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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Heute mit diesem:

* der Homo sapiens nimmt keine biologische Sonderstellung ein

* Staatsanwalt verneint Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung.

* Metzger bestätigt rot-grünen Wahlbetrug

* Brandenburg - wo Pittis leiden, und Nazis nach den Noten des Verfassungsschutzes musizieren

* in der Anlage erhalten Sie einen Brief vom Landwirtschaftsministerium an mich.

 

 

Ministerium des Innern und für Sport

Referat 341

 

 

Sehr geehrte Frau Holschbach,

der Homo sapiens nimmt keine biologische Sonderstellung ein, wenn es um die Einteilung in Rassen geht. Wer die Rassendiskussion über Haushaltsangehörige ständig aufs Neue in 6 Millionen bundesdeutsche Haushalte trägt, braucht sich nicht zu wundern, wenn das „Reden von Menschenrassen“ als Krankheit unserer Gesellschaft niemals aufhören wird.

 

Wer Hunderassen als gefährlich inkriminiert und damit Menschen als „hautnahe“ Begleiter dieser Geschöpfe in das gesellschaftliche Abseits katapultiert, bestätigt, kynologisch zwingend, auch die Existenz gefährlicher Menschenrassen! Der „gefährliche“ Bullterrier entspringt dem gleichen kynologischen Wahn, wie der „kannibalische“ Pygmäe.

 

Die rassischen Steilvorlagen aus dem politischen Kotzeimer lassen manche

Anthroposophen frohlocken. Atlantis und die Lehre von "Menschenrassen" finden wir

heute in Schulheften von Waldorfschülern, z. B. im Unterrichtsfach Weltgeschichte

der 5. Klasse der Rudolf Steiner Schule Birseck bei Dornach.     

 

Und so erstaunt es nicht, wenn ein Grossteil unserer Bevölkerung noch nicht einmal die europide Rasse in ihrer ganzen Breite akzeptiert und zu Negriden, Mongoliden, etc. auf Distanz geht.

 

Die „soziale Akzeptanz in der Bevölkerung“ und das „positive Vorurteil“ gegenüber

der eigenen Rasse sind zu Maßstäben geworden, mit denen das Fremde und Ausländische abgelehnt und das Einheimische privilegiert werden darf (BVerwG 11 C 8.99).

 

Wer unter dem fadenscheinigen Deckmantel der Gefahrenvorsorge Rassen pauschal

diskriminiert, sollte sich an Goethes Ballade vom Zauberlehrling erinnern:

„Die ich rief die Geister, werd ich nun nicht mehr los.“

 

PDir a. D. B. Schwab, Koblenz

 
Polizei handelte nicht strafbar

 

Staatsanwalt verneint Verdacht auf unterlassene Hilfeleistung.

VOERDE. Der Angriff eines vom Grundstück des Eigentümers ausgerissenen Schäferhundes auf zwei Mädchen am späten Nachmittag des 22. Mai auf dem Grundstück Schafstege 111 sorgte in der Umgebung tagelang für Aufregung.

Ein Nachbar, der die Mädchen durch persönlichen Einsatz vor den Angriffen des Hundes geschützt hatte, erstattete danach Anzeige gegen eine Streifenwagenbesatzung wegen unterlassener Hilfeleistung. Statt selbst helfend einzugreifen oder zumindest die Streifenwagentür zu öffnen, um den Mädchen eine Fluchtmöglichkeit zu bieten, seien die Beamten im Streifenwagen sitzengeblieben. Der Nachbar erlitt danach wegen der Aufregung einen Schlaganfall. Der Hund, der beide Mädchen durch Bisse verletzt hatte, wurde durch einen Tierarzt eingeschläfert.

Die Staatsanwaltschaft leitete nach der Anzeige ein Ermittlungsverfahren ein. Das ist inzwischen abgeschlossen und endete mit Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Beamten. Der Verdacht einer strafbaren Handlung habe nicht bejaht werden können, hieß es auf NRZ-Anfrage in der Pressestelle. (hap.)

13.11.2002   

http://www.nrz.de/nrz/nrz.dinslaken.volltext.php?id=336947&zulieferer=nrz&rubrik=Stadt&kategorie=POL&region=Dinslaken

Klar.
Vor Pittis haben unsere Ordnungshüter keine Angst - die werden sang- und klanglos abgeknallt.
Aber Schäferhunde sind eben echt gefährlich.
Keiner weiß das besser als unsere Ordnungshüter.
Und am allerbesten weiß das Franz Breitsamer, der Polizeihauptkommissar mit dem unehrenhaften "a.D."

