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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
*  Diverse Lügen der verantwortlichen Landesregierungen, Ministerien etc

1. Die Chip-Lüge

2. Die Lüge über die Versicherungspflicht

3. Die Rassenlügen

*  Ein föderaler Grundsatz droht, auf den Hund zu kommen

* die Presseerklärung des tierschutzpolitischen Sprechers der FDP-

* Ihr online- Artikel vom 5. 11. 03 „Kampfhund- Angriff- Geringe Chancen für Opfer“

* Unser Fax an NTV ist etwas kürzer:

 
Olpe & Rest Deutschlands, 08. November 2003

Die Sicherheitslügen
 
Diverse Lügen der verantwortlichen Landesregierungen, Ministerien etc. wurden in den letzten Jahren fleissig und ungeprüft von den Medien verbreitet.
Wir werden diese Lügen jetzt als das entlarven, was sie sind:
Makulatur, bodenlose Schlamperei, geistiger Tiefschlaf und ungeheuere Dummheit.
 

1. Die Chip-Lüge
 

"Alle sog. Kampfhunde und in NRW auch die 20/40ger sind durch Chip gekennzeichnet, damit sind sie und ihre Halter jederzeit identifizierbar."
In den Medien wurden der Chipkennzeichnung unzählige Daten angedichtet, die angeblich auf dem Chip enthalten sind, so Rasse und Aussehen des Hundes, und natürlich Namen und Adresse des Halters.
Das ist völliger Schwachsinn.

Die Chip-Transponder enthalten samt und sonderns - anders ist es technisch gar nicht möglich - nur eine mit dem Lesegerät ablesbare mehrstellige Nummer.

Frage an Höhn & Co.:
Welche Rasse hat dieser Hund, und wer ist sein Halter?
Chip-Nummer: 276098100257718.
Mehr steht nicht auf dem Chip.

Eine Zuordnung der Chipnummer zu einem Hund und zu einem Halter ist nur möglich, wenn diese Chipnummer zusammen mit den anderen Daten irgendwo registriert ist.
Manche Kommunen registrieren diese, andere nicht. Der Kreis Olpe tut es - aber wenn ein Hund von jenseits der Kreisgrenze stammt, stehen wir im Tierheim regelmässig auf dem Schlauch, es sei denn, der Halter hätte ihn selbst bei Tasso registrieren lassen.
Hamburg war noch dämlicher. Die Stadt, die schon bei Ibrahim K. fest gepennt hat und damit Volkans Tod verschuldete, hat die Chipnummern der vielen vielen sog. Kampfhunde in Hamburg überhaupt nicht registriert.
Guten Morgen, Hamburg ! Wie bescheuert kann man eigentlich sein ?

Frage an Höhn und Co.:
In welcher Kommune ist dieser Hund registriert, wenn überhaupt?
Chip-Nummer: 276098100257718.
(Kleiner Tip: Es handelt sich um den besten, intelligentesten, schönsten, integersten und am innigsten geliebten Hund der ganzen Bundesrepublik.)


2. Die Lüge über die Versicherungspflicht

"Alle sog. Kampfhunde und in NRW auch die 20/40ger müssen per Verordnung / per Gesetz haftpflichtversichert werden."

Auch das ist völliger Blödsinn.
Anständige Hundehalter haben ihre Hunde - egal welcher Rasse und Größe - sowieso versichert.
Der angeblich durch die Hundeverordnungen und - gesetze eingeführte Versicherungszwang jedoch ist reine Makulatur.
Denn diese Pflicht ist rechtlich ungültig, wie
Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann belegten kann.
Ein Versicherungszwang (wie beim Kfz) ist nur dann rechtsgültig, wenn gleichzeitig ein Kontrahierungszwang bei den Versicherungen eingeführt wird (ebenfalls wie beim Kfz).
Das wurde jedoch seitens Höhn & Co. versäumt.
Bodenlose Schlamperei, Inkompetenz und Hirnlosigkeit.
Dabei steht das ganz vorne im Versicherungsvertragsgesetz.
Analphabeten?

In Verbindung mit Punkt 1) ergibt sich folgende Frage an Höhn & Co.:
Bei welcher Versicherung ist denn der Hund mit der Chip-Nummer 276098100257718 im Schadensfall versichert, wenn überhaupt ?
Hm?
An wen wendet sich denn der möglicherweise Geschädigte?
Na?
 

