Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Sorry das der Letter wieder so lang ist - aber wir müßen uns z.Z. etwas mehr um das Geschäft kümmern - habe es über 4 Jahre nun sehr vernachlässigt für den Kampf gegen SCHWACHSINNIGE Poli"ticker" und HVO's
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Liebe Hundefreundinnen, liebe Hundefreunde, ich möchte Ihnen weitere Informationen zum aktuellen Stand der Beratung zum Entwurf des Gefahrhundegesetzes Schleswig-Holstein zukommen lassen. Der Gesetzentwurf befindet sich immer noch im Beratungsvorgang des Innen-und Rechtsausschusses. Hierzu wurde jetzt aktuell eine Synopse erarbeitet, die die einzelnen schriftlichen Stellungnahmen zu einzelnen Paragrafen zuordnet. Die Synopse habe ich Ihnen zur Kenntnis in der Form einer *pdf-Datei beigefügt. Es lassen sich hieraus die verschiedenen Streitpunkte zu einzelnen Punkten herauslesen. |
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Subject: Tierschutzverein Berlin
Der Vorstand ist zurückgetreten, über 2000 Mitglieder sind ausgetreten etc. Was geht da vor sich ? Auch ein Herr Apel, seineszeichens 1. Vorsitzender des DTB ist mit von der Party. Wer kann konkretes berichten. Vielleicht ein ausgetretenes Mitglied. Oder Noch - Mitglied. Bitte melden. Danke.
----------------- Dazu dieser Bericht: Carola Ruff, die heimliche Herrin des Tierheims, überraschend zurückgetretenBerlin - Hinter verschlossenen Türen ist in Europas größtem Tierheim ein Streit um Geld und Macht ausgebrochen. Vize-Chefin Carola Ruff, die heimliche Herrin des Tierheims am Hausvaterweg, hat ihren Posten geräumt. Mit ihr traten weitere Mitglieder des Vorstands zurück. Wie geht es nun weiter, was wird jetzt aus den über 700 Hunden, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen? Der Streit brach am Sonnabend bei einer Vorstandssitzung im Tierheim aus. Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und oberster Chef der Berliner Tierschützer, kritisierte Veränderungspläne des Berliner Vorstandes. Der wollte unter anderem eine Eintrittsgebühr für Besucher einführen und die Abgabe von Tieren mit einer Gebühr (bis zu 60 Euro) belegen. Wolfgang Apel zur BZ: "Eintritt fürs Tierheim nehmen? Das kommt nicht in Frage. Das Tierheim ist doch kein Zoo." Bei der Abgabe-Gebühr forderte Apel: "Da müssen Ausnahmen gemacht werden. Sozial Schwache können das Geld nicht zahlen. Die setzen ihre Tiere dann auf der Straße aus." Auch über weitere Punkte soll heftig gestritten worden sein. "Darüber möchte ich mich hier aber nicht äußern", sagt Apel. Seit Monaten aber kursieren Gerüchte, daß Hunde aus dem Heim verschwinden und wohlmöglich in Versuchslaboren landen. Apel scheint diese Vorwürfe zu kennen. Er sagt: "Nein, um diese Gerüchte ging es nicht." Und stellt klar: "Da ist auch nichts dran."
Tierpflegerin Anja Schulz öffnet einen Käfig in der Quarantänestation für
mißhandelte und kranke Katzen im Tierheim
Foto: dpa
Der Streit war jedenfalls zu viel für Carola Ruff, die seit 14 Jahren für das Tierheim (74 Mitarbeiter, drei Millionen Euro Betriebskosten) arbeitet. Sie räumte ihren Platz. Gleichzeitig traten auch ihr Ehemann Volker Wenk (1. Vorsitzender des Tierschutzvereins) und die 2.Vorsitzende Simone Mierheim zurück. Freiwillig und ohne Druck? "Sie haben ihren Rücktritt angeboten", sagt Wolfgang Apel. Was sagen die Betroffenen? "Wissen Sie, so glücklich bin ich über meine Rücktritt nicht, und ich werde mich äußern, wenn die Zeit ran ist", sagt Simone Mierheim zur BZ. Gestern am Hausvaterweg: Das Büro von Carola Ruff steht leer, auch ihre Dienstwohnung (3 Zimmer) auf dem Gelände des Tierheims ist verlassen. "Wir haben uns darauf geeinigt, daß sie die Dienstwohnung bis Ende des Monats räumt", sagt Wolfgang Apel. Wo ist Carola Ruff jetzt? "Sie macht, glaube ich, Urlaub in Indien oder auf den Malediven", sagt Tierheim-Mitarbeiter Stefan Schenk. Die Reise sei allerdings schon seit längerem für die Tage nach der wichtigen Sitzung geplant gewesen - als ob Carola Ruff geahnt hätte, daß sie hinschmeißen würde. Was wird nun aus den Tieren? Michael Begall, Geschäftsführer des Tierheims: "Um die werden wir uns schon kümmern." Allerdings galt Carola Ruff als Motor des Tierheims und als geniale Spendensammlerin. Wie es ohne diese Talente am Hausvaterweg weitergeht - unklar.
