Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel
Tel. 0561 - 874268
RAVolker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel
Hessisches Ministerium des Inneren
z.H. Herrn Staatsminister Bouffier
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Fax: 0611 - 353 1766
23. November 2002
Hunde-VO 05631 - 58 14 32
Ausführung der HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl. I., S. 90 ff.)
Sehr geehrter Herr Staatsminister Bouffier,
wie ich erfahren habe, vertritt Ihr Ministerium nach wie vor die Auffassung,
die Grundsatzurteile des BVerwG vom 03.07.2002 - 6 CN 5.01 - 8.01 - hätten
keine Auswirkungen auf Hessen und hat entsprechende Auskünfte bzw.
Anweisungen an Kommunen gegeben. Bekanntlich hatte das BVerwG die
Rasselisten der Niedersächsischen GefahrTierVO vom 05.07.2000 für nichtig
erklärt.
Entgegen Ihrer Auffassung lassen sich die Ausführungen zum
polizeirechtlichen Gefahrenbegriff als auch die fachkundlichen (kynologischen,
zoologischen, ethologischen, genetischen etc.) Erwägungen des BVerwG über
die Grenzen Niedersachsens hinweg übertragen. Sie gelten auch in Hessen, so
dass auch hier der Verordnungsgeber nicht an die Zugehörigkeit von
bestimmten Rassen anknüpfen durfte bzw. darf. Die Begründung der Urteile
ist überzeugend, eindeutig und läßt - auch Ihnen - keinen
Deutungsspielraum.
Dies wird der VGH Kassel in den bereits anhängigen Normenkontrollverfahren
(u.a. - 11 N 2751/02 -) in absehbarer Zeit sicher feststellen. Mit
Nichtigkeit der Rasseliste fallen auch alle darauf gestützten Handlungen
bzw. Verfügungen der Exekutive der Rechtswidrigkeit anheim. Dieses Ergebnis
ist unschwer prognostizierbar.
Soeben hat das VG Berlin (Beschluss des VG Berlin v. 21.11.2002 - VG 14 A
57.02 -) sich in einem Eilverfahren den Grundsatzurteilen des BVerwG
angeschlossen und dem Eilantrag eines Hundehalters stattgegeben.
Beschluss in Anlage
Nichts anderes wird für Hessen zu gelten haben. Um die örtlichen
Ordnungsbehörden als Exekutive nicht
· einer Unzahl von für sie aussichtslosen Widerspruchsverfahren (§§ 68
ff. VwGO), Eilanträgen (§ 80 Abs. 5 VwGO) und Anfechtungsklagen (§ 42
Abs. 1 VwGO) nebst Kostenlast
· nachfolgenden Schadensersatz-/Amtshaftungsansprüchen nebst Kostenlast
· disziplinarrechtlichen oder ggf. strafrechtlichen Verantwortlichkeit der
handelnden Akteure (z.B. wegen Nötigung, Hausfriedensbruch etc.)
auszusetzen, appelliere ich dringend an Sie, den Vollzug der HundeVO -
soweit er an die Rasseliste anknüpft - außer Vollzug zu setzen, zumindest
bis zur Entscheidung des VGH Kassel. Es werden in erster Linie die Kommunen
sein, die die Folgen der Exekutierung einer (teil)rechtswidrigen Verordnung
auszubaden haben.
Viele verantwortungsbewusste Hundehalter würden sich sicher nicht Behördenwillkür,
die sich über höchstrichterliche Urteile blind hinwegsetzte, wehrlos
ergeben, sondern ihre eigenen Rechte und rechtsstaatliche Prinzipien mit
Hilfe der Gerichte und Staatsanwaltschaften entschieden zu verteidigen
suchen. Es erschiene paradox, wenn sie sich dabei gegen jemanden wenden müssten,
der nach Art 20 Abs. 3 GG eigentlich an Recht und Gesetz gebunden ist und es
aufgrund Ausbildung, Qualifikation, Ausstattung und Auftrages eigentlich
besser wissen sollte.
Bei vernünftiger und rechtsstaatlicher Betrachtungsweise sollte sich eine
drohende Klagewelle, die die Kommunen mit erheblichem Aufwand und Kosten
belasten würde, vermeiden lassen.
