Pressemitteilung von Mittwoch, 5.
Dezember 2001
Stadt Mönchengladbach
Zehn Hunde sichergestellt
Stadtverwaltung leitet Verfahren ein
pmg. Am 29. November erhielt das Amt für öffentliche Ordnung einen Hinweis
darauf, dass auf einem unbewohnten und nahezu ungesicherten Gelände an der
Niers in der Nähe der Kläranlage mehrere "Kampfhunde" gehalten würden.. Die
Beamten gingen noch am selben Tag den Hinweisen nach und betraten das
verwahrloste und nur mangelhaft gesicherte Gelände, auf dem sie sechs
ausgewachsene Hunde und vier Welpen fanden.
Aufgrund der unzureichenden Sicherung wäre es unbefugten Personen jederzeit
möglich gewesen, die Hunde zu entwenden oder zu befreien. Zumal das Gelände,
auf dem die Hunde gehalten wurden, einige hundert Meter vom nächsten Wohnhaus
entfernt ist.
Um diese Gefahr abzuwehren ordnete die Stadtverwaltung die sofortige
Sicherstellung aller Hunde an. Die Tiere wurden mit Unterstützung des
örtlichen Tierschutzvereins und der Feuerwehr in das Tierheim am Hülserkamp
gebracht. Ein Gutachten des Veterinäramtes, das die Rassezugehörigkeit der
Hunde klären sollte, liegt inzwischen vor.
Danach scheint sicher, das alle zehn Tiere Kreuzungen aus Rassen sind, die der
Anlage 1 zur Landeshundeverordnung NRW angehören. Als Ursprung der Kreuzungen
kommen die Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und
Staffordshire Bullterrier in Frage. Sicher ausschließen lässt sich, dass es
sich bei den Tieren um American Bulldogs handelt, wie vom Halter angegeben.
Der Rassestandard der American Bulldogs werde vollkommen anders beschrieben,
so das Veterinäramt, das für sein Gutachten unter anderem Exterieur,
Körperbau, Größe und Gewicht der sichergestellten Tiere untersucht hat.
Für die Ordnungsbehörde ergeben sich aus dem Gutachten und den vorgefundenen
Zuständen auf dem Gelände folgende Konsequenzen:
- Dem Hundehalter, der keine Erlaubnis hat, diese Hunde zu halten, und solch
eine Erlaubnis auch nicht beantragt hat, wozu er verpflichtet gewesen wäre,
ist die Unzuverlässigkeit zu attestieren. Ihm soll auf unbestimmte Zeit
untersagt werden, Hunde der Anlagen 1 und 2 zu halten oder zu betreuen.
- In Zusammenarbeit mit der Bauordnungsbehörde ist zu prüfen, ob eine
Hundehaltung auf dem besagten Gelände überhaupt zulässig ist.
- Schließlich hat die Stadtverwaltung ein Verwaltungszwangsverfahren wegen der
Müllablagerung auf dem Gelände gegen den Grundstückseigentümer
eingeleitet.
Kontaktdaten:
Stadt Mönchengladbach - Pressestelle
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: <A
HREF="mailto:Pressestelle@moenchengladbach.de">Pressestelle@moenchengladbach
.de</A>
http://express.de/ddorf/2279688.html
6.12.2001
An Laufbaendern mit lebenden Kaninchen abgerichtet
10 Kampfhunde sichergestellt
Von GUeNTHER CLASSEN
Moenchengladbach - Das von Detlev P. privat gepachtete Gelaende am Klaerwerk a
n der Niers war verwahrlost. In engen Zwingern hausten im eigenen Kot sechs
ausgewachsene Kampfhunde und vier Welpen. Bei den Tieren handelt es sich um
Kreuzungen drei gefaehrlicher Rassen.
Anwohner haben Hundehalter P. angezeigt : Er haelt die Tiere illegal!³ Das
Ordnungsamt handelte noch am gleichen Tag machte kurzen Prozess, stellte alle
Hunde sicher. Unvorstellbar, was eine Anwohnerin EXPRESS berichtete: Der P.
schickte seine Kampfhunde auf ein Laufband, befestigte an dessen Ende lebende
Kaninchen. So trainierte er die Tiere.³
Die Ermittlungen der Stadt ergaben: Die Haltung war weder beantragt noch
genehmigt. Die Tiere entstammen einem gefaehrlichen Zuechtungs-Mix aus den
Rassen Staffordshire-, Pitbull- und Staffordshire Bull-Terrier.
Folge: Der 40-jaehrige P. wurde als unzuverlaessig³ erklaert und die Hunde vo
n der Feuerwehr und versierten Helfern ins Tierheim gebracht.