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Hundesteuer - nicht erhöhen sondern abschaffen!! Wenn es nach den Vorstellungen des Schwedter Bürgermeisters Herrn Schauer geht, dann soll die Hundesteuer wegen "zwischenzeitlicher Entwicklungen" erhöhr werden.Nun bleibt ja die Frage: Was versteht Herr Schauer unter "zwischenzeitlichen Entwicklungen"? Liebe Hundehalter, bitte fragen Sie doch Herrn Schauer - schriftlich oder telefonisch! Der Schwedter Bürgermeister ist der Meinung, dass die Hunde schließlich die Straßen verschmutzen. Laut Steuerrecht gibt es aber keine Scheiß - Straf - Steuer.Besteuert wird die Hundehaltung und der damit betriebene "wirtschaftliche Aufwand". Also, wer einen Hund hält, der besitzt eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - und die muss besteuert werden. Nun zahlt Herr Schauer für seinen Pudel dieselbe Steuer wie eine Rentnerin für ihren vierbeinigen Gefährten.Ist das gerecht? In fast allen europäischen ländern wurde die Hundesteuer wegen ihrer Sittenwidrigkeit abgeschafft - Schwedts Bürgermeister will die ohnehin schon hohe Hundesteuer noch mehr in die Höhe treiben. Aus der Sicht von gut verdienenden Beamten mag das ja "kaum der Rede wert sein" - aber für viele andere Menschen ist es schon "der Rede wert". Oder wird die die Hundehaltung bald nur noch ein Privileg für die Besserverdienenden sein?Man darf auch nicht vergessen, dass der Markt rund um den Hund ein Milliardengeschäft ist. Ich will damit sagen, dass Hundehalter viele Arbeitsplätze schaffen. Dafür werden sie aber nicht belohnt sondern mit der Zahlung der sittenwidrigen Hundesteuer bestraft. So richtig zugeschlagen hat man dann seitens der kommunalen Steuereintreiber bei der Besteuerung der sogenannten "Kampfhunde" - wider besseren Wissens. Aber Geld stinkt ja bekanntlich nicht.Man stempelt Hunde willkürlich als gefährlich ab und kassiert kräftig bei den Besitzern. Sollte es sich hier aber wirklich um "gefährliche" Hunde handeln, dann werden sie durch die Zahlung dieser unmoralischen Steuer auch nicht ungefährlich.Für wie blöd hält man die Menschen eigentlich? Hartz IV, unsoziale Gesundheitsreform, pri-vate Zahnersatzversicherung, Lohnkürzung, Hundesteuer u.s.w. ... - wann endlich ist die Geduld der Bevölkerung ausgereizt? Am 18. November findet um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Schwedter Rathauses eine Stadtverordnetenversammlung statt.. Hier liegt auch die Erhöhung der Hundesteuer zur Beschlussfassung vor. Der Verein "Hilfe für Tiere in Not" und die IG "Deutsche Hundefreunde gegen die Hundesteuer" rufen alle Hundehalter zu einer Kundgebung um 13.00 Uhr vor dem Schwedter Rarhaus auf - also eine Stunde vor Beginn der Stadtverordnetenversammlung. Bitte kommen Sie und sagen Sie auch Ihre Meinung zu dieser geplanten Steuererhöhung. Anschließend sollten die Hundehalter auch in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sein.Sehen Sie sich genau an, wer für die Erhöhung die Hand hebt - die nächsten Wahlen kommen bestimmt!!! Wer kämpft, der muss mit Niederlagen rechnen.Aber, wer nicht kämpft, der hat bereits verloren!