Hessischer Städte- und Gemeindebund sowie die Fraktionen des Hessischen
Landtages erhalten eine Kopie dieses Schreibens zur Kenntnis.
Bitte teilen Sie mir bis zum 15.12.2002 mit, ob Sie bereit sind, den
Vollzug der HundeVO - soweit auf der Rasseliste beruhend - vorläufig außer
Vollzug zu setzen oder weiter auf Ihrer bisherigen Rechtsauffassung beharren
wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Stück
[Rechtsanwalt]
Anlage(n): PM Beschluss VG Berlin v. 21.11.2002 - VG 14 A 57.02 -
Kopie an:
- Hess. Städte- & Gemeindebund, Fax Nr.: 061 08 - 60 01 57
- Fraktionen Hessischer Landtag, Fax Nr.: 0611 - 350 459
Die Originalschreiben finden Sie bald auf
der HP - sobald wir die Rechner wieder am laufen haben
|
Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel
RA
Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel
Tel. 0561 - 874268
Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Brüder-Grimm-Platz 1
34117 KASSEL
23. November
2002
vs/chico/gericht/vgh0202-doc.
Vorab
per Fax: 0561 - 1007 264
[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]
[Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]
Telefon
(Mo-Fr. 08.00-17.00 Uhr)
31.10.2002
VR/VGH 01/02
05631 - 58 14 32
In dem
Normenkontrollverfahren
Günter
Stück u.a. ./. Land Hessen
- 11 N 2751/02 -
Termin: n.n.
Wegen: Ungültigkeit
des Hess. HundeVO vom 10.05.2002
(GVBl. I., S. 90 ff.)
hat das Hessische
Ministerium des Inneren und für Sport auf eine Anfrage des Ordnungsamtes
der Stadt Frankfurt a.M. mitgeteilt, die Entscheidung des BVerwG
vom 03.07.2002 6 CN 5.01 8.01 habe keinen Einfluss auf die
streitgegenständliche HundeVO vom 10.05.2002, da sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich
auf die Niedersächsische Gefahrtierverordnung bezieht. Aus diesem
Grund sei die Haltung eines (Listen)Hundes in Hessen weiter
erlaubnispflichtig (und gebührenpflichtig).
Die anscheinende Ignoranz
des Ministeriums gegenüber höchstrichterlichen Urteilen ist erstaunlich.
Die dort (noch) vertretene Auffassung wird zunehmend isolierter. Die
Grundsatzurteile des BVerwG finden nämlich nunmehr in erst- und
obergerichtlichen Entscheidungen Eingang in die Rechtsprechung, z.B.:
- In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung sowie der
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Berlin (VerfGH Berlin vom 12.07.2001 VerfGH 152/00 in NJ 2001,
588 = DVBl 2001, 1586 = NVwZ 2001, 1266) folgt jetzt das
Verwaltungsgericht Berlin in einem Beschluss (VG
Berlin vom 21.11.2002 VG 14 A 57.02 -) dem BVerwG und gab dem
Eilantrag eines Hundehalters gegen eine Sicherstellungsverfügung mit
Sofortvollzug statt. Entgegen der unhaltbaren Auffassung des
Antragsgegners entfaltet die Entscheidung des BVerwG Wirkung über die
Grenzen Niedersachsens hinaus. Sie gilt in Berlin und wird sich auch in
anderen Bundesländern durchsetzen.
Pressemeldung
des VG Berlin Anlage 1
- In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung zur sog.
Kampfhundesteuer (OVG Lüneburg
vom 19.02.1997 13 L 521/95 in NvwZ 1997, 816) vertritt das
OVG Lüneburg nunmehr in einem Beschluss (OVG
Lüneburg vom 18.10.2002 13 LA 246/02) die Auffassung es sei inzwischen
sehr deutlich, dass die Austellung abstrakter
Kampfhunde-Rasselisten wissenschaftlich nicht gesichert ist.
