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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Heute mit diesem:

* Sehr geehrter Herr Staatsminister Bouffier,

* In dem Normenkontrollverfahren Günter Stück u.a. ./. Land Hessen

* Neues Hundegesetz für Berlin geplant

* Herzlichen Glückwunsch!!! Letterholleriaho:

* Bye-Bye Baganz oder: Man sieht sich immer zwei Mal
* Wiederholung: Mühlheim - Was eine Handvoll Engagierte erreichen können

 
Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel
Tel. 0561 - 874268


RAVolker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel

Hessisches Ministerium des Inneren
z.H. Herrn Staatsminister Bouffier
Friedrich-Ebert-Allee 12

65185 Wiesbaden
Fax: 0611 - 353 1766

23. November 2002

Hunde-VO 05631 - 58 14 32


Ausführung der HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl. I., S. 90 ff.)


Sehr geehrter Herr Staatsminister Bouffier,

wie ich erfahren habe, vertritt Ihr Ministerium nach wie vor die Auffassung, die Grundsatzurteile des BVerwG vom 03.07.2002 - 6 CN 5.01 - 8.01 - hätten keine Auswirkungen auf Hessen und hat entsprechende Auskünfte bzw. Anweisungen an Kommunen gegeben. Bekanntlich hatte das BVerwG die Rasselisten der Niedersächsischen GefahrTierVO vom 05.07.2000 für nichtig erklärt.

Entgegen Ihrer Auffassung lassen sich die Ausführungen zum polizeirechtlichen Gefahrenbegriff als auch die fachkundlichen (kynologischen, zoologischen, ethologischen, genetischen etc.) Erwägungen des BVerwG über die Grenzen Niedersachsens hinweg übertragen. Sie gelten auch in Hessen, so dass auch hier der Verordnungsgeber nicht an die Zugehörigkeit von bestimmten Rassen anknüpfen durfte bzw. darf. Die Begründung der Urteile ist überzeugend, eindeutig und läßt - auch Ihnen - keinen Deutungsspielraum.

Dies wird der VGH Kassel in den bereits anhängigen Normenkontrollverfahren (u.a. - 11 N 2751/02 -) in absehbarer Zeit sicher feststellen. Mit Nichtigkeit der Rasseliste fallen auch alle darauf gestützten Handlungen bzw. Verfügungen der Exekutive der Rechtswidrigkeit anheim. Dieses Ergebnis ist unschwer prognostizierbar.

Soeben hat das VG Berlin (Beschluss des VG Berlin v. 21.11.2002 - VG 14 A 57.02 -) sich in einem Eilverfahren den Grundsatzurteilen des BVerwG angeschlossen und dem Eilantrag eines Hundehalters stattgegeben.

Beschluss in Anlage

Nichts anderes wird für Hessen zu gelten haben. Um die örtlichen Ordnungsbehörden als Exekutive nicht

· einer Unzahl von für sie aussichtslosen Widerspruchsverfahren (§§ 68 ff. VwGO), Eilanträgen (§ 80 Abs. 5 VwGO) und Anfechtungsklagen (§ 42 Abs. 1 VwGO) nebst Kostenlast
· nachfolgenden Schadensersatz-/Amtshaftungsansprüchen nebst Kostenlast
· disziplinarrechtlichen oder ggf. strafrechtlichen Verantwortlichkeit der handelnden Akteure (z.B. wegen Nötigung, Hausfriedensbruch etc.)

auszusetzen, appelliere ich dringend an Sie, den Vollzug der HundeVO - soweit er an die Rasseliste anknüpft - außer Vollzug zu setzen, zumindest bis zur Entscheidung des VGH Kassel. Es werden in erster Linie die Kommunen sein, die die Folgen der Exekutierung einer (teil)rechtswidrigen Verordnung auszubaden haben.

Viele verantwortungsbewusste Hundehalter würden sich sicher nicht Behördenwillkür, die sich über höchstrichterliche Urteile blind hinwegsetzte, wehrlos ergeben, sondern ihre eigenen Rechte und rechtsstaatliche Prinzipien mit Hilfe der Gerichte und Staatsanwaltschaften entschieden zu verteidigen suchen. Es erschiene paradox, wenn sie sich dabei gegen jemanden wenden müssten, der nach Art 20 Abs. 3 GG eigentlich an Recht und Gesetz gebunden ist und es aufgrund Ausbildung, Qualifikation, Ausstattung und Auftrages eigentlich besser wissen sollte.