Heidrun Schultz Vorstandsmitglied "Hilfe für Tiere in Not" e. V. |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Tierfreunde, anbei erhalten Sie, aus aktuellem Anlass, einen Brief mit Stellungnahme der Iams Company, den wir Ihrer Aufmerksamkeit empfehlen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kerstin Pahl Mit freundlichen Grüßen Cicero Gesellschaft für Werbung und Kommunikation mbH Gustav-Adolf-Str. 2 65195 Wiesbaden Tel.: 0611/95146-0 Fax: 0611/95146-31 E-Mail: info@cicero-kommunikation.de Hier zu lesen: |
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Peter Böttcher Postfach 10 71 03 28071 Bremen Tel.: 0172 53 43 63 5 Fax: 0421 339 83 47 Henning Scherf Rembertistr. 71 28195 Bremen 30. Oktober 2004
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Pressemeldung vom 05.11.04 Ländermehrheit will Tiere rechtlos lassen: Bundesrat lehnt Tierschutzklage ab Die Bundesratsmehrheit hat heute den Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein zur Einführung von Beteiligungs- und Klagerechten im Tierschutz, der Tierschutzklage, rundheraus abgelehnt. „Dies ist ein einmaliger und kandalöser Vorgang“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Entscheidung ist keinesfalls hinnehmbar. Wir fordern die Bundesländer auf, sich erneut mit dem Entwurf zu befassen und ggf. Änderungsanträge einzubringen, um zu einer einvernehmlichen Lösung für den Tierschutz zu kommen. Auch Bundesregierung und Bundestag müssen sich jetzt in der Tierschutzklage einschalten.“ Das Land Schleswig-Holstein hatte zur heutigen Bundesratssitzung einenEntwurf vorgelegt, um analog zum Umweltschutz auch im Tierschutz bundesweite Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Tierschutzverbände einzuführen. Dieser wurde abgelehnt. Nicht einmal Änderungs- oder Gegenvorschläge zum vorliegenden Entwurf haben die Länder eingebracht. Sie haben sich dem Tierschutz schlicht verweigert. Beim Entwurf des Landes Schleswig-Holstein geht es auch um die Frage, wie der Tierschutz bei Öffentlichen Beteiligungsverfahren einbezogen werden kann, die ohnehin durchgeführt werden müssen. Derzeit haben wir die absurde Situation, dass beim Bau industrieller Legehennen- oder Schweinehaltungsanlagen anerkannte Naturschutzverbände etwa zu Fragen des Emissionsschutzes gehört werden. Kein Tierschutzverband hat jedoch das Recht danach zu fragen, ob denn eigentlich die Tierschutzbestimmungen eingehalten werden, geschweige denn Rechtsmittel zu ergreifen, wenn dies nicht der Fall ist. Mit der Verweigerung der Zustimmung zur Tierschutzklage hat sich der Bundesrat unter anderem auch einem besseren Schutz von Heimtieren verweigert. Schreitet die Behörde gegen Missstände in einer Tierhaltung ein, so hat der Halter immer das Recht, sich gerichtlich dagegen zu wehren. Um Gerichtsverfahren und Kosten zu vermeiden, zögern die Behörden gerade bei uneinsichtigen Haltern oft entschieden durchzugreifen. Die Tiere bleiben dann ihrem Schicksal überlassen. In solchen Fällen muss es möglich sein, dass seriöse Tierschutzverbände notfalls selbst die Gerichte anrufen. „Tierhalter und Tiernutzer können gegen alles und jeden klagen, während die Tierschutzverbände selbst in Fällen schwerster Tierquälerei tatenlos zusehen sollen. Das ist nicht akzeptabel“, kommentiert Apel. Der Deutsche Tierschutzbund dankt der schleswig-holsteinischen Landesregierung ausdrücklich für die Vorlage des Gesetzentwurfes, ebenso den Ländern, die die bundesweite Einführung von Beteiligungs- und Klagerechten für seriöse Tierschutzorganisationen unterstützen. Nach dem vorläufigen Scheitern appelliert der Deutsche Tierschutzbund ebenfalls an Bundesregierung und Bundestag, die Vorlage aufzugreifen und zur bundesweiten Durchsetzung der Beteiligungs- und Klagerechte für