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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Heute mit diesem:

* Berlin ist frei

* Niedersachsen ist frei und KAMPFHUNDESTEUERfrei

* Bouffier bastelt weiter

* CDU-Entwurf für Landeshundegesetz NRW mit 4 Fehlern

* Was hatten wir der CDU im Juni gesagt?

 
 

Berlin ist frei

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21.11.2002

Sicherstellung eines sog. Kamphundes wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse ist rechtswidrig
Berlin, der 21.11.2002
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat mit Beschluss vom heutigen Tage einem Eilrechtsschutzantrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire-Terrier-Mischlingshündin stattgegeben.

In der Hundeverordnung Berlin findet sich eine Liste von Hunderassen - hierunter auch der Hund des Antragstellers -, die als gefährlich gelten.
Das Bezirksamt Tempelhof bejahte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, weil der Antragsteller die an den Halter eines gefährlichen Hundes zu stellenden hohen Anforderungen nicht erfülle.

Die 14. Kammer schließt sich in ihrer Entscheidung Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01 und 8.01 - an, wonach der Verordnungsgeber ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt sei, allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. Derzeit bestehe für bestimmte Rassen lediglich der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgingen. Denn in der Wissenschaft sei umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen – Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse – für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukomme. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertige kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung. Denn der vom Landesgesetzgeber übernommene traditionelle Gefahrenbegriff umfasse nicht die sogenannte Gefahrenvorsorge. Bei Überschreiten der durch den Gefahrenbegriff gezogenen Grenzen liege ein Verstoß gegen Bundesrecht vor.

Nach Ansicht der 14. Kammer stellen diese vom Bundesverwaltungsgericht bezogen auf die Rechtslage von Niedersachsen formulierten Maßstäbe auch die Gültigkeit der vorliegend angewendeten Vorschriften der Hundeverordnung Berlin (§§ 5 a Abs. 3, 7 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1), soweit sie an die Hunderasse anknüpfen, in Frage. Demnach fehle den betreffenden Regelungen der Hundeverordnung entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Kammer sowie des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin bei summarischer Prüfung eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage. § 55 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin ermächtige den Verordnungsgeber lediglich dazu, Verordnungen zur Abwehr (abstrakter) Gefahren zu erlassen. Denn diese polizeirechtliche Verordnungsermächtigung verwende denselben traditionellen Gefahrenbegriff wie diejenige des Landes Niedersachsen.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 12. Juli 2001, das dem Verordnungsgeber einen Beurteilungsspielraum zugebilligt hatte, habe insoweit keine Bindungswirkung, da es um die Vereinbarkeit mit bundesrechtlichen Maßstäben gehe.

Die Entscheidung der 14. Kammer stellt demnach klar, dass der Verordnungsgeber für die Frage der Gefährlichkeit der Hunde mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht an die Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen anknüpfen durfte. Dem Gesetzgeber bleibt es indes unbenommen, Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen.




Beschluss der 14. Kammer vom 21. November 2002 - VG 14 A 57.02 -

"Berlin (ddp-bln). Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag mit einem Beschluss im Fall eines so genannten Kampfhunds die Wirksamkeit der hauptstädtischen Hundeverordnung teilweise in Frage gestellt. Die 14. Kammer des Gerichts gab dem Antrag eines Hundehalters aus Tempelhof gegen die Sicherstellung seines American-Staffordshire-Terrier-Mischlings statt. (VG 14 A 57.02)

In der Begründung hieß es, bei der Frage der Gefährlichkeit eines Hundes durfte nicht allein an die Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen angeknüpft werden. Derzeit bestehe für bestimmte Rassen lediglich der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgingen. Der bloße Verdacht rechtfertige jedoch kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden allein zur Gefahrenvorsorge. Dafür fehle der Berliner Hundeverordnung die gesetzliche Ermächtigung. Die Kammer schloss sich in ihrer Entscheidung Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 an. (BVerwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01 und 8.01)

Das Bezirksamt Tempelhof hatte in dem Kampfhund, dessen Rasse sich auf der Liste der Berliner Hundeverordnung befindet, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen, weil der Hundehalter die an ihn gestellten Anforderungen nicht erfüllte, und das Tier sichergestellt.

Quelle und weitere Informationen: Märkische Oderzeitung vom 21.11.02

Autor: Guido Zörner
Veröffentlicht: 22.11.2002 um 09:49:10 Uhr."

Quelle und mehr Infos, insbesondere zu Berlin, aber auch zu vielen anderen Themen:
www.hundeinberlin.de

Wir trinken Schampus mit Dir und dem Kobold, Guido!!!

 

 
Niedersachsen ist frei und KAMPFHUNDESTEUER-frei

"Vor Gericht / Ohne Verordnung hat Samtgemeinde keine Handhabe
Nach fast zwei Jahren Ungewissheit ging am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Braunschweig alles sehr schnell: Die Samtgemeinde Brome nahm die Steuerbescheide für die beiden American Staffordshire-Terrier Cindy und Duke aus Tülau zurück. Sie waren als Kampfhunde eingestuft und entsprechend hoch besteuert worden.