Deshalb sei die Zeit experimenteller Regelungen vorbei, die das BVerwG
in der Entscheidung vom
19.01.2000 - 11 C 8.99 - (in NVwZ 2000, 929 = DÖV 2000, 554 = DVBl
2000, 918 = BVerwGE 110, 265) betreffend der Hundesteuersatzung der
Stadt Rosslau maßgebliche Beurteilungszeit 1994 - noch gebilligt
hatte.
Beschluss OVG Lüneburg Anlage 2
Der Antragsgegner sollte
sich dieser tatsächlichen und rechtlichen Entwicklung nicht länger
verschließen und sich aus der rechtlichen Sackgasse, in die er sich auch
mit seiner dritten Verordnung zum Thema gefährlicher Hund verrannt hat,
herausbegeben.
Ändert er seine
Verwaltungspraxis nicht schnell, so dürfte in Hessen eine
Prozess-/Verfahrenslawine anstehen, die auf dem Rücken der örtlichen
Ordnungsbehörden bzw. Kommunen ausgetragen würde und diese mit erheblichem
Aufwand und Kosten belasten würde. Dies ergibt sich daraus, dass in Kürze
viele der befristeten Halteerlaubnisse auslaufen und sich die betroffenen
Hundehalter zu Recht auf die vorgenannte Rechtsprechung berufen werden.
Der Unterzeichner hat
deshalb beim zuständigen Minister schriftlich unter Fristsetzung bis zum
15.12.2002 angefragt, ob dieser gedenke, seine HundeVO vom 10.05.2002
soweit auf der Rasseliste beruhend - vorläufig außer Vollzug zu setzen
oder weiter auf deren Ausführung bestehe. Eine Kopie des Schreibens wurde
an den Hessischen Städte- und Gemeindebund gegeben. Über das Ergebnis der
Anfrage wird das erkennende Gericht selbstverständlich vom Unterzeichner
unterrichtet werden.
In Anbetracht der
vorstehenden Situation wird um eine möglichst schnelle Terminierung
ersucht.
Mahatma Gandhi (1869
1948):
Die Größe und den moralischen Fortschritt einer
Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt.
Volker Stück
[Rechtsanwalt]
Kopie an:
Antragsteller
Anlage(n):
2 x
Die Originalschreiben finden Sie bald auf der
HP - sobald wir die Rechner wieder am laufen haben
|
Neues Hundegesetz für Berlin geplant
Berlin, 23.11.02
Die rot-rote Koalition plant ein Hundegesetz für Berlin. SPD und PDS seien
sich einig, dass die bisherige Regelung geändert und die Rasseliste überarbeitet
werden müsse, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD, Heidemarie
Fischer, dem "Berliner Kurier". "Wir werden uns Anfang 2003
mit Verbänden und Interessengruppen zusammensetzen und ein Hundegesetz
erarbeiten", sagte Fischer vor dem Hintergrund der jüngsten
Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. PDS-Innenexperte Gernot Klemm
schlug eine Haftpflichtversicherung für Hunde vor.
Das Gericht hatte am Vortag entschieden, dass einem Hundehalter ein so
genannter Kampfhund nicht allein wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten
Rasse weggenommen werden dürfe. Es gab dem Antrag eines Hundehalters gegen
die Sicherstellung seiner American-Staffordshire- Terrier-Mischlingshündin
statt (VG 14 A 57.02). Das Gericht folgte damit Urteilen des
Bundesverwaltungsgerichts vom Juli In der Hundeverordnung des Landes Berlin
findet sich eine Liste von Hunderassen - darunter auch der Hund des
Antragstellers -, die als gefährlich gelten. Das Bezirksamt Tempelhof hatte
eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen, weil es dem
Hundebesitzer nicht zutraute, sein Tier angemessen zu halten.
Klemm begrüßte, dass jetzt auch die SPD von der Notwendigkeit einer
Neuregelung überzeugt sei. Die müsse aber beim Halter ansetzen.
http://www.maerkischeallgemeine.de/?loc=3_2&id=83123&weiter=250
|
Mülheim Der Oberbürgermeister der
Stadt Mülheim an der Ruhr, Jens Baganz (CDU), hat am Freitag seinen Rücktritt
erklärt. Der 41- Jährige habe sein Amt aus persönlichen Gründen
mit sofortiger Wirkung niedergelegt, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Nähere
Angaben machte er nicht. Politische Wegbegleiter berichteten auf Anfrage,
dass diese Entscheidung wie aus heiterem Himmel gekommen sei.
