- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

30.11.2001 

 

Antwortschreiben vom Rasselistenmacher  Breitsamer -- auf der  HP

* Wolf soll aus der Liste der geschuetzten Arten gestrichen werden

* Wurde Jogger von Schaeferhund angefallen?


Antwortschreiben vom Rasselistenmacher : Breitsamer -- auf der  HP

Endlich ist mein Online Shop fertig!

Alle Erlöse kommen Hunden in Not zugute

http://www.bullandterriers.de/Shop%20BT/shopvon.htm

Nehme auch gerne Kritik entgegen ;)

Lieben Gruß
Meike


Wolf soll aus der Liste der geschuetzten Arten gestrichen werden


Schweiz, 28.11.01

Eine Motion im Staenderat verlangt, dass das «Konzept Wolf Schweiz» nicht umgesetzt wird. Vielmehr soll der Wolf aus der Liste der geschuetzten Arten gestrichen werden. Dies wuerde neben der Aenderung der schweizerischen Gesetze auch die Kuendigung internationaler Vertraege bedingen. Der Bundesrat wehrt sich gegen den Vorstoss; die Einwanderung von Woelfen werde ohnehin nicht unterbunden werden koennen.

Am kommenden Montag soll der Staenderat eine Motion des Buendner Christlichdemokraten Theo Maissen behandeln, in welcher dieser mit 14 Mitunterzeichnern den Bundesrat beauftragt, das «Konzept Wolf Schweiz» nicht umzusetzen. Ausserdem seien die Gesetze so zu aendern, dass der Wolf von der Liste der geschuetzten Arten gestrichen werden kann. Auch die internationalen Vertragsverpflichtungen, nach denen die Schweiz den Wolf als schuetzenswertes Tier anerkennt, sollen aufgeloest werden.

In der Begruendung des Vorstosses bezweifelt Maissen, dass die schweizerischen Schutzvorschriften zur Arterhaltung notwendig seien, gebe es doch in den Waeldern Rumaeniens rund 2500, in Russland 30 000 und in der Mongolei 25 000 Woelfe. Wolfspopulationen gebe es ausserdem in Finnland, Polen, Schweden und andern Laendern. Ein moeglicher Beitrag der Schweiz zur Arterhaltung sei letztlich vernachlaessigbar. Maissen argumentiert zudem mit der Bestimmung in dem vom Bundesamt fuer Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ausgearbeiteten Wolfskonzept, wonach ein Wolf erst abgeschossen werden darf, wenn er waehrend der Soemmerungszeit mindestens 50 Nutztiere - in der Praxis meistens Schafe - getoetet hat. Hingewiesen wird auf die Qualen der vom Wolf gerissenen Haustiere. Maissen sieht einen Widerspruch zu heute sonst ueblichen tierschuetzerischen Anforderungen; er verweist auf Gefahren fuer Kinder und Wanderer. Auch bloss vereinzelte Unfaelle koennten verheerende Auswirkungen auf den Tourismus und die lokale Wirtschaft haben. Die schweizerischen Alpen seien zu dicht besiedelt und zu wichtig als touristischer Erholungsraum, als dass wir uns auf solche Experimente, die nur fuer wenige Spezialisten und Beamte von Interesse seien, einlassen duerften.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist auf die natuerliche Einwanderung der Woelfe von Frankreich und Italien her. Alle Woelfe, die bisher in der Schweiz aufgetaucht sind, stammen laut genetischen Analysen aus italienischen Populationen. Es handle sich also keineswegs um eine aktive Wiederansiedlung von Woelfen, sondern um eine Entwicklung, die ohnehin nicht unterbunden werden koenne. Mit dem Wolfskonzept wolle der Bund lediglich die Rahmenbedingungen fuer die Koexistenz von Direktbetroffenen und Woelfen schaffen.

In der Schweiz ist der Wolf im Bundesgesetz ueber die Jagd und den Schutz wildlebender Saeugetiere und Voegel (JSG) aus dem Jahr 1986 geschuetzt. International unter Schutz gestellt ist er durch die sogenannte Berner Konvention von 1972, die in der Schweiz seit dem 1. Juli 1982 in Kraft ist. Im Gegensatz zu einigen andern Laendern - wie Bulgarien oder Finnland - hat die Schweiz in diesem Abkommen keinerlei Vorbehalt zum Wolf angebracht. 1982 und 1986 war in unserem Land noch kaum die Rede von der Einwanderung von Woelfen. Der Bundesrat wehrt sich dennoch gegen einen nachtraeglichen Vorbehalt, weil dies in den Nachbarlaendern mit Wolfsbestaenden - Deutschland, Italien, Frankreich - auf grosses Unverstaendnis stossen wuerde. In der Tat hat z. B. Frankreich, mit eigener Wolfspopulation und zugleich Einwandererland fuer Woelfe aus Italien, zwar einen Vorbehalt zum Schutz der Suppenschildkroete angebracht, nicht jedoch zum Wolf, obwohl sich regional die Probleme zum zugewanderten Raubtier in aehnlicher Weise stellen wie in der Schweiz. *

