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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

06.12.2001 

*  Zehn Hunde sichergestellt

* An Laufbaendern mit lebenden Kaninchen abgerichtet

* "Kampfhunde"-Steuer Stormarner Kommunen soll abschrecken

*  Rechtsprechungen ?

*  INITIATIVE ZUR ABSCHAFFUNG DER JAGD


Pressemitteilung von Mittwoch, 5. Dezember 2001
Stadt Mönchengladbach

Zehn Hunde sichergestellt
Stadtverwaltung leitet Verfahren ein

pmg. Am 29. November erhielt das Amt für öffentliche Ordnung einen Hinweis darauf, dass auf einem unbewohnten und nahezu ungesicherten Gelände an der Niers in der Nähe der Kläranlage mehrere "Kampfhunde" gehalten würden.. Die Beamten gingen noch am selben Tag den Hinweisen nach und betraten das verwahrloste und nur mangelhaft gesicherte Gelände, auf dem sie sechs ausgewachsene Hunde und vier Welpen fanden.

Aufgrund der unzureichenden Sicherung wäre es unbefugten Personen jederzeit möglich gewesen, die Hunde zu entwenden oder zu befreien. Zumal das Gelände, auf dem die Hunde gehalten wurden, einige hundert Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt ist.

Um diese Gefahr abzuwehren ordnete die Stadtverwaltung die sofortige Sicherstellung aller Hunde an. Die Tiere wurden mit Unterstützung des örtlichen Tierschutzvereins und der Feuerwehr in das Tierheim am Hülserkamp gebracht. Ein Gutachten des Veterinäramtes, das die Rassezugehörigkeit der Hunde klären sollte, liegt inzwischen vor.

Danach scheint sicher, das alle zehn Tiere Kreuzungen aus Rassen sind, die der Anlage 1 zur Landeshundeverordnung NRW angehören. Als Ursprung der Kreuzungen kommen die Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier in Frage. Sicher ausschließen lässt sich, dass es sich bei den Tieren um American Bulldogs handelt, wie vom Halter angegeben. Der Rassestandard der American Bulldogs werde vollkommen anders beschrieben, so das Veterinäramt, das für sein Gutachten unter anderem Exterieur, Körperbau, Größe und Gewicht der sichergestellten Tiere untersucht hat.

Für die Ordnungsbehörde ergeben sich aus dem Gutachten und den vorgefundenen Zuständen auf dem Gelände folgende Konsequenzen:

- Dem Hundehalter, der keine Erlaubnis hat, diese Hunde zu halten, und solch eine Erlaubnis auch nicht beantragt hat, wozu er verpflichtet gewesen wäre, ist die Unzuverlässigkeit zu attestieren. Ihm soll auf unbestimmte Zeit untersagt werden, Hunde der Anlagen 1 und 2 zu halten oder zu betreuen.

- In Zusammenarbeit mit der Bauordnungsbehörde ist zu prüfen, ob eine
Hundehaltung auf dem besagten Gelände überhaupt zulässig ist.

- Schließlich hat die Stadtverwaltung ein Verwaltungszwangsverfahren wegen der Müllablagerung auf dem Gelände gegen den Grundstückseigentümer
eingeleitet.

Kontaktdaten:
Stadt Mönchengladbach - Pressestelle
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: <A
HREF="mailto:Pressestelle@moenchengladbach.de">Pressestelle@moenchengladbach
.de</A>


http://express.de/ddorf/2279688.html

6.12.2001

An Laufbaendern mit lebenden Kaninchen abgerichtet
10 Kampfhunde sichergestellt

Von GUeNTHER CLASSEN

Moenchengladbach - Das von Detlev P. privat gepachtete Gelaende am Klaerwerk a n der Niers war verwahrlost. In engen Zwingern hausten im eigenen Kot sechs ausgewachsene Kampfhunde und vier Welpen. Bei den Tieren handelt es sich um Kreuzungen drei gefaehrlicher Rassen.

