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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

 
* VG Wiesbaden: Weltklasse-Urteil zur Kampfhundesteuer

* Des Kaisers neue Kleider

`Iams Tierversuche für Hundefutter: Eine PETA Ermittlung 2002-2003

 


Weihnachtsgeschenk vom Verwaltungsgericht Wiesbaden
Weltklasse-Urteil zur Kampfhundesteuer

 
Einen herzlichen Dank an das Verwaltungsgericht Wiesbaden für dieses schöne Weihnachtsgeschenk. Der Kläger hat Recht: Engel tragen Roben.
Wir erlauben uns den Hinweis, dass der Kläger - neben vielen anderen gesellschaftlichen Funktionen - zu unserer großen Freude auch Mitglied im Tierschutzverein für den Kreis Olpe e.V. ist.
Franziska, die Staffordshire Bullterrier Dame der Familie Heldt, stammt aus einem Tierheim.

 
Folgend finden sich einige Zitate und Anmerkungen zum Urteil, sowie dasselbe selbst als pdf-Dokument.
 
Wir wünschen den Herren Roland Koch und Volker Bouffier aus Hessen,
welche am 15. August 2000 alle sog. "Kampfhunde" ihren rechtmässigen Haltern aufgrund angeblich "mangelnden berechtigten Interesses an der Haltung" enteignen und euthanasieren lassen wollten (was von Rechtsanwalt Volker Stück und seiner Klägergemeinschaft am 14. August 2000 durch einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Kassel verhindert wurde),
Siehe:
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/laender/hessen/001hessen.html
und welche in Folge 4 (in Worten: vier) immer wieder von den Gerichten negierte Hundeverordnungen verbrachen,

sowie Herrn Bundesinnenminister Otto Schily,

welcher das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde fabrizierte,

und Herrn Bundespräsidenten Johannes Rau,
welcher dieses am 20. April 2001 (komisches Datum...) verabschiedete Gesetz unterzeichnen zu müssen meinte,

angemessene Weihnachten und ein angemessenes Jahr 2004 !
Möge der Weihnachtsmann ihnen allen genau das geben, was sie verdienen.
Mit Verve.
 
Und nun zu dem Weihnachtsgeschenk, dass wir von den robentragenden Engeln des Verwaltungsgerichts Wiesbaden bekommen haben:
 
Es ist hier als pdf-Dokument abrufbar:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/heldt_041103/heldt_urteil.pdf
Lange Ladezeit (4,5MB) - aber wir arbeiten dran.

Hier nun auch als .html Seite -mit einzelnen .jpg

Hic facit gloria hundi:
Rechtsanwältin Müller-Gebel und Kollegen
Alleestr. 35, 65812 Bad Soden

 
Das VG Wiesbaden sagt über kommunale Kampfhundesteuersatzungen:
 
"Die unwiderlegliche Vermutung der Gefährlichkeit aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Hunderasse und die damit einhergehende Erhebung eines um ein Vielfaches höheren Steuersatzes gegenüber der Haltung eines "normalen" Hundes ist jedoch nur dann im Sinne eines legitimen Lenkungszweckes gerechtfertigt und mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, wenn gerade bei der konkret in Frage stehenden Hunderasse hinreichend objektive und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Hunde ein Gefährdungspotential aufgrund bestimmter Zuchtmerkmale wie Angriffslust, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft und Schärfe aufweisen."
 
Zum Staffordshire Bullterrier befindet das VG Wiesbaden explizit:
 
"In diesem Zusammenhang ist besonders das von der Klägerseite vorgelegte Gutachten der Ethologin Dr. Feddersen-Petersen vom Institut für Haustierkunde der Christian-Albrechts-Universität Kiel vom 20.05.2002 hervorzuheben, das eine ausgesprochen fundierte und differenzierte Untersuchung der Eigenschaften von Staffordshire Bullterriern zum Gegenstand hat....
Des Weiteren wird in dem Gutachten und in anderen vorgelegten Unterlagen auch schlüssig dargelegt, dass sich die Zuchtmerkmale der heute verbreiteten Staffordshire Bullterier ganz wesentlich von denjenigen der "historischen" Staffordshire Bullterrier, die u.a. auch offenbar für Hundekämpfe benutzt wurden, unterscheiden und deshalb die damals vorherrschenden Zuchtmerkmale "Aggressivität gegen andere Hunde" und "Beißlust" keineswegs auf die heutigen Staffordshire Bullterier übertragen werden können."
 
