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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
*  Kurzkommentar eines Teilnehmers an der mündlichen Verhandlung

*  Presseberichte dazu!

 
Kurzkommentar eines Teilnehmers an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde


Der Vertreter der Bundesregierung glänzte mit temporärer Inkompetenz. Er gelang ihm mehrfach, den massiven Unmut des fachkundigen Publikums hervorzurufen, insbesondere als er behauptete, die Welpen der inkriminierten Rassen würden sich bereits im Alter von 3 Wochen gegenseitig auffressen.

Daraufhin fühlte sich der ebenfalls für die Bundesregierung vortragende Vorsitzende der Tierschutzkommission beim Bundesernährungsministerium in seiner Rolle nicht mehr allzu wohl. Er sprach ständig von irgendwelchen "Kompromissen", die er hätte schließen müssen. Er eierte sich mühsam durch seinen Vortrag und hinterlies den Eindruck, als ob er mit dem, was er vortrug, nicht in Verbindung gebracht werden wollte. Am Schluss wusste keiner so richtig, was er eigentlich gesagt hatte und wo er stand.

Die 85 Hundehalter wurden durch Herrn Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow von der Deutschen Hochschule Speyer vertreten, der mit einem guten Vortrag den Senat beeindruckte. Das intensive Hinterfragen mehrerer Punkte des Vortrages seitens des Vorsitzenden und weiterer Richterinnen und Richter dokumentierte das große Interesse an seinen Ausführungen.

Als sachverständige Zoologin überzeugte Frau Dr. Helga Eichelberg, akademische Direktorin am Zoologischen Institut der Universität Bonn. Sie wies eindringlich darauf hin, dass Gefährlichkeit kein Rassemerkmal und die Vorverurteilung ganzer Rassen wissenschaftlich nicht haltbar sei.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH), Herr Bernhard Meyer, führte aus, dass die landesrechtlichen Regelungen und das Bundesgesetz aufgrund des falschen Ansatzes der Rasselisten weder im einzelnen noch in ihrer Gesamtheit den Schutz der Bevölkerung erhöht haben. Die Auflistung bestimmter Rassen schaffe nur Scheinsicherheit.

Eine Prognose über das zu erwartende Urteil ist kaum möglich.

Auf des Messers Schneide steht oder stand immer noch die Annahme der Verfassungsbeschwerde, da zeitweise der Europäische Gerichtshof zu sehr im Vordergrund stand.
Der Vorsitzende Prof. Dr. Papier zu Prof. Dr. Ziekow: Wenn Sie der Auffassung sind, dass sich der Europäische Gerichtshof mit der Angelegenheit befassen muss, dann stellt sich für uns erneut die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Annahme dieser Verfassungsbeschwerde überhaupt vorliegen ?

Der Senat versuchte mehrfach, Licht in das Dunkel des vorhandenen statistischen Materials zu bringen. Die Bundesregierung verwies auf das in den Ländern vorhandene Zahlenmaterial, Prof. Dr. Ziekow auf eigene Hochrechnungen, die allerdings nicht überzeugten, da sie nicht auf die Population normiert waren, und der VDH trug seine Erfahrungen mit bissigen Hunden vor. Licht in dieses statistische Dunkel ist m. E. nicht gebracht worden. Insbesondere hätte die mehrfach angesprochene Normierung auf die Population wenigstens ansatzweise zerpflückt werden müssen, denn Schmerzen bereitet die Anzahl der tatsächlichen Bisse, nicht die prozentuale Häufigkeit. Gleiche prozentuale Häufigkeit kann je nach Rasse ein Biss sein aber auch deren Zehn.

M. E. wird aber zumindest der im Strafgesetzbuch neu eingefügte § 143 das Zeitliche segnen, denn hier verletzt nach Auffassung des Senates der Bund die Zuständigkeit der Länder.

§ 143 lautet:

Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden
(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.
(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Bernd Schwab, Koblenz
 

 
Bundesverfassungsgericht prüft Kampfhundeverbot
Dresdner Neueste Nachrichten - vor 12 Stunden gefunden
Karlsruhe - Hundehalter und Bundesregierung haben vor dem Bundesverfassungsgericht
kontrovers über ... nach Rassemerkmalen zu bestimmen, im Prinzip sei jeder Hund ...

 

Bundesverfassungsgericht prüft Kampfhundeverbot
Südkurier - vor 16 Stunden gefunden
Karlsruhe (dpa) - Hundehalter und Bundesregierung haben vor dem Bundesverfassungsgericht
kontrovers ... nach Rassemerkmalen zu bestimmen, im Prinzip sei jeder Hund ...

 

Ein föderaler Grundsatz droht, auf den Hund zu kommen
Frankfurter Rundschau - 4. Nov. 2003
... Die verfolgte Minderheit der Kampfhundehalter zieht derweil gen Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht ... erdacht
und auf den Menschen zielend, droht auf den Hund ...

 

Kampfhundeverbot geprüft
Pforzheimer Zeitung - vor 6 Stunden gefunden
Hundehalter und Bundesregierung haben gestern vor dem Bundesverfassungsgericht
kontrovers über ... nach Rassemerkmalen zu bestimmen, im Prinzip sei jeder Hund ...

 

Karlsruher Richter prüfen Verbot
Frankfurter Rundschau - vor 11 Stunden gefunden
... dpa · Hundehalter und Bundesregierung haben am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht ... nach
Rassemerkmalen zu bestimmen, denn grundsätzlich sei jeder Hund ...

 

Mensch oder Kampfmaschine?
N24 - 5. Nov. 2003
... bei der am Mittwoch beginnenden Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht ... durch
eine Verhaltensprüfung nachgewiesen werden, dass ein solcher Hund ...

 

Verhandlung über Kampfhunde-Gesetz
Bayerischer Rundfunk. - vor 14 Stunden gefunden
... Jetzt wird vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt ... Bestätigt ein
Gutachter, dass der Hund ungefährlich ist, wird er nicht mehr als Kampfhund ...

 

Streit um Kampfhunde jetzt vorm Verfassungsgericht
Märkische Oderzeitung - vor 17 Stunden gefunden
... dpa) Hundehalter und Bundesregierung haben am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht ... nach
Rassemerkmalen zu bestimmen, denn grundsätzlich sei jeder Hund ...

 

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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