Anwohner haben Hundehalter P. angezeigt : “Er haelt die Tiere illegal!³ Das Ordnungsamt handelte noch am gleichen Tag machte kurzen Prozess, stellte alle Hunde sicher. Unvorstellbar, was eine Anwohnerin EXPRESS berichtete: “Der P. schickte seine Kampfhunde auf ein Laufband, befestigte an dessen Ende lebende Kaninchen. So trainierte er die Tiere.³

Die Ermittlungen der Stadt ergaben: Die Haltung war weder beantragt noch genehmigt. Die Tiere entstammen einem gefaehrlichen Zuechtungs-Mix aus den Rassen Staffordshire-, Pitbull- und Staffordshire Bull-Terrier.

Folge: Der 40-jaehrige P. wurde als “unzuverlaessig³ erklaert und die Hunde vo n der Feuerwehr und versierten Helfern ins Tierheim gebracht.

Wegen illegaler Muellablagerungen auf seinem verwilderten Gelaende bekam P. noch eine weitere Anzeige.

Das Ordndungsamt: “Der Halter nannte uns die falsche Rassebezeichnung »American Bulldoggs«. Ein Gutachten ergab jedoch, Tiere, die zur Anlage 1 der Landeshundeverordnung (Leinen-, Maulkorbzwang, Zuchtverbot) gehoeren. Wi r haben dem Mann die Haltung auf unbestimmte Zeit untersagt, Hunde zu halten oder zu betreuen.³


http://www.ln-online.de/Nachrichten/Lokales/stormarn__642864.htm

23843 Bad Oldesloe

  "Kampfhunde"-Steuer Stormarner Kommunen soll abschrecken


Von Brigitte Judex-Wenzel, LN
Bad Oldesloe - Weil das Geld immer weniger wird, wollen immer mehr Kommunen das Schwarzhalten von Hunden durch Zaehlungen unterbinden. Keine Einnahmequelle, sondern vielmehr Abschreckung.

Den einen geht es darum, jede Mark mobil zu machen. Die anderen wollen ein Instrument zur Abschreckung. Hunde beschaeftigten in juengerer Zeit immer wieder Stormarner Gemeindevertretungen. Westerau will gern einmal wissen, o b angemeldete und tatsaechlich im Dorf gehaltene Hunde zahlenmaessig uebereinstimmen. Grabau und Poelitz sind in den Kreis der Kommunen mit stark erhoehter Steuer fuer "gefaehrliche Hunde" eingetreten.

Peter Johannsen (KWV) machte seine Westerauer Gemeindevertreter-Kollegen angesichts angespannter Finanzlage darauf aufmerksam, dass sich die von ihm in Trenthorst vorgenommene Zaehlung der Hunde in Form hoeherer Hundesteuereinnahmen ausgezahlt habe. "Das koennte man in den Ortsteilen Westerau und Ahrensfelde ja auch einmal machen", schlug er vor. In zweifacher Hinsicht fand Johannsen Zustimmung. "Und wenn es nur 300 Mark sind", hiess es mit Blick auf den Gemeindeetat. "Ausserdem geht es um Gerechtigkeit", unterstrich Buergermeister Heinrich Blunck (KWV).

Direkt beschlossen wurde eine Zaehlaktion nicht, aber es wurde locker besprochen, dass in Westerau jemand im "Ober-" und jemand im "Unterdorf" di e Hunde durchzaehlen und dass auch jemand aus Ahrensfelde feststellen muesste, in wie vielen dortigen Haushalten es bellende Mitbewohner gibt.

In so manchem Dorf haben solche Hundezaehlungen nicht nur eine Diskrepanz zwischen offiziell registrierten und tatsaechlich vorhandenen Hunden ergeben .
Selbst wenn nicht nach einem Steuernachweis gefragt wurde, hatte allein die Tatsache, dass die Gemeinde die Zahl der Tiere feststellte, manch kleine Flut an "freiwilligen" Anmeldungen zur Folge.

