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- Newsletter - Archiv |
Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Ministerium des Innern und für Sport Referat 341
Sehr geehrte Frau Holschbach,
der Homo sapiens nimmt keine biologische Sonderstellung ein, wenn es um die Einteilung in Rassen geht. Wer die Rassendiskussion über Haushaltsangehörige ständig aufs Neue in 6 Millionen bundesdeutsche Haushalte trägt, braucht sich nicht zu wundern, wenn das Reden von Menschenrassen als Krankheit unserer Gesellschaft niemals aufhören wird.
Wer Hunderassen als gefährlich inkriminiert und damit Menschen als hautnahe Begleiter dieser Geschöpfe in das gesellschaftliche Abseits katapultiert, bestätigt, kynologisch zwingend, auch die Existenz gefährlicher Menschenrassen! Der gefährliche Bullterrier entspringt dem gleichen kynologischen Wahn, wie der kannibalische Pygmäe.
Die rassischen Steilvorlagen aus dem politischen Kotzeimer lassen mancheAnthroposophen frohlocken. Atlantis und die Lehre von "Menschenrassen" finden wirheute in Schulheften von Waldorfschülern, z. B. im Unterrichtsfach Weltgeschichte der 5. Klasse der Rudolf Steiner Schule Birseck bei Dornach.
Und so erstaunt es nicht, wenn ein Grossteil unserer Bevölkerung noch nicht einmal die europide Rasse in ihrer ganzen Breite akzeptiert und zu Negriden, Mongoliden, etc. auf Distanz geht.
Die soziale Akzeptanz in der Bevölkerung und das positive Vorurteil gegenüber der eigenen Rasse sind zu Maßstäben geworden, mit denen das Fremde und Ausländische abgelehnt und das Einheimische privilegiert werden darf (BVerwG 11 C 8.99).
Wer unter dem fadenscheinigen Deckmantel der Gefahrenvorsorge Rassen pauschal diskriminiert, sollte sich an Goethes Ballade vom Zauberlehrling erinnern: Die ich rief die Geister, werd ich nun nicht mehr los.
PDir a. D. B. Schwab, Koblenz |
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http://www.nrz.de/nrz/nrz.dinslaken.volltext.php?id=336947&zulieferer=nrz&rubrik=Stadt&kategorie=POL®ion=Dinslaken |
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13.11.2002 21:46 Uhr
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Brandenburg - wo Pittis leiden, und Nazis nach den Noten
des Verfassungsschutzes musizieren
"BRANDENBURGER V-MANN-AFFÄRE Schönbohms Geheimnisse Abermals hat Brandenburgs Innenminister dem Geheimdienstausschuss des Landtages die Einsicht in die Akten seiner Behörde verweigert. Für ihn sei die Affäre um die zweifelhafte Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz-Spitzel Toni S. beendet. ...Die Berliner Staatsschutzkammer hatte die Arbeit der Schönbohm-Behörde in ihrer Urteilsbegründung scharf kritisiert, weil diese wider besseres Wissen die Produktion einer CD der rechten Gruppe "White Aryan Rebels" mit Mordaufrufen gegen mehrere Politiker nicht stoppte und den rechten Spitzel außerdem vor einem Polizeizugriff warnte. Nach Sicht der Richter konnte Toni S. die CD nur "unter den Augen des Staates" produzieren, weil er sich sicher fühlte. Aus diesem Grund fiel auch die Strafe für Toni S. recht milde aus. ... Schönbohms Wirklichkeit ... Zwei von drei der Beteiligten waren Spitzel ... Allerdings sei es bereits im Vorfeld des Prozesses zu "einigen Merkwürdigkeiten" gekommen. Diese Merkwürdigkeiten sind weniger mysteriös, als sie bei Schönbohm klingen: Der Fall Toni S. wäre schlicht nie ans Licht gekommen, wenn nicht das Landeskriminalamt (LKA) Berlin die Zusammenarbeit von Toni S. mit dem brandenburgischem Verfassungsschutz aufgedeckt hätte. Doch auch wenn Schönbohm sich zurzeit sicher gibt ist die Affäre weder
für ihn noch für seinen Verfassungsschutzchef Heiner Wegesin ausgestanden.
Denn noch immer ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen den
V-Mann-Führer von Toni S. wegen Nötigung. Kommt bei den Recherchen der
Staatsanwälte auch eine Anklage und gar eine Verhandlung heraus, wird sich
Schönbohm erneut mit dem leidigen Thema auseinander setzen müssen. Und
auch die Staatsanwälte werden die Akten der Schnüffler vom Amt dann sehr
interessieren. ..."
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Sehr geehrte Damen
und Herren, in der Anlage erhalten Sie einen Brief vom Landwirtschaftsministerium an mich. Er wurde mir geschickt, nachdem ich vor 1 Woche darum gebeten habe, mir die aktuelle Rechtslage der GefTVO bezüglich der Listenhunde mitzuteilen. Entgegen der Information des Ministriums von Anfang Juli, die Nichtigkeit der GefTVO betreffe nur Am Staff (die Post ging an alle wesenstestenden Tierärzte), habe ich mit diesem Schreiben jetzt die offizielle Erklärung des Ministeriums, daß es doch alle Hunde betrifft. Diese Tatsache war uns zwar allen klar, jetzt scheint es aber auch in den Köpfen der Verantwortlichen des Ministeriums angekommen zu sein und es scheint so, als wenn man es jetzt auch nach aussen vertritt (vertreten muß). Eine plausible Erklärung, warum man erstens das richterliche Urteil seitens des Ministeriums für ELF so offensichtlich fehlinterpretiert hat und zweitens diese Fehlinterpretation auch noch in Windeseile (2 Tage nach dem Urteilsspruch) allen wensenstestenden Tierärzten zugestellt hat, bleibt das Ministerium noch schuldig. Es bleibt der bittere Nachgeschmack einer gezielten Fehlinformation seitens des Niedersächsischen Ministeriums für ELF. Hundehalter und Tierärzte, die seit Anfang Juli eher der Stellungnahme des Landwirtsschaftsministerium als dem richterlichen Urteilsspruch geglaubt haben und in der deutschen Rechtssprache nicht so bewandert sind, um sich kritisch eine eigene Meinung zu bilden, haben vermutlich Geld und Arbeit in die weitere Umsetzung der seit Anfang Juli diesen Jahres nichtigen Verordnung gesteckt. Ich persönlich bin froh, daß mir dieser Fehler nicht unterlaufen ist, frage mich aber, wer in den nächsten Monaten für die Wesensteste haftbar gemacht wird, die aufgrund der oben beschriebenen Tatsache und in dem Glauben, die Verordnung habe in Teilen noch Bestand, nach dem 03. Juli 2002 noch veranlaßt und durchfgeführt wurden. Das größte Problem wird sein, bis in die kleinste Amtsstube die aktuelle Rechtslage zu verbreiten. Hierzu kann dieser Brief denke ich einen wichtigen Beitrag leisten. Auch ich versuche meinen Teil dazu beizutragen, z.b. in der Rubrik Hunde auf meiner Seite www.tierzentrum.de MfG Thomas Went. Der Brief ist hier :
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