Mann, ist das sicher geworden in Deutschland durch die Hundegesetze...


3. Die Rassenlügen

Die allseits bekannte dritte Lüge ist die von den "gefährlichen Rassen".

An dieser Stelle ein Hinweis an Höhn & Co.:
Nummer 276098100257718 selbst ist völlig harmlos.
Das einzig hochgradig Gefährliche an Nummer 276098100257718 ist ihre zu Recht stinksauere Halterin.

Wenn "irgend eine Landesregierung" eines Tages fürchterlich in den ... getreten oder "irgend jemand" an den schlechtfrisierten Haaren auf dem Hohlkopp aus dem Landtag geschleift wird, dann war der Täter - mit Sicherheit und ungelogen - nicht Nummer 276098100257718.

Wenn Dummheit klein machen würde, stünden Landtage und Ministerien in Legoland.

Quelle: www.tierheim-olpe.de

 
ANALYSE
 
Ein föderaler Grundsatz droht, auf den Hund zu kommen
 
In Thüringen geduldet, in Rheinland-Pfalz auf der Schwarzen Liste gefährlicher Hunde: Ein Fall für Karlsruhe, meinen Tierbesitzer. Die Richter haben bislang den föderalen Spielraum durchaus gefördert.
 
VON ASTRID HÖLSCHER
 


 

Zieht ein Tierfreund um, so kann er hernach was vom Föderalismus erzählen. Jedenfalls wenn seine Liebe nicht einem Dackel namens Waldi gilt, sondern einem ausgewachsenen American Staffordshire Terrier. Dem begegnen die Gesetzgeber in Bund und Ländern mit einem gewissen "Besorgnispotenzial", wie es das Bundesverwaltungsgericht genannt hat, und ihre Besorgnis ist durchaus unterschiedlich ausgeprägt.

Zieht also ein Thüringer nach Rheinland-Pfalz. In der alten Heimat hat der Hundebesitzer, nicht vorbestraft und auch sonst unbescholten, das Tier bei der Behörde angemeldet, wie die Verordnung es befiehlt. Das war's auch schon; denn Thüringen stuft bestimmte Hunderassen nicht generell als gefährlich ein. Anders in Rheinland-Pfalz. Dort steht der American Staffordshire Terrier automatisch auf der Schwarzen Liste. Für den Thüringer heißt das: Er muss erstens "ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes" nachweisen; dazu reicht die Tierliebe als Argument kaum aus, es gehört schon ein zu bewachender Besitz dazu. Er muss zweitens seine "Sachkunde" durch eine Prüfung beweisen und drittens (wie in Thüringen schon) unbescholten sein.

Besteht der Halter diese Grundvoraussetzungen, wird das Tier "durch einen elektronisch lesbaren Chip dauerhaft und unverwechselbar" gekennzeichnet, außerhalb der Wohnung herrscht Leinen- und Maulkorbzwang. Und der Besitzer darf kräftig zahlen, das Vierfache des normalen Hundesteuer-Satzes. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat vor knapp einem Jahr den Kommunen erlaubt, bei der Steuererhebung auf das "abstrakte Gefahrenpotenzial bestimmter Hunderassen" abzustellen. Mit der erwünschten Nebenwirkung, dass die Anzahl der Kampfhunde am Ort abnehmen möge. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gestaltungsspielraum der Kommunen bestätigt und im konkreten Fall (diesmal aus Sachsen-Anhalt) sogar den achtfachen Steuersatz für rechtens erklärt.

