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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Heute mit diesem:

Lesen Sie es - begreifen Sie es - lernen Sie dadurch....

* Hundehalter - Tierschützer - Es eilt!

* Neues vom Bverfg

 

Martina und Jürgen Gerlach                        Wald-Michelbach, 16. November 2002

Hauptstraße 87 a                     

69483 Wald-Michelbach      

 

 

Hundehalter - Tierschützer - Es eilt!

 

Vergesst die gequälten und gemordeten Hunde nicht! Vergesst das Endlager Harburg, den Hundekontrolldienst, andere Endlager und die vielen gequälten, gemordeten oder inhaftierten Hunde  nicht! Vergesst das viele Unrecht gegen Euch selbst nicht!

  

Typisch! - Schon wieder einmal beschlossene Sache und die Geschädigten haben alles auszubaden, während der Verbrecher noch belohnt wird.

 

„Pitbullbesitzer droht Abschiebung“

„Mehr als zwei Jahre nach dem Tod des kleinen Volkan in Hamburg durch eine Kampfhund-Attacke soll der Hundehalter in die Türkei abgeschoben werden. ... ‘Wir wollen ihn schnellstmöglich abschieben. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft klären wir jetzt einen möglichen Termin’, sagte gestern ein Sprecher der Ausländerbehörde.“ - Odenwälder Zeitung 14.11.2002

 „Hamburg, 13.11.2002 - Der Besitzer des Kampfhundes, der vor zwei Jahren in Hamburg den sechsjährigen Volkan getötet hat, wird demnächst in die Türkei abgeschoben. Dies kündigte ein Sprecher des Hamburger Innensenats am Mittwoch an.“

 Demnächst!!! - Und niemand braucht sich der Illusion hinzugeben, dass Ibrahim K. dort den Rest seiner Minimal-Strafe verbüßen muss. In der Türkei macht dieser Verbrecher in Freiheit weiter und hier betreibt man die schleichende Ausrottung der unschuldigen Hunde weiter, einhergehend mit immensen Schikanen und Abzockerei der Hundehalter, z.T. bis an die Grenze ihrer Existenz! Die rassendiskriminierten Hunde und verantwortungsvollen Hundehalter sollen die Verbrechen des Ibrahim K. und der deutschen Politiker und Behörden weiter „aufarbeiten“, während Ibrahim K. mehr als ein Drittel seiner Strafe erlassen wird. 

Fordert bitte: Keinen Straferlass = Belohnung für Ibrahim K.!

Abschiebung ja, aber erst nach restloser Verbüßung seiner Haftstrafe, dann aber sofort!

 

Deshalb protestieren Sie bitte energisch, z.B. an folgende Anschriften. Beigefügte Aufstellung, die sicher noch ergänzungsbedürftig ist, kann von jedem dafür mitverwendet werden.

 ·       Herrn Ole von Beust, Erster Bürgermeister von Hamburg, Senatskanzlei,

Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, Telefax 040/42831-2403

·       Einwohnerzentralamt, Ausländerbehörde, Herr Buchholz - Leiter der Behörde

Amsinckstraße 28, 20097 Hamburg, Tel. 040/428390, Fax 040/42839-2966

·       Staatsanwaltschaft beim Landgericht, Postfach 30 52 61, 20316 Hamburg, Fax 040/42843-4387

Staatsanwaltschaft Hamburg, Gorch-Fock-Wall 15, 20355 Hamburg, Fax 040/3497-4387

·       An den obersten Richter bzw. Vorsitzenden des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts

Nagelsweg 37, 20097 Hamburg, Fax 040/24864171

·       An den obersten Richter bzw. Vorsitzenden des Hanseatischen Oberlandesgerichts

Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, Fax 040/42843-4097

·       Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Wulf, Generalstaatsanwaltschaft

Gorch-Fock-Wall 15, 20355 Hamburg, Telefax 040 / 428431683

·       Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz

Jerusalemer Straße 24 - 28, 10117 Berlin, Fax 030/2025-9525 oder 018885809525

·       Frau Marieluise Beck, Beauftragte der Bundesrepublik für Ausländerfragen

11017 Berlin, Telefax 01888 527-1930

Kopien an: Ekkehard Rumpf - Fax 040/37518210, Karina Weber - Fax 040/38086537, Jürgen Klimke, Bei den Höfen 23, 22043 Hamburg, Hamburger Abendblatt - Fax 040/340581, Hamburger Morgenpost - Fax 040/88303284, Welt am Sonntag - Fax 040/34722454          

Danke.

Die Gerlachs   


Kein Straferlass für Ibrahim K. - Keine vorzeitige Abschiebung, bevor nicht die letzte Minute der ohnehin viel zu geringen Haft verbüßt ist. Aber dann raus aus unserem Land!