Wir erlauben uns, aus dem aktuell gültigen FCI-Zuchtstandard für Staffordshire Bullterrier zu zitieren:
 
 
Und wir erlauben uns, aus dem aktuell gültigen FCI-Zuchtstandard für Deutsche Schäferhunde zu zitieren:
 
"Wesen:...Er muss Mut, Kampftrieb und Härte besitzen, um als Begleit-, Wach-, Schutz-, Dienst- und Hütehund geeignet zu sein."
Siehe:
http://www.gebrauchshunde.net/Rassen%20und%20Zucht/PT%20Deutscher%20Sch%E4ferhund/Standard/PT-DS-Standard.htm
 
und dann zitieren wir noch besonders genüßlich aus der aktuell gültigen Prüfungsordnung der VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde, VPG 1, ehemalige Schutzhundprüfung 1 / SchH 1), welche die Zuchtzulassungsvoraussetzung für Deutsche Schäferhunde ist:
 
"Der HF setzt sofort seinen Hund auf RA mit Hörzeichen "Voran" ein und bleibt stehen.
Der Hund hat drangvoll, energisch, mit festem, vollem, sicherem und ruhigem Griff zuzufassen und den Angriff abzuwehren.
Hat der Hund gefaßt, muß der Helfer nach kurzem Bedrängen - ohne Stockschläge zu geben - auf RA die Gegenwehr einstellen. Darauf hat der Hund selbstständig bzw. auf das einmalige Hörzeichen "Aus" abzulassen und den Helfer zu bannen. Kann der Hd. beim ersten Anbiß den Griff nicht halten und kommt vom Schutzarm ab, greift jedoch sofort wieder selbständig an, wird die Übung mit dem Prädikat "befriedigend" bewertet."
Siehe:
http://www.dobermann-brandenburg.de/schh1.htm
 
Das Gutachten des Bundesveterinäramtes der Schweiz
Siehe:
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/info/053info.html

und die Dissertation von Andrea Steinfeldt
Siehe:
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/info/052info.html
 
sind diesbezüglich auch ganz besonders informativ.
 
Wir ermutigen unsere Leser herzlich, aus diesen Zitaten selbstständig und ganz alleine eigene Schlussfolgerungen zu ziehen.
 
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzt in seinem Urteil die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2000
 
"Dabei kann dem kommunalen Satzungsgeber im Hinblick auf den verfolgten Lenkungszweck durchaus ein gewisser Gestaltungs- und Bewertungsspielraum bei der Frage eingeräumt werden, welche Hunderassen als potentiell gefährlich eingestuft werden und welche nicht. So mag es insbesondere dann, wenn eine solche Einstufung n Fachkreisen umstritten und/oder der Erkenntnisstand noch ungesichert ist, gerechtfertigt sein, im Hinblick auf ein mögliches Gefährdungspotential eine gewissermaßen "experimentelle" Regelung zu treffen (vgl. hierzu BVerwG a.a.O.).
Ein solche noch ungeklärte, aber doch gewisse Anhaltspunkte für ein mögliches Gefährdungspotential aufweisende Erkenntnislage mag bei Einführung der hier in Frage stehenden Satzungsbestimmungen im Jahre 1998 auch in Bezug auf den Staffordshire Bullterrier zunächst bestanden haben.
Offenbar gab es seinerzeit Erkenntnisse, die allerdings im Nachhinein wohl auf einer fehlerhaften Auswertung von Beißstatistiken beruht haben...
Es kann aber zur Überzeugung des Gerichts nicht angehen, dass eine einmal vorgenommene Einstufung, zudem wenn sie auf noch ungesicherter Grundlage erfolgt ist, auch dann unreflektiert und ohne erneute Nachprüfung aufrecht zu erhalten, wenn mittlerweile neuere fachliche und wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die nachhaltig die vorgenommene Einstufung nicht nur in Zweifel ziehen, sondern möglicherweise sogar als unhaltbar erscheinen lassen."
"Der in der mündlichen Verhandlung geäußerte Einwand, eine kleine Kommune könne dies mit den ihr zu Verfügung stehenden sachlichen und personellen Mitteln gar nicht leisten, mag zwar im Tatsächlichen zutreffen, entbindet aber gleichwohl nicht von der Verpflichtung, für die Rechtskonformität ihrer eigenen satzungsbestimmungen auch einstehen zu müssen."
 
