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16.11.2001 

* Der neue Mannheimer VGH-Präsident Weingärtner über sein Amt, Kampfhunde und Asylurteile

* tierheim: was tun mit aggressiven kampfhunden?

* Hundehalter legt Beschwerde ein

* !!!!!!!!!!märchenonkel henning´s cd auf dem grabbeltisch!!!!!!!!!!!


Jeder kann sein Tier testen lassen"
Der neue Mannheimer VGH-Präsident Weingärtner über sein Amt, Kampfhunde und Asylurteile

Von unserem Redaktionsmitglied Steffen Mack

Der neue Job gefällt ihm, manche Reformidee weniger. Seit August ist Karl-Heinz Weingärtner - als Nachfolger von Claus Meissner - Präsident des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim. Zuvor pendelte der in Heidelberg lebende Weingärtner in verschiedenen Funktionen zwischen dem VGH und dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Im Interview mit unserer Zeitung warnt der 55-Jährige davor, Asylentscheidungen einzelnen Richtern zu überlassen.

Sie sind jetzt ziemlich genau 100 Tage im Amt. Wie gefällt es Ihnen denn bislang?

KARL-HEINZ WEINGÄRTNER: Sehr gut! Ich kenne den Verwaltungsgerichtshof ja von meinen früheren Tätigkeiten her, dennoch hätte ich nicht gedacht, dass mir der Einstieg als Präsident so leicht fällt.

Weil Haus und Hof so gut bestellt sind?

WEINGÄRTNER: In der Tat. Auch was die Verwaltung und die technische wie finanzielle Ausstattung angeht, habe ich beste Voraussetzungen vorgefunden.

Mit Ihrer Billigung der baden-württembergischen Kampfhunde-Verordnung standen Sie als Vorsitzender gleich im Rampenlicht.

WEINGÄRTNER: Eine vollständige Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, deshalb kann ich hierzu wenig sagen. Nur so viel: Wir haben die Verordnung für rechtens befunden, weil sie die Auflagen nicht allein mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse begründet . . .

. . . sondern einen Wesenstest vorsieht . . .

WEINGÄRTNER: . . . der jedem Halter ermöglicht, die Ungefährlichkeit seines Hundes nachzuweisen. Wird der Test bestanden, fallen die wesentlichen Auflagen weg.

Bis auf den Leinenzwang.

WEINGÄRTNER: Selbst davon kann man sich befreien lassen.

Kampfhundebesitzer fühlen sich dennoch ungerecht behandelt. Bei der Urteilsverkündung verließen einige weinend und fluchend den Saal. Haben Sie Verständnis?

WEINGÄRTNER: Wer seit zwölf Jahren einen Hund hat, der immer brav und lieb war, hängt ihm nicht gerne von heute auf morgen einen Maulkorb um. Ich habe Verständnis dafür, wenn sich da jemand ungerecht behandelt fühlt. Aber sobald der Test bestanden ist, kommt der Maulkorb wieder ab. Ich denke, das ist recht und billig.

Unterschiedliche Länder-Regelungen und widersprüchliche Urteile zu Kampfhunden haben ein beträchtliches Chaos bewirkt. Zeit für das Bundesverfassungsgericht?

WEINGÄRTNER: So unterschiedlich sind die Urteile nicht. Fast alle Oberverwaltungsgerichte sind sich einig, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse nicht alleiniges Kriterium sein darf, sondern eine Möglichkeit bestehen muss, die vermutete Gefährlichkeit zu widerlegen.

Also ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit hier besser als ihr Ruf?

WEINGÄRTNER: Ich würde generell von einer sehr guten deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit sprechen.

Nichtsdestotrotz haben Sie bei Ihrer Amtseinführung gewarnt, die Akzeptanz der Bürger gehe verloren, wenn sich die Richter nicht stärker als Dienstleister begriffen.

WEINGÄRTNER: Wir entscheiden nach Recht und Gesetz, das kann keine Dienstleistung sein. Ich meine, dass wir die öffentliche Wahrnehmung unserer Arbeit stärker berücksichtigen müssen.

Was heißt das konkret?

WEINGÄRTNER: Beim äußeren Ablauf wie in der mündlichen Verhandlung sollten wir uns um Transparenz bemühen. Auch unseren Service könnten wir verbessern.

Zum Beispiel?

WEINGÄRTNER: Etwa im Zusammenhang mit der Nutzung neuer Technologien. Am Verwaltungsgericht Sigmaringen läuft gerade ein Modellversuch zum elektronischen Rechtsverkehr. Weiterhin informieren die Verwaltungsgerichte im Internet über ihre Arbeit.

Wäre es nicht hilfreich, Entscheidungen verständlicher zu formulieren?

WEINGÄRTNER: Die Sprache der Juristen ist eine Fachsprache, komplizierte Themen können nur darin abgehandelt werden. Trotzdem wäre mitunter mehr Verständlichkeit wünschenswert. Denn wer eine Entscheidung befolgen soll, muss sie auch verstehen können.

Den Bürger stört besonders die lange Verfahrensdauer.

WEINGÄRTNER: Die durchschnittliche Laufzeit ist gar nicht so lang, sie liegt bei etwa einem Jahr. Mancher Bürger hätte natürlich am liebsten schon nach drei Monaten sein Urteil - weil er meint, seine Sache sei die einzige und wichtigste.

Könnten vermehrte Einzelrichter-Entscheidungen die Verfahren beschleunigen?