 

·       Ibrahim K. hat nicht nur den kleinen Volkan und seine zwei Hunde auf dem Gewissen. Was alles „verdankt“ die Bevölkerung Deutschlands Ibrahim K. in Folge des vorsätzlichen und äußerst qualvollen Missbrauchs seiner Hunde und der fahrlässigen Tötung von Volkan - also dem vorsätzlichen Inkaufnehmen des Todes von Menschen und Tieren?

 

·       Viele tausend Hunde wurden Opfer. Sie wurden und werden gequält, wurden und werden gemordet, weil sie den Rassen angehören, die Ibrahim K. vorsätzlich qualvoll missbrauchte!

 

·       Hunderttausende verantwortungsvolle Hundehalter wurden und werden diskriminiert, schikaniert, denunziert, bedroht, verletzt und/oder getötet, endlos abgezockt, zwangsenteignet, wurden um etliche ihrer Grundrechte betrogen. Viele verloren ihre Wohnung!

 

·       Viele hundert Hunde wurden auf politische und behördliche Anweisungen hin gequält und hingerichtet! Tausende unschuldige Hunde wurden zwangsinhaftiert, qualvoll bis an ihr Lebensende, weil von Rassismus getriebene Politiker ihnen jegliche Vermittlungschance verbaut haben. Schnelle und langsame Ausrottung wird skrupellos weiter betrieben, um an politischen Fehlentscheidungen festzuhalten.

 

·       Verantwortungsvolle Hundehalter abzocken durch Kampfhundesteuer, durch Sachkunde- und Wesens-testgebühren, durch Haltererlaubnisgebühren. Immense zusätzliche Kosten für den Verwaltungsakt mittels Missbrauch unserer Steuergelder. Parallel die willkürlich rassendiskriminierten Hunde auf unterschiedlichste Art quälen lassen, Maulkorb-/Leinenzwang. Im Stillen wird immer wieder versucht, die Hinrichtung der zwangsinhaftierten Hunde, z.B. auch aus Kostengründen zu betreiben. Abgeladen auf den Schultern der Tierschützer/Tierschutzvereine die noch immenseren Kosten, um die in den ohnehin stets überfüllten Tierheimen nun zusätzlich einsitzenden rassendiskriminierten Hunde am Leben zu erhalten.

 

·       Durch Lug und Trug, durch gezielte Falschinformationen im Wechselspiel zwischen Politikern und Medien wurde die eigene Bevölkerung in Hundehasser und Hundehalter gespalten und diese wurden vielfach verletzt und auch gemordet! Unzählige Hunde wurden zerschossen, vergiftet, gelyncht!

 

·       Durch öffentlich praktiziertem Rassismus, durch vorsätzlichen Missbrauch des Begriffs Kampfhund und seiner zweifelhaften gesetzlichen Legalisierung, durch gezielte Falschinformationen und Manipulationen, durch rechts-und verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen, durch stures Festhalten an politischen Fehlentscheidungen wird der Bevölkerung eine Scheinsicherheit vorgegaukelt, die nach wie vor Menschen und Tiere Gesundheit und Leben kosten.

 

·       Seit über zweieinhalb Jahren findet dieser Terror, angezettelt von Ibrahim K. und deutschen Politikern statt. Wie lange noch? So lange, bis auch der letzte rassendiskriminierte Hund ausgerottet und wahrscheinlich auch der letzte Hundehalter dieser Rassen abgestochen oder psychisch und finanziell fertig gemacht wurde?

 

Ibrahim K. hat direkt und indirekt so viel Leid, Elend, Gemeinheit, Gefährlichkeit, Hinterhältigkeit, nicht enden wollende Qual und Vernichtung in seinem Gastland vorsätzlich verursacht. Es darf keinen Hafterlass für diesen Verbrecher geben! Dieser Verbrecher wurde ohnehin mit einem viel zu geringem Strafmaß „belohnt“ von zweifelhaften Behörden und Politikern!

 

Politiker und Behörden werden aufgefordert, Ibrahim K. nicht eine einzige Minute Hafterlass zu gewähren. Abschieben ja, aber erst nach mindestens 3 ½ Jahren Haft, die ohnehin ein Geschenk an den Mörder Volkans und der Hunde sind.

 

Wenn Ibrahim K. vor vollständiger Verbüßung seiner Haft abgeschoben wird, parallel aber weiter Terror und Ausrottung betrieben wird, stellen sich die deutschen Politiker und Behörden ein weiteres Mal ganz öffentlich auf die Seite des Verbrechens!