Tierschutzverbände beizutragen. Mit freundlichen Gruessen Presseabteilung Deutscher Tierschutzbund e.V. Baumschulallee 15 D-53115 Bonn Tel: +49-(0) 228-6049624 Fax: +49-(0)228-6049641 E-Mail: presse@tierschutzbund.de Besuchen Sie auch die Website des Deutschen Tierschutzbundes e.V.: http://www.tierschutzbund.de -------------------------------------------------------------------------------- Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine gescheitert Klarer Rückschritt für den Tierschutz verhindert 5. November 2004 - Zur Ablehnung des Bundesrates zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände erklärt der Tierschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB: Durch die Ablehnung des Antrags des Landes Schleswig-Holstein auf Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände hat der Bundesrat klar entschieden, dass durch das geltende Tierschutzgesetz ausreichende rechtliche Bestimmungen zur Gewährleistung des Tierschutzes vorliegen. Dies ist ein guter Tag für den Tierschutz und den Wissenschaftsstandort Deutschland. Die Einführung eines Verbandsklagerechts hätte eine Verlagerung der Forschung in Länder bewirkt, wo geringe oder keine tierschutzrechtlichen Vorschriften gelten. Dies wäre ein klarer Rückschritt für den Tierschutz gewesen. Autor(en): Peter Bleser CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1, 11011 Berlin mailto:fraktion@cducsu.de Politik mit Durchklick http://www.cducsu.de Quelle: pressrelations.de Aufgenommen am: 05.11.2004 Verantwortlich: CDU/CSU- Fraktion |
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Peter Krämer - Gelsenkirchen 05.11.2004
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich wollte Ihnen nur ein großes Lob aussprechen für Ihren journalistisch wertvollen Beitrag: „Nicht berechenbar“, vom 29.10.2004 Nicht, dass die unbegründete Hetze auf die von Politikern und Medien sogenannten Kampfhunden nicht abreissen will, nein jetzt wird sogar Halbwissen von dummen Lesern verbreitet. Der Verfasser weißt sogar selber auf seine fehlende Sachkunde hin und urteilt nur Spekulativ. Ihre Redaktion jedoch untermalt diese Absonderungen mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen Bild. Was ist der Zweck? Was erwarten Sie sich davon? Klar hat jedes Käseblatt ein Parteibuch zu tragen, aber haben Sie denn gar keinen Anspruch an Ihre eigene Zunft? Sie haben doch Ihren Beruf irgendwann sicherlich einmal mit Überzeugung begonnen. Wo ist diese geblieben? Wenn Sie Ihr Blättchen nicht füllen können, dann berichten Sie über die Thematik doch einmal objektiv und wissenschaftlich fundiert. Sie beteiligen sich an der Verbreitung einer Lüge mit der Sie Menschen und Hunde diskriminieren. Ich biete Ihnen hiermit meine ehrenamtliche Tätigkeit für einen sachlichen Beitrag zu diesem Thema gerne an, auch wenn ich nicht in Bremen beheimatet bin. Aber Ihre Arbeit kursiert Deutschlandweit. Mit der dringenden Bitte um Stellungnahme,
Peter Krämer |
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Vergleich im Rechtsstreit Kläger 1: Anifit Vertriebs GmbH (Geschäftsführerin Gabriele Reuter) Kläger 2: Gabriele Reuter Kläger 3: Dr. Bruno Reuter Beklagte 1: Ute Langenkamp Beklagte 2: Tierhilfe Aurora – Hilfe für Tiere in Not e.V. (Vorsitzende Ute Langenkamp) Beklagter 3: Stephan Steiner Frau Ute Langenkamp, Herr Dr. Bruno Reuter, Frau Gabriele Reuter und die Firma Anifit Vertriebs GmbH haben am 7.10.2004 vor dem Landgericht München folgenden Vergleich geschlossen: 1. Die Beklagten verpflichten sich, bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, bei der Beklagten zu 2) zu vollziehen an deren Vorsitzenden, es zu unterlassen wörtlich oder sinngemäß über die Kläger folgende Behauptungen aufzustellen oder zu verbreiten: 1. Die Kläger seien „Wölfe im Schafspelz“, „Raubhaie mit Mafiamethoden“. Sie würden als „Fleischmafia skrupellos im Tierschutz abzocken und dadurch 4000 Hunde in akute Lebensgefahr bringen“. 