Bei vernünftiger und rechtsstaatlicher Betrachtungsweise sollte sich eine drohende Klagewelle, die die Kommunen mit erheblichem Aufwand und Kosten belasten würde, vermeiden lassen.

Hessischer Städte- und Gemeindebund sowie die Fraktionen des Hessischen Landtages erhalten eine Kopie dieses Schreibens zur Kenntnis.

Bitte teilen Sie mir bis zum 15.12.2002 mit, ob Sie bereit sind, den Vollzug der HundeVO - soweit auf der Rasseliste beruhend - vorläufig außer Vollzug zu setzen oder weiter auf Ihrer bisherigen Rechtsauffassung beharren wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Stück
[Rechtsanwalt]

Anlage(n): PM Beschluss VG Berlin v. 21.11.2002 - VG 14 A 57.02 -

 Kopie an:
- Hess. Städte- & Gemeindebund, Fax Nr.: 061 08 - 60 01 57
- Fraktionen Hessischer Landtag, Fax Nr.: 0611 - 350 459

Die Originalschreiben finden Sie bald auf der HP - sobald wir die Rechner wieder am laufen haben

 

Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

34125 Kassel

RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel                                                                     Tel. 0561 - 874268

 

 

Hessischer Verwaltungsgerichtshof

 

Brüder-Grimm-Platz 1

 

34117 KASSEL

23. November 2002

vs/chico/gericht/vgh0202-doc.

Vorab per Fax: 0561 - 1007 264

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]                                       [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]                                 Telefon (Mo-Fr. 08.00-17.00 Uhr)

31.10.2002                             VR/VGH 01/02                        05631 - 58 14 32

In dem Normenkontrollverfahren

Günter Stück u.a. ./. Land Hessen

 

- 11 N 2751/02 -

 

Termin: n.n.

 

Wegen:           Ungültigkeit des Hess. HundeVO vom 10.05.2002 (GVBl. I., S. 90 ff.)

 

 

hat das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport auf eine Anfrage des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt a.M. mitgeteilt, die Entscheidung des BVerwG vom 03.07.2002 – 6 CN 5.01 – 8.01 – habe keinen Einfluss auf die streitgegenständliche HundeVO vom 10.05.2002, „da sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausschließlich auf die Niedersächsische Gefahrtierverordnung bezieht“. Aus diesem Grund sei die Haltung eines (Listen)Hundes in Hessen weiter erlaubnispflichtig (und gebührenpflichtig).

 

Die anscheinende Ignoranz des Ministeriums gegenüber höchstrichterlichen Urteilen ist erstaunlich. Die dort (noch) vertretene Auffassung wird zunehmend isolierter. Die Grundsatzurteile des BVerwG finden nämlich nunmehr in erst- und obergerichtlichen Entscheidungen Eingang in die Rechtsprechung, z.B.:

 

  • In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung sowie der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Berlin (VerfGH Berlin vom 12.07.2001 – VerfGH 152/00 – in NJ 2001, 588 = DVBl 2001, 1586 = NVwZ 2001, 1266) folgt jetzt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Beschluss (VG Berlin vom 21.11.2002 – VG 14 A 57.02 -) dem BVerwG und gab dem Eilantrag eines Hundehalters gegen eine Sicherstellungsverfügung mit Sofortvollzug statt. Entgegen der unhaltbaren Auffassung des Antragsgegners entfaltet die Entscheidung des BVerwG Wirkung über die Grenzen Niedersachsens hinaus. Sie gilt in Berlin und wird sich auch in anderen Bundesländern durchsetzen.

