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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

10.11.2001

Heute mit diesem:

* Sollen ausgebildete Rettungshunde einen Wesenstest durchführen?

* Hochinteressant um seinen Senf abzugeben!

* Wie kann Pelztierhaltung "artgerecht" sein??? 

* Hundesteuersatzung stößt auf Widerspruch 

* Kabbelei um “Kampfhund"

* Bleiben doch die Rasse-Listen?


Neue Abstimmung auf www.rettungshunde.net

Rettungshunde und die LHV

Sollen ausgebildete Rettungshunde einen Wesenstest durchführen?


Hallo,
 
für die, die es noch nicht haben.

Hochinteressant um seinen Senf abzugeben! (Vielleicht hilft es ja etwas ...)

http://www.nrw-landtagswahl.de/

 


Frage zum Tage: 

Wie kann Pelztierhaltung "artgerecht" sein??? 

Genauso sinnvolle Formulierung wie "humane Folter" Bundesrat spricht sich fuer artgerechte Pelztierhaltung aus (09.11.2001)

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(aho) - In einer Entschliessung hat der Bundesrat heute die Bundesregierung gebeten, umgehend von der im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermaechtigung Gebrauch zu machen, fuer Pelztiere artgerechte Bedingungen fuer die Haltung vorzuschreiben. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Pelztiere nur aeusserst schwierig zu Haustieren umgezuechtet werden koennen.

In der Begruendung heisst es, Tiere seien auf Grund der ethischen Verpflichtung des Menschen durch den Grundgedanken des Tierschutzgesetzes so zu halten, dass sie ihre Beduerfnisse, insbesondere ihre Bewegungs-und Beschaeftigungs- beduerfnisse jeweils artgemaess befriedigen koennen. Sie muessten auch artgerecht ernaehrt, angemessen gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. 

Die Haltung von Pelztieren in Kaefigen sei auf Grund des geringen Domestizierungs- grades dieser Tiere als grundsaetzlich problematisch anzusehen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Haltung von Hennen sei es notwendig, Haltungsformen nicht primaer nach wirtschaftlichen, sondern nach tierschutzethischen Gesichtspunkten zu definieren. 

Dies entspreche auch den Intentionen des Tierschutzgesetzes, die nicht auf ein Verbot von Haltungsformen abzielen, sondern darauf, dass die Haltungsformen so definiert und konkreti- siert werden, dass sie den Anforderungen des Tierschutzes in hoechstmoeglichem Masse genuegen. Das bedeute zugleich, dass auch ein vernuenftiger Ausstieg aus dieser Haltungsform gewaehlt werden muesse, wenn die notwendigen tierartethischen Anforderungen oekonomischen Massstaeben nicht genuegen.

Diese ethischen Anforde- rungen seien vorab vom Gesetzgeber festzulegen, waehrend die Entscheidung ueber die wirtschaftliche Tragfaehigkeit letztendlich bei den potenziellen Tierhaltern verbleibe. Damit muessten nach entsprechenden Uebergangsfristen die derzeit ueblichen Formen der Pelztierhaltung aufgegeben werden.

259/2001 ... 9. November 2001 Entschliessung des Bundesrates zum Verbot der Pelztierhaltung Drucksache 766/01 (Beschluss)


http://www.nordkurier.de/cgi-bin/fm.pl?location=http://www.nordkurier.de/lok
al/templin/g_/g.html

Hundesteuersatzung stößt auf Widerspruch 

Wichmannsdorf stellt Beschlussfassung zurück Wichmannsdorf (EB/jk). 

Nicht  nur die Wahl des Ortsbeirates und der Mitglieder der vorläufigen Gemeindevertretung für die Kommune "Boitzenburger Land" wurden auf der  jüngsten Gemeinderatssitzung in Wichmannsdorf kurzfristig "vom Tisch 
genommen" (TZ berichtete). Gleiches Schicksal ereilte, wenn auch aus Gründen, die diesmal nicht beim Ja-Nein der Kommunalaufsicht zu suchen waren, die Hundesteuersatzung. Auch dieser Beschluss soll nun auf der für den 22. November, 19 Uhr, anberaumten Sondersitzung nachgeholt werden. 
Eigentlich war die auf eine formale Angelegenheit hindeutende Beschluss-Lage klar, die Begründung des von Bürgermeister Georg Schäfer vorgetragenen Vorschlages einleuchtend: Die alte Satzung laufe zum Jahresende aus, eine neue müsse her. In der habe man auch gleich der Euro-Umstellung Rechnung getragen (hoffentlich muss nun nicht jede Satzung, in der von Mark-und-Pfennig-Beträgen die Rede ist, überarbeitet werden - d. A.). Und man habe auch die Kampfhunde-Problematik eingearbeitet. Die würden nun, so der Bürgermeister, mit einem beträchtlich höheren Steuersatz bedacht. 
Widerspruch kam aus zwei Richtungen. Die enthaltene Liste, die die Hunde kategorisiert und folglich auch in unterschiedliche "Steuerklassen" trennt, scheine ihm, so Abgeordneter Jochen Müller, nicht ganz aktuell zu sein. Es gebe mittlerweile andere Verlautbarungen, nach denen beispielsweise Rottweiler in die gleiche Klasse A wie der Deutsche Schäferhund fielen und damit nicht in die Kampfhund-Klasse. Es stimme zwar auch nicht alles, was in der Zeitung stehe, heiterte Amtsdirektor Hans-Joachim Stahl die Gemeinderatsrunde auf , sagte aber gleichsam ernst zu, dass diese Liste bis zur nächsten Sitzung überprüft und gegebenenfalls korrigiert werde.