2. Die Kläger zu 2 und 3 hätten ebenso lügenhafte wie verleumderische Hetz-Artikel in der Boulevard Presse und im Fernsehen veröffentlichen lassen, um den guten Ruf der Beklagten zu 1 und 2 zu vernichten und der Beklagten zu 2 die für Tausende von Tieren notwendigen Spender zu entziehen. 3. Die Kläger seien plötzlich wie Raubhaie über die Beklagten zu 1 und 2 hereingebrochen und hätten mittels brutalster Mafiamethoden versucht, deren Spendengelder und vor allen Dingen deren Spender an sich selbst zu reißen. 4. Die Kläger zu 2 und 3 bildeten zusammen mit Frau Christa Schechtl ein wahrhaft diabolisches Dreieck und eine teuflische Kombination hochkarätiger Lumpen, die über Leichen gehen, um ihr verderbliches Ziel zu erreichen. 5. Die Klägerin zu 1 habe mittels einer bis ins kleinste raffiniert ausgeklügelten Strategie versucht, die Beklagte zu 2 in Form der feindlichen Übernahme zu schlucken, um sich dadurch die mühevolle Arbeit, einen eigenen Verein aufzubauen, zu ersparen. 6. Der Kläger zu 3 habe von der Beklagten zu 1 einen Beratungsauftrag erhalten. Er habe die ihm im Rahmen des Beratungsauftrages übergebenen Auslandsüberweisungsbelege unverzüglich an die Boulevardpresse weitergegeben und dadurch ihr Vertrauen auf das schäbigste missbraucht. Er habe Mandantenverrat begangen. 7. Der Kläger zu 3 habe die Beklagte zu 1 mit der Drohung, diese der Staatsanwaltschaft auszuliefern bzw. in den Knast zu bringen, dazu zu veranlassen gesucht, die Vereinsgelder der Beklagten zu 2 auf sein Treuhandkonto zu überweisen. 8. Der Kläger zu 3 habe die Beklagte zu 1 völlig ungerechtfertigt wegen Spendenveruntreuung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil sie die Spendengelder der Beklagten zu 2 nicht auf sein Spendenkonto überwiesen habe. 9. Die Kläger zu 2 und 3 würden mit allen Mitteln versuchen, die Beklagte zu 1, so betrügerisch, so widerwärtig und so verachtenswert wie nur möglich erscheinen lassen, um die dadurch erbosten Spender zu veranlassen, sich der Klägerin zu 1 anzuschließen. 10. Die am 12. Februar 2003 und am 26.02.2003 in der TZ München sowie nachfolgend im Neuen Blatt Hamburg erschienenen Zeitungsartikel über den Hund „Nico“ und die Smeura seien von der Klägerin zu 2 verfasst worden. Die dort aufgestellten Behauptungen stammten von der Klägerin zu 2 und wären sämtlich frei erfundene und publikumswirksam zurecht gemachte Lügen, mit der die Klägerin zu 2 versucht habe, die Beklagte zu 1 zu verleumden und damit zu beweisen, dass sie ständig lügt. 11. Die Kläger zu 2 und 3 hätten nach Wissen der Beklagten zu 1 außer der Fuhre Stroh, die lediglich dazu gedient habe, einen Spion in die Smeura zu schaffen, keinen Pfennig für die zahlreichen Hunde der Beklagten zu 1 und 2 aufgewendet. 12. Die Klägerin zu 1 sei nur mit höchstens 2000 EUR kreditwürdig bzw. offensichtlich nahezu zahlungsunfähig. Der Verein „unser Tierparadies“ werde durch den Kläger zu 3 vertreten. Der Kläger zu 3 sei Mitinhaber der „Räucherland-Wurstwaren-Handelsgesellschaft“. 13. Die Kläger hätten sich ganz fest vorgenommen, die Beklagte zu 2 mit Pressehilfe über die Journalistin Christa Schechtl durch infamsten Rufmord und übelste Verleumdungen der Beklagten zu 1 zu ruinieren. 14. Die Kläger hätten versucht, durch Erpressung und Nötigung zum Spendenmissbrauch an die Spendengelder der Beklagten zu 2 heranzukommen. 15. Die Kläger versuchen,durch ihre mörderischen, verleumderischen Hetz-Kampagnen gegen die Beklagte zu 1, möglichst alle Spender der Beklagten zu 2 auf die eigene Seite zu ziehen und zum spenden für ihre eigenen Belange zu bewegen, wodurch sie die Fleischfirma Anifit schnellstmöglich zu sanieren hoffen. 