 

Pressemeldung des VG Berlin – Anlage 1

 

  • In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung zur sog. „Kampfhundesteuer“ (OVG Lüneburg vom 19.02.1997 – 13 L 521/95 – in NvwZ 1997, 816) vertritt das OVG Lüneburg nunmehr in einem Beschluss (OVG Lüneburg vom 18.10.2002 – 13 LA 246/02) die Auffassung es sei „inzwischen sehr deutlich, dass die Austellung abstrakter „Kampfhunde-Rasselisten“ wissenschaftlich nicht gesichert ist“. Deshalb sei die Zeit „experimenteller“ Regelungen vorbei, die das BVerwG in der Entscheidung vom 19.01.2000 - 11 C 8.99 - (in NVwZ 2000, 929 = DÖV 2000, 554 = DVBl 2000, 918 = BVerwGE 110, 265) betreffend der Hundesteuersatzung der Stadt Rosslau – maßgebliche Beurteilungszeit 1994 - noch gebilligt hatte.

 

Beschluss OVG Lüneburg – Anlage 2

 

Der Antragsgegner sollte sich dieser tatsächlichen und rechtlichen Entwicklung nicht länger verschließen und sich aus der rechtlichen Sackgasse, in die er sich auch mit seiner dritten Verordnung zum Thema gefährlicher Hund verrannt hat, herausbegeben.

 

Ändert er seine Verwaltungspraxis nicht schnell, so dürfte in Hessen eine Prozess-/Verfahrenslawine anstehen, die auf dem Rücken der örtlichen Ordnungsbehörden bzw. Kommunen ausgetragen würde und diese mit erheblichem Aufwand und Kosten belasten würde. Dies ergibt sich daraus, dass in Kürze viele der befristeten Halteerlaubnisse auslaufen und sich die betroffenen Hundehalter zu Recht auf die vorgenannte Rechtsprechung berufen werden.

 

Der Unterzeichner hat deshalb beim zuständigen Minister schriftlich unter Fristsetzung bis zum 15.12.2002 angefragt, ob dieser gedenke, seine HundeVO vom 10.05.2002 – soweit auf der Rasseliste beruhend - vorläufig außer Vollzug zu setzen oder weiter auf deren Ausführung bestehe. Eine Kopie des Schreibens wurde an den Hessischen Städte- und Gemeindebund gegeben. Über das Ergebnis der Anfrage wird das erkennende Gericht selbstverständlich vom Unterzeichner unterrichtet werden.

 

In Anbetracht der vorstehenden Situation wird um eine möglichst schnelle Terminierung ersucht.

 

Mahatma Gandhi (1869 – 1948):

„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt.“

 

Volker Stück

[Rechtsanwalt]

Kopie an:          Antragsteller

Anlage(n):         2 x

Die Originalschreiben finden Sie bald auf der HP - sobald wir die Rechner wieder am laufen haben
 
Neues Hundegesetz für Berlin geplant

Berlin, 23.11.02

Die rot-rote Koalition plant ein Hundegesetz für Berlin. SPD und PDS seien sich einig, dass die bisherige Regelung geändert und die Rasseliste überarbeitet werden müsse, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD, Heidemarie Fischer, dem "Berliner Kurier". "Wir werden uns Anfang 2003 mit Verbänden und Interessengruppen zusammensetzen und ein Hundegesetz erarbeiten", sagte Fischer vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. PDS-Innenexperte Gernot Klemm schlug eine Haftpflichtversicherung für Hunde vor.

Das Gericht hatte am Vortag entschieden, dass einem Hundehalter ein so genannter Kampfhund nicht allein wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse weggenommen werden dürfe. Es gab dem Antrag eines Hundehalters gegen die Sicherstellung seiner American-Staffordshire- Terrier-Mischlingshündin statt (VG 14 A 57.02). Das Gericht folgte damit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli In der Hundeverordnung des Landes Berlin findet sich eine Liste von Hunderassen - darunter auch der Hund des Antragstellers -, die als gefährlich gelten. Das Bezirksamt Tempelhof hatte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen, weil es dem Hundebesitzer nicht zutraute, sein Tier angemessen zu halten.