Die Motion Maissen ist der erste politische Vorstoss auf Bundesebene, der sich mit der Wolfsproblematik befasst. Erst in diesem Jahr hatte sich auch der Kanton Graubuenden mit der Zuwanderung eines Wolfes (ins Bergell) zu befassen. Fruehere Zuwanderungen seit 1995 betrafen ausschliesslich das Wallis. Die Anwesenheit eines Wolfes bei Bellinzona im Tessin im vergangenen Fruehling scheint gesichert zu sein, es wird jedoch vermutet, dass er mit dem spaeter im Bergell aufgetauchten und nach zahlreichen Schafrissen abgeschossenen Tier identisch war. Keiner der Woelfe im Wallis hat ueberlebt; einige wurden legal - mit Erlaubnis von Bund und Kanton - erlegt, nachdem sie massiven Schaden angerichtet hatten, andere wurden in «Selbstjustiz» durch Jaeger erlegt oder fielen - zumindest offiziell - einem Unfall zum Opfer (Simplonwolf).

Die Auseinandersetzung im Wallis wurde (und wird) zwischen Naturschuetzern und Schafhaltern erbittert gefuehrt, mit Argumenten, die bisweilen ans Groteske grenzten. Immer wieder war zu hoeren, dass Naturschutzorganisationen die Woelfe heimlich ausgesetzt haetten, dass es sich mithin keineswegs um eine natuerliche Zuwanderung handle. Das ist eine unhaltbare Vermutung, auch wenn es auf die Frage nach den Zuwanderungsrouten der Woelfe bisher keine befriedigende Antwort gegeben hat. Von massiven Schafrissen im Herkunftsgebiet unmittelbar suedlich des Alpenkamms war bis anhin nichts zu hoeren.

Trotz aller Polemik haben sich im Wallis Versuche etabliert, die mit neuen Methoden zum Schutz von Schafherden arbeiten: Schutzhunde, Esel, Schutzzaeune fuer die Nacht, die allerdings die Betreuung durch Hirten voraussetzen. Die Resultate dieser Versuche sind bisher gemischt: Seit der Ausrottung des Wolfes in der Schweiz vor rund 100 Jahren sind viele einschlaegige Kenntnisse verloren gegangen, und an einigen Orten ist die Gewoehnung junger Hunde an die Schafe missglueckt. Die Umweltschuetzer plaedieren deshalb fuer Geduld. Militante Wolfsgegner wollen indessen gerade dies nicht zugestehen. Sie sehen darin vor allem eine erste Konzession zur Akzeptanz des Wolfes, die sie unbedingt vermeiden wollen. Sie wollen vor allem aus wirtschaftlichen Gruenden an der Alpung der Schafe ohne Bewachung festhalten. Die Entschaedigung von Wolfrissen durch Bund (80 Prozent) und Kanton (20 Prozent) befriedigt sie nicht ganz, zumal es bis zur Erledigung der Schadenfaelle oft lange dauere. Zudem seien haeufig lange Zuchtlinien unterbrochen und die Arbeit von Jahren zunichte gemacht worden.

Die Naturschutzorganisationen haben dem Konzept der unbewachten Schafalpung den Kampf angesagt - wegen der Beschaedigung der Grasnarbe und moeglicher Erosionen auf den Alpen. Sie verlangen die Reduktion oder Streichung von Subventionen an Schafhalter, die sich nicht in irgendeiner Form an einem Huetekonzept beteiligen. Die Fronten sind im Wallis unversoehnlich geblieben, auch wenn im laufenden Jahr keine Zuwanderung eines Wolfes in diesen Kanton zu verzeichnen war.