Noch in der vergangenen Woche hatte Baganz betont, dass er bei der nächsten
Kommunalwahl 2004 als OB- Kandidat antreten werde. Der Rücktritt von
Baganz wird in der NRW-CDU auch als Rückschlag für die Landespartei
gewertet, die sich seit dem historischen Überraschungssieg über die SPD
in vielen Städten und Kreisen 1999 als kommunale Mehrheitspartei
versteht. Baganz zählte parteiintern zu den agilsten und eloquentesten
Verwaltungschefs der CDU in Nordrhein-Westfalen.
Der promovierte Jurist hatte vor drei Monaten Aufsehen erregt, als er
ankündigte, dass seine Stadt wegen zunehmender finanzieller Belastungen
die Ausführung von Gesetzen verweigern werde. Zudem gehörte er zu den
auffälligen CDU-Kommunalpolitikern, die sich im Interesse des Ruhrgebiets
für eine Stärkung des Kommunalverbandes Ruhr (KVR) engagierten. Baganz
war bei der Wahl 1999 als Quereinsteiger angetreten. Nach eigener Aussage
sei er bei der CDU lange Jahre nur eine Karteileiche gewesen. Der Mülheimer
war vor seinem Wahlsieg erst als Justitiar bei der Stinnes AG tätig und
zuletzt bei der früheren Düsseldorfer Veba AG für das Personal zuständig.
Die beiden amtierenden Bürgermeister übernehmen als OB-Stellverteter
nun die Amtsgeschäfte im Mülheimer Rathaus. Spätestens bis zum Frühjahr
nächsten Jahres soll die Neuwahl angesetzt werden. Der künftige OB muss
sich dann gemäß der Gemeindeordnung nicht bereits zum nächsten
Wahltermin 2004, sondern erst 2009 wieder zur Wahl stellen."
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4469.php
Wiederholung:
Maulkorbzwang-Newsletter vom August 2001
oder: Was eine Handvoll Engagierte erreichen kann
http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/8_01/100801_2.htm
10.08.2001
Quelle: Mülheimer Medien
"Hunde mit Zukunft
Die 15 Kampfhunde im überfüllten Tierheim dürfen jetzt
vermittelt werden.
Wer dem Tierheim einen sogenannten Kampfhund abnehmen wollte, konnte
dies bislang nicht. Rambo, ein gut erzogener American Staffordshire
Terrier, durfte nur im hohen Norden eine neue Heimat finden. Die
Düsseldorfer Bezirksregierung und das Innenministerium führten nun
"Rechtssicherheit" im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser
Hunde aus Tierheimen herbei.
Die Rechtsauslegung der Landeshundeverdordnung durch die Düsseldorfer
Behörde besagt, dass die Vermittlung von Hunden der Anlage 1 aus
Tierheimen aus Gründen des Tierschutzes möglich ist. Mit 15 Hunden ist
das Tierheim bis zum Rand gefüllt.
Bislang hatte die Stadt die Vermittlung von
Kampfhunden aus "öffentlichem Interesse" verweigert.
Dagegen hatte der Tierschutzverein protestiert und der Verein "Pro
Hund" schließlich geklagt. "Wir waren mit der bisherigen
Regelung unterm Strich nicht glücklich", versichert Frank
Steinfort. Der
Schutz der Bevölkerung sei weiterhin sichergestellt. "
http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/8_01/100801_3.htm
Pressemitteilung
der Bürgerinitiative Hund, Mülheim / Ruhr
Bezug:
Presseerklärung der Stadt Mülheim / Ruhr vom 9.8.2001:
Kampfhunde aus dem Tierheim jetzt doch in Privathand!