Befreiung soll bleiben

Noch etwas bedarf der Nacharbeit. In der bisherigen Satzung, bemängelte Abgeordneter Kurt Lehmann, seien Besitzer von Hunden auf Ausbauten bzw. von Jagdhunden auf Antrag von der Steuer befreit worden. Die neue Satzung sehe solch eine Regelung, für die sich die Volksvertretung ausgesprochen hatte, nicht mehr vor.


http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=563757

Kabbelei um “Kampfhund³

  Vom 10.11.2001      chb. NEUSTADT ­ Wegen eines freilaufenden Boxer-Labrador-Mischlings sind sich am Donnerstag in der Rheinallee zwei Männer in die Haare geraten. 

Während der Besitzer, ein 30-Jähriger Budenheimer, gegen 22 Uhr an einer Tankstelle sein Auto säuberte, lief der
Hund auf ein Nachbargrundstück. Dort war ein 34 Jahre alter Mainzer zu Fuß unterwegs. Aus Furcht vor dem Hund flüchtete der in sein Auto und fuhr zu dem Budenheimer, um ihn zur Rede zu stellen. 

Darauf, so der Autofahrer, habe ihn der Hundehalter durch das geöffnete Fenster ins Gesicht geschlagen. Der
wiederum stritt das ab.

 Nach seiner Aussage soll der Fahrer gedroht haben, den “Kampfhund³ zu erschießen.   


http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta%2Fpage&atype=ksArtike
l&aid=1005296074509&openMenu=992279212953&calledPageId=992279212953&listid=9
94347600402 

Bleiben doch die Rasse-Listen?

VON JUTTA VOSSIEG

09.11.01

Ein Gesetz soll die NRW-Hundeverordnung ablösen. Doch es gibt Zweifel, dass es dadurch wirklich zu einer besseren Lösung kommt.

Köln - Eine “Teilohrfeige³ habe NRW-Innenminister Behrens seiner Kollegin aus dem Umweltressort verpasst, frohlockt FDP-Vizefraktionschef Stefan Grüll. Weil Bärbel Höhn ihre Hundeverordnung nicht habe ändern wollen, soll es nun ein Gesetz geben. Damit wird gleichzeitig der Gesichtsverlust für die grüne Ministerin in Grenzen gehalten und eine untragbare Situation im Lande entschärft.

Zur Erinnerung: In NRW gibt es für die Haltung von 42 Hunderassen scharfe Auflagen, auch die Besitzer anderer größerer Hunde müssen sich diversen Regeln unterwerfen. Diese sind erheblich weitgehender als die Verordnungen
zum Schutz vor gefährlichen Hunden in anderen Bundesländern. Im Gespräch ist nun ein “Abspecken³ der Rasselisten auf vier Rassen in Kategorie I und acht bis zehn in Kategorie II - vermutlich jene, die aus Liste I verschwinden, also die Molosser-Typen, sowie Rottweiler.

Die Gegner der Verordnung freuen sich zwar, dass in die Sache wieder Bewegung kommt, bedauern aber, dass nicht generell von Rasselisten abgerückt wird, etwa zu Gunsten von Sachkundeprüfungen für alle Hundehalter.
Hundefachleute haben mehrfach eindringlich dargelegt, dass die Gefährlichkeit einzelner Hunde nicht an ihrer Rassezugehörigkeit festzumachen ist, sondern nur individuell überprüft werden kann. Offenbar wollen nach Thüringen, das nie Rasselisten hatte, auch Sachsen und Rheinland-Pfalz davon abrücken.

Stefan Grüll befürchtet jedoch, dass in NRW die Rasselisten in Gesetzesform ein für alle mal zementiert werden könnten: “Bisher konnte man wenigstens formaljuristisch gegen die Verordnung argumentieren.³ Er setzt nun darauf, 
dass im neuen Gesetzesverfahren Experten-Anhörungen stattfinden, die zu einem sachgerechteren Ergebnis führen. Diese Hoffnung ist unter den betroffenen Hundehaltern begrenzt. Dem Höhn-Ministerium wirft man vor, renommierte Fachleute zu ignorieren, etwa die Diensthunde-Beauftragten der Länderpolizeien, die sich in einer Resolution vehement gegen die generelle Brandmarkung von Hunden bestimmter Rassen als gesteigert aggressiv gewendet
hatten.

Mit dem Zeitpunkt der Ablösung der Verordnung kommt NRW einem bürokratischen Desaster zuvor: Zum 1. Januar 2002 müssen alle Besitzer von Hunden, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo sind, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um ihre Hunde weiter†halten zu dürfen. Dies sind nach Schätzungen 300 000 Bürger. Abgesehen vom Zusammenbruch der überlasteten Ämter dürfte auf die Tierheime eine neue Welle eingezogener Hunde zukommen: Schon eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille zählt als Straftat, die Haltungsgenehmigung für den Hund wird nicht erteilt.

 

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