver erlebt werden, als unter Nicht –Stressbedingungen .

    Solche Faktoren beeinflussen das Ausdrucksverhalten sowie auch die Reaktionen des Tieres in seiner unmittelbaren Umwelt beträchtlich und müssen richtig zugeordnet werden. Angstverhalten kann Auslöser für Inadequates Aggressionsverhalten sein, wenn andere Faktoren hierbei mitwirken. Die mangelnden Kenntnisse einiger Verhaltenstester über diese komplexen Abläufe von Stresssymtomen und Mimischem Ausdrucksverhalten haben dazu geführt, dass einige Tiere unbegründet einen Maulkorb tragen müssen. Während andere Tiere, die ein inadäquates Aggressionsverhalten vorweisen, immer noch – trotz eines Wesenstestes, frei herumlaufen können und Menschen dadurch gefährdet werden. Wie zum Beispiel in Essen geschehen, worüber die NRZ berichtet hat. Die Beurteilung des individuellen Aggressionsverhaltens eines Hundes in bestimmten Stress- Situationen ist überaus zeitaufwendig und setzt fundierte ethologische Kenntnisse voraus.

    Inadequates Aggressionsverhalten wird im Vorfeld von Hunden kommunikativ ausgedrückt, und kann deshalb von qualifizierten Personen erkannt werden. Auch bei Tieren, die ein reduziertes Ausdrucksverhalten haben, ist dieses feststellbar.

    DER BEWEIS

    Verhaltensteste, die in Form von Video- Aufzeichnungen vorliegen belegen, daß mit dem Tragen eines Maulkorbs Tiere auf ihre Sozialverträglichkeit mit Artgenossen überprüft werden.

    Bei Hunden ist das Greifen mit dem eigenen Maul über das Maul des Artgenossen einer der stärksten Disziplinierungsformen, die es unter den Hunden gibt. Durch den Maulkorb wird vom Hund gerade diese Disziplinierungsform wahrgenommen. D.h. der Hund wurde unter Bestrafung auf seine Sozialverträglichkeit mit Artgenossen getestet. Mimische Ausdruckssignale konnten ebenfalls durch den Maulkorb nicht erkannt werden. Ebenso ist die Sozialverträglichkeit des Tieres allein im kommunikativen Bereich durch den Maulkorb nicht zu erkennen. Und somit kann kein Aufschluß über den Gemütszustand des Tieres zugeordnet werden. Das hier kein ethologischer Sachverstand vorhanden ist, ist offensichtlich. Für Hunde besteht ein natürliches Bedürfnis zur Informations- und Kommunikationsaufnahme mit seiner Umwelt. Die natürlich durch dem Maulkorb zum Erliegen kommt.

    Solche Personen wurden auf Ihre Fachkompetenz durch das Veterinärmedizinische Sachverständigen Gremium des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW auf Ihre Qualifikation hin geprüft. Daß man hier einem Lotteriespiel ausgesetzt wird, scheint der breiten Öffentlichkeit noch gar nicht bewußt zu sein. Daß hier ein neues Spielfeld für populistische Self Made Kynologen, Funktionärstum (VDH) usw. entstanden ist , scheint dem Verordnungsgeber noch gar nicht klar zu sein. Daß Self Made Kynologen auch im Ministerium sitzen und an dieser Verwirrung mitwirken, ist durch die LHV-NRW für jedermann nachvollziehbar.

    Daß jeder Laie versuchen wird, sich einem Veterinärmedizinischem Sachverständigen Gremium zu unterziehen, weil vorausgesetzt wird, daß hier die erforderliche ethologische Kompetenzen fehlt, ist nur verständlich. Weil sich hier eine neue Finanzquelle aufgetan hat, von dem jede kleine Hundeschule und auch die VDH Verbände kräftig profitieren wollen. An den Personen, die Verhaltensteste durchführen sollen, sollten höhere Anforderungen gestellt werden. Zu dieser Einschätzung konnte der Verordnungsgeber unter Heranziehung wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse nicht gelangen.