Die
o.a. Pressemitteilung der Stadt Mülheim an der Ruhr beinhaltet bewusste
Fehlinformationen und Unwahrheiten:
Die
dort angesprochene Rechtssicherheit bzgl. der Vermittlung von Anlage 1
Hunden besteht seit dem 13.10.2000. Sie ist seit
diesem Tage in den Verwaltungsvorschriften zur Landeshundeverordnung
eindeutig geregelt. Es ist daher ein unwiderlegbarer Tatbestand, dass
Hunde der Anlage 1 schon seit annähernd einem Jahr, aus dem Tierheim an
private Halter, hätten vermittelt werden können. Diese Rechtsicherheit
beinhaltet, das erst jetzt von der Stadt angesprochene besondere öffentliches
Interesse.
Rechtssicherheit wurde
nicht jetzt erst herbeigeführt, sie besteht seit fast einem Jahr.
Das es bis heute zu keiner Vermittlung kam, lag also nicht an der
fehlenden Rechtssicherheit, sondern an dem einigenmächtigen Verhalten der
Stadtspitze, namentlich Jens Baganz
und Frank Steinfort, an allen Gesetzen vorbei.
Die Behauptung
von Herrn Steinfort, dass die Stadt mit der bis dato geltenden Regelung
nicht glücklich war, ist eine Lüge und gleichzeitig eine Diskriminierung
derer, die sich seit langem bemüht haben, einem der Anlage 1 Hunde aus
dem Mülheimer Tierheim ein neues und artgerechtes Zuhause zu geben.
Am
4.5.2001 fand ein Gespräch zwischen dem Veterinäramt der Stadt Mülheim,
dem Tierschutzverein Mülheim, Vertretern der Tierärzte und der BI Hund
in den Räumen des Veterinäramtes, auf Einladung von Herrn Amtstierarzt
Dr. Michael Berger, statt.
Grund
der Zusammenkunft war die Weigerung der Stadtführung, namentlich Jens
Baganz und Frank Steinfort, die Hunde der Anlage 1 trotz
bestehender Rechtssicherheit zur Vermittlung zuzulassen, und Möglichkeiten
auszuarbeiten die Stadt Mülheim zu zwingen ,einer Vermittlung der Anlage
1 Hunde zuzustimmen.
Ein
weiterer Termin wurde für den 8.6.2001 vereinbart.
Am 6.6.2001 wurde dieser Termin seitens des Veterinäramtes
abgesagt, da angeblich kein weiterer Handlungsbedarf bestehe.
Für
uns besteht kein Zweifel, dass das Veterinäramt diesen Termin nur
aufgrund eines massiven Druckes von oben zurückgezogen hat.
Wie man uns
aus gutunterrichteten Kreisen zugetragen hat, ist ein solches Vorgehen der
Stadtspitze in Mülheim seit Amtsübernahme von Jens
Baganz der Normalfall.
Es erscheint mehr als
seltsam, dass eine Reaktion der Stadtspitze exakt zu
dem Zeitpunkt erfolgt, da Jens Baganz sich aufgrund unserer
Strafanzeige und Dienst- bzw. Fachaufsichtbeschwerde ( Pressemitteilung
vom 20.7.2001) zu diesen Vorfällen bei der Bezirksregierung Düsseldorf,
hat äußern müssen.
Die
Verkehrung der Tatsachen aus der o.a. Pressemitteilung der Stadt Mühlheim
betrachten wir als lächerliche Ausflüchte. Jedoch zeigt dieses Verhalten
der Stadtspitze, dass sich deren politische Moral 3 Meter unter der
Grasnarbe befindet.
Uns erscheint es befremdlich, dass Sie trotz vorliegender
Presseerklärung von uns zu diesem Fall, als Urheber einer Klage, die
eigentlich eine Strafanzeige und Dienst- bzw. Fachaufsichtbeschwerde
seitens der BI HUND ist, einen Verein PRO HUND angeben. Wir sind sicher,
dass es in Deutschland irgendwo einen Verein PRO HUND gibt, der mit dieser
Aktion aber nichts zu tun hat.
Die
Medien, die dieses nicht so veröffentlicht haben (namentlich: Antenne
Ruhr und Mülheimer Woche) sind von diesem Punkt ausgenommen.
Mit
freundlichen Grüßen
Jan-Claudius
Salewski
Willi Scherer
BürgerInitiative
Hund, Mülheim BürgerInitiative
Hund, Mülheim
siehe auch: www.bi-hund.de
|