 
13.11.2002 21:46 Uhr


Metzger bestätigt rot-grünen Wahlbetrug
Der frühere Grünen-Haushaltsexperte Oswald Metzger hat bestätigt, dass die Koalition schon vor der Wahl um die jetzt erst öffentlich bekannten Haushaltslöcher wusste.
SPD und Grüne hätten aber Stillschweigen vereinbart, um das Spar-Image der Koalition in der Haushaltspolitik nicht zu beschädigen. Laut Metzger hießen die rot-grünen Alternativen 'ehrlich sein' oder 'weiterregieren'.
Union, FDP und SPD reagierten empört auf Metzgers Äußerungen. SPD-Haushaltsexperte Poß nannte sie unwahr; die Opposition sieht sich im Vorwurf des Wählerbetrugs bestätigt.
www.welt.de
 

 
Brandenburg - wo Pittis leiden, und Nazis nach den Noten des Verfassungsschutzes musizieren

"BRANDENBURGER V-MANN-AFFÄRE

Schönbohms Geheimnisse

Abermals hat Brandenburgs Innenminister dem Geheimdienstausschuss des Landtages die Einsicht in die Akten seiner Behörde verweigert. Für ihn sei die Affäre um die zweifelhafte Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz-Spitzel Toni S. beendet.
 
 

...Die Berliner Staatsschutzkammer hatte die Arbeit der Schönbohm-Behörde in ihrer Urteilsbegründung scharf kritisiert, weil diese wider besseres Wissen die Produktion einer CD der rechten Gruppe "White Aryan Rebels" mit Mordaufrufen gegen mehrere Politiker nicht stoppte und den rechten Spitzel außerdem vor einem Polizeizugriff warnte. Nach Sicht der Richter konnte Toni S. die CD nur "unter den Augen des Staates" produzieren, weil er sich sicher fühlte. Aus diesem Grund fiel auch die Strafe für Toni S. recht milde aus.

...

Schönbohms Wirklichkeit

...

Zwei von drei der Beteiligten waren Spitzel

...

Allerdings sei es bereits im Vorfeld des Prozesses zu "einigen Merkwürdigkeiten" gekommen. Diese Merkwürdigkeiten sind weniger mysteriös, als sie bei Schönbohm klingen: Der Fall Toni S. wäre schlicht nie ans Licht gekommen, wenn nicht das Landeskriminalamt (LKA) Berlin die Zusammenarbeit von Toni S. mit dem brandenburgischem Verfassungsschutz aufgedeckt hätte.

Doch auch wenn Schönbohm sich zurzeit sicher gibt ist die Affäre weder für ihn noch für seinen Verfassungsschutzchef Heiner Wegesin ausgestanden. Denn noch immer ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen den V-Mann-Führer von Toni S. wegen Nötigung. Kommt bei den Recherchen der Staatsanwälte auch eine Anklage und gar eine Verhandlung heraus, wird sich Schönbohm erneut mit dem leidigen Thema auseinander setzen müssen. Und auch die Staatsanwälte werden die Akten der Schnüffler vom Amt dann sehr interessieren. ..."

Lesen Sie hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,222819,00.html

 

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage erhalten Sie einen Brief vom Landwirtschaftsministerium an mich. Er wurde mir geschickt, nachdem ich vor 1 Woche darum gebeten habe, mir die aktuelle Rechtslage der GefTVO bezüglich der Listenhunde mitzuteilen.

Entgegen der Information des Ministriums von Anfang Juli, die Nichtigkeit  der GefTVO betreffe nur Am Staff (die Post ging an alle wesenstestenden Tierärzte), habe ich mit diesem Schreiben jetzt die offizielle Erklärung des
Ministeriums, daß es doch alle Hunde betrifft.

Diese Tatsache war uns zwar allen klar, jetzt scheint es aber auch in den  Köpfen der Verantwortlichen des Ministeriums angekommen zu sein und es scheint so, als wenn man es jetzt auch nach aussen vertritt (vertreten muß).

Eine plausible Erklärung, warum man erstens das richterliche Urteil seitens des  Ministeriums für ELF so offensichtlich fehlinterpretiert hat und zweitens diese Fehlinterpretation auch noch in Windeseile (2 Tage nach dem Urteilsspruch) allen wensenstestenden Tierärzten zugestellt hat, bleibt das Ministerium noch schuldig.

Es bleibt der bittere Nachgeschmack einer gezielten Fehlinformation seitens des Niedersächsischen Ministeriums für ELF.

Hundehalter und Tierärzte, die seit Anfang Juli eher der Stellungnahme des Landwirtsschaftsministerium als dem richterlichen Urteilsspruch geglaubt haben und in der deutschen Rechtssprache nicht so bewandert sind, um sich kritisch eine eigene Meinung zu bilden, haben vermutlich Geld und Arbeit in die weitere Umsetzung  der seit Anfang Juli diesen Jahres nichtigen Verordnung gesteckt.
Ich persönlich bin froh, daß mir dieser Fehler nicht unterlaufen ist, frage mich aber,  wer in den nächsten Monaten für die Wesensteste haftbar gemacht wird, die aufgrund der oben beschriebenen Tatsache und in dem Glauben, die Verordnung habe in Teilen noch Bestand, nach dem 03. Juli 2002 noch veranlaßt und durchfgeführt wurden.

Das größte Problem wird sein, bis in die kleinste Amtsstube die aktuelle Rechtslage zu verbreiten. Hierzu kann dieser Brief denke ich einen wichtigen Beitrag leisten. Auch ich versuche meinen Teil dazu beizutragen, z.b. in der Rubrik Hunde auf meiner Seite www.tierzentrum.de

MfG Thomas Went.
 

Der Brief ist hier :

 
m.de

MfG Thomas Went.
 

Der Brief ist hier :