Klemm begrüßte, dass jetzt auch die SPD von der Notwendigkeit einer Neuregelung überzeugt sei. Die müsse aber beim Halter ansetzen.

http://www.maerkischeallgemeine.de/?loc=3_2&id=83123&weiter=250

 


Bye-Bye Baganz
oder:
Man sieht sich immer zweimal

"Mülheimer Oberbürgermeister zurückgetreten

CDU-Kommunalpolitiker Jens Baganz gibt Amt „aus persönlichen Gründen“ auf / Neuwahl im nächsten Jahr


Von Kristian Frigelj

 

MülheimDer Oberbürgermeister der Stadt Mülheim an der Ruhr, Jens Baganz (CDU), hat am Freitag seinen Rücktritt erklärt. Der 41- Jährige habe sein Amt „aus persönlichen Gründen“ mit sofortiger Wirkung niedergelegt, teilte ein Sprecher der Stadt mit. Nähere Angaben machte er nicht. Politische Wegbegleiter berichteten auf Anfrage, dass diese Entscheidung „wie aus heiterem Himmel“ gekommen sei. Noch in der vergangenen Woche hatte Baganz betont, dass er bei der nächsten Kommunalwahl 2004 als OB- Kandidat antreten werde. Der Rücktritt von Baganz wird in der NRW-CDU auch als Rückschlag für die Landespartei gewertet, die sich seit dem historischen Überraschungssieg über die SPD in vielen Städten und Kreisen 1999 als kommunale Mehrheitspartei versteht. Baganz zählte parteiintern zu den agilsten und eloquentesten Verwaltungschefs der CDU in Nordrhein-Westfalen.

Der promovierte Jurist hatte vor drei Monaten Aufsehen erregt, als er ankündigte, dass seine Stadt wegen zunehmender finanzieller Belastungen die Ausführung von Gesetzen verweigern werde. Zudem gehörte er zu den auffälligen CDU-Kommunalpolitikern, die sich im Interesse des Ruhrgebiets für eine Stärkung des Kommunalverbandes Ruhr (KVR) engagierten. Baganz war bei der Wahl 1999 als Quereinsteiger angetreten. Nach eigener Aussage sei er bei der CDU lange Jahre nur eine „Karteileiche“ gewesen. Der Mülheimer war vor seinem Wahlsieg erst als Justitiar bei der Stinnes AG tätig und zuletzt bei der früheren Düsseldorfer Veba AG für das Personal zuständig.

Die beiden amtierenden Bürgermeister übernehmen als OB-Stellverteter nun die Amtsgeschäfte im Mülheimer Rathaus. Spätestens bis zum Frühjahr nächsten Jahres soll die Neuwahl angesetzt werden. Der künftige OB muss sich dann gemäß der Gemeindeordnung nicht bereits zum nächsten Wahltermin 2004, sondern erst 2009 wieder zur Wahl stellen."

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4469.php



Wiederholung: Maulkorbzwang-Newsletter vom August 2001
oder: Was eine Handvoll Engagierte erreichen kann

http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/8_01/100801_2.htm

10.08.2001
Quelle: Mülheimer Medien
"Hunde mit Zukunft

Die 15 Kampfhunde im überfüllten Tierheim dürfen jetzt vermittelt werden. 

Wer dem Tierheim einen sogenannten Kampfhund abnehmen wollte, konnte dies bislang nicht. Rambo, ein gut erzogener American Staffordshire Terrier, durfte nur im hohen Norden eine neue Heimat finden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung und das Innenministerium führten nun "Rechtssicherheit" im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser Hunde aus Tierheimen herbei.

Die Rechtsauslegung der Landeshundeverdordnung durch die Düsseldorfer Behörde besagt, dass die Vermittlung von Hunden der Anlage 1 aus Tierheimen aus Gründen des Tierschutzes möglich ist. Mit 15 Hunden ist das Tierheim bis zum Rand gefüllt.

Bislang hatte die Stadt die Vermittlung von Kampfhunden aus "öffentlichem Interesse" verweigert. Dagegen hatte der Tierschutzverein protestiert und der Verein "Pro Hund" schließlich geklagt. "Wir waren mit der bisherigen Regelung unterm Strich nicht glücklich", versichert Frank Steinfort. Der
Schutz der Bevölkerung sei weiterhin sichergestellt. "



http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/8_01/100801_3.htm

 

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Hund, Mülheim / Ruhr

Bezug:     Presseerklärung der Stadt Mülheim / Ruhr vom 9.8.2001:

Kampfhunde aus dem Tierheim jetzt doch in Privathand!  
 