WEINGÄRTNER: Das denkt jedenfalls der Gesetzgeber. Deshalb hat er einige Reformen angestrengt, die immer häufiger Einzelrichter-Entscheidungen vorsehen.

Da klingt eine gewisse Skepsis durch . . .

WEINGÄRNTER: Einfache Fälle kann auch ein einzelner Richter entscheiden. Es ist aber gute demokratische Tradition des Verwaltungsprozesses, dass neben Berufsrichtern auch Ehrenamtliche an der Entscheidung mitwirken. Dies sollte man grundsätzlich beibehalten. Immerhin geht es um Streitigkeiten zwischen Bürgern und Obrigkeit.

Wie ist das bei Asylverfahren?

WEINGÄRTNER: Der Gesetzgeber plant, dass hier fast ausnahmslos nur Einzelrichter entscheiden. Ich halte diese Reform für sehr problematisch.

Warum?

WEINGÄRTNER: Grundsätzliche Fragen politischer Verfolgung in bestimmten Ländern sollte zunächst eine Kammer entscheiden, um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten. Einzelrichterentscheidungen können zur Rechtszersplitterung führen. Davor hat auch die von Rita Süssmuth geleitete Zuwanderungskommission gewarnt. Hoffentlich berücksichtigt das die Bundesregierung.


zeitungsbericht vom heutigen tage.
tierheim: was tun mit aggressiven kampfhunden?
herrn oberbürgermeister
damen und herren des ordnungsamtes

sehr geehrte damen und herren der stadt hamm,

die o.a. frage würde sich garnicht stellen, wenn sie endlich diese hohe hundesteuer wieder abschaffen würden.
die halter von anlage 1, 2 und 20/40 hunden werden so stark überprüft, daß eine erhöhte hundesteuer nur als trügerisches sicherheitsbedürfnis dargestellt werden kann.

wir bitten sie nochmals, diese steuer wieder zurückzusetzen.

die zwei hunde, die den wesenstest nicht bestanden haben, müssen auch nicht getötet werden. es gibt auch hier verantwortungsvolle menschen, die sich mit der haltung dieser hunde auskennen und ihnen garantiert bei herabstufung der hundesteuer den tieren ein neues und sicheres zuhause geben können.
und sie werden sehen, die hunde sind nicht mehr aggressiv.

es ist schon traurig, daß das ordnungsamt aus der zeitung erfahren muß, das die dächer undicht sind.

wann kommt denn die heizung?
wenn der winter vorbei ist, benötigen die hunde diese nicht mehr. anlage 1 hunde sind unheimlich sensibel und wärmebedürftig. aber sie sind auch sehr menschenbezogen und möchten in ihren menschen am liebsten hineinkriechen.

kann man ihr "tierasyl" eigentlich besuchen? ich würde es mir gerne einmal ansehen. evtl. würde ich mich mit dem zuständigen ordnungsamtsleiter oder seinem vertreter, herrn ulrich rindhage, auch kurzschließen und beraten.

wir werden noch heute an die regierungen des bundes und der länder bezüglich der hundegesetze
eine petition stellen. es kann nicht sein, daß die familienfreundlichsten hunde ins dunkle abseits gestellt werden und die halter der deutschen liebster hunde einen freifahrtschein haben.

evtl. kann auch eine terminabsprache für ein gespräch erfolgen.

mit freundlichen grüßen von unseren kampfschmusern
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen, 44532 lünen,
lilienweg 16, fon & fax. 02306-44864

--
http://www.ighunde.de
http://ighunde.virtualave.net


B a d   E i l s e n  

Hundehalter legt Beschwerde ein

Heeßen (bd). Der Ärger der Gemeinde im Fall der Kampfhundesteuer-Satzung ist noch nicht beendet. Ende letzten Monats hatte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde eines Heeßers abgelehnt, der rechtlich gegen diese Satzung vorgegangen war. Jetzt ist er vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Der Anfang des Rechtsstreits reicht etliche Jahre zurück. 1996 hatte die Gemeinde Heeßen die separate Steuer für Kampfhunde eingeführt. Kosten: 1 000 Mark jährlich. Daraufhin reichte ein junger Hundehalter - der einzige in der Samtgemeinde mit einem Kampfhund - eine so genannte Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein. Ohne Erfolg, die Richter befanden die Heeßer Satzung für rechtsgültig, die Klage wurde abgewiesen. Verbissen kämpfte der Heeßer weiter. Weil das Oberverwaltungsgericht gleichzeitig auch keine Revision zuließ, legte er bei der nächsthöheren Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht, Beschwerde ein. Aber auch dieser Einspruch wurde abgelehnt. Die Richter bestätigten das Urteil des untergeordneten Gerichts und wiesen auf das Recht der Kommunen hin, eigenhändig Steuern erheben zu dürfen. Alle fünf Gemeinden der Samtgemeinde hatten eine eigene Satzung für Kampfhundesteuer eingeführt. In Bad Eilsen, Ahnsen, Buchholz und Heeßen müssen im Jahr 1 000 Mark für Kampfhunde gezahlt werden, in Luhden werden Hundehalter sogar mit 2 000 Mark zur Kasse gebeten. Aber auch mit der erneuten Niederlage scheint sich der Besitzer eines American Staffordshire nicht abfinden zu wollen. Heinz Wischnat verkündete zwar auf der Ratssitzung der Samtgemeinde am Montagabend: "Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist abgeschlossen." Im gleichen Atemzug sagte er aber auch: "Der Hundehalter hat jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.


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peter böttcher

PSS.Boettcher@t-online.de

 

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