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- Newsletter - Archiv |
Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Berlin ist frei
"Berlin (ddp-bln). Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag mit einem Beschluss im Fall eines so genannten Kampfhunds die Wirksamkeit der hauptstädtischen Hundeverordnung teilweise in Frage gestellt. Die 14. Kammer des Gerichts gab dem Antrag eines Hundehalters aus Tempelhof gegen die Sicherstellung seines American-Staffordshire-Terrier-Mischlings statt. (VG 14 A 57.02) In der Begründung hieß es, bei der Frage der Gefährlichkeit eines Hundes durfte nicht allein an die Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen angeknüpft werden. Derzeit bestehe für bestimmte Rassen lediglich der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgingen. Der bloße Verdacht rechtfertige jedoch kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden allein zur Gefahrenvorsorge. Dafür fehle der Berliner Hundeverordnung die gesetzliche Ermächtigung. Die Kammer schloss sich in ihrer Entscheidung Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 an. (BVerwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01 und 8.01) Das Bezirksamt Tempelhof hatte in dem Kampfhund, dessen Rasse sich auf der Liste der Berliner Hundeverordnung befindet, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen, weil der Hundehalter die an ihn gestellten Anforderungen nicht erfüllte, und das Tier sichergestellt. Quelle und weitere Informationen: Märkische Oderzeitung vom 21.11.02 Autor: Guido Zörner
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Niedersachsen
ist frei und KAMPFHUNDESTEUER-frei "Vor Gericht / Ohne Verordnung hat Samtgemeinde keine Handhabe
Nach fast zwei Jahren Ungewissheit ging am Dienstag vor dem
Verwaltungsgericht in Braunschweig alles sehr schnell: Die Samtgemeinde
Brome nahm die Steuerbescheide für die beiden American
Staffordshire-Terrier Cindy und Duke aus Tülau zurück. Sie waren als
Kampfhunde eingestuft und entsprechend hoch besteuert worden.
Mehr als 900 Euro sollten die Besitzer Melanie und Ulrich Haase für ihre Tiere bezahlen. Sie legten Widerspruch ein, und 16 weitere Hundehalter zogen anfangs mit (AZ berichtete). Als Kläger sind zum Schluss nur zwei Familien übrig geblieben, sagt Melanie Haase, die trotzdem damit gerechnet hatte, vor Gericht zu gewinnen. Schließlich hatte das Bundesverwaltungsgericht als höhere Instanz bereits im Juli die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung in Teilen für nichtig erklärt. Und am Dienstag vergangener Woche kippte das Oberlandesgericht Hannover bereits ein Bußgeldverfahren gegen eine Staffordshire-Halterin, die ihren Hund ohne Maulkorb ausgeführt hatte. Warum die Samtgemeinde trotz der Entscheidungen der höheren Instanzen den Gerichtstermin nicht abblies, erklärte auf AZ-Nachfrage Verwaltungsmitarbeiterin Kerstin Randhahn: Der Städte- und Gemeindebund hatte eine neue Gefahrentierverordnung in Aussicht gestellt. Ein entsprechendes Gesetz sollte nach Plan des Kabinetts in Hannover eigentlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Außerdem sei die Änderung der alten Ordnung noch nicht per Gesetz oder Verordnungsblatt offiziell bekannt gemacht worden. Deshalb wartete die Samtgemeinde bis zur letzten Sekunde. Aber im Moment haben wir keine Handhabe, stellte Kerstin Randhahn fest. Die Samtgemeinde werde in der Folge die Steuerbescheide für alle sogenannten Kampfhunde zurückziehen.
Tülau (amü)
18.11.2002 22:34 "
http://www.aller-zeitung.de/az-lokal/107150.html Auf diese Nachricht lauschen wir mit gewissen Molosserfreunden einem DUDELSACKSOLO!
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Bouffier bastelt munter
weiter ...und zwar am Haftpflichtgesetz. Das wurde gerade vom hessischen Landtag verabschiedet. Mit der Forderung nach einer Haftplichtversicherung für jeden Hund hätte er ja recht, aber wie üblich hat er es zum einen wieder vermasselt, zum anderen hat die Opposition was dagegen (nicht, dass die bessere Ideen hätten). Näheres: http://www.landtag.hessen.de/protokolle/periode15/154627.pdf http://www.landtag.hessen.de/protokolle/periode15/154031.pdf http://www.landtag.hessen.de/protokolle/periode15/153649.pdf |
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Die NRW-CDU hat 4 Fehler gemacht
...und die sind für jeden leicht zu finden. Der fünfte Fehler war die Zusammenarbeit mit der NRW-FDP. Westfalenpost 22.11.2002, Printausgabe, Titelseite www.westfalenpost.de "CDU lehnt generelle Anleinpflicht ab "Nur vier Rassen als gefährlich einstufen" Düsseldorf. (goe) Im Streit um das umstrittene Landeshundegesetz in NRW ist die CDU-Oppostion mit einem eigenen Gesetzentwurf in die Offensive gegangen. Danach sollen statt der im rot-grünen NRW-Regierungsentwurf vorgesehenen 14 Rassen nur noch vier als gefährlich eingestuft werden.Eine Erlaubnis soll nur für die Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier vorgeschrieben werden. Der CDU-Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Bundesgesetzgebers und dem Hundegesetz der SPD-Regierung in Niedersachsen. "Wir brauchen endlich eine bundesweit einheitliche Regelung", kritisierte CDU-Fraktionsvize Uhlenberg den nicht durchsetzbaren Entwurf der NRW-Landesregierung. Im Gegensatz zum NRW-Entwurf, der eine generelle Anleinpflicht im öffentlichen Stadtgebiet vorsieht, will die CDU den Kommunen selbst überlassen, wo der Hund angeleint werden muss. Alle Halter der 700 000 Hunde in NRW sollen zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden. Außerdem sollen alle Hunde entweder durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätwierung registriert werden." Wiederholung: Maulkorbzwang-Newsletter vom 14. Juni 2002 http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/06_02/140602_4.htm Kommentar ww.cdu-nrw.info/artikel/cdunrw/artikel.php3?id=1488 anscheinend hat man
Ihnen jetzt ersatzweise die Flüstertüte in die Hand gedrückt, nachdem 2
Jahre lang von der CDU NRW zum Thema Hunde so gut wie nichts zu
hören war.
Erstens, weil er mit der
Spendenaffäre um das Ronellenfitschgutachten persönlich bis auf die
Knochen diskreditiert ist, und auf seinen Termin vor dem Ältestenrat
wartet. Herr Uhlenberg, Ihre
schauspielerisch sehr gekonnte Empörung über die LHV NRW und Ihre rein
rethorische Forderung nach deren sofortigem Rückzug lassen uns kalt. Anstatt dumm
rumzulabern? Wir sind es satt bis obenhin, mit der geistigen und verbalen Onanie von Politikern belästigt zu werden.
noch die Meinung einer Partei, die Beckstein (Stichwort "Volltrottel") kompetent für Innenpolitik hält, noch die Meinung einer Bärbel
Höhn ("Die Auferstehung des Goralenhundes") , noch
sonstige unqualifizierte Ergüsse von Politikern. |
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