Die verfolgte Minderheit der Kampfhundehalter zieht derweil gen Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht. Klagt gegen einen angeblichen "Rassismus", der American Staffordshire, Bullterrier, Pitbull sowie diverse Kreuzungen pauschal zu gefährlichen Tieren erkläre und nicht die liebenswerten individuellen Eigenschaften von Attila, dem Dobermann, oder Boxer-Stafford Sheila berücksichtige, wie sie in der Fotogalerie der "Aktion gegen Hundehass" zu besichtigen sind. Klagt gegen die ungleichen Bedingungen in den Ländern, die teilweise unterschiedliche Hunderassen auf ihre Listen setzen oder aber individuelle "Wesenstests" vorsehen. Über die heute in Karlsruhe anstehende Verhandlung hinaus richten sich Verfassungsbeschwerden gegen die jeweiligen Verordnungen von Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Der Grundsatz, dass in der Bundesrepublik annähernd gleiche Lebensbedingungen anzustreben sind, für den Länderfinanzausgleich erdacht und auf den Menschen zielend, droht auf den Hund zu kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit den föderalen Gestaltungsspielraum durchaus bestätigt und gefördert. Auch wenn dieser mit Unbequemlichkeiten für den Einzelnen verbunden sein mag, gar als hemmend empfunden wird. Was die Bürger zuweilen leidvoll erfahren beim Wechsel von einem Bundesland zum anderen: wenn haufenweise neue Schulbücher angeschafft werden müssen, wenn das Kind vielleicht die Klasse wiederholen darf, weil die Lehrpläne so wenig kompatibel sind. Eltern und Schüler haben diese Unterschiede, die gewisse Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit bedeuten, hingenommen. Nicht immer klaglos. Als ein individuelles Opfer an den Föderalismus, dessen Experimentierfreude ja auch zu eigenen Gunsten gedeihen kann.

Bei den Kampfhunden zum Beispiel. Aus den unterschiedlichen Erfahrungen der Länder ist im Vergleich abzulesen, was Verbote bringen und wie sie am besten auszugestalten sind. In München - Bayern hat auch hier strenge Regeln aufgestellt - soll es nur noch drei Kampfhunde geben, in Berlin, wo über ein neues Gesetz noch beraten wird, schätzt man deren Zahl auf 5000. Aus Münchner Zeitungen ist die Schlagzeile "Hund beißt Kind" fast verschwunden, in Berlin wird regelmäßig von Verletzungen berichtet. Der Staffordshire-Terrier, der im September in Berlin-Wedding einem zweieinhalbjährigen Kind ins Gesicht biss, hatte den vorgeschriebenen "Wesenstest" bestanden, galt als ungefährlich. Bis zum Beweis des Gegenteils.
 

 

 
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,

in der Anlage erhalten Sie die Presseerklärung des tierschutzpolitischen Sprechers der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Völk

wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur

Landeshaus, 24171 Kiel

Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543

dominik.voelk@fdp.ltsh.de

 

 
Kerstin Falkenthal
Bischof- Ketteler- Str. 2
63165 Mühlheim/ Main



n-tv Nachrichtenfernsehen
GmbH & Co. KG
Taubenstr. 1

10117 Berlin                        Mühlheim, den 7. November 2003

per Fax   030/ 20190-505


Ihr online- Artikel vom 5. 11. 03 „Kampfhund- Angriff- Geringe Chancen für Opfer“


Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema „Kampfhunde“ haben Sie einen Beitrag im Internet, der Vorurteile aufwärmt, Tatsachen außer acht lässt und nur so vor Hetze sprüht. Die Tatsache, dass Sie mit diesem Beitrag auch schon am 29. 11. 2000 (!!!) Lügen verbreitet und Ängste geschürt haben, beweist mir, dass Ihre Journalisten unsachlich und unseriös sind. Anstatt zu einem aktuellen Geschehen auch aktuelle Beiträge zu liefern, wärmen Sie Lügen auf.

Nicht nur, dass mich dieser unsachliche Beitrag wütend macht, nein, ich kann einfach nicht nachvollziehen, wie sich ein angeblich seriöser Nachrichtensender derart unseriös verhalten kann.

Hätten Sie recherchiert, so wie es Journalisten tun sollten, würden Sie auf folgende Aussagen von Frau Dr. Schöning treffen:

„Ich bin unter dem Hintergrund meiner fachlich Ausbildung und auf der Grundlage wissenschaftlicher Arbeiten ein entschiedener Gegner irgendwelcher Rasselisten im Zusammenhang mit Aggressionsverhalten. Es gibt tatsächlich insgesamt nur sehr wenig wissenschaftliche Literatur zu Rasseunterschieden außerhalb des Phänotypus,wobei ein Vergleich der vorhandenen Literatur zur Zeit auch eher das Postulat stützt,daß eine Einteilung in "aggressivere und weniger aggressive Rassen" nicht möglich ist.“      (www.ig-hundefreunde.de <http://www.ig-hundefreunde.de>) Und:
„..., daß es Hinweise auf bestimmte Zuchtlinien innerhalb von Rassen gibt, die sich durch ein unangemessenes Aggressionsverhalten bzw. durch eine niedrige Reizschwelle für unangemessenes
Aggressionsverhalten und/oder Angst auszeichnen. Auf den Zusammenhang von Angst und Aggression und vor allem das Lernen von Aggressionsverhalten wird in meinem Artikel ausdrücklich hingewiesen! Ferner scheint dem Vertreter der Beklagten auch entgangen zu sein, daß ich im Zusammenhang mit den Zuchtlinien auch Rassen nenne, die nicht in der Hamburger Hundeverordnung auftauchen: Deutscher Schäferhund, Golden Retriever, Berner Sennenhund, Cockerspaniel, Beagle, Pointer.“     (www.ig-hundefreunde.de <http://www.ig-hundefreunde.de>)

Und : Es gibt keinerlei Untersuchungen darüber, ob sich bestimmte Hunderassen in der Funktionalität, z.B. Qualität und Quantität relevanter Neurotransmittersysteme, dieser Gehirnstrukturen unterscheiden. Eine reine biologische Tatsache wie die Kontrolle von Handlungsbereitschaften durch bestimmte Gehirnstrukturen, als Begründung für Rasselisten heran zu ziehen, ist wissenschaftlich nicht haltbar.“      (www.ig-hundefreunde.de <http://www.ig-hundefreunde.de>)
Bevor Sie angebliche Aussagen von Experten heran ziehen, sollten Sie diese nicht aus ihren Zusammenhängen reißen. Frau Dr. Schöning hält von einer pauschalen Verurteilung von bestimmten ausländischen Hunderassen nichts!
Welche Experten darüber übereinstimmen, dass ein Schutz vor aggressiven Kampfhunden nur durch Leinen- und Maulkorbzwang erreicht werden könne, ergibt sich aus dem Artikel nicht. Einen Schutz vor gefährlichen Hunden, unabhängig der Rasse, erreicht man durch Sozialisation und Erziehung. Ein ständiges Tragen von Maulkorb und Leine fördert eher die Aggressivität eines Hundes, da seine Bewegungsfreiheit extrem eingeschränkt wird.
Nun zu Ihrer Expertin Gudrun Beckmann.* Womit diese Person  ihre Aussagen rechtfertigt ist mir ein Rätsel.
1.    Das die Hunde der bestimmten ausländischen Rassen nicht erziehbar sind, ist nicht nur eine Lüge, diese Aussage ist zudem äußerst lächerlich. Mein Hund ist erzogen und hört auf mich.
2.    Ich halte meinen Hund nicht aufgrund einer angeblich abschreckenden Wirkung. Ich halte meine Hündin, weil ich sie aus den Klauen eines Menschen rettete, der sie misshandelte und missbrauchte. Ich halte sie, weil ich ihr Leid nicht mehr ertragen konnte. Ich halte sie, weil sie der liebste, lustigste und verschmusteste Hund ist, den ich jemals gesehen habe.
3.    Die Behauptung, dass diesen Hunden die sonst übliche Sozialisierbarkeit fehle, ist falsch. Meine Hündin ist sozialisiert. Sie greift weder Menschen noch Artgenossen an. Selbst als sie von einem Dackel gebissen wurde, drückte sie ihn lediglich nach unten, um die Rangposition zu klären. Da Hunde Rudeltiere sind, leben sie in einer Hierarchie und machen Rangpositionen untereinander klar. Wenn mein Hund nicht sozialisierbar wäre, hätte ich sie bestimmt nicht schon seit über drei Jahren, ohne Zwischenfälle, in meinem Besitz.
4.    Die Aussage, dass ein Schäferhund nicht angreifen würde ohne provoziert zu werden ist mit die unseriöseste Behauptung, die ich in diesem Beitrag lesen musste. Diese Behauptung ist ein Unding. Auch Schäferhunde greifen ohne Provokation an. Das weiß ich deshalb so genau, weil ich gesehen habe, wie ein Schäferhund genau dies tat. Als ich mit meiner angeleinten Hündin an einer Kneipe vorbei ging, stürmte plötzlich und unerwartet ein Schäferhund aus der Kneipe und attackierte meine Hündin sofort und ohne Vorwarnung. Und falls Sie es noch nicht wissen, und danach sieht es aus, werden 99, 9% der Beißvorfälle durch das Fehlverhalten des Menschen provoziert. Unabhängig von der Rasse.
5.    Gudrun Beckmann meint, dass diese Hunde in Einzelhaft gehalten werden müssten. An dieser Aussage zeigt sich deutlich, dass man bei Frau Beckmann absolut NICHT von einer Expertin sprechen kann. Als Verhaltensforscherin müsste sie dann nämlich wissen, dass so, und nur so, keine Sozialisation statt finden kann. Einzelhaft für Rudeltiere als einzige und wahre Lösung anzubieten ist das absurdeste, was ich je gehört habe.
Frau Beckmann behauptete auch schon mal, dass die besagten Hunderassen einen Vorderhirnschaden hätten. Wahre Experten sagten folgendes dazu:
Dr. Wachtel:
„Diese Aussage könnte wissenschaftlich sein, wenn darüber Studien bestünden.  
Mir ist so etwas nicht bekannt.  