Mehr als 900 Euro sollten die Besitzer Melanie und Ulrich Haase für ihre Tiere bezahlen. Sie legten Widerspruch ein, und 16 weitere Hundehalter zogen anfangs mit (AZ berichtete).

„Als Kläger sind zum Schluss nur zwei Familien übrig geblieben“, sagt Melanie Haase, die trotzdem damit gerechnet hatte, vor Gericht zu gewinnen. Schließlich hatte das Bundesverwaltungsgericht als höhere Instanz bereits im Juli die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung in Teilen für nichtig erklärt. Und am Dienstag vergangener Woche kippte das Oberlandesgericht Hannover bereits ein Bußgeldverfahren gegen eine Staffordshire-Halterin, die ihren Hund ohne Maulkorb ausgeführt hatte.

Warum die Samtgemeinde trotz der Entscheidungen der höheren Instanzen den Gerichtstermin nicht abblies, erklärte auf AZ-Nachfrage Verwaltungsmitarbeiterin Kerstin Randhahn: „Der Städte- und Gemeindebund hatte eine neue Gefahrentierverordnung in Aussicht gestellt.“ Ein entsprechendes Gesetz sollte nach Plan des Kabinetts in Hannover eigentlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Außerdem sei die Änderung der alten Ordnung noch nicht per Gesetz oder Verordnungsblatt offiziell bekannt gemacht worden. Deshalb wartete die Samtgemeinde bis zur letzten Sekunde. „Aber im Moment haben wir keine Handhabe“, stellte Kerstin Randhahn fest. Die Samtgemeinde werde in der Folge die Steuerbescheide für alle sogenannten Kampfhunde zurückziehen.

Tülau (amü)

 

18.11.2002 22:34 "

http://www.aller-zeitung.de/az-lokal/107150.html

Auf diese Nachricht lauschen wir mit gewissen Molosserfreunden einem DUDELSACKSOLO!

 

 
Bouffier bastelt munter weiter

...und zwar am Haftpflichtgesetz.
Das wurde gerade vom hessischen Landtag verabschiedet.
Mit der Forderung nach einer Haftplichtversicherung für jeden Hund hätte er ja recht, aber wie üblich hat er es zum einen wieder vermasselt, zum anderen hat die Opposition was dagegen (nicht, dass die bessere Ideen hätten).

Näheres:

http://www.landtag.hessen.de/protokolle/periode15/154627.pdf

http://www.landtag.hessen.de/protokolle/periode15/154031.pdf

http://www.landtag.hessen.de/protokolle/periode15/153649.pdf
 
Die NRW-CDU hat 4 Fehler gemacht

...und die sind für jeden leicht zu finden.
Der fünfte Fehler war die Zusammenarbeit mit der NRW-FDP.

Westfalenpost 22.11.2002, Printausgabe, Titelseite
www.westfalenpost.de


"CDU lehnt generelle Anleinpflicht ab
"Nur vier Rassen als gefährlich einstufen"

Düsseldorf. (goe) Im Streit um das umstrittene Landeshundegesetz in NRW ist die CDU-Oppostion mit einem eigenen Gesetzentwurf in die Offensive gegangen. Danach sollen statt der im rot-grünen NRW-Regierungsentwurf vorgesehenen 14 Rassen nur noch vier als gefährlich eingestuft werden.Eine Erlaubnis soll nur für die Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier vorgeschrieben werden.
Der CDU-Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Bundesgesetzgebers und dem Hundegesetz der SPD-Regierung in Niedersachsen.
"Wir brauchen endlich eine bundesweit einheitliche Regelung", kritisierte CDU-Fraktionsvize Uhlenberg den nicht durchsetzbaren Entwurf der NRW-Landesregierung. Im Gegensatz zum NRW-Entwurf, der eine generelle Anleinpflicht im öffentlichen Stadtgebiet vorsieht, will die CDU den Kommunen selbst überlassen, wo der Hund angeleint werden muss. Alle Halter der 700 000 Hunde in NRW sollen zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden. Außerdem sollen alle Hunde entweder durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätwierung registriert werden."



Wiederholung: Maulkorbzwang-Newsletter vom 14. Juni 2002

http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/06_02/140602_4.htm

Kommentar

Bezugnehmend auf:

Eckhard Uhlenberg: Rot-Grün muss umstrittenes Landeshundegesetz zurückziehen
[ CDU NRW Fraktion ]

http://www.cdu-nrw.de/frameset.php?url=http://w

ww.cdu-nrw.info/artikel/cdunrw/artikel.php3?id=1488


Hallo Herr Uhlenberg (CDU NRW),

 anscheinend hat man Ihnen jetzt ersatzweise die Flüstertüte in die Hand gedrückt, nachdem 2 Jahre lang von der CDU NRW zum Thema Hunde so gut wie nichts zu hören war.
Das liegt nicht an plötzlicher Erleuchtung.