Die o.a. Pressemitteilung der Stadt Mülheim an der Ruhr beinhaltet bewusste Fehlinformationen und Unwahrheiten:

Die dort angesprochene Rechtssicherheit bzgl. der Vermittlung von Anlage 1 Hunden besteht seit dem 13.10.2000. Sie ist seit diesem Tage in den Verwaltungsvorschriften zur Landeshundeverordnung eindeutig geregelt. Es ist daher ein unwiderlegbarer Tatbestand, dass Hunde der Anlage 1 schon seit annähernd einem Jahr, aus dem Tierheim an private Halter, hätten vermittelt werden können. Diese Rechtsicherheit beinhaltet, das erst jetzt von der Stadt angesprochene besondere öffentliches Interesse.

Rechtssicherheit wurde nicht jetzt erst herbeigeführt, sie besteht seit fast einem Jahr.
Das es bis heute zu keiner Vermittlung kam, lag also nicht an der fehlenden Rechtssicherheit, sondern an dem einigenmächtigen Verhalten der Stadtspitze, namentlich Jens Baganz und Frank Steinfort, an allen Gesetzen vorbei.


Die Behauptung von Herrn Steinfort, dass die Stadt mit der bis dato geltenden Regelung nicht glücklich war, ist eine Lüge und gleichzeitig eine Diskriminierung derer, die sich seit langem bemüht haben, einem der Anlage 1 Hunde aus dem Mülheimer Tierheim ein neues und artgerechtes Zuhause zu geben.

Am 4.5.2001 fand ein Gespräch zwischen dem Veterinäramt der Stadt Mülheim, dem Tierschutzverein Mülheim, Vertretern der Tierärzte und der BI Hund in den Räumen des Veterinäramtes, auf Einladung von Herrn Amtstierarzt Dr. Michael Berger, statt.

Grund der Zusammenkunft war die Weigerung der Stadtführung, namentlich Jens Baganz und Frank Steinfort, die Hunde der Anlage 1 trotz bestehender Rechtssicherheit zur Vermittlung zuzulassen, und Möglichkeiten auszuarbeiten die Stadt Mülheim zu zwingen ,einer Vermittlung der Anlage 1 Hunde zuzustimmen.

Ein weiterer Termin wurde für den 8.6.2001 vereinbart.

Am 6.6.2001 wurde dieser Termin seitens des Veterinäramtes abgesagt, da angeblich kein weiterer Handlungsbedarf bestehe.
Für uns besteht kein Zweifel, dass das Veterinäramt diesen Termin nur aufgrund eines massiven Druckes „von oben“ zurückgezogen hat.

Wie man uns aus gutunterrichteten Kreisen zugetragen hat, ist ein solches Vorgehen der Stadtspitze in Mülheim seit Amtsübernahme von Jens Baganz der Normalfall.

Es erscheint mehr als seltsam, dass eine Reaktion der Stadtspitze exakt zu dem Zeitpunkt erfolgt, da Jens Baganz sich aufgrund unserer Strafanzeige und Dienst- bzw. Fachaufsichtbeschwerde ( Pressemitteilung vom 20.7.2001) zu diesen Vorfällen bei der Bezirksregierung Düsseldorf, hat äußern müssen.

Die Verkehrung der Tatsachen aus der o.a. Pressemitteilung der Stadt Mühlheim betrachten wir als lächerliche Ausflüchte. Jedoch zeigt dieses Verhalten der Stadtspitze, dass sich deren politische Moral 3 Meter unter der Grasnarbe befindet.

Uns erscheint es befremdlich, dass Sie trotz vorliegender Presseerklärung von uns zu diesem Fall, als Urheber einer Klage, die eigentlich eine Strafanzeige und Dienst- bzw. Fachaufsichtbeschwerde seitens der BI HUND ist, einen Verein PRO HUND angeben. Wir sind sicher, dass es in Deutschland irgendwo einen Verein PRO HUND gibt, der mit dieser Aktion aber nichts zu tun hat.
Die Medien, die dieses nicht so veröffentlicht haben (namentlich: Antenne Ruhr und Mülheimer Woche) sind von diesem Punkt ausgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Claudius Salewski                                                             Willi Scherer

BürgerInitiative Hund, Mülheim                            BürgerInitiative Hund, Mülheim

siehe auch: www.bi-hund.de

 
 
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auch: www.bi-hund.de
   
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