Einen anderen Weg geht Grabaus Buergermeister Werner Schroeder. Durch sich im Dorf ergebende Gespraeche - "Ich gehe doch nicht auf Grundstuecke und schnueffle" - konnte er bereits einige der Anmeldeformulare fuer Hunde verteilen, die er im Haus liegen hat. Grabau war im Amt Bad Oldesloe-Land die erste Gemeinde, die das Thema Kampf- oder gefaehrliche Hunde aufgegriffe n hatte. Um besorgte Einwohner zu beruhigen, waren sich die Ortspolitiker schnell einig, dass fuer bestimmte Rassen eine richtig hohe Steuer festgeleg t werden sollte. Vor kurzem, bei der Umstellung der Hundesteuersatzung auf Euro, wurde die Absicht in die Tat umgesetzt: Ab 1. Januar 2002 kostet ein gefaehrlicher Hund 600 Euro (normale Steuer 25 Euro), ein zweiter 1250 Euro (40) und jeder weitere in ein und demselben Haushalt 2500 Euro (60). Nachde m angeblich einmal ein Kampfhund im Dorf gesehen worden war, ist Werner Schroeder allerdings fast sicher, dass kein Tier in Grabau lebt, dass in diese Kategorie eingestuft werden muesste. "Vorbeugend" solle die hohe Steue r wirken.

Auch Ruempel beschloss vor einiger Zeit die Aufnahme so genannter Kampfhunde in die Steuersatzung. Poelitz nutzt die anstehende Euro-Umstellung zur Einfuehrung der Preisklasse gefaehrliche Hunde. Hier wurden pauschal 500 Euro pro Hund festgelegt und nicht nach Anzahl gestaffelt. "Wir fangen mit einem an", erlaeutert Buergermeister Rainer Westphal, da es bislang ohnehin keinen einzigen kampfhundartigen Hund im Dorf gebe. ln-online/lokales vom 05.12.2001 09:02


http://www.aachener-zeitung.de/corem/corem/az/lokales/stolberg/wuff06052009
0
0_11205.html

Das habe ich meinem Hund in die Pfote versprochen...»

Stolberg. «Diese Vorlage ist eine Frechheit. Jeder Tierfreund sollte dem, der sie zu verantworten hat, die «rote Karte» zeigen», wetterte Rita Buerger (Gruene) im Hauptausschuss gegen die Verwaltung. Rueckendeckung erhielt sie ausgerechnet von Karl-Heinz Eisenmenger.
«Diese Argumentation geht unter die Guertellinie», schimpfte der CDU-Politiker. Kaemmerer Dr. Wolfgang Zimdars verteidigte seine Vorlage mit dem Hinweis auf moegliche Uebergriffe von Hunden, wie sie vor einigen Monaten zur Aenderung de r Landeshundeverordnung gefuehrt haben. Ueber alle politische Graeben hinweg waren sich diese beiden herausragenden Vertreter ihrer Parteien einig. Schliesslich hatte es Eisenmenger «meinem Hund in die Pfote versprochen, dazu etwas zu sagen». So sehr sich Eisenmenger und Buerger einig waren ueber die Formulierung der Verwaltung , so unterschiedlich waren spaeter ihre Haltungen bei der Abstimmung ueber die neue Hundesteuersatzung. «Ein Hund, der bellt macht zwa r Laerm, verscheucht aber auch Einbrecher», verwies Eisenmenger auch auf soziale Aspekte der Haltung von Hunden, etwa bei Alleinstehenden, Kindern oder Senioren.
Dennoch zeigte sich der christdemokratische Hundefreund einverstanden mit einer «massvollen Erhoehung» der Steuersaetze, die dann «bei weitem noch nicht so hoch wie in anderen Staedten liegen» wuerden. Aufgrund der Euro-Umstellung und der dann noch erforderlichen Teilbarkeit durch zwoelf - zur monatlichen Anpassung der Gebuehr - steigen die bisherigen Steuersaetze wie folgt: fuer einen Hund von 132 Mark (67,49 ) auf 86 , fuer zwei Hunde von 156 Mark (79,76 ) auf 105 , fuer drei und mehr Hunde von 180 Mark (92,03 ) auf 123 je Hund sowie fuer einen so genannten gefaehrlichen Hun d von 1056 Mark (539,92 ) auf 614 , und fuer jeden weiteren gefaehrlichen Hund wird die Steuer auf 767 festgelegt. Die Erhoehungen empfahl der Hauptausschs s gegen die Stimmen von SPD und Gruenen dem Stadtrat. Nicht durchsetzen bei CDU und FDP konnten sich Rita Buerger mit ihrer Forderung, so genannte gefaehrliche Hunde nach erfolgreich absolvierter Wesenspruefung wieder wie «normale» Hunde zu besteuern.