Nachfolgend einige Briefbeispiele zur Nachahmung

 

 
Neues vom Bverfg
(wichtig für alle, bei denen es in der Leitung knackt und knistert)



Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 95/2002 vom 31. Oktober 2002


Dazu Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 -

 

Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen über rechtswidrig mitgehörte
Telefongespräche



Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den
Verfassungsbeschwerden (Vb) zweier Beschwerdeführer (Bf) stattgegeben,
in denen es um die zivilgerichtliche Verwertbarkeit von Zeugenaussagen
über den Inhalt von Telefongesprächen ging. Die Zeugen hatten die
Telefonate zwischen dem jeweiligen Bf und dessen Vertragspartner über
eine Mithörvorrichtung mitverfolgt, ohne dass die Bf davon wussten. In
den inhaltlich umstrittenen Telefonaten war es um die Rückabwicklung
eines Kaufvertrags zwischen einem der Bf und seinem Käufer sowie um
Abfindungsansprüche aus einem Mietverhältnis zwischen dem anderen Bf
und seinem Vermieter gegangen. Der Käufer und der Vermieter hatten sich
in den folgenden Zivilprozessen gegenüber dem Bf zum Beweis für ihre
Darstellung des für den Prozessausgang erheblichen Inhalts der
Telefongespräche jeweils auf den Zeugen berufen, der dieses Telefonat
über eine Freisprechanlage mitgehört hatte. Die jeweilige
Berufungsinstanz hatte auf Grund dieser Zeugenaussagen jeden Bf
antragsgemäß verurteilt. Dagegen richteten sich die Vb. Die Bf sehen
sich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Außerdem
wurde die Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit des
Fernmeldegeheimnisses gerügt.

Der Erste Senat stellt fest, dass die Gerichte durch die Vernehmung der
Zeugen und die Verwertung ihrer Aussagen das verfassungsrechtlich
gewährleistete Recht am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts der Bf verletzt haben.
Die Entscheidungen wurden
aufgehoben und an das jeweilige Berufungsgericht zur Neuverhandlung
zurückverwiesen. Der Senat führt im Wesentlichen aus:

1. Die Bf werden nicht in ihrem Grundrecht auf Wahrung des
Fernmeldegeheimnisses verletzt. Das Grundrecht des
Fernmeldegeheimnisses begründet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme
des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den
Staat und einen Auftrag an den Staat, Schutz auch insoweit vorzusehen,
als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen.
Dieser Schutz erstreckt sich auch auf die von Privaten betriebenen
Telekommunikationsanlagen. Dieser Schutzbereich ist jedoch nicht
betroffen, wenn einer der Gesprächsteilnehmer einen Dritten auf Grund
einer technischen Einrichtung mithören lässt. Das Grundrecht des
Fernmeldegeheimnisses schützt nämlich nicht das Vertrauen der
Kommunikationspartner untereinander, sondern die Vertraulichkeit der
Nutzung des zur Nachrichtenübermittlung eingesetzten technischen
Mediums.

2. Das Grundgesetz schützt neben dem Recht am eigenen Bild auch das
Recht am gesprochenen Wort. Dieses Recht, auf das sich auch eine
juristische Person des Privatrechts berufen kann, gewährleistet die
Selbstbestimmung über die eigene Darstellung der Person in der
Kommunikation mit anderen. Dazu gehört das Recht, selbst die Auswahl
der Personen zu bestimmen, die Kenntnis vom Gesprächsinhalt erhalten
sollen. Das Grundgesetz schützt deshalb davor, dass Gespräche heimlich
aufgenommen und ohne Einwilligung des Sprechenden oder gar gegen dessen
erklärten Willen verwertet werden. Der Schutz des Rechts am
gesprochenen Wort ist dabei unabhängig von den Kommunikationsinhalten
oder einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Die Erhebung und Verwertung der Zeugenaussagen durch die Gerichte
greifen in den Schutzbereich des Rechts am gesprochenen Wort ein. Die
Gesprächspartner der Bf missachteten das von diesen ausgeübte
Selbstbestimmungsrecht, als sie Dritte unerkannt mithören ließen. Auch
bei der Klärung der Frage, ob die Bf das Mithören stillschweigend
gebilligt hätten oder damit hätten rechnen müssen, haben die Gerichte
das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der
Gesprächsteilnehmer nicht hinreichend berücksichtigt. Um eine
stillschweigende Einwilligung annehmen zu können, hätte das Gericht
feststellen müssen, dass eine technisch mögliche Nutzung zum Mithören
unter den gegebenen Bedingungen des sozialen, geschäftlichen oder
privaten Kommunikationsverhaltens so verstanden wird, dass einem
Dritten ohne Zustimmung sämtlicher Gesprächspartner das heimliche
Zuhören des Gesprächs ermöglicht werden darf, sofern nicht vorsorglich
von allen widersprochen wird. Daran fehlt es hier aber.

Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bf ist
verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Dies ergibt das Ergebnis der
Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen
Persönlichkeitsrecht einerseits und einem für die Verwertung
sprechenden rechtlich geschützten Interesse andererseits. Allein das
allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Straf- und
Zivilrechtspflege setzt sich aber in dieser Abwägung nicht
grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch. Vielmehr
muss sich aus weiteren Aspekten ergeben, dass das Interesse an der
Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung
schutzbedürftig ist. Dies kann bei der Aufklärung schwerer Straftaten,
einer Notwehrsituation oder notwehrähnlichen Lage der Fall sein. Allein
das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu
sichern, reicht aber nicht aus.
Anhaltspunkte für eine solche
besondere Situation fehlen in den vorliegenden Fällen.


Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 - und - 1 BvR 805/98 -
 

L e i t s ä t z e

zum Beschluss des Ersten Senats vom 9. Oktober 2002

- 1 BvR 1611/96 -

- 1 BvR 805/98 -

     

  1. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG) erstreckt sich auf die von Privaten betriebenen Telekommunikationsanlagen.  
  2. Art. 10 Abs. 1 GG begründet ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der näheren Umstände der Telekommunikation durch den Staat und einen Auftrag an den Staat, Schutz auch insoweit vorzusehen, als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen.  
  3. Die Gewährleistung des Rechts am gesprochenen Wort als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG schützt vor der Nutzung einer Mithöreinrichtung, die ein Gesprächsteilnehmer einem nicht an dem Gespräch beteiligten Dritten bereitstellt. Art. 10 Abs. 1 GG umfasst diesen Schutz nicht.  
  4. Auf das Recht am gesprochenen Wort kann sich auch eine juristische Person des Privatrechts berufen.  
  5. Zur Verwertung von Zeugenaussagen im Zivilverfahren, die auf dem rechtswidrigen Mithören von Telefongesprächen Dritter beruhen.
 

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1611/96 -
- 1 BvR 805/98 -



Karlsruhe, den 31. Oktober 2002


Dazu auch

Montag im SPIEGEL:

 
S.98
 
 Prozesse:
Bundesverfassungsgericht prüft die Überwachung von Journalistentelefonen
 

sowie
 
 SEITE 1 VON 1     

 

 01 
 
Politik / Deutschland
 
04.11.2002
 

 
   
Die Mauz-Kolumne: Sind wir die Weltmeister im Abhören?
Eine peinliche Abhörpanne in Berlin und ein Urteil aus Karlsruhe werfen neue Fragen über das Ausmaß des Großen Lauschangriffs in Deutschland auf.

 
 02 
 
Netzwelt / Netzpolitik
 
31.10.2002
 

 
   
Abhör-Panne: Lauschangriff auf der Handyrechnung
Peinlich, peinlich für Geheimdienste, BKA und den Telefonanbieter O2. Handynutzer, die von der Polizei abgehört wurden, konnten die Gesprächsgebühren dafür anschließend auf ihrer Handyrechnung nachlesen. Eine Computerpanne, sagt das Unternehmen.

 
 03 
 
Politik / Deutschland
 
29.10.2002
 

 
   
Hamburg: Lauschangriff gegen Geheimnisträger vom Tisch
Der Verfassungsschutz wird in Hamburg wohl auch künftig keine Journalisten, Ärzte, Geistliche und Rechtsanwälte abhören dürfen. Eine entsprechende Empfehlung haben die Innen-Experten der Hamburger Koalition den Regierungsparteien ausgesprochen.

 
 04 
 
Politik / Deutschland
 
16.10.2002
 

 
   
Gesetzentwurf: Schill will Anwälte, Priester und Journalisten abhören
Ronald Schill sorgt mal wieder für Ärger in der eigenen Regierung. Der umstrittene Hamburger Innensenator will das Verfassungsschutzgesetz deutlich verschärfen. Nach Rechtsanwälten und Journalisten verärgert er jetzt auch noch den Koalitionspartner FDP.

 

 
 14 
 
DER SPIEGEL 1/2002
 
29.12.2001
 

 
   
Ermittler: Neues Gesetz macht Journalisten zu unfreiwilligen Polizei-Helfern
Die rot-grüne Bundesregierung hat ein Gesetz durchs Parlament geschleust, das es erlaubt, Journalisten als Helfershelfer der Polizei zu instrumentalisieren - ohne dass sie selbst es wissen.

 
 15 
 
Politik / Deutschland
 
12.12.2001
 

 
   
Sicherheitspaket II: Eile mit Keile
Das Dilemma der CDU nutzt Innenminister Schily, um sein zweites Sicherheitspaket schnell durchzusetzen.
 

 
 09 
 
Politik / Deutschland
 
16.03.2002
 

 
   

"Zeit"-Artikel: Lauschangriff und Internet
Der Staat überwacht seine Bürger / Aus "Die Zeit" vom 19. April 1998 von Rudolf Augstein und Marion Gräfin Dönhoff.
 

 
 
 

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Die Zeit" vom 19. April 1998 von Rudolf Augstein und Marion Gräfin Dönhoff.
 

 
   

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