Die Motion Maissen macht den Wolf nun zum Bundesthema. Die berechtigte Frage, ob die Schweiz fuer die Wiederansiedlung des zur urspruenglichen Fauna der Schweiz gehoerenden Raubtieres geeignete Raeume besitze, ist ernsthaft zu eroertern. Ist der ideelle Gewinn, den die Zuwanderung von Woelfen bringt, wirklich so gross, dass sich langwierige Auseinandersetzungen lohnen? Oder wird hier nicht zunehmend ein Prestigekampf gefuehrt? Zu fragen ist auch, ob Geld und Energie, die ins Projekt Wolf investiert werden, nicht besser fuer andere Anliegen des Natur- und Umweltschutzes eingesetzt wuerden. Geld und Energien in diesem Bereich sind bekanntlich beschraenkt. Gefragt werden darf allerdings auch, selbst wenn die Antworten gegen den Wolf ausfallen, ob die Schweiz wirklich ein fuer den Naturschutz so zentrales Abkommen wie die Berner Konvention aufkuenden soll. Immerhin bietet diese, wie auch die nationale Gesetzgebung, einigen Spielraum zur Behandlung der «Wolfsfrage».

 

AW-Kommentar: Wir haben gehört das er nur eine Möglichkeit bekommt auf der Liste zu bleiben. Er muss unterschreiben das er zu einer gefährlichen Rasse gehört und darf nur noch mit Leine ,-und Maulkorb durch die gegend laufen. Selbstverstöändlich ist auch das jagen von den lieben kleinen Kaninchen und Hasen sowie der Katzen und Ratten verboten. Er darf nur noch Fleisch fressen wenn er was ( AAS)  findet - oder er fängt mit der Mast an - damit die Masttiere durch die Gegend gefahren werden können - und damit Geld verdient wird.

Hält er sich nicht an dies - Wird er AUSGEROTTET!


http://www.szon.de/lokales/bad_waldsee/nachrichten/200111290673.html?SZONSI D ‘4e6b1d4ad3f19d018acca770e9fb2e

Fr, 30.11.2001

Wurde Jogger von Schaeferhund angefallen?

BAD WALDSEE (ku) - Aus dem Krankenhaus entlassen werden konnte jetzt ein 46-jaehriger Mann, der vor zwei Wochen beim Joggen in Bad Waldsee schwer gestuerzt und in lebensbedrohlichem Zustand in die Klinik eingeliefert werde n musste. Noch ungeklaert sind die genauen Umstaende seines Sturzes. Anzeige:

Wie die Polizeidirektion Ravensburg erst gestern informierte, fuehrte der 17-jaehrige Sohn des Hundebesitzers den angeleinten Schaeferhund in Begleitun g eines Freundes am Mittwoch, 14. November, um 18 Uhr auf dem Waldseer Frauenberg Gassi. 
Ploetzlich riss sich das Tier los und stuermte davon. Die beiden Jugendlichen setzten dem Vierbeiner nach und sahen, als sie um ein Gebuesch rannten, einen bewusstlos auf dem Boden liegenden Mann; der Ruede sa ss davor und bellte. 
Die Jugendlichen zogen das Tier weg und banden es mit der Leine an einen Gartenzaun, worauf sich der Hund sofort wieder beruhigte. Wenig spaeter kam auch der Jogger wieder zu sich. Nach einer kurzen Pause joggte er weiter. Der Jugendliche erzaehlte daheim von dem Vorfall, worauf sich die Mutter mit der Ehefrau des Gestuerzten in Verbindung setzte. Da der Mann aber noch nicht zu Hause war, organisierte sie eine Suche nach dem Vermissten. Tatsaechlich wurde er kurz vor 19.30 Uhr im Bereich des Strandbades aufgefunden. 
Er lag erneut bewusstlos auf dem Boden. Ein Notarzt veranlasste die Einweisung in eine Ravensburger Klinik, wo das Leben des Mannes durch eine Notoperation gerettet werden konnte. 
Der Hundebesitzer gab den Deutschen Schaeferhundrueden zwischenzeitlich nach Stuttgart zur Weitervermittlung. Kurz vor Abschluss der Ermittlungen der Polizeihundefuehrer ist immer noch nicht geklaert, ob der Mann von dem Hund angegriffen worden ist oder beim Erkennen des Tieres derart erschrocken und gestuerzt ist oder ob er mit diesem zusammengestossen ist. 
Der Mann selbst ha t keinerlei Erinnerung mehr an den Vorfall. Die Beamten hoffen, durch Zeugenaussagen Licht ins Dunkel des Falles bringe n zu koennen. Wer Wahrnehmungen gemacht hat, sollte sich mit den Polizeihundefuehrern, Telefon 0751/8030, oder dem Waldseer Polizeiposten, Telefon 07524/40 43-0, in Verbindung setzen. (Stand: 29.11.2001 22:40)

    Zurück

n=center>    Zurück

>