(-juel-), 05.12.2001 20:20


ALLE NACHFOLGENDEN ANGABEN OHNE GEWÄHR !!!
(kamen so bei uns an - herzlichen Dank an Roger )


* GG Art. 3 I; VwGO § 47 I; MVSOG § 17; MVHundehVO
- Die widerlegliche gesetzliche Vermutung einer Gefaehrlichkeit bei
bestimmten, im Einzelnen benannten Hunderassen ist mit dem
Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG vereinbar.
- OVG Greifswald, 6.4.2001, 4 K 32/00
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht
Rechtsprechungsreport, 2001, Heft 11/12, S. 752

* GG Art. 3 I; HbgVwVfG § 26 II; HbgSOG §§ 1 a, 3; HbgHundeVO § 1
- Auf die Generalklausel des § 3 HbgSOG laesst sich die als
vollziehbares Handlungsgebot getroffene Anordnung, einen Hund beim
Amtstierarzt vorzufuehren, jedenfalls dann nicht stuetzen, wenn
hinreichende Anhaltspunkte fuer eine konkrete Gefaehrlichkeit dieses
Hundes nicht bestehen und nur zu pruefen ist, ob der Hund einer Rasse
zuzuordnen ist, fuer deren Vertreter nach § 1 HbgHundeVO die Vermutung
der Gefaehrlichkeit gilt.
- OVG Hamburg, 11.12.2000, 2 Bs306/00
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht, 2001,
Heft 11, S. 1311

* GG Art. 2 I, 14 I; VwGO § 80 II Nr. 4 V; HbgHundeVO §§
1, 2, 4, 7 I,11 II
- § 2 I HbgHundeVO ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein
*berechtigtes Interesse&quot; an der Haltung eines gefaehrlichen
Hundes in der Regel zu bejahen ist, wenn die Erlaubnis beantragt
wird, um eine vor Einfuehrung der Erlaubnispflicht begonnene
Hundehaltung fortsetzen zu koennen.
- OVG Hamburg, 16.5.2001, 2 Bs 124/01
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht, 2001,
Heft 11, S. 1309

* GG Art. 3 I; HbgSOG §§ 1 a, 5; HbgHundeVO §§ 1, 4,7
- Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG kann die
Anknuepfung an die Rassezugehoerigkeit von Hunden fuer eine durch
Rechtsvorschrift begruendete Vermutung ihrer Gefaehrlichkeit auch dann
vereinbar sein, wenn zu erwarten ist, dass nicht alle Hunde dieser
Rassen auf Grund ihrer angeborenen Eigenschaften mit großer
Wahrscheinlichkeit gefaehrlich sind.
- OVG Hamburg, 11.12.2000, 2 Bs 311/00
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht, 2001,
Heft 11, S. 1308