Wegen illegaler Muellablagerungen auf seinem verwilderten Gelaende bekam P.
noch eine weitere Anzeige.
Das Ordndungsamt: Der Halter nannte uns die falsche Rassebezeichnung
»American Bulldoggs«. Ein Gutachten ergab jedoch, Tiere, die zur Anlage 1 der
Landeshundeverordnung (Leinen-, Maulkorbzwang, Zuchtverbot) gehoeren. Wi r
haben dem Mann die Haltung auf unbestimmte Zeit untersagt, Hunde zu halten
oder zu betreuen.³
http://www.ln-online.de/Nachrichten/Lokales/stormarn__642864.htm
23843 Bad Oldesloe
"Kampfhunde"-Steuer Stormarner Kommunen soll abschrecken
Von Brigitte Judex-Wenzel, LN
Bad Oldesloe - Weil das Geld immer weniger wird, wollen immer mehr Kommunen
das Schwarzhalten von Hunden durch Zaehlungen unterbinden. Keine
Einnahmequelle, sondern vielmehr Abschreckung.
Den einen geht es darum, jede Mark mobil zu machen. Die anderen wollen ein
Instrument zur Abschreckung. Hunde beschaeftigten in juengerer Zeit immer
wieder Stormarner Gemeindevertretungen. Westerau will gern einmal wissen, o b
angemeldete und tatsaechlich im Dorf gehaltene Hunde zahlenmaessig
uebereinstimmen. Grabau und Poelitz sind in den Kreis der Kommunen mit stark
erhoehter Steuer fuer "gefaehrliche Hunde" eingetreten.
Peter Johannsen (KWV) machte seine Westerauer Gemeindevertreter-Kollegen
angesichts angespannter Finanzlage darauf aufmerksam, dass sich die von ihm in
Trenthorst vorgenommene Zaehlung der Hunde in Form hoeherer
Hundesteuereinnahmen ausgezahlt habe. "Das koennte man in den Ortsteilen
Westerau und Ahrensfelde ja auch einmal machen", schlug er vor. In zweifacher
Hinsicht fand Johannsen Zustimmung. "Und wenn es nur 300 Mark sind", hiess es
mit Blick auf den Gemeindeetat. "Ausserdem geht es um Gerechtigkeit",
unterstrich Buergermeister Heinrich Blunck (KWV).
Direkt beschlossen wurde eine Zaehlaktion nicht, aber es wurde locker
besprochen, dass in Westerau jemand im "Ober-" und jemand im "Unterdorf" di e
Hunde durchzaehlen und dass auch jemand aus Ahrensfelde feststellen muesste,
in wie vielen dortigen Haushalten es bellende Mitbewohner gibt.
In so manchem Dorf haben solche Hundezaehlungen nicht nur eine Diskrepanz
zwischen offiziell registrierten und tatsaechlich vorhandenen Hunden ergeben .
Selbst wenn nicht nach einem Steuernachweis gefragt wurde, hatte allein die
Tatsache, dass die Gemeinde die Zahl der Tiere feststellte, manch kleine Flut
an "freiwilligen" Anmeldungen zur Folge.
Einen anderen Weg geht Grabaus Buergermeister Werner Schroeder. Durch sich im
Dorf ergebende Gespraeche - "Ich gehe doch nicht auf Grundstuecke und
schnueffle" - konnte er bereits einige der Anmeldeformulare fuer Hunde
verteilen, die er im Haus liegen hat. Grabau war im Amt Bad Oldesloe-Land die
erste Gemeinde, die das Thema Kampf- oder gefaehrliche Hunde aufgegriffe n
hatte. Um besorgte Einwohner zu beruhigen, waren sich die Ortspolitiker
schnell einig, dass fuer bestimmte Rassen eine richtig hohe Steuer festgeleg t
werden sollte. Vor kurzem, bei der Umstellung der Hundesteuersatzung auf Euro,
wurde die Absicht in die Tat umgesetzt: Ab 1. Januar 2002 kostet ein
gefaehrlicher Hund 600 Euro (normale Steuer 25 Euro), ein zweiter 1250 Euro
(40) und jeder weitere in ein und demselben Haushalt 2500 Euro (60). Nachde m
angeblich einmal ein Kampfhund im Dorf gesehen worden war, ist Werner
Schroeder allerdings fast sicher, dass kein Tier in Grabau lebt, dass in diese
Kategorie eingestuft werden muesste. "Vorbeugend" solle die hohe Steue r
wirken.