Da das vom VG Wiesbaden Ausgeurteilte auf Hunderte von kommunalen Hundesteuersatzungen bundesweit in Deutschland zutrifft, kann man allen Kommunen nur raten, ihre Kampfhundesteuersatzungen zu prüfen - und schnellstmöglich zu revidieren.
Wer keine Ahnung hat, sollte eben auch keine Satzungen häkeln.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang auch an die Anträge auf Zulassung der Berufung bzgl. der Klagen gegen die Kampfhundesteuern der Stadt Düsseldorf, welche seit 2 Jahren beim OVG Münster "reifen" - oder verstauben?
 
Hochinteressant
gerade für
die Herren
Roland "das waren jüdische Vermächtnisse" Koch,
Volker "noch ´ne Hundeverordnung" Bouffier,
Otto "ich lass mir besser mein Lehrgeld als Jurist zurückgeben" Schily
und
Johannes
"ich unterschreibe mit einem frommen Spruch auf den Lippen alles" Rau

sind auch die folgenden vorweihnachtlichen Anmerkungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

Wer jahrelang in ungebrochener Stumpfsinnskette von
Franz "Polizeibeamter a.D." Breitsamer

abschreibt, ist selber schuld.
Nicht wahr,
Herr Günter "Eigenauskunft: ein solches Verfahren kann man nicht mit Volltrotteln machen" Beckstein?
 
"Der pauschale Hinweis, dass der Staffordshire Bullterrier auch in der hessischen Hundeverordnung und im Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde aufgeführt wird, ist nicht ausreichend, um die vorstehend aufgezeigten nachhaltigen Bedenken auszuräumen.
Allein der Umstand, dass sowohl der Bundesgesetzgeber als auch der hessische Verordnungsgeber (in einem anderen Regelungszusammenhang) bezüglich der Staffordshire Bullterrier ebenfalls eine Einstufung als gefährliche Hunderasse vorgenommen haben, besagt allein noch gar nichts über die Richtigkeit oder Vertretbarkeit dieser Qualifizierung.
Im Übrigen kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass bei den genannten Regelungen nochmals eine ins Einzelne gehende Überprüfung hinsichtlich der Gefährlichkeit jeder einzelnen Hunderasse erfolgt ist.
Vielmehr dürfte nach den Erkenntnissen des Gerichts insoweit auf bereits vorhandene Listen zurückgegriffen worden sein, die ursprünglich wohl in den 90er Jahren im Auftrag kommunaler Spitzenverbände erstellt wurden."
 
An dieser Stelle schliesst sich dann der Kreis, bzw. die weihnachtliche Lichterkette:
 
"Es kann aber zur Überzeugung des Gerichts nicht angehen, dass eine einmal vorgenommene Einstufung, zudem wenn sie auf noch ungesicherter Grundlage erfolgt ist, auch dann unreflektiert und ohne erneute Nachprüfung aufrecht zu erhalten, wenn mittlerweile neuere fachliche und wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die nachhaltig die vorgenommene Einstufung nicht nur in Zweifel ziehen, sondern möglicherweise sogar als unhaltbar erscheinen lassen."
 
In diesem Sinne:
Fröhliche Weihnachten!
 
