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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

08.12.2001

Eine schoene Bescherung fuer Freunde grosser Hunde

* Mit Nadeln durchsetztes Hundefutter ausgelegt

* Tierquaelerei nicht beweisbar"

* Steuer als psychologische Barriere

* ALLES, WAS RECHT IST


http://www.waz.de/free/waz.nachrichten.politik.hintergrund.artikel.inhalt- 000.ht ml?news_id 59336

Eine schoene Bescherung fuer Freunde grosser Hunde

WAZ Duesseldorf. Mit Hochdruck wird in Duesseldorf an einem Hunde-Gesetz gearbeitet, mit dem die seit Juli 2000 geltende Hunde-Verordnung erheblich entschaerft werden soll.

Ab sofort - der Erlass aus dem Fachministerium an die Staedte ist schon auf dem Weg - werden die pauschalen Bestimmungen fuer alle Hunde ab 40 Zentimetern Schulterhoehe oder 20 Kilogramm Gewicht ausser Kraft gesetzt. Ob die Besitzer solcher Hunde tatsaechlich (und wenn ja, dann wie) ihre Zuverlaessigkeit zum Fuehren solcher Tiere gegenueber den Ordnungsbehoerden belegen muessen, sollen jetzt die Staedte entscheiden.

Klar ist auch, dass die in NRW heftig umstrittenen Rasselisten kraeftig zusammengestrichen werden. Da sich NRW bei der Abfassung von Zucht- und Halteverboten an den Empfehlungen der Innenministerkonferenz orientieren will, ist absehbar, dass in NRW ab Gueltigkeit des neuen Gesetzes - es soll im Fruehjahr in den Landtag eingebracht werden - nur noch diese vier Rassen grundsaetzlich verboten sein werden: Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.

Statt bisher 29 sollen auf einer zweiten Liste nur noch zehn Hunderassen mit einem Leinen und Maulkorbzwang belegt werden: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.

AW - Kommentar: Die Überschrift könnte auch lauten:

Der Schwachsinn der Politischen Kräfte geht in die Phase 2 - oder: Was müßen wir noch anstellen bevor wir rausfliegen?

bzw. Wieviele Hunde dürfen wir noch töten und wieviele Familien noch unglücklich machen ----

bevor man uns vom Acker scheucht ??


http://www.fr-aktuell.de/fr/181/t181025.htm

Nieder-Eschbach
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Mit Nadeln durchsetztes Hundefutter ausgelegt

In Nieder-Eschbach ist am Dienstag und Donnerstag mit Nadeln und
Reissbrettstiften durchsetztes Hundefutter ausgelegt worden. Nach Angaben de r Polizei fand sich das Futter in beiden Faellen im Bereich der Deuil-la-Barre-Strasse 8. Es handelte sich um 25 Brocken Frolic. Wie die Polizei weiter berichtete, entdeckten Hundehalter das praeparierte Futter. Ob Hunde davon gefressen haben, ist unklar. Die Polizei sucht Zeugen, die den Taeter moeglicherweise gesehen haben. Hinweise werden vom Polizeiposten Bonames, Telefon 755 -15 83, und dem 15. Revier, Telefon 755 -15 00, entgegengenommen. vo
 
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Copyright © Frankfurter Rundschau 2001
Dokument erstellt am 07.12.2001 um 23:58:02 Uhr
Erscheinungsdatum 08.12.2001


http://www.pnp.de/red/pnp/2001/12/08/ana/00000039.htm

Undurchsichtige Zustaende Zum Bericht:
"Hunde im Keller eingesperrt:
Tierquaelerei nicht beweisbar"
vom 3. Dezember:
"Der Richter schaetzt sich widersprechende Aussagen als glaubwuerdig ein, den n die Tochter der Familie will von Zwingern im Keller gar nichts gewusst haben, andererseits werden die Hunde dort eingesperrt, damit sie beim Renovieren der Kueche nicht um die Fuesse laufen.
Warum muessen die Hunde ueberhaupt in einen Zwinger im Keller?
Wenn man sie wegsperren will fuer kurze Zeit, koennten sie doch dort wenigstens frei laufen?
Ziemlich undurchsichtige Zustaende! Hoffentlich finden ab und zu Kontrollen statt. Leute, die nur Hunde halten, um sie in den Keller zu sperren, sollten gruendlich im Fach Tierhaltung unterwiesen werden.
Das vermisse ich beim Richterurteil."
Dagmar Kasberger Burghausen