Auch Ruempel beschloss vor einiger Zeit die Aufnahme so genannter Kampfhunde
in die Steuersatzung. Poelitz nutzt die anstehende Euro-Umstellung zur
Einfuehrung der Preisklasse gefaehrliche Hunde. Hier wurden pauschal 500 Euro
pro Hund festgelegt und nicht nach Anzahl gestaffelt. "Wir fangen mit einem
an", erlaeutert Buergermeister Rainer Westphal, da es bislang ohnehin keinen
einzigen kampfhundartigen Hund im Dorf gebe. ln-online/lokales vom 05.12.2001
09:02
http://www.aachener-zeitung.de/corem/corem/az/lokales/stolberg/wuff06052009
0
0_11205.html
Das habe ich meinem Hund in die Pfote versprochen...»
Stolberg. «Diese Vorlage ist eine Frechheit. Jeder Tierfreund sollte dem, der
sie zu verantworten hat, die «rote Karte» zeigen», wetterte Rita Buerger
(Gruene) im Hauptausschuss gegen die Verwaltung. Rueckendeckung erhielt sie
ausgerechnet von Karl-Heinz Eisenmenger.
«Diese Argumentation geht unter die Guertellinie», schimpfte der
CDU-Politiker. Kaemmerer Dr. Wolfgang Zimdars verteidigte seine Vorlage mit
dem Hinweis auf moegliche Uebergriffe von Hunden, wie sie vor einigen Monaten
zur Aenderung de r Landeshundeverordnung gefuehrt haben. Ueber alle politische
Graeben hinweg waren sich diese beiden herausragenden Vertreter ihrer Parteien
einig. Schliesslich hatte es Eisenmenger «meinem Hund in die Pfote
versprochen, dazu etwas zu sagen». So sehr sich Eisenmenger und Buerger einig
waren ueber die Formulierung der Verwaltung , so unterschiedlich waren spaeter
ihre Haltungen bei der Abstimmung ueber die neue Hundesteuersatzung. «Ein
Hund, der bellt macht zwa r Laerm, verscheucht aber auch Einbrecher», verwies
Eisenmenger auch auf soziale Aspekte der Haltung von Hunden, etwa bei
Alleinstehenden, Kindern oder Senioren.
Dennoch zeigte sich der christdemokratische Hundefreund einverstanden mit
einer «massvollen Erhoehung» der Steuersaetze, die dann «bei weitem noch nicht
so hoch wie in anderen Staedten liegen» wuerden. Aufgrund der Euro-Umstellung
und der dann noch erforderlichen Teilbarkeit durch zwoelf - zur monatlichen
Anpassung der Gebuehr - steigen die bisherigen Steuersaetze wie folgt: fuer
einen Hund von 132 Mark (67,49 ) auf 86 , fuer zwei Hunde von 156 Mark (79,76
) auf 105 , fuer drei und mehr Hunde von 180 Mark (92,03 ) auf 123 je Hund
sowie fuer einen so genannten gefaehrlichen Hun d von 1056 Mark (539,92 ) auf
614 , und fuer jeden weiteren gefaehrlichen Hund wird die Steuer auf 767
festgelegt. Die Erhoehungen empfahl der Hauptausschs s gegen die Stimmen von
SPD und Gruenen dem Stadtrat. Nicht durchsetzen bei CDU und FDP konnten sich
Rita Buerger mit ihrer Forderung, so genannte gefaehrliche Hunde nach
erfolgreich absolvierter Wesenspruefung wieder wie «normale» Hunde zu
besteuern.
(-juel-), 05.12.2001 20:20
ALLE NACHFOLGENDEN ANGABEN OHNE GEWÄHR !!!
(kamen so bei uns an - herzlichen Dank an Roger )
* GG Art. 3 I; VwGO § 47 I; MVSOG § 17; MVHundehVO
- Die widerlegliche gesetzliche Vermutung einer Gefaehrlichkeit bei
bestimmten, im Einzelnen benannten Hunderassen ist mit dem
Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG vereinbar.
- OVG Greifswald, 6.4.2001, 4 K 32/00
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht
Rechtsprechungsreport, 2001, Heft 11/12, S. 752
* GG Art. 3 I; HbgVwVfG § 26 II; HbgSOG §§ 1 a, 3; HbgHundeVO § 1
- Auf die Generalklausel des § 3 HbgSOG laesst sich die als
vollziehbares Handlungsgebot getroffene Anordnung, einen Hund beim
Amtstierarzt vorzufuehren, jedenfalls dann nicht stuetzen, wenn
hinreichende Anhaltspunkte fuer eine konkrete Gefaehrlichkeit dieses
Hundes nicht bestehen und nur zu pruefen ist, ob der Hund einer Rasse
zuzuordnen ist, fuer deren Vertreter nach § 1 HbgHundeVO die Vermutung
der Gefaehrlichkeit gilt.