Nicht wer rennen kann, gewinnt das Rennen,
sondern wer bis zum Ende rennen kann.
(Sprichwort aus Jamaika)
 

Des Kaisers neue Kleider

"Inhalt:
Zwei Betrüger geben vor, einen Stoff zu besitzen, der für die Menschen unsichtbar sei, die in ihrer Position fehl am Platze seien. Für den Kaiser, der das gerne herausfinden will, eine sehr interessante Eigenschaft. Er lässt sich sogleich Kleider aus diesem Stoff nähen. Niemand sieht den Stoff, aber alle kaschieren ihre daraus abgeleitete Unfähigkeit, indem sie Stoff und Kleider ausdrücklich loben. Das geht soweit, dass der Kaiser sogar nackt durch die Straßen geht und weder seine Beamten noch das Volk ausspricht was es sieht, nämlich einen nackten Kaiser. Als ein kleines Kind unbekümmert ausspricht was es sieht ("Der ist ja nackt"), ist es für den Kaiser schon zu spät, er muss nackt weitergehen und so tun, als glaube er selbst daran, dass er nicht nackt sei.

Interpretation:
Auch hier stellt sich die interessante Frage nach wahren Ursachen und wahren Wirkungen. Platt gesehen könnte man kurz sagen, die Betrüger haben den Kaiser reingelegt und der Kaiser ist darauf reingefallen, wodurch die peinliche Situation entstand. Etwas näher betrachtet, stellt sich die Frage, inwieweit der Kaiser selbst Schuld an der verfahrenen Situation hatte und wie das Unheil hätte verhindert werden können. Wenn der erste Minister, der den Stoff begutachten hätte sollen, gleich gesagt hätte, dass er nichts sehe, wäre der Schwindel sofort aufgefolgen. Das hat er mit Rücksicht auf seine eigene Position, die er damit in Frage gestellt hätte, nicht getan. Verallgemeinernd lässt sich daraus ableiten, dass die Angst vor Machtverlust, die Angst einmal Erreichtes aufgeben oder in Frage stellen zu müssen, so groß sein kann, dass die davon Betroffenen, ihre eigene Wahrnehmung (die nicht verzerrt, sondern glasklar ist) vor der Umwelt verläugnen. Wenn das dann alle machen, geht das soweit, dass der Kaiser, der höchste Repräsentant von Macht und Ordnung, sich nackt und schutzlos in den Straßen prostituiert. Er stellt sich ein Stück weit selbst in Frage. "

Quelle: http://www.theateraufcd.de/maerch.htm
 
 

Iams Tierversuche für Hundefutter: Eine PETA Ermittlung 2002-2003

http://www.peta.de/aktionen/iams/video.html

Folgende Firmen haben entweder auf PETA`s Anfrage nicht geantwortet oder nicht alle Fragebögen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt oder führen nach eigenen Angaben Tier- oder Futterversuche auf firmeineigenem Gelände oder in Vertragslabors durch.


Stand:24.11.2003

Affinity Petcare Deutschland GmbH
z.B.: Brekkies, Premium, Advance, Veterinary Diets, Special Care etc
 
Anifit GmbH

 

Animonda GmbH
Animonda und Integra
 
Bayer Business Group Animal Health
Bay-o-Pet Kauknochen für Hunde
 
Canidae PETFOODS Diana Heimtiernahrung
z.B.: VG 20, vegetarisches Hundefutter
 
Dr. Schaette AG EnRA GmbH
Finnern GmbH
z.B.: Rinti, Reddy, Schmusy, Kasimir, Miamor, Kattovit
 
GESUNA
z.B. Tix, Ko-Kra, Romeo, Schnucki, Chico, Premium, Rufus, Tropic
 
Josera Tierernährung
z.B. Joschi Josera oder Joschi Kat
 
Lidl Stiftung & Co.KG
z.B.: Coshida, Orlando
 
Masterfoods GmbH
z.B.: Whiskas, Kitekat, Sheba, Pedigree, Cäsar, Frolic, Chappi
 
Nestle Purina Petcare Deutschland GmbH
z.B.: Purina, Bonzo, Matzinger, Friskies, Felix, Doko, Gourmet, Noblesse, Proplan
 