Vermutlich ist dies eine Verwechslung mit dem Idiopathischen Wutsyndrom, in der Literatur auch cocker rage oder springer rage genannt, das in manchen Linien *verschiedener* Rassen beobachtet wurde.  
Es soll mit einem menschlichen Wutsyndrom verwandt sein, das einen Gehirnvorderlappendefekt betrifft. Typisch ist eine Blickstarre, gefolgt von einer anfallsartigen, kurzzeitigen, unprovozierten Aggression, die in Normalverhalten übergeht.  
Soviel ich weiß, ist diese pathologische Erscheinung keineswegs für die genannten Bull-Rassen charakteristisch (ich weiß gar nicht, ob das bei diesen überhaupt schon festgestellt wurde) und nach Art des Auftretens mit Epilepsie vergleichbar“     (www.maulkorbzwang.de)
Dr.Feddersen-Petersen:
"Ich kenne keine wissenschaftliche Studie, die Untersuchungen über die Vorderhirnschäden der geplagten Hunderassen verrät."          (www.maulkorbzwang.de)

Sollten Sie sich wieder einmal dazu entschließen über „Kampfhunde“ zu berichten, recherchieren Sie richtig und hören Sie auf, Lügen zu verbreiten, alte Vorurteile aufzuwärmen und diese Tiere aus Unwissenheit in Verruf zu bringen.
Als Nachrichtensender kann ich Sie jedenfalls nicht mehr ernst nehmen. Ihre Glaubwürdigkeit haben Sie verloren.


Kerstin Falkenthal

 

Anmerkung der Redaktion: Das ist die Dame mit dem Vorderhirnlappenschaden - die behauptet die Hunde hätten auch einen!
Das ist auch die die nicht mal Ärztin o.ä. ist. Die ist NICHTS - die weiß nichts, die kann nichts, bis auf die Klappe aufreißen. Deshalb paßt die "Dame " auch so gut zu unseren Politikerfritzen!

Es gibt da so ein Sprichwort: Pack und Pack gesellt sich gern. Trifft das hier auch zu?
 

 
Unser Fax an NTV ist etwas kürzer:

n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co.KG
Taubenstraße 1
10117 Berlin
Fax: 030 / 20 190-505

 

z.H. Herrn Johannes Züll, Herrn Markus Föderl, Herrn Jean Pierre Müller

 

Betrifft den Artikel: Kampfhund-Angriff  - Geringe Chancen für Opfer  

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, 

zu dem oben angegebenen Artikel habe ich nur 3 Fragen:

1. Wer bezahlt Sie, das Sie solche wissentliche Falschaussagen (LÜGEN) veröffentlichen.

2. Wer bezahlt die „sogenannten Experten“,  das Sie solch einen Unsinn kundtun und damit Ihre Freunde verraten?

 3. Wer soll denn Ihrer Meinung nach weiterhin die Zeche bezahlen die durch solche – VÖLLIG unbegründete Panikmache – entstehen?

 

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruss 

Achim Weber

 www.maulkorbzwang.de

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*