* RhPfGefAbwV §§ 1 ff., 10
- Die Rheinland-Pfaelzische Gefahrenabwehrverordnung - Gefaehrliche Hunde
- vom 30. 6. 2000 ist sowohl hinsichtlich ihrer nicht widerlegbaren
Vermutung, dass Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American
Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren
Abkoemmlinge besonders gefaehrlich sind, als auch hinsichtlich des
daran anknuepfenden Pflichtenkatalogs (Sachkundennachweis,
Kennzeichnungspflicht, Maulkorbzwang u. a.) mit der Verfassung fuer
Rheinland-Pfalz vereinbar.
- RhPfVerfGH, 4.7.2001, VGH B 12/00, 18/00, 8/01
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht, 2001,
Heft 11, S. 1273

* VwGO § 43; TierSchG § 16 a
- Der Halter oder Eigentuemer eines Tieres (hier: Pit Bull Terrier),
welches auf der Grundlage von § 16a Nr. 2 letzter Halbs. TierSchG
durch die zustaendige Behoerde unter Vermeidung von Schmerzen gegen
dessen Willen getoetet worden ist, hat das fuer die Feststellungsklage
erforderliche Rehabilitationsinteresse, wenn die Toetung vor
Klageerhebung erfolgt ist, die Beschlagnahme des Tieres im Rahmen
einer großangelegten polizeilichen Ermittlung gegen eine
*Kampfhundeszene" stattfand und diese Umstaende durch
Presseveroeffentlichungen der Oeffentlichkeit bekannt geworden sind.
- VG Frankfurt a. M., 23.5.2001, 2 E 1506/99 (2)
- veroeffentlicht in: Neue Juristische Wochenschrift, 2001,
Heft 11, S. 1320

* TierSchG §§ 3 Nrn. 7 und 8, 16a; BJagdG § 22a, LJG § 25, LJGDVO § 46
- Bei der Pruefung eines Jagdhundes in der "Wasserarbeit hinter einer
lebenden, flugunfaehig gemachten Ente" wird der Hund im Sinne des § 3
Nr. 8 TierSchG auf die Ente gehetzt. Diese Hetze ist
tierschutzwidrig, da die Grundsaetze der weidgerechten Jagdausuebung
eine solche Ausbildung und Pruefung, die in der Landesverordnung zur
Durchfuehrung des Landesjagdgesetzes nicht vorgesehen ist, nicht
erfordern.
- OVG Koblenz, 20.3.2001, 12 A 11 997/00
- veroeffentlicht in: Natur und Recht, 2001, Heft 10, S. 596
 


INITIATIVE ZUR ABSCHAFFUNG DER JAGD
 

3. Anti-Jagd-Demo in Berlin
Forderung an die Politiker: Abschaffung der Jagd jetzt!
 

Liebe Tierschützer!

„Zum weltweiten Frieden gehört auch der Friede mit den Tieren.“, hallte die Stimme des Sprechers der „Initiative zur Abschaffung der Jagd“, Kurt Eicher, über den
Kurfürstendamm. Die Politiker, insbesondere Umweltministerin Renate Künast, wurden aufgefordert: „Ändert die Gesetze! Schafft die Jagd ab!“
 

 
 

Am 1. Dezember fand in Berlin zum dritten Mal eine große Demonstration für die Abschaffung der Jagd statt. Mit großen Transparenten und Sprechchören zogen
etwa 1000 Demonstranten aus ganz Deutschland vom Adenauerplatz über den adventlich belebten Kurfürstendamm bis zum Joachimstaler Platz. Aus Berlin
nahmen etliche Tierschutzgruppen, der Verein gegen die tierquälerische Massentierhaltung VgtM und die Tierschutzpartei teil. Etliche Passanten schlossen sich
dem Protestmarsch spontan an. In Sprechchören forderten die Jagdgegner: „Schafft die Jagd ab!“ Die Aufschriften der vielen großen Transparente waren weithin
zu lesen: „Frieden ist unteilbar! Stoppt den Krieg und schafft die Jagd ab!“ - „Jagd ist Terror gegen Tiere!“- „Auch Wildschweine haben eine Seele!“ -
„Naturschutz ohne Jagd“ - „Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit“ (Th. Heuss).