Sondern daran, dass Grüll als Frontmann und prädestinierter Sprechblasenerzeuger ausfällt.

Erstens, weil er mit der Spendenaffäre um das Ronellenfitschgutachten persönlich bis auf die Knochen diskreditiert ist, und auf seinen Termin vor dem Ältestenrat wartet.
Zweitens, weil seine Partei ("Für Deutschland Peinlich") mit ihrer braunen Haiderisierungsstrategie aufgeflogen ist, und sein Fraktionschef von seriösen Medien und Gesellschaft als schmieriger Rechtspopulist geächtet wurde.

(Dazu mehr ab heute nachmittag 17 Uhr unter http://www.wdr.de/tv/monitor/beitraege.phtml
Pflichtlektüre für mündige Bürger und Demokraten oder mit eigenen Augen sehen HEUTE um 15.15 Uhr WDR-TV)

 Herr Uhlenberg, Ihre schauspielerisch sehr gekonnte Empörung über die LHV NRW und Ihre rein rethorische Forderung nach deren sofortigem Rückzug lassen uns kalt.

Wie wäre es zur Abwechslung mal mit Arbeit?

Anstatt dumm rumzulabern?

Wenn der CDU NRW der Landeshundegesetzentwurf nicht gefällt, dann soll sie gefälligst einen eigenen, besseren vorlegen.
Es wird ihr nicht gelingen.
Genauso wenig wie Grüll, der im September 2000 ein derart schlampiges, lächerliches, inkongruentes und bis heute unverbessertes "10-Punkte-Programm" vorlegte, für dass sich jede Bürgerinitiative in Grund und Boden geschämt hätte.

Die Politik hatte zwei Jahre Zeit für Entwürfe.
Wir haben qualifizierte Problemlösungen seit dem Sommer 2000 angeboten - es hat bei der Politik noch nicht mal zum Abschreiben gereicht.
Mittlerweile basteln wir an einem Heimtierschutz- und Zuchtgesetz.
Da wir die ganze Arbeit selber machen dürfen, gibt es von uns auch keine müde Mark Unterstützung für faule, mediokre, populistische, dumme, verantwortungslose und unqualifizierte Volksvertreter.
Also für keinen Volksvertreter.

Für einen eigenen Entwurf wären Qualifikation, Sachkompetenz, Differenzierungsvermögen - also Intelligenz, Bildung und Arbeit - notwendig gewesen, und dazu ist seit 2 Jahren weder die CDU NRW, noch irgendeine andere Fraktion in ganz Deutschland in der Lage.
Das Niveau der Problemlösung "gefährliche Hunde" ist zwar im Gegensatz zu anderen brennenden gesellschaftlichen Problemen nicht besonders hoch - aber trotzdem kommt kein Politiker drauf.

Es reicht nicht für Entwürfe.
Es reicht nicht für Problemlösungen.
Es reicht nur für Sprechblasen und Polemik.
Die FDP ist nicht die Krankheit.
Sondern ein ekelerregendes Symptom unter vielen.

 Wir sind es satt bis obenhin, mit der geistigen und verbalen Onanie von Politikern belästigt zu werden.


Uns interessiert weder die Meinung eines Herrn Uhlenberg,

noch die Meinung einer Partei, die Beckstein (Stichwort "Volltrottel") kompetent für Innenpolitik hält,

noch die Meinung einer Bärbel Höhn ("Die Auferstehung des Goralenhundes") ,
noch die Meinung eines Bouffier (Schimpansen-Lernmethode "Versuch und Irrtum", Teil 4)

noch sonstige unqualifizierte Ergüsse von Politikern.
Es hat sich ausgeschleimt zum Thema "Hunde".

Wir sind bis zum Erbrechen angewidert.

Uns interessiert allein die Meinung der Gerichte zu unseren Klagen.

Und ganz besonders interessiert uns die Meinung des Verfassungsgerichts zu unseren Klagen, wenn wir uns bis nach Karlsruhe durchgebissen haben.
Gut, dass wir uns das Ronellenfitsch-Gutachten besorgt haben.

Die Kosten für diese juristische Meinungsbildung werden Land und Kommunen tragen müssen.
Also indirekt wiederum wir Steuerzahler.
Nicht eine müde Mark gibt es deshalb von uns für Parteien.

Es interessiert uns übrigens auch nicht, wie die CDU die 21 Millionen staatlicher Zuschüsse zurück zahlen will, wenn die Parteienkasse aufgrund einer Wahlbeteiligung von 40 % am 22. September nur ein hohles Echo aufweist.

Wer seine Chance nicht nutzt - den bestraft das Leben
.
Oder anders formuliert:

Den Letzten beissen die Hunde.

Landtagswahl NRW 2005 - WAHLTAG ist ZAHLTAG
Grillen statt wählen!

 
 
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