- OVG Hamburg, 11.12.2000, 2 Bs306/00
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht, 2001,
Heft 11, S. 1311
* GG Art. 2 I, 14 I; VwGO § 80 II Nr. 4 V; HbgHundeVO §§
1, 2, 4, 7 I,11 II
- § 2 I HbgHundeVO ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein
*berechtigtes Interesse" an der Haltung eines gefaehrlichen
Hundes in der Regel zu bejahen ist, wenn die Erlaubnis beantragt
wird, um eine vor Einfuehrung der Erlaubnispflicht begonnene
Hundehaltung fortsetzen zu koennen.
- OVG Hamburg, 16.5.2001, 2 Bs 124/01
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht, 2001,
Heft 11, S. 1309
* GG Art. 3 I; HbgSOG §§ 1 a, 5; HbgHundeVO §§ 1, 4,7
- Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG kann die
Anknuepfung an die Rassezugehoerigkeit von Hunden fuer eine durch
Rechtsvorschrift begruendete Vermutung ihrer Gefaehrlichkeit auch dann
vereinbar sein, wenn zu erwarten ist, dass nicht alle Hunde dieser
Rassen auf Grund ihrer angeborenen Eigenschaften mit großer
Wahrscheinlichkeit gefaehrlich sind.
- OVG Hamburg, 11.12.2000, 2 Bs 311/00
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht, 2001,
Heft 11, S. 1308
* RhPfGefAbwV §§ 1 ff., 10
- Die Rheinland-Pfaelzische Gefahrenabwehrverordnung - Gefaehrliche Hunde
- vom 30. 6. 2000 ist sowohl hinsichtlich ihrer nicht widerlegbaren
Vermutung, dass Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American
Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren
Abkoemmlinge besonders gefaehrlich sind, als auch hinsichtlich des
daran anknuepfenden Pflichtenkatalogs (Sachkundennachweis,
Kennzeichnungspflicht, Maulkorbzwang u. a.) mit der Verfassung fuer
Rheinland-Pfalz vereinbar.
- RhPfVerfGH, 4.7.2001, VGH B 12/00, 18/00, 8/01
- veroeffentlicht in: Neue Zeitschrift fuer Verwaltungsrecht, 2001,
Heft 11, S. 1273
* VwGO § 43; TierSchG § 16 a
- Der Halter oder Eigentuemer eines Tieres (hier: Pit Bull Terrier),
welches auf der Grundlage von § 16a Nr. 2 letzter Halbs. TierSchG
durch die zustaendige Behoerde unter Vermeidung von Schmerzen gegen
dessen Willen getoetet worden ist, hat das fuer die Feststellungsklage
erforderliche Rehabilitationsinteresse, wenn die Toetung vor
Klageerhebung erfolgt ist, die Beschlagnahme des Tieres im Rahmen
einer großangelegten polizeilichen Ermittlung gegen eine
*Kampfhundeszene" stattfand und diese Umstaende durch
Presseveroeffentlichungen der Oeffentlichkeit bekannt geworden sind.
- VG Frankfurt a. M., 23.5.2001, 2 E 1506/99 (2)
- veroeffentlicht in: Neue Juristische Wochenschrift, 2001,
Heft 11, S. 1320
* TierSchG §§ 3 Nrn. 7 und 8, 16a; BJagdG § 22a, LJG § 25, LJGDVO § 46
- Bei der Pruefung eines Jagdhundes in der "Wasserarbeit hinter einer
lebenden, flugunfaehig gemachten Ente" wird der Hund im Sinne des § 3
Nr. 8 TierSchG auf die Ente gehetzt. Diese Hetze ist
tierschutzwidrig, da die Grundsaetze der weidgerechten Jagdausuebung
eine solche Ausbildung und Pruefung, die in der Landesverordnung zur
Durchfuehrung des Landesjagdgesetzes nicht vorgesehen ist, nicht
erfordern.
- OVG Koblenz, 20.3.2001, 12 A 11 997/00
- veroeffentlicht in: Natur und Recht, 2001, Heft 10, S. 596
INITIATIVE ZUR ABSCHAFFUNG DER JAGD
3. Anti-Jagd-Demo in Berlin
Forderung an die Politiker: Abschaffung der Jagd jetzt!
Liebe Tierschützer!