Bei der Abschlusskundgebung forderten Redner die Abschaffung der Jagd aus ökologischen, biologischen und ethischen Gründen: „Jagd schadet unserer Natur
und schädigt das ökologische Gleichgewicht in unseren Wäldern.“ Die Erfahrungen in den große Naturschutzgebieten, z.B. in Italien zeigten, dass die Abschaffung
der Jagd nur Vorteile für Natur und Tiere bringt.  In Europa jage der Mensch nicht mehr um seine Ernährung sicher zu stellen: „Es geht einzig und allein um eine
Freizeitbeschäftigung, um ein zweifelhaftes Vergnügen - die Lust am Töten.“, so Kurt Eicher, Studiendirektor, Biologe und Sprecher der Initiative
„Abschaffung-der-Jagd.de“.

Der bekannte Tierrechtler und Autor mehrerer jagdkritischer Bücher („Jägerlatein“, „Das Anti-Jagd-Buch") Dag Frommhold forderte in seinem Appell für die
Berliner Anti-Jagd-Demo: „Es wird höchste Zeit, dass die Gesetzgebung in Deutschland endlich dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand einerseits und
dem Willen der Bevölkerungsmehrheit anderseits angepasst wird. Die Abschaffung der Jagd ist eine Frage menschlicher Kultur, unser Verständnis und unsere
Behandlung der Tiere ein Gradmesser unserer Ethik.“
Umfragen zufolge spricht sich über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland gegen die Jagd aus. In einer von HÖRZU bereits 1996 (Heft 37, S.12)
veröffentlichten Statistik hieß es gar: »71% aller Deutschen (zwischen 16 und 60 Jahren) lehnen die Jagd ab. Wobei Frauen (80%) und junge Menschen zwischen
16 und 29 Jahren (84% dagegen) weitaus kritischer sind als Männer (62% dagegen).«.
Für alle Demo-Teilnehmer wurde wieder vegane Hokkaido-Kürbis-Suppe ausgeschenkt, nach dem Motto: „Gut essen ohne Fleisch!“.
Die Demonstrationen für die Abschaffung der Jagd finden immer am ersten Samstag im Monat statt. Der nächste Termin:

Zeit: 5. Januar 2002, 12 Uhr
Treffpunkt: Adenauerplatz
Demoverlauf: über den Kurfürstendamm
Abschlusskundgebung: von 13-14 Uhr vor der Gedächtniskirche
Redner: Kurt Eicher, Dag Frommhold

Kommt alle zahlreich nach Berlin und lasst uns ein deutliches Zeichen für Politiker, Presse und Öffentlichkeit setzen.

Noch eine herzliche Bitte:
Macht alle mit bei unserer Unterschriftenaktion „Abschaffung der Jagd“! Verteilt die Unterschriften an eure Mitglieder und Freunde, legt sie auf Info-Tischen aus
und verschickt sie mit euren Magazinen oder Mailings.
Ihr könnt die Unterschiftenliste auch als pdf von unserer Homepage http://www.abschaffung-der-jagd.de runterladen oder als Druck bestellen.

Mit herzlichen Grüßen,

Kurt Eicher
Weitere Informationen und Kontakt für Interviews:
Kurt Eicher, Heilbronn, Tel. 07131/481263 oder Tel. 0175/1475083,
http://www.abschaffung-der-jagd.de
 

 

 

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al>Kurt Eicher
Weitere Informationen und Kontakt für Interviews:
Kurt Eicher, Heilbronn, Tel. 07131/481263 oder Tel. 0175/1475083,
http://www.abschaffung-der-jagd.de
 

 

 

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