16. Die Kläger zu 2 und 3 seien höchstgradig geizig und profitorientiert und hätten mit selbstlosem, ehrenamtlichen Tierschutz überhaupt nichts im Sinn. Sie würden von tierschutzorientierten Spendern erwarten, dass diese ihre Fleischfirma sanieren. 17. Die Kläger zu 2 und 3 verdienten einen großen Teil ihres Lebensunterhalts durch den Verkauf von Fleischprodukten, für die Hundertausende von armseligsten Schlachttieren durch die größte Not und den schlimmsten Tod gegangen sind. 18. Die Kläger zu 2 und 3 seien „Deutsche Draculas!“ für die Tieren offensichtlich nur „Profit“ bedeuten. Sonst hätten sie sich nicht an die Beklagte zu 2 als florierenden Verein festgekrallt, um diesen mit Skrupellosigkeit und brutalster Gewalt die für deren vielen Tiere so nötigen Spender abzusaugen. 19. Der Kläger zu 3 habe wiederholt gegenüber Anrufern behauptet, er würde die Beklagte zu 1 deshalb erbärmlich verleumden und durch den Schmutz ziehen, weil er sein Fleisch nach Rumänien verkaufen wolle. 20. Das Hauptanliegen der Kläger zu 2 und 3 sei nicht der selbstlose Tierschutz, sonder ganz im Gegenteil das skrupellose, fette Geschäftemachen mit dem bitteren Leid und Tod der armseligsten Schlachttiere. Ihr Ideal und Lebenszweck sei Borstenvieh und Schweinespeck. 21. Die Tiernahrung der Klägerin zu 1 werde längst nicht mehr in Schweden hergestellt. 22. Die Gegner der Beklagten zu 1, die Kläger zu 1 bis 3, seien so groß und in ihren Möglichkeiten, ihr zu schaden, dabei so raffiniert, schmutzig, skrupellos und habgierig, dass sie sich ihrer nicht zu erwehren wusste. Sie seien einfach teuflisch. 23. Die Kläger seien skrupellose Menschen, die eine vier Monate andauernde Rufmordkampagne geführt hätten, um den Beklagten zu 1 und 2 und deren über 4000 Tieren zu schaden. 24. Der Tierschutzverein Füssen und Umgebung e.V. habe sich ausdrücklich von den anrüchigen Werbepraktiken der Tier-Fleisch-Dosen Firma Anifit distanziert. 25. Die Kläger zu 2 und 3 würden Mitarbeiter beschäftigen, die sich widerrechtlich Stempelkopien eines angesehenen Tierschutzvereins besorgt haben, um sie für üble Geschäftemacherei zu verwenden. 26. Der Kläger zu 3 habe als Rechtsanwalt Mitarbeiter, die Stempel fälschen und die Vermittlungslisten des Füssener Tierschutzvereins missbrauchen. 27. Die Kläger zu 2 und 3 seien nicht seriös und glaubwürdig und erst durch eine äußerst zweifelhafte Schmutzkampagne gegen die Beklagte zu 1 in peinlicher Weise bekannt geworden. 28. Die Kläger zu 2 und 3 würden mit einer Lügenkampagne gegen die Beklagten zu 1 und 2 das Leben von knapp 4000 Hunden und Hunderten von Katzen in Rumänien und Italien gefährden. 2. Die Beklagten zu 1) und 2) verpflichten sich, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu vollziehen an der Vorsitzenden der Beklagten zu 2), es zu unterlassen, zum Boykott zu 1) und deren Tiernahrung aufzurufen. 3. Die Beklagten zu 1) und 2) verpflichten sich, diesen Vergleich in vollem Wortlaut ohne jeglichen Kommentar und Zusatz binnen 6 Monaten in der nächsten für den Druck vorgesehenen Ausgabe des Rundbriefes des Beklagten zu 2) (Das kleine Licht) und auf der von dem Förderverein Tierhilfe Aurora betriebenen Internet-Seite (glaublich www.tierhilfe-aurora.de) zu veröffentlichen und für die Dauer von mindestens 6 Monate zu belassen. 4. Die Beklagten verpflichten sich ferner, diesen Vergleich in seinem vollen Wortlaut und ohne Zusatz und Kommentar per E-Mail an die in den Anlagen K26 und K27, die als Anlage zu diesem Vergleich genommen werden, aufgeführten Empfänger zu verschicken. 5. Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Rechtsstreits Vorgelesen und genehmigt. |
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