Zum weltweiten Frieden gehört auch der Friede
mit den Tieren., hallte die Stimme des Sprechers der Initiative zur
Abschaffung der Jagd, Kurt Eicher, über den
Kurfürstendamm. Die Politiker, insbesondere Umweltministerin Renate Künast,
wurden aufgefordert: Ändert die Gesetze! Schafft die Jagd ab!
Am 1. Dezember fand in Berlin zum dritten Mal
eine große Demonstration für die Abschaffung der Jagd statt. Mit großen
Transparenten und Sprechchören zogen
etwa 1000 Demonstranten aus ganz Deutschland vom Adenauerplatz über den
adventlich belebten Kurfürstendamm bis zum Joachimstaler Platz. Aus Berlin
nahmen etliche Tierschutzgruppen, der Verein gegen die tierquälerische
Massentierhaltung VgtM und die Tierschutzpartei teil. Etliche Passanten
schlossen sich
dem Protestmarsch spontan an. In Sprechchören forderten die Jagdgegner:
Schafft die Jagd ab! Die Aufschriften der vielen großen Transparente waren
weithin
zu lesen: Frieden ist unteilbar! Stoppt den Krieg und schafft die Jagd ab! -
Jagd ist Terror gegen Tiere!- Auch Wildschweine haben eine Seele! -
Naturschutz ohne Jagd - Jagd ist eine Nebenform menschlicher
Geisteskrankheit (Th. Heuss).
Bei der Abschlusskundgebung forderten Redner
die Abschaffung der Jagd aus ökologischen, biologischen und ethischen Gründen:
Jagd schadet unserer Natur
und schädigt das ökologische Gleichgewicht in unseren Wäldern. Die
Erfahrungen in den große Naturschutzgebieten, z.B. in Italien zeigten, dass
die Abschaffung
der Jagd nur Vorteile für Natur und Tiere bringt. In Europa jage der Mensch
nicht mehr um seine Ernährung sicher zu stellen: Es geht einzig und allein um
eine
Freizeitbeschäftigung, um ein zweifelhaftes Vergnügen - die Lust am Töten.,
so Kurt Eicher, Studiendirektor, Biologe und Sprecher der Initiative
Abschaffung-der-Jagd.de.
Der bekannte Tierrechtler und Autor mehrerer
jagdkritischer Bücher (Jägerlatein, Das Anti-Jagd-Buch") Dag Frommhold
forderte in seinem Appell für die
Berliner Anti-Jagd-Demo: Es wird höchste Zeit, dass die Gesetzgebung in
Deutschland endlich dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand
einerseits und
dem Willen der Bevölkerungsmehrheit anderseits angepasst wird. Die Abschaffung
der Jagd ist eine Frage menschlicher Kultur, unser Verständnis und unsere
Behandlung der Tiere ein Gradmesser unserer Ethik.
Umfragen zufolge spricht sich über die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland
gegen die Jagd aus. In einer von HÖRZU bereits 1996 (Heft 37, S.12)
veröffentlichten Statistik hieß es gar: »71% aller Deutschen (zwischen 16 und
60 Jahren) lehnen die Jagd ab. Wobei Frauen (80%) und junge Menschen zwischen
16 und 29 Jahren (84% dagegen) weitaus kritischer sind als Männer (62%
dagegen).«.
Für alle Demo-Teilnehmer wurde wieder vegane Hokkaido-Kürbis-Suppe
ausgeschenkt, nach dem Motto: Gut essen ohne Fleisch!.
Die Demonstrationen für die Abschaffung der Jagd finden immer am ersten
Samstag im Monat statt. Der nächste Termin:
Zeit: 5. Januar 2002, 12 Uhr
Treffpunkt: Adenauerplatz
Demoverlauf: über den Kurfürstendamm
Abschlusskundgebung: von 13-14 Uhr vor der Gedächtniskirche
Redner: Kurt Eicher, Dag Frommhold
Kommt alle zahlreich nach Berlin und lasst uns
ein deutliches Zeichen für Politiker, Presse und Öffentlichkeit setzen.
Noch eine herzliche Bitte:
Macht alle mit bei unserer Unterschriftenaktion Abschaffung der Jagd!
Verteilt die Unterschriften an eure Mitglieder und Freunde, legt sie auf
Info-Tischen aus
und verschickt sie mit euren Magazinen oder Mailings.
Ihr könnt die Unterschiftenliste auch als pdf von unserer Homepage
http://www.abschaffung-der-jagd.de runterladen oder als Druck bestellen.
Mit herzlichen Grüßen,
Kurt Eicher
Weitere Informationen und Kontakt für Interviews:
Kurt Eicher, Heilbronn, Tel. 07131/481263 oder Tel. 0175/1475083,
http://www.abschaffung-der-jagd.de
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