    Jeder Laienkynologe kann, bei der Bewertung seiner Wesensteste, sein unzureichendes Wissen einfließen lassen und dazu beitragen, die bestehenden Verwirrungen, die sich aus der LHV-NRW ergeben, weiter zu verstärken. Aber zumindest diejenigen , die sich mit der Verhaltensbiologie von Hunden beschäftigen wissen, welche Vielzahl von höchst problematischen Verknüpfungsmöglichkeiten es gerade in den Verhaltensbereichen von Angstsignalen und der Aggression gibt. Warum das Ministerium Fachkompetenz ablehnt, ist nur logisch. Würde Sie doch ihre eigenen Unzulänglichkeiten zu diesem Thema offenbaren.

    Weitere Informationen über Wesensteste erhalten Sie im Internet: www.rettungshunde.net


    "Krebsmaus"-Patent bestaetigt

    Europaeisches Patentamt entscheidet gegen Ethik und Vernunft

    Vom 6.-8.11. war in Muenchen beim Europaeischen Patentamt (EPA) das 2.Hearing zum Thema Patenterteilung auf die "Krebsmaus" angesetzt gewesen. Gestern fiel die Entscheidung zugunsten der Industrie und gegen die Einwaende einer breiten Koalition von Wissenschaftern und NGOs, wie etwa der Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Oesterreichs. Ab nun ist die "Krebsmaus" auch in Europa als Patent bestaetigt.

    Zur Vorgeschichte: Die "Krebs- oder Onkomaus" ist ein im Labor genetisch veraendertes Nagetier, dem eine karzigone, also krebserzeugende Gensequenz eingesetzt wird. Solcherart gezuechtete Maeuse sind von Geburt an dazu verdammt, an Krebs zu erkranken. Die bewusst gequaelten Tiere dienen den Gentechnikern als Studienobjekte. Angeblich sollen aus dem Krebs der Maeuse Rueckschluesse auf Krebs beim Menschen gezogen werden koennen - und damit verbunden, die Therapie erleichtern. Obwohl die Onkomaus seit nun mehr 17 Jahren fuer Versuche herangezogen wurde, hat sie dennoch nicht diesen erwuenschten medizinischen Durchbruch gebracht. Dennoch wird sie weiterhin sinnlosen Experimenten unterworfen.

    1992 erhielt die Harvard Universitaet in den USA zwei Patente: sowohl fuer den Prozess der Entwicklung der Krebsmaus als fuer das ganze modifizierte Tier als solches. 1993 formte sich eine breite Allianz von NGOs, um eine Gewaehrung des "Krebsmaus"-Patents in Europa zu verhindern. 1995 kam es zum 1.Hearing beim EPA in Muenchen; die Entscheidung wurde ausgesetzt. Nun, beim 2.Hearing, entschied das EPA zugunsten der Harvard University.

    -) Der Einwand nach Artikel 53a der Europaeischen Patentkonvention, wonach ein Patent nicht gewaehrt werden darf, wenn es gegen "Moral und gute Sitten verstoesst" wurde abgelehnt.

    -) Ein kleiner, wenn auch nur kosmetischer Erfolg liegt in der Entscheidung, dass der Patentanspruch auf Nagetiere (Maeuse, Kaninchen, Hasen, Ratten etc.) beschraenkt bleibt; in naher Zukunft sind "Onkoaffen", "Onkoelefanten" oder aehnliche Chimaeren nicht erlaubt.

    Die Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Oesterreichs, die schon 1995 als Hauptanklaeger gegen das "Krebsmaus"-Patent einschritt, war auch diesmal vor Ort und durch den Gentechnik-Experten Josef Hoppichler vertreten.

    Gerda Matias, Praesidentin der Bundeszentrale der Tierversuchsgegner Oesterreichs: "Die Entscheidung ist diesmal gegen uns gefallen. Wir planen aber nach Erhalt der schriftlichen Begruendung den Einspruch bis zur letzten Instanz aufrecht zu erhalten. Die Krebsmaus ist ethisch verwerflich und wissenschaftlich ein Humbug."

    Weitere Informationen: Mag. Alexander Willer, 01/7130823-15 oder Dr. Norbert Schauer, 0662/627727



 

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gefallen. Wir planen aber nach Erhalt der schriftlichen Begruendung den Einspruch bis zur letzten Instanz aufrecht zu erhalten. Die Krebsmaus ist ethisch verwerflich und wissenschaftlich ein Humbug."

Weitere Informationen: Mag. Alexander Willer, 01/7130823-15 oder Dr. Norbert Schauer, 0662/627727



 

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