Nutro Pets nature
Royal Canin Tiernahrung GmbH Saturn Petfood GmbH
z.B.: Athena, Daya, Ebony, Amigo, Apollo
 
Vitakraft

Folgende Firmen haben PETA schriftlich versichert, dass Sie nur mit Einverständnis der Tierhalter Geschmacks- bzw. Akzeptanztests an Tieren in Privathaushalten durchführen oder generell auf Tierversuche verzichten.

Update:24.11.2003

DR. ALDER'S TIERNAHRUNG GMBH
Otto-Hahn-Strasse 3
D-52525 Heinsberg
Telefon: +49(0)2452 22919
Telefax: +49(0)2452 22536
E-Mail: info@dr-alder.de
http://www.dr-alder.de
Bernina Heimtierausstattung
Wilhelm Naumann GmbH
Am Großen Teich 12
58640 Iserlohn
Telefon: 02371-946-0
Telefax: 02371-946-148
E-Mail: info@bernina.de
www.bernina.de
Ergänzungsfutter: Snacks und Kauknochen etc.
Bosch Tiernahrung GmbH & Co.
Engelhardshauser Str. 55 und 57
74572 Blaufelden – Wiesenbach
Tel.: 07953 – 870
info@bosch-tiernahrung.de
Bozita Heimtierfutter GmbhH
Rungedamm 31
21035 Hamburg
Tel: 040-734-30791
Fax: 040-419-28501
info@bozita.com
www.bozita.de
Care Royal GmbH
Schloß Unterriexingen
71706 Markgröningen
Tel.: 07147 - 55 55
Fax. : 07147 - 5666
www.care-royal.de
Gerhard Vollmer GmbH & Co. KG
Industriestr. 13
32139 Spenge
Tel.: 05225-3300
Fax: 05225-6724
www.vollmers.de
Gimborn GmbH
Pf 100552
46425 Emmerich
Tel.: 02822-964-0
02822 - 964-113
info@gimborn.de
Katzentabs
Milch-und Schokodrops für Hunde
Grau GmbH
Industriestr. 27
46419 Isselburg
Tel.: 02874 - 9142-0
info@grau-gmbh.de
http://www.grau-tiernahrung.de
i
m Direktvertrieb
Interquell GmbH
Abt. Tierfeinnahrung
Gartenstr. 3
88517 Wehringen
Tel.: 08234 – 9622-0
Fax: 08234 – 9622-96
info@happydog.de
z.B.: Happy Dog, Happy Cat etc.
 
Pitti Heimtierprodukte GmbH & Co.KG
Blitzkuhlenstr. 125
455659 Recklinghausen
Tel.: 02361 – 92090
Fax. 02361 – 920945
info@pitti.de
AS (alles Trockenfutter und Nassfutter
im Beutel - nicht in Schalen), Dein Bestes, Petti fun, Oscar, Espino, Pitti Boris, Pitti Beethoven etc.
SolidGold Europa
Hildesheimer Str.53
30169 Hannover
Telefon: +49 (0) 341 94691 17
info@solidgold-europa.de
www.solidgold-europa.de
Vet-Concept oHG
Europa-Allee 12
54343 Föhren
Tel.: 06502-996-50
Fax: 06502-996-529
www.vet-concept.de
im Direktvertrieb bzw. über Tierärzte
WASEBA
Prof.-Dillinger-Weg 65
67098 Bad Dürkheim
Fax: 06322-980-153
www.Waseba.com
Yarrah Organic Pet Food
P.O. 448
3840 AK Hardewijk
Tel.: 31 (o) 341-439850
Fax: 31 (o) 341-439870
info@yarrah.com
http://www.yarrah.de
im Naturkostladen oder Fachhandel

Hier lesen und sehen Sie noch viel mehr darüber: http://www.peta.de/aktionen/iams/video.html

 

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*