Steuer als psychologische Barriere

http://www.fraenkischer-tag.de/cgi-bin/load_nortext?lokales/oberm/014-d1-c6943.txt


Zapfendorfer Marktgemeinderat beschloss mit 500 Euro deutlich höheren Satz für Kampfhunde

ZAPFENDORF. In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der Marktgemeinderat überwiegend damit, Satzungen von D-Mark auf Euro umzustellen. Während manches günstiger wird, setzt man mit der neuen Steuer für Kampfhunde ein deutliches Zeichen.


von Thomas Fritz

Das Vorgehen der Räte stand unter der Prämisse, möglichst keine versteckten Gebührenerhöhungen durch Rundungen vorzunehmen. Bei der Gebührensatzung für die kommunale Abfallbeseitigung wurde der Satz je angefangenem Kubikmeter Boden und Bauschutt sogar um elf Pfennige gesenkt. Eine Prüfung der Betriebskosten für die Deponie hatte ergeben, dass weitaus weniger Bauschutt angeliefert wird, als ursprünglich ermittelt. Der neue Gebührensatz wurde von bisher acht DM auf vier Euro pro Kubikmeter festgelegt.

Auch die Hundebesitzer kamen gut davon. Hier haben die Räte die D-Mark-Beträge mit dem amtlichen Kurs in Euro umgerechnet und die Sätze entsprechend festgelegt. Für den ersten Hund sind ab 1. Januar 26 Euro, für den zweiten 36 Euro und für den dritten und jeden weiteren Hund 50 Euro zu entrichten.

Die Gemeinderäte Karlheinz Übelacker (SPD) und Reinhold Hahn (Vereintes Umland) plädierten für die Festsetzung einer Steuer für Kampfhunde. Bürgermeister Josef Martin sah dafür jedoch keine Notwendigkeit. Zum einen gebe es in Zapfendorf keine Kampfhunderassen und zum anderen brauche jeder, der ein derartiges Tier besitzt, eine entsprechende Erlaubnis nach der einmaligen Bayerischen Kampfhundeverordnung. "Und die Auflagen dieser Verordnung werden strengstens geprüft", sagte er.

Das Gremium ließ sich aber nicht überzeugen. "Schon allein, um eine psychologische Barriere zu schaffen, sollten wir eine derartige Gebühr einführen", meinte Gemeinderat Baptist Schütz (CSU). Und letztendlich stellte Gemeinderat Hahn auch den Antrag, eine Steuer für Kampfhunde in der gemeindlichen Satzung festzuschreiben und diese auf 500 Euro festzulegen. Das Gremium stimmte dem Antrag einstimmig zu.

Zug um Zug wurden dann die Gebührensätze der restlichen Satzungen auf den Euro umgestellt. Das Sitzungsgeld der Gemeinderäte wurde auf den Cent genau umgestellt, ebenso verfuhr man mit den Gebühren für den gemeindlichen Kleinbus und die Benutzungsgebühren für gemeindliche Räumlichkeiten. Auch die Gebühren für die Abwasserbeseitigung konnten, das ergab eine Wirtschaftlichkeits- und Globalberechnung, auf den Cent genau von der D-Mark auf den Euro umgestellt werden.
 

AW-Kommentar: psychologische Barriere ??? Die haben eine Barriere - und die ist  Psychologisch sehr gut erklärbar. Wenn ich das hier tue bekomme ich wohl viel Ärger - also lass ich das lieber! :-(( Kann sich eh jeder denken was ich meine


http://www.nrz.de/free/nrz.artikel-000.html?news_id 59697

07.12.2001    

ALLES, WAS RECHT IST

Hunde-Urin im Treppenhaus rechtfertigt keine fristlose Kuendigung des Hundehalters. Die Pfuetzen seien zwar unangenehm, stellten jedoch keine gravierende Stoerung dar, urteilte das Amtsgericht Koeln (Az.: 208 C 164/00).

Im vorliegenden Fall hatte ein Hauswirt einer Mieterin mit Hund wegen der Pfuetzen fristlos gekuendigt. Selbst wenn bewiesen werden koenne, dass die Hinterlassenschaften vom Hund der Mieterin stammten, handle es sich um einen einmaligen Vorfall, der keine weitreichenden Konsequenzen nach sich ziehen koenne, so das Gericht. Ausserdem haetten sich die anderen Mieter nach deren eigenen Angaben nicht beeintraechtigt gefuehlt. (gms)


 

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lt. (gms)


 

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